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253782 · Mitteilungsvorlage

Bericht Alter und Pflege in Bonn 2025

Nummer
253782
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Gronau Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Rates 15.12.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 28.10.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,1 MB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253782
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Bericht Alter und Pflege in Bonn 2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
28.10.2025 Kenntnisnahme
Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Fortschreibung des Berichts „Alter und Pflege in Bonn“
Örtliche Planung nach §7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen
(APG NRW)
Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache:
Im Bericht stehen Informationen zur Pflege-Lage in Bonn.
Seit dem Jahr 2023 leben in Bonn mehr alte Menschen als junge Menschen.
Bis zum Jahr 2040 wird es noch mehr alte Menschen in Bonn geben. Die Zahl
der alten Menschen, die Pflege brauchen, wird größer.
Die meisten Menschen, die Pflege brauchen, wohnen in ihrem eigenen
zuhause. Dort werden sie von ihrer Familie oder von ehrenamtlichen
Helfern gepflegt. Oder die Menschen bekommen Hilfe von ambulanten
Pflege-Diensten. Ambulante Pflege-Dienste kommen zu den Menschen nach
Hause. Im Jahr 2024 gab es in Bonn 62 ambulante Pflege-Dienste.
Menschen, die Pflege brauchen und in ihrem zuhause wohnen, verbringen
manchmal Zeit in Tages-Pflege-Einrichtungen. In einer Tages-Pflege-
Einrichtung werden die Menschen für einige Stunden am Tag betreut. In Bonn
gibt es immer mehr Tages-Pflege-Einrichtungen.
Wenn Menschen sehr viel Pflege brauchen, können sie in ein Pflege-Heim
ziehen. Im Jahr 2024 gab es in Bonn 38 Pflege-Heime. Das sind nicht genug
Pflege-Heime für die Menschen, die bald Pflege brauchen.
Viele Menschen, die als Pflege-Kraft arbeiten, gehen bald in Rente. Es ist
mehr Pflege-Personal nötig. Damit die Menschen, die Pflege brauchen, sie
auch bekommen können.
Ein weiteres Problem ist, dass Pflege immer teurer wird.
Die Stadt Bonn braucht mehr Pflege-Personal und mehr Pflege-Heime.Seite 1 von 85
Seite 2
Daher ist die Pflege-Lage in Bonn angespannt. Der Bericht sagt, wie die Pflege
für die Menschen besser gemacht werden kann. Unter anderem sollte die Stadt
Bonn das Thema Pflege stärken. Hierfür benötigt man mehr Geld und mehr
Personal.
Neben der Stadt Bonn sind freie Träger in der Pflege wichtig. Freie Träger sind
zum Beispiel Verbände, die Pflege anbieten.
Weiter sind private Investoren wichtig. Private Investoren sind Geld-Geber,
die zum Beispiel Pflege-Heime bauen.
Mitteilung
Der Bericht „Alter und Pflege in Bonn 2025“ nach § 7 APG NRW wird den
zuständigen politischen Gremien der Bundesstadt Bonn zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Die wesentlichen Erkenntnisse sind in der Mitteilungsvorlage wie folgt
zusammengefasst:
Der demografische Wandel führt zur fortschreitenden Alterung der Bonner
Stadt-gesellschaft und damit einhergehendem Mehrbedarf an Pflegeangeboten.
Auf der Grundlage des §7 APG beschreibt der vorliegende Bericht die Bedarfs-
und Angebots-situation auf dem Bonner Pflegemarkt und bietet darüber hinaus
weiterführende Informationen zu den aktuellsten Entwicklungen im Bereich
Pflege. Der Fokus liegt dabei auf den teil- und vollstationären Pflegeangeboten.
Demografische Entwicklung und Pflegebedürftigkeit in Bonn
• Seit 2023 leben mehr Menschen über 64 Jahren als unter 20 Jahren in der
Stadt Bonn. Die Alterung der Stadt wird in den kommenden Jahren aufgrund
der geburtenstarken Baby-Boomer-Generation (Jahrgang 1955-1969)
zunehmen. Während zum Stichtag 31.12.2024 64.719 Menschen über 64
Jahren in Bonn lebten, wird ihre Anzahl laut Prognosen bis 2040 auf rund
80.000 ansteigen (+24%).
• Im Jahr 2023 lag die Pflegequote in Bonn mit 5,9% noch unter dem
Bundesdurchschnitt. Mit der Alterung der Gesellschaft ist von einer
Zunahme an pflegebedürftigen Menschen auszugehen.
• Der bereits große Teil der Bonner Pflegebedürftigen, die zuhause gepflegt
werden, nimmt weiter zu. Der Anteil von Pflegegeldempfänger*innen an
allen Pflegebedürftigen lag im Jahr 2023 bei 58,6% (Vergleich 2001: 51,8%).
Infrastruktur der Bonner Pflegeangebote und ihre Auslastung
• Die Zahl der vollstationären Pflegeeinrichtungen hat sich um eine
Einrichtung und um 80 Plätze auf 3.078 Plätze (-2,5%) verringert. Die leicht
gesunkene Auslastung in stationärer Pflege ist qualitativen Aussagen
zufolge auf fehlendes Personal zurückzuführen. Die Zahl der separatenSeite 2 von 85
Seite 3
Kurzzeitpflegeplätze ging in den vergangenen Jahren zurück.
