253843 · Beschlussvorlage
12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, 3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 253843
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Kurfürstenallee Hauptort
- F
- Bonn
- Bad Godesberg
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 253843 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV 12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn, 3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die 12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührenta- rifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2026 in Kraft. 2. Die 3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn wird in der Fassung der Anlage 5 beschlos- sen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2026 in Kraft. Begründung Die Finanzierung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule (LvBM) erfolgt aus den Erträgen aus Gebühren- und Entgelteinnahmen sowie aus städtischen Aufwendungen. Es handelt sich bei der LvBM um einen Zuschussbetrieb, eine Kostendeckung wird nicht erreicht. Der Gebührentarif sowie die Entgeltordnung des Projektbereichs wurden zuletzt mit Wirkung zum 01.02.2023 angepasst (Beschlussvorlage 240867). Ausge- nommen von der letzten Gebührenerhöhung waren die Gebühren für den Un- terricht in den Schulkooperationen und die Bereitstellungsgebühr. Diese Ge- bühren wurden letzt-malig im August 2019 angepasst. Seit der letzten Gebührenanpassung zum 01.02.2023 ist der Anteil der städti- schen Aufwendungen am finanziellen Gesamtbedarf gegenüber den Erträgen kontinuierlich angestiegen: Während 2023 die städtischen Aufwendungen ohne interne Leistungsverrechnung noch mit ca. 3,05 Mio. EUR bei ca. 52,52 % desSeite 1 von 37 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) finanziellen Gesamtbedarfs lagen, hatten die städtischen Aufwendungen ohne interne Leistungsverrechnung im Jahr 2024 mit ca. 3,37 Mio. EUR bereits einen Anteil von über 54,96 %. Grund dafür sind vor allem steigende Personalkosten. Für das Jahr 2025 ist mit einem weiteren Anstieg der Personalkosten zu rech- nen, vor allem da zum 1.1.2025 zusätzliche 7,5 Vollzeitstellen eingerichtet wur- den, für die Übernahme von an der Musikschule freiberuflich beschäftigten Lehrkräften in das Angestelltenverhältnis. Vor dem Hintergrund steigender Personalkosten und der allgemein steigenden Kosten wird erwartet, dass der finanzielle Gesamtbedarf für den Betrieb der LvBM in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Um eine deshalb erfor- derliche Erhöhung der städtischen Aufwendungen abzumildern, ist eine Er- höhung der Gebühren erforderlich und gerechtfertigt. Als Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts schlägt die Verwal- tung eine Gebührenerhöhung zum 01. Februar 2026 um durchschnittlich 5% vor. Die Leitung der LvBM schätzt die durch eine Gebührenerhöhung entstehenden Mehreinnahmen auf ca. 115.000 EUR jährlich. Diese Summe ist bereits im Haushalt 2026 ff. eingeplant. Mehreinnahmen 1.2.2026 – 31.12.2026 Im Zeitraum vom 1.2.2026 bis 31.12.2026 rechnet die Leitung der LvBM mit Mehreinnahmen von ca. 105.000 EUR. Mehreinnahmen jährlich ab 2027 Ab dem Jahr 2027 rechnet die Leitung der LvBM mit jährlichen Mehreinnahmen von ca. 115.000 EUR. Die Leitung der LvBM weist allerdings darauf hin, dass die Zahlen auf Grundla- ge der aktuellen Schülerzahlen berechnet sind. Erfahrungsgemäß ist aber bei jeder Gebührenerhebung mit einem Rückgang der Schülerzahlen zu rechnen, der nur mittelfristig ausgeglichen werden kann. Zudem geht die Leitung der LvBM vor dem Hintergrund steigender Energiekosten, Inflation und insgesamt steigender Kosten in allen Lebenslagen davon aus, dass sich eine Gebühre- nerhöhung negativ auf das An- und Abmeldeverhalten auswirken kann, sodass die avisierten Mehreinnahmen ggfs. nicht erreicht werden. Erläuterungen Anhebung der Gebühren a) Erhöhung der Gebühren für den instrumentalen und vokalen Einzelun- terricht Mit der geplanten Gebührenerhöhung erhöht sich die Unterrichtsgebühr für Kinder, Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im Einzelunterricht 30 Min. um 3,50 EUR auf monatlich 66,50 EUR, im Einzelunterricht 45 Min. um 4,50 EUR auf monatlich 94,50 EUR und für den Einzelunterricht 60 Min. um monatlich 5,00 EUR aufSeite 2 von 37 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 109,00 EUR. Für Erwachsene erhöht sich die Unterrichtsgebühr im Einzelunterricht 30 Min. um 5,00 EUR auf monatlich 90,00 EUR, im Einzelunterricht 45 Min. um 6,00 EUR auf monatlich 126,00 EUR. Die Gebühren für den Einzelunterricht an der LvBM würden sich damit auf ei- nem mittleren Preisniveau der Musikschulen vergleichbarer Größe und Musik- schulen der Region befinden. (Siehe Anlage 4 a) und 4 c) Gebühren für den instrumentalen und vokal-en Einzelunterricht im Vergleich) b) Erhöhung der Gebühren für den instrumentalen und vokalen Gruppen- unterricht Mit der geplanten Gebührenerhöhung erhöht sich die Unterrichtsgebühr für Kinder, Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im Partnerunterricht 30 Min. um 2,00 EUR auf monatlich 40,00 EUR und im Partnerunterricht 45 Min. um 2,50 EUR auf monatlich 55,50 EUR. Die Unterrichtsgebühr für den Gruppenunterricht „Kleine Gruppe“ (3 Teilnehmende) 45 Min. erhöht sich um 2,50 EUR auf monatlich 48,50 EUR, „Große Gruppe“ (4-6 Teilnehmende) 45 Min. um 2,00 EUR auf mo- natlich 44,00 EUR, „Große Gruppe“ (4-6 Teilnehmende) 60 Min. um 2,50 EUR auf monatlich 55,50 EUR und „Große Gruppe“ (7 Teilnehmende) 60 Min. um 2,50 EUR auf monatlich 49,50 EUR pro Teilnehmenden. Für Erwachsene erhöht sich die Unterrichtsgebühr für den Gruppenunterricht („Kleine Gruppe“ 2-3 Teilnehmende 45 Min. und „Große Gruppe“ ab 4 Teilneh- men 60 Min.) um 3,50 EUR auf monatlich 74,50 EUR pro Teilnehmenden. Mit der geplanten Erhöhung der Gebühren für den Gruppenunterricht liegt die LvBM im Vergleich zu Musikschulen vergleichbarer Größe sowie im Vergleich zu Musikschulen der Region auf einem hohen Preisniveau. (Siehe Anlage 4 b) und 4 c) Gebühren für den instrumentalen und vokalen Gruppenunterricht im Vergleich) c) Erhöhung der Gebühren in den Fächern der Elementaren Musikpraxis Mit der geplanten Gebührenerhöhung erhöht sich die Unterrichtsgebühr für die elementaren Unterrichtsfächer wie folgt: Die Unterrichtsgebühr der Fächer El- tern-Kind-Gruppen, Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundaus- bildung erhöht sich um 1,50 EUR auf monatlich 26,00 EUR. Die monatliche Unterrichtsgebühr inkl. Instrumentenausleihe für das Instrumen- tenkarussell als Angebot der Elementaren Musikpraxis soll zukünftig 44,00 EUR statt bisher 42,00 EUR betragen. Mit der geplanten Gebührenerhöhung für die Fächer der Elementaren Musik- praxis liegt die LvBM im Verhältnis zu Musikschulen vergleichbarer Größe so- wie Musikschulen der Region auf mittlerem Preisniveau. (Siehe Anlage 4 d) Gebühren in den Fächern der Elementaren Musikpraxis im Vergleich) d) Unterrichtsgebühren in den SchulkooperationenSeite 3 von 37 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die LvBM kooperiert seit Jahren im Rahmen eines eigenen Kooperationsmo- dells mit den Offenen Ganztagsschulen sowie im Rahmen des landesgeförder- ten Bildungsprogramms „JeKits“ mit aktuell 20 Grundschulen. Hinzu kommen weitere Kooperationen mit weiterführenden Schulen. Mehr als ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler der Musikschule werden von den Lehrkräften der LvBM im Zusammenhang mit einer Schulkooperation unterrichtet, wobei im OGS-Modell sowie beim JeKits-Modell Schwerpunkt Instrumente Schülerinnen und Schüler im instrumentalen Gruppenunterricht und im Orchester teilnehmen. JeKits – Das kulturelle Bildungsprogramm des Landes NRW Der Unterricht im Rahmen des NRW Bildungsprogramms JeKits wird zum Teil durch Mittel des Landes NRW und zum Teil durch Elternbeiträge finanziert. Dafür hat der Fördergeber einen maximalen Beitrag vorgegeben. Die Leitung der LvBM empfiehlt allerdings, den vorbegebenen Maximalbetrag nicht vollständig umzusetzen, sondern wie auch in den anderen Tarifen eine Er- höhung von durchschnittlich 5% vorzunehmen. Damit ergäbe sich folgende Gebührenerhöhung: Mit der geplanten Gebührenerhöhung würde sich die Unterrichtsgebühr inkl. der Instrumentenmiete für das Unterrichtsfach JeKits-2 Schwerpunkt Instru- mente um 1,50 EUR auf monatlich 27,50 EUR, für das Unterrichtsfach JeKits-3 und JeKits-4 Schwerpunkt Instrumente um 2,00 EUR auf monatlich 37,00 EUR erhöhen. Die Unterrichtsgebühr für das Unterrichtsfach JeKits-2-4 Schwerpunkt Singen würde sich um 0,50 EUR auf 7,00 EUR erhöhen und die Unterrichtsge- bühr für das Unterrichtsfach JeKits-2-4 Tanzen bliebe unverändert bei 19,00 EUR. Schwerpunkt Instrumente bisherige Unterrichtsge- bühr inkl. Instrumenten- miete empfohlene Unterrichtsge- bühr inkl. Instrumentenmiete vom Fördergeber empfohle- ne maximale Unterrichtsge- bühr JeKits 