253814 · Beschlussvorlage
Finanzielle Unterstützung für das BonnFest 2025; hier: Anteilige Fehlbetragsdeckung der GEMA- Gebühren
Kerndaten
- Nummer
- 253814
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Markt
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253814 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Finanzielle Unterstützung für das BonnFest 2025; hier: Anteilige Fehlbetragsdeckung der GEMA- Gebühren Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bezirksverwaltungsstelle Bonn wird ermächtigt, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000,- € aus dem Feuerwehrtopf zur anteiligen Fehlbetragsde- ckung der GEMA-Gebühren im Rahmen der Durchführung des Bonn-Festes im September 2025 an den Verein City-Marketing Bonn e.V. zu gewähren. Begründung Das BonnFest ist eine historisch gewachsene Veranstaltung in der Bonner In- nenstadt, die Besucher*innen aus nah und fern anzieht. Als Leuchtturmevent verbindet sie das kulturelle Erbe der Stadt mit dem Charme eines Großevents. Durch ein bunt gestaltetes Programm auf zwei Bühnen, einem Markt der Mög- lichkeiten und vielen initiierten Aktionen der Innenstadtakteure wird die Stadt zum lebendigen Treffpunkt für Jung und Alt. Gerade auch aus kultureller Sicht bietet das BonnFest für die Besucher*innen ein abwechslungsreiches Programm und den verschiedenen Akteuren die Mög- lichkeit, sich zu präsentieren. Dabei spielt das Bühnenprogramm eine zentrale Rolle. Aufgrund gestiegener GEMA-Gebühren, die erst kurz vor Beginn des Festes am 26.09.2025 durch die GEMA angezeigt worden sind, steht der Ver- anstalter (City-Marketing Bonn e.V.) jedoch vor einer großen finanziellen Her- ausforderung. Die GEMA-Gebühren, die im vergangenen Jahr bei rund 5.000 € lagen, haben sich nach Rechnungsvorlage des Vereines bedingt durch ein geändertes Gebührenmodell, auf mehr als 17.000 € verdreifacht. Daher wird die Bezirksvertretung Bonn gebeten, aus dem „Feuerwehrtopf“ eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 € zu gewähren, damit der Veran- stalter durch die Ausrichtung des Events nicht zu stark belastet wird. Der Be- trag von 5.000 € ist im „Feuerwehrtopf“ verfügbar und könnte noch im Jahr 2025 ausgezahlt werden. Eine Beschlussfassung in der Sitzung am 28.10.2025 wäre wünschenswert, da der Verein ansonsten in Zahlungsverzug gerät. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Problematik auch in den Gremien des Deut-Seite 1 von 2 Seite 2 schen Städtetags zu adressieren, damit für die Zukunft möglichst eine andere Ausgangslage geschaffen werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVST. Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 5.000,-- € 110660130/ 72.1000 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 5.000,-- € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de