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253843 · Beschlussvorlage

12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, 3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn

Nummer
253843
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253843-01 AA Änderungsantrag Linke:12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn, 3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn Antrag zur Vorlage 253843

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Beschlussvorlage
öffentlich
253843
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung
und des Gebührentarifs der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn,
3. Änderung der Entgeltordnung der
Projektabteilung der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die 12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührenta-
rifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn wird in der Fassung der
Anlage 1 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2026 in Kraft.
2. Die 3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn wird in der Fassung der Anlage 5 beschlos-
sen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2026 in Kraft.
Begründung
Die Finanzierung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule (LvBM) erfolgt aus
den Erträgen aus Gebühren- und Entgelteinnahmen sowie aus städtischen
Aufwendungen. Es handelt sich bei der LvBM um einen Zuschussbetrieb, eine
Kostendeckung wird nicht erreicht.
Der Gebührentarif sowie die Entgeltordnung des Projektbereichs wurden zuletzt
mit Wirkung zum 01.02.2023 angepasst (Beschlussvorlage 240867). Ausge-
nommen von der letzten Gebührenerhöhung waren die Gebühren für den Un-
terricht in den Schulkooperationen und die Bereitstellungsgebühr. Diese Ge-
bühren wurden letzt-malig im August 2019 angepasst.
Seit der letzten Gebührenanpassung zum 01.02.2023 ist der Anteil der städti-
schen Aufwendungen am finanziellen Gesamtbedarf gegenüber den Erträgen
kontinuierlich angestiegen: Während 2023 die städtischen Aufwendungen ohne
interne Leistungsverrechnung noch mit ca. 3,05 Mio. EUR bei ca. 52,52 % desSeite 1 von 37
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
finanziellen Gesamtbedarfs lagen, hatten die städtischen Aufwendungen ohne
interne Leistungsverrechnung im Jahr 2024 mit ca. 3,37 Mio. EUR bereits einen
Anteil von über 54,96 %. Grund dafür sind vor allem steigende Personalkosten.
Für das Jahr 2025 ist mit einem weiteren Anstieg der Personalkosten zu rech-
nen, vor allem da zum 1.1.2025 zusätzliche 7,5 Vollzeitstellen eingerichtet wur-
den, für die Übernahme von an der Musikschule freiberuflich beschäftigten
Lehrkräften in das Angestelltenverhältnis.
Vor dem Hintergrund steigender Personalkosten und der allgemein steigenden
Kosten wird erwartet, dass der finanzielle Gesamtbedarf für den Betrieb der
LvBM in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Um eine deshalb erfor-
derliche Erhöhung der städtischen Aufwendungen abzumildern, ist eine Er-
höhung der Gebühren erforderlich und gerechtfertigt.
Als Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts schlägt die Verwal-
tung eine Gebührenerhöhung zum 01. Februar 2026 um durchschnittlich 5%
vor.
Die Leitung der LvBM schätzt die durch eine Gebührenerhöhung entstehenden
Mehreinnahmen auf ca. 115.000 EUR jährlich. Diese Summe ist bereits im
Haushalt 2026 ff. eingeplant.
Mehreinnahmen 1.2.2026 – 31.12.2026
Im Zeitraum vom 1.2.2026 bis 31.12.2026 rechnet die Leitung der LvBM mit
Mehreinnahmen von ca. 105.000 EUR.
Mehreinnahmen jährlich ab 2027
Ab dem Jahr 2027 rechnet die Leitung der LvBM mit jährlichen Mehreinnahmen
von ca. 115.000 EUR.
Die Leitung der LvBM weist allerdings darauf hin, dass die Zahlen auf Grundla-
ge der aktuellen Schülerzahlen berechnet sind. Erfahrungsgemäß ist aber bei
jeder Gebührenerhebung mit einem Rückgang der Schülerzahlen zu rechnen,
der nur mittelfristig ausgeglichen werden kann. Zudem geht die Leitung der
LvBM vor dem Hintergrund steigender Energiekosten, Inflation und insgesamt
steigender Kosten in allen Lebenslagen davon aus, dass sich eine Gebühre-
nerhöhung negativ auf das An- und Abmeldeverhalten auswirken kann, sodass
die avisierten Mehreinnahmen ggfs. nicht erreicht werden.
Erläuterungen
Anhebung der Gebühren
a) Erhöhung der Gebühren für den instrumentalen und vokalen Einzelun-
terricht
Mit der geplanten Gebührenerhöhung erhöht sich die Unterrichtsgebühr für
Kinder, Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres im Einzelunterricht 30 Min. um 3,50 EUR auf
monatlich 66,50 EUR, im Einzelunterricht 45 Min. um 4,50 EUR auf monatlich
94,50 EUR und für den Einzelunterricht 60 Min. um monatlich 5,00 EUR aufSeite 2 von 37
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
109,00 EUR.
Für Erwachsene erhöht sich die Unterrichtsgebühr im Einzelunterricht 30 Min.
um 5,00 EUR auf monatlich 90,00 EUR, im Einzelunterricht 45 Min. um 6,00
EUR auf monatlich 126,00 EUR.
Die Gebühren für den Einzelunterricht an der LvBM würden sich damit auf ei-
nem mittleren Preisniveau der Musikschulen vergleichbarer Größe und Musik-
schulen der Region befinden. (Siehe Anlage 4 a) und 4 c) Gebühren für den
instrumentalen und vokal-en Einzelunterricht im Vergleich)
b) Erhöhung der Gebühren für den instrumentalen und vokalen Gruppen-
unterricht
Mit der geplanten Gebührenerhöhung erhöht sich die Unterrichtsgebühr für
Kinder, Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres im Partnerunterricht 30 Min. um 2,00 EUR
auf monatlich 40,00 EUR und im Partnerunterricht 45 Min. um 2,50 EUR auf
monatlich 55,50 EUR. Die Unterrichtsgebühr für den Gruppenunterricht „Kleine
Gruppe“ (3 Teilnehmende) 45 Min. erhöht sich um 2,50 EUR auf monatlich
48,50 EUR, „Große Gruppe“ (4-6 Teilnehmende) 45 Min. um 2,00 EUR auf mo-
natlich 44,00 EUR, „Große Gruppe“ (4-6 Teilnehmende) 60 Min. um 2,50 EUR
auf monatlich 55,50 EUR und „Große Gruppe“ (7 Teilnehmende) 60 Min. um
2,50 EUR auf monatlich 49,50 EUR pro Teilnehmenden.
Für Erwachsene erhöht sich die Unterrichtsgebühr für den Gruppenunterricht
(„Kleine Gruppe“ 2-3 Teilnehmende 45 Min. und „Große Gruppe“ ab 4 Teilneh-
men 60 Min.) um 3,50 EUR auf monatlich 74,50 EUR pro Teilnehmenden.
Mit der geplanten Erhöhung der Gebühren für den Gruppenunterricht liegt die
LvBM im Vergleich zu Musikschulen vergleichbarer Größe sowie im Vergleich
zu Musikschulen der Region auf einem hohen Preisniveau. (Siehe Anlage 4 b)
und 4 c) Gebühren für den instrumentalen und vokalen Gruppenunterricht im
Vergleich)
c) Erhöhung der Gebühren in den Fächern der Elementaren Musikpraxis
Mit der geplanten Gebührenerhöhung erhöht sich die Unterrichtsgebühr für die
elementaren Unterrichtsfächer wie folgt: Die Unterrichtsgebühr der Fächer El-
tern-Kind-Gruppen, Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundaus-
bildung erhöht sich um 1,50 EUR auf monatlich 26,00 EUR.
Die monatliche Unterrichtsgebühr inkl. Instrumentenausleihe für das Instrumen-
tenkarussell als Angebot der Elementaren Musikpraxis soll zukünftig 44,00
EUR statt bisher 42,00 EUR betragen.
Mit der geplanten Gebührenerhöhung für die Fächer der Elementaren Musik-
praxis liegt die LvBM im Verhältnis zu Musikschulen vergleichbarer Größe so-
wie Musikschulen der Region auf mittlerem Preisniveau. (Siehe Anlage 4 d)
Gebühren in den Fächern der Elementaren Musikpraxis im Vergleich)
d) Unterrichtsgebühren in den SchulkooperationenSeite 3 von 37
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die LvBM kooperiert seit Jahren im Rahmen eines eigenen Kooperationsmo-
dells mit den Offenen Ganztagsschulen sowie im Rahmen des landesgeförder-
ten Bildungsprogramms „JeKits“ mit aktuell 20 Grundschulen. Hinzu kommen
weitere Kooperationen mit weiterführenden Schulen. Mehr als ein Drittel aller
Schülerinnen und Schüler der Musikschule werden von den Lehrkräften der
LvBM im Zusammenhang mit einer Schulkooperation unterrichtet, wobei im
OGS-Modell sowie beim JeKits-Modell Schwerpunkt Instrumente Schülerinnen
und Schüler im instrumentalen Gruppenunterricht und im Orchester teilnehmen.
JeKits – Das kulturelle Bildungsprogramm des Landes NRW
Der Unterricht im Rahmen des NRW Bildungsprogramms JeKits wird zum Teil
durch Mittel des Landes NRW und zum Teil durch Elternbeiträge finanziert.
Dafür hat der Fördergeber einen maximalen Beitrag vorgegeben. Die Leitung
der LvBM empfiehlt allerdings, den vorbegebenen Maximalbetrag nicht
vollständig umzusetzen, sondern wie auch in den anderen Tarifen eine Er-
höhung von durchschnittlich 5% vorzunehmen. Damit ergäbe sich folgende
Gebührenerhöhung:
Mit der geplanten Gebührenerhöhung würde sich die Unterrichtsgebühr inkl.
der Instrumentenmiete für das Unterrichtsfach JeKits-2 Schwerpunkt Instru-
mente um 1,50 EUR auf monatlich 27,50 EUR, für das Unterrichtsfach JeKits-3
und JeKits-4 Schwerpunkt Instrumente um 2,00 EUR auf monatlich 37,00 EUR
erhöhen. Die Unterrichtsgebühr für das Unterrichtsfach JeKits-2-4 Schwerpunkt
Singen würde sich um 0,50 EUR auf 7,00 EUR erhöhen und die Unterrichtsge-
bühr für das Unterrichtsfach JeKits-2-4 Tanzen bliebe unverändert bei 19,00
EUR.
