253811 · Mitteilungsvorlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 253811
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253811 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Prüfauftrag (DS 253168) zur Aufklärungsarbeit wurde an die in der Verwal- tung zuständigen Stellen weitergeleitet. Von dort wird folgendes gemeldet: Alle Schulen in städtischer Trägerschaft sowie alle Ersatzschulträger wurden über die ordnungsbehördliche Verordnung informiert und auf die ausführlichen Informationen zu den Gefahren sowie zu Beratungs- und Hilfsangeboten auf der städtischen Internetseite hingewiesen. Ergänzend haben die städtischen Schulen einen Flyer „Lachgas, Vapes und E-Shishas“ erhalten, der Informatio- nen zu Konsum, Gefahren und Beratungsangeboten enthält. Darüber hinaus finden Beratungsangebote von Schulsozialarbeit und -psychologie, in denen auch Themen wie Umgang mit Sucht und sozialen Problemlagen im Allgemei- nen behandelt werden, statt. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz der Stadt Bonn sieht den Bedarf, Jugendliche, pädagogische Fachkräfte und Eltern in Bezug auf die Wirkungen und die Gefahren, die von Lachgaskonsum ausgehen, aufzuklären. Aufgrund personeller Engpässe (2 Stellen sind derzeit vakant) können entspre- chende Maßnahmen erst nach der Wiederbesetzung erfolgen. Im Rahmen des Wiederbesetzungsverfahrens konnte bereits eine geeignete Bewerberin ausgewählt werden, sodass die erste Stelle zum 15.10.2025 be- setzt werden kann. Anschließend können Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung zu Distickstoffmonoxid (Lachgas) in Abstimmung mit Amt 50-33 entwickelt werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de