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253796 · Beschlussvorlage

Fällung eines städtischen Baumes für den Erhalt der Statik des Gebäudes/Kirche; Stimson Memorial Chapel, Kennedyallee 150, 53175 Bonn

Nummer
253796
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Kennedyallee Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253796
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Fällung eines städtischen Baumes für den Erhalt
der Statik des Gebäudes/Kirche; Stimson Memorial
Chapel, Kennedyallee 150, 53175 Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Fällung von einem satzungsgeschützten Baum auf dem Gelände des
Stimson Memorial Chapels in Plittersdorf, Kennedyallee 150 wird zugestimmt.
Die Ersatzpflanzung mit einem standortgerechten Laubbaum mit einem
Stammumfang von 18 bis 20 cm erfolgt in der Pflanzperiode 2026/27 bzw. nach
Bauabschluss.
Begründung
Die Stimson Memorial Chapel ist das letzte Fragment des kulturellen und
gesellschaftlichen Zentrums der HICOG Siedlung, welche im Jahr 2000 unter
Denkmalschutz gestellt wurde. Alle anderen Gebäude der Anlage mussten
einer Wohnbebauung weichen.
Aufgrund seiner in Deutschland einmaligen Architektur und dem
nachkriegsgeschichtlichen Hintergrund ist die Stimson Memorial Chapel ein
besonderes Zeitzeugnis und unumstritten erhaltenswert.
An dem Stimson Memorial Chapel, welches 1999 mit der Überreichung des
Schlüssels durch den damaligen US-Präsidenten Bill Clinton, der Stadt Bonn
geschenkt wurde, müssen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen für den Erhalt
des Objektes durchgeführt werden.
Zu den Arbeiten gehört unter anderem eine umfangreiche Dachsanierung (inkl.
Dachstuhl und Abdeckarbeiten aus Schiefer), Fassadensanierung und die
Wiederherstellung der Turmbasis (Stützen). Für die Arbeiten muss das
gesamte Objekt ein Gerüst erhalten.
Für die Umsetzung der Arbeiten sowie für den Schutz des Objektes nach
Fertigstellung stellt ein Einzelbaum, welcher unmittelbar neben der Fassade
gewachsen ist, erhebliche Probleme dar. Ohne starke Einkürzung der Krone
kann das Gerüst nicht gestellt werden. Der Baum wird dadurch SchadenSeite 1 von 6
Seite 2
nehmen und die Statik des Baumes wird sich einseitig verlagern. Weitere
mechanische Schäden durch den Wurzeldruck nach Fertigstellung der
Sanierung, besonders im Fassadenbereich, sind unausweichlich.
Nr.1 – Betula pendula/ Birke
Baumdaten
Baumart: Betula pendula/ Birke
Nr. 1
Baum ID 91597
Satzungsgeschützt: ja
Stammumfang: 217cm
Kronendurchmesser: 12m
Höhe: 20m
Zustand: 3
Bemerkungen: keine
Anlage/n
1 Foto 1 (öffentlich)
2 Foto 2 (öffentlich)
3 Foto 3 (öffentlich)
4 Planübersicht (öffentlich)Seite 2 von 6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 21:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de