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253810 · Mitteilungsvorlage

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - BTHG

Nummer
253810
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 28.10.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253810
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - BTHG
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
28.10.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit dieser Mitteilung informiert die Sozialverwaltung wie gewünscht noch
einmal zusammengefasst über die Auswirkungen der Umsetzung des
„Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Men-
schen mit Behinderungen – BTHG“ auf die einzelnen Maßnahmen für
Menschen mit Behinderungen in Bonn.
Das Gesetz wurde im Dezember 2016 vom Bundestag beschlossen und
trat in mehreren Stufen in Kraft. Das „Ausführungsgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des BTHG“ kurz AG-BTHG wurde
am 03.08.2018 verkündet.
Die Auswirkungen beider Gesetze entfalteten sich ab dem 01.01.2020
mit der Umsetzung im SGB IX. Seitdem ist der Landschaftsverband
Rheinland als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe unter anderem
für die Leistungen an Menschen mit Behinderung nach Abschluss der
Schulbildung zuständig.
Seit 2019 ist die Sozialverwaltung im Gespräch mit dem LVR und den
Leistungsanbietern in Bonn, um die zukünftige Finanzierung der Leistun-
gen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Bonn zu klären. Die
Verwaltung hat hierzu regelmäßig informiert.
Die Gespräche zur Übernahme der Leistungen mit dem LVR sind inzwi-
schen abgeschlossen. Insbesondere niederschwellige Leistungen konn-
ten nicht vom LVR im Rahmen des SGB IX weiter finanziert werden, die-
se werden derzeit von der Bundesstadt Bonn aus freiwilligen Mitteln wei-
terhin aufrechterhalten. Zu den Details der einzelnen Förderungen hat
der ASMG in seiner Sitzung am 09.07.2025 beraten (siehe untenstehen-
de DS-Nummern).
Zu den Maßnahmen im Einzelnen:
Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg e.V.Seite 1 von 4
Seite 2
Der LVR übernimmt die Kosten der Beratungsleistungen des Vereins zu
50 %, der 50%-ige Anteil der Bundesstadt Bonn an der Förderung be-
trägt in den Jahren 2025/2026 bis zu 19.500 € (DS-Nr. 253342
).
Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH
Die Maßnahmen können vom LVR nicht übernommen werden. Die Maß-
nahme cma-Wohnclearing wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Alle weite-
ren Maßnahmen werden durch die Bundesstadt Bonn weiter finanziert.
Die Förderung beträgt in 2025 bis zu 3.163.647 € in 2026 bis zum
3.300.107 € (DS-Nr.: 253336).
Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.
Die Maßnahme „Arbeitstraining“ wurde konzeptionell verändert und wird
vom LVR im Rahmen der Leistungen zur Sozialen Teilhabe weiterfinan-
ziert. Das „CaTZ“ wird seitens der Bundesstadt Bonn im Jahr 2025 mit
bis zu 190.950 € und im Jahr 2026 bis zum 195.770 € finanziert (DS-Nr.:
253336)
Hilfe für psychisch Kranke Bonn-Rhein-Sieg e.V.
Die Maßnahme „Arbeitstraining“ wurde konzeptionell verändert und wird
vom LVR im Rahmen der Leistungen zur Sozialen Teilhabe weiterfinan-
ziert.
INTRA gGmbH
Die Maßnahme „Arbeit und Qualifikation“ wurde zum 31.07.2021 einge-
stellt, da keine Finanzierung über den LVR möglich war. Die Maßnahme
„Beratung und Begleitung“ konnte in die Kostenträgerschaft des Amtes
für Kinder, Jugend und Familie nach SGB VIII überführt werden.
Verband zur Förderung Hörgeschädigter
Die Beratung für Menschen mit Hörbehinderung wird durch die Bundes-
stadt Bonn weiterhin finanziert. Im Jahr 2025 beträgt die Förderung bis
zu 9.563 €m im Jahr 2026 bis zu 10.285 € (DS-Nr.: 253346).
Verein für Behindertensport
Die Beratung zur Teilhabe insbesondere an Sportangeboten wird durch
die Bundesstadt Bonn weiterhin finanziert, die Finanzierung durch den
LVR ist nicht möglich. Die Förderung beträgt in 2025 bis zu 81.310 €, in
2026 bis zu 102.097 € (DS-Nr: 253328).Seite 2 von 4
Seite 3
Psychosoziale Betreuung Substituierter (verschiedene Träger)
Die Träger konnten Leistungsvereinbarungen mit dem LVR schließen, so
dass die Mittel (sofern nicht Einzelfallhilfe nach SGB II gewährt wird) im
Rahmen der Eingliederungshilfe gezahlt werden.
Bonn Lighthouse
Die Finanzierung des Wohnprojektes (nicht der Beratungsstelle) liegt
grundsätzlich nach der Neuregelung des BTHG grundsätzlich in der Zu-
ständigkeit des LVR. Da der Aufwand der entsprechenden Antragstel-
lung erheblich und die Durchsetzung der Ansprüche sehr aufwendig ist,
unterstützt die Stadt Bonn den Übergangszeitraum mit einer zusätzlichen
0,5 Clearing-Stelle, um die qualitativ und quantitativ anspruchsvolle Be-
gleitung dieses Prozesse und damit die Arbeit im Wohnprojekt weiterhin
zu sichern. Der Förderbetrag hierfür liegt im Jahre 2025 bei rd. 46.000 €
(s. DS 253357).
AIDS-Hilfe
Der Verein hat sich aufgelöst und erhält für den Zeitraum ab dem
01.05.2025 keine weitere Förderung mehr.
AIDS-Intitiative
Die Leistungen für die AIDS-Initiative wurden ab dem 01.09.2024 auf das
Gesundheitsamt übertragen.Seite 3 von 4
Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de