253837 · Beschlussvorlage
Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253837
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Grau-Rheindorf Hauptort
- Nordfriedhof
- Platanenweg
- F
- Poppelsdorf
- Duisdorf
- Geislar
- Dransdorf
- Buschdorf
- Dottendorf
- Endenich
- Ippendorf
- Kessenich
- Ückesdorf
- Lessenich
- Röttgen
- Holzlar
- Küdinghoven
- Oberkassel
- Pützchen
- Vilich
- Friesdorf
- Heiderhof
- Lannesdorf
- Mehlem
- Muffendorf
- Plittersdorf
- Rüngsdorf
- Lengsdorf
- Alt-Godesberg
- Bonn
- Beuel
- Hardtberg
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (68.641 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 253837 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2026 Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 01 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2026, wie sie sich aus der Begründung und den beigefügten Anlagen ergibt, war Gegenstand der Beratung. 2. Aufgrund der reduzierten Gebührensätze bei den Tot- und Fehlgeburten sowie bei den Kinderbestattungen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kommt es in diesen Bereichen zu einer Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 24.196,66 EUR. Diese geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts. 3. Die sich aus den Gebührenpositionen für die Nutzungsrechte an Wahlgrabkammern bzw. Reihengrabkammern aufgrund des reduzierten Gebührensatzes ergebende Unterdeckung für das erste Jahr sowie die Unterdeckung bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes bei Wahlgrabkammern gemäß § 21 Friedhofssatzung in Höhe von voraussichtlich 16.405,34 EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts. 4. Die sich aus der Gebührenposition „4er Urnenwahlgrab Urnenhain FH Poppelsdorf“ aufgrund des reduzierten Gebührensatzes ergebene Unterdeckung für das erste Jahr sowie die Unterdeckung bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes für das Urnenwahlgrab im Urnenhain FH Poppelsdorf in Höhe von voraussichtlich insgesamt 42.644,56 EUR gehen zu Lasten des allgemeinen Haushalts. 5. Die aus der Gebührenposition für die Verlängerung von Nutzungsrechten ohne Bestattungsrecht resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 33.553,88 EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts. 6. Die aus der Gebührenposition für die Nutzung der Trauerhallen resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 380.224,80Seite 1 von 30 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts. 7. Die aus der Gebührenposition für die Grabmalgenehmigungen resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 17.242,02 EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts. Begründung Aufgrund der Regelungen des § 6 Abs. 4 Sätze 2 u. 3 Kommunalabgabengesetz NRW müssen nicht nur Kostenüberdeckungen, sondern sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines Vierjahreszeitraumes ausgeglichen werden. Bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung 2022, deren Unterdeckung in der Kalkulation 2026 letztmalig ausgeglichen werden kann, wurde ein Defizit in Höhe von insgesamt 1.141.110,00 € (643.380,00 € bei den Nutzungsrechten; 58.524,00 € bei den Bestattungsleistungen und 439.206,00 € bei den sonstigen Leistungen) ermittelt. Der Kostendeckungsgrad liegt bei den Nutzungsrechten bei 85,61 %, bei Bestattungen bei 94,12 % sowie bei den sonstigen Leistungen bei 55,4 %. Die KRE Friedhöfe erreichte im Jahr 2022 einen Kostendeckungsgrad von insgesamt 81,61 % (Steigerung um 2,83 % zu 2021). Die Kostenträger- und Kostenartenrechnung hat für 2026 eine minimale Reduzierung bei den Nutzungsgebühren ergeben, allerdings auch eine relativ deutliche Steigerung bei den personalintensiven Gebührentatbeständen wie die Erteilung von Genehmigungen und vor allem bei den Bestattungen. Hier spielen die Lohnsteigerungen eine gewichtige Rolle, zudem wurden auch einige dringend erforderliche Stellen in den Friedhofsverwaltungen und im Bestattungswesen neu besetzt. Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass es im letzten Jahr eine deutliche Reduzierung bei den Gebühren für Bestattungskosten gab, die nun wieder in die Gegenrichtung ausgeglichen werden müssen. Diese Wellenbewegungen sind typisch bei den nachlaufenden Entwicklungen und werden in absehbarer Zeit auch nicht auszuschließen sein. Durch das Angebot neuer Grabarten wie z.B. den Bestattungsbaum oder gärtnerisch gestaltete Grabfelder (Pflegefreie Urnenwahlgräber) soll der stetig wachsenden Nachfrage nach naturnahen Bestattungsformen entsprochen werden. Die bereits erfolgte Liberalisierung einiger Bestattungsgesetze (vor allem Rheinland-Pfalz) deutet hier die Richtung für die Zukunft an. Im engen Austausch mit den Gewerken werden weitere mögliche Entwicklungen auf unseren Friedhöfen geprüft und sukzessive umgesetzt. Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW besteht ein Wahlrecht, ob ein einheitlicher Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital angesetzt oder eine getrennte Verzinsung von Fremdkapital und Eigenkapital vorgenommen wird. Zur Ausübung des Wahlrechts hat die Verwaltung beide Alternativen geprüft. Die Ermittlung des einheitlichen Nominalzinssatzes ist aufgrund der vorgegebenen Zinsreihe für alle NRW-Kommunen gleich. Zum Stichtag 31.12.2024 beträgt der einheitliche Nominalzinssatz 2,76 %.Seite 2 von 30 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aufgrund des Beschlusses des Rates vom 18.06.2015 (DS 1511065EB7) besteht für die Verwaltung grundsätzlich der Auftrag, alle Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu kalkulieren. Wie in den vergangenen Jahren, schlägt die Verwaltung bei einigen Gebührentatbeständen aus sozialen und nachfragepolitischen Gründen vor, von dieser Vorgabe abzuweichen. Die Darstellung zur Ermittlung der Höhe der „gewollten Unterdeckung“ ist der Anlage 07 zu entnehmen. Insgesamt beträgt die vorgeschlagene „gewollte Unterdeckung“ 514.267,26 EUR (nachrichtlich zum Vergleich: 2025 betrug die Unterdeckung 586.444,64 EUR). Gebührentatbestände 1.17, 1.18, 2.2.5 und 2.2.6 Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der ohnehin schon enormen Belastung der Familien eine moderate Senkung der Nutzungsgebühren aus dem Vorjahr (1.18). Bei den Gebühren für die Bestattung wird eine nur sehr moderate Erhöhung empfohlen. Die sich hieraus ergebene Unterdeckung in Höhe von 24.196,66 € ist der Anlage 07 zu entnehmen. (2025: 37.706,15 EUR). Eine Senkung der kalkulierten Gebühren für den Gebührentatbestand 1.17. wie in den Vorjahren wird für die Gebühren 2026 nicht vorgeschlagen, da der kalkulierte Gebührensatz nur unwesentlich (5,00 EUR) von einer errechneten Minderung abweicht. Gebührentatbestände 1.6, 1.7 und 1.8 Die Grabkammersysteme, wie sie auf den Friedhöfen Duisdorf neu, Kottenforst, und Südfriedhof gebaut wurden, können die Ruhezeit bei Erdbestattungen erheblich verkürzen; auf den genannten Friedhöfen von 30 auf 15 Jahre. Die durch die Stadt geleisteten Investitionen können jedoch nur durch Belegung und Annahme durch die Bevölkerung refinanziert werden. Hierfür ist zur Verbesserung der Vermarktungsmöglichkeiten eine Subventionierung notwendig. Der Vorteil für die Hinterbliebenen ergibt sich durch die verkürzte Ruhe- und damit Pflegezeit für diese Grabstätte. Bedauerlicherweise wird diese Bestattungsform - trotz der bisherigen Subventionierung - weiterhin kaum angenommen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, die Subventionen schrittweise zu reduzieren und für 2026 einer entsprechenden Anhebung zuzustimmen. Für diese Gebührentatbestände ergibt sich daher eine Unterdeckung gem. Anlage 7 in Höhe von 16.405,34 EUR (2025: 19.250,33 EUR) Gebührentatbestand 1.12.2. Im Rahmen der Aufnahme der Nutzungsflächen sowie der gärtnerischen Gestaltung der Friedhöfe (öffentliches Grün auf den Anlagen, parkähnliche Nutzung und Gestaltung, gärtnerische bzw. natürliche Anlage im direkten Umfeld von Gräberfeldern) wurde für 2023 erstmals festgestellt, dass der Urnenhain auf dem FH Poppelsdorf sich in einem nicht unerheblichen Maße von anderen Urnenwahlgrabbereichen unterscheidet. Die Grabstellen liegen hier aufgrund der natürlichen Gegebenheiten (u.a. Bewuchs und Hanglage) erheblich weiter auseinander. Durch diese Anordnung, im Gegensatz zu den klassischen gradlinigen Strukturen, wird vor Ort eher der Charakter eines Hains alsSeite 3 von 30 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) einer klassischen Friedhofsstruktur realisiert. Da diese Grabstellen nicht dicht beieinander liegen, sondern in einem Waldgelände mit erheblichem Abstand, ist diesem Grabnutzungsrecht eine erheblich größere Brutto-Gräberfeldfläche zuzurechnen als in normalen Urnenwahlgrabfeldern (18 m² statt 5 m²). Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass den dort entstehenden Kosten (Areal rund 13.000 m²) nur eine jährliche Nachfrage von 16 Grabnutzungsrechten gegenübergestellt werden können. Die Kosten hierfür wurden 2023 daher erstmals separat ermittelt. Sie fallen aufgrund der dargestellten Individualität erheblich höher aus als bei anders gelegenen Urnenwahlgräbern. Um diese Kostenumverteilung abzumildern, jedoch der Besonderheiten Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung statt des kalkulierten Betrages eine um 20 % höhere Gebühr als für den vergleichbaren Grabtyp vor. Analog wird mit der Gebühr zur Verlängerung des Nutzungsrechtes für Grabstätten innerhalb des Urnenhains auf dem Friedhof Poppelsdorf verfahren. Die sich hieraus ergebene Unterdeckung beträgt 42.644,56 EUR (2025: 52.533,92 EUR) und wird in Anlage 07 dargestellt. Gebührentatbestand 1.22 Seit einigen Jahren bietet die Stadt Nutzungsberechtigten nach Beendigung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes ohne Bestattungsrecht an. Dieser Gebührentatbestand wird durch die Nutzungsberechtigten sehr gut angenommen. Die Grabstätte kann weiterhin als Erinnerungsort genutzt werden und wird durch die Angehörigen gepflegt. Durch diesen Erhalt der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten werden die Pflegekosten der Stadt für ansonsten zurückgegebene Flächen gesenkt, einer Zerstückelung der Bereiche der Wahlgrabfelder wird somit entgegengewirkt und der optische Charakter der Friedhöfe bleibt erhalten. In den vergangenen Jahren wurde ein um 40% geminderter Gebührensatz gegenüber der unter 1.20 in der Gebührenordnung festgelegten Gebühr für die Verlängerung eines Wahlgrabes (Erdbestattung) berücksichtigt. Aufgrund der Gebührenentwicklung für 2026 wird eine Minderung um 30% vorgeschlagen. Die geplante Unterdeckung in Höhe von 33.553,88 EUR (2025: 35.227,50 EUR) ergibt sich aus Anlage 07. Gebührentatbestand 3.1 Die für 2026 ermittelte Gebühr für die Nutzung der städtischen Trauerhallen in Höhe von 859,99 EUR ist aus Sicht der Verwaltung natürlich weiterhin nicht marktgängig. Aufgrund der vorliegenden Kalkulation für die Gebühren schlägt die Verwaltung für 2026 erneut vor, die Gebührenhöhe auf den kalkulatorisch ermittelten Kostensatz in Höhe von 532,21 EUR festzulegen. Der durch die Betriebskostenabrechnung ermittelte Defizitzuschlag (Unterdeckung aus den vergangenen Jahren) in Höhe von 327,78 EUR wird nicht an die Nutzungsberechtigten weitergegeben. Der Verwaltung ist bewusst, dass in den kommenden Jahren alle Trauerhallen im Sinne des Friedhofskonzept betrachtet werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Konkurrenz durch die Bestattungsunternehmen, welche inzwischen durchgängig eigeneSeite 4 von 30 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Angebote zur Abschiednahme anbieten und diese auch enorm flexibel und vor allem individuell gestalten können. Die geplante Unterdeckung in Höhe von 380.224,80 EUR (2025: 441.726,74 EUR) ist ebenfalls in Anlage 07 dargestellt. Weitere Erläuterungen: Gebührentatbestände 6.4.1, 6.4.2 und 6.4.3 Die Gebühren für die Grabmalgenehmigungen bleiben auf dem Stand 2025 eingefroren, da hier seitens des Ausschusses für Umwelt, Klima und lokale Agenda ein Auftrag zur Überprüfung der Gebühren vorliegt (DS 241798). Die Friedhofssatzung soll im Jahr 2026 in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Gewerke, Verwaltung, Politik) komplett überarbeitet werden. Im 1. Quartal 2026 wird der Umfang einer möglichen Digitalisierung der Antragseinreichung für die Grabmale geprüft. Dies könnte voraussichtlich eine Kostenreduzierung ergeben. Als Verwaltungsendleistungen unterliegen diese Gebührentatbestände nicht zwingend der Kostendeckung. In Anlage 07 wird die Berechnung aufgezeigt, dass Unterdeckungen bis zu 17.242,02 EUR entstehen können, sofern die angestrebten arbeitsorganisatorischen Änderungen nicht zeitnah umgesetzt werden können. Mit einer Finanzierung durch den allgemeinen Haushalt wird durch die o. g. organisatorischen Änderungen nicht gerechnet. Neuer Gebührentatbestand 1.12.3 In jedem Stadtbezirk wird es ab 2026 pflegefreie Urnenwahlgräber als Partnergrabstätten für bis zu zwei Urnenbeisetzungen geben. Die gärtnerische Gestaltung wird naturnah und angepasst an die jeweilige Friedhofsumgebung erfolgen, als friedvoller Ort inmitten von Grün. Dabei wird die Gestaltung und Pflege der Anlagen dauerhaft durch die Bundesstadt Bonn vorgenommen. Hier wird mit einer 30% höheren Pflegeaufwand als bei den Pflegefreien Urnenreihengräbern gerechnet. Neuer Gebührentatbestand 1.12.4 Des Weiteren wird es 2026 auch Bestattungsbäume geben. Um die Baumbestände zu schützen, werden für jede Urnengrabstelle Röhren verlegt. In jede der Erdröhren sollen maximal zwei Urnen hineingesetzt werden. So entstehen rund 60 Urnenwahlgrabstellen, welche zunächst in Geislar und auf dem Zentralfriedhof als Partnergräber angeboten werden. Aufgrund der zusätzlichen Erdröhren und der Neugestaltung der Plätze werden die Kosten ca. 70 % über den bisherigen pflegefreien Urnenreihengräbern (Gebührentatbestand 1.13) liegen. Gebührentatbestand 1.19 und 1.20 Ab dem Jahr 2026 sollen rund 80 Grabstellen zusätzlich in Kolumbarien auf dem Zentralfriedhof und dem Friedhof in Dransdorf angeboten werden. Kolumbarien werden als weitgehend pflegefreie Alternative zu Urnenwahlgräbern nachgefragt und bieten ein einheitliches in dieSeite 5 von 30 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Umgebung integriertes Erscheinungsbild. Die Gebühren steigen gegenüber dem Vorjahr zunächst deutlich durch die hohen Investitionskosten. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation lagen nur Kostenschätzungen vor, die Berücksichtigung finden konnten. Für folgende Gebührenjahre sind die Kosten zu verifizieren und ggfs.in der Betriebskostenabrechnung sowie der Kalkulation anzupassen. Hierdurch sind Schwankungen zu erwarten, da sich die zusätzlichen Anschaffungskosten über einen langen Zeitraum auf viele Nutzungsberechtigte verteilen werden. Die Kosten für Kolumbarien wurden sowohl auf den Bestand als auch die neu zu errichtenden verteilt worden. Die Entwicklung der Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der letzten drei Jahre (2023-2025) inklusive der für 2026 vorgesehenen Gebühren ist der Anlage 02 (Synopse) zu entnehmen. Die letzte Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2025 kann unter der DS 241927 eingesehen werden. Die Anlage 03 weist die Aufstellung der Kostenarten aus. Die Leistungsdaten werden durch die beim Amt für Umwelt und Stadtgrün eingesetzte Software „Orlando“ ermittelt. Die zugrunde liegenden Kosten wurden auf Grundlage von SAP ermittelt, wobei Verrechnungsschlüssel und Kennzahlen teilweise auf aktuellere Daten angepasst wurden. Die begonnene Überarbeitung wird in den kommenden Jahren fortgesetzt. Ein Mittelwert der Fallzahlen der letzten drei Jahre dient als Grundlage für die Kalkulation 2026. Es wird darauf hingewiesen, dass es vereinzelt aufgrund der komplexen Zusammenstellung von verschiedensten Daten (Fallmengen, Personalkosten, Sachkosten etc.) zu geringen Rundungsdifferenzen kommen kann. Dies lässt sich leider nicht verhindern; so sind z.B. die Beträge der Gebühren auf den Cent gerundet. Die entsprechende Kostenträgerrechnung ist in Anlage 04 beigefügt. Weitere Kostenaufstellungen, insbesondere deren Verteilung