• Das Angebot der Tagespflege konnte seit 2018 ausgebaut werden. Die
Nutzendenzahl in der Tagespflege hat sich seit 2018 fast verdoppelt. Die
Auslastung ist von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich und leicht
rückläufig.
• Die Zahl der ambulanten Dienste ist laut WTG-Behörde seit 2016 um 51%
auf insgesamt 62 Einrichtungen angestiegen. Der Wissensstand bezüglich
der Nutzenden ambulanter Pflegedienste ist derzeit noch unzureichend. Die
Zahl der ambulant betreuten Pflegewohngemeinschaften stieg
tendenziell an.
Kosten der Pflege
• Die Kosten in der Pflege sind deutlich angestiegen und erhöhen die
Ausgaben sowohl bei der Kommune als auch bei den Selbstzahlern. Die
jährlichen Ausgaben des Amts für Soziales und Wohnen lagen 2024 bei
mehr als 20 Mio. EUR.
Personal in der Pflege
• Der nahende Renteneintritt der Babyboomer-Generation führt zu einem
Wegbruch von Pflegepersonal. Die nachkommenden Pflegekräfte werden
diese Lücke nicht füllen können.
• Seit Juli 2023 kommt der im GVWG festgelegte Qualifikationsmix in der
Pflegepersonalbemessung zum Einsatz, der nach einer Schonfrist bis
Ende 2025 umgesetzt werden soll. Positive Entwicklungen durch diese
Neuerung bleiben abzuwarten.
Schlussfolgerung und Empfehlungen für den Bonner Pflegesektor
Um eine adäquate Versorgung pflegebedürftiger Bürger*innen in Bonn zu
ermöglichen, bedarf es Maßnahmen in folgenden Bereichen:
• Gewinnung und Sicherung von Pflegefachkräften
• Schaffung von stationären Pflegeplätzen
• Schaffung einheitlicher Förderstrukturen für Pflegewohngemeinschaften
• Stärkere Auseinandersetzung mit selbstorganisierten Pflegesettings
• Förderung und Begleitung der Digitalisierung in der Pflege
• Förderung einer gesunden und selbstbestimmten Generation 60+
• Ausbau von Informationen und Datenlagen in der Kommune
Die Umsetzung der im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen benötigt einen
finanziell und personell unterlegten Beschluss zum Handeln. Vereinte
Kräfte der gesamten Stadtverwaltung, der Politik, der Träger sowie der
Gesamtgesellschaft sind gefragt, um die Herausforderung der sich in den
kommenden Jahren zuspitzenden Pflegesituation zu meistern.Seite 3 von 85
Seite 4
Anlage/n
1 Örtliche Planung nach § 7 APG NRW Bericht „Alter und Pflege in Bonn 2025“
(öffentlich)Seite 4 von 85
Alter und Pflege
in Bonn 2025
Örtliche Planung nach §7 Alten- und Pflegegesetz NRW
Bundesstadt Bonn
Amt für Soziales und Wohnen
Mai 2025Seite 5 von 85
Inhalt
1. Kommunale Berichterstattung Alter und Pflege in Bonn ................................................. 1
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen .................................................................................. 3
2.1. Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ............................. 5
2.2. Entlastung des ambulanten und stationären Pflegepersonals ...................................... 6
2.3. Digitalisierung im Pflegesektor ..................................................................................... 7
3. Bevölkerung in Bonn ...................................................................................................... 8
3.1. Bevölkerungsentwicklung zwischen 2019 und 2024 ..................................................... 9
3.2. Bevölkerungsvorausberechnung bis 2049 ...................................................................12
3.3. Pflegebedürftigkeit.......................................................................................................14
3.3.1. Begriff der Pflegebedürftigkeit ...................................................................................15
3.3.2. Pflegebedürftigkeit in Bonn .......................................................................................16
3.3.3. Pflegemodellrechnung für Bonn ................................................................................22
4. Infrastruktur und Bestandsentwicklung im Bereich Pflege .............................................24
4.1. Vollstationäre Pflege ...................................................................................................25
4.2. Kurzzeitpflege .............................................................................................................26
4.3. Teilstationäre Pflege....................................................................................................27
4.4. Ambulante Dienste ......................................................................................................27
4.5. Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften...........................................................28
4.6. Angebote zur Unterstützung im Alltag .........................................................................29
4.7. Bestandsentwicklung der Pflegeinfrastruktur ...............................................................30
5. Nutzende von voll- und teilstationären Angeboten .........................................................31
5.1. Belegung in vollstationärer Pflege ...............................................................................32
5.2. Altersstruktur der Bewohnerschaft in vollstationärer Pflege .........................................32
5.2.1. Alter der Bewohnerschaft am Stichtag.........................................................................32
5.2.2. Alter bei Eintritt in die vollstationäre Pflege ..................................................................34
5.3. Herkunft der Bewohnerschaft ......................................................................................34
5.3.1. Innerstädtische Pflegemobilität .................................................................................35
5.3.2. Überregionale Pflegemobilität ...................................................................................36Seite 6 von 85
5.3.3. Überregionale ambulante Pflege ...............................................................................39
6. Auslastung, Nachfrage und Bedarfe ..............................................................................40
6.1. Auslastung der Dauer- und Kurzzeitpflege ..................................................................40
6.2. Auslastung der Tagespflege ........................................................................................41
6.3. Nachfrage im Bereich Pflegeberatung und Soziale Arbeit ...........................................41
7. Kosten in der Pflege ......................................................................................................43
