← Vorlagen

253837 · Beschlussvorlage

Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2026

Nummer
253837
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Grau-Rheindorf siedlung· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn
  • Platanenweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Küdinghoven Ortsteil· Beuel
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung des Rates 15.12.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253837-01 AA Änderungsantrag CDU/Grüne/SPD/FDP: Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2026 Antrag zur Vorlage 253837
  2. 253837-02 ST Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2026

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (68.641 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
253837
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Gebührenkalkulation des Friedhofs- und
Bestattungswesens für das Jahr 2026
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der
Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 01 beigefügten Fassung
beschlossen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2026, wie sie sich
aus der Begründung und den beigefügten Anlagen ergibt, war
Gegenstand der Beratung.
2. Aufgrund der reduzierten Gebührensätze bei den Tot- und Fehlgeburten
sowie bei den Kinderbestattungen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
kommt es in diesen Bereichen zu einer Unterdeckung in Höhe von
voraussichtlich 24.196,66 EUR. Diese geht zu Lasten des allgemeinen
Haushalts.
3. Die sich aus den Gebührenpositionen für die Nutzungsrechte an
Wahlgrabkammern bzw. Reihengrabkammern aufgrund des reduzierten
Gebührensatzes ergebende Unterdeckung für das erste Jahr sowie die
Unterdeckung bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes bei
Wahlgrabkammern gemäß § 21 Friedhofssatzung in Höhe von
voraussichtlich 16.405,34 EUR geht zu Lasten des allgemeinen
Haushalts.
4. Die sich aus der Gebührenposition „4er Urnenwahlgrab Urnenhain FH
Poppelsdorf“ aufgrund des reduzierten Gebührensatzes ergebene
Unterdeckung für das erste Jahr sowie die Unterdeckung bei der
Verlängerung des Nutzungsrechtes für das Urnenwahlgrab im
Urnenhain FH Poppelsdorf in Höhe von voraussichtlich insgesamt
42.644,56 EUR gehen zu Lasten des allgemeinen Haushalts.
5. Die aus der Gebührenposition für die Verlängerung von
Nutzungsrechten ohne Bestattungsrecht resultierende Unterdeckung in
Höhe von voraussichtlich 33.553,88 EUR geht zu Lasten des
allgemeinen Haushalts.
6. Die aus der Gebührenposition für die Nutzung der Trauerhallen
resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 380.224,80Seite 1 von 30
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts.
7. Die aus der Gebührenposition für die Grabmalgenehmigungen
resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 17.242,02 EUR
geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts.
Begründung
Aufgrund der Regelungen des § 6 Abs. 4 Sätze 2 u. 3
Kommunalabgabengesetz NRW müssen nicht nur Kostenüberdeckungen,
sondern sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines
Vierjahreszeitraumes ausgeglichen werden.
Bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung 2022, deren Unterdeckung in
der Kalkulation 2026 letztmalig ausgeglichen werden kann, wurde ein Defizit in
Höhe von insgesamt 1.141.110,00 € (643.380,00 € bei den Nutzungsrechten;
58.524,00 € bei den Bestattungsleistungen und 439.206,00 € bei den sonstigen
Leistungen) ermittelt. Der Kostendeckungsgrad liegt bei den Nutzungsrechten
bei 85,61 %, bei Bestattungen bei 94,12 % sowie bei den sonstigen Leistungen
bei 55,4 %. Die KRE Friedhöfe erreichte im Jahr 2022 einen
Kostendeckungsgrad von insgesamt 81,61 % (Steigerung um 2,83 % zu 2021).
Die Kostenträger- und Kostenartenrechnung hat für 2026 eine minimale
Reduzierung bei den Nutzungsgebühren ergeben, allerdings auch eine relativ
deutliche Steigerung bei den personalintensiven Gebührentatbeständen wie die
Erteilung von Genehmigungen und vor allem bei den Bestattungen. Hier
spielen die Lohnsteigerungen eine gewichtige Rolle, zudem wurden auch
einige dringend erforderliche Stellen in den Friedhofsverwaltungen und im
Bestattungswesen neu besetzt. Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass
es im letzten Jahr eine deutliche Reduzierung bei den Gebühren für
Bestattungskosten gab, die nun wieder in die Gegenrichtung ausgeglichen
werden müssen. Diese Wellenbewegungen sind typisch bei den nachlaufenden
Entwicklungen und werden in absehbarer Zeit auch nicht auszuschließen sein.
Durch das Angebot neuer Grabarten wie z.B. den Bestattungsbaum oder
gärtnerisch gestaltete Grabfelder (Pflegefreie Urnenwahlgräber) soll der stetig
wachsenden Nachfrage nach naturnahen Bestattungsformen entsprochen
werden. Die bereits erfolgte Liberalisierung einiger Bestattungsgesetze (vor
allem Rheinland-Pfalz) deutet hier die Richtung für die Zukunft an. Im engen
Austausch mit den Gewerken werden weitere mögliche Entwicklungen auf
unseren Friedhöfen geprüft und sukzessive umgesetzt.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW besteht
ein Wahlrecht, ob ein einheitlicher Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital
angesetzt oder eine getrennte Verzinsung von Fremdkapital und Eigenkapital
vorgenommen wird.
Zur Ausübung des Wahlrechts hat die Verwaltung beide Alternativen geprüft.
Die Ermittlung des einheitlichen Nominalzinssatzes ist aufgrund der
vorgegebenen Zinsreihe für alle NRW-Kommunen gleich. Zum Stichtag
31.12.2024 beträgt der einheitliche Nominalzinssatz 2,76 %.Seite 2 von 30
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aufgrund des Beschlusses des Rates vom 18.06.2015 (DS 1511065EB7)
besteht für die Verwaltung grundsätzlich der Auftrag, alle Gebührenpositionen
zu 100% kostendeckend zu kalkulieren.
Wie in den vergangenen Jahren, schlägt die Verwaltung bei einigen
Gebührentatbeständen aus sozialen und nachfragepolitischen Gründen vor,
von dieser Vorgabe abzuweichen. Die Darstellung zur Ermittlung der Höhe der
„gewollten Unterdeckung“ ist der Anlage 07 zu entnehmen. Insgesamt beträgt
die vorgeschlagene „gewollte Unterdeckung“ 514.267,26 EUR (nachrichtlich
zum Vergleich: 2025 betrug die Unterdeckung 586.444,64 EUR).
Gebührentatbestände 1.17, 1.18, 2.2.5 und 2.2.6
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der ohnehin schon enormen
Belastung der Familien eine moderate Senkung der Nutzungsgebühren
aus dem Vorjahr (1.18). Bei den Gebühren für die Bestattung wird eine
nur sehr moderate Erhöhung empfohlen. Die sich hieraus ergebene
Unterdeckung in Höhe von 24.196,66 € ist der Anlage 07 zu entnehmen.
(2025: 37.706,15 EUR). Eine Senkung der kalkulierten Gebühren für
den Gebührentatbestand 1.17. wie in den Vorjahren wird für die
Gebühren 2026 nicht vorgeschlagen, da der kalkulierte Gebührensatz
nur unwesentlich (5,00 EUR) von einer errechneten Minderung
abweicht.
Gebührentatbestände 1.6, 1.7 und 1.8
Die Grabkammersysteme, wie sie auf den Friedhöfen Duisdorf neu,
Kottenforst, und Südfriedhof gebaut wurden, können die Ruhezeit bei
Erdbestattungen erheblich verkürzen; auf den genannten Friedhöfen
von 30 auf 15 Jahre.
Die durch die Stadt geleisteten Investitionen können jedoch nur durch
Belegung und Annahme durch die Bevölkerung refinanziert werden.
Hierfür ist zur Verbesserung der Vermarktungsmöglichkeiten eine
Subventionierung notwendig. Der Vorteil für die Hinterbliebenen ergibt
sich durch die verkürzte Ruhe- und damit Pflegezeit für diese
Grabstätte.
Bedauerlicherweise wird diese Bestattungsform - trotz der bisherigen
Subventionierung - weiterhin kaum angenommen. Aus diesem Grund
empfiehlt die Verwaltung, die Subventionen schrittweise zu reduzieren
und für 2026 einer entsprechenden Anhebung zuzustimmen.
Für diese Gebührentatbestände ergibt sich daher eine Unterdeckung
gem. Anlage 7 in Höhe von 16.405,34 EUR (2025: 19.250,33 EUR)
Gebührentatbestand 1.12.2.
Im Rahmen der Aufnahme der Nutzungsflächen sowie der gärtnerischen
Gestaltung der Friedhöfe (öffentliches Grün auf den Anlagen,
parkähnliche Nutzung und Gestaltung, gärtnerische bzw. natürliche
Anlage im direkten Umfeld von Gräberfeldern) wurde für 2023 erstmals
festgestellt, dass der Urnenhain auf dem FH Poppelsdorf sich in einem
nicht unerheblichen Maße von anderen Urnenwahlgrabbereichen
unterscheidet. Die Grabstellen liegen hier aufgrund der natürlichen
Gegebenheiten (u.a. Bewuchs und Hanglage) erheblich weiter
auseinander. Durch diese Anordnung, im Gegensatz zu den klassischen
gradlinigen Strukturen, wird vor Ort eher der Charakter eines Hains alsSeite 3 von 30
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
einer klassischen Friedhofsstruktur realisiert. Da diese Grabstellen nicht
dicht beieinander liegen, sondern in einem Waldgelände mit
erheblichem Abstand, ist diesem Grabnutzungsrecht eine erheblich
größere Brutto-Gräberfeldfläche zuzurechnen als in normalen
Urnenwahlgrabfeldern (18 m² statt 5 m²). Weiterhin muss berücksichtigt
werden, dass den dort entstehenden Kosten (Areal rund 13.000 m²) nur
eine jährliche Nachfrage von 16 Grabnutzungsrechten
gegenübergestellt werden können. Die Kosten hierfür wurden 2023
daher erstmals separat ermittelt. Sie fallen aufgrund der dargestellten
Individualität erheblich höher aus als bei anders gelegenen
Urnenwahlgräbern. Um diese Kostenumverteilung abzumildern, jedoch
der Besonderheiten Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung statt
des kalkulierten Betrages eine um 20 % höhere Gebühr als für den
vergleichbaren Grabtyp vor. Analog wird mit der Gebühr zur
Verlängerung des Nutzungsrechtes für Grabstätten innerhalb des
Urnenhains auf dem Friedhof Poppelsdorf verfahren. Die sich hieraus
ergebene Unterdeckung beträgt 42.644,56 EUR (2025: 52.533,92 EUR)
und wird in Anlage 07 dargestellt.
