253843-01 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag Linke:12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, 3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn Antrag zur Vorlage 253843
Kerndaten
- Nummer
- 253843-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 10.12.2025
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 253843-01 AA Antragsteller/in: DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jürgen Repschläger 09.12.2025 Änderungsantrag Linke:12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, 3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn Antrag zur Vorlage 253843 Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Statt wie vorgesehen um 5% werden die Gebühren für die Musikschule durchschnittlich nur um 2,5% erhöht. Begründung Die Musikschule ist ein Zuschussbetrieb ohne Kostendeckung. Dies ist in der Beethovenstadt Bonn auch richtig so, denn der musikalische Nachwuchs soll sich nicht in erster Linie aus finanziell gut verdienenden Familien rekrutieren. Die Gebühren sollen insofern nicht um mehr als 2,5% steigen, um die zusätzliche Belastung für weniger verdienende Familien geringer zu halten. Außerdem sollte die Zahl der nach Preiserhöhungen immer wieder erfolgenden Abmeldungen so klein wie möglich gehalten werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de