7.1. Hilfe zur Pflege ............................................................................................................43
7.2. Investitionskostenförderung .........................................................................................45
7.2.1. Pflegewohngeld ........................................................................................................45
7.2.2. Investitionskostenförderung für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege ...........................46
7.2.3. Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste .............................................47
7.3. Zusammenfassung: Kostenentwicklung in der Pflege..................................................48
8. Personal in der Pflege ...................................................................................................49
8.1. Personal in der stationären Pflege in Bonn ..................................................................49
8.2. Personal in der ambulanten Pflege in Bonn .................................................................52
8.3. Einschätzung der Personalsituation durch Bonner Pflegeeinrichtungen ......................55
9. Zusammenfassung zentraler Entwicklungen .................................................................56
10. Abgeleitete Empfehlungen ............................................................................................58
10.1. Gewinnung und Sicherung von Pflegefachkräften .......................................................58
10.2. Schaffung von stationären Pflegeplätzen ....................................................................59
10.3. Schaffung einheitlicher Förderstrukturen für Pflegewohngemeinschaften ....................60
10.4. Stärkung der Auseinandersetzung mit selbstorganisierten Pflegesettings ...................61
10.5. Förderung und Begleitung der Digitalisierung in der Pflege .........................................61
10.6. Förderung einer gesunden und selbstbestimmten Generation 60+..............................62
10.7. Ausbau der Informationen und Datenlagen in der Kommune ......................................62
11. Fazit ..............................................................................................................................63
12. Literaturverzeichnis .......................................................................................................64
13. Anhang ..........................................................................................................................66Seite 7 von 85
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung der Bevölkerungszahlen in der Bundesstadt Bonn zwischen 2019
und 2024 ............................................................................................................................... 9
Abbildung 2: Entwicklung des Durchschnittsalters in den vier Bonner Stadtbezirken zwischen
2019 und 2024 .....................................................................................................................10
Abbildung 3: Entwicklung des Alten- und Jugendquotienten in den vier Bonner Stadtbezirken
zwischen 2014 und 2024 ......................................................................................................11
Abbildung 4: Bevölkerungsvorausberechnung bis 2049 nach Geschlecht und Alter ...........13
Abbildung 5: Pflegequote nach Altersgruppen und Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023) .......16
Abbildung 6: Verteilung der Pflegegrade nach Geschlecht .................................................18
Abbildung 7: Verteilung der Pflegegrade nach Altersgruppe ...............................................19
Abbildung 8: In Bonn erbrachte Pflegeleistungen im Vergleich zwischen 2021 und 2023 ...20
Abbildung 9: Zum Stichtag (15.12.2023) erbrachte Pflegeleistungen nach Geschlecht.......21
Abbildung 10: Zum Stichtag (15.12.2023) erbrachte Pflegeleistungen nach Altersgruppe ..22
Abbildung 11: Pflegemodellrechnung im Vergleich mit den Ist-Werten 2015 bis 2023 ........24
Abbildung 12: Platzzahlen in vollstationärer Pflege je Stadtbezirk 2024 (Stichtag 31.12.) ...26
Abbildung 13: Altersverteilung der Bewohner*innen in vollstationärer Pflege in Bonn
(Stichtag: 31.12.2024) ..........................................................................................................33
Abbildung 14 : Alter beim Eintritt in vollstationäre Pflege in Bonn (Stichtag: 31.12.2024) ...34
Abbildung 15: Standort der stationären Pflegeeinrichtung nach Herkunft der Bewohner*innen
im Jahr 2024 ........................................................................................................................35
Abbildung 16: Anteil der von außerhalb Bonns zugezogenen Bewohner*innen in stationären
Pflegeeinrichtungen zwischen 2019 und 2024 (Stichtag jeweils 31. Dezember) ...................37
Abbildung 17: Herkunft der nach Bonn zugezogenen Bewohner*innen stationärer
Einrichtungen nach Postleitzahlengebiet ..............................................................................38
Abbildung 18: Herkunftsorte der Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn
im Jahr 2024 ........................................................................................................................39
Abbildung 19: Auslastung der Plätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn (Stichtag:
31.12.2024) ..........................................................................................................................41
Abbildung 20: Verteilung der Investitionskosten in stationären Pflegeeinrichtungen in Bonn in
2018 und 2024 .....................................................................................................................45
Abbildung 21: Entwicklung der Förderung von ambulanten Pflegediensten zwischen 2019
und 2024 ..............................................................................................................................47
Abbildung 22: Altersverteilung innerhalb der drei Qualifikationsgruppen des Pflegepersonals
in Bonn (Stichtag: 15.12.2023) .............................................................................................51Seite 8 von 85
Abbildung 23: Beschäftigungsverhältnisse des Personals im stationären Bereich in Bonn
nach Geschlecht, (Stichtag: 15.12.2023) .............................................................................52
Abbildung 24: Altersverteilung des Personals im ambulanten Bereich in Bonn (Stichtag 15.
