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253791-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einführung von Tempo 30 auf dem Streckenabschnitt zwischen der Erich-Kästner-Schule und der Kreuzung Karl-Barth-Straße/Dottendorfer Straße

Nummer
253791-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Dottendorfer Straße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Karl-Barth-Straße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253791 Bürgerantrag: Einführung von Tempo 30 auf dem Streckenabschnitt zwischen der Erich-Kästner-Schule und der Kreuzung Karl-Barth-Straße/Dottendorfer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253791-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einführung von Tempo 30 auf dem
Streckenabschnitt zwischen der Erich-Kästner-
Schule und der Kreuzung Karl-Barth-
Straße/Dottendorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Prüfung der Tatbestandsmerkmale der aktuellen StVO käme hier nur
Tempo 30 in Frage, wenn es sich um einen hochfrequentierten Schulweg
handelt.
Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich dank eines Letter of Intent (LOI) am Projekt
SAFER („Sicheres, algorithmen-basiertes Fußgängerrouting“). Dieser LOI
ermöglicht es Bonn, aktiv an der Entwicklung eines digitalen Routingsystems
für Fußgänger*innen mitzuwirken – mit besonderem Fokus auf Schulwege. Ziel
des Projekts ist es, mithilfe eines sogenannten Routing-Graphen zu berechnen,
wo Kinder tatsächlich Straßen queren. Diese Daten bilden die Grundlage, um
Schulwege objektiv zu analysieren und gezielt Maßnahmen wie Tempo 30 auf
hochfrequentierten Routen umzusetzen.
Ein erster Prototyp, der stadtweit Grundschulwege in Bonn abbildet, soll im
ersten Quartal 2026 vorliegen. Darauf aufbauend können diese Daten mit den
Wegen zu weiterführenden Schulen verschnitten werden, um Schulwegströme
über alle Altersgruppen hinweg abzubilden und hochfrequentierte Schulwege
rechnerisch fundiert zu belegen.
In Kombination mit den Schülerzahlen der einzelnen Schulen sowie der
geschätzten Wohnverteilung der Kinder im Bonner Stadtgebiet lässt sich
abschätzen, wie viele Kinder welche Wege nutzen – und damit, wo besondere
Schutzbedarfe bestehen. Durch die neuen Regelungen der
Verwaltungsvorschrift zur StVO können solche Schulwege nun auch rechtlich
fundiert in verkehrsrechtliche Maßnahmen einfließen – sogar auf Landes- oder
Bundesstraßen. Der Routing Graph schafft dafür die digitale, datenbasierte
Grundlage.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Antragsteller werden entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme
der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Sobald der
Prototyp vorliegt, kann erneut geprüft werden, ob dieser Schulweg darin
abgebildet ist und ob es sich um einen hochfrequentierten Schulweg handelt.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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