← zurück zu 253795

253795-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Bergstraße/Burbacher Straße/Kessenicher Straße/Hans-Riegel-Straße in Bonn-Kessenich

Nummer
253795-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Hans-Riegel-Straße Straße· Kessenich, Bonn Hauptort
  • Bergstraße Straße· Kessenich, Bonn
  • Kessenicher Straße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Burbacher Straße Straße· Kessenich, Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 83,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253795 Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Bergstraße/Burbacher Straße/Kessenicher Straße/Hans-Riegel-Straße in Bonn-Kessenich

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.225 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253795-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende
Maßnahmen im Bereich Bergstraße/Burbacher
Straße/Kessenicher Straße/Hans-Riegel-Straße in
Bonn-Kessenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Antrag thematisiert verkehrsberuhigende und verkehrssichernde
Maßnahmen am Knotenpunkt Burbacher Straße / Bergstraße / Kessenicher
Straße / Hans-Riegel-Straße.
Aus verkehrsplanerischer Sicht kann grundsätzlich nachvollzogen werden, dass
die Übersichtlichkeit aufgrund der Knotenpunktgeometrie nicht für alle
Personengruppen als optimal zu bewerten ist. Der Verwaltung ist allerdings
keine auffällige Verkehrssituation am betreffenden Knotenpunkt bekannt. Auch
eine Anfrage an die Polizei Bonn –Direktion Verkehr- bestätigt diese
Einschätzung. Es handelt sich hierbei nicht um einen Unfallschwerpunkt. In den
Jahren 2022 – 2024 sind zwei Unfälle erfasst worden. Im laufenden
Kalenderjahr sind bisher keine Verkehrsunfälle zu verzeichnen.
Zu den beantragten Punkten nimmt die Verwaltung überdies wie folgt Stellung:
1. Errichtung eines Kreisverkehrs zur Verbesserung des
Verkehrsflusses und der Übersichtlichkeit,
Der Knotenpunkt weist eine ungünstige Geometrie auf. Im Durchmesser
liegt eine maximale Breite von ca. 18,00m vor. Nach Abzug der
erforderlichen Seitenbereiche wäre somit lediglich die Errichtung eines
sog. Minikreisels realisierbar. In der jüngeren Vergangenheit haben sich
Minikreisel jedoch des Öfteren zu Unfallhäufungsstellen entwickelt,
sodass die Errichtung eines Minikreisels aus Sicht der Verwaltung keine
geeignete Maßnahme zur Steigerung der Verkehrssicherheit darstellt.
Überdies wird die Errichtung von Minikreiseln inzwischen auch nicht
mehr gefördert.
2. Alternativ die Anlage von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen), ...
Die Errichtung eines Fußgängerüberweges kann grundsätzlich noch
geprüft werden. Hierfür wäre jedoch eine Verkehrszählung zielführend,
um die am stärksten belastete Wegebeziehung zu identifizieren. Die
Errichtung von Fußgängerüberwegen an allen Knotenpunktarmen istSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
aus Sicht der Verwaltung jedoch als nicht zielführend zu bewerten, da
erhöhte Kosten für die Errichtung (ortsfeste Beleuchtung,
Bordsteinabsenkungen, Beschilderung und Markierung) anfallen.
Hierbei gilt es abzuwägen, dass Fußgängerüberwege in Tempo-30
Zonen grundsätzlich entbehrlich sind (vgl. Richtlinie für die Anlage von
Fußgängerüberwegen R-FGÜ).
3. ... oder die Installation eines Ampelsystems zur sicheren Querung
...
Die Errichtung von Ampelanlagen ist in der Regel nur oberhalb des für
FGÜ möglichen / empfohlenen Einsatzbereiches erforderlich. Da die
Verkehrsstärken am Knotenpunkt diese Bereiche vermutlich nicht
erreichen, ist die Errichtung einer Ampelanlage als nicht zielführend zu
bewerten.
4. ... oder Hubbel, um das Tempo zu lindern.
Der Verwaltung liegen zurzeit keine fundierten Daten zu den im Umfeld
des Knotenpunktes gefahrenen Geschwindigkeiten vor. Um die
Notwendigkeit zu prüfen sowie ggf. geeignete Standorte für
Bremsschwellen zu identifizieren, sollte vorab eine entsprechende
Betrachtung der Verkehrssituation am Knotenpunkt erfolgen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte daher zunächst eine Ermittlung der
Verkehrsmengen sowie des Geschwindigkeitsniveaus als Grundlage für eine
tiefergehende Prüfung erfolgen. Im Anschluss an eine entsprechende Prüfung
würde die Verwaltung die Ergebnisse sowie geeignete Maßnahmen der
Bezirksvertretung Bonn zur Kenntnisnahme und ggf. Entscheidung vorlegen.
Aufgrund den gemäß EVE (Empfehlungen für Verkehrserhebungen)
empfohlenen Zählzeiträumen wird eine Verkehrserhebung jedoch frühestens im
2. Quartal 2026 stattfinden können.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der
Verwaltung und befürwortet die darin vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de