Gebührentatbestand 1.22
Seit einigen Jahren bietet die Stadt Nutzungsberechtigten nach
Beendigung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes ohne
Bestattungsrecht an. Dieser Gebührentatbestand wird durch die
Nutzungsberechtigten sehr gut angenommen. Die Grabstätte kann
weiterhin als Erinnerungsort genutzt werden und wird durch die
Angehörigen gepflegt. Durch diesen Erhalt der Grabstätte durch die
Nutzungsberechtigten werden die Pflegekosten der Stadt für ansonsten
zurückgegebene Flächen gesenkt, einer Zerstückelung der Bereiche der
Wahlgrabfelder wird somit entgegengewirkt und der optische Charakter
der Friedhöfe bleibt erhalten.
In den vergangenen Jahren wurde ein um 40% geminderter
Gebührensatz gegenüber der unter 1.20 in der Gebührenordnung
festgelegten Gebühr für die Verlängerung eines Wahlgrabes
(Erdbestattung) berücksichtigt. Aufgrund der Gebührenentwicklung für
2026 wird eine Minderung um 30% vorgeschlagen.
Die geplante Unterdeckung in Höhe von 33.553,88 EUR (2025:
35.227,50 EUR) ergibt sich aus Anlage 07.
Gebührentatbestand 3.1
Die für 2026 ermittelte Gebühr für die Nutzung der städtischen
Trauerhallen in Höhe von 859,99 EUR ist aus Sicht der Verwaltung
natürlich weiterhin nicht marktgängig.
Aufgrund der vorliegenden Kalkulation für die Gebühren schlägt die
Verwaltung für 2026 erneut vor, die Gebührenhöhe auf den
kalkulatorisch ermittelten Kostensatz in Höhe von 532,21 EUR
festzulegen. Der durch die Betriebskostenabrechnung ermittelte
Defizitzuschlag (Unterdeckung aus den vergangenen Jahren) in Höhe
von 327,78 EUR wird nicht an die Nutzungsberechtigten weitergegeben.
Der Verwaltung ist bewusst, dass in den kommenden Jahren alle
Trauerhallen im Sinne des Friedhofskonzept betrachtet werden müssen,
insbesondere im Hinblick auf die Konkurrenz durch die
Bestattungsunternehmen, welche inzwischen durchgängig eigeneSeite 4 von 30
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Angebote zur Abschiednahme anbieten und diese auch enorm flexibel
und vor allem individuell gestalten können.
Die geplante Unterdeckung in Höhe von 380.224,80 EUR (2025:
441.726,74 EUR) ist ebenfalls in Anlage 07 dargestellt.
Weitere Erläuterungen:
Gebührentatbestände 6.4.1, 6.4.2 und 6.4.3
Die Gebühren für die Grabmalgenehmigungen bleiben auf dem Stand
2025 eingefroren, da hier seitens des Ausschusses für Umwelt, Klima
und lokale Agenda ein Auftrag zur Überprüfung der Gebühren vorliegt
(DS 241798).
Die Friedhofssatzung soll im Jahr 2026 in Zusammenarbeit mit allen
Beteiligten (Gewerke, Verwaltung, Politik) komplett überarbeitet werden.
Im 1. Quartal 2026 wird der Umfang einer möglichen Digitalisierung der
Antragseinreichung für die Grabmale geprüft. Dies könnte
voraussichtlich eine Kostenreduzierung ergeben.
Als Verwaltungsendleistungen unterliegen diese Gebührentatbestände
nicht zwingend der Kostendeckung. In Anlage 07 wird die Berechnung
aufgezeigt, dass Unterdeckungen bis zu 17.242,02 EUR entstehen
können, sofern die angestrebten arbeitsorganisatorischen Änderungen
nicht zeitnah umgesetzt werden können. Mit einer Finanzierung durch
den allgemeinen Haushalt wird durch die o. g. organisatorischen
Änderungen nicht gerechnet.
Neuer Gebührentatbestand 1.12.3
In jedem Stadtbezirk wird es ab 2026 pflegefreie Urnenwahlgräber als
Partnergrabstätten für bis zu zwei Urnenbeisetzungen geben. Die
gärtnerische Gestaltung wird naturnah und angepasst an die jeweilige
Friedhofsumgebung erfolgen, als friedvoller Ort inmitten von Grün.
Dabei wird die Gestaltung und Pflege der Anlagen dauerhaft durch die
Bundesstadt Bonn vorgenommen. Hier wird mit einer 30% höheren
Pflegeaufwand als bei den Pflegefreien Urnenreihengräbern gerechnet.
Neuer Gebührentatbestand 1.12.4
Des Weiteren wird es 2026 auch Bestattungsbäume geben. Um die
Baumbestände zu schützen, werden für jede Urnengrabstelle Röhren
verlegt. In jede der Erdröhren sollen maximal zwei Urnen hineingesetzt
werden. So entstehen rund 60 Urnenwahlgrabstellen, welche zunächst
in Geislar und auf dem Zentralfriedhof als Partnergräber angeboten
werden.
Aufgrund der zusätzlichen Erdröhren und der Neugestaltung der Plätze
werden die Kosten ca. 70 % über den bisherigen pflegefreien
Urnenreihengräbern (Gebührentatbestand 1.13) liegen.
Gebührentatbestand 1.19 und 1.20
Ab dem Jahr 2026 sollen rund 80 Grabstellen zusätzlich in Kolumbarien
auf dem Zentralfriedhof und dem Friedhof in Dransdorf angeboten
werden. Kolumbarien werden als weitgehend pflegefreie Alternative zu
Urnenwahlgräbern nachgefragt und bieten ein einheitliches in dieSeite 5 von 30
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Umgebung integriertes Erscheinungsbild. Die Gebühren steigen
gegenüber dem Vorjahr zunächst deutlich durch die hohen
Investitionskosten. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation lagen
nur Kostenschätzungen vor, die Berücksichtigung finden konnten. Für
folgende Gebührenjahre sind die Kosten zu verifizieren und ggfs.in der
Betriebskostenabrechnung sowie der Kalkulation anzupassen.
Hierdurch sind Schwankungen zu erwarten, da sich die zusätzlichen
Anschaffungskosten über einen langen Zeitraum auf viele
Nutzungsberechtigte verteilen werden.
Die Kosten für Kolumbarien wurden sowohl auf den Bestand als auch
die neu zu errichtenden verteilt worden.
Die Entwicklung der Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der letzten
drei Jahre (2023-2025) inklusive der für 2026 vorgesehenen Gebühren ist der
Anlage 02 (Synopse) zu entnehmen. Die letzte Gebührenkalkulation des
Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2025 kann unter der DS
241927 eingesehen werden.
Die Anlage 03 weist die Aufstellung der Kostenarten aus. Die Leistungsdaten
werden durch die beim Amt für Umwelt und Stadtgrün eingesetzte Software
„Orlando“ ermittelt. Die zugrunde liegenden Kosten wurden auf Grundlage von
SAP ermittelt, wobei Verrechnungsschlüssel und Kennzahlen teilweise auf
aktuellere Daten angepasst wurden. Die begonnene Überarbeitung wird in den
kommenden Jahren fortgesetzt. Ein Mittelwert der Fallzahlen der letzten drei
Jahre dient als Grundlage für die Kalkulation 2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass es vereinzelt aufgrund der komplexen
Zusammenstellung von verschiedensten Daten (Fallmengen, Personalkosten,
Sachkosten etc.) zu geringen Rundungsdifferenzen kommen kann. Dies lässt
sich leider nicht verhindern; so sind z.B. die Beträge der Gebühren auf den
Cent gerundet.
Die entsprechende Kostenträgerrechnung ist in Anlage 04 beigefügt.
Weitere Kostenaufstellungen, insbesondere deren Verteilung für
Personalaufwendungen (Anlage 05) sowie für die Kosten der gesamten
Friedhofsunterhaltung (Anlage 06), können ebenfalls den Anlagen entnommen
werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch zukünftig die Verwaltung aller
städtischen Friedhöfe durch eigenes Personal gewährleistet wird. Dieses gilt
sowohl für die allgemeine Friedhofsunterhaltung, die Bestattungsleistungen als
auch alle übrigen Friedhofsarbeiten. Die Abfallsammlung sowie -entsorgung
erfolgt durch die AöR bonnorange. Nur ein geringer Anteil an Pflegearbeiten
und Bestattungsleistungen wird an Fremdfirmen vergeben.
Zudem möchte die Verwaltung noch auf die sich parallel in der politischen
Beratung befindliche DS 253847 - 3. Satzung zur Änderung der Satzung über
das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn - hinweisen. Da die
Vorlagen inhaltlich zusammenhängen (Einführung neuer Grabarten), ist eine
gemeinsame Beratung und Beschlussfassung erforderlich.Seite 6 von 30
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Anlage 01 Gebührenordnung mit neuen Grabarten (öffentlich)
2 Anlage 02 Synopse (öffentlich)
3 Anlage 03 Kostenartenrechnung (öffentlich)
4 Anlage 04 Kostenträgerrechnung neue Grabarten (öffentlich)
5 Anlage 05 Personal (öffentlich)
6 Anlage 06 Friedhofsunterhaltung (öffentlich)
7 Anlage 07 Unterdeckung (öffentlich)Seite 7 von 30
Anlage 1
§ 1 Allgemeines
§ 2 Gebührenschuldner
§ 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Inkrafttreten
Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt
Bonn
Vom xx.12.2025
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.12.2025 aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NRW. S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.
Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155), § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und
Bestattungswesen vom 17. Juni 2003 (GV.NRW S. 313/SGV.NRW 2127), zuletzt geändert durch
Artikel 71 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122) und der Satzung über das Friedhofs-
und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn vom 31. Mai 2010 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S.
268), zuletzt geändert durch Satzung vom 25. August 2015 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 829),
folgende Gebührenordnung beschlossen:
Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn tritt am
01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen
der Bundesstadt Bonn vom 17. Dezember 2024 außer Kraft.
Für die Benutzung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn und der für die Bestattungen vor-gesehenen
Einrichtungen des Friedhofs- und Begräbniswesens und deren Anlagen sowie für die
Inanspruchnahme der damit zusammenhängenden städtischen Leistungen werden Gebühren
erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus dem nachstehenden Gebührentarif zu dieser
Gebührenordnung.
(1) Zur Zahlung der Gebühren ist diejenige Person verpflichtet, welche die Benutzung beantragt
oder die Einrichtung und Leistung in Anspruch genommen hat.
(2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über das
Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn; bei antragsabhängigen Leistungen mit der
Antragstellung. Die Gebühren werden nach Ablauf eines Monats nach Zugang des
Gebührenbescheids fällig.Seite 8 von 30
Anlage 1
1. Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle)
1.1. Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts:
1.1.1. Neuvergabe 161,60 €
1.1.1.1 Neuvergabe anonyme Bestattung 161,60 €
1.1.2. Verlängerung 67,33 €
1.2. Reihengrab gem. § 18 FS*: jährlich
82,20 €
1.3.1. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*:
82,20 €
1.4. Kinderreihengrab gem. § 18 FS*:
70,24 €
1.5. Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 1.519,05 € 101,27 €
1.6. Reihengrabkammer gem. § 21 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 2.725,00 € 181,67 €
1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 2.725,00 € 181,67 €
1.8. Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 3.350,00 € 223,33 €
Gebührentarif zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt
Bonn
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Rasenpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag
multipliziert wird.
Ruhefristen je Friedhof siehe Anlage
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1)
werden nicht erhoben.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Rasenpflege.Seite 9 von 30
Anlage 1
1.10. Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS*:
Zur Zeit: 20 Jahre 109,40 € 5,47 €
1.11. Urnenreihengrab gem. § 23 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 1.025,10 € 68,34 €
1.12.1. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 1.025,10 € 68,34 €
1.12.2.
Zur Zeit: 15 1.230,12 € 82,01 €
1.12.3. Pflegefreie Urnenwahlgräber gem §26a FS*
Zur Zeit: 15 2.113,05 € 140,87 €
1.12.4. Bestattungsbäume gem §26b FS*
Zur Zeit: 15 2.943,75 € 196,25 €
1.13. Pflegefreie Urnenreihengräber
- für eine Beisetzung mit Gedenkzeichen gem. § 24 FS*,
- für eine Beisetzung auf einem Friedhain / Ruhewald gem. § 29 FS*,
Zur Zeit: 15 Jahre 1.708,18 € 113,88 €
1.13.1. Pflegefreie Urnenreihengräber anonym gem. §25 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 1.708,18 € 113,88 €
1.15.1. Memoriamgrab - ULG Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 82,05 € 5,47 €
1.15.2.
Zur Zeit: 15 Jahre 125,29 € 8,35 €
1.16. Aschenfeld gem. § 30 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 179,48 € 11,97 €
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Gedenkzeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Grabpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene
Nutzungszeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Rasenpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Gärtnerei Gemeinschaftsgrab Urne gem. §27 FS*
4er UWG Urnenhain FH Poppelsdorf gem. § 26 FS*:Seite 10 von 30
Anlage 1
1.17. Sterntalerfeld gem. § 31 Abs. 1 FS*
Zur Zeit: 10 Jahre 195,73 € 19,57 €
1.18.
Zur Zeit: 10 Jahre 320,00 € 32,00 €
1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS*:
zur Zeit: 15 Jahre 6.954,30 € 463,62 €
1.20. Verlängerung des Nutzungsrechts bei den Tarif-Nummern: pro Jahr
1.3.1. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*: 82,20 €
1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: 270,00 €
1.12.1. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*: 68,34 €
1.12.2. Urnenwahlgrab Urnenhain FH Poppelsdorf 82,01 €
1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS*: 463,62 €
1.21.
1.21.1.
188,91 €
1.21.2.
265,06 €
1.22. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht.
52,69 €
Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die
verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Grabpflege. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. (Gebühr für die Nutzung der
anteiligen Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist - je Bestattungsfall). Weitere
Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag
multipliziert wird.
Rasenpflege für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist.
Die Gebühr für den Erhalt eines Wahlgrabes gem. § 20 FS* oder eines
Urnenwahlgrabes gem. § 26 FS* ohne Bestattungsrecht wird festgesetzt. Eine
Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstellen zu Pflegezwecken ist nur bei
Ablauf des Nutzungsrechts ohne Anspruch auf eine erneute Beisetzung möglich. §
42 Abs. 2 bleibt davon unberührt. Es entstehen weitere Bearbeitungsgebühren
(Tarif-Nr. 1.1.2).
Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird
berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert
wird.
Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und
von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 31
Abs. 3 FS*Seite 11 von 30
Anlage 1
2. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung
2.1. Sargbestattung
2.1.1.
958,43 €
2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS*
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 571,82 €
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 571,82 €
2.1.4.
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 1.040,02 €
2.1.5.
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt 1.121,62 €
2.1.6.
660,39 €
2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*:
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.6 aufgeführt:
bei Erstbelegung 660,39 €
bei Zweitbelegung 730,39 €
2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 958,43 €
2.1.10.
Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 54,40 €
Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 187,94 €
2.1.3.
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes,
die Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze
und des Blumenschmucks zum Grab sowie die Errichtung eines Kranzhügels ein.
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen
bis zum 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen
nach dem 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen
nach dem vollendeten 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer
pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS:
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes,
die Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze
und des Blumenschmucks sowie die Errichtung eines Kranzhügels zum Grab ein.
Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer
gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach-
und Personalkostenaufwand erhoben.
Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien
Reihengrab gem. § 19 FS*Seite 12 von 30
Anlage 1
2.2. Urnenbeisetzungen
2.2.1. Urnenbeisetzung
- in einem Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
- in einem Reihengrab gem. § 18 FS*
- in einem pflegefreien Urnenreihengrab gem. § 24 FS*
- in einem Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
- Friedhain / Ruhewald gem. § 29 FS
341,08 €
2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*
- Durchführung der Beisetzung 341,08 €
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.2.1 aufgeführt
2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*:
316,50 €
54,50 €
2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*:
316,50 €
2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 Abs.1 FS*: 150,00 €
2.2.6.
150,00 €
2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 537,57 €
2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen
94,79 €
2.4.
2.4.1.
208,49 €
2.4.2. Je Sargbeisetzung 625,48 €
- Urnenbeisetzung und Wiederbeisetzung einer Urne in einem Urnen-wahlgrab
gem. § 26, 26a und 26b FS* oder in einem Wahlgrab gem. § 20 FS*
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne,
die Durchführung der Beisetzung und den Transport der Kränze und des
Blumenschmucks zum Grab bzw. zum Gedenkzeichen ein.
Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus
Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 31 Abs. 3 FS*:
Falls das Öffnen und Schließen des Grabes (inkl. Grabausschmückung, Grabhügel
und Kranz- und Dekorationsablage) gem. § 10 der FS durch private Unternehmen
durchgeführt wird, reduziert sich die Gebühr auf:
Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem
Samstag.
Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von
Kindern)
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne,
das Öffnen und Schließen des Kolumbariums und den Transport der Kränze und des
Blumenschmucks zum Kolumbarium ein.
Bei gleichzeitiger Beisetzung von 2 Urnen kommt der Personalkostenaufwand als
Mehraufwand hinzu. Der Stundensatz beträgt:
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne,
das Ausheben und Schließen des Grabes und die Grabausschmückung, sowie den
Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab bzw. Gedenkzeichen ein.Seite 13 von 30
Anlage 1
3. Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen
3.1.
532,21 €
3.2. Benutzung einer Kühlzelle (pro Tag) 1.256,54 €
4. Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien
4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 1.240,84 €
4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 1.349,63 €
4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 237,42 €
4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 556,02 €
4.5. 250,61 €
5. Grabräumung
Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich
Grundausstattung bis max. 45 Minuten.
Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer
Beisetzung in Tieflage
Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angebotenSeite 14 von 30
Anlage 1
6. Verwaltungsgebühren
6.1.
67,33 €
6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 33,67 €
6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS*
6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 46,98 €
6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 46,98 €
6.4.
Die Gebühren nach Tarif-Nr. 6.4.1 bis 6.4.3 beinhalten
- Prüfung der angegebenen Grabanlage
- Ausstellen der Genehmigung
6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 124,14 €
6.4.2.
124,14 €
6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 124,14 €
6.5. Urnenversand (inkl. Porto 60,00 €) 106,98 €
7. Ausstattung
7.1. Liegender Gedenkstein 302,28 €
7.2. Sammelnamensschild für pflegefreie Urnengräber
7.2.1. Steintafel Friedhain / Ruhewald 98,25 €
7.2.2. Metalltafel Friedhain / Ruhewald 110,08 €
7.2.3. Bronzetafel UGA FH Beuel 182,53 €
7.2.4. Namenstafel Nordfriedhof 98,51 €
7.2.5. Aschestreufeld Nordfriedhof 353,51 €
7.2.6. Pultstele "Buch" (pflegefreie Reihengräber) 59,28 €
7.3. Einzelnamensschild
7.3.1. Gravurschild Zentralfriedhof 54,28 €
7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 180,99 €
* FS = Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn
Hinweis: Im Übrigen gelten die Gebühren der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
(AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
- regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit der
genehmigten Grabanlage bis zu deren Entfernung.
Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine
Abdeckplatte
Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und
Abdeckplatten gem. § 38 FS*:
- Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Grabgestaltung nach den einschlägigen
Bestimmungen der FS*
- Prüfung der Übereinstimmung zwischen genehmigter und ausgeführter
Grabgestaltung
Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger
gem. § 20 Abs. 8 FS*Seite 15 von 30
Stadtbezirk Friedhof
Alter Friedhof 15 Jahre 15 Jahre
Buschdorf 15 Jahre 30 Jahre
Dottendorf 15 Jahre 15 Jahre
Dransdorf 15 Jahre 15 Jahre
Endenich 15 Jahre 15 Jahre
Grau-Rheindorf 15 Jahre 15 Jahre
Ippendorf alt 15 Jahre 30 Jahre
Ippendorf neu 15 Jahre 30 Jahre
Kessenich alt 15 Jahre 20 Jahre
Kessenich neu 15 Jahre 20 Jahre
Kottenforst (Ückesdorf) 15 Jahre 30 Jahre
Lessenich 15 Jahre 30 Jahre
Nordfriedhof 15 Jahre 15 Jahre
Poppelsdorf 15 Jahre 20 Jahre
Röttgen 15 Jahre 30 Jahre
Südfriedhof 25 Jahre 30 Jahre
Geislar 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Holzlar 20 Jahre 40 Jahre
Küdinghoven 20 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Niederholtdorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Oberkassel 25 Jahre 30 Jahre
Platanenweg (Beuel) 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre
Pützchen 15 Jahre 20 Jahre
Roleber (Om Berg) 25 Jahre 30 Jahre
Schwarz-Rheindorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Vilich 15 Jahre 20 Jahre
Vilich Müldorf 20 Jahre 25 Jahre
Burgfriedhof 15 Jahre 20 Jahre
Friesdorf 25 Jahre 30 Jahre
Heiderhof 15 Jahre 25 Jahre
Lannesdorf 15 Jahre 20 Jahre
Mehlem 15 Jahre 20 Jahre
Muffendorf 15 Jahre 20 Jahre
Plittersdorf 15 Jahre 20 Jahre
Rüngsdorf 15 Jahre 20 Jahre
Zentralfriedhof 15 Jahre 20 Jahre
Duisdorf alt 15 Jahre 30 Jahre
Duisdorf neu 15 Jahre 30 Jahre
Lengsdorf alt 15 Jahre 30 Jahre
Lengsdorf neu 15 Jahre 30 Jahre
Bad
Godesberg
Hardtberg
Ruhefrist Kinder (bis zum 5. LJ) Ruhefrist Personen ab dem 5. LJ
Anlage zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn
Bonn
BeuelSeite 16 von 30
Anlage 2
1.
1.1. 2023 2024 2025 2026 2023 2024 2025 2026
1.1.1. 132,06 € 108,29 € 133,75 € 161,60 €
1.1.1.1. Neuvergabe anonyme Bestattung 133,75 € 161,60 €
1.1.2. 55,03 € 45,12 € 55,73 € 67,33 €
1.2. 106,98 € 96,63 € 84,87 € 82,20 €
1.3.1. 1.449,45 € 1.273,03 € 1.232,93 € 106,98 € 96,63 € 84,87 € 82,20 €
1.3.2. Muslimisches Wahlgrab 15 gem. § 20 FS* 1.548,28 € X X X 103,22 € X X Unterscheidung entfällt seit 2024, da Harmonisierung der Pflege
analog zu anderen Wahlgräbern und somit keine gesonderte
Ausweisung mehr erforderlich
1.4. 1.201,80 € 1.070,16 € 1.053,58 € 89,86 € 80,21 € 71,34 € 70,24 €
1.5.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.966,25 € 1.769,40 € 1.560,27 € 1.519,05 € 131,08 € 117,96 € 104,02 € 101,27 €
1.6.
Zur Zeit: 15 Jahre 3.212,16 € 2.899,02 € 2.546,10 € 2.725,00 € 214,14 € 193,27 € 169,74 € 181,67 € kostendeckend in 2025: 8.833,38 €; 2026: 8.125,26€
1.7.
Zur Zeit: 15 Jahre 3.212,16 € 2.899,02 € 2.546,10 € 2.725,00 € 214,14 € 193,27 € 169,74 € 181,67 € kostendeckend in 2025: 8.833,38 €; 2026: 8.125,26€
1.8.
Zur Zeit: 15 Jahre 3.845,31 € 3.538,80 € 3.120,60 € 3.350,00 € 256,35 € 235,92 € 208,04 € 223,33 € kostendeckend in 2025: 9.120,61€; 2026: 8.411,44€
1.10.
Zur Zeit: 20 Jahre 124,56 € 123,11 € 120,88 € 109,40 € 6,23 € 6,16 € 6,04 € 5,47 €
1.11. 1.329,42 € 1.164,06 € 1.037,96 € 1.025,10 € 88,63 € 77,60 € 69,20 € 68,34 €
1.12.1.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.329,42 € 1.164,06 € 1.037,96 € 1.025,10 € 88,63 € 77,60 € 69,20 € 68,34 €
1.12.2. 4er UWG Urnenhain FH Poppelsdorf gem. § 26 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 1.595,30 € 1.396,87 € 1.245,55 € 1.230,12 € 106,35 € 93,12 € 83,04 € 82,01 € kostendeckend in 2025: 4.323,71 €; 2026: 2.749,55€
1.12.3. Pflegefreie Urnenwahlgräber gem §26a FS*
Zur Zeit: 15 2.113,05 € 140,87 € Neue Grabart
1.12.4. Bestattungsbäume gem §26b FS*
15 2.943,75 € 196,25 € Neue Grabart
1.13.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.690,97 € 1.904,31 € 1.714,95 € 1.708,18 € 112,73 € 126,95 € 114,33 € 113,88 €
1.13.1. Pflegefreies Urnenreihengrab anonym gem. §25 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 1.714,95 € 1.708,18 € 114,33 € 113,88 €
1.14.1. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 137,29 € 9,15 € 2024 entfallen
1.14.2. Anonyme UGA Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 25 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 171,01 € 11,40 € 2024 entfallen
1.15.
Zur Zeit: 15 Jahre
1.15.1. Memoriamgrab - ULG Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 93,42 € 92,33 € 90,66 € 82,05 € 6,23 € 6,16 € 6,04 € 5,47 €
1.15.2. Gärtnerei-UGA_ULG Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 178,81 € 161,04 € 138,43 € 125,29 € 11,92 € 10,74 € 9,23 € 8,39 €
1.16.
Zur Zeit: 15 Jahre 405,34 € 279,27 € 264,53 € 179,48 € 27,02 € 18,62 € 17,64 € 11,97 €
1.17.
Zur Zeit: 10 Jahre 201,45 € 231,51 € 236,14 € 195,73 € 20,15 € 23,15 € 23,61 € 19,75 € kostendeckend 2025: 272,64€; 2026: 195,73€
1.18.
Zur Zeit: 10 Jahre 278,67 € 320,25 € 326,66 € 320,00 € 18,58 € 21,35 € 21,78 € 32,00 € kostendeckend 2025: 980,01 €; 2026: 649,25€
1.19.
zur Zeit: 15 Jahre 755,54 € 714,57 € 696,94 € 6.954,30 € 50,37 € 47,64 € 46,46 € 463,62 € hohe Neuinvestition
Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und
Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen
stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Synopse- Gebührenveränderungen der letzten 4 Jahre
Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung
eines Grabnutzungsrechts
Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle)
Ruhefristen je Friedhof siehe Anlage 1
Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*:
Neuvergabe
Verlängerung
Reihengrab gem. § 18 FS*;
Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*
Kinderreihengrab gem. § 18 FS*:
Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*:
Reihengrabkammer gem. § 21 FS*;
Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*
Einzelsummen je Jahr Erläuterungen
Pflegefreie Urnenreihengräber gem. §24 und §29 FS*
Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*
Summe für Gesamtnutzungsdauer
Aschenfeld gem. § 30 FS*
Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS*
Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS*
Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*
Kolumbarium gem. § 28 FS*
Achtung: Anpassung der Ruhezeit
(nur noch 10 statt 15)Seite 17 von 30
Anlage 2
1.20. 2023 2024 2025 2026
1.3.1. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 106,98 € 96,63 € 84,87 € 82,20 €
1.3.2. Muslimisches Wahlgrab gem. § 20 FS* 103,22 2024 entfallen
1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 214,14 € 246,09 € 251,01 € 270,00 € kostendeckend 2025: 588,89 €; 541,68€
1.12.1. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 88,63 € 77,60 € 69,20 € 68,34 €
1.12.2. Urnenwahlgrab Urnenhain FH Poppelsdorf gem. § 26 FS* 106,36 € 93,12 € 83,04 € 82,01 € kostendeckend 2025: 288,25 €; 2026: 183,30
1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 51,76 € 48,63 € 47,24 € 463,62 €
Ehrengrab 187,33
1.21.
1.21.1.
129,12 € 143,45 € 181,71 € 188,91 €
1.21.2.
184,67 € 214,79 € 264,11 € 265,06 €
1.22. 64,19 € 52,27 € 53,93 € 52,69 €
2.
2.1. 2023 2024 2025 2026
2.1.1. 805,24 € 877,42 € 773,11 € 958,43 €
2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* 473,85 € 501,16 € 450,51 € 571,82 €
2.1.3. 473,85 € 501,16 € 450,51 € 571,82 €
2.1.4. 876,13 € 958,74 € 842,67 € 1.040,02 €
2.1.5.
947,02 € 1.040,06 € 912,22 € 1.121,62 €
2.1.6.
