253805 · Beschlussvorlage
Benennung von drei Ratsmitgliedern als Delegierte für die Konferenzen der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW in der Ratsperiode 2025 bis 2030
Kerndaten
- Nummer
- 253805
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253805 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Benennung von drei Ratsmitgliedern als Delegierte für die Konferenzen der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW in der Ratsperiode 2025 bis 2030 Beratungsfolge Rat 13.11.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Als Delegierte für die Konferenzen der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen in der Ratsperiode 2025 bis 2030 werden unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen benannt: 1. Stv. Georg Schäfer -CDU- 2. Stv. Anja Lamodke -Bündnis 90/Die Grünen- 3. Stv. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. Begründung Der Vorstand des Städtetages NRW hat auf seiner Sitzung am 25.04.2006 die Einrichtung einer Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW als beratendes Gremium beschlossen. Jeder Mitgliedsstadt stehen drei Sitze in der Konferenz zu, die von Ratsmitgliedern als Delegierte ihrer Stadt zu besetzen sind. Dabei soll das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden. Zweck der Konferenz ist die verbesserte Einbindung der Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger (Ratsmitglieder) in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Die Konferenz findet in der Regel im Dezember in der Geschäftsstelle des Städtetags NRW, Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln statt. 2025 wird die Konferenz am Mittwoch, 10. Dezember 2025, von 10:00 bis 14:00 Uhr stattfinden. Daher ist eine Entscheidung in der konstituierenden Sitzung des Rates notwendig.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der Rat wird gebeten, drei Ratsmitglieder als Delegierte zu benennen. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de