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253816 · Beschlussvorlage

Errichtung einer Fußgängerquerung über die Bernkasteler Straße

Nummer
253816
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bernkasteler Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Annaberger Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Ürziger Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Zeller Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Im Weingarten Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253816
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Errichtung einer Fußgängerquerung über die
Bernkasteler Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Auf der Bernkasteler Straße zwischen Annaberger Straße und Ürziger Straße
auf Höhe der Fußwegeverbindung zur Zeller Straße wird ein
Fußgängerüberweg mit Mittelinsel angelegt. Für einen einfacheren und
sicheren Zugang wird außerdem die Gehwegfläche auf der Ostseite bis zur
Fahrbahn hin erweitert (siehe Anlage).
Begründung
Im Rahmen des Bürgerantrags DS 232006 wurde die Errichtung einer
Fußgängerampel im Bereich der Bernkasteler Straße 57-61 geprüft.
Grundsätzlich befinden sich im betrachteten Bereich der Bernkasteler Straße
Fußgängerquerungen nördlich auf Höhe der Annaberger Straße und südlich auf
Höhe der Straße Im Weingarten. Diese sind als Lichtsignalanlagen
(LSA) angelegt. Die Distanz zwischen den beiden Querungsmöglichkeiten
beträgt insgesamt ca. 430m. Eine Querungshilfe auf Höhe der
Fußwegeverbindung zur Zeller Straße läge somit ca. 240m bzw. 190m von den
erwähnten Querungsstellen entfernt und stellt somit eine gute Ergänzung der
Wegenutzung dar.
Um den Bedarf einer Querungshilfe zu erfassen, wurde am 13.03.2024 eine
Verkehrszählung im genannten Bereich durchgeführt. Zwischen 6:00 und 19:00
konnten dabei insgesamt 280 querende Fußgänger*innen gezählt werden, die
Spitzenstunde lag zwischen 14:30 und 15:30, in der 46 Querungen gezählt
wurden.
Aufgrund der Kfz-Verkehrsbelastung von rund 10.200 Fahrzeugen am Tag und
des Abstands der vorhandenen Lichtsignalanlagen zueinander ist eine weitere
Querungshilfe im betrachteten Bereich grundsätzlich gerechtfertigt. Auch die
relativ hohe Gesamtanzahl an querenden Personen zeigt den Bedarf auf.
Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personenkreise ist es derzeit
oftmals nicht möglich, die Straße in einem Zuge zu queren.
Auch die Anträge DS 191171 und DS 1111734 entsprechen der ZielsetzungSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fußgängerquerungen im besagten Abschnitt zu errichten und können durch
diese Prüfung und Beschlussvorlage als erledigt angesehen werden. Der
Querungsbedarf ist also auch damals schon festgestellt worden. Mit der
Neufassung der StVO und nachfolgender Vorschriften und Regelwerke ist die
Anlage eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) grundsätzlich einfacher zu
begründen.
Lichtsignalgeregelte Querungshilfen sind in der Regel in der Umsetzung sowie
in der Unterhaltung teurer als FGÜ. FGÜ stellen insbesondere mit Mittelinseln
eine sichere und komfortable Querungsmöglichkeit dar. Einerseits wird eine
Bevorrechtigung für zu Fuß gehende Personen geschaffen, andererseits kann
der Verkehrsfluss auf den zu querenden Fahrspuren grundsätzlich
aufrechterhalten werden. Die Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit in dem
Sinne, dass bei Querung nur jeweils ein Verkehrsstrom betrachtet werden
muss. Bei Bedarf kann weiterhin der Umweg über die vorhandenen LSA-
Standorte genutzt werden.
Aus diesem Grund wird fachlich die Anlage eines Fußgängerüberwegs
befürwortet. Die starke Verkehrsbelastung gibt vor, dass nach den Richtlinien
zur Anlage von Fußgängerüberwegen diese nur mit der Ausbildung einer
Mittelinsel eingerichtet werden dürfen. Die Fahrbahnbreite der Bernkasteler
Straße von ca. 8,60 Metern erlaubt den Bau einer 2 Meter breiten Insel, sodass
die Anlage mit einer regelkonformen Mittelinsel grundsätzlich möglich ist.
Weiterhin müsste der östliche Gehweg in die Senkrechtparkstände erweitert
werden und Bordsteinabsenkungen sowie der Einbau von taktilen
Leitelementen vorgesehen werden, um eine komfortable Querung zu
schaffen. Auf der Ost- und Westseite müssten zur Freihaltung der notwendigen
Sichtdreiecke rund 4 Parkmöglichkeiten entfallen (siehe Anlage). Um das
Falschparken in diesen Bereichen zu verhindern, werden in den konkreten
Planungen geeignete Maßnahmen vorgesehen.
Die Gesamtkosten für die Errichtung der Mittelinsel, Ausbau der Gehwegzunge
und Markierung des Fußgängerüberwegs betragen voraussichtlich ca. 65.000 €
inklusive der Anpassung der Beleuchtung und Arbeitsstellenabsicherung. Bei
Beschluss können die Aussagen in den weiteren Planungsschritten
konkretisiert und im Jahr 2026 eingeplant werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.01 Gemeindestraßen 1.12.01.01 Verkehrsflächen, Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 42.500€
22.500€
5660012010100
/ 78.5200
5660012010110
/ 78.5200
2026
2026
EinzahlungenSeite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Investiver
Finanzsaldo
65.000€
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
480€ 166000000
/ 72.1000
2027
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
480€
Anlage/n
1 Fußgängerquerung Bernkasteler Straße (öffentlich)Seite 3 von 4
VZ 222-20
VZ 222-20
Bordsteinabsenkung
Entfall von 2 Parkplätzen
und Bordsteinabsenkung
Bernkasteler Straße
Fußweg Zeller Straße
Mittelinsel Wartefläche
2.00 m x 4.00 m
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Skizze Querungshilfe
Bernkasteler Straße
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Datenstand: 03.11.2026, 00:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de