253797-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs "Am Klostergarten"
Kerndaten
- Nummer
- 253797-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Am Klostergarten Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253797-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zum Bürgerantrag: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs "Am Klostergarten" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die Machbarkeit einer durchgängigen Ausweisung der Straße „Am Klostergarten“ als ein „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Verkehrszeichen 325) überprüft. Es handelt sich dabei um einen ca. 275 Meter langen Straßenabschnitt in einer Tempo-30-Zone, im (Alt-)Bestand ist ein ca. 125 Meter langer Abschnitt als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Anordnung einer solchen Beschilderung gemäß StVO fällt in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde als ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Verkehrsberuhigte Bereiche können nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) nur eingerichtet werden, wenn sie durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs setzt daher in der Regel voraus, dass der Abschnitt niveaugleich ausgebaut und keine Trennung von Fahrbahn und Gehwegbereich sichtbar ist. Außerdem müssen ausreichende Maßnahmen für den ruhenden Verkehr getroffen worden sein, bevor eine solche Anordnung ausgesprochen wird. Ein niveaugleicher Ausbau ist im thematisierten Bereich nicht vorhanden. Die Fahrbahn und ein deutlich ausgebauter Gehweg sind klar voneinander getrennt (siehe Anlage), eine Aufenthaltsfunktion ist zu verneinen. Alleine schon wegen des Fehlens dieser Tatbestandsvoraussetzung kommt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs an dieser Stelle nicht in Betracht. Ein Abschnitt (125 m) der Straße ist bereits als ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dieser Altbestand unterscheidet sich etwas im Vergleich zu den anderen Straßenabschnitten insbesondere im Hinblick auf den Gehweg, allerdings ist aus hiesiger Sicht auch dort kein eindeutiges Mischprinzip ausgebildet. Ursächlich sind z.B. die Fahrbahnkissen, Borde und die TrennungSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Asphalt / Gehwegplatten. Unabhängig des Bürgerantrags auf die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs wird die Verwaltung demnächst zusammen mit der Polizei und ggf. der Aufsichtsbehörde klären, ob der verkehrsberuhigte Bereich bestehen bleiben kann. Sollte eine andere Regelung herbeigeführt werden müssen, wird die Verwaltung dazu zu gegebener Zeit informieren. Bezogen auf den eigentlichen Bürgerantrag ist dieser aus den genannten Gründen abzulehnen. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n 1 Fahrbahn- und Gehweggestaltung (öffentlich)Seite 2 von 4 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage zu DS 253797-01 ST Bürgerantrag: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs „Am Klostergarten“Seite 3 von 4 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Altbestand:Seite 4 von 4
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