Schwerpunkt Instrumente
￿ bisherige Unterrichtsge-
bühr inkl. Instrumenten-
miete
empfohlene Unterrichtsge-
bühr inkl. Instrumentenmiete
vom Fördergeber empfohle-
ne maximale Unterrichtsge-
bühr
JeKits 2 26,00 EUR 27,50 EUR 29,00 EUR
JeKits 3 &
4 35,00 EUR 37,00 EUR 39,00 EUR
Schwerpunkt Tanzen
￿ bisherige Unterrichtsge-
bühr
empfohlene Unterrichtsge-
bühr
vom Fördergeber empfohle-
ne maximale Unterrichtsge-
bühr
JeKits 2-4 19,00 EUR 19,00 EUR 19,00 EUR
Schwerpunkt Singen
￿ bisherige Unterrichtsge-
bühr
empfohlene Unterrichtsge-
bühr
vom Fördergeber empfohle-
ne maximale Unterrichtsge-
bührSeite 4 von 37
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
JeKits 2-4 6,50 EUR 7,00 EUR 8,00 EUR
Das musikschuleigene Kooperationsmodell mit den Offenen Ganztagsschulen
Die Gebühren für die Teilnahme am musikschuleigenen Kooperationsmodell in
den Offenen Ganztagsschulen liegt bisher bei monatlich 50,00 EUR. Hinzu
kommt ggfs. die Leihgebühr für ein Instrument. Nach der Gebührenerhöhung
liegt die monatliche Gebühr bei 52,50 EUR in diesem Kooperationsmodell. Hin-
zu kommt ggfs. die Miete für ein Leihinstrument.
Die Gebührenerhöhung in den beiden Modellen der Schulkooperationen soll
erst zum 1.8.2026 wirksam werden. Das hat folgenden Grund: Diese Unter-
richtsmodelle sind immer für ein ganzes Schuljahr ausgerichtet und geplant
(1.8. bis 31.7.). Eine unterjährige Kündigung ist nicht vorgesehen.
Bei einer Erhöhung der Gebühren zum 1.2.2026 müsste man allen teilnehmen-
den Schülerinnen und Schülern bzw. deren zahlungspflichtigen Erziehungsbe-
rechtigten ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Würden dann Teilnehmende
dieses Sonderkündigungsrecht nutzen, müssten die Unterrichtsangebote redu-
ziert werden mit der Folge, dass die Lehrkräfte Unterrichtsaufgaben verlieren
und ggfs. sogar Fördermittel zurückgezahlt werden müssen. Eine Neueinteilung
in das laufende Projektjahr ist nicht möglich.
Eine Erhöhung der Gebühren im Bereich der Schulkooperationen zum 1.8.2026
kann mit genügend Vorlaufzeit im Rahmen der jeweiligen Anmeldeverfahren im
Frühjahr 2026 an die Schulen und die Schülerinnen und Schüler bzw. deren
Zahlungsberechtigten kommuniziert werden.
e) Unterrichtsgebühren für die Ergänzungsfächer
Das pädagogische Konzept der LvBM sieht neben dem Besuch des Instrumen-
tal- und Vokalunterrichts auch die Teilnahme an einem Ergänzungsfach vor.
Dabei handelt es sich um das gesamte Ensembleangebot, also die Bands, Or-
chester, Chöre, den Kammermusikunterricht, Musik- Bewegung-Tanz sowie die
musiktheoretischen Unterrichtsfächer.
Für Schülerinnen und Schüler, die ein instrumentales oder vokales Hauptfach
an der LvBM besuchen, ist die Teilnahme an einem Ensemble oder musiktheo-
retischen Unterrichtsfach kostenfrei. Externe Teilnehmende haben eine monat-
liche Gebühr zu entrichten. Mit der geplanten Erhöhung steigt die Gebühr für
externe Teilnehmende um 1,00 EUR auf monatlich 20,00 EUR.
Zudem wurden in der Vergangenheit einzelne Ensembleangebote für externe
Teilnehmende kostenlos angeboten, um die Attraktivität der Ensembles durch
das Gewinnen externer Teilnehmenden zu steigern. Im Rahmen der jetzigen
Gebührenerhöhung soll das Angebot an kostenlosen Ensembleangeboten für
Externe reduziert werden: Nur noch Ensembles, die für Kinder und Jugendliche
Bonns und der Region geöffnet sind und deren Konzept die Teilnahme externer
Kinder und Jugendliche vorsieht, und zudem eine hohe Außenwirkung haben,
sollen künftig für Externe weiterhin kostenlos bleiben. Das sind das Bonner
Jugendsinfonieorchester, das Jugendblasorchester, das Streichorchester
String-Academy sowie die Kinderchöre.Seite 5 von 37
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Mit der geplanten Gebührenerhöhung für die Ergänzungsfächer liegt die LvBM
im Verhältnis zu Musikschulen vergleichbarer Größe sowie Musikschulen der
Region auf einem mittleren Preisniveau. (Siehe Anlage 4 e) Gebühren für die
Ergänzungsfächer im Vergleich)
f) Anhebung der Anmeldegebühr
Für die erstmalige Anmeldung zu einer Unterrichtsveranstaltung der LvBM wird
bislang eine Anmeldegebühr in Höhe von 15,00 EUR fällig. Mit der geplanten
Gebührenerhöhung erhöht sich die Anmeldegebühr um 0,50 EUR auf einmalig
15,50 EUR pro Teilnehmenden.
Nicht jede Musikschule verlangt eine Anmeldegebühr. Im Vergleich zu den Mu-
sikschulen, die eine Anmeldegebühr verlangen, liegt die LvBM auf einem hohen
Preisniveau. (Siehe Anlage 4 f) Anmelde- und Bereitstellungsgebühr im Ver-
gleich)
g) Bereitstellungsgebühr für die Nutzung musikschuleigener Instrumente
Die LvBM stellt Klaviere, Cembali, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe be-
reit, die im Unterricht von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Von
Schülerinnen und Schülern der Unterrichtsfächer Klavier, Cembalo, Harfe,
Schlagzeug oder Kontrabass wird daher eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr
von bisher monatlich 3,00 EUR verlangt. Mit der geplanten Gebührenerhöhung
erhöht sich die Bereitstellungsgebühr um 0,50 EUR auf monatlich 3,50 EUR.
Bei der letzten Gebührenanpassung wurde auf eine Erhöhung der Bereitstel-
lungsgebühr verzichtet. Letztmalig wurde die Bereitstellungsgebühr zum 01.
August 2019 erhöht.
Im Vergleich zu anderen Musikschulen, die eine Bereitstellungsgebühr erhe-
ben, liegt die LvBM auf einem mittleren Preisniveau. (Siehe Anlage 4 f) Anmel-
de- und Bereitstellungsgebühr im Vergleich)
h) Erhöhung der Überlassungsgebühren für die Musikinstrumente
An der LvBM können Instrumente gegen eine Gebühr an die Schülerinnen und
Schüler überlassen werden. Die Höhe der Überlassungsgebühr richtet sich
nach der Überlassungsdauer und ist nach Jahren gestaffelt. Dies soll den
Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern einen Anreiz geben, ein eigenes
Instrument anzuschaffen.
Mit der geplanten Gebührenerhöhung wird die Überlassungsgebühr im ersten
Jahr um 0,50 EUR auf 13,50 EUR, im zweiten Jahr um 1,00 EUR auf 19,00
EUR und im dritten Jahr um 1,50 EUR auf 23,00 EUR erhöht.
Mit der geplanten Erhöhung der Überlassungsgebühr liegt die LvBM im Ver-
gleich zu Musikschulen vergleichbarer Größe sowie im Vergleich zu Musikschu-
len der Region auf einem mittleren Preisniveau. (Siehe Anlage 4 g) Überlas-
sungsgebühr für Musikinstrumente im Vergleich)
i) Erhöhung der Gebühr für die 5er-Tickets (ehemals Einzelstundenkon-
tingente):Seite 6 von 37
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Einzelstundenkontingente sollen zukünftig 5er-Tickets heißen. Die neue
Formulierung dient der vereinfachten Kommunikation.
Musikinteressierte Erwachsene, die Instrumental- oder Vokalunterricht auspro-
bieren möchten oder deren Alltag keinen regelmäßigen wöchentlichen Unter-
richt zulässt, können im Rahmen der sogenannten 5er-Tickets fünf Unterrichts-
einheiten á 30 Min. oder 45 Min. buchen.
Eine Vertragspflicht für den Teilnehmenden besteht nicht: Die Teilnehmenden
können die einzelnen Unterrichtstermine mit der Lehrkraft individuell vereinba-
ren, ohne sich regelmäßig und langfristig zu binden. Aufgrund dieses Vorteils
für die Teilnehmenden hält die Leitung der LvBM es für vertretbar, die Er-
höhung der Gebühr höher anzusetzen und empfiehlt, die Gebühr für das 5er-
Ticket 30 Min. um 10,00 EUR auf 170,00 EUR und für 5er-Ticket 45 Min. um
15,00 EUR auf 255,00 EUR zu erhöhen.
Kinder und Jugendliche können die Einzelstundenkontingente ausschließlich
als Ergänzung zum regelmäßigen wöchentlich stattfindenden Musikschulunter-
richt buchen. Da dies in der Regel nur zur besonderen Förderung dieser Schü-
lerinnen und Schüler passiert, empfiehlt die Leitung der LvBM die Gebühr preis-
lich auf vergleichbarem Niveau zu belassen, wie die regulären Unterrichtsge-
bühren. Nach der Gebührenerhöhung würden die 5er-Tickets 30 Min. 114,00
EUR und 45 Min. 162,00 EUR betragen, was 5/35 der jeweiligen Jahresgebühr
entspricht.
j) Erhöhung des Entgelts für die Organisation von Kurs- und Projektange-
boten
Die LvBM bietet die Möglichkeit, in den Räumen der Musikschule Kurse, Work-
shops und Projekte durchzuführen. In der Regel wird dies von externen Dozen-
ten oder in Ausnahmefällen von an der LvBM angestellten Lehrkräften genutzt.
