253842 · Beschlussvorlage
Begleitgremium Masterplan Innere Stadt
Kerndaten
- Nummer
- 253842
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253842 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Begleitgremium Masterplan Innere Stadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Empfehlung Rat 11.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Anstelle des bisherigen förmlichen Ratsgremiums „Projektbeirat Masterplan Innere Stadt“ wird ein informelles Gremium zur Begleitung der Projekte und Maßnahmen des „Masterplan Innere Stadt“ durch Vertreter*innen der politischen Gremien gebildet („Begleitgremium Masterplan Innere Stadt“ ). Die Beratungen erfolgen grundsätzlich öffentlich. Es ist vorgesehen, dass das Begleitgremium mindestens 2 mal im Jahr tagt. 2. Das Begleitgremium besteht aus zehn Mitgliedern aus den politischen Gremien. Wird eine Verteilung der Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter aus den politischen Gremien nach dem Stimmenverhältnis der Fraktionen im Rat vorgenommen, ergibt sich folgende Besetzung des Projektbeirates (analog zu § 50 Abs. 3 u. 4 GO NRW) Ordentliche Mitglieder: Stellvertr. Mitglieder 1. CDU 2. CDU 3. CDU 4. Grüne 5. Grüne 6. Grüne 7. SPD 8. Linke 9. AfD 10. BBB 3. Die Besetzung aus den Reihen der Verwaltung bleibt unverändert. Die Vertreter*innen der Verwaltung sind der Beigeordnete Herr Wiesner sowie die Amtsleiter*innen Frau Denny - Stadtplanungsamt, Frau Appelbe – Amt für Wirtschaftsförderung, Herr Esch – Tiefbauamt und Herr Baier – Amt für Umwelt und Stadtgrün. Zur Berichterstattung können weitere Vertreter*innen der Verwaltung und fachkundige Berater*innen (z.B. externe Projektsteuerung) hinzugezogen werdenSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Für die Entschädigung der Mitglieder des Projektbeirates ist die Entschädigungsordnung des Rates sinngemäß anzuwenden. Begründung Mit dem Ende der vorherigen Ratsperiode zum 31.10.2025 ist der bisherige „Projektbeirat Masterplan Innere Stadt“ als Ratsgremium ausgelaufen. Dessen Funktion soll künftig ein informelles Gremium unter dem Titel „Begleitgremium Masterplan Innere Stadt“ weiterführen. Der seinerzeitige Projektbeirat wurde 2022 eingerichtet (s. DS 211852) um die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 zu begleiten. Seitdem hat der Beirat bereits zehn Mal getagt. Hierbei hat die Verwaltung den Beirat kontinuierlich über die aktuellen Sachstände der einzelnen Maßnahmen des Masterplans, samt dem Sachstand der einzelnen Förderungen, informiert. Aufgrund des Beginns einer neuen Ratsperiode nach der Kommunalwahl im September 2025 soll erneut ein Begleitgremium konstituiert werden, allerdings nicht als Ratsgremium. Die Besetzung soll mit vom Rat gewählten Mitgliedern aus den politischen Gremien erfolgen. Die fachämterübergreifende Besetzung der städtischen Mitglieder aus der Verwaltung bleibt gegenüber der vorhergehenden Ratsperiode unverändert. Da der Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 (jährliche Zuwendungsbescheide 2021-2025 - Bewilligungs- und Umsetzungszeitraum 2021-2031) sich weiterhin erfolgreich in der Umsetzung befindet, ist die weitere Begleitung sinnvoll und notwendig. Das Begleitgremium dient der Information der Gremienmitglieder. Ziel ist eine möglichst enge Begleitung der Planungs- und Bauphasen durch politische VertreterInnen, um größtmögliche Transparenz (Planungsstand, Kostenentwicklung und Zeitplan) herzustellen. Dieses Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt, um in konstruktiver Gesprächsatmosphäre aktuelle Fragestellungen der Projekte der einzelnen Förderprogramme und der Gesamtmaßnahme sowie die weiteren Projektschritte zu erörtern. Es ist vorgesehen, dass das Gremium während der Förderperiode mindestens zweimal im Jahr tagt. Hinweis: Die erste Sitzung soll noch bis spätestens Ende Juni 2026 stattfinden. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028, sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de