253808 · Mitteilungsvorlage
Gründung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII (AG 78) Eingliederungshilfe
Kerndaten
- Nummer
- 253808
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- LVR-Klinik
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253808 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gründung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII (AG 78) Eingliederungshilfe Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.10.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 wurden die Eingliederungshilfen für Kin- der und Jugendliche mit einer wesentlichen Beeinträchtigung im Sinne des SGB IX vom Amt für Soziales und Wohnen überführt ins Amt für Kinder, Ju- gend und Familie. Seit dieser Zeit werden die Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII und dem SGB IX gleichermaßen im neu gegründeten Fachdienst Eingliederungshilfe (51-3136) im Amt für Kinder, Jugend und Fami- lie geplant, fachlich bearbeitet und gesteuert. Gleichermaßen ist die Koordination von Hilfen mit den freien Trägern der Ein- gliederungshilfe übergegangen in das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Der Fachdienst Koordinationsstelle Erziehungshilfe und Schule (51-303) ist zustän- dig für die Überprüfung und Verhandlung von Leistung, Entgelt und Qualität der Eingliederungshilfen mit den freien Trägern. Um dieser Organisationsänderung in der Zusammenarbeit mit den freien Trä- gern auch entsprechend Rechnung zu tragen, soll eine eigenständige Arbeits- gemeinschaft nach dem § 78 SGB VIII für die Eingliederungshilfe installiert werden. Ziele der Mitglieder der AG 78 sind insbesondere: 1. Die Arbeitsgemeinschaft sichert die kontinuierliche und partnerschaftli- che Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Eingliederungshil- fe. 2. Die Arbeitsgemeinschaft erörtert aktuelle Fachfragen. 3. Die Arbeitsgemeinschaft erörtert Fragen des Qualitätsmanagements und erstellt Maßstäbe zu Qualitätsmessungen und Qualitätsstandards in den Eingliederungshilfen. 4. Die Arbeitsgemeinschaft fördert die Inklusion und soziale Teilhabe für Kinder/Jugendliche in Bonn, insbesondere durch Lebenswelt- und Sozi- alraumorientierung. 5. Die Arbeitsgemeinschaft plant und stimmt Maßnahmen zur Vernetzung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen ab. 6. Die Arbeitsgemeinschaft spricht trägerübergreifende Projekte und Öf-Seite 1 von 6 Seite 2 fentlichkeitsarbeit ab und führt diese durch. Die AG 78 Eingliederungshilfe soll in einem ersten Schritt zunächst mit den Trägern der Inklusionsassistenz starten. In diesem Bereich sind die o.g. Ziel- setzungen in der Zusammenarbeit besonders evident, da dieser Bereich einem großen Fall- und Kostenvolumen unterliegt, eine große Reichweite in der Stadtgesellschaft und den Schulen einnimmt und der stetigen Weiterentwick- lung, auch in größeren Umbrüchen, unterliegt. Die Themensetzungen der AG 78 Eingliederungshilfe sollen sich daher zunächst auf die Zusammenarbeit zwi- schen freien und öffentlichen Trägern der Inklusionsassistenz fokussieren. Die AG 78 Eingliederungshilfe soll im November 2025 starten. Der dann ge- wählte Vorsitzende der AG 78 Eingliederungshilfe oder seine Stellvertretung wird sodann in einer darauffolgenden Ratssitzung zum Mitglied des Jugendhil- feausschusses bestellt. Anlage/n 1 Geschäftsordnung AG 78 Eingliederungshilfe (öffentlich)Seite 2 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Geschäftsordnung Arbeitsgemeinschaft „Eingliederungshilfe“ nach §78 SGB VIII Präambel Der örtliche Träger der Eingliederungshilfe und die anerkannten Träger der Eingliederungshilfe, sowie privat-gewerbliche Träger der Eingliederungshilfe, die Angebote nach den §§ 35a SGB VIII und §§ 112,113 SGB IX für Kinder und Jugendliche in Bonn, wie z.B. Inklusionsassistenz an Bonner Schulen, anbieten, schließen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Eingliederungshilfe zusammen. Die Mitglieder der AG 78 Eingliederungshilfe verpflichten sich, an der Umsetzung und Weiterentwicklung