253791-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einführung von Tempo 30 auf dem Streckenabschnitt zwischen der Erich-Kästner-Schule und der Kreuzung Karl-Barth-Straße/Dottendorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 253791-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Dottendorfer Straße Hauptort
- Karl-Barth-Straße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253791-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einführung von Tempo 30 auf dem Streckenabschnitt zwischen der Erich-Kästner- Schule und der Kreuzung Karl-Barth- Straße/Dottendorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Nach Prüfung der Tatbestandsmerkmale der aktuellen StVO käme hier nur Tempo 30 in Frage, wenn es sich um einen hochfrequentierten Schulweg handelt. Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich dank eines Letter of Intent (LOI) am Projekt SAFER („Sicheres, algorithmen-basiertes Fußgängerrouting“). Dieser LOI ermöglicht es Bonn, aktiv an der Entwicklung eines digitalen Routingsystems für Fußgänger*innen mitzuwirken – mit besonderem Fokus auf Schulwege. Ziel des Projekts ist es, mithilfe eines sogenannten Routing-Graphen zu berechnen, wo Kinder tatsächlich Straßen queren. Diese Daten bilden die Grundlage, um Schulwege objektiv zu analysieren und gezielt Maßnahmen wie Tempo 30 auf hochfrequentierten Routen umzusetzen. Ein erster Prototyp, der stadtweit Grundschulwege in Bonn abbildet, soll im ersten Quartal 2026 vorliegen. Darauf aufbauend können diese Daten mit den Wegen zu weiterführenden Schulen verschnitten werden, um Schulwegströme über alle Altersgruppen hinweg abzubilden und hochfrequentierte Schulwege rechnerisch fundiert zu belegen. In Kombination mit den Schülerzahlen der einzelnen Schulen sowie der geschätzten Wohnverteilung der Kinder im Bonner Stadtgebiet lässt sich abschätzen, wie viele Kinder welche Wege nutzen – und damit, wo besondere Schutzbedarfe bestehen. Durch die neuen Regelungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO können solche Schulwege nun auch rechtlich fundiert in verkehrsrechtliche Maßnahmen einfließen – sogar auf Landes- oder Bundesstraßen. Der Routing Graph schafft dafür die digitale, datenbasierte Grundlage. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Antragsteller werden entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Sobald der Prototyp vorliegt, kann erneut geprüft werden, ob dieser Schulweg darin abgebildet ist und ob es sich um einen hochfrequentierten Schulweg handelt.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de