253838 · Beschlussvorlage
Bildung des Naturschutzbeirates
Kerndaten
- Nummer
- 253838
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253838 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bildung des Naturschutzbeirates Beratungsfolge Rat 05.02.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag In den nach § 70 Landesnaturschutzgesetz NRW zu bildenden Naturschutzbei- rat werden gewählt: -Siehe beiliegende Vorschlagsliste - 1. Zur Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Naturschutzbeirates wird folgende Regelung getroffen: a) Der Vorsitz des Naturschutzbeirates erhält eine monatliche Pauschal- vergütung von 158 €. b) Die übrigen Mitglieder des Naturschutzbeirates erhalten für die Teil- nahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld entsprechend Ziffer 2 der Entschädigungsordnung des Rates. Begründung: Gemäß des § 70 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, werden zur un- abhängigen Vertretung von Natur und Landschaft bei den Unteren Natur- schutzbehörden Beiräte gebildet. Sie sollen bei Pflege, Schutz und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu 1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unter- breiten, 2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Land- schaftspflege vermitteln und 3. bei Fehlentwicklung in der Landschaft entgegenwirken. Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde zu hören. Die Beteiligung richtet sich außerdem nach § 31 Abs. 4 Satz 5 und § 75 Abs. 1 Satz 2 LNatSchG. Der Beirat besteht aus 16 gewählten Mitgliedern, welche ihre Wohnung im Bezirk der Naturschutzbehörde haben sollen. Die Mitgliedschaft in den Beiräten ist eine ehrenamtliche Tätigkeit (vgl. § 70 LNatSchG).Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Anlage Vorschlagsliste Wahl Naturschutzbeirat (öffentlich)Seite 2 von 3 Vorschlagsliste: Über die eingegangenen Vorschläge der Verbände zur Wahl des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde: Lfd. Nr. Belang Vorschlagsberechtigt er Verband Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Zu wählen sind: 1 Natur-, Landschafts- und Umwelt- schutz Bund für Umwelt und Naturschutz e. V. (BUND) Ulrike Aufderheide Andreas Schütt 2Diethelm Schneider Stephan Brus 2 Naturschutzbund Deutschland (NABU) Horst Feige Alexandra Martens 2Oliver Schall Madeline Zöller 3 Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) Andrea Mast Simon Wingender 3Lutz Rößler Dr. Susanne Meyer- Teschendorf Corinna Nitsche- Hainer Ludwig Nellinger 4 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Johannes Herzog Ineke Neandrup 1 5 Landwirt- schaft Rheinischer Landwirtschaftsverba nd e.V. Phillip Huttorp Hans-Peter Schugt 2Claus- Josef Klein Rudolf Klein 6 Waldwirt- schaft Waldbauernverband Lutz Schorn Heike Dannemann 1 7 Gartenbau Landesverband Gartenbau Markus Wollweber Michael Grieger 1 8 Jagd Landesjagdverband NRW e.V. Dr. Haiko Hofmann Nicole Lütke Brintrup 1 9 Fischerei Fischereiverband NRW e. V. Carlo Grova 1 10 Sport Landessportbund NRW e. V. Wolfgang Kehren Elmar Heide- Schoenrock 1 11 Imkerei Imkerverband Rheinland e. V. Stefan Pfeiffer Roland Schmalenberg 1Seite 3 von 3
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