544,30 € 590,38 € 520,24 € 660,39 €
2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*:
bei Erstbelegung 544,30 € 590,38 € 520,24 € 660,39 €
bei Zweitbelegung 614,30 € 660,38 € 590,24 € 730,39 € (inkl. 70,00 € für Holzständer)
2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 805,24 € 877,42 € 773,11 € 958,43 €
2.1.10.
Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 47,26 € 54,22 € 46,37 € 54,50 €
Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 86,01 € 120,17 € 165,53 € 187,94 €
2.2. Urnenbeisetzungen
2.2.1. Urnenbeisetzung gem. §§18,20,23,24,26ff,27,29 FS*: 271,71 € 271,43 € 252,20 € 341,08 €
2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS* 252,20 € 341,08 €
2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: 250,59 € 246,90 € 231,58 € 316,50 €
2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: 250,59 € 246,90 € 231,58 € 316,50 €
2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 123,85 € 142,33 € 145,18 € 150,00 € kostendeckend 2025: 272,82; 2026: 365,62€
2.2.6.
123,85 € 142,33 € 145,18 € 150,00 € kostendeckend 2025: 184,16 €; 2026: 260,00€
2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 439,41 € 467,71 € 417,15 € 537,57 €
2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen 86,01 € 86,01 € 88,59 € 94,79 €
2.4. 2023 2024 2025 2026
2.4.1. 214,65 € 221,08 € 185,93 € 208,49 €
2.4.2. Je Sargbeisetzung 643,96 € 663,23 € 557,80 € 625,48 €
Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag.
Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen
stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS*
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5.
Lebensjahr:
Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer
gem. § 22 FS:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr:
Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern:
Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern)
Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von
2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben.
Sargbestattung
Gebühren für die Durchführung einer Bestattung
Rasenpflege für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist.
Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht.
Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende
Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende RuhefristSeite 18 von 30
Anlage 2
3.
3.1. 272,48 € 313,13 € 313,13 € 532,21 € kostendeckend 2025: 838,56€; 2026: 859,99€
3.1.1. Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen
3.1.2. Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen
3.2. Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag 602,58 € 1.083,61 € 1.256,54 € Kostendeckend. Technik und Räumlichkeiten der Kühlzellen sind
veraltet und bedürfen einer kostenintensiven Wartung. Da die Zellen
kaum nachgefragt werden, werden diese nur bei Bedarf
eingeschaltet. Hierdurch höherer Energiebedarf. Ob auch zukünftig
städtische Kühlzellen vorgehalten werden (eine gesetzliche
Verpflichtung besteht hierzu nicht), ist bei der Umsetzung des
Friedhofskonzept gemeinsam mit dem Runden Tisch zu prüfen
3.3. Benutzung des Waschraums für rituelle Waschungen
4.
4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 1.066,64 € 1.207,01 € 1.039,69 € 1.240,84 €
4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 1.161,15 € 1.315,44 € 1.132,43 € 1.349,63 €
4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 196,86 € 216,37 € 189,06 € 237,42 €
4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 472,20 € 526,01 € 456,76 € 556,02 €
4.5. 213,24 € 240,72 € 206,68 € 250,61 €
5.
gestrichen
6.
6.1. 55,03 € 45,12 € 55,73 € 67,33 €
6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 27,51 € 22,56 € 27,86 € 33,67 €
6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS*
6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 30,65 € 30,04 € 41,38 € 46,98 €
6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 30,65 € 30,04 € 41,38 € 46,98 €
6.4.
6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 91,95 € 90,12 € 124,14 € 124,14 € Kostendeckend: 140,95
6.4.2. 91,95 € 90,12 € 124,14 € 124,14 € Kostendeckend: 140,95
6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 91,95 € 90,12 € 124,14 € 124,14 € Kostendeckend: 140,95
6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 96,25 € 95,64 € 101,38 € 106,98 € Portokosten (60,00 €)+ 46,98 € Gebühr)
7.
7.1. Liegender Gedenkstein 313,20 € 299,29 € 314,59 € 302,28 €
7.2.
7.2.1. Steintafel Friedhain / Ruhewald 98,68 € 98,68 € 97,63 € 98,25 €
7.2.2. 111,70 € 102,23 € 110,42 € 110,08 €
7.2.3. Bronzetafel UGA FH Beuel 191,52 € 177,76 € 188,69 € 182,53 €
7.2.4. 98,95 € 90,16 € 97,91 € 98,51 €
7.2.5. Aschestreufeld Nordfriedhof 373,41 € 353,52 €
7.2.6. 55,54 € 59,28 €
7.3. Einzelnamensschild
7.3.1. 50,22 € 44,05 € 50,13 € 54,28 €
7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 189,82 € 176,15 € 187,02 € 180,99 €
*: FS=Friedhofssatzung
Sammelnamensschild an einer Stele
Metalltafel Friedhain / Ruhewald
Namenstafel PUR Nordfriedhof
Pultstele "Buch" (Pflegefreie Gräber)
Gravurschild Zentalfriedhof
Ausstattung
Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte
Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen
Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 FS*:
Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten
Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS*
Verwaltungsgebühren
Grabräumung
Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien
Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschl. Grundausstattung bis max. 45 Minuten.
Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in TieflageSeite 19 von 30
Kosten
jährl. brutto
Kosten
jährl.
Planung
2025
Kalk.Zinsen Bodenwert AW 340.865 358.155
Kalk. Zinsen Gebäudeinvestitionen 213.852 222.830
Abschreibungen Gebäudeinvestitionen 320.033 308.075
davon: Kalk. Zinsen Gebäudeinvest. Trauerhallen RW 161.436 166.092
davon: Abschreibungen Gebäudeinvest. Trauerhallen WBZW 202.566 193.637
davon: Kalk. Zinsen Verwaltungsgebäude RW 636 733
davon: Abschreibungen Verwaltungsgebäude WBZW 3.063 2.975
davon: Kalk. Zinsen Betriebsgebäude RW 44.980 48.806
davon: Abschreibungen Betriebsgebäude WBZW 105.605 102.903
davon: Kalk. Zinsen vermietete Gebäude RW 6.800 7.199
davon: Abschreibungen vermietete Gebäude WBZW 8.799 8.560
Kalk. Zinsen Kolumb. Hochbauten, lt. KR Hand 29.728 7.312
Abschreibungen Kolumb. Hochbauten lt. KR Hand 9.925 7.717
Kalk. Zinsen Sachinvestitionen 266.955 205.174
Abschreibungen Sachinvestitionen 687.253 682.963
davon: Kalk. Zinsen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung) Hand 124.343 51.635
davon: Abschreibungen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung) Hand 386.670 380.562
davon: Kalk. Zinsen Invest. in Grundstücke und NoGF Hand 112.732 120.508
davon: Abschreibungen Invest. in Grundstücke und NoGF WBZW 194.495 199.595
davon: Kalk. Zinsen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung) Hand 6.598 7.095
davon: Abschreibungen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung) WBZW 12.749 12.979
davon: Kalk. Zinsen gebührenneutraler Bereich Hand 15.182 16.791
davon: Abschreibungen gebührenneutraler Bereich WBZW 49.811 48.365
davon: Kalk. Zinsen Invest. in Nebengrabtypen Hand 135 0
davon: Abschreibungen Invest. in Nebengrabtypen WBZW 100 0
davon: Kalk. Zinsen Invest. Sonder-Wirtsch.flächen Hand 7.964 9.145
davon: Abschreibungen Invest. Sonder-Wirtsch.flächen WBZW 43.429 41.461
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 536.234 439.928
521120 Unterhaltung der Betriebsvorrichtung 23.052 25.593
524110 bis 524140 Bewirtsch.Aufw. Gebäude (Heizöl, Gas,
Wärme, Strom) 175.526 113.258
524150 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: Wasser 43.895 52.522
581111-15 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: GBA 115.711 75.095
94000173 Gebäudebewirtschaftung 84.334 101.771
523500 Erstatt.ver.U /Bet/Sov (Müll) 507.064 515.902
525110 Ersatzteillager 14.108 14.031
525120 Treibstoffe 18.357 0
527130 Wartung und Pflege von Software 1.009 1.984
528010 Entsorgungskosten 54.535 0
529100 Wach und Schließdienst AF Bornh.Str.u. Gerätemieten usw. 35.324 24.141
529110 Gutachter-/Beratungskosten 11.301 26.211
541160 Dienst- und Schutzkleidung usw. 14.470 17.633
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial, Kerzen, Grabmatten, Schilder 4.967 5.219
62.555 70.410
505100 Zuf. Pensionsrückstellungen f. Beamte 51.577
544110 bis 545100 Versich, Mitglbeitr, Mieten 60.063 27.308
547120 Aufwand a.Abgang.d.Sachanlagevermögen 130 996
547600 Wertkorrekturen zu Forderungen 0 12.947
94000000+5 Verrechnung VILV 66.546 74.642
94000015+25+65+01+23+43+63+73+83+93 +103+163
Verrechn. Verwalt.leist. 309.102 298.631
Kostenarten (Planung 2026)
543120 bis 543180 Fortbild, Reise, Büromaterial, Telekom u.s.w..Seite 20 von 30
Kosten
jährl. brutto
Kosten
jährl.
