253817 · Beschlussvorlage
Vertreter/-innen für die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 253817
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.12.2025
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 253817 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Vertreter/-innen für die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V. Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag a) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Herr Oberbürgermeister Guido Déus gemäß § 7 der Satzung des Vereins in der Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V. vertreten ist. b) Als Vertreter/-innen der Bundesstadt Bonn werden gemäß § 7 der Satzung in die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V. für die Zeit der Zugehörigkeit zu einem Ratsgremium, längstens jedoch für die Wahlzeit des Rates entsandt: 1. ________________________ 2. ________________________ 3. ________________________ 4. ________________________ 5. ________________________ 6. ________________________ 7. ________________________ c) Als weitere Vertreter/in der Bundesstadt Bonn ohne Stimmrecht werden entsandt: 1. Reiner Burgunder - CDU - 2. - Grüne - 3. Max Biniek - SPD - Begründung Die Bundesstadt Bonn ist seit 1992 Gründungsmitglied des Region Köln/Bonn e.V. Die Mitgliederversammlung des Vereins Region Köln/Bonn e.V. besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern und der Mitglieder des Vereins. Sie werden für die Wahlzeit des Rates entsandt. Nach der Kommunalwahl ist nun eine Neubesetzung erforderlich geworden.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gemäß § 7 der Vereinssatzung werden die Kreise und kreisfreien Städte in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt durch ihre Landrätin/ ihren Landrat bzw. ihre Oberbürgermeisterin/ihren Oberbürgermeister vertreten. Darüber hinaus erhalten die Kreise und kreisfreien Städte je sieben weitere Stimm- rechte, welche durch bis zu sieben Vertreter/innen wahrgenommen werden können. Diese Vertreter/-innen werden von der jeweiligen Vertretungskörper- schaft (Rat oder Kreistag) für die Zeit der Zugehörigkeit zu einem Ratsgremium, längstens jedoch für die Wahlzeit des Rates gewählt. Die kommunalen Gebietskörperschaften können darüber hinaus jeweils bis zu drei weitere Vertreter/-innen in die Mitgliederversammlung entsenden, die ein Rederecht, jedoch kein Stimmrecht haben. Die Wahl erfolgt auf der Grundlage der § 113 GO NRW i.V. m. § 50 Abs. 3 und 4 GO NRW (Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer); danach würden auf die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen jeweils 2 Sitze und auf die SPD und Linke jeweils 1 Sitz entfallen. Der letzte Sitz entfällt entweder auf die BBB- oder AfD-Fraktion. - - - Bisher gehörten der Mitgliederversammlung an: Stv. Rolf Beu -Grüne-, AM Dr. Gesa Münchhausen –Grüne, Stv. Guido Déus – CDU-, Stv. Bert Moll –CDU-, AM Wilfried Klein –SPD-, Stv. Thomas Fahrenholz -CDU- (zuvor BBB), AM Tobias Haßdenteufel –Die Linke- und als Vertreter ohne Stimmrecht (bis zu seinem Ausscheiden aus dem Rat am 31.10.2024) Stv. Christoph Jansen –CDU-. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de