2 26,00 EUR 27,50 EUR 29,00 EUR JeKits 3 & 4 35,00 EUR 37,00 EUR 39,00 EUR Schwerpunkt Tanzen bisherige Unterrichtsge- bühr empfohlene Unterrichtsge- bühr vom Fördergeber empfohle- ne maximale Unterrichtsge- bühr JeKits 2-4 19,00 EUR 19,00 EUR 19,00 EUR Schwerpunkt Singen bisherige Unterrichtsge- bühr empfohlene Unterrichtsge- bühr vom Fördergeber empfohle- ne maximale Unterrichtsge- bührSeite 4 von 37 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) JeKits 2-4 6,50 EUR 7,00 EUR 8,00 EUR Das musikschuleigene Kooperationsmodell mit den Offenen Ganztagsschulen Die Gebühren für die Teilnahme am musikschuleigenen Kooperationsmodell in den Offenen Ganztagsschulen liegt bisher bei monatlich 50,00 EUR. Hinzu kommt ggfs. die Leihgebühr für ein Instrument. Nach der Gebührenerhöhung liegt die monatliche Gebühr bei 52,50 EUR in diesem Kooperationsmodell. Hin- zu kommt ggfs. die Miete für ein Leihinstrument. Die Gebührenerhöhung in den beiden Modellen der Schulkooperationen soll erst zum 1.8.2026 wirksam werden. Das hat folgenden Grund: Diese Unter- richtsmodelle sind immer für ein ganzes Schuljahr ausgerichtet und geplant (1.8. bis 31.7.). Eine unterjährige Kündigung ist nicht vorgesehen. Bei einer Erhöhung der Gebühren zum 1.2.2026 müsste man allen teilnehmen- den Schülerinnen und Schülern bzw. deren zahlungspflichtigen Erziehungsbe- rechtigten ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Würden dann Teilnehmende dieses Sonderkündigungsrecht nutzen, müssten die Unterrichtsangebote redu- ziert werden mit der Folge, dass die Lehrkräfte Unterrichtsaufgaben verlieren und ggfs. sogar Fördermittel zurückgezahlt werden müssen. Eine Neueinteilung in das laufende Projektjahr ist nicht möglich. Eine Erhöhung der Gebühren im Bereich der Schulkooperationen zum 1.8.2026 kann mit genügend Vorlaufzeit im Rahmen der jeweiligen Anmeldeverfahren im Frühjahr 2026 an die Schulen und die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Zahlungsberechtigten kommuniziert werden. e) Unterrichtsgebühren für die Ergänzungsfächer Das pädagogische Konzept der LvBM sieht neben dem Besuch des Instrumen- tal- und Vokalunterrichts auch die Teilnahme an einem Ergänzungsfach vor. Dabei handelt es sich um das gesamte Ensembleangebot, also die Bands, Or- chester, Chöre, den Kammermusikunterricht, Musik- Bewegung-Tanz sowie die musiktheoretischen Unterrichtsfächer. Für Schülerinnen und Schüler, die ein instrumentales oder vokales Hauptfach an der LvBM besuchen, ist die Teilnahme an einem Ensemble oder musiktheo- retischen Unterrichtsfach kostenfrei. Externe Teilnehmende haben eine monat- liche Gebühr zu entrichten. Mit der geplanten Erhöhung steigt die Gebühr für externe Teilnehmende um 1,00 EUR auf monatlich 20,00 EUR. Zudem wurden in der Vergangenheit einzelne Ensembleangebote für externe Teilnehmende kostenlos angeboten, um die Attraktivität der Ensembles durch das Gewinnen externer Teilnehmenden zu steigern. Im Rahmen der jetzigen Gebührenerhöhung soll das Angebot an kostenlosen Ensembleangeboten für Externe reduziert werden: Nur noch Ensembles, die für Kinder und Jugendliche Bonns und der Region geöffnet sind und deren Konzept die Teilnahme externer Kinder und Jugendliche vorsieht, und zudem eine hohe Außenwirkung haben, sollen künftig für Externe weiterhin kostenlos bleiben. Das sind das Bonner Jugendsinfonieorchester, das Jugendblasorchester, das Streichorchester String-Academy sowie die Kinderchöre.Seite 5 von 37 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Mit der geplanten Gebührenerhöhung für die Ergänzungsfächer liegt die LvBM im Verhältnis zu Musikschulen vergleichbarer Größe sowie Musikschulen der Region auf einem mittleren Preisniveau. (Siehe Anlage 4 e) Gebühren für die Ergänzungsfächer im Vergleich) f) Anhebung der Anmeldegebühr Für die erstmalige Anmeldung zu einer Unterrichtsveranstaltung der LvBM wird bislang eine Anmeldegebühr in Höhe von 15,00 EUR fällig. Mit der geplanten Gebührenerhöhung erhöht sich die Anmeldegebühr um 0,50 EUR auf einmalig 15,50 EUR pro Teilnehmenden. Nicht jede Musikschule verlangt eine Anmeldegebühr. Im Vergleich zu den Mu- sikschulen, die eine Anmeldegebühr verlangen, liegt die LvBM auf einem hohen Preisniveau. (Siehe Anlage 4 f) Anmelde- und Bereitstellungsgebühr im Ver- gleich) g) Bereitstellungsgebühr für die Nutzung musikschuleigener Instrumente Die LvBM stellt Klaviere, Cembali, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe be- reit, die im Unterricht von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Von Schülerinnen und Schülern der Unterrichtsfächer Klavier, Cembalo, Harfe, Schlagzeug oder Kontrabass wird daher eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr von bisher monatlich 3,00 EUR verlangt. Mit der geplanten Gebührenerhöhung erhöht sich die Bereitstellungsgebühr um 0,50 EUR auf monatlich 3,50 EUR. Bei der letzten Gebührenanpassung wurde auf eine Erhöhung der Bereitstel- lungsgebühr verzichtet. Letztmalig wurde die Bereitstellungsgebühr zum 01. August 2019 erhöht. Im Vergleich zu anderen Musikschulen, die eine Bereitstellungsgebühr erhe- ben, liegt die LvBM auf einem mittleren Preisniveau. (Siehe Anlage 4 f) Anmel- de- und Bereitstellungsgebühr im Vergleich) h) Erhöhung der Überlassungsgebühren für die Musikinstrumente An der LvBM können Instrumente gegen eine Gebühr an die Schülerinnen und Schüler überlassen werden. Die Höhe der Überlassungsgebühr richtet sich nach der Überlassungsdauer und ist nach Jahren gestaffelt. Dies soll den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern einen Anreiz geben, ein eigenes Instrument anzuschaffen. Mit der geplanten Gebührenerhöhung wird die Überlassungsgebühr im ersten Jahr um 0,50 EUR auf 13,50 EUR, im zweiten Jahr um 1,00 EUR auf 19,00 EUR und im dritten Jahr um 1,50 EUR auf 23,00 EUR erhöht. Mit der geplanten Erhöhung der Überlassungsgebühr liegt die LvBM im Ver- gleich zu Musikschulen vergleichbarer Größe sowie im Vergleich zu Musikschu- len der Region auf einem mittleren Preisniveau. (Siehe Anlage 4 g) Überlas- sungsgebühr für Musikinstrumente im Vergleich) i) Erhöhung der Gebühr für die 5er-Tickets (ehemals Einzelstundenkon- tingente):Seite 6 von 37 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Einzelstundenkontingente sollen zukünftig 5er-Tickets heißen. Die neue Formulierung dient der vereinfachten Kommunikation. Musikinteressierte Erwachsene, die Instrumental- oder Vokalunterricht auspro- bieren möchten oder deren Alltag keinen regelmäßigen wöchentlichen Unter- richt zulässt, können im Rahmen der sogenannten 5er-Tickets fünf Unterrichts- einheiten á 30 Min. oder 45 Min. buchen. Eine Vertragspflicht für den Teilnehmenden besteht nicht: Die Teilnehmenden können die einzelnen Unterrichtstermine mit der Lehrkraft individuell vereinba- ren, ohne sich regelmäßig und langfristig zu binden. Aufgrund dieses Vorteils für die Teilnehmenden hält die Leitung der LvBM es für vertretbar, die Er- höhung der Gebühr höher anzusetzen und empfiehlt, die Gebühr für das 5er- Ticket 30 Min. um 10,00 EUR auf 170,00 EUR und für 5er-Ticket 45 Min. um 15,00 EUR auf 255,00 EUR zu erhöhen. Kinder und Jugendliche können die Einzelstundenkontingente ausschließlich als Ergänzung zum regelmäßigen wöchentlich stattfindenden Musikschulunter- richt buchen. Da dies in der Regel nur zur besonderen Förderung dieser Schü- lerinnen und Schüler passiert, empfiehlt die Leitung der LvBM die Gebühr preis- lich auf vergleichbarem Niveau zu belassen, wie die regulären Unterrichtsge- bühren. Nach der Gebührenerhöhung würden die 5er-Tickets 30 Min. 114,00 EUR und 45 Min. 162,00 EUR betragen, was 5/35 der jeweiligen Jahresgebühr entspricht. j) Erhöhung des Entgelts für die Organisation von Kurs- und Projektange- boten Die LvBM bietet die Möglichkeit, in den Räumen der Musikschule Kurse, Work- shops und Projekte durchzuführen. In der Regel wird dies von externen Dozen- ten oder in Ausnahmefällen von an der LvBM angestellten Lehrkräften genutzt. Die LvBM stellt den organisatorischen Rahmen und vermittelt zwischen der Projekt- bzw. Workshop-Leitung und den Interessenten, zudem wird der Kurs durch die LvBM abgerechnet. Für diesen Organisationsaufwand wird ein Ent- gelt erhoben, das vom Teilnahmebeitrag abgezogen wird. Dieses Entgelt be- trägt bislang 2,00 EUR pro Teilnehmenden je Unterrichtseinheit. Mit der geplan- ten Gebührenerhöhung erhöht sich das Entgelt für den Organisationsaufwand um 0,50 EUR auf 2,50 EUR pro Teilnehmenden je Unterrichtseinheit á 45 Min. Im Kurs- und Projektbereich wird dafür keine Anmeldegebühr erhoben. Bei Eigenprojekte der LvBM sowie bei Projekten, die teilweise oder vollständig drittmittelfinanziert sind, entfällt das Entgelt für den Organisationsaufwand. k) Ermäßigungen Die Gebührenordnung sieht bislang eine Familienermäßigung vor, die im Rah- men der Gebührenerhöhung in eine Geschwisterermäßigung umgewandelt werden soll. Im