Planung
2025
94000035+55 Verrechn Grünpflege +Vermessung 1.882 2.343
94000013+143 Verrechn. Werkstattleist. Amt 70,Treibstoffe,
Sachaufw.Werkst. 148.910 158.953
94000002 Verrechn. Stat. KennZ. 148.052 136.089
94000023 Verrechnung Versicherungsbeitr.Amt 30 15.910 14.388
94000153 Verrechnung Mieten 37.215 9.915
95000033 UML Gemeindeunfallversicherung (Beitrag BG Verwaltung) 461 0
541120 - 541170 Personalnebenkosten 6.320 0
543160 - 543190 Geschäftsaufwendungen 80.192 0
Personalkosten FH-Verwaltung 755.073 609.310
Personalkosten Arbeiter hoheitlich 3.881.471 3.576.690
Entgelte Privatunternehmer Warenverkäufe 124 11
Warenwerte der verk. Waren hoheitl. 24.436 29.699
Zuschüsse und Spenden (Verwaltungseinnahmen) -1.606 -2.437
Summe Kosten ohne Defizitzuschläge 9.156.912 8.155.409
Defizitzuschläge gemäß Stadt Bonn 1.141.110 1.307.822
Summe Kosten mit Defizitzuschlägen 10.298.022 9.463.231
Kostenarten / Gruppen Kosten
jährl. brutto
Kosten
jährl.
Planung
2025
Kalk. Zinsen 851.401 791.256
Abschreibungen 1.017.211 929.737
Laufende Ausgaben (inkl. Samstagszuschläge + PU) 2.628.926 2.257.666
Personalkosten FH-Verwaltung 755.073 516.429
Personalkosten Arbeiter hoheitlich 3.881.471 3.558.669
Warenwerte der verk. Waren hoheitl. 24.436 30.503
Zuschüsse und Spenden (Verwaltungseinnahmen) -1.606 -2.297
Summe Kosten ohne Defizitzuschläge 9.156.912 8.081.962
Defizitzuschläge gemäß Stadt Bonn 1.141.110 1.212.469
Summe Kosten mit Defizitzuschlägen 10.298.022 9.294.431
Kalk. Zinsen 773.302
Abschreibungen 1.011.486
Laufende Ausgaben 2.625.045
Personalk. FH-Verwalt. 755.073
Personalk. Arbeiter 3.881.471
Warenwerte 24.436
Kostenarten (Fortsetzung)
9%
11%
29%
8%
43%
0%
Kostenarten
Kalk. Zinsen
Abschreibungen
Laufende Ausgaben
Personalk. FH-Verwalt.
Personalk. Arbeiter
Warenwerte
Friedhöfe Bonn
Planungsrechnung 2026
2Seite 21 von 30
Kostenträger
Verwaltungsendleistungen ME Menge
jährl.
Gebühren-
satz bisher
Gebühren
bisher jährl.
Kosten-
satz
Kosten
jährlich
Defizit-/
überschuss-
Zuschlag
Kosten-satz
inkl. Def.Zu.
Kosten inkl.
DZ jährl.
6.4.1 Grabmalgenehmigung stehendes Gedenkzeichen Antrag 307,7 124,14 38.194 87,23 26.837 53,72 140,95 43.366
6.4.2 Grabmalgenehmigung liegendes Gedenkzeichen oder
Abdeckplatte Antrag 243,3 124,14 30.207 87,23 21.226 53,72 140,95 34.298
6.4.3 Genehmigung einer Steineinfassung Antrag 474,7 124,14 58.925 87,23 41.405 53,72 140,95 66.905
1.1.1. Antrag Neuvergabe Grabnutzungsrecht Antrag 1.185,3 133,75 158.538 139,57 165.433 22,03 161,60 191.546
1.1.2. Verlängerungsantrag Grabnutzungsrecht Antrag 2.079,0 55,73 115.863 58,15 120.900 9,18 67,33 139.983
6.1 Überschreiben des Nutzungsrechts Antrag 16,0 55,73 892 58,15 930 9,18 67,33 1.077
6.2 Austellung Ersatzurkunde Antrag 3,0 27,86 84 29,08 87 4,59 33,67 101
6.3. Gewerbegenehmigung gem. § 6 FS Antrag 56,7 41,38 2.345 29,08 1.648 17,91 46,98 2.662
6.5 Urnenversand Antrag 4,0 101,38 406 29,08 116 17,91 46,98 188
Sondergenehmigungen (z.B. 2.1.10. Bestattung in einer
Gruft Mausoleum) 1 Arb.Std. 1,0 165,53 165,53 116,31 116 71,63 187,94 188
KTR-Gruppe 4.371 405.618 378.698 480.315
Berechnungsmethode Grabnutzungsrechte: Kamerale, periodenbezogene Berechnung ohne Grabgrößenberücksichtigung
Grabnutzungsrechte Sarggräber ME Menge
jährl.
Gebühren-
satz bisher
Gebühren
bisher jährl.
Kosten-
satz
Kosten
jährlich
Defizit-/
überschuss-
Zuschlag
Kosten-satz
inkl. Def.Zu.
Kosten inkl.
DZ jährl.
1.3.1 Wahlgrab, 1.2 Reihengrab 15 Jahre G-Stelle 233,0 1.273,05 296.621 1.064,85 248.109 168,08 1.232,93 287.272
1.3.1 Wahlgrab, 1.2 Reihengrab 20 Jahre G-Stelle 312,3 1.697,40 530.155 1.419,79 443.449 224,11 1.643,90 513.445
1.3.1 Wahlgrab, 1.2 Reihengrab 25 Jahre G-Stelle 21,3 2.121,75 45.264 1.774,74 37.861 280,13 2.054,88 43.837
1.3.1 Wahlgrab, 1.2 Reihengrab 30 Jahre G-Stelle 229,0 2.546,10 583.057 2.129,69 487.699 336,16 2.465,85 564.680
1.4 Kinderreihengrab 15 Jahre gemäß § 18 FS G-Stelle 8,0 1.070,10 8.561 909,95 7.280 143,63 1.053,58 8.429
1.4 Kinderreihengrab 20 Jahre gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.426,80 1.427 1.213,27 1.213 191,51 1.404,77 1.405
1.4 Kinderreihengrab 25 Jahre gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.783,50 1.784 1.516,58 1.517 239,38 1.755,97 1.756
1.5 SRRG Pflegefreies Reihengrab gemäß § 19 FS G-Stelle 25,7 1.560,27 40.047 1.312,01 33.675 207,09 1.519,11 38.990
1.6 Reihengrabkammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 2.546,10 2.546 7.017,57 7.018 1.107,69 8.125,26 8.125
1.7 Wahlgrabkammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 2.546,10 2.546 7.017,57 7.018 1.107,69 8.125,26 8.125
1.8 SRRKG Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS G-Stelle 1,0 3.120,60 3.121 7.264,74 7.265 1.146,70 8.411,44 8.411
1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und
Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen
stammenden Leibesfrüchten gemäß § 31 Abs. 3 FS
G-Stelle 46,0 326,66 15.026 560,74 25.794 88,51 649,25 29.865
KTR-Gruppe 880,3 1.530.153 1.307.897 1.514.341
Friedhöfe Bonn
Planungsrechnung 2026
1Seite 22 von 30
Grabnutzungsrechte Urnengräber ME Menge
jährl.
Gebühren-
satz bisher
Gebühren
bisher jährl.
Kosten-
satz
Kosten
jährlich
Defizit-/
überschuss-
Zuschlag
Kosten-satz
inkl. Def.Zu.
Kosten inkl.
DZ jährl.
1.12.1 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS, 1.11
Urnenreihengrab gemäß § 23 FS G-Stätte 650,3 1.037,96 675.020 885,36 575.782 139,75 1.025,11 666.666
1.12.3 Pflegefreie Urnenwahlgräber gem. § 26a FS G-Stelle 216,0 0,00 0 0,00 30.428 0,00 140,87 30.427,92
1.12.4 Bestattungsbäume gemäß § 26b FS G-Stelle 266,0 0,00 0 0,00 52.203 0,00 196,25 52.202,50
1.13 Rasen-URG - Pflegefreies Urnenreihengrab gemäß §
24 FS G-Stelle 446,3 1.714,95 765.439 1.475,31 658.478 232,87 1.708,18 762.416
KTR-Gruppe 1.578,7 1.440.459 1.316.891 1.511.712
Grabnutzungsrechte Sonder- und Nebengrabtypen ME Menge
jährl.
Gebühren-
satz bisher
Gebühren
bisher jährl.
Kosten-
satz
Kosten
jährlich
Defizit-/
überschuss-
Zuschlag
Kosten-satz
inkl. Def.Zu.
Kosten inkl.
DZ jährl.
1.15.1 Memoriamgrab - ULG Landschaftsgrabfeld Urne
gemäß § 32 FS GNR 52,7 90,66 4.775 70,86 3.732 11,19 82,05 4.321
1.10 Memoriamgrab - SLG Landschaftsgrabfeld Körper
gemäß § 32 FS GNR 1,7 120,88 201 94,48 157 14,91 109,40 182
1.15.2 Gärtnerei-UGA - ULG Landschaftsgrabfeld Urne
gemäß § 27 FS GNR 194,0 138,43 26.855 108,21 20.993 17,08 125,29 24.307
1.16 Aschenfeld gemäß § 30 FS GNR 19,7 264,53 5.202 155,01 3.049 24,47 179,48 3.530
1.17 Sterntalerfeld gemäß § 31 Abs. 1 FS G Stelle 20,0 236,14 4.723 169,04 3.381 26,68 195,73 3.915
1.12.2 4er UWG Urnenhain Poppelsdorf gemäß § 26 FS G-Stätte 21,0 1.245,55 26.157 2.374,71 49.869 374,83 2.749,55 57.740
1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS U-Kamm 60,0 47,24 6.803 566,57 24.717 51,67 463,62 27.817
KTR-Gruppe 369,0 74.716 105.898 121.812
Verlängerungen GNR Normalgräberfeld ME Menge
jährl.
Gebühren-
satz bisher
Gebühren
bisher jährl.
Kosten-
satz
Kosten
jährlich
Defizit-/
überschuss-
Zuschlag
Kosten-satz
inkl. Def.Zu.
Kosten inkl.
DZ jährl.