für Personalaufwendungen (Anlage 05) sowie für die Kosten der gesamten Friedhofsunterhaltung (Anlage 06), können ebenfalls den Anlagen entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch zukünftig die Verwaltung aller städtischen Friedhöfe durch eigenes Personal gewährleistet wird. Dieses gilt sowohl für die allgemeine Friedhofsunterhaltung, die Bestattungsleistungen als auch alle übrigen Friedhofsarbeiten. Die Abfallsammlung sowie -entsorgung erfolgt durch die AöR bonnorange. Nur ein geringer Anteil an Pflegearbeiten und Bestattungsleistungen wird an Fremdfirmen vergeben. Zudem möchte die Verwaltung noch auf die sich parallel in der politischen Beratung befindliche DS 253847 - 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn - hinweisen. Da die Vorlagen inhaltlich zusammenhängen (Einführung neuer Grabarten), ist eine gemeinsame Beratung und Beschlussfassung erforderlich.Seite 6 von 30 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Anlage 01 Gebührenordnung mit neuen Grabarten (öffentlich) 2 Anlage 02 Synopse (öffentlich) 3 Anlage 03 Kostenartenrechnung (öffentlich) 4 Anlage 04 Kostenträgerrechnung neue Grabarten (öffentlich) 5 Anlage 05 Personal (öffentlich) 6 Anlage 06 Friedhofsunterhaltung (öffentlich) 7 Anlage 07 Unterdeckung (öffentlich)Seite 7 von 30 Anlage 1 § 1 Allgemeines § 2 Gebührenschuldner § 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren § 4 Inkrafttreten Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Vom xx.12.2025 Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.12.2025 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NRW. S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155), § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Juni 2003 (GV.NRW S. 313/SGV.NRW 2127), zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122) und der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn vom 31. Mai 2010 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 268), zuletzt geändert durch Satzung vom 25. August 2015 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 829), folgende Gebührenordnung beschlossen: Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn vom 17. Dezember 2024 außer Kraft. Für die Benutzung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn und der für die Bestattungen vor-gesehenen Einrichtungen des Friedhofs- und Begräbniswesens und deren Anlagen sowie für die Inanspruchnahme der damit zusammenhängenden städtischen Leistungen werden Gebühren erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus dem nachstehenden Gebührentarif zu dieser Gebührenordnung. (1) Zur Zahlung der Gebühren ist diejenige Person verpflichtet, welche die Benutzung beantragt oder die Einrichtung und Leistung in Anspruch genommen hat. (2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn; bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. Die Gebühren werden nach Ablauf eines Monats nach Zugang des Gebührenbescheids fällig.Seite 8 von 30 Anlage 1 1. Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle) 1.1. Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts: 1.1.1. Neuvergabe 161,60 € 1.1.1.1 Neuvergabe anonyme Bestattung 161,60 € 1.1.2. Verlängerung 67,33 € 1.2. Reihengrab gem. § 18 FS*: jährlich 82,20 € 1.3.1. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*: 82,20 € 1.4. Kinderreihengrab gem. § 18 FS*: 70,24 € 1.5. Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 1.519,05 € 101,27 € 1.6. Reihengrabkammer gem. § 21 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 2.725,00 € 181,67 € 1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 2.725,00 € 181,67 € 1.8. Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 3.350,00 € 223,33 € Gebührentarif zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Rasenpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Ruhefristen je Friedhof siehe Anlage Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Rasenpflege.Seite 9 von 30 Anlage 1 1.10. Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS*: Zur Zeit: 20 Jahre 109,40 € 5,47 € 1.11. Urnenreihengrab gem. § 23 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 1.025,10 € 68,34 € 1.12.1. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 1.025,10 € 68,34 € 1.12.2. Zur Zeit: 15 1.230,12 € 82,01 € 1.12.3. Pflegefreie Urnenwahlgräber gem §26a FS* Zur Zeit: 15 2.113,05 € 140,87 € 1.12.4. Bestattungsbäume gem §26b FS* Zur Zeit: 15 2.943,75 € 196,25 € 1.13. Pflegefreie Urnenreihengräber - für eine Beisetzung mit Gedenkzeichen gem. § 24 FS*, - für eine Beisetzung auf einem Friedhain / Ruhewald gem. § 29 FS*, Zur Zeit: 15 Jahre 1.708,18 € 113,88 € 1.13.1. Pflegefreie Urnenreihengräber anonym gem. §25 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 1.708,18 € 113,88 € 1.15.1. Memoriamgrab - ULG Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 82,05 € 5,47 € 1.15.2. Zur Zeit: 15 Jahre 125,29 € 8,35 € 1.16. Aschenfeld gem. § 30 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 179,48 € 11,97 € Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Gedenkzeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Grabpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene Nutzungszeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Rasenpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Gärtnerei Gemeinschaftsgrab Urne gem. §27 FS* 4er UWG Urnenhain FH Poppelsdorf gem. § 26 FS*:Seite 10 von 30 Anlage 1 1.17. Sterntalerfeld gem. § 31 Abs. 1 FS* Zur Zeit: 10 Jahre 195,73 € 19,57 € 1.18. Zur Zeit: 10 Jahre 320,00 € 32,00 € 1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS*: zur Zeit: 15 Jahre 6.954,30 € 463,62 € 1.20. Verlängerung des Nutzungsrechts bei den Tarif-Nummern: pro Jahr 1.3.1. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*: 82,20 € 1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: 270,00 € 1.12.1. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*: 68,34 € 1.12.2. Urnenwahlgrab Urnenhain FH Poppelsdorf 82,01 € 1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS*: 463,62 € 1.21. 1.21.1. 188,91 € 1.21.2. 265,06 € 1.22. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht. 52,69 € Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Grabpflege. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. (Gebühr für die Nutzung der anteiligen Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist - je Bestattungsfall). Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben. Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Rasenpflege für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist. Die Gebühr für den Erhalt eines Wahlgrabes gem. § 20 FS* oder eines Urnenwahlgrabes gem. § 26 FS* ohne Bestattungsrecht wird festgesetzt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstellen zu Pflegezwecken ist nur bei Ablauf des Nutzungsrechts ohne Anspruch auf eine erneute Beisetzung möglich. § 42 Abs. 2 bleibt davon unberührt. Es entstehen weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1.2). Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 31 Abs. 3 FS*Seite 11 von 30 Anlage 1 2. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung 2.1. Sargbestattung 2.1.1. 958,43 € 2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 571,82 € Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 571,82 € 2.1.4. Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 1.040,02 € 2.1.5. Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt 1.121,62 € 2.1.6. 660,39 € 2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.6 aufgeführt: bei Erstbelegung 660,39 € bei Zweitbelegung 730,39 € 2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 958,43 € 2.1.10. Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 54,40 € Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 187,94 € 2.1.3. Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab sowie die Errichtung eines Kranzhügels ein. Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS: Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks sowie die Errichtung eines Kranzhügels zum Grab ein. Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben. Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS*Seite 12 von 30 Anlage 1 2.2. Urnenbeisetzungen 2.2.1. Urnenbeisetzung - in einem Urnenreihengrab gem. § 23 FS* - in einem Reihengrab gem. § 18 FS* - in einem pflegefreien Urnenreihengrab gem. § 24 FS* - in einem Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* - Friedhain / Ruhewald gem. § 29 FS 341,08 € 2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS* - Durchführung der Beisetzung 341,08 € Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.2.1 aufgeführt 2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: 316,50 € 54,50 € 2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: 316,50 € 2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 Abs.1 FS*: 150,00 € 2.2.6. 150,00 € 2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 537,57 € 2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen 94,79 € 2.4. 2.4.1. 208,49 € 2.4.2. Je Sargbeisetzung 625,48 € - Urnenbeisetzung und Wiederbeisetzung einer Urne in einem Urnen-wahlgrab gem. § 26, 26a und 26b FS* oder in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne, die Durchführung der Beisetzung und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab bzw. zum Gedenkzeichen ein. Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 31 Abs. 3 FS*: Falls das Öffnen und Schließen des Grabes (inkl. Grabausschmückung, Grabhügel und Kranz- und Dekorationsablage) gem. § 10 der FS durch private Unternehmen durchgeführt wird, reduziert sich die Gebühr auf: Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag. Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern) Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne, das Öffnen und Schließen des Kolumbariums und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Kolumbarium ein. Bei gleichzeitiger Beisetzung von 2 Urnen kommt der Personalkostenaufwand als Mehraufwand hinzu. Der Stundensatz beträgt: Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne, das Ausheben und Schließen des Grabes und die Grabausschmückung, sowie den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab bzw. Gedenkzeichen ein.Seite 13 von 30 Anlage 1 3. Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen 3.1. 532,21 € 3.2. Benutzung einer Kühlzelle (pro Tag) 1.256,54 € 4. Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien 4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 1.240,84 € 4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 1.349,63 € 4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 237,42 € 4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 556,02 € 4.5. 250,61 € 5. Grabräumung Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich Grundausstattung bis max. 45 Minuten. Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angebotenSeite 14 von 30 Anlage 1 6. Verwaltungsgebühren 6.1. 67,33 € 6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 33,67 € 6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS* 6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 46,98 € 6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 46,98 € 6.4. Die Gebühren nach Tarif-Nr. 6.4.1 bis 6.4.3 beinhalten - Prüfung der angegebenen Grabanlage - Ausstellen der Genehmigung 6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 124,14 € 6.4.2. 124,14 € 6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 124,14 € 6.5. Urnenversand (inkl. Porto 60,00 €) 106,98 € 7. Ausstattung 7.1. Liegender Gedenkstein 302,28 € 7.2. Sammelnamensschild für pflegefreie Urnengräber 7.2.1. Steintafel Friedhain / Ruhewald 98,25 € 7.2.2. Metalltafel Friedhain / Ruhewald 110,08 € 7.2.3. Bronzetafel UGA FH Beuel 182,53 € 7.2.4. Namenstafel Nordfriedhof 98,51 € 7.2.5. Aschestreufeld Nordfriedhof 353,51 € 7.2.6. Pultstele "Buch" (pflegefreie Reihengräber) 59,28 € 7.3. Einzelnamensschild 7.3.1. Gravurschild Zentralfriedhof 54,28 € 7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 180,99 € * FS = Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Hinweis: Im Übrigen gelten die Gebühren der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung. - regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit der genehmigten Grabanlage bis zu deren Entfernung. Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 FS*: - Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Grabgestaltung nach den einschlägigen Bestimmungen der FS* - Prüfung der Übereinstimmung zwischen genehmigter und ausgeführter Grabgestaltung Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS*Seite 15 von 30 Stadtbezirk Friedhof Alter Friedhof 15 Jahre 15 Jahre Buschdorf 15 Jahre 30 Jahre Dottendorf 15 Jahre 15 Jahre Dransdorf 15 Jahre 15 Jahre Endenich 15 Jahre 15 Jahre Grau-Rheindorf 15 Jahre 15 Jahre Ippendorf alt 15 Jahre 30 Jahre Ippendorf neu 15 Jahre 30 Jahre Kessenich alt 15 Jahre 20 Jahre Kessenich neu 15 Jahre 20 Jahre Kottenforst (Ückesdorf) 15 Jahre 30 Jahre Lessenich 15 Jahre 30 Jahre Nordfriedhof 15 Jahre 15 Jahre Poppelsdorf 15 Jahre 20 Jahre Röttgen 15 Jahre 30 Jahre Südfriedhof 25 Jahre 30 Jahre Geislar 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Holzlar 20 Jahre 40 Jahre Küdinghoven 20 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Niederholtdorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Oberkassel 25 Jahre 30 Jahre Platanenweg (Beuel) 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre Pützchen 15 Jahre 20 Jahre Roleber (Om Berg) 25 Jahre 30 Jahre Schwarz-Rheindorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Vilich 15 Jahre 20 Jahre Vilich Müldorf 20 Jahre 25 Jahre Burgfriedhof 15 Jahre 20 Jahre Friesdorf 25 Jahre 30 Jahre Heiderhof 15 Jahre 25 Jahre Lannesdorf 15 Jahre 20 Jahre Mehlem 15 Jahre 20 Jahre Muffendorf 15 Jahre 20 Jahre Plittersdorf 15 Jahre 20 Jahre Rüngsdorf 15 Jahre 20 Jahre Zentralfriedhof 15 Jahre 20 Jahre Duisdorf alt 15 Jahre 30 Jahre Duisdorf neu 15 Jahre 30 Jahre Lengsdorf alt 15 Jahre 30 Jahre Lengsdorf neu 15 Jahre 30 Jahre Bad Godesberg Hardtberg Ruhefrist Kinder (bis zum 5. LJ) Ruhefrist Personen ab dem 5. LJ Anlage zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Bonn BeuelSeite 16 von 30 Anlage 2 1. 1.1. 2023 2024 2025 2026 2023 2024 2025 2026 1.1.1. 132,06 € 108,29 € 133,75 € 161,60 € 1.1.1.1. Neuvergabe anonyme Bestattung 133,75 € 161,60 € 1.1.2. 55,03 € 45,12 € 55,73 € 67,33 € 1.2. 106,98 € 96,63 € 84,87 € 82,20 € 1.3.1. 1.449,45 € 1.273,03 € 1.232,93 € 106,98 € 96,63 € 84,87 € 82,20 € 1.3.2. Muslimisches Wahlgrab 15 gem. § 20 FS* 1.548,28 € X X X 103,22 € X X Unterscheidung entfällt seit 2024, da Harmonisierung der Pflege analog zu anderen Wahlgräbern und somit keine gesonderte Ausweisung mehr erforderlich 1.4. 1.201,80 € 1.070,16 € 1.053,58 € 89,86 € 80,21 € 71,34 € 70,24 € 1.5. Zur Zeit: 15 Jahre 1.966,25 € 1.769,40 € 1.560,27 € 1.519,05 € 131,08 € 117,96 € 104,02 € 101,27 € 1.6. Zur Zeit: 15 Jahre 3.212,16 € 2.899,02 € 2.546,10 € 2.725,00 € 214,14 € 193,27 € 169,74 € 181,67 € kostendeckend in 2025: 8.833,38 €; 2026: 8.125,26€ 1.7. Zur Zeit: 15 Jahre 3.212,16 € 2.899,02 € 2.546,10 € 2.725,00 € 214,14 € 193,27 € 169,74 € 181,67 € kostendeckend in 2025: 8.833,38 €; 2026: 8.125,26€ 1.8. Zur Zeit: 15 Jahre 3.845,31 € 3.538,80 € 3.120,60 € 3.350,00 € 256,35 € 235,92 € 208,04 € 223,33 € kostendeckend in 2025: 9.120,61€; 2026: 8.411,44€ 1.10. Zur Zeit: 20 Jahre 124,56 € 123,11 € 120,88 € 109,40 € 6,23 € 6,16 € 6,04 € 5,47 € 1.11. 1.329,42 € 1.164,06 € 1.037,96 € 1.025,10 € 88,63 € 77,60 € 69,20 € 68,34 € 1.12.1. Zur Zeit: 15 Jahre 1.329,42 € 1.164,06 € 1.037,96 € 1.025,10 € 88,63 € 77,60 € 69,20 € 68,34 € 1.12.2. 4er UWG Urnenhain FH Poppelsdorf gem. § 26 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 1.595,30 € 1.396,87 € 1.245,55 € 1.230,12 € 106,35 € 93,12 € 83,04 € 82,01 € kostendeckend in 2025: 4.323,71 €; 2026: 2.749,55€ 1.12.3. Pflegefreie Urnenwahlgräber gem §26a FS* Zur Zeit: 15 2.113,05 € 140,87 € Neue Grabart 1.12.4. Bestattungsbäume gem §26b FS* 15 2.943,75 € 196,25 € Neue Grabart 1.13. Zur Zeit: 15 Jahre 1.690,97 € 1.904,31 € 1.714,95 € 1.708,18 € 112,73 € 126,95 € 114,33 € 113,88 € 1.13.1. Pflegefreies Urnenreihengrab anonym gem. §25 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 1.714,95 € 1.708,18 € 114,33 € 113,88 € 1.14.1. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 137,29 € 9,15 € 2024 entfallen 1.14.2. Anonyme UGA Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 25 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 171,01 € 11,40 € 2024 entfallen 1.15. Zur Zeit: 15 Jahre 1.15.1. Memoriamgrab - ULG Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 93,42 € 92,33 € 90,66 € 82,05 € 6,23 € 6,16 € 6,04 € 5,47 € 1.15.2. Gärtnerei-UGA_ULG Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 178,81 € 161,04 € 138,43 € 125,29 € 11,92 € 10,74 € 9,23 € 8,39 € 1.16. Zur Zeit: 15 Jahre 405,34 € 279,27 € 264,53 € 179,48 € 27,02 € 18,62 € 17,64 € 11,97 € 1.17. Zur Zeit: 10 Jahre 201,45 € 231,51 € 236,14 € 195,73 € 20,15 € 23,15 € 23,61 € 19,75 € kostendeckend 2025: 272,64€; 2026: 195,73€ 1.18. Zur Zeit: 10 Jahre 278,67 € 320,25 € 326,66 € 320,00 € 18,58 € 21,35 € 21,78 € 32,00 € kostendeckend 2025: 980,01 €; 2026: 649,25€ 1.19. zur Zeit: 15 Jahre 755,54 € 714,57 € 696,94 € 6.954,30 € 50,37 € 47,64 € 46,46 € 463,62 € hohe Neuinvestition Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Synopse- Gebührenveränderungen der letzten 4 Jahre Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle) Ruhefristen je Friedhof siehe Anlage 1 Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*: Neuvergabe Verlängerung Reihengrab gem. § 18 FS*; Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* Kinderreihengrab gem. § 18 FS*: Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*: Reihengrabkammer gem. § 21 FS*; Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* Einzelsummen je Jahr Erläuterungen Pflegefreie Urnenreihengräber gem. §24 und §29 FS* Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS* Summe für Gesamtnutzungsdauer Aschenfeld gem. § 30 FS* Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS* Urnenreihengrab gem. § 23 FS* Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* Kolumbarium gem. § 28 FS* Achtung: Anpassung der Ruhezeit (nur noch 10 statt 15)Seite 17 von 30 Anlage 2 1.20. 2023 2024 2025 2026 1.3.1. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 106,98 € 96,63 € 84,87 € 82,20 € 1.3.2. Muslimisches Wahlgrab gem. § 20 FS* 103,22 2024 entfallen 1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 214,14 € 246,09 € 251,01 € 270,00 € kostendeckend 2025: 588,89 €; 541,68€ 1.12.1. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 88,63 € 77,60 € 69,20 € 68,34 € 1.12.2. Urnenwahlgrab Urnenhain FH Poppelsdorf gem. § 26 FS* 106,36 € 93,12 € 83,04 € 82,01 € kostendeckend 2025: 288,25 €; 2026: 183,30 1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 51,76 € 48,63 € 47,24 € 463,62 € Ehrengrab 187,33 1.21. 1.21.1. 129,12 € 143,45 € 181,71 € 188,91 € 1.21.2. 184,67 € 214,79 € 264,11 € 265,06 € 1.22. 64,19 € 52,27 € 53,93 € 52,69 € 2. 2.1. 2023 2024 2025 2026 2.1.1. 805,24 € 877,42 € 773,11 € 958,43 € 2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* 473,85 € 501,16 € 450,51 € 571,82 € 2.1.3. 473,85 € 501,16 € 450,51 € 571,82 € 2.1.4. 876,13 € 958,74 € 842,67 € 1.040,02 € 2.1.5. 947,02 € 1.040,06 € 912,22 € 1.121,62 € 2.1.6. 544,30 € 590,38 € 520,24 € 660,39 € 2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: bei Erstbelegung 544,30 € 590,38 € 520,24 € 660,39 € bei Zweitbelegung 614,30 € 660,38 € 590,24 € 730,39 € (inkl. 70,00 € für Holzständer) 2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 805,24 € 877,42 € 773,11 € 958,43 € 2.1.10. Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 47,26 € 54,22 € 46,37 € 54,50 € Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 86,01 € 120,17 € 165,53 € 187,94 € 2.2. Urnenbeisetzungen 2.2.1. Urnenbeisetzung gem. §§18,20,23,24,26ff,27,29 FS*: 271,71 € 271,43 € 252,20 € 341,08 € 2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS* 252,20 € 341,08 € 2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: 250,59 € 246,90 € 231,58 € 316,50 € 2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: 250,59 € 246,90 € 231,58 € 316,50 € 2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 123,85 € 142,33 € 145,18 € 150,00 € kostendeckend 2025: 272,82; 2026: 365,62€ 2.2.6. 123,85 € 142,33 € 145,18 € 150,00 € kostendeckend 2025: 184,16 €; 2026: 260,00€ 2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 439,41 € 467,71 € 417,15 € 537,57 € 2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen 86,01 € 86,01 € 88,59 € 94,79 € 2.4. 2023 2024 2025 2026 2.4.1. 214,65 € 221,08 € 185,93 € 208,49 € 2.4.2. Je Sargbeisetzung 643,96 € 663,23 € 557,80 € 625,48 € Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag. Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS* Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr: Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern: Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern) Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben. Sargbestattung Gebühren für die Durchführung einer Bestattung Rasenpflege für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht. Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende RuhefristSeite 18 von 30 Anlage 2 3. 3.1. 272,48 € 313,13 € 313,13 € 532,21 € kostendeckend 2025: 838,56€; 2026: 859,99€ 3.1.1. Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen 3.1.2. Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen 3.2. Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag 602,58 € 1.083,61 € 1.256,54 € Kostendeckend. Technik und Räumlichkeiten der Kühlzellen sind veraltet und bedürfen einer kostenintensiven Wartung. Da die Zellen kaum nachgefragt werden, werden diese nur bei Bedarf eingeschaltet. Hierdurch höherer Energiebedarf. Ob auch zukünftig städtische Kühlzellen vorgehalten werden (eine gesetzliche Verpflichtung besteht hierzu nicht), ist bei der Umsetzung des Friedhofskonzept gemeinsam mit dem Runden Tisch zu prüfen 3.3. Benutzung des Waschraums für rituelle Waschungen 4. 4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 1.066,64 € 1.207,01 € 1.039,69 € 1.240,84 € 4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 1.161,15 € 1.315,44 € 1.132,43 € 1.349,63 € 4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 196,86 € 216,37 € 189,06 € 237,42 € 4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 472,20 € 526,01 € 456,76 € 556,02 € 4.5. 213,24 € 240,72 € 206,68 € 250,61 € 5. gestrichen 6. 6.1. 55,03 € 45,12 € 55,73 € 67,33 € 6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 27,51 € 22,56 € 27,86 € 33,67 € 6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS* 6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 30,65 € 30,04 € 41,38 € 46,98 € 6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 30,65 € 30,04 € 41,38 € 46,98 € 6.4. 6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 91,95 € 90,12 € 124,14 € 124,14 € Kostendeckend: 140,95 6.4.2. 91,95 € 90,12 € 124,14 € 124,14 € Kostendeckend: 140,95 6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 91,95 € 90,12 € 124,14 € 124,14 € Kostendeckend: 140,95 6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 96,25 € 95,64 € 101,38 € 106,98 € Portokosten (60,00 €)+ 46,98 € Gebühr) 7. 7.1. Liegender Gedenkstein 313,20 € 299,29 € 314,59 € 302,28 € 7.2. 7.2.1. Steintafel Friedhain / Ruhewald 98,68 € 98,68 € 97,63 € 98,25 € 7.2.2. 111,70 € 102,23 € 110,42 € 110,08 € 7.2.3. Bronzetafel UGA FH Beuel 191,52 € 177,76 € 188,69 € 182,53 € 7.2.4. 98,95 € 90,16 € 97,91 € 98,51 € 7.2.5. Aschestreufeld Nordfriedhof 373,41 € 353,52 € 7.2.6. 55,54 € 59,28 € 7.3. Einzelnamensschild 7.3.1. 50,22 € 44,05 € 50,13 € 54,28 € 7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 189,82 € 176,15 € 187,02 € 180,99 € *: FS=Friedhofssatzung Sammelnamensschild an einer Stele Metalltafel Friedhain / Ruhewald Namenstafel PUR Nordfriedhof Pultstele "Buch" (Pflegefreie Gräber) Gravurschild Zentalfriedhof Ausstattung Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 FS*: Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS* Verwaltungsgebühren Grabräumung Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschl. Grundausstattung bis max. 45 Minuten. Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in TieflageSeite 19 von 30 Kosten jährl. brutto Kosten jährl. Planung 2025 Kalk.Zinsen Bodenwert AW 340.865 358.155 Kalk. Zinsen Gebäudeinvestitionen 213.852 222.830 Abschreibungen Gebäudeinvestitionen 320.033 308.075 davon: Kalk. Zinsen Gebäudeinvest. Trauerhallen RW 161.436 166.092 davon: Abschreibungen Gebäudeinvest. Trauerhallen WBZW 202.566 193.637 davon: Kalk. Zinsen Verwaltungsgebäude RW 636 733 davon: Abschreibungen Verwaltungsgebäude WBZW 3.063 2.975 davon: Kalk. Zinsen Betriebsgebäude RW 44.980 48.806 davon: Abschreibungen Betriebsgebäude WBZW 105.605 102.903 davon: Kalk. Zinsen vermietete Gebäude RW 6.800 7.199 davon: Abschreibungen vermietete Gebäude WBZW 8.799 8.560 Kalk. Zinsen Kolumb. Hochbauten, lt. KR Hand 29.728 7.312 Abschreibungen Kolumb. Hochbauten lt. KR Hand 9.925 7.717 Kalk. Zinsen Sachinvestitionen 266.955 205.174 Abschreibungen Sachinvestitionen 687.253 682.963 davon: Kalk. Zinsen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung) Hand 124.343 51.635 davon: Abschreibungen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung) Hand 386.670 380.562 davon: Kalk. Zinsen Invest. in Grundstücke und NoGF Hand 112.732 120.508 davon: Abschreibungen Invest. in Grundstücke und NoGF WBZW 194.495 199.595 davon: Kalk. Zinsen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung) Hand 6.598 7.095 davon: Abschreibungen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung) WBZW 12.749 12.979 davon: Kalk. Zinsen gebührenneutraler Bereich Hand 15.182 16.791 davon: Abschreibungen gebührenneutraler Bereich WBZW 49.811 48.365 davon: Kalk. Zinsen Invest. in Nebengrabtypen Hand 135 0 davon: Abschreibungen Invest. in Nebengrabtypen WBZW 100 0 davon: Kalk. Zinsen Invest. Sonder-Wirtsch.flächen Hand 7.964 9.145 davon: Abschreibungen Invest. Sonder-Wirtsch.flächen WBZW 43.429 41.461 521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 536.234 439.928 521120 Unterhaltung der Betriebsvorrichtung 23.052 25.593 524110 bis 524140 Bewirtsch.Aufw. Gebäude (Heizöl, Gas, Wärme, Strom) 175.526 113.258 524150 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: Wasser 43.895 52.522 581111-15 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: GBA 115.711 75.095 94000173 Gebäudebewirtschaftung 84.334 101.771 523500 Erstatt.ver.U /Bet/Sov (Müll) 507.064 515.902 525110 Ersatzteillager 14.108 14.031 525120 Treibstoffe 18.357 0 527130 Wartung und Pflege von Software 1.009 1.984 528010 Entsorgungskosten 54.535 0 529100 Wach und Schließdienst AF Bornh.Str.u. Gerätemieten usw. 35.324 24.141 529110 Gutachter-/Beratungskosten 11.301 26.211 541160 Dienst- und Schutzkleidung usw. 14.470 17.633 543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial, Kerzen, Grabmatten, Schilder 4.967 5.219 62.555 70.410 505100 Zuf. Pensionsrückstellungen f. Beamte 51.577 544110 bis 545100 Versich, Mitglbeitr, Mieten 60.063 27.308 547120 Aufwand a.Abgang.d.Sachanlagevermögen 130 996 547600 Wertkorrekturen zu Forderungen 0 12.947 94000000+5 Verrechnung VILV 66.546 74.642 94000015+25+65+01+23+43+63+73+83+93 +103+163 Verrechn. Verwalt.leist. 309.102 298.631 Kostenarten (Planung 2026) 543120 bis 543180 Fortbild, Reise, Büromaterial, Telekom u.s.w..Seite 20 von 30 Kosten jährl. brutto Kosten jährl. Planung 2025 94000035+55 Verrechn Grünpflege +Vermessung 1.882 2.343 94000013+143 Verrechn. Werkstattleist. Amt 70,Treibstoffe, Sachaufw.Werkst. 148.910 158.953 94000002 Verrechn. Stat. KennZ. 148.052 136.089 94000023 Verrechnung Versicherungsbeitr.Amt 30 15.910 14.388 94000153 Verrechnung Mieten 37.215 9.915 95000033 UML Gemeindeunfallversicherung (Beitrag BG Verwaltung) 461 0 541120 - 541170 Personalnebenkosten 6.320 0 543160 - 543190 Geschäftsaufwendungen 80.192 0 Personalkosten FH-Verwaltung 755.073 609.310 Personalkosten Arbeiter hoheitlich 3.881.471 3.576.690 Entgelte Privatunternehmer Warenverkäufe 124 11 Warenwerte der verk. Waren hoheitl. 24.436 29.699 Zuschüsse und Spenden (Verwaltungseinnahmen) -1.606 -2.437 Summe Kosten ohne Defizitzuschläge 9.156.912 8.155.409 Defizitzuschläge gemäß Stadt Bonn 1.141.110 1.307.822 Summe Kosten mit Defizitzuschlägen 10.298.022 9.463.231 Kostenarten / Gruppen Kosten jährl. brutto Kosten jährl. Planung 2025 Kalk. Zinsen 851.401 791.256 Abschreibungen 1.017.211 929.737 Laufende Ausgaben (inkl. Samstagszuschläge + PU) 2.628.926 2.257.666 Personalkosten FH-Verwaltung 755.073 516.429 Personalkosten Arbeiter hoheitlich 3.881.471 3.558.669 Warenwerte der verk. Waren hoheitl. 24.436 30.503 Zuschüsse und Spenden (Verwaltungseinnahmen) -1.606 -2.297 Summe Kosten ohne Defizitzuschläge 9.156.912 8.081.962 Defizitzuschläge gemäß Stadt Bonn 1.141.110 1.212.469 Summe Kosten mit Defizitzuschlägen 10.298.022 9.294.431 Kalk. Zinsen 773.302 Abschreibungen 1.011.486 Laufende Ausgaben 2.625.045 Personalk. FH-Verwalt. 755.073 Personalk. Arbeiter 3.881.471 Warenwerte 24.436 Kostenarten (Fortsetzung) 9% 11% 29% 8% 43% 0% Kostenarten Kalk. Zinsen Abschreibungen Laufende Ausgaben Personalk. FH-Verwalt. Personalk. Arbeiter Warenwerte Friedhöfe Bonn Planungsrechnung 2026 2Seite 21 von 30 Kostenträger Verwaltungsendleistungen ME Menge jährl. Gebühren- satz bisher Gebühren bisher jährl. Kosten- satz Kosten jährlich Defizit-/ überschuss- Zuschlag Kosten-satz inkl. Def.Zu. Kosten inkl. DZ jährl. 6.4.1 Grabmalgenehmigung stehendes Gedenkzeichen Antrag 307,7 124,14 38.194 87,23 26.837 53,72 140,95 43.366 6.4.2 Grabmalgenehmigung liegendes Gedenkzeichen oder Abdeckplatte Antrag 243,3 124,14 30.207 87,23 21.226 53,72 140,95 34.298 6.4.3 Genehmigung einer Steineinfassung Antrag 474,7 124,14 58.925 87,23 41.405 53,72 140,95 66.905 1.1.1. Antrag Neuvergabe Grabnutzungsrecht Antrag 1.185,3 133,75 158.538 139,57 165.433 22,03 161,60 191.546 1.1.2. Verlängerungsantrag Grabnutzungsrecht Antrag 2.079,0 55,73 115.863 58,15 120.900 9,18 67,33 139.983 6.1 Überschreiben des Nutzungsrechts Antrag 16,0 55,73 892 58,15 930 9,18 67,33 1.077 6.2 Austellung Ersatzurkunde Antrag 3,0 27,86 84 29,08 87 4,59 33,67 101 6.3. Gewerbegenehmigung gem. § 6 FS Antrag 56,7 41,38 2.345 29,08 1.648 17,91 46,98 2.662 6.5 Urnenversand Antrag 4,0 101,38 406 29,08 116 17,91 46,98 188 Sondergenehmigungen (z.B. 2.1.10. Bestattung in einer Gruft Mausoleum) 1 Arb.Std. 1,0 165,53 165,53 116,31 116 71,63 187,94 188 KTR-Gruppe 4.371 405.618 378.698 480.315 Berechnungsmethode Grabnutzungsrechte: Kamerale, periodenbezogene Berechnung ohne Grabgrößenberücksichtigung Grabnutzungsrechte Sarggräber ME Menge jährl. Gebühren- satz bisher Gebühren bisher jährl. Kosten- satz Kosten jährlich Defizit-/ überschuss- Zuschlag Kosten-satz inkl. Def.Zu. Kosten inkl. DZ jährl. 1.3.1 Wahlgrab, 1.2 Reihengrab 15 Jahre G-Stelle 233,0 1.273,05 296.621 1.064,85 248.109 168,08 1.232,93 287.272 1.3.1 Wahlgrab, 1.2 Reihengrab 20 Jahre G-Stelle 312,3 1.697,40 530.155 1.419,79 443.449 224,11 1.643,90 513.445 1.3.1 Wahlgrab, 1.2 Reihengrab 25 Jahre G-Stelle 21,3 2.121,75 45.264 1.774,74 37.861 280,13 2.054,88 43.837 1.3.1 Wahlgrab, 1.2 Reihengrab 30 Jahre G-Stelle 229,0 2.546,10 583.057 2.129,69 487.699 336,16 2.465,85 564.680 1.4 Kinderreihengrab 15 Jahre gemäß § 18 FS G-Stelle 8,0 1.070,10 8.561 909,95 7.280 143,63 1.053,58 8.429 1.4 Kinderreihengrab 20 Jahre gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.426,80 1.427 1.213,27 1.213 191,51 1.404,77 1.405 1.4 Kinderreihengrab 25 Jahre gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.783,50 1.784 1.516,58 1.517 239,38 1.755,97 1.756 1.5 SRRG Pflegefreies Reihengrab gemäß § 19 FS G-Stelle 25,7 1.560,27 40.047 1.312,01 33.675 207,09 1.519,11 38.990 1.6 Reihengrabkammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 2.546,10 2.546 7.017,57 7.018 1.107,69 8.125,26 8.125 1.7 Wahlgrabkammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 2.546,10 2.546 7.017,57 7.018 1.107,69 8.125,26 8.125 1.8 SRRKG Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS G-Stelle 1,0 3.120,60 3.121 7.264,74 7.265 1.146,70 8.411,44 8.411 1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gemäß § 31 Abs. 3 FS G-Stelle 46,0 326,66 15.026 560,74 25.794 88,51 649,25 29.865 KTR-Gruppe 880,3 1.530.153 1.307.897 1.514.341 Friedhöfe Bonn Planungsrechnung 2026 1Seite 22 von 30 Grabnutzungsrechte Urnengräber ME Menge jährl. Gebühren- satz bisher Gebühren bisher jährl. Kosten- satz Kosten jährlich Defizit-/ überschuss- Zuschlag Kosten-satz inkl. Def.Zu. Kosten inkl. DZ jährl. 