Die LvBM stellt den organisatorischen Rahmen und vermittelt zwischen der
Projekt- bzw. Workshop-Leitung und den Interessenten, zudem wird der Kurs
durch die LvBM abgerechnet. Für diesen Organisationsaufwand wird ein Ent-
gelt erhoben, das vom Teilnahmebeitrag abgezogen wird. Dieses Entgelt be-
trägt bislang 2,00 EUR pro Teilnehmenden je Unterrichtseinheit. Mit der geplan-
ten Gebührenerhöhung erhöht sich das Entgelt für den Organisationsaufwand
um 0,50 EUR auf 2,50 EUR pro Teilnehmenden je Unterrichtseinheit á 45 Min.
Im Kurs- und Projektbereich wird dafür keine Anmeldegebühr erhoben.
Bei Eigenprojekte der LvBM sowie bei Projekten, die teilweise oder vollständig
drittmittelfinanziert sind, entfällt das Entgelt für den Organisationsaufwand.
k) Ermäßigungen
Die Gebührenordnung sieht bislang eine Familienermäßigung vor, die im Rah-
men der Gebührenerhöhung in eine Geschwisterermäßigung umgewandelt
werden soll. Im Detail ist folgende Änderung geplant: Für mehrere teilnehmen-
de Geschwister einer Familie soll zukünftig die Geschwisterermäßigung gelten.
Die Ermäßigung für alle Teilnehmenden einer Familie entfällt.
Die Höhe der Ermäßigung bleibt allerdings gleich: Das zweite Kind erhält eineSeite 7 von 37
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ermäßigung von 20%, das dritte von 40 % und jedes weitere teilnehmende
Kind eine Ermäßigung von 60% auf die reguläre Unterrichtsgebühr.
Zudem soll die Ausnahme vom Erwachsenentarif für Erwachsene nur noch für
Teilnehmende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gelten. Damit orientiert
sich die LvBM an der Voraussetzung für den Erhalt von Kindergeld bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahr.
Darüber hinaus gelten weiterhin folgende Ermäßigungen:
Teilnehmende, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte im Besitz von Er-
mäßigungskarten für städtische Leistungen sind, dem sogenannten Bonn-
Ausweis, erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die reguläre Unterrichtsge-
bühr. Auf die Gebühr für das Überlassen von Musikinstrumenten wird keine
Ermäßigung gewährt.
Für die Teilnehmenden am Unterrichtsmodell Jekits gilt: Die Empfängerinnen
und Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich Leistungen
zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslo-
sengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbeson-
dere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach §
6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-
Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III) und Leis-
tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Eltern-
beiträgen befreit. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50 %.
Teilnehmende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die für den Empfang von
Leistungen für Bildung und Teilhabe berechtigt sind, können eine monatliche
Förderung von 15,00 EUR zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in
der Gemeinschaft, wie etwa im Sportverein oder in der Musikschule beantra-
gen. Die Förderung von 15,00 EUR gilt für alle Unterrichtsangebote der LvBM
und wird entsprechend mit der Unterrichtsgebühr verrechnet.
l) Neues Unterrichtsfach Komposition
Im Laufe des Schuljahres 2025-2026 wird das Fach Komposition mit aufge-
nommen. Gebührenrechtlich wird es im Bereich Instrumental- und Vokalunter-
richt integriert.
Finanzielle Auswirkungen:
Es wird mit Mehreinnahmen von ca. 115.000 EUR pro Kalenderjahr gerechnet.
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.04.05 Musikschule 1.4.05.07 Instrumental- und Vokalunter-
richt, Elementare Musikpraxis,
Kooperationen, Ensembles,Seite 8 von 37
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Musikinstrumente
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veran-
schlagt in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschla
gt in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
2026: ca.
105.000 EUR
2027:
ca.115.000
EUR
141700405
141700405
Haushaltsbelastung
jährlich
Keine
Haushaltsbela
st-ung,
sondern
Mehreinnahme
n (siehe oben)
Anlage/n
1 Anlage 1 - Neufassung Gebührenordnung und Gebührentarif (öffentlich)
2 Anlage 2-Neufassung Gebührenordnung (öffentlich)
3 Anlage 3_Synoptische Gegenüberstellung Gebührentarif (öffentlich)
4 Anlage 4 Tabellen Gebührenerhöhung (öffentlich)
5 Anlage 5-Entgeltordnung Projektabteilung Musikschule (öffentlich)
6 Anlage 6-Synopse Entgeltordnung (öffentlich)Seite 9 von 37
1
Anlage 1
12. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs für die Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn
vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW S. 666/SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV.
NRW. S. 618), und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/ SGV.NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.
März 2024 (GV. NRW. S. 155), folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Gebührenordnung für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn vom 22. Juni 1998
(Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 310), zuletzt geändert durch Satzung vom 05. September 2024
(Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1887) wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Für Erwachsene wird im Bereich des instrumentalen und vokalen Hauptfachunterrichts, sowie im Fach
Komposition bei 30 Minuten Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 35,34 % und bei 45 Minuten
Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 33,33 % erhoben. Geringe Abweichungen hiervon liegen in den
Auf- bzw. Abrundungen der Jahresbeiträge, die monatlich fällig werden. Erwachsene im Sinne der
Gebührenordnung und des Gebührentarifs sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Davon ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich
nachweislich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung, oder freiwilligem sozialem Jahr befinden
oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
2. In § 5 Abs. 1 werden Sätze 3, 4 und 5 wie folgt neu gefasst:
Für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen nach den Nummern 1, 2 und 3 des Gebührentarifes,
mit Ausnahme von Tarif 2.8 – JeKits Singen 45 Minuten, ist in jedem Fall eine Mindestgebühr von 180
Euro zu zahlen. Im Tarif 2.8 – JeKits Singen 45 Minuten ist eine Mindestgebühr von 78 Euro pro
Schuljahr (ab 1.8.2026 84 Euro) zu zahlen.
Ermäßigungen werden gewährt,
a) aus sozialen Gründen (Abs. 2),
b) bei Unterricht von mehreren Geschwisterkindern einer Familie (Abs. 3),
Ermäßigungen können gewährt werden
c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (Abs. 4)
d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines besonderen Interesses der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn (Abs. 5).
3. In § 5 Abs. 2 wird Satz 4 wie folgt neu gefasst:
Die Ermäßigung wird ab dem Monat, in dem der Bonn-Ausweis erstmals eingereicht wird, gewährt.Seite 10 von 37
2
4. § 5 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Werden mehrere Geschwisterkinder einer Familie in gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1
Gebührentarif sowie der Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif unterrichtet, gilt folgende
Geschwisterermäßigung:
Erstes teilnehmendes Kind der Familie = voller Gebührensatz,
zweites teilnehmendes Kind der Familie = 20 % Ermäßigung,
drittes teilnehmendes Kind der Familie = 40 % Ermäßigung,
jedes weitere teilnehmende Kind der Familie = 60 % Ermäßigung, mindestens aber 180 Euro bzw. im
Tarif 2.8 – JeKits Singen 45 Minuten 78 Euro pro Schuljahr (ab 1.8.2026 84 Euro).
Das Kind mit den höchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt als erstes
teilnehmendes Kind, das mit den zweithöchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt
als zweites teilnehmendes Geschwisterkind etc.
Die Mindestjahresgebühr entfällt bei kostenlosen Unterrichtsangeboten.
Die Geschwisterermäßigung wird nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.
5. § 6 – Die Überschrift wird wie folgt neu gefasst:
§ 6: Ergänzungsunterricht/Talentakademie (Studienvorbereitende Ausbildung)
6. § 6 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Teilnehmenden der Abteilung Talentakademie (Studienvorbereitende Ausbildung - SVA) zahlen
die Unterrichtsgebühr für ein von ihnen belegtes erstes künstlerisches Hauptfach. Für den Unterricht
im zweiten Hauptfach wird während der Zeit ihrer Zugehörigkeit zur SVA eine Rabattierung i.H.v. 50
% gewährt. Wird ein Fach, das nach den Regelungen der SVA als erstes Hauptfach anzusehen ist,
außerhalb der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn belegt, ist für das in der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn belegte zweite Hauptfach der reguläre Tarif zu bezahlen.
7. § 6 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Für die Teilnahme an folgenden Ensembleunterrichtsveranstaltungen werden für externe
Teilnehmende keine Gebühren erhoben:
Bonner Jugendsinfonieorchester, Jugendblasorchester, Streichorchester String-Academy sowie die
Kinderchöre.
8. § 7 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Sollten aus einem von der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn zu vertretenden Grund bei den
Nrn. 1.1.1 bis 2.5.1, 2.7, 2.8 und 3 des Gebührentarifs weniger als 35 Unterrichtsstunden pro
Kalenderjahr unterrichtet werden, so wird für jede ausgefallene Unterrichtsstunde, die unter dem
Jahresmindestsoll von 35 Unterrichtsstunden liegt, 1/35 der Jahresgebühr erstattet. Die Erstattung
erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Dieser ist bis Ablauf des 28. Februar des
Folgejahres bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
Finden bei den OGS-Kooperationen (Nr. 2.6 Gebührentarif) weniger als die vorher vereinbarten 36
Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Orchesterunterrichts) im Schuljahr statt, so kann
hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts 1/36 der
Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. DerSeite 11 von 37
3
Antrag ist bis Ablauf des 30. September des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn einzureichen.
Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten - vierten Jahr JeKits (JeKits 2-4) weniger als 35
Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so kann
hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts 1/35 der
Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der
Antrag ist bis Ablauf 30. September des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule
Bonn einzureichen.
9. § 8: Regelungen zum Gruppenunterricht wird wie folgt neu gefasst:
Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn. 2.1.1 bis 2.2.4 Gebührentarif) eine teilnehmende
Person aus, so dass die vorgesehene Teilnahmezahl nicht mehr erreicht wird, wird der Unterricht in
einer äquivalenten Unterrichtsform nach den Nummern 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif weitergeführt.
Es besteht kein Anspruch auf Gruppenunterricht.
10. § 9: Einzelstundenkontingente wird wie folgt neu gefasst:
§ 9: 5er-Ticket:
(1) Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 – 2.4.2 kann für Erwachsene auch in einem oder
mehreren 5er-Tickets zu jeweils 5 Unterrichtseinheiten gebucht werden.
Die Gebühr für das 5er-Ticket 30 Minuten beträgt 170 EUR und für 45 Minuten 255 EUR (Tarife 2.5.2
und 2.5.3).
