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253842 · Beschlussvorlage

Begleitgremium Masterplan Innere Stadt

Nummer
253842
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 15.06.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253842
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Begleitgremium Masterplan Innere Stadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Empfehlung
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Anstelle des bisherigen förmlichen Ratsgremiums „Projektbeirat Masterplan
Innere Stadt“ wird ein informelles Gremium zur Begleitung der Projekte und
Maßnahmen des „Masterplan Innere Stadt“ durch Vertreter*innen der
politischen Gremien gebildet („Begleitgremium Masterplan Innere Stadt“
). Die Beratungen erfolgen grundsätzlich öffentlich. Es ist vorgesehen, dass
das Begleitgremium mindestens 2 mal im Jahr tagt.
2. Das Begleitgremium besteht aus zehn Mitgliedern aus den politischen
Gremien. Wird eine Verteilung der Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter
aus den politischen Gremien nach dem Stimmenverhältnis der Fraktionen im
Rat vorgenommen, ergibt sich folgende Besetzung des
Projektbeirates (analog zu § 50 Abs. 3 u. 4 GO NRW)
Ordentliche Mitglieder: Stellvertr. Mitglieder
1. CDU
2. CDU
3. CDU
4. Grüne
5. Grüne
6. Grüne
7. SPD
8. Linke
9. AfD
10. BBB
3. Die Besetzung aus den Reihen der Verwaltung bleibt unverändert. Die
Vertreter*innen der Verwaltung sind der Beigeordnete Herr Wiesner sowie
die Amtsleiter*innen Frau Denny - Stadtplanungsamt, Frau Appelbe – Amt
für Wirtschaftsförderung, Herr Esch – Tiefbauamt und Herr Baier – Amt für
Umwelt und Stadtgrün. Zur Berichterstattung können weitere Vertreter*innen
der Verwaltung und fachkundige Berater*innen (z.B. externe
Projektsteuerung) hinzugezogen werdenSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4. Für die Entschädigung der Mitglieder des Projektbeirates ist die
Entschädigungsordnung des Rates sinngemäß anzuwenden.
Begründung
Mit dem Ende der vorherigen Ratsperiode zum 31.10.2025 ist der bisherige
„Projektbeirat Masterplan Innere Stadt“ als Ratsgremium ausgelaufen. Dessen
Funktion soll künftig ein informelles Gremium unter dem Titel „Begleitgremium
Masterplan Innere Stadt“ weiterführen.
Der seinerzeitige Projektbeirat wurde 2022 eingerichtet (s. DS 211852) um die
Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0
zu begleiten. Seitdem hat der Beirat bereits zehn Mal getagt. Hierbei hat die
Verwaltung den Beirat kontinuierlich über die aktuellen Sachstände der
einzelnen Maßnahmen des Masterplans, samt dem Sachstand der einzelnen
Förderungen, informiert.
Aufgrund des Beginns einer neuen Ratsperiode nach der Kommunalwahl im
September 2025 soll erneut ein Begleitgremium konstituiert werden, allerdings
nicht als Ratsgremium. Die Besetzung soll mit vom Rat gewählten Mitgliedern
aus den politischen Gremien erfolgen. Die fachämterübergreifende Besetzung
der städtischen Mitglieder aus der Verwaltung bleibt gegenüber der
vorhergehenden Ratsperiode unverändert.
Da der Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 (jährliche Zuwendungsbescheide
2021-2025 - Bewilligungs- und Umsetzungszeitraum 2021-2031) sich weiterhin
erfolgreich in der Umsetzung befindet, ist die weitere Begleitung sinnvoll und
notwendig.
Das Begleitgremium dient der Information der Gremienmitglieder. Ziel ist eine
möglichst enge Begleitung der Planungs- und Bauphasen durch politische
VertreterInnen, um größtmögliche Transparenz (Planungsstand,
Kostenentwicklung und Zeitplan) herzustellen. Dieses Verfahren hat sich
grundsätzlich bewährt, um in konstruktiver Gesprächsatmosphäre aktuelle
Fragestellungen der Projekte der einzelnen Förderprogramme und der
Gesamtmaßnahme sowie die weiteren Projektschritte zu erörtern. Es ist
vorgesehen, dass das Gremium während der Förderperiode mindestens
zweimal im Jahr tagt.
Hinweis: Die erste Sitzung soll noch bis spätestens Ende Juni 2026 stattfinden.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028, sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de