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253817 · Beschlussvorlage

Vertreter/-innen für die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V.

Nummer
253817
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.12.2025
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 253817-02 Ersatzbenennung von Vertreter/-innen für die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V.
  2. 253817-01 Ersatzbenennung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V.

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Beschlussvorlage
öffentlich
253817
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Vertreter/-innen für die Mitgliederversammlung des
Region Köln/Bonn e.V.
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
a) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Herr Oberbürgermeister Guido Déus
gemäß § 7 der Satzung des Vereins in der Mitgliederversammlung des
Region Köln/Bonn e.V. vertreten ist.
b) Als Vertreter/-innen der Bundesstadt Bonn werden gemäß § 7 der Satzung in
die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V. für die Zeit der
Zugehörigkeit zu einem Ratsgremium, längstens jedoch für die Wahlzeit des
Rates entsandt:
1. ________________________
2. ________________________
3. ________________________
4. ________________________
5. ________________________
6. ________________________
7. ________________________
c) Als weitere Vertreter/in der Bundesstadt Bonn ohne Stimmrecht werden
entsandt:
1. Reiner Burgunder - CDU -
2. - Grüne -
3. Max Biniek - SPD -
Begründung
Die Bundesstadt Bonn ist seit 1992 Gründungsmitglied des Region Köln/Bonn
e.V.
Die Mitgliederversammlung des Vereins Region Köln/Bonn e.V. besteht aus
den Vertreterinnen und Vertretern und der Mitglieder des Vereins. Sie werden
für die Wahlzeit des Rates entsandt. Nach der Kommunalwahl ist nun eine
Neubesetzung erforderlich geworden.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gemäß § 7 der Vereinssatzung werden die Kreise und kreisfreien Städte in der
Mitgliederversammlung stimmberechtigt durch ihre Landrätin/ ihren Landrat
bzw. ihre Oberbürgermeisterin/ihren Oberbürgermeister vertreten. Darüber
hinaus erhalten die Kreise und kreisfreien Städte je sieben weitere Stimm-
rechte, welche durch bis zu sieben Vertreter/innen wahrgenommen werden
können. Diese Vertreter/-innen werden von der jeweiligen Vertretungskörper-
schaft (Rat oder Kreistag) für die Zeit der Zugehörigkeit zu einem Ratsgremium,
längstens jedoch für die Wahlzeit des Rates gewählt.
Die kommunalen Gebietskörperschaften können darüber hinaus jeweils bis zu
drei weitere Vertreter/-innen in die Mitgliederversammlung entsenden, die ein
Rederecht, jedoch kein Stimmrecht haben.
Die Wahl erfolgt auf der Grundlage der § 113 GO NRW i.V. m. § 50 Abs. 3 und
4 GO NRW (Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer); danach würden auf die
Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen jeweils 2 Sitze und auf die
SPD und Linke jeweils 1 Sitz entfallen. Der letzte Sitz entfällt entweder auf die
BBB- oder AfD-Fraktion.
- - -
Bisher gehörten der Mitgliederversammlung an:
Stv. Rolf Beu -Grüne-, AM Dr. Gesa Münchhausen –Grüne, Stv. Guido Déus –
CDU-, Stv. Bert Moll –CDU-, AM Wilfried Klein –SPD-, Stv. Thomas Fahrenholz
-CDU- (zuvor BBB), AM Tobias Haßdenteufel –Die Linke- und als Vertreter
ohne Stimmrecht (bis zu seinem Ausscheiden aus dem Rat am 31.10.2024)
Stv. Christoph Jansen –CDU-.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de