(2) Bei Kindern und Jugendlichen können 5er-Tickets ausschließlich ergänzend zum regelmäßig
wöchentlich stattfindenden Musikschulunterricht in dem entsprechenden Unterrichtsfach gebucht
werden; die Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs.
(3) Die Vergabe der 5er-Tickets wird auf Antrag im Rahmen der hierfür bereitstehenden freien
Unterrichtsplätze durch die Verwaltung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn vorgenommen.
11. § 10 Abs. 3: Überlassung und Bereitstellung von Musikinstrumenten wird wie folgt neu gefasst:
(3) Für Verlust oder Beschädigungen der Musikinstrumente und des Zubehörs haften die
Teilnehmenden, denen ein Instrument überlassen wurde, bzw. deren Vertreter. Eine
eigenständige Reparatur kann nur nach Absprache mit der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
veranlasst werden. Die regelmäßige Unterhaltung der Musikinstrumente obliegt der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn. Verschleißteile wie Saiten und Bogenbezüge sind durch die
Teilnehmenden, bzw. deren Vertreter zu ersetzen. Blasinstrumente müssen gereinigt zurückgegeben
werden.
12. § 10 Abs. 5: Überlassung und Bereitstellung von Musikinstrumenten wird wie folgt neu gefasst:
(5) Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe
ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine
monatliche Bereitstellungsgebühr von 3,50 Euro zu entrichten (Nr. 5.1 Gebührentarif).Seite 12 von 37
4
Artikel II
Der Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn enthält die
folgende Fassung:
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
Unterrichts-
einheit
Min./Woche
Jahres-
gebühr
EUR
monatlich
EUR
1. Grundfächer
1.1.1 Musikalische Früherziehung 60' 312,00 26,00
(8-10 Kinder pro Kurs)
1.1.2 Musikalische Früherziehung 75' 312,00 26,00
(11-13 Kinder pro Kurs)
1.2.1 Musikalische Grundausbildung 60' 312,00 26,00
(8-10 Kinder pro Kurs)
1.2.2 Musikalische Grundausbildung 75' 312,00 26,00
(11-13 Kinder pro Kurs)
1.3.1 Eltern-Kind-Kurse (1,5-2,5 Jahre) 45' 312,00 26,00
(6-7 Kinder pro Kurs)
1.3.2 Eltern-Kind-Kurse (2,5-4 Jahre) 45' 312,00 26,00
(6-7 Kinder pro Kurs)
1.3.3 Eltern-Kind-Kurse (2,5 – 4 Jahre) 60' 312,00 26,00
(8-10 Kinder pro Kurs)
1.4.1 Instrumentenkarussell 45' 528,00 44,00
(4-5 Kinder pro Kurs)
1.4.2 Instrumentenkarussell 60' 528,00 44,00
(6-8 Kinder pro Kurs)
2. Instrumental- und Vokalunterricht, Komposition (Hauptfach)
2.1.1 Große Gruppe (4-6 Teilnehmende) 45' 528,00 44,00
2.1.2 Große Gruppe (4-6 Teilnehmende) 60' 666,00 55,50
2.1.3 Große Gruppe (ab 7 Teilnehmenden) 60' 594,00 49,50
2.1.4 Große Gruppe Erwachsene* 60' 894,00 74,50
2.2.1 Partnerunterricht (2 Teilnehmende) 30' 480,00 40,00
2.2.2 Partnerunterricht (2 Teilnehmende) 45' 666,00 55,50
2.2.3 Kleine Gruppe (3 Teilnehmende) 45' 582,00 48,50
2.2.4 Kleine Gruppe Erwachsene* 45' 894,00 74,50
(2-3 Teilnehmende)
2.3.1 Einzelunterricht 30' 798,00 66,50
2.3.2 Einzelunterricht Erwachsene* 30' 1.080,00 90,00
2.4.1 Einzelunterricht 45' 1.134,00 94,50
2.4.2 Einzelunterricht Erwachsene* 45' 1.512,00 126,00
2.5.1 Einzelunterricht 60' 1.308,00 109,00
*) Erwachsene sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
wenn sie sich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d.
Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.Seite 13 von 37
5
2.5.2 5er-Ticket Erwachsene 30‘ 170,00
2.5.3 5er-Ticket Erwachsene 45‘ 255,00
2.7 Kooperation mit Schulen, Kindergärten und weiteren Institutionen
Über die Höhe der Gebühren entscheidet die Musikschulleitung in Anlehnung an die Vorhandenen
Nrn. 1 bis 2.6 Gebührentarif unter Berücksichtigung von Gruppenstärke und Veranstaltungsdauer.
2.8 „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) in Kooperation mit Grundschulen
nach Vorgaben des Landes NRW. Das Entgelt schließt die kostenfreie Bereitstellung eines
Leihinstrumentes im zweiten - vierten JeKits-Jahr mit ein.
1. Jahr JeKits kostenlos kostenlos
2. Jahr JeKits (Instrumente)*² 312,00 26,00
ab 01.08.2026: 2. Jahr JeKits (Instrumente)*² 330,00 27,50
3.-4. Jahr JeKits (Instrumente)*² 420,00 35,00
ab 01.08.2026: 3.-4. Jahr JeKits (Instrumente)* 444,00 37,00
2.-4. Jahr JeKits (Tanzen – 90 Minuten)*² 228,00 19,00
2.-4. Jahr JeKits (Singen – 45 Minuten)*² 78,00 6,50
ab 01.08.2026: 2.-4. Jahr JeKits (Singen – 45 Minuten)*² 84,00 7,00
*²) Die Empfängerinnen und Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach
SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes,
Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III) und Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Elternbeiträgen befreit. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%.
3. Ergänzungsunterricht als Hauptfach
3.1 Ergänzungsfächer 240,00 20,00
4. Ermäßigungen
Ermäßigungen werden gewährt:
a) aus sozialen Gründen (§ 5 (2) Gebührenordnung)
b) bei Unterricht von mehreren Geschwistern einer Familie (§ 5 (3) Gebührenordnung)
Ermäßigungen können gewährt werden:
c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (§ 5
(4) Gebührenordnung)
2.6 Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen
Flexibler wöchentlicher Gruppenunterricht ab 2 TN. (30 Min./Woche), 3 TN (45 Min./Woche)
oder alternativ 4 TN (60 Min./Woche)
sowie zusätzlich wöchentlicher Orchester-/Ensembleunterricht
ab 9 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 12 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 18 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, zwei Lehrkräfte
ab 24 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, zwei Lehrkräfte
-bei je 36 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 72 Termine),
Jahresgebühr 600,00 EUR pro TN, zahlbar in 12 Monatsraten von je 50,00 EUR
ab 01.08.2026:
-bei je 36 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 72 Termine),
Jahresgebühr 630,00 EUR pro TN, zahlbar in 12 Monatsraten von je 52,50 EURSeite 14 von 37
6
d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines besonderen
Interesses der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn (§ 5 (5) Gebührenordnung)
Gründe und Höhe der Ermäßigung ergeben sich aus § 5 und § 6 (2) Gebührenordnung.
5. Überlassung von Musikinstrumenten
5.1 Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und
Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig vom
tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3,50 EUR zu
entrichten.
5.2 Die Überlassungsgebühr beträgt für Musikinstrumente:
5.2.1 im 1. Jahr 162,00 13,50
5.2.2 im 2. Jahr 228,00 19,00
5.2.3 ab dem 3. Jahr 276,00 23,00
6. Anmeldegebühr
Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 15,50 EUR zu bezahlen. Die
Gebühr wird mit der erstmaligen Einteilung zum Unterricht fällig.
Artikel III
Diese Satzung tritt am 01. Februar 2026 in Kraft.Seite 15 von 37
Anlage 2
Synoptische Gegenüberstellung Gebührenordnung alt (Stand 01.02.2023) und neu (Stand 01.02.2026)
Anmerkung: Änderungen gegenüber der Fassung vom 01.02.2023 sind fett gedruckt
Gebührenordnung und Gebührentarif für die
Musikschule der Bundesstadt Bonn
(01.02.2023)
Gebührenordnung und Gebührentarif für die
Musikschule der Bundesstadt Bonn
(01.02.2026)
Bemerkungen
§ 1: Gebührenpflicht
Für die Anmeldung zu und Teilnahme an den
Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn und für die Überlassung von
Musikinstrumenten werden Gebühren nach dem
anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser
Gebührenordnung ist, erhoben. Die Anmeldegebühr
wird mit der ersten Einteilung zu einem
Unterrichtsangebot der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn fällig. Bei JeKits (Landesprojekt)
sowie bei kostenfreien Angeboten fällt keine
Anmeldegebühr an.
unverändert
§ 2: Maßstab der Gebühr
(1) Maßstab der Gebühr ist das Fach, die
Unterrichtsform, die Unterrichtseinheit oder das
Lebensalter entsprechend der Gebührenordnung und
dem Gebührentarif für die Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn.
unverändert
(2) Für Erwachsene wird im Bereich des instrumentalen
und vokalen Hauptfachunterrichts bei 30 Minuten
Unterricht ein Zuschlag von 35 % und bei 45 Minuten
Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 33,33 % erhoben.
Geringe Abweichungen hiervon liegen in den Auf- bzw.
Abrundungen der Jahresbeiträge, die nun monatlich
fällig werden. Erwachsene im Sinne der
Gebührenordnung und des Gebührentarifs sind
Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Davon ausgenommen sind Teilnehmende bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich
nachweislich in Schulausbildung, Studium,
(2) Für Erwachsene wird im Bereich des instrumentalen
und vokalen Hauptfachunterrichts, sowie im Fach
Komposition bei 30 Minuten Unterricht ein Zuschlag von
35,34 % und bei 45 Minuten Unterricht ein Zuschlag in
Höhe von 33,33 % erhoben. Geringe Abweichungen
hiervon liegen in den Auf- bzw. Abrundungen der
Jahresbeiträge, die monatlich fällig werden. Erwachsene
im Sinne der Gebührenordnung und des Gebührentarifs
sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Davon ausgenommen sind Teilnehmende bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich
nachweislich in Schulausbildung, Studium,
Anpassung Prozente
Anpassung Formulierung
Anpassung Formulierung und AlterSeite 16 von 37
Berufsausbildung, oder freiwilligem sozialem Jahr
befinden oder Freiwillige i.S.d.
Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
Berufsausbildung, oder freiwilligem sozialem Jahr
befinden oder Freiwillige i.S.d.
Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
unverändert
§ 3: Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmenden, bei
Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.
unverändert
§ 4: Fälligkeit
(1) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren für
ein Schuljahr. Sie sind in zwölf Raten, die monatlich zu
jedem 5. fällig werden, zu bezahlen.
unverändert
(2) Erfolgt die Einteilung zum Unterricht im laufenden
Schuljahr, wird die Unterrichtsgebühr für das
betreffende Schuljahr anteilig für die eingeteilten
Monate berechnet.
unverändert
(3) Eine Änderung der Gebührenordnung bzw. des
Gebührentarifs ist zu jedem Schulhalbjahr möglich.
unverändert
§ 5: Ermäßigung
(1) Eine Ermäßigung der Gebühren - ggf. nebeneinander
wird auf Antrag gewährt. Die Ermäßigung wird ab dem
auf die Antragstellung folgenden Monat gültig. Für die
Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen nach den
Nummern 1,2 und 3 des Gebührentarifes, mit
Ausnahme von Tarif 2.8 – JeKits Singen 2.-4- Jahr, ist in
jedem Fall eine Mindestgebühr von 150 Euro zu zahlen.
Im Tarif 2.8 – JeKits Singen 2. – 4. Jahr ist eine
Mindestgebühr von 78,- Euro pro Schuljahr zu zahlen.
Ermäßigungen werden gewährt,
a) aus sozialen Gründen (Abs. 2),
b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer
Familie (Abs. 3),
Ermäßigungen können gewährt werden
c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung
bei Belegung mehrerer Fächer (Abs. 4)
d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als
§ 5: Ermäßigung
(1) Eine Ermäßigung der Gebühren - ggf. nebeneinander
wird auf Antrag gewährt. Die Ermäßigung wird ab dem
auf die Antragstellung folgenden Monat gültig. Für die
Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen nach den
Nummern 1, 2 und 3 des Gebührentarifes, mit
Ausnahme von Tarif 2.8 – JeKits Singen 45 Minuten, ist
in jedem Fall eine Mindestgebühr von 180 Euro zu
zahlen. Im Tarif 2.8 – JeKits Singen 45 Minuten ist eine
Mindestgebühr von 78 Euro pro Schuljahr (ab
01.08.2026 84 Euro) zu zahlen.
Ermäßigungen werden gewährt,
a) aus sozialen Gründen (Abs. 2),
b) bei Unterricht von mehreren Geschwisterkindern
einer Familie (Abs. 3),
unverändert
Anpassung Formulierung JeKits Singen und
Anpassung Mindestgebühr
Anpassung Mindestgebühr JeKits Singen
gilt ab dem 01.08.2026
Anpassung FormulierungSeite 17 von 37
Hauptfach aufgrund eines besonderen Interesses der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn (Abs. 5).
(2) Teilnehmende, die selbst oder deren
Erziehungsberechtigte im Besitz von Ermäßigungskarten
für städtische Leistungen (Bonn-Ausweis) sind, erhalten
eine Ermäßigung, die sich nach den Richtlinien für die
Ausstellung des Bonn-Ausweises richtet. Auf die
Anmeldegebühr und die Gebühr für die Überlassung
von Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung
gewährt. Bei der erstmaligen Anmeldung für den
Unterricht muss der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn ein gültiger Bonn-Ausweis für die
angemeldete Person vor Beginn des Unterrichts
vorliegen, damit eine Ermäßigung gewährt werden
kann.
Die Ermäßigung wird für die Dauer der Gültigkeit des
Bonn-Ausweises gewährt. Folge-Bonn-Ausweise (bei
schon bestehendem Unterricht in der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn) werden ab dem
Zeitpunkt der Vorlage in der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn entsprechend ihrer Gültigkeit
maximal für die vorangegangen sechs Monate
rückwirkend akzeptiert. Sie müssen der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn unaufgefordert vorgelegt
werden.
(2) Teilnehmende, die selbst oder deren
Erziehungsberechtigte im Besitz von Ermäßigungskarten
für städtische Leistungen (Bonn-Ausweis) sind, erhalten
eine Ermäßigung, die sich nach den Richtlinien für die
Ausstellung des Bonn-Ausweises richtet. Auf die
Anmeldegebühr und die Gebühr für die Überlassung von
Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung gewährt. Bei
der erstmaligen Anmeldung für den Unterricht muss der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn ein gültiger
Bonn-Ausweis für die angemeldete Person vor Beginn
des Unterrichts vorliegen, damit eine Ermäßigung
gewährt werden kann.
Die Ermäßigung wird ab dem Monat, in dem der Bonn-
Ausweis erstmals eingereicht wird, gewährt.
unverändert
NeuSeite 18 von 37
(3) Werden mehrere Mitglieder einer Familie in
gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1 Gebührentarif
sowie der Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif
unterrichtet, gilt folgende Familienermäßigung:
Erstes teilnehmendes Mitglied der Familie = voller
Gebührensatz,
zweites teilnehmendes Mitglied der Familie = 20 %
Ermäßigung,
drittes teilnehmendes Mitglied der Familie = 40 %
Ermäßigung,
jedes weitere teilnehmende Mitglied der Familie = 60 %
Ermäßigung, mindestens aber 150,00 Euro bzw. im Tarif
2.8 – JeKits Singen 2.-4. Jahr 78,00 Euro pro Schuljahr.
Das Familienmitglied mit den höchsten Gebühren (ein
oder mehrere Fächer summiert) gilt als erstes
teilnehmendes Mitglied, das mit den zweithöchsten
Gebühren (ein oder mehrere Fächer summiert) gilt als
zweites teilnehmendes Mitglied etc.
(3) Werden mehrere Geschwisterkinder einer Familie in
gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1 Gebührentarif
sowie der Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif unterrichtet,
gilt folgende Geschwisterermäßigung:
Erstes teilnehmendes Kind der Familie = voller
Gebührensatz,
zweites teilnehmendes Kind der Familie = 20 %
Ermäßigung,
drittes teilnehmendes Kind der Familie = 40 %
Ermäßigung,
jedes weitere teilnehmende Kind der Familie = 60 %
Ermäßigung, mindestens aber 180 Euro bzw. im Tarif 2.8
– JeKits Singen 45 Minuten 78 Euro (ab 01.08.2026 84
EUR) pro Schuljahr.
Das Kind mit den höchsten Gebühren (ein oder mehrere
Fächer summiert) gilt als erstes teilnehmendes Kind, das
mit den zweithöchsten Gebühren (ein oder mehrere
Fächer summiert) gilt als zweites teilnehmendes Kind etc.
Die Mindestjahresgebühr entfällt bei kostenlosen
Unterrichtsangeboten.
Die Geschwisterermäßigung wird nur bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres gewährt.
Anpassung Formulierung
Anpassung Formulierung
Anpassung Mindestgebühr
Anpassung Formulierung
Anpassung Mindestgebühr JeKits Singen
gilt ab dem 01.08.2026
Anpassung Formulierung
Neu
Anpassung Alter
(4) Im Falle einer durch Fachbereichsleitung,
Fachlehrkraft und Schulleitung festgestellten
besonderen Begabung, kann die Schulleitung bei
Belegung mehrerer Fächer auf Antrag eine Ermäßigung
im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel
festlegen.
unverändert
(5) Belegt eine Person ausschließlich Ergänzungsfach-
unterricht nach Nr. 3 Gebührentarif, der kein
musiktheoretisches Unterrichtsfach ist, ohne ein
unverändertSeite 19 von 37
instrumentales oder vokales Hauptfach nach Nr. 2
Gebührentarif zu belegen, so kann die
Teilnahmegebühr ermäßigt werden, wenn ein
besonderes Interesse der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn an der Mitwirkung der
teilnehmenden Person in dem betreffenden Ensemble
besteht.
Bei Belegung eines Ergänzungsfachs nach Nr. 3
Gebührentarif wird die Gebühr auf die Mindestgebühr
nach § 5 (1) der Gebührenordnung ermäßigt. Für die
Gewährung dieser Ermäßigung ist ein schriftlicher
Antrag der jeweiligen Ensembleleitung bei der
Schulleitung notwendig. Ausnahmen von dieser
Regelung sind in § 6 (3) geregelt.
unverändert
§ 6: Ergänzungsunterricht/Studienvorbereitende
Ausbildung
(1) Die Gebühr für den Unterricht nach den Nrn. 2.1.1
bis 2.5.1. Gebührentarif umfasst auch die Gebühr für
den Ergänzungsunterricht. Wird ausschließlich
Ergänzungsunterricht erteilt, so gilt er als Hauptfach
und ist nach Nr. 3.1 Gebührentarif gebührenpflichtig.
§ 6: Ergänzungsunterricht/Talentakademie
(Studienvorbereitende Ausbildung)
unverändert
(2) Die Teilnehmenden der Abteilung
Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) zahlen die
Unterrichtsgebühr für ein von ihnen belegtes erstes
künstlerisches Hauptfach. Für den Unterricht im
zweiten Hauptfach wird während der Zeit ihrer
Zugehörigkeit zur SVA eine Rabattierung i.H.v. 50 %
gewährt. Wird ein Fach, das nach den Regelungen der
SVA als erstes Hauptfach anzusehen ist, außerhalb der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn belegt, ist für
das in der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
belegte zweite Hauptfach der reguläre Tarif zu
bezahlen.
Die Teilnehmenden der Abteilung Talentakademie
(Studienvorbereitende Ausbildung - SVA) zahlen die
Unterrichtsgebühr für ein von ihnen belegtes erstes
künstlerisches Hauptfach. Für den Unterricht im zweiten
Hauptfach wird während der Zeit ihrer Zugehörigkeit zur
SVA eine Rabattierung i.H.v. 50 % gewährt. Wird ein
Fach, das nach den Regelungen der SVA als erstes
Hauptfach anzusehen ist, außerhalb der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn belegt, ist für das in der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn belegte zweite
Hauptfach der reguläre Tarif zu bezahlen.