1.12.1 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS, 1.11 Urnenreihengrab gemäß § 23 FS G-Stätte 650,3 1.037,96 675.020 885,36 575.782 139,75 1.025,11 666.666 1.12.3 Pflegefreie Urnenwahlgräber gem. § 26a FS G-Stelle 216,0 0,00 0 0,00 30.428 0,00 140,87 30.427,92 1.12.4 Bestattungsbäume gemäß § 26b FS G-Stelle 266,0 0,00 0 0,00 52.203 0,00 196,25 52.202,50 1.13 Rasen-URG - Pflegefreies Urnenreihengrab gemäß § 24 FS G-Stelle 446,3 1.714,95 765.439 1.475,31 658.478 232,87 1.708,18 762.416 KTR-Gruppe 1.578,7 1.440.459 1.316.891 1.511.712 Grabnutzungsrechte Sonder- und Nebengrabtypen ME Menge jährl. Gebühren- satz bisher Gebühren bisher jährl. Kosten- satz Kosten jährlich Defizit-/ überschuss- Zuschlag Kosten-satz inkl. Def.Zu. Kosten inkl. DZ jährl. 1.15.1 Memoriamgrab - ULG Landschaftsgrabfeld Urne gemäß § 32 FS GNR 52,7 90,66 4.775 70,86 3.732 11,19 82,05 4.321 1.10 Memoriamgrab - SLG Landschaftsgrabfeld Körper gemäß § 32 FS GNR 1,7 120,88 201 94,48 157 14,91 109,40 182 1.15.2 Gärtnerei-UGA - ULG Landschaftsgrabfeld Urne gemäß § 27 FS GNR 194,0 138,43 26.855 108,21 20.993 17,08 125,29 24.307 1.16 Aschenfeld gemäß § 30 FS GNR 19,7 264,53 5.202 155,01 3.049 24,47 179,48 3.530 1.17 Sterntalerfeld gemäß § 31 Abs. 1 FS G Stelle 20,0 236,14 4.723 169,04 3.381 26,68 195,73 3.915 1.12.2 4er UWG Urnenhain Poppelsdorf gemäß § 26 FS G-Stätte 21,0 1.245,55 26.157 2.374,71 49.869 374,83 2.749,55 57.740 1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS U-Kamm 60,0 47,24 6.803 566,57 24.717 51,67 463,62 27.817 KTR-Gruppe 369,0 74.716 105.898 121.812 Verlängerungen GNR Normalgräberfeld ME Menge jährl. Gebühren- satz bisher Gebühren bisher jährl. Kosten- satz Kosten jährlich Defizit-/ überschuss- Zuschlag Kosten-satz inkl. Def.Zu. Kosten inkl. DZ jährl. 1.3.1 Wahlgrab, 1.2 Reihengrab 1 Jahr 11.634,7 84,87 987.434 70,99 825.941 11,21 82,20 956.312 1.7 Wahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 Jahr 2,3 251,01 586 467,84 1.092 73,85 541,68 1.264 1.12 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS 1 Jahr 4.435,7 69,20 306.948 59,02 261.812 9,32 68,34 303.138 KTR-Gruppe 16.072,7 1.294.968 1.088.845 1.260.713 Verlängerungen Sonder- und Nebengrabtypen ME Menge jährl. Gebühren- satz bisher Gebühren bisher jährl. Kosten- satz Kosten jährlich Defizit-/ überschuss- Zuschlag Kosten-satz inkl. Def.Zu. Kosten inkl. DZ jährl. 1.15.1 Memoriamgrab - ULG Landschaftsgrabfeld Urne 1 Jahr 6,0 6,04 36 4,72 28 0,75 5,47 33 1.10 Memoriamgrab - SLG Landschaftsgrabfeld Körper 1 Jahr 1,0 6,04 6 4,72 5 0,75 5,47 5 1.12.2 4er UWG Urnenhain Poppelsdorf gemäß § 26 FS 1 Jahr 106,3 83,04 8.830 158,31 16.834 24,99 183,30 19.491 Friedhöfe Bonn Planungsrechnung 2026 2Seite 23 von 30 1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS 1 Jahr 144,0 47,24 6.803 38,18 5.498 6,03 44,21 6.366 KTR-Gruppe 257,3 15.675 22.366 25.896 Friedhöfe Bonn Planungsrechnung 2026 3Seite 24 von 30 Sargbestattungen ME Menge jährl. Gebühren- satz bisher Gebühren bisher jährl. Kosten- satz Kosten jährlich Defizit-/ überschuss- Zuschlag Kosten-satz inkl. Def.Zu. Kosten inkl. DZ jährl. 2.1.1 und 2.1.9 Sargbestattung Reihengrab, pflegefreies Reihengrab und Landschaftsgrabfeld Bestatt 27,7 773,11 21.389 919,38 25.436 39,04 958,43 26.517 2.1.2, 2.1.3 Sargbestattung in einem Kindergrab und in einem Wahlgrab in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr Bestatt 7,3 450,51 3.304 548,53 4.023 23,29 571,82 4.193 2.1.4 Sargbestattung in einem Wahlgrab in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr Bestatt 384,7 842,67 324.147 997,66 383.765 42,37 1.040,02 400.063 2.1.5 Sargbestattung in einem Wahlgrab in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr Bestatt 284,7 912,22 259.679 1.075,93 306.281 45,69 1.121,62 319.288 KTR-Gruppe 704,3 608.519 719.505 750.060 Sonstige Arbeiterleistungen ME Menge jährl. Gebühren- satz bisher Gebühren bisher jährl. Kosten- satz Kosten jährlich Defizit-/ überschuss- Zuschlag Kosten-satz inkl. Def.Zu. Kosten inkl. DZ jährl. Sonst. Arbeit nach Std - 2.1.10 Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen (mit Baggereinsatz) 1 Arb.Std 31,0 46,37 1.437 52,18 1.618 2,22 54,40 1.686 UB Norm 2.2.1 Urnenbeisetzung Standard 1.852,7 252,20 467.243 327,19 606.168 13,89 341,08 631.911 2.2.3 Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium Standard 32,3 231,58 7.488 303,60 9.816 12,89 316,50 10.233 2.2.4 Beisetzung auf dem Aschenfeld Standard 19,0 231,58 4.400 303,60 5.768 12,89 316,50 6.013 2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld Standard 17,7 145,18 2.565 350,73 6.196 14,89 365,62 6.459 2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von Tot- und Fehlgeburten und Leibesfrüchten Standard 47,3 145,18 6.872 249,41 11.805 10,59 260,00 12.307 2.2.7 Beisetzung Gebeinskiste Standard 2,7 417,15 1.112 515,67 1.375 21,90 537,57 1.434 2.1.6 und 2.1.7 Sargbestattung in einer Grabkammer Standard 1,0 520,24 520 633,49 633 26,90 660,39 660 4.1 Ausgrabung Sarg Normallage Standard 4,7 1.039,69 4.852 1.190,29 5.555 50,55 1.240,84 5.791 4.2 Ausgrabung Sarg Tieflage Standard 2,3 1.132,43 2.642 1.294,65 3.021 54,98 1.349,63 3.149 4.3 Ausgrabung Urne, Öffnen und Schließen Kolumbarium Standard 16,3 189,06 3.088 227,75 3.720 9,67 237,42 3.878 4.4 Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage Standard 3,0 456,76 1.370 533,37 1.600 22,65 556,02 1.668 4.5 Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage Standard 2,0 206,68 413 240,40 481 10,21 250,61 501 1.21.1 Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabs Standard 1,0 181,71 182 116,91 117 72,00 188,91 189 1.21.2 Pflege eines Reihen- und Wahlgrabs Standard 12,0 264,11 3.169 164,04 1.968 101,03 265,06 3.181 KTR-Gruppe 2.045,0 507.354 659.842 689.060 Friedhöfe Bonn Planungsrechnung 2026 4Seite 25 von 30 Trauerhalle ME Menge jährl. Gebühren- satz bisher Gebühren bisher jährl. Kosten- satz Kosten jährlich Defizit-/ überschuss- Zuschlag Kosten-satz inkl. Def.Zu. Kosten inkl. DZ jährl. TF 3.1. Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier Standard 1.160,0 313,13 363.231 532,21 617.364 327,78 859,99 997.590 3.2. Benutzung der Kühlzelle 1 Tag 3,0 1.083,61 3.251 777,62 2.333 478,92 1.256,54 3.770 KTR-Gruppe 1.163,0 366.482 619.697 1.001.359 Sonstige Leistungen ME Menge jährl. Gebühren- satz bisher Gebühren bisher jährl. Kosten- satz Kosten jährlich Defizit-/ überschuss- Zuschlag Kosten-satz inkl. Def.Zu. Kosten inkl. DZ jährl. 2.4.1 Zuschlag für die Durchführung einer Beisetzung an einem Samstag je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburten) Standard 1,0 185,93 186 200,00 200 8,49 208,49 208 2.4.2 Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung an einem Samstag je Erdbestattung Standard 1,0 557,80 558 600,00 600 25,48 625,48 625 KTR-Gruppe 2,0 744 800 834 Warenverkäufe hoheitlich ME Menge jährl. Gebühren- satz bisher Gebühren bisher jährl. Kosten- satz Kosten jährlich Defizit-/ überschuss- Zuschlag Kosten-satz inkl. Def.Zu. Kosten inkl. DZ jährl. 