des sozialräumlichen Konzepts der Stadt Bonn kontinuierlich mitzuarbeiten. § 1 Zusammensetzung (1) Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: s. Anlage 1 (2) Jedes Mitglied ist mit einer Stimme stimmberechtigt. (3) Für das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn nimmt der/die Leiter/in des Amtes an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft teil. Es kann ein/e Vertreter/in entsandt werden. (4) Die Träger der Eingliederungshilfe entsenden jeweils eine/n stimmberechtigte/n Vertreter/in zu den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft. Nach Abstimmung zwischen der Geschäftsstelle und der/dem Vorsitzenden kann (bspw. themenbedingt) der Teilnehmer/-innenkreis der Sitzung erweitert werden. § 2 Aufnahme Neue Träger der Eingliederungshilfe der Bundesstadt Bonn, die Angebote im Sinne der Präambel vorhalten, können einen Antrag zur Aufnahme in die AG stellen. Voraussetzungen für die Aufnahme sind: • Der Träger muss seinen Sitz in der Bundesstadt Bonn haben • Er muss Eingliederungshilfe in Bonn anbieten • Er muss mit anderen Bonner Trägern vernetzt sein Träger mit Sitz außerhalb der Stadt Bonn bedürfen einer gesonderten Prüfung. Über die Aufnahme entscheidet der öffentliche Träger nach Anhörung des vorsitzenden Gremiums der AG. § 3 Sachverständige und Fachkräfte (1) Zu den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft können externe Sachverständige, und/oder Vertreter/innen der im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vertretenen Parteien, beratend eingeladen werden. (2) Neben dem/der ständigen Vertreter/in des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn können ebenfalls zu einzelnen Themenschwerpunkten weitere Fachkräfte aus den jeweiligen Arbeitsbereichen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn hinzugezogen werden.Seite 3 von 6 2 (3) Neben der Vertretung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie können zusätzliche anlassbezogene oder beratende Vertretungen des Schulamtes und der Schulaufsicht, der Stadtschulpflegschaft, des Amtes für Soziales und Wohnen und dem Gesundheitsamt (Koordination/Beratung für Menschen mit Behinderung), der Kinder- und Jugendpsychiatrie der LVR-Klinik Bonn und des Landschaftsverbandes Rheinland hinzugezogen werden. § 4 Ziele Ziele der Mitglieder der AG 78 sind insbesondere: 1. Die Arbeitsgemeinschaft sichert die kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Eingliederungshilfe. 2. Die Arbeitsgemeinschaft erörtert aktuelle Fachfragen. 3. Die Arbeitsgemeinschaft erörtert Fragen des Qualitätsmanagements und erstellt Maßstäbe zu Qualitätsmessungen und Qualitätsstandards in den Eingliederungshilfen. 4. Die Arbeitsgemeinschaft fördert die Inklusion und soziale Teilhabe für Kinder/Jugendliche in Bonn, insbesondere durch Lebenswelt- und Sozialraumorientierung. 5. Die Arbeitsgemeinschaft plant und stimmt Maßnahmen zur Vernetzung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen ab. 6. Die Arbeitsgemeinschaft spricht trägerübergreifende Projekte und Öffentlichkeitsarbeit ab und führt diese durch. § 5 Aufgaben der AG 78 sind: (1) Die Arbeitsgemeinschaft beteiligt sich im Bereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn an allen Phasen der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 Abs. 3 SGB VIII. (2) Sie kann dazu Stellungnahmen und Empfehlungen erarbeiten, die dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zugeleitet werden. (3) Den Trägern der freien Eingliederungshilfe bleibt es daneben unbenommen, eigene Stellungnah- men und Initiativen im Rahmen der Jugendhilfeplanung nach § 80 Abs. 3 SGB VIII abzugeben, zu erarbeiten oder einzubringen. Über solche Aktivitäten wird die Arbeitsgemeinschaft von den betreffenden Trägern der freien Eingliederungshilfe jeweils zeitnah unterrichtet. § 6 Arbeitskreise (1) Die Arbeitsgemeinschaft kann zu bestimmten Themen, Sachverhalten und Problemen Arbeitskreise bilden, die mit konkreten Aufträgen ausgestattet sind. (2) Über die Zusammensetzung und Dauer der