Dezember 2023)...................................................................................................................54
Abbildung 25: Beschäftigungsverhältnisse des Personals im ambulanten Bereich in Bonn
nach Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023) ...............................................................................54
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Überblick über die Pflegegrade gemäß § 15 SGB XI ...........................................15
Tabelle 2: Pflegemodellrechnung bis 2049 (Stichtag 01. Januar 2050) nach Pflegeleistung 23
Tabelle 3: Anzahl und Platzzahl in Pflegeeinrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
(vollstationäre Pflegeeinrichtungen) nach Jahr (Stichtag: 31.12.) .........................................25
Tabelle 4: Anzahl und Platzzahl in Tagespflegeeinrichtungen nach Jahr (Stichtag: 31.12.) .27
Tabelle 5: Anzahl und Platzzahl in ambulant betreuten Wohngemeinschaften in den Jahren
2023 und 2024 (Stichtag: 31.12.).........................................................................................28
Tabelle 6: Beispielhafte Vorausberechnung der künftig benötigten Pflegeplätze zur Haltung
der Versorgungsquote aus 2024 ..........................................................................................31
Tabelle 7: Kostenentwicklung der Ausgaben für Pflege durch das Amt für Soziales und
Wohnen Bonn (in EUR) ........................................................................................................48
Tabelle 8: Verteilung des Personals im ambulanten Pflegebereich nach Tätigkeitsfeld und
Geschlecht ...........................................................................................................................53Seite 9 von 85
1
1. Kommunale Berichterstattung Alter und Pflege in Bonn
Der demografische Wandel führt zur fortschreitenden Alterung der Bonner
Stadtgesellschaft und damit einhergehendem Mehrbedarf an Pflegeangeboten. Auf der
Grundlage des § 7 APG beschreibt der vorliegende Bericht die Bedarfs- und
Angebotssituation auf dem Bonner Pflegemarkt und bietet darüber hinaus weiterführende
Informationen zu den aktuellsten Entwicklungen im Bereich Pflege.
Mit 42,1 Jahren gehörte die Bundesstadt Bonn im Jahr 2023 zu den 25 deutschen Städten
und Landkreisen mit dem niedrigsten Durchschnittalter.1 Aber auch in Bonn macht sich der
demografische Wandel bemerkbar und führt zu einer Alterung der Stadtgesellschaft, die sich
durch das voranschreitende Alter der geburtenstarken Baby-Boomer-Generationen in den
kommenden Jahren weiter verstärken wird. Obwohl Alter schon lange nicht mehr mit
Gebrechlichkeit gleichzusetzen ist und sich viele Menschen bis in hohe Lebensjahre aktiv in
die Gesellschaft einbringen, kann dennoch nicht ausgeblendet werden, dass mit dem
zunehmenden Anteil alter und hochaltriger Menschen auch der Bedarf an Pflegeangeboten
steigen wird. Bonn zählt heute zu einer von vier der 22 kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens
für die ein überdurchschnittlicher Zuwachs an pflegebedürftigen Personen erwartet wird.2 Zu
dieser Entwicklung tragen unter anderem sich verändernde familiäre Strukturen bei.
Abnehmende Familiengrößen und steigende Kinderlosigkeit führen dazu, dass
pflegebedürftige Personen im Alter immer weniger auf familiäre Unterstützungsnetzwerke
zurückgreifen können. Dieses Phänomen wird auch durch die verstärkte Mobilität und die
dadurch entstehende räumliche Distanz zwischen erwachsenen Kindern und ihren
pflegebedürftigen Eltern verstärkt.3
Aufgrund der aufgezeigten Entwicklungen stellt der demografische Wandel gerade mit Blick
auf den Pflegebedarf eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Im Sinne des
Sozialstaatsprinzips ist es der gesellschaftliche Anspruch, dieser Herausforderung zu
begegnen und eine quantitativ und qualitativ angemessene Unterstützungsstruktur für heutige
und künftige Generationen älterer und pflegebedürftiger Personen zu gewährleisten. Dieses
Ziel ist auch in dem im Jahr 2014 verabschiedeten Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-
Westfalen (APG NRW) verankert, das die Sicherstellung einer leistungsfähigen
1 Statista (2025): Städte und Landkreise mit dem niedrigsten Durchschnittsalter in Deutschland im Jahr 2023.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1111916/umfrage/juengste-regionen-in-deutschland/. Zugriff:
07.03.2025.