Änderung Formulierung
(3) Für die Teilnahme an folgenden
Ensembleunterrichtsveranstaltungen werden für
externe Teilnehmende keine Gebühren erhoben:
(3) Für die Teilnahme an folgenden
Ensembleunterrichtsveranstaltungen werden für externe
Teilnehmende keine Gebühren erhoben:Seite 20 von 37
Musikschulorchester, Bonner Jugendsinfonieorchester,
Jugendblasorchester, Big Band Bad Godesberg, B4
Bigband, Mixed Bag Boogie Band Hardtberg, Kinder-
und Erwachsenenchor sowie die im Ensemble- und
Ergänzungsfächerverzeichnis entsprechend
ausgewiesenen Folk- und Percussionsensembles.
Über die kostenfreie Teilnahme an weiteren Ensembles
entscheidet die Musikschulleitung in Abstimmung mit
der jeweiligen Ensembleleitung.
Bonner Jugendsinfonieorchester, Jugendblasorchester,
Streichorchester String-Academy sowie die Kinderchöre
Über die kostenfreie Teilnahme an weiteren Ensembles
entscheidet die Musikschulleitung in Abstimmung mit der
jeweiligen Ensembleleitung.
Anpassung Angebot kostenloser
Ensembles
§ 7: Unterrichtsausfall/Erstattungen/Anteilige
Gebühren
(1) Sollten aus einem von der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn zu vertretenden Grund bei den Nrn.
1.1.1 bis 2.5.1 und 2.7 Gebührentarif weniger als 35
Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr unterrichtet
werden, so wird für jede ausgefallene
Unterrichtsstunde, die unter dem Jahresmindestsoll von
35 Unterrichtsstunden liegt, 1/35 der Jahresgebühr
erstattet.
Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen
schriftlichen Antrag. Dieser ist bis Ablauf des 28.
Februar des Folgejahres bei der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn einzureichen.
Finden bei den OGS-Kooperationen (Nr. 2.6
Gebührentarif) weniger als die vorher vereinbarten 30,
33 oder 36 Termine des Gruppenunterrichts (nicht
jedoch des Orchesterunterrichts) im Schuljahr statt, so
kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro
ausgefallenem Termin des Gruppenunzerrichts 1/30,
1/33 oder 1/36 der Gebühr pro Schuljahr). Die
Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen
schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf des 30.
September des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
§ 7: Unterrichtsausfall/Erstattungen/Anteilige
Gebühren
(1) Sollten aus einem von der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn zu vertretenden Grund bei den Nrn.
1.1.1 bis 2.5.1, 2.7, 2.8 und 3 des Gebührentarifs weniger
als 35 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr unterrichtet
werden, so wird für jede ausgefallene Unterrichtsstunde,
die unter dem Jahresmindestsoll von 35
Unterrichtsstunden liegt, 1/35 der Jahresgebühr
erstattet.
Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen
schriftlichen Antrag. Dieser ist bis Ablauf des 28. Februar
des Folgejahres bei der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn einzureichen.
Finden bei den OGS-Kooperationen (Nr. 2.6
Gebührentarif) weniger als die vorher vereinbarten 36
Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des
Orchesterunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier
ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem
Termin des Gruppenunterrichts 1/36 der Gebühr pro
Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf
fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis
Ablauf des 30. September des jeweiligen Jahres bei der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten -
vierten Jahr JeKits (JeKits 2-4) weniger als 35 Termine des
Änderung Formulierung, Anpassung Text
Änderung Formulierung / Anpassung
Anzahl UnterrichtseinheitenSeite 21 von 37
Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten -
vierten Jahr JeKits (JeKits 2-4) weniger als 35 Termine
des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des
Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier
ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem
Termin des Gruppenunterrichts 1/35 der Gebühr pro
Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf
fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis
Ablauf 30. September des jeweiligen Jahres bei der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
Gruppenunterrichts (nicht jedoch des
Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier
ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem
Termin des Gruppenunterrichts 1/35 der Gebühr pro
Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf
fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis
Ablauf 30. September des jeweiligen Jahres bei der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
(2) Erfolgt die Einteilung zum Unterricht im laufenden
Schuljahr, wird die Gebühr auf fristgemäßen
schriftlichen Antrag anteilig dann erstattet, wenn das
anteilige Jahresmindestsoll an Unterrichtsstunden für
das Schuljahr nicht erreicht wird. Das anteilige
Jahresmindestsoll an Unterrichtsstunden wird
proportional unter Berücksichtigung der Anzahl der
eingeteilten Unterrichtsmonate berechnet.
unverändert
(3) Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt oder
zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist eine
Gebührenerstattung ausgeschlossen.
unverändert
§ 8: Regelungen zum Gruppenunterricht
Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn. 2.1.1
bis 2.2.4 Gebührentarif) eine teilnehmende Person aus,
so dass die vorgesehene Teilnahmezahl nicht mehr
erreicht wird, wird der Unterricht in der äquivalenten
Unterrichtsform nach den Nummern 2.1.1 bis 2.5.1
Gebührentarif weitergeführt.
§ 8: Regelungen zum Gruppenunterricht
Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn. 2.1.1 bis
2.2.4 Gebührentarif) eine teilnehmende Person aus, so
dass die vorgesehene Teilnahmezahl nicht mehr erreicht
wird, wird der Unterricht in einer äquivalenten
Unterrichtsform nach den Nummern 2.1.1 bis 2.5.1
Gebührentarif weitergeführt.
Es besteht kein Anspruch auf Gruppenunterricht.
Änderung Formulierung
Neu
§ 9: Einzelstundenkontingente
(1) Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 – 2.5.1 kann
für Erwachsene auch in einem oder mehreren
Kontingenten zu jeweils 5 Unterrichtseinheiten gebucht
werden.
Die Gebühr für die Einzelstundenkontingente 30
§ 9: 5er-Ticket
(1) Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 – 2.4.2 kann
für Erwachsene auch in einem oder mehreren Tickets zu
jeweils 5 Unterrichtseinheiten gebucht werden.
Die Gebühr für das 5er-Ticket 30 Minuten beträgt 170
EUR und für 45 Minuten 255 EUR (Tarife 2.5.2 und 2.5.3).
Redaktionelle ÄnderungSeite 22 von 37
Minuten beträgt 160,- EUR und für 45 Minuten 240,-
EUR (Tarife 2.5.2 und 2.5.3).
(2) Bei Kindern und Jugendlichen können
Einzelstundenkontingente ausschließlich ergänzend
zum regelmäßig wöchentlich stattfindenden
Musikschulunterricht in dem entsprechenden
Unterrichtsfach gebucht werden; die Gebühr beträgt je
Unterrichtseinheit 1/35 der Jahresgebühr des jeweiligen
Tarifs.
(2) Bei Kindern und Jugendlichen können 5er-Tickets
ausschließlich ergänzend zum regelmäßig wöchentlich
stattfindenden Musikschulunterricht in dem
entsprechenden Unterrichtsfach gebucht werden; die
Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der
Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs.
Redaktionelle Änderung
(3) Die Vergabe der Kontingente wird auf Antrag im
Rahmen der hierfür bereitstehenden freien
Unterrichtsplätze durch die Verwaltung der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn vorgenommen.
(3) Die Vergabe der 5er-Tickets wird auf Antrag im
Rahmen der hierfür bereitstehenden freien
Unterrichtsplätze durch die Verwaltung der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn vorgenommen.
Redaktionelle Änderung
§ 10: Überlassung und Bereitstellung von
Musikinstrumenten
(1) Aus dem Instrumentenbestand der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn können
Musikinstrumente gegen Gebühr überlassen werden.
unverändert
(2) Die Überlassungsgebühr wird vom Beginn des
Ausgabemonats bis zum Ende des
Rückgabemonats berechnet. Sie wird monatlich fällig.
unverändert
(3) Für Verlust oder Beschädigungen der
Musikinstrumente und des Zubehörs haften die
Teilnehmenden, denen ein Instrument überlassen
wurde, bzw. deren Vertreter. Eine
eigenständige Reparatur kann nur nach Absprache mit
der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn
veranlasst werden. Die regelmäßige Unterhaltung der
Musikinstrumente obliegt der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn. Verschleißteile wie Saiten und
Bogenbezüge sind durch die Teilnehmenden, bzw.
deren Vertreter zu ersetzen. Blasinstrumente müssen
gereinigt zurückgegeben werden.
(3) Für Verlust oder Beschädigungen der
Musikinstrumente und des Zubehörs haften die
Teilnehmenden, denen ein Instrument überlassen wurde,
bzw. deren Vertreter. Eine eigenständige Reparatur kann
nur nach Absprache mit der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn veranlasst werden. Die regelmäßige
Unterhaltung der Musikinstrumente obliegt der Ludwig-
van-Beethoven-Musikschule Bonn. Verschleißteile wie
Saiten und Bogenbezüge sind durch die Teilnehmenden,
bzw. deren Vertreter zu ersetzen. Blasinstrumente
müssen gereinigt zurückgegeben werden.
Anpassung Leerzeichen
(4) Sofern Musikinstrumente von Teilnehmenden der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn überwiegend
für die Mitwirkung in Orchestern oder Ensembles der
unverändertSeite 23 von 37
Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn benötigt oder von Lehrkräften für
Unterrichtszwecke eingesetzt werden, werden sie
leihweise ohne Erhebung einer Gebühr zur Verfügung
gestellt.
(5) Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali,
Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für
jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig
vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche
Bereitstellungsgebühr von 3 Euro zu entrichten (Nr. 5.1
Gebührentarif).
(5) Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali,
Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden
zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig vom
tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche
Bereitstellungsgebühr von 3,50 Euro zu entrichten (Nr.
5.1 Gebührentarif).
Anpassung Gebühr
§ 11: Inkrafttreten
Die Gebührenordnung tritt am 01. Februar 2023 in
Kraft.
Die Gebührenordnung tritt am 01. Februar 2026 in
Kraft.