Detail ist folgende Änderung geplant: Für mehrere teilnehmen- de Geschwister einer Familie soll zukünftig die Geschwisterermäßigung gelten. Die Ermäßigung für alle Teilnehmenden einer Familie entfällt. Die Höhe der Ermäßigung bleibt allerdings gleich: Das zweite Kind erhält eineSeite 7 von 37 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ermäßigung von 20%, das dritte von 40 % und jedes weitere teilnehmende Kind eine Ermäßigung von 60% auf die reguläre Unterrichtsgebühr. Zudem soll die Ausnahme vom Erwachsenentarif für Erwachsene nur noch für Teilnehmende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gelten. Damit orientiert sich die LvBM an der Voraussetzung für den Erhalt von Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr. Darüber hinaus gelten weiterhin folgende Ermäßigungen: Teilnehmende, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte im Besitz von Er- mäßigungskarten für städtische Leistungen sind, dem sogenannten Bonn- Ausweis, erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die reguläre Unterrichtsge- bühr. Auf die Gebühr für das Überlassen von Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung gewährt. Für die Teilnehmenden am Unterrichtsmodell Jekits gilt: Die Empfängerinnen und Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslo- sengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbeson- dere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG- Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III) und Leis- tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Eltern- beiträgen befreit. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50 %. Teilnehmende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die für den Empfang von Leistungen für Bildung und Teilhabe berechtigt sind, können eine monatliche Förderung von 15,00 EUR zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, wie etwa im Sportverein oder in der Musikschule beantra- gen. Die Förderung von 15,00 EUR gilt für alle Unterrichtsangebote der LvBM und wird entsprechend mit der Unterrichtsgebühr verrechnet. l) Neues Unterrichtsfach Komposition Im Laufe des Schuljahres 2025-2026 wird das Fach Komposition mit aufge- nommen. Gebührenrechtlich wird es im Bereich Instrumental- und Vokalunter- richt integriert. Finanzielle Auswirkungen: Es wird mit Mehreinnahmen von ca. 115.000 EUR pro Kalenderjahr gerechnet. Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04.05 Musikschule 1.4.05.07 Instrumental- und Vokalunter- richt, Elementare Musikpraxis, Kooperationen, Ensembles,Seite 8 von 37 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Musikinstrumente Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veran- schlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschla gt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge 2026: ca. 105.000 EUR 2027: ca.115.000 EUR 141700405 141700405 Haushaltsbelastung jährlich Keine Haushaltsbela st-ung, sondern Mehreinnahme n (siehe oben) Anlage/n 1 Anlage 1 - Neufassung Gebührenordnung und Gebührentarif (öffentlich) 2 Anlage 2-Neufassung Gebührenordnung (öffentlich) 3 Anlage 3_Synoptische Gegenüberstellung Gebührentarif (öffentlich) 4 Anlage 4 Tabellen Gebührenerhöhung (öffentlich) 5 Anlage 5-Entgeltordnung Projektabteilung Musikschule (öffentlich) 6 Anlage 6-Synopse Entgeltordnung (öffentlich)Seite 9 von 37 1 Anlage 1 12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs für die Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/ SGV.NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NRW. S. 155), folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Gebührenordnung für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn vom 22. Juni 1998 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 310), zuletzt geändert durch Satzung vom 05. September 2024 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1887) wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: Für Erwachsene wird im Bereich des instrumentalen und vokalen Hauptfachunterrichts, sowie im Fach Komposition bei 30 Minuten Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 35,34 % und bei 45 Minuten Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 33,33 % erhoben. Geringe Abweichungen hiervon liegen in den Auf- bzw. Abrundungen der Jahresbeiträge, die monatlich fällig werden. Erwachsene im Sinne der Gebührenordnung und des Gebührentarifs sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Davon ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich nachweislich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung, oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind. 2. In § 5 Abs. 1 werden Sätze 3, 4 und 5 wie folgt neu gefasst: Für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen nach den Nummern 1, 2 und 3 des Gebührentarifes, mit Ausnahme von Tarif 2.8 – JeKits Singen 45 Minuten, ist in jedem Fall eine Mindestgebühr von 180 Euro zu zahlen. Im Tarif 2.8 – JeKits Singen 45 Minuten ist eine Mindestgebühr von 78 Euro pro Schuljahr (ab 1.8.2026 84 Euro) zu zahlen. Ermäßigungen werden gewährt, a) aus sozialen Gründen (Abs. 2), b) bei Unterricht von mehreren Geschwisterkindern einer Familie (Abs. 3), Ermäßigungen können gewährt werden c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (Abs. 4) d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines besonderen Interesses der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn (Abs. 5). 3. In § 5 Abs. 2 wird Satz 4 wie folgt neu gefasst: Die Ermäßigung wird ab dem Monat, in dem der Bonn-Ausweis erstmals eingereicht wird, gewährt.Seite 10 von 37 2 4. § 5 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: Werden mehrere Geschwisterkinder einer Familie in gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1 Gebührentarif sowie der Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif unterrichtet, gilt folgende Geschwisterermäßigung: Erstes teilnehmendes Kind der Familie = voller Gebührensatz, zweites teilnehmendes Kind der Familie = 20 % Ermäßigung, drittes teilnehmendes Kind der Familie = 40 % Ermäßigung, jedes weitere teilnehmende Kind der Familie = 60 % Ermäßigung, mindestens aber 180 Euro bzw. im Tarif 2.8 – JeKits Singen 45 Minuten 78 Euro pro Schuljahr (ab 1.8.2026 84 Euro). Das Kind mit den höchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt als erstes teilnehmendes Kind, das mit den zweithöchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt als zweites teilnehmendes Geschwisterkind etc. Die Mindestjahresgebühr entfällt bei kostenlosen Unterrichtsangeboten. Die Geschwisterermäßigung wird nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. 5. § 6 – Die Überschrift wird wie folgt neu gefasst: § 6: Ergänzungsunterricht/Talentakademie (Studienvorbereitende Ausbildung) 6. § 6 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: Die Teilnehmenden der Abteilung Talentakademie (Studienvorbereitende Ausbildung - SVA) zahlen die Unterrichtsgebühr für ein von ihnen belegtes erstes künstlerisches Hauptfach. Für den Unterricht im zweiten Hauptfach wird während der Zeit ihrer Zugehörigkeit zur SVA eine Rabattierung i.H.v. 50 % gewährt. Wird ein Fach, das nach den Regelungen der SVA als erstes Hauptfach anzusehen ist, außerhalb der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn belegt, ist für das in der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn belegte zweite Hauptfach der reguläre Tarif zu bezahlen. 7. § 6 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: Für die Teilnahme an folgenden Ensembleunterrichtsveranstaltungen werden für externe Teilnehmende keine Gebühren erhoben: Bonner Jugendsinfonieorchester, Jugendblasorchester, Streichorchester String-Academy sowie die Kinderchöre. 8. § 7 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: Sollten aus einem von der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn zu vertretenden Grund bei den Nrn. 1.1.1 bis 2.5.1, 2.7, 2.8 und 3 des Gebührentarifs weniger als 35 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr unterrichtet werden, so wird für jede ausgefallene Unterrichtsstunde, die unter dem Jahresmindestsoll von 35 Unterrichtsstunden liegt, 1/35 der Jahresgebühr erstattet. Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Dieser ist bis Ablauf des 28. Februar des Folgejahres bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen. Finden bei den OGS-Kooperationen (Nr. 2.6 Gebührentarif) weniger als die vorher vereinbarten 36 Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Orchesterunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts 1/36 der Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. DerSeite 11 von 37 3 Antrag ist bis Ablauf des 30. September des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn einzureichen. Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten - vierten Jahr JeKits (JeKits 2-4) weniger als 35 Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts 1/35 der Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf 30. September des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen. 9. § 8: Regelungen zum Gruppenunterricht wird wie folgt neu gefasst: Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn. 2.1.1 bis 2.2.4 Gebührentarif) eine teilnehmende Person aus, so dass die vorgesehene Teilnahmezahl nicht mehr erreicht wird, wird der Unterricht in einer äquivalenten Unterrichtsform nach den Nummern 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif weitergeführt. Es besteht kein Anspruch auf Gruppenunterricht. 10. § 9: Einzelstundenkontingente wird wie folgt neu gefasst: § 9: 5er-Ticket: (1) Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 – 2.4.2 kann für Erwachsene auch in einem oder mehreren 5er-Tickets zu jeweils 5 Unterrichtseinheiten gebucht werden. Die Gebühr für das 5er-Ticket 30 Minuten beträgt 170 EUR und für 45 Minuten 255 EUR (Tarife 2.5.2 und 2.5.3). (2) Bei Kindern und Jugendlichen können 5er-Tickets ausschließlich ergänzend zum regelmäßig wöchentlich stattfindenden Musikschulunterricht in dem entsprechenden Unterrichtsfach gebucht werden; die Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs. (3) Die Vergabe der 5er-Tickets wird auf Antrag im Rahmen der hierfür bereitstehenden freien Unterrichtsplätze durch die Verwaltung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn vorgenommen. 11. § 10 Abs. 3: Überlassung und Bereitstellung von Musikinstrumenten wird wie folgt neu gefasst: (3) Für Verlust oder Beschädigungen der Musikinstrumente und des Zubehörs haften die Teilnehmenden, denen ein Instrument überlassen wurde, bzw. deren Vertreter. Eine eigenständige Reparatur kann nur nach Absprache mit der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn veranlasst werden. Die regelmäßige Unterhaltung der Musikinstrumente obliegt der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn. Verschleißteile wie Saiten und Bogenbezüge sind durch die Teilnehmenden, bzw. deren Vertreter zu ersetzen. Blasinstrumente müssen gereinigt zurückgegeben werden. 12. § 10 Abs. 5: Überlassung und Bereitstellung von Musikinstrumenten wird wie folgt neu gefasst: (5) Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3,50 Euro zu entrichten (Nr. 5.1 Gebührentarif).Seite 12 von 37 4 Artikel II Der Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn enthält die folgende Fassung: Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Unterrichts- einheit Min./Woche Jahres- gebühr EUR monatlich EUR 1. Grundfächer 1.1.1 Musikalische Früherziehung 60' 312,00 26,00 (8-10 Kinder pro Kurs) 1.1.2 Musikalische Früherziehung 75' 312,00 26,00 (11-13 Kinder pro Kurs) 1.2.1 Musikalische Grundausbildung 60' 312,00 26,00 (8-10 Kinder pro Kurs) 1.2.2 Musikalische Grundausbildung 75' 312,00 26,00 (11-13 Kinder pro Kurs) 1.3.1 Eltern-Kind-Kurse (1,5-2,5 Jahre) 45' 312,00 26,00 (6-7 Kinder pro Kurs) 1.3.2 Eltern-Kind-Kurse (2,5-4 Jahre) 45' 312,00 26,00 (6-7 Kinder pro Kurs) 1.3.3 Eltern-Kind-Kurse (2,5 – 4 Jahre) 60' 312,00 26,00 (8-10 Kinder pro Kurs) 1.4.1 Instrumentenkarussell 45' 528,00 44,00 (4-5 Kinder pro Kurs) 1.4.2 Instrumentenkarussell 60' 528,00 44,00 (6-8 Kinder pro Kurs) 2. Instrumental- und Vokalunterricht, Komposition (Hauptfach) 2.1.1 Große Gruppe (4-6 Teilnehmende) 45' 528,00 44,00 2.1.2 Große Gruppe (4-6 Teilnehmende) 60' 666,00 55,50 2.1.3 Große Gruppe (ab 7 Teilnehmenden) 60' 594,00 49,50 2.1.4 Große Gruppe Erwachsene* 60' 894,00 74,50 2.2.1 Partnerunterricht (2 Teilnehmende) 30' 480,00 40,00 2.2.2 Partnerunterricht (2 Teilnehmende) 45' 666,00 55,50 2.2.3 Kleine Gruppe (3 Teilnehmende) 45' 582,00 48,50 2.2.4 Kleine Gruppe Erwachsene* 45' 894,00 74,50 (2-3 Teilnehmende) 2.3.1 Einzelunterricht 30' 798,00 66,50 2.3.2 Einzelunterricht Erwachsene* 30' 1.080,00 90,00 2.4.1 Einzelunterricht 45' 1.134,00 94,50 2.4.2 Einzelunterricht Erwachsene* 45' 1.512,00 126,00 2.5.1 Einzelunterricht 60' 1.308,00 109,00 *) Erwachsene sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.Seite 13 von 37 5 2.5.2 5er-Ticket Erwachsene 30‘ 170,00 2.5.3 5er-Ticket Erwachsene 45‘ 255,00 2.7 Kooperation mit Schulen, Kindergärten und weiteren Institutionen Über die Höhe der Gebühren entscheidet die Musikschulleitung in Anlehnung an die Vorhandenen Nrn. 1 bis 2.6 Gebührentarif unter Berücksichtigung von Gruppenstärke und Veranstaltungsdauer. 2.8 „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) in Kooperation mit Grundschulen nach Vorgaben des Landes NRW. Das Entgelt schließt die kostenfreie Bereitstellung eines Leihinstrumentes im zweiten - vierten JeKits-Jahr mit ein. 1. Jahr JeKits kostenlos kostenlos 2. Jahr JeKits (Instrumente)*² 312,00 26,00 ab 01.08.2026: 2. Jahr JeKits (Instrumente)*² 330,00 27,50 3.-4. Jahr JeKits (Instrumente)*² 420,00 35,00 ab 01.08.2026: 3.-4. Jahr JeKits (Instrumente)* 444,00 37,00 2.-4. Jahr JeKits (Tanzen – 90 Minuten)*² 228,00 19,00 2.-4. Jahr JeKits (Singen – 45 Minuten)*² 78,00 6,50 ab 01.08.2026: 2.-4. Jahr JeKits (Singen – 45 Minuten)*² 84,00 7,00 *²) Die Empfängerinnen und Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Elternbeiträgen befreit. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%. 3. Ergänzungsunterricht als Hauptfach 3.1 Ergänzungsfächer 240,00 20,00 4. Ermäßigungen Ermäßigungen werden gewährt: a) aus sozialen Gründen (§ 5 (2) Gebührenordnung) b) bei Unterricht von mehreren Geschwistern einer Familie (§ 5 (3) Gebührenordnung) Ermäßigungen können gewährt werden: c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (§ 5 (4) Gebührenordnung) 2.6 Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen Flexibler wöchentlicher Gruppenunterricht ab 2 TN. (30 Min./Woche), 3 TN (45 Min./Woche) oder alternativ 4 TN (60 Min./Woche) sowie zusätzlich wöchentlicher Orchester-/Ensembleunterricht ab 9 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, eine Lehrkraft ab 12 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, eine Lehrkraft ab 18 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, zwei Lehrkräfte ab 24 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, zwei Lehrkräfte -bei je 36 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 72 Termine), Jahresgebühr 600,00 EUR pro TN, zahlbar in 12 Monatsraten von je 50,00 EUR ab 01.08.2026: -bei je 36 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 72 Termine), Jahresgebühr 630,00 EUR pro TN, zahlbar in 12 Monatsraten von je 52,50 EURSeite 14 von 37 6 d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines besonderen Interesses der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn (§ 5 (5) Gebührenordnung) Gründe und Höhe der Ermäßigung ergeben sich aus § 5 und § 6 (2) Gebührenordnung. 5. Überlassung von Musikinstrumenten 5.1 Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3,50 EUR zu entrichten. 5.2 Die Überlassungsgebühr beträgt für Musikinstrumente: 5.2.1 im 1. Jahr 162,00 13,50 5.2.2 im 2. Jahr 228,00 19,00 5.2.3 ab dem 3. Jahr 276,00 23,00 6. Anmeldegebühr Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 15,50 EUR zu bezahlen. Die Gebühr wird mit der erstmaligen Einteilung zum Unterricht fällig. Artikel III Diese Satzung tritt am 01. Februar 2026 in Kraft.Seite 15 von 37 Anlage 2 Synoptische Gegenüberstellung Gebührenordnung alt (Stand 01.02.2023) und neu (Stand 01.02.2026) Anmerkung: Änderungen gegenüber der Fassung vom 01.02.2023 sind fett gedruckt Gebührenordnung und Gebührentarif für die Musikschule der Bundesstadt Bonn (01.02.2023) Gebührenordnung und Gebührentarif für die Musikschule der Bundesstadt Bonn (01.02.2026) Bemerkungen § 1: Gebührenpflicht Für die Anmeldung zu und Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser Gebührenordnung ist, erhoben. Die Anmeldegebühr wird mit der ersten Einteilung zu einem Unterrichtsangebot der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn fällig. Bei JeKits (Landesprojekt) sowie bei kostenfreien Angeboten fällt keine Anmeldegebühr an. unverändert § 2: Maßstab der Gebühr (1) Maßstab der Gebühr ist das Fach, die Unterrichtsform, die Unterrichtseinheit oder das Lebensalter entsprechend der Gebührenordnung und dem Gebührentarif für die Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn. unverändert (2) Für Erwachsene wird im Bereich des instrumentalen und vokalen Hauptfachunterrichts bei 30 Minuten Unterricht ein Zuschlag von 35 % und bei 45 Minuten Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 33,33 % erhoben. Geringe Abweichungen hiervon liegen in den Auf- bzw. Abrundungen der Jahresbeiträge, die nun monatlich fällig werden. Erwachsene im Sinne der Gebührenordnung und des Gebührentarifs sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Davon ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich nachweislich in Schulausbildung, Studium, (2) Für Erwachsene wird im Bereich des instrumentalen und vokalen Hauptfachunterrichts, sowie im Fach Komposition bei 30 Minuten