2 IT.NRW (2025a): Pflegemodellrechnung für NRW. Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Land sowie in den
Kreisen und kreisfreien Städten bis 2050/2070, https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik-
kompakt/pflegemodellrechnung-fuer-nrw#pts_2619, Zugriff 25.03.2025
3 Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung 2025: Demografischer Wandel. https://www.berlin-
institut.org/themen/national/demografischer-wandel. Zugriff: 07.03.2025.Seite 10 von 85
2
Unterstützungsstruktur für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch „[…] die Förderung
der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten,
Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen“ vorsieht.4 Um die Erreichung dieses Ziels
zu verfolgen, schreibt der § 7 APG NRW die Erstellung einer örtlichen Planung durch Kreise
und kreisfreie Städte im zweijährigen Turnus vor. Dabei sollen folgende Aspekte behandelt
werden:
1. die Bestandsaufnahme der Angebote,
2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung
stehen und
3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung,
Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
Mit diesem Auftrag bildet § 7 APG NRW die gesetzliche Grundlage für den vorliegenden
Bericht zur Situation des Pflegeangebots in der Bundesstadt Bonn. Ziel des Berichtes ist es,
die aktuelle demographische Lage und pflegerische Versorgung in der Bundesstadt Bonn
darzustellen, die weitere Entwicklung mithilfe von Prognosen einzuschätzen und davon
ausgehend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des pflegerischen Angebots in Bonn
abzuleiten.5 Dabei knüpft der Bericht an den im Jahr 2019 veröffentlichten Bericht zu Alter und
Pflege in Bonn an und schreibt diesen fort.6
Die Ergebnisse bilden eine wichtige Informationsgrundlage für den verwaltungsinternen
Fachbereich Alter und Pflege und können diesem richtungsweisend mit wichtigen
Erkenntnissen für die weitere Planung und Steuerung dienen. Gleichzeitig richtet sich der
Bericht aber auch an Kommunalpolitik, Träger in der Pflege, Investoren, Medien, und die
breite, interessierte Öffentlichkeit, indem er Transparenz zur Pflegesituation in Bonn herstellt
und die Aufmerksamkeit auf Herausforderungen und Handlungsbedarfe lenkt. Um den
diversen Zielgruppen dieses Berichts gerecht zu werden und umfangreiche Transparenz über
die Datenlage zu schaffen, fällt der aktuelle Bericht umfassender aus als sein Vorgänger. So
werden im Folgenden nicht nur die Ergebnisse der deskriptiven Analysen beschrieben,
sondern – wo nötig – auch Hintergrundinformationen zum Thema Pflege bereitgestellt.
Der Bericht startet mit einem Kapitel zu den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen,
wobei der Fokus vor allem auf den Entwicklungen seit der letzten Berichterstattung im Jahr
2019 liegt. Anschließend wird die demographische Entwicklung in Bonn inklusive Prognosen
4 § 1 APG NRW
5 Es ist zu beachten, dass die formulierten Empfehlungen nicht verbindlich sind, da es sich bei der vorliegenden
örtlichen Planung nicht um eine nach §7 Abs. 6 APG NRW “verbindliche Bedarfsplanung” handelt.
6 Der Bericht Alter und Pflege in Bonn 2019 kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://www.bonn.de/themen-entdecken/gesundheit-verbraucherschutz/pflegeplanung.php. Unter anderem
aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Berichterstattung seitdem ausgesetzt. Mit dem vorliegenden Bericht
wird der in §7 APG NRW festgelegte Zweijahresrhythmus wieder aufgenommen.Seite 11 von 85
3
beschrieben. Da hier auch auf die Anzahl pflegebedürftiger Personen eingegangen wird, wird
der Begriff der Pflegebedürftigkeit näher erläutert. Die darauffolgenden Kapitel beschäftigen
sich mit der Bestandsaufnahme des Bonner Pflegemarktes. Neben der aktuellen Infrastruktur
für die Zielgruppe der Pflegebedürftigen und Angehörigen, werden hier auch die
Belegungsstruktur und die Auslastung in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und
teilweise ambulanten Settings in der Stadt Bonn sowie die Kosten der Pflege für die Stadt
Bonn und die Personalsituation thematisiert. Auf Grundlage aller gesammelten Erkenntnisse
geht der Bericht zuletzt auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ein. Diese deskriptiven
Schritte ermöglichen es, das vorherrschende Pflegeangebot in Bonn quantitativ und qualitativ
zu bewerten und im Fazit nötige Maßnahmen vorzuschlagen.
Abschließend ist zu betonen, dass der vorliegende Bericht neben präzisen Daten zum Ist-
Stand auch auf in die Zukunft gerichtete Prognosen beruht. Letztere entstammen einer
Bevölkerungsvorausberechnung, die immer mit Unsicherheiten verbunden sein kann; das
haben gerade die letzten Jahre mit einer unvorhergesehenen Pandemie und einem
unerwarteten Krieg in Europa gezeigt. Trotz dieser Unsicherheiten kann dieser Bericht ein
wichtiges Instrument zur Orientierung bei der Angebotssteuerung im Bonner Pflegemarkt sein.
Somit stellt er einen von vielen Bausteinen dar, um den älteren und hochaltrigen Bürger*innen
der Bundesstadt Bonn ein gutes Älter werden zu ermöglichen.
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Pflegebereich unterliegt kontinuierlichen Anpassungen gesetzlicher Rahmen-
bedingungen. Die in den letzten Jahren verabschiedeten Reformen haben zum Ziel, die
Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu entlasten, das Pflegepersonal zu stärken und
die Digitalisierung im Pflegebereich voranzutreiben. Von zentraler Bedeutung waren hier
im Berichtszeitraum u.a. das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
aus dem Jahr 2022 oder das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aus
dem Jahr 2023.
Die Versorgung von pflegebedürftigen Personen ist ein komplexes Themenfeld, das in
Deutschland in unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen geregelt wird. Von zentraler
Bedeutung ist hierbei das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), in dem die
Rahmenbedingungen der sozialen Pflegeversicherung festgelegt sind und aus dem folglich
auch die Finanzierung stationärer und ambulanter Pflegedienstleistungen hervorgeht.