AnpassungSeite 24 von 37
1
Anlage 3
Synopse Gebührentarif alt (Stand 01.02.2023) und neu (Stand 01.02.2026)
Gebührentarife
ab 02/2023
Gebührentarife
ab 02/2026
Bemerkungen
Tarif-Nr. Bemessungsgrundlage Unterrichts-
einheit
Min. / Woche
Jahresgebühr
EUR
Monatlich
EUR
Jahresgebühr
EUR
Monatlich
EUR
1. Grundfächer
1.1.1 Musikalische Früherziehung
(8-10 Kinder pro Kurs)
60‘ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr
1.1.2 Musikalische Früherziehung
(11-13 Kinder pro Kurs)
75‘ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr
1.2.1 Musikalische Grundaus-bildung (8-
10 Kinder pro Kurs)
60‘ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr
1.2.2 Musikalische Grundaus-bildung
(11-13 Kinder pro Kurs)
75‘ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr
1.3.1 Eltern-Kind-Kurse 1,5-2,5 Jahre (6-
7 Kinder pro Kurs)
45´ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr
1.3.2 Eltern-Kind-Kurse 2,5-4 Jahre (6-7
Kinder pro Kurs)
45‘ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr
1.3.3 Eltern-Kind-Kurse 2,5-4 Jahre (8-
10 Kinder pro Kurs)
60‘ 294,00 24,50 312,00 26,00 Anpassung Gebühr
1.4.1 Instrumentenkarussell
(4-5 Kinder pro Kurs)
45‘ 504,00 42,00 528,00 44,00 Anpassung Gebühr
1.4.2 Instrumentenkarussell
(6-8 Kinder pro Kurs)
60‘ 504,00 42,00 528,00 44,00 Anpassung GebührSeite 25 von 37
2
2. Instrumental- und Vokalunterricht, Komposition (Hauptfach)
2.1.1 Große Gruppe (4-6 Teilnehmende) 45‘ 504,00 42,00 528,00 44,00 Anpassung Gebühr
2.1.2 Große Gruppe (4-6 Teilnehmende) 60‘ 636,00 53,00 666,00 55,50 Anpassung Gebühr
2.1.3 Große Gruppe (ab 7
Teilnehmende)
60‘ 564,00 47,00 594,00 49,50 Anpassung Gebühr
2.1.4 Große Gruppe Erwachsene* (ab 4
Teilnehmende)
60‘ 852,00 71,00 894,00 74,50 Anpassung Gebühr
2.2.1 Partnerunterricht (2
Teilnehmende)
30‘ 456,00 38,00 480,00 40,00 Anpassung Gebühr
2.2.2 Partnerunterricht (2
Teilnehmende)
45‘ 636,00 53,00 666,00 55,50 Anpassung Gebühr
2.2.3 Kleine Gruppe (3
Teilnehmende)
45‘ 552,00 46,00 582,00 48,50 Anpassung Gebühr
2.2.4 Kleine Gruppe Erwachsene*
(2-3 Teilnehmende)
45‘ 852,00 71,00 894,00 74,50 Anpassung Gebühr
2.3.1 Einzelunterricht 30‘ 756,00 63,00 798,00 66,50 Anpassung Gebühr
2.3.2 Einzelunterricht Erwachsene* 30‘ 1.020,00 85,00 1.080,00 90,00 Anpassung Gebühr
2.4.1 Einzelunterricht 45‘ 1.080,00 90,00 1.134,00 94,50 Anpassung Gebühr
2.4.2 Einzelunterricht Erwachsene* 45‘ 1.440,00 120,00 1.512,00 126,00 Anpassung Gebühr
2.5.1 Einzelunterricht 60‘ 1.248,00 104,00 1.308,00 109,00 Anpassung Gebühr
*) Erwachsene sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18.
Lebensjahr. Ausgenommen sind Teilnehmende bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich in
Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung oder freiwilligem
sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d.
Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
*) Erwachsene sind Teilnehmende ab dem vollendeten 18.
Lebensjahr. Ausgenommen sind Teilnehmende bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schulausbildung, Studium,
Berufsausbildung oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder
Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
Anpassung AlterSeite 26 von 37
3
Tarif-Nr. und Bemessungsgrundlage Tarif-Nr. und Bemessungsgrundlage Unterrichts-
einheit Min./
Einheit
Gebühr
Einzelstunden- 5er-Ticket
kontingent
in EUR
02/2023 ab 02/2026
2.5.2 Einzelstundenkontingent Erwachsene 2.5.2 5er-Ticket Erwachsene 30‘ 160,00 170,00 Anpassung Gebühr
2.5.3 Einzelstundenkontingent Erwachsene 2.5.3 5er-Ticket
Erwachsene
45‘ 240,00 255,00 Anpassung Gebühr
Tarif-Nr. - Bemessungsgrundlage Jahresgebühr
EUR
Monatlich
EUR
Ab 08/2026
Jahresgebühr / Monatlich
EUR
2.6 Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen
Flexibler wöchentlicher Gruppenunterricht ab 2 TN. (30
Min./Woche), 3 TN (45 Min./Woche) oder alternativ 4 TN (60
Min./Woche)
sowie zusätzlich wöchentlicher Orchester-/Ensembleunterricht
ab 9 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 12 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 18 Teilnehmenden, 45 Min./Woche, zwei Lehrkräfte
ab 24 Teilnehmenden, 60 Min./Woche, zwei Lehrkräfte
-bei je 30 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt
60 Termine), Jahresgebühr 500,- EUR pro TN, zahlbar in 10
Monatsraten von je 50,- EUR.
-bei je 33 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt
66 Termine), Jahresgebühr 550,- EUR pro TN, zahlbar in 11
Monatsraten von je 50,- EUR
-bei je 36 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt
72 Termine), Jahresgebühr 600,- EUR pro TN, zahlbar in 12
Monatsraten von je 50,- EUR
500,00
-
600,00
Je nach Anzahl
der Termine
50,00
2.6 Kooperationen mit Offenen
Ganztagsschulen
Flexibler wöchentlicher
Gruppenunterricht ab 2 TN. (30
Min./Woche), 3 TN (45
Min./Woche) oder alternativ 4
TN (60 Min./Woche)
sowie zusätzlich wöchentlicher
Orchester-/Ensembleunterricht
ab 9 Teilnehmenden, 45
Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 12 Teilnehmenden, 60
Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 18 Teilnehmenden, 45
Min./Woche, zwei Lehrkräfte
ab 24 Teilnehmenden, 60
Min./Woche, zwei Lehrkräfte
-bei je 36 Terminen im Schuljahr
(2 Termine pro Woche:
insgesamt 72 Termine),
Anpassung Anzahl
Unterrichtseinheiten und
Anpassung GebührSeite 27 von 37
4
Jahresgebühr 630,00 EUR pro
TN, zahlbar in 12 Monatsraten
von je 52,50 EUR
2.7 Kooperation mit Schulen, Kindergärten und weiteren Institutionen
Über die Höhe der Gebühren entscheidet die Musikschulleitung in Anlehnung an die vorhandenen Nrn. 1 bis 2.6 Gebührentarif unter
Berücksichtigung von Gruppenstärke und Veranstaltungsdauer
unverändert
2.8 „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) in Kooperation mit Grundschulen
Nach Vorgaben des Landes NRW. Das Entgelt schließt die kostenfreie Bereitstellung eines Leihinstruments im zweiten JeKits-Jahr mit
ein.
Tarif-Nr. - Bemessungsgrundlage
Jahresgebühr
EUR
Monatlich
EUR
Ab 08/2026
Jahresgebühr Monatlich
EUR EUR
1. Jahr JeKits kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos unverändert, Finanzierung
Land NRW
2. Jahr JeKits (Instrumente)*² 312,00 26,00 330,00 27,50 Anpassung Gebühr nach
Vorgabe Land NRW
3.-4. Jahr JeKits (Instrumente)*² 420,00 35,00 444,00 37,00 Anpassung Gebühr nach
Vorgabe Land NRW
2.-4. Jahr JeKits (Tanzen- 90
Minuten)*²
228,00 19,00 228,00 19,00 unverändert
2.-4. Jahr JeKits (Singen- 45
Minuten)*²
78,00 6,50 84,00 7,00 Anpassung Gebühr nach
Vorgabe Land NRW
*²) Die Empfänger*innen staatlicher Leistungen zur Sicherstellung
des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II
und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII
(insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach
Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des
*²) Die Empfängerinnen und Empfänger staatlicher Leistungen zur
Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach
SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicher-
ung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohn-
geldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes,
Anpassung FormulierungSeite 28 von 37
5
Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere
BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff.
SGB III) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
sind auf Antrag von den Elternbeiträgen befreit.
Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50 %.
Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und
Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III)
und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf An-
trag von den Elternbeiträgen befreit.
Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50 %.
3. Ergänzungsunterricht als Hauptfach
3.1 Ergänzungsfächer 228,00 19,00 240,00 20,00 Anpassung Gebühr
4. Ermäßigungen
Ermäßigungen werden gewährt:
a) aus sozialen Gründen (§ 5 Abs. 2 Gebührenordnung)
b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer Familie (§ 5 Abs. 3 Gebührenordnung)
Ermäßigungen können gewährt werden:
c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer
Fächer (§ 5 Abs. 4 Gebührenordnung)
d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines besonderen
Interesses der Musikschule (§ 5 Abs. 5 Gebührenordnung) Gründe und Höhe der
Ermäßigung ergeben sich aus § 5 und § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung
a) aus sozialen Gründen (§ 5
Abs. 2 Gebührenordnung)
b) bei Unterricht mehrerer
Geschwister einer Familie
(§ 5 Abs. 3
Gebührenordnung)
unverändert
unverändert
Anpassung ErmäßigungSeite 29 von 37
6
5. Überlassung von Musikinstrumenten
5.1 Für die Bereithaltung städtischer Klaviere,
Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und
Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden
Unterrichtsmonat im Fachbereich Klavier
unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang
eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3 EUR
zu entrichten.
Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen,
Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden
Unterrichtsmonat im Fachbereich Klavier unabhängig vom
tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr
von 3,50 EUR zu entrichten.
Anpassung Gebühr
5.2 Die Überlassungsgebühr beträgt für
Mietinstrumente
Die Überlassungsgebühr beträgt für Mietinstrumente
5.2.1 Im 1. Jahr 156,00 13,00 162,00 13,50
Anpassung Gebühr5.2.2 Im 2. Jahr 216,00 18,00 228,00 19,00
5.2.3 Ab dem 3. Jahr 258,00 21,50 276,00 23,00
6. Anmeldegebühr
Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der
Musikschule ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 15,00
EUR zu bezahlen. Die Gebühr wird mit der erstmaligen
Einteilung zum Unterricht fällig.
Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der Musikschule
ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 15,50 EUR zu bezahlen. Die
Gebühr wird mit der erstmaligen Einteilung zum Unterricht fällig.