Unterricht ein Zuschlag von 35,34 % und bei 45 Minuten Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 33,33 % erhoben. Geringe Abweichungen hiervon liegen in den Auf- bzw. Abrundungen der Jahresbeiträge, die monatlich fällig werden. Erwachsene im Sinne der Gebührenordnung und des Gebührentarifs sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Davon ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich nachweislich in Schulausbildung, Studium, Anpassung Prozente Anpassung Formulierung Anpassung Formulierung und AlterSeite 16 von 37 Berufsausbildung, oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind. Berufsausbildung, oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind. unverändert § 3: Gebührenschuldner Zur Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmenden, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. unverändert § 4: Fälligkeit (1) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren für ein Schuljahr. Sie sind in zwölf Raten, die monatlich zu jedem 5. fällig werden, zu bezahlen. unverändert (2) Erfolgt die Einteilung zum Unterricht im laufenden Schuljahr, wird die Unterrichtsgebühr für das betreffende Schuljahr anteilig für die eingeteilten Monate berechnet. unverändert (3) Eine Änderung der Gebührenordnung bzw. des Gebührentarifs ist zu jedem Schulhalbjahr möglich. unverändert § 5: Ermäßigung (1) Eine Ermäßigung der Gebühren - ggf. nebeneinander wird auf Antrag gewährt. Die Ermäßigung wird ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat gültig. Für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen nach den Nummern 1,2 und 3 des Gebührentarifes, mit Ausnahme von Tarif 2.8 – JeKits Singen 2.-4- Jahr, ist in jedem Fall eine Mindestgebühr von 150 Euro zu zahlen. Im Tarif 2.8 – JeKits Singen 2. – 4. Jahr ist eine Mindestgebühr von 78,- Euro pro Schuljahr zu zahlen. Ermäßigungen werden gewährt, a) aus sozialen Gründen (Abs. 2), b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer Familie (Abs. 3), Ermäßigungen können gewährt werden c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (Abs. 4) d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als § 5: Ermäßigung (1) Eine Ermäßigung der Gebühren - ggf. nebeneinander wird auf Antrag gewährt. Die Ermäßigung wird ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat gültig. Für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen nach den Nummern 1, 2 und 3 des Gebührentarifes, mit Ausnahme von Tarif 2.8 – JeKits Singen 45 Minuten, ist in jedem Fall eine Mindestgebühr von 180 Euro zu zahlen. Im Tarif 2.8 – JeKits Singen 45 Minuten ist eine Mindestgebühr von 78 Euro pro Schuljahr (ab 01.08.2026 84 Euro) zu zahlen. Ermäßigungen werden gewährt, a) aus sozialen Gründen (Abs. 2), b) bei Unterricht von mehreren Geschwisterkindern einer Familie (Abs. 3), unverändert Anpassung Formulierung JeKits Singen und Anpassung Mindestgebühr Anpassung Mindestgebühr JeKits Singen gilt ab dem 01.08.2026 Anpassung FormulierungSeite 17 von 37 Hauptfach aufgrund eines besonderen Interesses der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn (Abs. 5). (2) Teilnehmende, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte im Besitz von Ermäßigungskarten für städtische Leistungen (Bonn-Ausweis) sind, erhalten eine Ermäßigung, die sich nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises richtet. Auf die Anmeldegebühr und die Gebühr für die Überlassung von Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung gewährt. Bei der erstmaligen Anmeldung für den Unterricht muss der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn ein gültiger Bonn-Ausweis für die angemeldete Person vor Beginn des Unterrichts vorliegen, damit eine Ermäßigung gewährt werden kann. Die Ermäßigung wird für die Dauer der Gültigkeit des Bonn-Ausweises gewährt. Folge-Bonn-Ausweise (bei schon bestehendem Unterricht in der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn) werden ab dem Zeitpunkt der Vorlage in der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn entsprechend ihrer Gültigkeit maximal für die vorangegangen sechs Monate rückwirkend akzeptiert. Sie müssen der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn unaufgefordert vorgelegt werden. (2) Teilnehmende, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte im Besitz von Ermäßigungskarten für städtische Leistungen (Bonn-Ausweis) sind, erhalten eine Ermäßigung, die sich nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises richtet. Auf die Anmeldegebühr und die Gebühr für die Überlassung von Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung gewährt. Bei der erstmaligen Anmeldung für den Unterricht muss der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn ein gültiger Bonn-Ausweis für die angemeldete Person vor Beginn des Unterrichts vorliegen, damit eine Ermäßigung gewährt werden kann. Die Ermäßigung wird ab dem Monat, in dem der Bonn- Ausweis erstmals eingereicht wird, gewährt. unverändert NeuSeite 18 von 37 (3) Werden mehrere Mitglieder einer Familie in gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1 Gebührentarif sowie der Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif unterrichtet, gilt folgende Familienermäßigung: Erstes teilnehmendes Mitglied der Familie = voller Gebührensatz, zweites teilnehmendes Mitglied der Familie = 20 % Ermäßigung, drittes teilnehmendes Mitglied der Familie = 40 % Ermäßigung, jedes weitere teilnehmende Mitglied der Familie = 60 % Ermäßigung, mindestens aber 150,00 Euro bzw. im Tarif 2.8 – JeKits Singen 2.-4. Jahr 78,00 Euro pro Schuljahr. Das Familienmitglied mit den höchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt als erstes teilnehmendes Mitglied, das mit den zweithöchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt als zweites teilnehmendes Mitglied etc. (3) Werden mehrere Geschwisterkinder einer Familie in gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1 Gebührentarif sowie der Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif unterrichtet, gilt folgende Geschwisterermäßigung: Erstes teilnehmendes Kind der Familie = voller Gebührensatz, zweites teilnehmendes Kind der Familie = 20 % Ermäßigung, drittes teilnehmendes Kind der Familie = 40 % Ermäßigung, jedes weitere teilnehmende Kind der Familie = 60 % Ermäßigung, mindestens aber 180 Euro bzw. im Tarif 2.8 – JeKits Singen 45 Minuten 78 Euro (ab 01.08.2026 84 EUR) pro Schuljahr. Das Kind mit den höchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt als erstes teilnehmendes Kind, das mit den zweithöchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt als zweites teilnehmendes Kind etc. Die Mindestjahresgebühr entfällt bei kostenlosen Unterrichtsangeboten. Die Geschwisterermäßigung wird nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Anpassung Formulierung Anpassung Formulierung Anpassung Mindestgebühr Anpassung Formulierung Anpassung Mindestgebühr JeKits Singen gilt ab dem 01.08.2026 Anpassung Formulierung Neu Anpassung Alter (4) Im Falle einer durch Fachbereichsleitung, Fachlehrkraft und Schulleitung festgestellten besonderen Begabung, kann die Schulleitung bei Belegung mehrerer Fächer auf Antrag eine Ermäßigung im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel festlegen. unverändert (5) Belegt eine Person ausschließlich Ergänzungsfach- unterricht nach Nr. 3 Gebührentarif, der kein musiktheoretisches Unterrichtsfach ist, ohne ein unverändertSeite 19 von 37 instrumentales oder vokales Hauptfach nach Nr. 2 Gebührentarif zu belegen, so kann die Teilnahmegebühr ermäßigt werden, wenn ein besonderes Interesse der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn an der Mitwirkung der teilnehmenden Person in dem betreffenden Ensemble besteht. Bei Belegung eines Ergänzungsfachs nach Nr. 3 Gebührentarif wird die Gebühr auf die Mindestgebühr nach § 5 (1) der Gebührenordnung ermäßigt. Für die Gewährung dieser Ermäßigung ist ein schriftlicher Antrag der jeweiligen Ensembleleitung bei der Schulleitung notwendig. Ausnahmen von dieser Regelung sind in § 6 (3) geregelt. unverändert § 6: Ergänzungsunterricht/Studienvorbereitende Ausbildung (1) Die Gebühr für den Unterricht nach den Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1. Gebührentarif umfasst auch die Gebühr für den Ergänzungsunterricht. Wird ausschließlich Ergänzungsunterricht erteilt, so gilt er als Hauptfach und ist nach Nr. 3.1 Gebührentarif gebührenpflichtig. § 6: Ergänzungsunterricht/Talentakademie (Studienvorbereitende Ausbildung) unverändert (2) Die Teilnehmenden der Abteilung Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) zahlen die Unterrichtsgebühr für ein von ihnen belegtes erstes künstlerisches Hauptfach. Für den Unterricht im zweiten Hauptfach wird während der Zeit ihrer Zugehörigkeit zur SVA eine Rabattierung i.H.v. 50 % gewährt. Wird ein Fach, das nach den Regelungen der SVA als erstes Hauptfach anzusehen ist, außerhalb