Neben dem SGB XI gibt es zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, die u.a. die
Ansprüche der Pflegebedürftigen, die Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen oder die
Unterstützung pflegender Angehöriger regulieren. Im Rahmen des vorliegenden Berichts kannSeite 12 von 85
4
nicht auf jede dieser Bestimmungen einzeln eingegangen werden. Stattdessen sollen vor
allem die Gesetze hervorgehoben werden, die während des Berichtszeitraums in Kraft
getreten sind und die für die Interpretation der im Folgenden präsentierten Zahlen als
besonders relevant erscheinen. Eine umfassende Übersicht über die gesetzlichen
Rahmenbedingungen findet sich in dem von der Bundesregierung in Vierjahresintervallen
veröffentlichtem Pflegebericht.7
Bereits im letzten Bericht „Alter und Pflege in Bonn 2019“ wurden die für den damaligen
Berichtzeitraum relevanten Bestimmungen im Bereich Pflege thematisiert.8 Hierbei handelte
es sich im Wesentlichen um folgende Gesetze und Verordnungen:
GEPA NRW9 (inkl. „Alten- und Pflegegesetz“ (APG) und „Wohn- und Teilhabegesetz“ (WTG))
aus dem Jahr 2014, umfasst u.a.:
 Umsetzung einer Einzelzimmerquote von 80 % bei Bestandseinrichtungen bzw. 100 %
bei neuen Einrichtungen bis 2018
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) aus dem Jahr 2016, umfasst u.a.:
 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und den darauf basierenden
Pflegegraden inkl. eines neuen Begutachtungsverfahrens
 Gleichberechtigter Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige
mit körperlichen Erkrankungen und jenen mit Demenz
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) aus dem Jahr 2017, umfasst u.a.:
 Stärkung der kommunalen Pflegeplanung
 Bereitstellung von Personal- und Sachmitteln für kommunale Angebote zur
Unterstützung im Alltag
 Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes im Recht der Hilfe zur Pflege
 Präzisierung von Pflege- und Eingliederungshilfe
 Stärkung der Kontroll- und Prüfrechte zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug
7 Die Pflegeberichte der Bundesregierung können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-
fakten/pflegeberichte.html
8 Bundesstadt Bonn (2019): Alter und Pflege in Bonn 2019. S. 4-7.
9 Vom Landtag NRW verabschiedetes „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten,
teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und
Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre
Angehörigen“.Seite 13 von 85
5
AnFöVO10 aus dem Jahr 2017, umfasst u.a.:
 Regelungen zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zwecks
Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse
 Übertragung der Zuständigkeit für Angebote zur Unterstützung im Alltag von der
Bezirksregierung auf die Kommunen
Im Folgenden werden nun die Bestimmungen vorgestellt, die seit der Veröffentlichung des
letzten Berichts zu Alter und Pflege in der Stadt Bonn in Kraft getreten sind und die für den
vorliegenden Bericht besonders relevant sind.
2.1. Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen
Ein Kernziel der im Berichtszeitraum verabschiedeten Gesetze und Verordnungen ist die
Unterstützung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen. So erleichtert
beispielsweise das im Jahr 2019 in Kraft getretene Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG),
auch bekannt als „Sofortprogramm Pflege“, pflegenden Angehörigen den Zugang zu
medizinischen Rehabilitationsleistungen und soll so zu ihrer Entlastung beitragen. Während
dieser Rehabilitationsleistungen muss die Versorgung der Pflegebedürftigen in derselben
Rehabilitationseinrichtung geleistet oder anderweitig durch die Kranken- und Pflegekassen
organisiert werden. Somit wird zum einen die häusliche Pflege gestärkt, gleichzeitig erhöht
sich der Bedarf an Pflegepersonal, das die kurzzeitig ausfallende Versorgung abfängt.
Eine weitere nennenswerte Unterstützung pflegender Angehöriger wurde durch das im Jahr
2023 in Kraft getretene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), auch
bekannt als Pflegereform 2023, realisiert. Mit diesem Gesetz wurde das
Pflegeunterstützungsgeld für erwerbstätige Angehörige reformiert, die dieses von nun an
mehrmals pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen können und nicht mehr wie bisher nur ein
Mal. Zusätzlich wurde mit dem PUEG ein sog. gemeinsamer Jahresbetrag eingeführt, der
einen flexibleren Zugang zur Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege ermöglicht.
Damit wird die Kurzzeitpflege, die durch Anhebung der Leistungsbeträge im Rahmen des im
September 2022 verabschiedeten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes
(GVWG) bereits aufgewertet wurde, weiter gestärkt und pflegende Angehörigen entlastet.
Neben der Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen, zielen die im Berichtszeitraum
verabschiedeten Bestimmungen auch darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
sowohl finanziell als auch durch Sachleistungen zu entlasten. Hierzu zählen u.a. die im GVWG
festgelegte Beschränkung des Eigenanteils in der vollstationären Pflege oder die Anpassung
der Leistungsbeträge im Rahmen des PUEG, das eine Anhebung zum 01. Januar 2024, zum
10 Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen.Seite 14 von 85
6
01. Januar 2025 und zum 01. Januar 2028 vorsieht. Mit der sukzessiven Erhöhung der
Leistungsbeträge geht eine Stärkung der häuslichen und ambulanten Pflege einher, die bei
der Anhebung vorrangig Berücksichtigung finden.