1.3.1 Wahlgrab, 1.2 Reihengrab 1 Jahr 11.634,7 84,87 987.434 70,99 825.941 11,21 82,20 956.312
1.7 Wahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 Jahr 2,3 251,01 586 467,84 1.092 73,85 541,68 1.264
1.12 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS 1 Jahr 4.435,7 69,20 306.948 59,02 261.812 9,32 68,34 303.138
KTR-Gruppe 16.072,7 1.294.968 1.088.845 1.260.713
Verlängerungen Sonder- und Nebengrabtypen ME Menge
jährl.
Gebühren-
satz bisher
Gebühren
bisher jährl.
Kosten-
satz
Kosten
jährlich
Defizit-/
überschuss-
Zuschlag
Kosten-satz
inkl. Def.Zu.
Kosten inkl.
DZ jährl.
1.15.1 Memoriamgrab - ULG Landschaftsgrabfeld Urne 1 Jahr 6,0 6,04 36 4,72 28 0,75 5,47 33
1.10 Memoriamgrab - SLG Landschaftsgrabfeld Körper 1 Jahr 1,0 6,04 6 4,72 5 0,75 5,47 5
1.12.2 4er UWG Urnenhain Poppelsdorf gemäß § 26 FS 1 Jahr 106,3 83,04 8.830 158,31 16.834 24,99 183,30 19.491
Friedhöfe Bonn
Planungsrechnung 2026
2Seite 23 von 30
1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS 1 Jahr 144,0 47,24 6.803 38,18 5.498 6,03 44,21 6.366
KTR-Gruppe 257,3 15.675 22.366 25.896
Friedhöfe Bonn
Planungsrechnung 2026
3Seite 24 von 30
Sargbestattungen ME Menge
jährl.
Gebühren-
satz bisher
Gebühren
bisher jährl.
Kosten-
satz
Kosten
jährlich
Defizit-/
überschuss-
Zuschlag
Kosten-satz
inkl. Def.Zu.
Kosten inkl.
DZ jährl.
2.1.1 und 2.1.9 Sargbestattung Reihengrab, pflegefreies
Reihengrab und Landschaftsgrabfeld Bestatt 27,7 773,11 21.389 919,38 25.436 39,04 958,43 26.517
2.1.2, 2.1.3 Sargbestattung in einem Kindergrab und in
einem Wahlgrab in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5.
Lebensjahr
Bestatt 7,3 450,51 3.304 548,53 4.023 23,29 571,82 4.193
2.1.4 Sargbestattung in einem Wahlgrab in Normallage bei
Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr Bestatt 384,7 842,67 324.147 997,66 383.765 42,37 1.040,02 400.063
2.1.5 Sargbestattung in einem Wahlgrab in Tieflage bei
Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr Bestatt 284,7 912,22 259.679 1.075,93 306.281 45,69 1.121,62 319.288
KTR-Gruppe 704,3 608.519 719.505 750.060
Sonstige Arbeiterleistungen ME Menge
jährl.
Gebühren-
satz bisher
Gebühren
bisher jährl.
Kosten-
satz
Kosten
jährlich
Defizit-/
überschuss-
Zuschlag
Kosten-satz
inkl. Def.Zu.
Kosten inkl.
DZ jährl.
Sonst. Arbeit nach Std - 2.1.10 Bei einer Bestattung in einer
Gruft / Mausoleum oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung
von 2 Särgen (mit Baggereinsatz)
1 Arb.Std 31,0 46,37 1.437 52,18 1.618 2,22 54,40 1.686
UB Norm 2.2.1 Urnenbeisetzung Standard 1.852,7 252,20 467.243 327,19 606.168 13,89 341,08 631.911
2.2.3 Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium Standard 32,3 231,58 7.488 303,60 9.816 12,89 316,50 10.233
2.2.4 Beisetzung auf dem Aschenfeld Standard 19,0 231,58 4.400 303,60 5.768 12,89 316,50 6.013
2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld Standard 17,7 145,18 2.565 350,73 6.196 14,89 365,62 6.459
2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von Tot- und Fehlgeburten und
Leibesfrüchten Standard 47,3 145,18 6.872 249,41 11.805 10,59 260,00 12.307
2.2.7 Beisetzung Gebeinskiste Standard 2,7 417,15 1.112 515,67 1.375 21,90 537,57 1.434
2.1.6 und 2.1.7 Sargbestattung in einer Grabkammer Standard 1,0 520,24 520 633,49 633 26,90 660,39 660
4.1 Ausgrabung Sarg Normallage Standard 4,7 1.039,69 4.852 1.190,29 5.555 50,55 1.240,84 5.791
4.2 Ausgrabung Sarg Tieflage Standard 2,3 1.132,43 2.642 1.294,65 3.021 54,98 1.349,63 3.149
4.3 Ausgrabung Urne, Öffnen und Schließen Kolumbarium Standard 16,3 189,06 3.088 227,75 3.720 9,67 237,42 3.878
4.4 Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer
Beisetzung in Tieflage Standard 3,0 456,76 1.370 533,37 1.600 22,65 556,02 1.668
4.5 Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges im Rahmen
einer Beisetzung in Tieflage Standard 2,0 206,68 413 240,40 481 10,21 250,61 501
1.21.1 Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabs Standard 1,0 181,71 182 116,91 117 72,00 188,91 189
1.21.2 Pflege eines Reihen- und Wahlgrabs Standard 12,0 264,11 3.169 164,04 1.968 101,03 265,06 3.181
KTR-Gruppe 2.045,0 507.354 659.842 689.060
Friedhöfe Bonn
Planungsrechnung 2026
4Seite 25 von 30
Trauerhalle ME Menge
jährl.
Gebühren-
satz bisher
Gebühren
bisher jährl.
Kosten-
satz
Kosten
jährlich
Defizit-/
überschuss-
Zuschlag
Kosten-satz
inkl. Def.Zu.
Kosten inkl.
DZ jährl.
TF 3.1. Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier Standard 1.160,0 313,13 363.231 532,21 617.364 327,78 859,99 997.590
3.2. Benutzung der Kühlzelle 1 Tag 3,0 1.083,61 3.251 777,62 2.333 478,92 1.256,54 3.770
KTR-Gruppe 1.163,0 366.482 619.697 1.001.359
Sonstige Leistungen ME Menge
jährl.
Gebühren-
satz bisher
Gebühren
bisher jährl.
Kosten-
satz
Kosten
jährlich
Defizit-/
überschuss-
Zuschlag
Kosten-satz
inkl. Def.Zu.
Kosten inkl.
DZ jährl.
2.4.1 Zuschlag für die Durchführung einer Beisetzung an
einem Samstag je Urnenbeisetzung (auch für Tot- &
Fehlgeburten)
Standard 1,0 185,93 186 200,00 200 8,49 208,49 208
2.4.2 Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung an
einem Samstag je Erdbestattung Standard 1,0 557,80 558 600,00 600 25,48 625,48 625
KTR-Gruppe 2,0 744 800 834
Warenverkäufe hoheitlich ME Menge
jährl.
Gebühren-
satz bisher
Gebühren
bisher jährl.
Kosten-
satz
Kosten
jährlich
Defizit-/
überschuss-
Zuschlag
Kosten-satz
inkl. Def.Zu.
Kosten inkl.
DZ jährl.
7.1 Liegender Gedenkstein SRRG Nord-FH Standard 16,0 314,59 5.033 261,07 4.177 41,21 302,28 4.837
7.2.1 Steintafel Friedhain / Ruhewald Standard 27,0 97,63 2.636 84,85 2.291 13,39 98,25 2.653
7.2.2 Metalltafel Friedhain / Ruhewald Standard 81,0 110,42 8.944 95,08 7.701 15,01 110,08 8.917
7.2.3 Bronzetafel UGA Beuel Standard 16,0 188,69 3.019 157,65 2.522 24,88 182,53 2.921
7.2.4 Namenstafel Nord-FH Standard 126,0 97,63 12.301 85,08 10.720 13,43 98,51 12.412
Neu: Namensnennung Aschestreufeld Nord-FH Standard 11,0 373,41 4.108 305,33 3.359 48,19 353,52 3.889
Neu: Metallbuch (Pflegefreie Gräber) Standard 10,0 55,54 555 51,20 512 8,08 59,28 593
7.3.1 1 Alu-Gravurschild Zentral-FH Standard 12,0 50,13 602 46,88 563 7,40 54,28 651
7.4. Verschlusstafel Kolumbarium Standard 17,0 187,02 3.179 156,32 2.657 24,67 180,99 3.077
KTR-Gruppe 316,0 40.378 34.502 39.948
Friedhöfe Bonn
Planungsrechnung 2026
5Seite 26 von 30
Gebührenneutrale Leistungen ME Menge
jährl.
Einnahmen
bisher jährl.