der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn belegt, ist für das in der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn belegte zweite Hauptfach der reguläre Tarif zu bezahlen. Die Teilnehmenden der Abteilung Talentakademie (Studienvorbereitende Ausbildung - SVA) zahlen die Unterrichtsgebühr für ein von ihnen belegtes erstes künstlerisches Hauptfach. Für den Unterricht im zweiten Hauptfach wird während der Zeit ihrer Zugehörigkeit zur SVA eine Rabattierung i.H.v. 50 % gewährt. Wird ein Fach, das nach den Regelungen der SVA als erstes Hauptfach anzusehen ist, außerhalb der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn belegt, ist für das in der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn belegte zweite Hauptfach der reguläre Tarif zu bezahlen. Änderung Formulierung (3) Für die Teilnahme an folgenden Ensembleunterrichtsveranstaltungen werden für externe Teilnehmende keine Gebühren erhoben: (3) Für die Teilnahme an folgenden Ensembleunterrichtsveranstaltungen werden für externe Teilnehmende keine Gebühren erhoben:Seite 20 von 37 Musikschulorchester, Bonner Jugendsinfonieorchester, Jugendblasorchester, Big Band Bad Godesberg, B4 Bigband, Mixed Bag Boogie Band Hardtberg, Kinder- und Erwachsenenchor sowie die im Ensemble- und Ergänzungsfächerverzeichnis entsprechend ausgewiesenen Folk- und Percussionsensembles. Über die kostenfreie Teilnahme an weiteren Ensembles entscheidet die Musikschulleitung in Abstimmung mit der jeweiligen Ensembleleitung. Bonner Jugendsinfonieorchester, Jugendblasorchester, Streichorchester String-Academy sowie die Kinderchöre Über die kostenfreie Teilnahme an weiteren Ensembles entscheidet die Musikschulleitung in Abstimmung mit der jeweiligen Ensembleleitung. Anpassung Angebot kostenloser Ensembles § 7: Unterrichtsausfall/Erstattungen/Anteilige Gebühren (1) Sollten aus einem von der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn zu vertretenden Grund bei den Nrn. 1.1.1 bis 2.5.1 und 2.7 Gebührentarif weniger als 35 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr unterrichtet werden, so wird für jede ausgefallene Unterrichtsstunde, die unter dem Jahresmindestsoll von 35 Unterrichtsstunden liegt, 1/35 der Jahresgebühr erstattet. Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Dieser ist bis Ablauf des 28. Februar des Folgejahres bei der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn einzureichen. Finden bei den OGS-Kooperationen (Nr. 2.6 Gebührentarif) weniger als die vorher vereinbarten 30, 33 oder 36 Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Orchesterunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunzerrichts 1/30, 1/33 oder 1/36 der Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf des 30. September des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen. § 7: Unterrichtsausfall/Erstattungen/Anteilige Gebühren (1) Sollten aus einem von der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn zu vertretenden Grund bei den Nrn. 1.1.1 bis 2.5.1, 2.7, 2.8 und 3 des Gebührentarifs weniger als 35 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr unterrichtet werden, so wird für jede ausgefallene Unterrichtsstunde, die unter dem Jahresmindestsoll von 35 Unterrichtsstunden liegt, 1/35 der Jahresgebühr erstattet. Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Dieser ist bis Ablauf des 28. Februar des Folgejahres bei der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn einzureichen. Finden bei den OGS-Kooperationen (Nr. 2.6 Gebührentarif) weniger als die vorher vereinbarten 36 Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Orchesterunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts 1/36 der Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf des 30. September des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen. Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten - vierten Jahr JeKits (JeKits 2-4) weniger als 35 Termine des Änderung Formulierung, Anpassung Text Änderung Formulierung / Anpassung Anzahl UnterrichtseinheitenSeite 21 von 37 Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten - vierten Jahr JeKits (JeKits 2-4) weniger als 35 Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts 1/35 der Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf 30. September des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen. Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts 1/35 der Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf 30. September des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen. (2) Erfolgt die Einteilung zum Unterricht im laufenden Schuljahr, wird die Gebühr auf fristgemäßen schriftlichen Antrag anteilig dann erstattet, wenn das anteilige Jahresmindestsoll an Unterrichtsstunden für das Schuljahr nicht erreicht wird. Das anteilige Jahresmindestsoll an Unterrichtsstunden wird proportional unter Berücksichtigung der Anzahl der eingeteilten Unterrichtsmonate berechnet. unverändert (3) Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt oder zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist eine Gebührenerstattung ausgeschlossen. unverändert § 8: Regelungen zum Gruppenunterricht Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn. 2.1.1 bis 2.2.4 Gebührentarif) eine teilnehmende Person aus, so dass die vorgesehene Teilnahmezahl nicht mehr erreicht wird, wird der Unterricht in der äquivalenten Unterrichtsform nach den Nummern 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif weitergeführt. § 8: Regelungen zum Gruppenunterricht Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn. 2.1.1 bis 2.2.4 Gebührentarif) eine teilnehmende Person aus, so dass die vorgesehene Teilnahmezahl nicht mehr erreicht wird, wird der Unterricht in einer äquivalenten Unterrichtsform nach den Nummern 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif weitergeführt. Es besteht kein Anspruch auf Gruppenunterricht. Änderung Formulierung Neu § 9: Einzelstundenkontingente (1) Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 – 2.5.1 kann für Erwachsene auch in einem oder mehreren Kontingenten zu jeweils 5 Unterrichtseinheiten gebucht werden. Die Gebühr für die Einzelstundenkontingente 30 § 9: 5er-Ticket (1) Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 – 2.4.2 kann für Erwachsene auch in einem oder mehreren Tickets zu jeweils 5 Unterrichtseinheiten gebucht werden. Die Gebühr für das 5er-Ticket 30 Minuten beträgt 170 EUR und für 45 Minuten 255 EUR (Tarife 2.5.2 und 2.5.3). Redaktionelle ÄnderungSeite 22 von 37 Minuten beträgt 160,- EUR und für 45 Minuten 240,- EUR (Tarife 2.5.2 und 2.5.3). (2) Bei Kindern und Jugendlichen können Einzelstundenkontingente ausschließlich ergänzend zum regelmäßig wöchentlich stattfindenden Musikschulunterricht in dem entsprechenden Unterrichtsfach gebucht werden; die Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs. (2) Bei Kindern und Jugendlichen können 5er-Tickets ausschließlich ergänzend zum regelmäßig wöchentlich stattfindenden Musikschulunterricht in dem entsprechenden Unterrichtsfach gebucht werden; die Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs. Redaktionelle Änderung (3) Die Vergabe der Kontingente wird auf Antrag im Rahmen der hierfür bereitstehenden freien Unterrichtsplätze durch die Verwaltung der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn vorgenommen. (3) Die Vergabe der 5er-Tickets wird auf Antrag im Rahmen der hierfür bereitstehenden freien Unterrichtsplätze durch die Verwaltung der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn vorgenommen. Redaktionelle Änderung § 10: Überlassung und Bereitstellung von Musikinstrumenten (1) Aus dem Instrumentenbestand der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn können Musikinstrumente gegen Gebühr überlassen werden. unverändert (2) Die Überlassungsgebühr wird vom Beginn des Ausgabemonats bis zum Ende des Rückgabemonats berechnet. Sie wird monatlich fällig. unverändert (3) Für Verlust oder Beschädigungen der Musikinstrumente und des Zubehörs haften die Teilnehmenden, denen ein Instrument überlassen wurde, bzw. deren Vertreter. Eine eigenständige Reparatur kann nur nach Absprache mit der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn veranlasst werden. Die regelmäßige Unterhaltung der Musikinstrumente obliegt der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn. Verschleißteile wie Saiten und Bogenbezüge sind durch die Teilnehmenden, bzw. deren Vertreter zu ersetzen. Blasinstrumente müssen gereinigt zurückgegeben werden. (3) Für Verlust oder Beschädigungen der Musikinstrumente und des Zubehörs haften die Teilnehmenden, denen ein Instrument überlassen wurde, bzw. deren Vertreter. Eine eigenständige Reparatur kann nur nach Absprache mit der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn veranlasst werden. Die regelmäßige Unterhaltung der Musikinstrumente obliegt der Ludwig- van-Beethoven-Musikschule Bonn. Verschleißteile