253796 · Beschlussvorlage
Fällung eines städtischen Baumes für den Erhalt der Statik des Gebäudes/Kirche; Stimson Memorial Chapel, Kennedyallee 150, 53175 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 253796
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Kennedyallee Hauptort
- Plittersdorf
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253796 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Fällung eines städtischen Baumes für den Erhalt der Statik des Gebäudes/Kirche; Stimson Memorial Chapel, Kennedyallee 150, 53175 Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Fällung von einem satzungsgeschützten Baum auf dem Gelände des Stimson Memorial Chapels in Plittersdorf, Kennedyallee 150 wird zugestimmt. Die Ersatzpflanzung mit einem standortgerechten Laubbaum mit einem Stammumfang von 18 bis 20 cm erfolgt in der Pflanzperiode 2026/27 bzw. nach Bauabschluss. Begründung Die Stimson Memorial Chapel ist das letzte Fragment des kulturellen und gesellschaftlichen Zentrums der HICOG Siedlung, welche im Jahr 2000 unter Denkmalschutz gestellt wurde. Alle anderen Gebäude der Anlage mussten einer Wohnbebauung weichen. Aufgrund seiner in Deutschland einmaligen Architektur und dem nachkriegsgeschichtlichen Hintergrund ist die Stimson Memorial Chapel ein besonderes Zeitzeugnis und unumstritten erhaltenswert. An dem Stimson Memorial Chapel, welches 1999 mit der Überreichung des Schlüssels durch den damaligen US-Präsidenten Bill Clinton, der Stadt Bonn geschenkt wurde, müssen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen für den Erhalt des Objektes durchgeführt werden. Zu den Arbeiten gehört unter anderem eine umfangreiche Dachsanierung (inkl. Dachstuhl und Abdeckarbeiten aus Schiefer), Fassadensanierung und die Wiederherstellung der Turmbasis (Stützen). Für die Arbeiten muss das gesamte Objekt ein Gerüst erhalten. Für die Umsetzung der Arbeiten sowie für den Schutz des Objektes nach Fertigstellung stellt ein Einzelbaum, welcher unmittelbar neben der Fassade gewachsen ist, erhebliche Probleme dar. Ohne starke Einkürzung der Krone kann das Gerüst nicht gestellt werden. Der Baum wird dadurch SchadenSeite 1 von 6 Seite 2 nehmen und die Statik des Baumes wird sich einseitig verlagern. Weitere mechanische Schäden durch den Wurzeldruck nach Fertigstellung der Sanierung, besonders im Fassadenbereich, sind unausweichlich. Nr.1 – Betula pendula/ Birke Baumdaten Baumart: Betula pendula/ Birke Nr. 1 Baum ID 91597 Satzungsgeschützt: ja Stammumfang: 217cm Kronendurchmesser: 12m Höhe: 20m Zustand: 3 Bemerkungen: keine Anlage/n 1 Foto 1 (öffentlich) 2 Foto 2 (öffentlich) 3 Foto 3 (öffentlich) 4 Planübersicht (öffentlich)Seite 2 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de