Arbeitskreise entscheidet die Arbeitsgemeinschaft durch einen Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder. (3) Die Arbeitskreise berichten regelmäßig an die Mitglieder der AG 78. Sie führen über ihre Sitzungen ein Protokoll und wählen einen Sprecher. § 7 Sitzungen (1) Die Arbeitsgemeinschaft tritt sechsmal jährlich zusammen. (2) Zu den Sitzungen wird jeweils mindestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. (3) Tagesordnungspunkte kann jedes Mitglied bei der Geschäftsstelle schriftlich anmelden. Alle Tagesordnungspunkte werden, sofern sie pünktlich schriftlich angemeldet sind, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufgenommen. § 8 Vorsitzendes GremiumSeite 4 von 6 3 (1) Das Gremium besteht aus der/dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern bzw. Stellvertreterinnen. Gemeinsam bilden Sie das Sprechergremium. (2) Das Gremium der Arbeitsgemeinschaft wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt. (3) Die Aufgabe des Gremiums besteht in der Leitung und der Vertretung der Arbeitsgemeinschaft nach außen. (4) Der/ die Vorsitzende vertritt die Arbeitsgemeinschaft auch gegenüber dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn. Dabei kann sie/er sich vertreten lassen. § 9 Geschäftsstelle (1) Das Amt für Kinder-, Jugend- und Familie unterhält die Geschäftsstelle der AG 78. (2) Die dort eingesetzte Fachkraft des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn moderiert gemeinsam mit der/dem Vorsitzenden die Sitzungen. (3) Sie erstellt in Abstimmung mit der/dem Vorsitzenden des Sprechergremiums die Einladung mit der Tagesordnung und lädt zu den Sitzungen ein. (4) Sie leitet Einladungen, Protokolle, Stellungnahmen und Empfehlungen in Absprache mit dem vorsitzenden Gremium weiter. § 10 Beschlüsse und Empfehlungen (1) Die Arbeitsgemeinschaft kann Beschlüsse fassen sowie Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben. Diese werden mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder verabschiedet. Minderheitenvoten und deren Begründungen sind auf Wunsch zu protokollieren. (2) Die Arbeitsgemeinschaft kann keine Beschlüsse fassen, die alle Mitglieder binden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft ein einstimmiges Votum abgeben. § 11 Sonstiges Von dieser Geschäftsordnung unberührt bleiben: • die Selbständigkeit der Träger der freien Eingliederungshilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur (§ 4 Abs. 1 SGB VIII) • die Zuständigkeit des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn bezüglich der Jugendhilfeplanung (§ 71 Abs. 2 SGB VIII) und • die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Eingliederungshilfe § 12 Inkrafttreten, Änderung der Geschäftsordnung (1) Die Geschäftsordnung wird mit einer 2/3 – Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestätigt und tritt am Tage ihrer Verabschiedung in Kraft. (2) Änderungen der Geschäftsordnung müssen auf der Tagesordnung unter Angabe eines Formulierungsvorschlages angemeldet werden. Sie bedürfen einer 2/3 – Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten MitgliederSeite 5 von 6 4 Anlage 1 zur Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe Gemäß Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe in Bonn werden nachfolgend die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft benannt: 1. Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn 2. Träger der Eingliederungshilfe, zunächst nur Träger der Inklusionsassistenz ➢ Diakonisches Werk Bonn ➢ Deutsches Rotes Kreuz Bonn ➢ Förderverein der Schule am Hügel, Bonn ➢ Freunde der Schule am Rheingarten, Bonn ➢ Gemeinnütziges Kinderwerk Baronsky, Bonn ➢ Gemeinsam Leben gemeinsam Lernen Bonn ➢ GFI Rheinland, St.-Augustin/Bonn ➢ Jugendfarm, Bonn ➢ Katholische Jugendagentur, Bonn ➢ Kleiner Muck, Bonn ➢ lebe!zeit Düren, Team Bonn ➢ Lebenshilfe Bonn ➢ Malteser Hilfsdienst Bonn ➢ Markus Wolf Förderprogramme, Bonn ➢ Praxis für Kinder- und Jugendhilfe Iris Schneider, Siegburg/BonnSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de