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253809 · Beschlussvorlage

Bildung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln

Nummer
253809
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253809
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Bildung des Regionalrates des Regierungsbezirks
Köln
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. In den Regionalrat des Regierungsbezirks Köln werden gewählt:
a)
b)
2. Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass der Oberbürgermeister als beratendes
Mitglied der kreisfreien Stadt Bonn gem. § 8 Abs. 3 Landesplanungsgesetz
NRW (LPlG) in Verbindung mit § 8 der Verordnung zur Durchführung des
Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO)
Herr StBR Wiesner
benennt.
Begründung
Nach der Kommunalwahl vom 14.09.2025 ist der Regionalrat neu zu
konstituieren. Gemäß § 7 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG
NRW) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des
Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) sind die Mitglieder des Regionalrates
innerhalb von 10 Wochen nach Beginn der Wahlzeit, mithin bis spätestens 09.
Januar 2026, von den Vertretungen der kreisfreien Städte und Kreise zu
wählen.
Für die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Mitglieder des Regionalrates ist
gemäß § 1 LPlG DVO in Verbindung mit der Verordnung zur Bestimmung der
maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 4 Abs. 7 GO NRW, die
fortgeschriebene Einwohnerzahl maßgebend. Es wählen demnach gemäß § 7
Abs. 2 Satz 1 LPlG NRW die kreisfreien Städte je angefangene 200.000
Einwohner ein Mitglied des Regionalrates.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Daraus ergibt sich für die kreisfreie Stadt Bonn aufgrund der Bevölkerungszahl
von 321.711 (Stand: 30. Juni 2024) die Zahl von 2 zu wählenden Vertretern.
Für die Wahl der Regionalratsmitglieder durch die Vertretungen der kreisfreien
Städte und Kreise gelten gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 LPlG NRW die Grundsätze
der Verhältniswahl.
Die Bezirksregierung Köln hat darauf hingewiesen, dass alle anerkannten
Verfahren der Verhältniswahl zulässig seien. Bei zwei Mandaten gibt es
zwischen den Berechnungsmodellen nach Hare-Niemeyer und D´Hondt keine
Unterschiede. Demnach würden auf die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die
Grünen jeweils 1 Sitz entfallen.
Die gewählten Regionalratsmitglieder müssen gemäß § 7 Abs. 4 LPlG NRW in
der kreisfreien Stadt oder in dem Kreis, von dem sie gewählt werden, ansässig
sein. Es gelten die Vorschriften für die Wählbarkeit des
Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Jedes zu wählende Mitglied des
Regionalrates ist derjenigen Partei oder zugelassenen Wählergruppe
anzurechnen, die es zur Wahl vorgeschlagen hat. Verbundene Wahlvorschläge
sind nicht zulässig.
Nach § 8 Abs. 3 LPlG NRW in Verbindung mit § 8 LPlG DVO nimmt je eine
Vertreterin oder ein Vertreter der Landschaftsverbände, der kreisfreien Städte
und Kreise des Regierungsbezirks mit beratender Befugnis an den Sitzungen
des Regionalrates teil. Dies erfolgt entweder durch den
Hauptverwaltungsbeamten oder eine von ihm beauftragte Person.
Die Verwaltung benennt hierfür Herrn StBR Wiesner.
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Regionalrates ergibt sich aus § 7
Abs. 1 und Abs. 2 LPlG. Zu den 30 direkt gewählten Vertretern wird gemäß § 7
Abs. 3 LPlG die Hälfte dieser Zahl – aufgerundet auf ganze Zahlen, hier 15
Sitze – dazugerechnet, sodass insgesamt 45 stimmberechtigte Mitglieder dem
Regionalrat Köln angehören.
Die 15 Sitze werden von der Bezirksregierung auf die Parteien und
Wählergruppen, die in den Gemeindevertretungen des Regierungsbezirks
vertreten sind, aus Reservelisten auf der Grundlage des Ergebnisses der
Kommunalwahl vom 14.09.2025 zugeteilt. Die Bezirksregierung hat mit
Schreiben vom 23.09.2025 hierzu folgende Sitzverteilung ermittelt:
CDU 16
SPD 9
Grüne 8
FDP 2
DIE LINKE 3
AfD 5
FW 1
Volt 1
_______________
Gesamt 45Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de