2.2. Entlastung des ambulanten und stationären Pflegepersonals
Aufgrund des Fachkräftemangels und der damit einhergehenden angespannten Personallage
im Pflegesektor spielt die Entlastung des Pflegepersonals in der Gesetzgebung eine wichtige
Rolle. Während die zuvor genannten Maßnahmen zur Stärkung der häuslichen Pflege durch
Angehörige bereits zur Entlastung des ambulanten und stationären Pflegepersonals beitragen
können, gibt es eine Reihe weitere Regelungen, die sich direkt auf die Arbeitsbedingungen in
der professionellen Pflege beziehen.
Das zum 01. Januar 2019 in Kraft getretene PpSG hat beispielsweise die Schaffung (bzw.
Aufstockung) von insgesamt 13.000 vollständig von den Krankenkassen refinanzierten
zusätzlichen Stellen vorgesehen. Außerdem wurden zusätzliche Mittel für die bessere
Vereinbarung von Familie und Beruf zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren regelt das PpSG, dass die Vergütung von Auszubildenden – u.a. in der
Krankenpflege und Krankenpflegehilfe – im ersten Jahr vollständig von den Kostenträgern
refinanziert wird. Hierdurch sollen Anreize geschaffen werden, mehr Personal auszubilden und
so den knappen Personalbestand in der Pflege auszubauen. Änderungen in der Ausbildung
von Pflegepersonal ergaben sich auch durch das am 01. Januar 2020 in Kraft getretene
Pflegeberufegesetz (PflBG), mit dem die Ausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits-
und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengefasst und
in eine generalistische Ausbildung überführt wurden. In diesem Rahmen wurde zudem die
Möglichkeit zur Aufnahme eines Pflegestudiums geschaffen, wodurch neue
Berufsmöglichkeiten in der Pflege eröffnet werden sollen. Im Dezember 2023 wurde das neu
geschaffene Pflegestudium durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) weiter
gestärkt, indem duale Strukturen ausgestaltet und eine Bezahlung während des gesamten
Studiums ermöglicht wurden. Mit dem PflStudStG wurde zudem die erleichterte Anerkennung
von ausländischen Ausbildungsabschlüsse in der Pflege vereinbart.
Neben der Schaffung neuer Stellen und einer verbesserten Ausbildungssituation hatten die
Gesetze und Vorschriften des Berichtszeitraums auch Auswirkungen auf die Löhne im
Pflegesektor. Hierzu zählen u.a. die regelmäßigen Anpassungen des Mindestentgelts und des
Mindesturlaubs in der Pflegearbeitsbedingungenverordnung. Eine wichtige Änderung ergab
sich auch durch das GVWG, in dem geregelt ist, dass seit September 2022 nur noch die
Pflegeeinrichtungen mit der Pflegeversicherung abrechnen dürfen, die ihre Pflege- und
Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen.Seite 15 von 85
7
Eine weitere zentrale Änderung, die mit dem GVWG initiiert wurde, war die Anpassung des
Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege. Während Pflegeeinrichtungen bislang
eine Aufteilung von 50 zu 50 (50 % Fachpersonal und 50 % Hilfskräfte) vorhalten mussten,
gelten seit Juli 2023 bundeseinheitliche Personalanhaltswerte, die in § 113c SGB XI
festgeschrieben sind. Die neuen Personalanhaltswerte orientieren sich an der Struktur der
Bewohnerschaft der jeweiligen Einrichtung und sehen für jeden Pflegegrad bestimmte
Vollzeitäquivalente an Hilfskräften ohne Ausbildung, Hilfskräften mit mind. einjähriger
Ausbildung und Fachpersonal mit mind. dreijähriger Ausbildung vor. Mit diesem
Qualifikationsmix geht eine stärkere Delegation von Aufgaben einher, die den Bedarf an
Fachpersonal verringert. Von der Anwendung der seit Juli 2023 geltenden
Personalanhaltswerte kann derzeit unter bestimmten Voraussetzungen noch abgesehen
werden. Bis Ende 2025 soll das neue Personalbemessungsverfahren jedoch bundesweit
etabliert sein.
Für die häusliche Pflege bedeutet das GVWG eine Ausweitung der Befugnisse der
Pflegekräfte, die seit in Kraft treten des Gesetzes eigenständig Hilfsmittel verordnen und
Entscheidungen treffen dürfen. Eine ähnlich gerichtete Entlastung der ambulanten Pflege zu
Hause erfolgte mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) aus dem Jahr
2019. Dieses sieht vor, dass auch ambulante Betreuungsdienste ohne pflegerisches Angebot
für die Leistungserbringung von Sachleistungen in der ambulanten Pflege zugelassen werden.
2.3. Digitalisierung im Pflegesektor
Ein drittes Schwerpunktthema der während des Berichtszeitraums in Kraft getretenen
Bestimmungen ist die Digitalisierung im Pflegesektor, die bei erfolgreicher Umsetzung auf die
beiden zuvor genannten Themenkomplexe – Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren
Angehörigen sowie Entlastung des Pflegepersonals – einzahlen soll.
