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253805 · Beschlussvorlage

Benennung von drei Ratsmitgliedern als Delegierte für die Konferenzen der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW in der Ratsperiode 2025 bis 2030

Nummer
253805
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 13.11.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253805
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Benennung von drei Ratsmitgliedern als Delegierte
für die Konferenzen der Ratsmitglieder beim
Städtetag NRW in der Ratsperiode 2025 bis 2030
Beratungsfolge
Rat 13.11.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als Delegierte für die Konferenzen der Ratsmitglieder beim Städtetag
Nordrhein-Westfalen in der Ratsperiode 2025 bis 2030 werden unter
Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen benannt:
1. Stv. Georg Schäfer -CDU-
2. Stv. Anja Lamodke -Bündnis 90/Die Grünen-
3. Stv.
Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der
Zugehörigkeit zum Rat.
Begründung
Der Vorstand des Städtetages NRW hat auf seiner Sitzung am 25.04.2006 die
Einrichtung einer Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW als
beratendes Gremium beschlossen. Jeder Mitgliedsstadt stehen drei Sitze in der
Konferenz zu, die von Ratsmitgliedern als Delegierte ihrer Stadt zu besetzen
sind. Dabei soll das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden.
Zweck der Konferenz ist die verbesserte Einbindung der Sichtweisen
ehrenamtlicher Mandatsträger (Ratsmitglieder) in die Meinungsbildung des
Städtetages Nordrhein-Westfalen.
Die Konferenz findet in der Regel im Dezember in der Geschäftsstelle des
Städtetags NRW, Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln statt.
2025 wird die Konferenz am Mittwoch, 10. Dezember 2025, von 10:00 bis
14:00 Uhr stattfinden. Daher ist eine Entscheidung in der konstituierenden
Sitzung des Rates notwendig.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der Rat wird gebeten, drei Ratsmitglieder als Delegierte zu benennen.
Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW:
„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln,
vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den
Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine
engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de