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253797-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs "Am Klostergarten"

Nummer
253797-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Am Klostergarten Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253797 Bürgerantrag: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs "Am Klostergarten"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253797-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Erweiterung des
verkehrsberuhigten Bereichs "Am Klostergarten"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Machbarkeit einer durchgängigen Ausweisung
der Straße „Am Klostergarten“ als ein „Verkehrsberuhigter Bereich“
(Verkehrszeichen 325) überprüft. Es handelt sich dabei um einen ca. 275 Meter
langen Straßenabschnitt in einer Tempo-30-Zone, im (Alt-)Bestand ist ein ca.
125 Meter langer Abschnitt als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Die Anordnung einer solchen Beschilderung gemäß StVO fällt in die
Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde als ein Geschäft der laufenden
Verwaltung.
Verkehrsberuhigte Bereiche können nach den Vorgaben der
Straßenverkehrsordnung und Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) nur
eingerichtet werden, wenn sie durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck
vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr
eine untergeordnete Bedeutung hat. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereichs setzt daher in der Regel voraus, dass der Abschnitt niveaugleich
ausgebaut und keine Trennung von Fahrbahn und Gehwegbereich sichtbar ist.
Außerdem müssen ausreichende Maßnahmen für den ruhenden Verkehr
getroffen worden sein, bevor eine solche Anordnung ausgesprochen wird.
Ein niveaugleicher Ausbau ist im thematisierten Bereich nicht vorhanden. Die
Fahrbahn und ein deutlich ausgebauter Gehweg sind klar voneinander getrennt
(siehe Anlage), eine Aufenthaltsfunktion ist zu verneinen. Alleine schon wegen
des Fehlens dieser Tatbestandsvoraussetzung kommt die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereichs an dieser Stelle nicht in Betracht.
Ein Abschnitt (125 m) der Straße ist bereits als ein verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesen. Dieser Altbestand unterscheidet sich etwas im Vergleich zu den
anderen Straßenabschnitten insbesondere im Hinblick auf den Gehweg,
allerdings ist aus hiesiger Sicht auch dort kein eindeutiges Mischprinzip
ausgebildet. Ursächlich sind z.B. die Fahrbahnkissen, Borde und die TrennungSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Asphalt / Gehwegplatten. Unabhängig des Bürgerantrags auf die Erweiterung
des verkehrsberuhigten Bereichs wird die Verwaltung demnächst zusammen
mit der Polizei und ggf. der Aufsichtsbehörde klären, ob der verkehrsberuhigte
Bereich bestehen bleiben kann. Sollte eine andere Regelung herbeigeführt
werden müssen, wird die Verwaltung dazu zu gegebener Zeit informieren.
Bezogen auf den eigentlichen Bürgerantrag ist dieser aus den genannten
Gründen abzulehnen. Der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
1 Fahrbahn- und Gehweggestaltung (öffentlich)Seite 2 von 4
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage zu DS 253797-01 ST
Bürgerantrag: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs „Am Klostergarten“Seite 3 von 4
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Altbestand:Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de