7.1 Liegender Gedenkstein SRRG Nord-FH Standard 16,0 314,59 5.033 261,07 4.177 41,21 302,28 4.837 7.2.1 Steintafel Friedhain / Ruhewald Standard 27,0 97,63 2.636 84,85 2.291 13,39 98,25 2.653 7.2.2 Metalltafel Friedhain / Ruhewald Standard 81,0 110,42 8.944 95,08 7.701 15,01 110,08 8.917 7.2.3 Bronzetafel UGA Beuel Standard 16,0 188,69 3.019 157,65 2.522 24,88 182,53 2.921 7.2.4 Namenstafel Nord-FH Standard 126,0 97,63 12.301 85,08 10.720 13,43 98,51 12.412 Neu: Namensnennung Aschestreufeld Nord-FH Standard 11,0 373,41 4.108 305,33 3.359 48,19 353,52 3.889 Neu: Metallbuch (Pflegefreie Gräber) Standard 10,0 55,54 555 51,20 512 8,08 59,28 593 7.3.1 1 Alu-Gravurschild Zentral-FH Standard 12,0 50,13 602 46,88 563 7,40 54,28 651 7.4. Verschlusstafel Kolumbarium Standard 17,0 187,02 3.179 156,32 2.657 24,67 180,99 3.077 KTR-Gruppe 316,0 40.378 34.502 39.948 Friedhöfe Bonn Planungsrechnung 2026 5Seite 26 von 30 Gebührenneutrale Leistungen ME Menge jährl. Einnahmen bisher jährl. Kosten-satz (je m²) Kosten jährlich Funktionsanteile öffentlichen Grüns m² 248.892 0 6,34 1.576.966 Kleinparzellige Flächenüberkapazität m² 58.703 0 6,34 371.936 Rasenfreifläche, Intensivpflege FUF 1,0 m² 27.690 0 6,34 175.442 Rasenfreiflächen und Mixflächen Bäume, Sträucher, Büsche FUF 0,5m² 33.730 0 3,55 119.641 Rasenfreifläche, Extensivpflege FUF 0,3 m² 10.085 0 2,43 24.521 Rasenfreiflächen und Mixflächen Bäume, Sträucher, Büsche FUF 0,1m² 25.800 0 1,32 33.949 Wildblumenwiesen Extensivflächen FUF 0,5 m² 32.975 0 3,55 116.963 Wildblumenwiesen Extensivflächen FUF 0,3 m² 6.650 0 2,43 16.169 Wildblumenwiesen Extensivflächen FUF 0,2 m² 14.740 0 1,87 27.618 Wildblumenwiesen Extensivflächen FUF 0,1 m² 8.830 0 1,32 11.619 Wald, Büsche, Wildwuchs, Abstandsflächen FUF 0,1 m² 65.245 0 1,32 85.854 Kriegsgräber + Kr.Denkm. FUF 2,0 m² 1.150 0 11,91 13.701 Kriegsgräber + Kr.Denkm. FUF 1,5 m² 6.850 0 9,12 62.505 Kriegsgräber + Kr.Denkm. FUF 1,25 m² 14.800 101.282 7,77 114.992 Kriegsgräber FUF 1,0 m² 930 0 6,34 5.892 Kriegsgräber FUF 0,5 m² 1.120 0 3,55 3.973 Sonstige Denkmäler + histor. Gräber FUF 2,0 m² 965 10.200 12,03 11.613 Hist. FH-Teil Küdingh. + Ehrengr. Less, Plitt, FUF 1,0 m² 1.054 0 6,34 6.678 Hist. FH-Teil Dottend. + Kr.Dm Poppelsd. FUF 0,3 m² 1.576 0 2,43 3.832 Ehem. Trauerhalle Kessenich m² 260 0 0,76 197 Sanierungs-TH Nord-FH m² 1.650 0 37,81 62.380 Wirtschaftshof Grüncontainer mit externer Nutzung m² 10.490 0 0,76 7.952 Wirtschaftsgelände, extern verpachtet m² 1.450 0 0,76 1.099 Gebührenneutrale Investitionen m² 1 0 3.864,09 3.864 Separat vermietete Gebäude 1 m² 796 0 34.543 Separat vermietete Gebäude 2 m² 200 0 4.760 Verpachtungen Grundstück m² 1.960 0 0,76 1.486 KTR-Gruppe 578.591 111.482 2.900.147 1.825 Gesamtsummen hoheitlicher Bereich Fiktive Einnahmen bisher jährl. Einnahmen nach RE Kosten jährlich Defizit- Zuschlag Kosten jährlich mit Def.Zuschl. Hoheitliche Friedhofsleistungen 6.302.424 5.135.311 6.254.940 1.141.110 7.396.050 Gebührenneutrale Leistungen 111.482 111.482 2.900.147 2.900.147 Sonst. Beträge (Rechnungsabgrenz. Kolumb.) 1.825 1.825 Summen hoheitlicher Bereich 6.413.906 5.246.793 9.156.912 10.298.022 Rechnungsabgrenzung Mietwerte Kolumb. Hochbauten ggü. jährl. Kosten lt. KR Friedhöfe Bonn Planungsrechnung 2026 6Seite 27 von 30 Personal jährl. Kosten brutto jährl. Arb.Std VKS brutto Personalkostenanteile Euro jährl. 755.073 22.788 33,13 VKS 1 Immobilienkostenanteile der FH- Verwaltung Euro jährl. 20.012 Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben Euro jährl. 226.250 Investitionskosten Verwaltungstechnik Euro jährl. 19.347 Abzügl. allg. sonst. Einnahmen der Verwaltung Euro jährl. -1.606 Gesamtsumme jährl. Verwaltungskosten Euro jährl. 1.019.076 22.788 44,72 VKS 2 Jährliche Verwalt. Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten 38,45 % 8.762 116,31 VKS 3 Jährl. Verwalt. Arbeitszeit für allg. FH- Verwaltung (Differenz) 61,55 % 14.026 jährl. Kosten brutto jährl. Arb. Std. PKSH brutto Personal Arbeiterteam Euro jährl. 3.881.471 100.619 38,58 PKSH 1 Immobilienkostenanteile Arbeiterteam (Personalräume) Euro jährl. 78.736 Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben Euro jährl. 359.376 Summe Nebenkosten Arbeiterteam Euro jährl. 438.112 100.619 Summe Personalkosten und Nebenkosten Euro jährl. 4.319.583 100.619 42,93 PKSH 2 Jährliche Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten 15,5% 668.804 15.579 Jährl. Arbeitszeit für allg. Friedhofsunterhaltung (Differenz) 84,5% 3.650.778 85.040 Verwaltungskosten Friedhöfe Kosten des ArbeiterteamsSeite 28 von 30 Friedhofsunterhaltung Kosten jährl. brutto m² 1.222.005 € 42,82 Std. 85.040 € 3.641.354 Maschinenzuschläge Stunden jährl. Kostensatz brutto MS 1 Kleingerät 85.040 1,30 110.740 MS 2 Basis-Kfz 85.040 2,89 246.128 255.694 MS 5 Bagger 10.047 5,05 50.785 MS 7 Großfahrzeuge 85.040 0,85 71.993 1.033.266 11.194 72.144 5.493.297 4,50 Arbeiterteam 3.641.354 MS 1 Kleingerät 110.740 MS 2 Basis-Kfz 246.128 MS 4 FU-Gerät 255.694 MS 5 Bagger 50.785 MS 7 Großfahrzeuge 71.993 Sonst. Lfd. Ausgaben 1.029.384 Öffentl. Toiletten 11.194 Wirtschaftshöfe 72.144 Jährl. FU-Kosten je m² Gesamtfläche Kosten der Gesamt-Friedhofsunterhaltung Gesamtfläche Friedhöfe Stundensatz PKS 2 je NettoarbeitsStd. der FU Jährl. Arbeitsstunden der Friedhofsunterhaltung Jährl. Kosten der FU durch Arbeiterteam MS 4 FU-Gerät Sonst. Lfd. Ausgaben Öffentl. Toiletten Sonderwirtschaftsflächen Zwischensumme Kosten der Flächen-Friedhofsunterhaltung Kostenanteile der Friedhofsunterhaltung Arbeiterteam MS 1 Kleingerät MS 2 Basis-Kfz MS 4 FU-Gerät MS 5 Bagger MS 7 Großfahrzeuge Sonst. Lfd. Ausgaben Öffentl. Toiletten Wirtschaftshöfe Friedhöfe Bonn Planungsrechnung 2026 1Seite 29 von 30 Anlage 7 Unterdeckung Kindergräber Menge jährl. 1 Gebührensatz 2025 kalkulierte Kosten 2026 Defizitzuschlag Kosten incl. DZ jährl. 2026 Gebühr 2026 geplante Unterdeckung 2026 1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS 46 326,66 560,74 88,51 649,25 320,00 15.145,50 2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS 18 145,18 350,73 14,89 365,62 150,00 3.881,16 2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von Tot- und Fehlgeburten und Leibesfrüchten gem. § 18(3) FS 47 145,18 249,41 10,59 260,00 150,00 5.170,00 Unterdeckung: 24.196,66 Unterdeckung Grabkammern Menge jährl. 1 Gebührensatz 2025 kalkulierte Kosten 2026 Defizitzuschlag Kosten incl. DZ jährl. 2026 Gebühr 2026 geplante Unterdeckung 2026 1.6 Reihengrabkammer gemäß § 21 FS 1 2.546,10 7.017,57 1.107,69 8.125,26 2.725,00 5.400,26 1.7 Wahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 2.546,10 7.017,57 1.107,69 8.125,26 2.725,00 5.400,26 1.8 Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS 1 3.120,60 7.264,74 1.146,70 8.411,44 3.350,00 5.061,44 1.20 Verlängerung Nutzungsrecht Wahlgrabkammer gem. § 21 FS 2 2 251,01 467,84 73,85 541,69 270,00 543,38 Unterdeckung: 16.405,34 Unterdeckung Urnenwahlgräber Menge jährl. 1 Gebührensatz 2025 kalkulierte Kosten 2026 Defizitzuschlag Kosten incl. DZ jährl. 2026 Gebühr 2026 geplante Unterdeckung 2026 1.12.2 4er UWG Urnenhain FH Poppelsdorf gemäß § 26 FS 21 1.245,55 2.374,71 374,83 2.749,54 1.230,12 31.907,82 1.20 Verlängerung Nutzungsrecht Urnenhain Poppelsdorf gem. § 26 FS 2 106 83,04 158,31 24,99 183,30 82,01 10.736,74 Unterdeckung: 42.644,56 Unterdeckung Trauerhallen Menge jährl. 1 Gebührensatz 2025 kalkulierte Kosten 2026 Defizitzuschlag Kosten incl. DZ jährl. 2026 Gebühr 2026 geplante Unterdeckung 2026 TF 3.1 Trauerfeier 1.160 313,13 532,21 327,78 859,99 532,21 380.224,80 Unterdeckung: 380.224,80 Unterdeckung Nutzrecht ohne Bestattungsrecht Menge jährl. 1 Gebührensatz 2025 Durchschnitt aus den Gebühren Verlängerung Urne / Normalgrab Gebühr 2026 geplante Unterdeckung 2026 1.22 Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht 2 1.486 53,93 75,27 52,69 33.553,88 Unterdeckung: 33.553,88 Unterdeckung Verwaltungsendleistungen Menge jährl. 1 Gebührensatz 2025 kalkulierte Kosten 2026 Defizitzuschlag Kosten incl. DZ jährl. 2026 Gebühr 2026 geplante Unterdeckung 2026 6.4.1 Grabmalgenehmigung stehendes Gedenkzeichen 308 124,14 87,23 53,72 140,95 124,14 5.172,44 6.4.2 Grabmalgenehmigung liegendes Gedenkzeichen oder Abdeckplatte 243 124,14 87,23 53,72 140,95 124,14 4.089,87 6.4.3 Genehmigung einer Steineinfassung 475 124,14 87,23 53,72 140,95 124,14 7.979,71 Unterdeckung: 17.242,02 514.267,26 1 Durch gerundete Fallzahlen kann es zu geringen Differenzen kommen. 2 Die Verlängerungsgebühren beziehen sich auf ein Jahr. gesamte Unterdeckung:Seite 30 von 30
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de