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253814 · Beschlussvorlage

Finanzielle Unterstützung für das BonnFest 2025; hier: Anteilige Fehlbetragsdeckung der GEMA- Gebühren

Nummer
253814
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253814
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Finanzielle Unterstützung für das BonnFest 2025;
hier: Anteilige Fehlbetragsdeckung der GEMA-
Gebühren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksverwaltungsstelle Bonn wird ermächtigt, einen einmaligen Zuschuss
in Höhe von 5.000,- € aus dem Feuerwehrtopf zur anteiligen Fehlbetragsde-
ckung der GEMA-Gebühren im Rahmen der Durchführung des Bonn-Festes im
September 2025 an den Verein City-Marketing Bonn e.V. zu gewähren.
Begründung
Das BonnFest ist eine historisch gewachsene Veranstaltung in der Bonner In-
nenstadt, die Besucher*innen aus nah und fern anzieht. Als Leuchtturmevent
verbindet sie das kulturelle Erbe der Stadt mit dem Charme eines Großevents.
Durch ein bunt gestaltetes Programm auf zwei Bühnen, einem Markt der Mög-
lichkeiten und vielen initiierten Aktionen der Innenstadtakteure wird die Stadt
zum lebendigen Treffpunkt für Jung und Alt.
Gerade auch aus kultureller Sicht bietet das BonnFest für die Besucher*innen
ein abwechslungsreiches Programm und den verschiedenen Akteuren die Mög-
lichkeit, sich zu präsentieren. Dabei spielt das Bühnenprogramm eine zentrale
Rolle. Aufgrund gestiegener GEMA-Gebühren, die erst kurz vor Beginn des
Festes am 26.09.2025 durch die GEMA angezeigt worden sind, steht der Ver-
anstalter (City-Marketing Bonn e.V.) jedoch vor einer großen finanziellen Her-
ausforderung. Die GEMA-Gebühren, die im vergangenen Jahr bei rund 5.000 €
lagen, haben sich nach Rechnungsvorlage des Vereines bedingt durch ein
geändertes Gebührenmodell, auf mehr als 17.000 € verdreifacht.
Daher wird die Bezirksvertretung Bonn gebeten, aus dem „Feuerwehrtopf“ eine
finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 € zu gewähren, damit der Veran-
stalter durch die Ausrichtung des Events nicht zu stark belastet wird. Der Be-
trag von 5.000 € ist im „Feuerwehrtopf“ verfügbar und könnte noch im Jahr
2025 ausgezahlt werden. Eine Beschlussfassung in der Sitzung am 28.10.2025
wäre wünschenswert, da der Verein ansonsten in Zahlungsverzug gerät.
Die Verwaltung beabsichtigt, diese Problematik auch in den Gremien des Deut-Seite 1 von 2
Seite 2
schen Städtetags zu adressieren, damit für die Zukunft möglichst eine andere
Ausgangslage geschaffen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVST. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
5.000,-- € 110660130/
72.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
5.000,-- €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de