Kosten-satz
(je m²)
Kosten
jährlich
Funktionsanteile öffentlichen Grüns m² 248.892 0 6,34 1.576.966
Kleinparzellige Flächenüberkapazität m² 58.703 0 6,34 371.936
Rasenfreifläche, Intensivpflege FUF 1,0 m² 27.690 0 6,34 175.442
Rasenfreiflächen und Mixflächen Bäume, Sträucher, Büsche FUF 0,5m² 33.730 0 3,55 119.641
Rasenfreifläche, Extensivpflege FUF 0,3 m² 10.085 0 2,43 24.521
Rasenfreiflächen und Mixflächen Bäume, Sträucher, Büsche FUF 0,1m² 25.800 0 1,32 33.949
Wildblumenwiesen Extensivflächen FUF 0,5 m² 32.975 0 3,55 116.963
Wildblumenwiesen Extensivflächen FUF 0,3 m² 6.650 0 2,43 16.169
Wildblumenwiesen Extensivflächen FUF 0,2 m² 14.740 0 1,87 27.618
Wildblumenwiesen Extensivflächen FUF 0,1 m² 8.830 0 1,32 11.619
Wald, Büsche, Wildwuchs, Abstandsflächen FUF 0,1 m² 65.245 0 1,32 85.854
Kriegsgräber + Kr.Denkm. FUF 2,0 m² 1.150 0 11,91 13.701
Kriegsgräber + Kr.Denkm. FUF 1,5 m² 6.850 0 9,12 62.505
Kriegsgräber + Kr.Denkm. FUF 1,25 m² 14.800 101.282 7,77 114.992
Kriegsgräber FUF 1,0 m² 930 0 6,34 5.892
Kriegsgräber FUF 0,5 m² 1.120 0 3,55 3.973
Sonstige Denkmäler + histor. Gräber FUF 2,0 m² 965 10.200 12,03 11.613
Hist. FH-Teil Küdingh. + Ehrengr. Less, Plitt, FUF 1,0 m² 1.054 0 6,34 6.678
Hist. FH-Teil Dottend. + Kr.Dm Poppelsd. FUF 0,3 m² 1.576 0 2,43 3.832
Ehem. Trauerhalle Kessenich m² 260 0 0,76 197
Sanierungs-TH Nord-FH m² 1.650 0 37,81 62.380
Wirtschaftshof Grüncontainer mit externer Nutzung m² 10.490 0 0,76 7.952
Wirtschaftsgelände, extern verpachtet m² 1.450 0 0,76 1.099
Gebührenneutrale Investitionen m² 1 0 3.864,09 3.864
Separat vermietete Gebäude 1 m² 796 0 34.543
Separat vermietete Gebäude 2 m² 200 0 4.760
Verpachtungen Grundstück m² 1.960 0 0,76 1.486
KTR-Gruppe 578.591 111.482 2.900.147
1.825
Gesamtsummen hoheitlicher Bereich
Fiktive
Einnahmen
bisher jährl.
Einnahmen
nach RE
Kosten
jährlich
Defizit-
Zuschlag
Kosten
jährlich mit
Def.Zuschl.
Hoheitliche Friedhofsleistungen 6.302.424 5.135.311 6.254.940 1.141.110 7.396.050
Gebührenneutrale Leistungen 111.482 111.482 2.900.147 2.900.147
Sonst. Beträge (Rechnungsabgrenz. Kolumb.) 1.825 1.825
Summen hoheitlicher Bereich 6.413.906 5.246.793 9.156.912 10.298.022
Rechnungsabgrenzung Mietwerte Kolumb. Hochbauten ggü. jährl. Kosten lt. KR
Friedhöfe Bonn
Planungsrechnung 2026
6Seite 27 von 30
Personal
jährl. Kosten
brutto
jährl.
Arb.Std
VKS
brutto
Personalkostenanteile Euro jährl. 755.073 22.788 33,13 VKS 1
Immobilienkostenanteile der FH-
Verwaltung Euro jährl. 20.012
Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben Euro jährl. 226.250
Investitionskosten Verwaltungstechnik Euro jährl. 19.347
Abzügl. allg. sonst. Einnahmen der
Verwaltung Euro jährl. -1.606
Gesamtsumme jährl. Verwaltungskosten Euro jährl. 1.019.076 22.788 44,72 VKS 2
Jährliche Verwalt. Arbeitszeit für alle
mengenflexiblen Tätigkeiten 38,45 % 8.762 116,31 VKS 3
Jährl. Verwalt. Arbeitszeit für allg. FH-
Verwaltung (Differenz) 61,55 % 14.026
jährl. Kosten
brutto
jährl. Arb.
Std.
PKSH
brutto
Personal Arbeiterteam Euro jährl. 3.881.471 100.619 38,58 PKSH 1
Immobilienkostenanteile Arbeiterteam
(Personalräume) Euro jährl. 78.736
Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben Euro jährl. 359.376
Summe Nebenkosten Arbeiterteam Euro jährl. 438.112 100.619
Summe Personalkosten und
Nebenkosten Euro jährl. 4.319.583 100.619 42,93 PKSH 2
Jährliche Arbeitszeit für alle
mengenflexiblen Tätigkeiten 15,5% 668.804 15.579
Jährl. Arbeitszeit für allg.
Friedhofsunterhaltung (Differenz) 84,5% 3.650.778 85.040
Verwaltungskosten Friedhöfe
Kosten des ArbeiterteamsSeite 28 von 30
Friedhofsunterhaltung
Kosten jährl.
brutto
m² 1.222.005
€ 42,82
Std. 85.040
€ 3.641.354
Maschinenzuschläge Stunden
jährl.
Kostensatz
brutto
MS 1 Kleingerät 85.040 1,30 110.740
MS 2 Basis-Kfz 85.040 2,89 246.128
255.694
MS 5 Bagger 10.047 5,05 50.785
MS 7 Großfahrzeuge 85.040 0,85 71.993
1.033.266
11.194
72.144
5.493.297
4,50
Arbeiterteam 3.641.354
MS 1 Kleingerät 110.740
MS 2 Basis-Kfz 246.128
MS 4 FU-Gerät 255.694
MS 5 Bagger 50.785
MS 7 Großfahrzeuge 71.993
Sonst. Lfd. Ausgaben 1.029.384
Öffentl. Toiletten 11.194
Wirtschaftshöfe 72.144
Jährl. FU-Kosten je m² Gesamtfläche
Kosten der Gesamt-Friedhofsunterhaltung
Gesamtfläche Friedhöfe
Stundensatz PKS 2 je NettoarbeitsStd. der FU
Jährl. Arbeitsstunden der Friedhofsunterhaltung
Jährl. Kosten der FU durch Arbeiterteam
MS 4 FU-Gerät
Sonst. Lfd. Ausgaben
Öffentl. Toiletten
Sonderwirtschaftsflächen
Zwischensumme Kosten der Flächen-Friedhofsunterhaltung
Kostenanteile der Friedhofsunterhaltung Arbeiterteam
MS 1 Kleingerät
MS 2 Basis-Kfz
MS 4 FU-Gerät
MS 5 Bagger
MS 7 Großfahrzeuge
Sonst. Lfd. Ausgaben
Öffentl. Toiletten
Wirtschaftshöfe
Friedhöfe Bonn Planungsrechnung 2026 1Seite 29 von 30
Anlage 7
Unterdeckung Kindergräber Menge
jährl. 1
Gebührensatz
2025
kalkulierte
Kosten 2026 Defizitzuschlag
Kosten incl. DZ
jährl. 2026
Gebühr
2026
geplante
Unterdeckung
2026
1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und
Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen
stammenden Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS
46 326,66 560,74 88,51 649,25 320,00 15.145,50
2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und
Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS 18 145,18 350,73 14,89 365,62 150,00 3.881,16
2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von
Tot- und Fehlgeburten und
Leibesfrüchten gem. § 18(3) FS
47 145,18 249,41 10,59 260,00 150,00 5.170,00
Unterdeckung: 24.196,66
Unterdeckung Grabkammern
Menge
jährl. 1
Gebührensatz
2025
kalkulierte
Kosten 2026 Defizitzuschlag
Kosten incl. DZ
jährl. 2026
Gebühr
2026
geplante
Unterdeckung
2026
1.6 Reihengrabkammer gemäß § 21 FS 1 2.546,10 7.017,57 1.107,69 8.125,26 2.725,00 5.400,26
1.7 Wahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 2.546,10 7.017,57 1.107,69 8.125,26 2.725,00 5.400,26
1.8 Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS 1 3.120,60 7.264,74 1.146,70 8.411,44 3.350,00 5.061,44
1.20 Verlängerung Nutzungsrecht Wahlgrabkammer gem.
§ 21 FS 2 2 251,01 467,84 73,85 541,69 270,00 543,38
Unterdeckung: 16.405,34
Unterdeckung Urnenwahlgräber
Menge
jährl. 1
Gebührensatz
2025
kalkulierte
Kosten 2026 Defizitzuschlag
Kosten incl. DZ
jährl. 2026
Gebühr
2026
geplante
Unterdeckung
2026
1.12.2 4er UWG Urnenhain FH Poppelsdorf gemäß § 26 FS 21 1.245,55 2.374,71 374,83 2.749,54 1.230,12 31.907,82
1.20 Verlängerung Nutzungsrecht Urnenhain Poppelsdorf gem. §
26 FS 2 106 83,04 158,31 24,99 183,30 82,01 10.736,74
Unterdeckung: 42.644,56
Unterdeckung Trauerhallen
Menge
jährl. 1
Gebührensatz
2025
kalkulierte
Kosten 2026 Defizitzuschlag
Kosten incl. DZ
jährl. 2026
Gebühr
2026
geplante
Unterdeckung
2026
TF 3.1 Trauerfeier 1.160 313,13 532,21 327,78 859,99 532,21 380.224,80
Unterdeckung: 380.224,80
Unterdeckung Nutzrecht ohne Bestattungsrecht
Menge
jährl. 1
Gebührensatz
2025
Durchschnitt aus
den Gebühren
Verlängerung Urne
/ Normalgrab
Gebühr
2026
geplante
Unterdeckung
2026
1.22 Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne
Bestattungsrecht 2 1.486 53,93 75,27 52,69 33.553,88
Unterdeckung: 33.553,88
Unterdeckung Verwaltungsendleistungen
Menge
jährl. 1
Gebührensatz
2025
kalkulierte
Kosten 2026 Defizitzuschlag
Kosten incl. DZ
jährl. 2026
Gebühr
2026
geplante
Unterdeckung
2026
6.4.1 Grabmalgenehmigung stehendes Gedenkzeichen 308 124,14 87,23 53,72 140,95 124,14 5.172,44
6.4.2 Grabmalgenehmigung liegendes Gedenkzeichen oder
Abdeckplatte 243 124,14 87,23 53,72 140,95 124,14 4.089,87
6.4.3 Genehmigung einer Steineinfassung 475 124,14 87,23 53,72 140,95 124,14 7.979,71
Unterdeckung: 17.242,02
514.267,26
1 Durch gerundete Fallzahlen kann es zu geringen Differenzen kommen.
2 Die Verlängerungsgebühren beziehen sich auf ein Jahr.
gesamte Unterdeckung:Seite 30 von 30

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de