Anpassung GebührSeite 30 von 37
Anlage 4
Darstellung der Gebühren im Vergleich zu Musikschulen vergleichbarer Größe und zu Musik-
schulen der Region.
a) Gebühren für den instrumentalen und vokalen Einzelunterricht im Vergleich
b) Gebühren für den instrumentalen und vokalen Gruppenunterricht im Vergleich
0,00 €
20,00 €
40,00 €
60,00 €
80,00 €
100,00 €
120,00 €
140,00 €
160,00 €
180,00 €
Gebühren Einzelunterricht
(Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres)
Einzelunterricht 30 Min. Einzelunterricht 45 Min. Einzelunterricht 60 Min.
0,00 €
10,00 €
20,00 €
30,00 €
40,00 €
50,00 €
60,00 €
70,00 €
Gebühren Gruppenunterricht
(Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres)
Partnerunterricht 30 Min. Partnerunterricht 45 Min. Kleingruppe (3 TN) 45 Min.
Große Gruppe (4-6 TN) 45 Min. Große Gruppe (4-6 TN) 60 Min. Große Gruppe (ab 7 TN) 60 Min.Seite 31 von 37
c) Gebühren für den instrumentalen und vokalen Einzel- und Gruppenunterricht für erwachsene
Teilnehmende im Vergleich
d) Gebühren in den Fächern der Elementaren Musikpraxis im Vergleich
0,00 €
20,00 €
40,00 €
60,00 €
80,00 €
100,00 €
120,00 €
140,00 €
160,00 €
180,00 €
Bonn
(2023)
Aachen
(2025)
Voreifel
(2025)
St.
Augustin
(2025)
Leverkusen
(2024)
Bonn
(2026)
Münster
(2025)
Köln (2024) Brühl
(2025)
Gebühren Einzel- & Gruppenunterricht Erwachsene
Erwachsene Einzel-30 Min. Erwachsene Einzel-45 Min.
Erwachsene Gruppe (2-3 TN) 45 Min. Erwachsene Gruppe (ab 4 TN) 60 Min.
0,00 €
5,00 €
10,00 €
15,00 €
20,00 €
25,00 €
30,00 €
35,00 €
40,00 €
45,00 €
50,00 €
Gebühren Elementare Musikpraxis
Eltern-Kind-Kurs Musikalische Früherziehung Musikalische Grundausbildung InstrumentenkarussellSeite 32 von 37
e) Gebühren für die Ergänzungsfächer im Vergleich
Aufgrund unterschiedlicher Gebührensysteme wurde bei einzelnen Musikschulen ein Mittelwert
genommen.
f) Anmelde- und Bereitstellungsgebühr im Vergleich
0,00 €
5,00 €
10,00 €
15,00 €
20,00 €
25,00 €
30,00 €
Gebühren Ensemble- & Ergänzungsfächer
Ergänzungsfach Intern Ergänzungsfach Extern
0,00 €
5,00 €
10,00 €
15,00 €
20,00 €
25,00 €
30,00 €
Bonn 2023 Aachen
(2025)
St. Augustin
(2025)
Köln (2024) Voreifel
(2025)
Münster
(2025)
Leverkusen
(2024)
Bonn 2026 Brühl
(2025)
Anmelde- & Bereitstellungsgebühr
Bereitsstellungsgebühr AnmeldegebührSeite 33 von 37
g) Überlassungsgebühr für Musikinstrumente im Vergleich
Aufgrund unterschiedlicher Gebührensysteme wurde bei einzelnen Musikschulen ein Mittelwert
genommen.
0,00 €
5,00 €
10,00 €
15,00 €
20,00 €
25,00 €
30,00 €
35,00 €
Bonn 2023 Wuppertal Aachen
(2025)
Münster
(2025)
Köln (2024) Bonn
(2026)
Brühl
(2025)
St. Augustin
(2025)
Voreifel
(2025)
Überlassungsgebühren
Mietinstrument 1. Jahr Mietinstrument 2. Jahr Mietinstrument 3. JahrSeite 34 von 37
Anlage 5
3. Änderung der Entgeltordnung der Projektabteilung der Musikschule der Bundesstadt Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) folgende Änderung der Entgeltordnung
der Projektabteilung der Musikschule der Bundesstadt Bonn beschlossen:
I.
In § 2 wird die Überschrift wie folgt neu gefasst:
Schuldnerinnen und Schuldner
§ 5 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Je teilnehmender Person und Unterrichtsstunde wird ein zusätzliches Entgelt für die Organisation in
Höhe von 2,50 EUR erhoben.
Bei Eigenprojekte der LvBM sowie bei Projekten, die ganz oder teilweise drittmittelfinanziert sind,
entfällt das Entgelt für den Organisationsaufwand.
In § 6 wird Satz 1 wie folgt neu gefasst:
Die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten haben das Recht, binnen vierzehn
Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
In § 6 wird Satz 3 wie folgt neu gefasst:
Der Widerruf ist nur wirksam, wenn er innerhalb der genannten Widerrufsfrist, spätestens aber
7 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule
Bonn, Kurfürstenallee 8, 53177 Bonn oder an musikschule@bonn.de, eingeht.
In § 6 wird Satz 5 wie folgt neu gefasst:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs, der fristgemäß eingegangen ist, werden alle bis zu diesem
Zeitpunkt an die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn getätigten Zahlungen zurückgezahlt.
II.
Diese Entgeltordnung tritt am 01. Februar 2026 in Kraft.Seite 35 von 37
Anlage 6
Synoptische Gegenüberstellung Entgeltordnung der Projektabteilung alt (Stand 01.02.2023) und
neu (Stand 01.02.2026)
Anmerkung: Änderungen gegenüber der Fassung vom 01.02.2023 sind fett gedruckt
jetzige Version ab 02/26 Begründung
Entgeltordnung für die
Projektabteilung der Musikschule
der Bundesstadt Bonn
unverändert
§ 1 Entgeltpflicht
Für die Inanspruchnahme
von Leistungen der
Projektabteilung der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn wird
ein privatrechtliches Entgelt nach
dieser Entgeltordnung erhoben.
unverändert
§ 2 Schuldner*innen
Zur Zahlung des Entgeltes für
Unterrichtsveranstaltungen sind die
Teilnehmenden verpflichtet, bei
Minderjährigen deren gesetzliche
Vertreter.
§ 2 Schuldnerinnen und Schuldner Anpassung
Formulierung
§ 3 Fälligkeit
Alle Entgelte werden
spätestens zehn Tage vor Kursbeginn
fällig.
unverändert
§ 4 Erstattungen
(1) Entgelte werden erstattet, wenn
eine Veranstaltung nicht durchgeführt
oder abgesetzt wird. Dies ist unter
anderem der Fall, wenn die durch die
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule
Bonn in der Ankündigung festgelegte
Mindestteilnahmezahl nicht erreicht
wird.
(2) Bei Kursen, Workshops und
Arbeitsgemeinschaften, in denen die
jeweils vorgesehene
Mindestteilnahmezahl nicht erreicht
wird, kann die Musikschulleitung von
einer Absetzung absehen, wenn sich
die Teilnehmenden bereit erklären, die
für diese Veranstaltung entstehenden
Honorar-, Sach- und
Organisationskosten zu tragen.
unverändert
§ 5 Kursangebote
(1) Für Unterrichtsveranstaltungen
des Projektbereichs werden die
entstehenden Honorar- und
zusätzlichen Sachkosten abzüglich
eventueller Zuschüsse Dritter anteilig
auf die Teilnehmenden als Entgelt
umgelegt.
unverändertSeite 36 von 37
(2) Je teilnehmender Person und
Unterrichtsstunde wird ein
zusätzliches Entgelt für die
Organisation in Höhe von 2,00 EUR
erhoben.
Ausgenommen vom Entgelt für die
Organisation sind Kurse und Projekte,
die durch Drittmittel finanziert oder
teilfinanziert werden.
(2) Je teilnehmender Person und
Unterrichtsstunde wird ein
zusätzliches Entgelt für die
Organisation in Höhe von 2,50 EUR
erhoben.
Bei Eigenprojekte der LvBM sowie
bei Projekten, die ganz oder
teilweise drittmittelfinanziert sind,
entfällt das Entgelt für den
Organisationsaufwand.
Anpassung Höhe
Entgelt
Redaktionelle
Änderung
(3) Das Entgelt erhöht sich ggf. um die
gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.
unverändert
§ 6 Widerrufsmöglichkeit
Die Schüler*innen bzw. ihre
Erziehungsberechtigten haben das
Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen den Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist
beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
des Eingangs der Anmeldung bei der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule
Bonn.
Der Widerruf ist nur wirksam, wenn
er innerhalb der genannten
Widerrufsfrist schriftlich bei der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule
Bonn, Kurfürstenallee 8, 53142
Bonn, musikschule@bonn.de, Telefax
0228 - 77 45 69, eingeht. Ein
Widerruf ist ausgeschlossen, wenn
der Unterricht bereits während der
Widerrufsfrist begonnen hat.
Im Fall eines wirksamen Widerrufs
werden alle Zahlungen mit Ausnahme
der Anmeldgebühr ab dem Tag
zurückgezahlt, an dem die Mitteilung
über den Widerruf bei der Ludwig-
van-Beethoven-Musikschule Bonn
eingegangen ist.
Die Schülerinnen und Schüler bzw.
ihre Erziehungsberechtigten haben
das Recht, binnen vierzehn Tagen
ohne Angabe von Gründen den
Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
ab dem Tag des Eingangs der
Anmeldung bei der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn.
Der Widerruf ist nur wirksam, wenn
er innerhalb der genannten
Widerrufsfrist, spätestens aber 7
Tage vor Beginn der Veranstaltung
schriftlich bei der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn,
Kurfürstenallee 8, 53177 Bonn oder
an musikschule@bonn.de, eingeht.
Ein Widerruf ist ausgeschlossen,
wenn der Unterricht bereits
während der Widerrufsfrist
begonnen hat.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs,
der fristgemäß eingegangen ist,
werden alle bis zu diesem Zeitpunkt
an die Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn getätigten
Zahlungen zurückgezahlt.
Anpassung
Formulierung
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Formulierung
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Datenstand: 03.11.2026, 02:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de