wie Saiten und Bogenbezüge sind durch die Teilnehmenden, bzw. deren Vertreter zu ersetzen. Blasinstrumente müssen gereinigt zurückgegeben werden. Anpassung Leerzeichen (4) Sofern Musikinstrumente von Teilnehmenden der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn überwiegend für die Mitwirkung in Orchestern oder Ensembles der unverändertSeite 23 von 37 Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn benötigt oder von Lehrkräften für Unterrichtszwecke eingesetzt werden, werden sie leihweise ohne Erhebung einer Gebühr zur Verfügung gestellt. (5) Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3 Euro zu entrichten (Nr. 5.1 Gebührentarif). (5) Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3,50 Euro zu entrichten (Nr. 5.1 Gebührentarif). Anpassung Gebühr § 11: Inkrafttreten Die Gebührenordnung tritt am 01. Februar 2023 in Kraft. Die Gebührenordnung tritt am 01. Februar 2026 in Kraft. AnpassungSeite 24 von 37 1 Anlage 3 Synopse Gebührentarif alt (Stand 01.02.2023) und neu (Stand 01.02.2026) Gebührentarife ab 02/2023 Gebührentarife ab 02/2026 Bemerkungen Tarif-Nr. Bemessungsgrundlage Unterrichts- einheit Min. / Woche Jahresgebühr EUR Monatlich EUR Jahresgebühr EUR Monatlich EUR 1. Grundfächer 1.1.1 Musikalische Früherziehung (8-10 Kinder pro Kurs) 60‘ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr 1.1.2 Musikalische Früherziehung (11-13 Kinder pro Kurs) 75‘ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr 1.2.1 Musikalische Grundaus-bildung (8- 10 Kinder pro Kurs) 60‘ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr 1.2.2 Musikalische Grundaus-bildung (11-13 Kinder pro Kurs) 75‘ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr 1.3.1 Eltern-Kind-Kurse 1,5-2,5 Jahre (6- 7 Kinder pro Kurs) 45´ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr 1.3.2 Eltern-Kind-Kurse 2,5-4 Jahre (6-7 Kinder pro Kurs) 45‘ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr 1.3.3 Eltern-Kind-Kurse 2,5-4 Jahre (8- 10 Kinder pro Kurs) 60‘ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr 1.4.1 Instrumentenkarussell (4-5 Kinder pro Kurs) 45‘ 504,00 42,00 528,00 44,00 Anpassung Gebühr 1.4.2 Instrumentenkarussell (6-8 Kinder pro Kurs) 60‘ 504,00 42,00 528,00 44,00 Anpassung GebührSeite 25 von 37 2 2. Instrumental- und Vokalunterricht, Komposition (Hauptfach) 2.1.1 Große Gruppe (4-6 Teilnehmende) 45‘ 504,00 42,00 528,00 44,00 Anpassung Gebühr 2.1.2 Große Gruppe (4-6 Teilnehmende) 60‘ 636,00 53,00 666,00 55,50 Anpassung Gebühr 2.1.3 Große Gruppe (ab 7 Teilnehmende) 60‘ 564,00 47,00 594,00 49,50 Anpassung Gebühr 2.1.4 Große Gruppe Erwachsene* (ab 4 Teilnehmende) 60‘ 852,00 71,00 894,00 74,50 Anpassung Gebühr 2.2.1 Partnerunterricht (2 Teilnehmende) 30‘ 456,00 38,00 480,00 40,00 Anpassung Gebühr 2.2.2 Partnerunterricht (2 Teilnehmende) 45‘ 636,00 53,00 666,00 55,50 Anpassung Gebühr 2.2.3 Kleine Gruppe (3 Teilnehmende) 45‘ 552,00 46,00 582,00 48,50 Anpassung Gebühr 2.2.4 Kleine Gruppe Erwachsene* (2-3 Teilnehmende) 45‘ 852,00 71,00 894,00 74,50 Anpassung Gebühr 2.3.1 Einzelunterricht 30‘ 756,00 63,00 798,00 66,50 Anpassung Gebühr 2.3.2 Einzelunterricht Erwachsene* 30‘ 1.020,00 85,00 1.080,00 90,00 Anpassung Gebühr 2.4.1 Einzelunterricht 45‘ 1.080,00 90,00 1.134,00 94,50 Anpassung Gebühr 2.4.2 Einzelunterricht Erwachsene* 45‘ 1.440,00 120,00 1.512,00 126,00 Anpassung Gebühr 2.5.1 Einzelunterricht 60‘ 1.248,00 104,00 1.308,00 109,00 Anpassung Gebühr *) Erwachsene sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind. *) Erwachsene sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind. Anpassung AlterSeite 26 von 37 3 Tarif-Nr. und Bemessungsgrundlage Tarif-Nr. und Bemessungsgrundlage Unterrichts- einheit Min./ Einheit Gebühr Einzelstunden- 5er-Ticket kontingent in EUR 02/2023 ab 02/2026 2.5.2 Einzelstundenkontingent Erwachsene 2.5.2 5er-Ticket Erwachsene 30‘ 160,00 170,00 Anpassung Gebühr 2.5.3 Einzelstundenkontingent Erwachsene 2.5.3 5er-Ticket Erwachsene 45‘ 240,00 255,00 Anpassung Gebühr Tarif-Nr. - Bemessungsgrundlage Jahresgebühr EUR Monatlich EUR Ab 08/2026 Jahresgebühr / Monatlich EUR 2.6 Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen Flexibler wöchentlicher Gruppenunterricht ab 2 TN. (30 Min./Woche), 3 TN (45 Min./Woche) oder alternativ 4 TN (60 Min./Woche) sowie zusätzlich wöchentlicher Orchester-/Ensembleunterricht ab 9 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, eine Lehrkraft ab 12 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, eine Lehrkraft ab 18 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, zwei Lehrkräfte ab 24 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, zwei Lehrkräfte -bei je 30 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 60 Termine), Jahresgebühr 500,- EUR pro TN, zahlbar in 10 Monatsraten von je 50,- EUR. -bei je 33 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 66 Termine), Jahresgebühr 550,- EUR pro TN, zahlbar in 11 Monatsraten von je 50,- EUR -bei je 36 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 72 Termine), Jahresgebühr 600,- EUR pro TN, zahlbar in 12 Monatsraten von je 50,- EUR 500,00 - 600,00 Je nach Anzahl der Termine 50,00 2.6 Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen Flexibler wöchentlicher Gruppenunterricht ab 2 TN. (30 Min./Woche), 3 TN (45 Min./Woche) oder alternativ 4 TN (60 Min./Woche) sowie zusätzlich wöchentlicher Orchester-/Ensembleunterricht ab 9 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, eine Lehrkraft ab 12 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, eine Lehrkraft ab 18 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, zwei Lehrkräfte ab 24 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, zwei Lehrkräfte -bei je 36 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 72 Termine), Anpassung Anzahl Unterrichtseinheiten und Anpassung GebührSeite 27 von 37 4 Jahresgebühr 630,00 EUR pro TN, zahlbar in 12 Monatsraten von je 52,50 EUR 2.7 Kooperation mit Schulen, Kindergärten und weiteren Institutionen Über die Höhe der Gebühren entscheidet die Musikschulleitung in Anlehnung an die vorhandenen Nrn. 1 bis 2.6 Gebührentarif unter Berücksichtigung von Gruppenstärke und Veranstaltungsdauer unverändert 2.8 „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) in Kooperation mit Grundschulen Nach Vorgaben des Landes NRW. Das Entgelt schließt die kostenfreie Bereitstellung eines Leihinstruments im zweiten JeKits-Jahr mit ein. Tarif-Nr. - Bemessungsgrundlage Jahresgebühr EUR Monatlich EUR Ab 08/2026 Jahresgebühr Monatlich EUR EUR 1. Jahr JeKits kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos unverändert, Finanzierung Land NRW 2. Jahr JeKits (Instrumente)*² 312,00 26,00 330,00 27,50 Anpassung Gebühr nach Vorgabe Land NRW 3.-4. Jahr JeKits (Instrumente)*² 420,00 35,00 444,00 37,00 Anpassung Gebühr nach Vorgabe Land NRW 2.-4. Jahr JeKits (Tanzen- 90 Minuten)*² 228,00 19,00 228,00 19,00 unverändert 2.-4. Jahr JeKits (Singen- 45 Minuten)*² 78,00 6,50 84,00 7,00 Anpassung Gebühr nach Vorgabe Land NRW *²) Die Empfänger*innen staatlicher Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des *²) Die Empfängerinnen und Empfänger staatlicher Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicher- ung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohn- geldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Anpassung FormulierungSeite 28 von 37 5 Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Elternbeiträgen befreit. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50 %. Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf An- trag von den Elternbeiträgen befreit. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50 %. 3. Ergänzungsunterricht als Hauptfach 3.1 Ergänzungsfächer 228,00 19,00 240,00 20,00 Anpassung Gebühr 4. Ermäßigungen Ermäßigungen werden gewährt: a) aus sozialen Gründen (§ 5 Abs. 2 Gebührenordnung) b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer Familie (§ 5 Abs. 3 Gebührenordnung) Ermäßigungen können gewährt werden: c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (§ 5 Abs. 4 Gebührenordnung) d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines besonderen Interesses der Musikschule (§ 5 Abs. 5 Gebührenordnung) Gründe und Höhe der Ermäßigung ergeben sich aus § 5 und § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung a) aus sozialen Gründen (§ 5 Abs. 2 Gebührenordnung) b) bei Unterricht mehrerer Geschwister einer Familie (§ 5 Abs. 3 Gebührenordnung) unverändert unverändert Anpassung ErmäßigungSeite 29 von 37 6 5. Überlassung von Musikinstrumenten 5.1 Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat im Fachbereich Klavier unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3 EUR zu entrichten. Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat im Fachbereich Klavier unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3,50 EUR zu entrichten. Anpassung Gebühr 5.2 Die Überlassungsgebühr beträgt für Mietinstrumente Die Überlassungsgebühr beträgt für Mietinstrumente 5.2.1 Im 1. Jahr 156,00 13,00 162,00 13,50 Anpassung Gebühr5.2.2 Im 2. Jahr 216,00 18,00 228,00 19,00 5.2.3 Ab dem 3. Jahr 258,00 21,50 276,00 23,00 6. Anmeldegebühr Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der Musikschule ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 15,00 EUR zu bezahlen. Die Gebühr wird mit der erstmaligen Einteilung zum Unterricht fällig. Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der Musikschule ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 15,50 EUR zu bezahlen. Die Gebühr wird mit der erstmaligen Einteilung zum Unterricht fällig. Anpassung GebührSeite 30 von 37 Anlage 4 Darstellung der Gebühren im Vergleich zu Musikschulen vergleichbarer Größe und zu Musik- schulen der Region. a) Gebühren für den instrumentalen und vokalen Einzelunterricht im Vergleich b) Gebühren für den instrumentalen und vokalen Gruppenunterricht im Vergleich 0,00 € 20,00 € 40,00 € 60,00 € 80,00 € 100,00 € 120,00 € 140,00 € 160,00 € 180,00 € Gebühren Einzelunterricht (Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) Einzelunterricht 30 Min. Einzelunterricht 45 Min. Einzelunterricht 60 Min. 0,00 € 10,00 € 20,00 € 30,00 € 40,00 € 50,00 € 60,00 € 70,00 € Gebühren Gruppenunterricht (Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) Partnerunterricht 30 Min. Partnerunterricht 45 Min. Kleingruppe (3 TN) 45 Min. Große Gruppe (4-6 TN) 45 Min. Große Gruppe (4-6 TN) 60 Min. Große Gruppe (ab 7 TN) 60 Min.Seite 31 von 37 c) Gebühren für den instrumentalen und vokalen Einzel- und Gruppenunterricht für erwachsene Teilnehmende im Vergleich d) Gebühren in den Fächern der Elementaren Musikpraxis im Vergleich 0,00 € 20,00 € 40,00 € 60,00 € 80,00 € 100,00 € 120,00 € 140,00 € 160,00 € 180,00 € Bonn (2023) Aachen (2025) Voreifel (2025) St. Augustin (2025) Leverkusen (2024) Bonn (2026) Münster (2025) Köln (2024) Brühl (2025) Gebühren Einzel- & Gruppenunterricht Erwachsene Erwachsene Einzel-30 Min. Erwachsene Einzel-45 Min. Erwachsene Gruppe (2-3 TN) 45 Min. Erwachsene Gruppe (ab 4 TN) 60 Min. 0,00 € 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 € 30,00 € 35,00 € 40,00 € 45,00 € 50,00 € Gebühren Elementare Musikpraxis Eltern-Kind-Kurs Musikalische Früherziehung Musikalische Grundausbildung InstrumentenkarussellSeite 32 von 37 e) Gebühren für die Ergänzungsfächer im Vergleich Aufgrund unterschiedlicher Gebührensysteme wurde bei einzelnen Musikschulen ein Mittelwert genommen. f) Anmelde- und Bereitstellungsgebühr im Vergleich 0,00 € 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 € 30,00 € Gebühren Ensemble- & Ergänzungsfächer Ergänzungsfach Intern Ergänzungsfach Extern 0,00 € 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 € 30,00 € Bonn 2023 Aachen (2025) St. Augustin (2025) Köln (2024) Voreifel (2025) Münster (2025) Leverkusen (2024) Bonn 2026 Brühl (2025) Anmelde- & Bereitstellungsgebühr Bereitsstellungsgebühr AnmeldegebührSeite 33 von 37 g) Überlassungsgebühr für Musikinstrumente im Vergleich Aufgrund unterschiedlicher Gebührensysteme wurde bei einzelnen Musikschulen ein Mittelwert genommen. 0,00 € 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 € 30,00 € 35,00 € Bonn 2023 Wuppertal Aachen (2025) Münster (2025) Köln (2024) Bonn (2026) Brühl (2025) St. Augustin (2025) Voreifel (2025) Überlassungsgebühren Mietinstrument 1. Jahr Mietinstrument 2. Jahr Mietinstrument 3. JahrSeite 34 von 37 Anlage 5 3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Musikschule der Bundesstadt Bonn Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) folgende Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Musikschule der Bundesstadt Bonn beschlossen: I. In § 2 wird die Überschrift wie folgt neu gefasst: Schuldnerinnen und Schuldner § 5 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: Je teilnehmender Person und Unterrichtsstunde wird ein zusätzliches Entgelt für die Organisation in Höhe von 2,50 EUR erhoben. Bei Eigenprojekte der LvBM sowie bei Projekten, die ganz oder teilweise drittmittelfinanziert sind, entfällt das Entgelt für den Organisationsaufwand. In § 6 wird Satz 1 wie folgt neu gefasst: Die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. In § 6 wird Satz 3 wie folgt neu gefasst: Der Widerruf ist nur wirksam, wenn er innerhalb der genannten Widerrufsfrist, spätestens aber 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, Kurfürstenallee 8, 53177 Bonn oder an musikschule@bonn.de, eingeht. In § 6 wird Satz 5 wie folgt neu gefasst: Im Falle eines wirksamen Widerrufs, der fristgemäß eingegangen ist, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt an die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn getätigten Zahlungen zurückgezahlt. II. Diese Entgeltordnung tritt am 01. Februar 2026 in Kraft.Seite 35 von 37 Anlage 6 Synoptische Gegenüberstellung Entgeltordnung der Projektabteilung alt (Stand 01.02.2023) und neu (Stand 01.02.2026) Anmerkung: Änderungen gegenüber der Fassung vom 01.02.2023 sind fett gedruckt jetzige Version ab 02/26 Begründung Entgeltordnung für die Projektabteilung der Musikschule der Bundesstadt Bonn unverändert § 1 Entgeltpflicht Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Projektabteilung der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn wird ein privatrechtliches Entgelt nach dieser Entgeltordnung erhoben. unverändert § 2 Schuldner*innen Zur Zahlung des Entgeltes für Unterrichtsveranstaltungen sind die Teilnehmenden verpflichtet, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter. § 2 Schuldnerinnen und Schuldner Anpassung Formulierung § 3 Fälligkeit Alle Entgelte werden spätestens zehn Tage vor Kursbeginn fällig. unverändert § 4 Erstattungen (1) Entgelte werden erstattet, wenn eine Veranstaltung nicht durchgeführt oder abgesetzt wird. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die durch die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn in der Ankündigung festgelegte Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird. (2) Bei Kursen, Workshops und Arbeitsgemeinschaften, in denen die jeweils vorgesehene Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird, kann die Musikschulleitung von einer Absetzung absehen, wenn sich die Teilnehmenden bereit erklären, die für diese Veranstaltung entstehenden Honorar-, Sach- und Organisationskosten zu tragen. unverändert § 5 Kursangebote (1) Für Unterrichtsveranstaltungen des Projektbereichs werden die entstehenden Honorar- und zusätzlichen Sachkosten abzüglich eventueller Zuschüsse Dritter anteilig auf die Teilnehmenden als Entgelt umgelegt. unverändertSeite 36 von 37 (2) Je teilnehmender Person und Unterrichtsstunde wird ein zusätzliches Entgelt für die Organisation in Höhe von 2,00 EUR erhoben. Ausgenommen vom Entgelt für die Organisation sind Kurse und Projekte, die durch Drittmittel finanziert oder teilfinanziert werden. (2) Je teilnehmender Person und Unterrichtsstunde wird ein zusätzliches Entgelt für die Organisation in Höhe von 2,50 EUR erhoben. Bei Eigenprojekte der LvBM sowie bei Projekten, die ganz oder teilweise drittmittelfinanziert sind, entfällt das Entgelt für den Organisationsaufwand. Anpassung Höhe Entgelt Redaktionelle Änderung (3) Das Entgelt erhöht sich ggf. um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. unverändert § 6 Widerrufsmöglichkeit Die Schüler*innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Eingangs der Anmeldung bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn. Der Widerruf ist nur wirksam, wenn er innerhalb der genannten Widerrufsfrist schriftlich bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, Kurfürstenallee 8, 53142 Bonn, musikschule@bonn.de, Telefax 0228 - 77 45 69, eingeht. Ein Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Unterricht bereits während der Widerrufsfrist begonnen hat. Im Fall eines wirksamen Widerrufs werden alle Zahlungen mit Ausnahme der Anmeldgebühr ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Ludwig- van-Beethoven-Musikschule Bonn eingegangen ist. Die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Eingangs der Anmeldung bei der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn. Der Widerruf ist nur wirksam, wenn er innerhalb der genannten Widerrufsfrist, spätestens aber 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn, Kurfürstenallee 8, 53177 Bonn oder an musikschule@bonn.de, eingeht. Ein Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Unterricht bereits während der Widerrufsfrist begonnen hat. Im Falle eines wirksamen Widerrufs, der fristgemäß eingegangen ist, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt an die Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn getätigten Zahlungen zurückgezahlt. Anpassung Formulierung Anpassung Formulierung Anpassung FormulierungSeite 37 von 37
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