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253811 · Mitteilungsvorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Bundesstadt Bonn

Nummer
253811
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 15.12.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253811
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot
des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von
Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in
der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Prüfauftrag (DS 253168) zur Aufklärungsarbeit wurde an die in der Verwal-
tung zuständigen Stellen weitergeleitet. Von dort wird folgendes gemeldet:
Alle Schulen in städtischer Trägerschaft sowie alle Ersatzschulträger wurden
über die ordnungsbehördliche Verordnung informiert und auf die ausführlichen
Informationen zu den Gefahren sowie zu Beratungs- und Hilfsangeboten auf
der städtischen Internetseite hingewiesen. Ergänzend haben die städtischen
Schulen einen Flyer „Lachgas, Vapes und E-Shishas“ erhalten, der Informatio-
nen zu Konsum, Gefahren und Beratungsangeboten enthält. Darüber hinaus
finden Beratungsangebote von Schulsozialarbeit und -psychologie, in denen
auch Themen wie Umgang mit Sucht und sozialen Problemlagen im Allgemei-
nen behandelt werden, statt.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz der Stadt Bonn sieht den Bedarf,
Jugendliche, pädagogische Fachkräfte und Eltern in Bezug auf die Wirkungen
und die Gefahren, die von Lachgaskonsum ausgehen, aufzuklären.
Aufgrund personeller Engpässe (2 Stellen sind derzeit vakant) können entspre-
chende Maßnahmen erst nach der Wiederbesetzung erfolgen.
Im Rahmen des Wiederbesetzungsverfahrens konnte bereits eine geeignete
Bewerberin ausgewählt werden, sodass die erste Stelle zum 15.10.2025 be-
setzt werden kann. Anschließend können Maßnahmen zur Sensibilisierung und
Aufklärung zu Distickstoffmonoxid (Lachgas) in Abstimmung mit Amt 50-33
entwickelt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de