Zur Förderung der Digitalisierung wurden Gesetze und Verordnungen verabschiedet, die sich
gezielt auf dieses Thema beziehen. Hierzu zählen u.a. das Digitale-Versorgung-Gesetz
(DVG, Dezember 2019), das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
(DVPMG, Juni 2021), die Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV, Oktober 2022)
oder das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens
(Digital-Gesetz bzw. DigiG, März 2024). Mit diesen Bestimmungen sollen zum einen die
Erstattung und Weiterentwicklung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) bzw. digitaler
Gesundheitsanwendungen (DiGA) gestärkt und das Angebot an telemedizinischen
Konsultationen und digitaler Pflegeberatung ausgebaut werden. Zum anderen wurde mit den
Bestimmungen auch die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt, die seit Januar 2025
allen Versicherten zur Verfügung steht und die Arbeit im Gesundheits- und Pflegebereich
durch schnelle und umfassende Dateneinsicht erleichtern soll. Für PflegeeinrichtungenSeite 16 von 85
8
bedeutet das, dass sie die Voraussetzungen schaffen müssen, um sich an die
Telematikinfrastruktur anzubinden, womit die digitale Vernetzung der relevanten Akteure im
Pflegebereich sowie ein sicherer Datenaustausch sichergestellt werden soll. Dies wurde mit
dem DVG freiwillig gefördert und ist seit dem Inkrafttreten des PUEG im Jahr 2023 für alle
ambulanten und stationären Einrichtungen verpflichtend.
3. Bevölkerung in Bonn
Seit 2023 leben in Bonn das erste Mal mehr Personen über 65 als unter 20 Jahren. Laut
Bevölkerungsvorausberechnungen der Landesstelle IT.NRW wird sich die Schere
zwischen Jung und Alt noch bis mindestens 2030 weiter öffnen. Mit der zunehmenden
Alterung steigt auch die Pflegequote, wobei diese in Bonn mit 5,9 % derzeit noch unter
dem bundeweiten Durchschnitt liegt. Besonders hervorzuheben ist der Anstieg an
häuslicher Pflege, der in dem gewachsenen Anteil von Pflegegeldempfänger*innen (2001:
51,8 %; 2023: 58,6 %) an allen Pflegebedürftigen deutlich wird.
Der letzte Bericht Alter und Pflege in Bonn wurde im Jahr 2019 veröffentlicht und beruht
größtenteils auf Daten aus dem Berichtsjahr 2018. Seitdem sind mit der Corona Pandemie
und dem Krieg in der Ukraine unvorhergesehene Ereignisse eingetreten, die beide direkte
Auswirkungen auf die demographische Entwicklung hatten oder noch immer haben. Daher
beschreibt der aktuelle Bericht im Folgenden die derzeitige Bevölkerungsstruktur in Bonn
sowie deren Entwicklung im Laufe der letzten Jahre. Die hierfür genutzten Daten stammen
aus den Bonner Meldeämtern und wurden in aggregierter Form von der Statistikstelle der
Bundesstadt Bonn zur Verfügung gestellt. In diesen Bevölkerungsdaten sind Personen ohne
Hauptwohnsitz in Bonn sowie Migrant*innen in Übergangs- oder Erstaufnahmeeinrichtungen
nicht inkludiert.
Auf die Entwicklung der letzten Jahre folgt eine Prognose zur Entwicklung der Bonner
Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten. Die Prognose basiert auf der vom
Landesbetrieb IT.NRW11 erstellten Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2020 bis
204912, der der Bevölkerungsstand zum 01. Januar 2021 zugrunde liegt.13 Für die Prognose
wird bewusst die Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW und nicht die der Statistikstelle
der Bundesstadt Bonn herangezogen, da dadurch ein besserer Abgleich mit der
11 IT.NRW steht für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (Statistisches Landesamt).
12 IT.NRW spricht von einer Bevölkerungsvorausberechnung von 2021 bis 2050. Die berechneten Werte beziehen
sich jedoch immer auf den Stichtag 01. Januar. In Anlehnung an die Statistikstelle der Bundesstadt Bonn, die immer
mit dem Stichtag 31. Dezember arbeitet, um über ein Jahr zu berichten, beziehen wir die Werte der
Bevölkerungsvorausberechnung ebenfalls immer auf das vergangene Jahr und sprechen im vorliegenden Bericht
somit von der Entwicklung zwischen 2020 und 2049.
13 IT.NRW (2025b): Bevölkerungsvorausberechnung für NRW. Ergebnisse für das Land, Kreise sowie für Städte
und Gemeinden 2021 bis 2050/2070, https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/statistik-
kompakt/bevoelkerungsvorausberechnung-fuer-nrw, Zugriff 12.02.2025Seite 17 von 85
9
Vorausberechnung der Anzahl Pflegebedürftiger gegeben ist, die ausschließlich von IT.NRW
bereitgestellt wird (s. Abschnitt 3.3.2).
3.1. Bevölkerungsentwicklung zwischen 2019 und 2024
Zum 31. Dezember 2019, dem Veröffentlichungsjahr der letzten Ausgabe des Berichts Alter
und Pflege in Bonn, lebten insgesamt 332.769 Personen in Bonn. Bis zum 31. Dezember 2024
ist die Bevölkerung in der Bundesstadt um 2,24 % auf insgesamt 340.226 Personen
angewachsen (s. Abbildung 1). Den größten Zuwachs verzeichnete dabei der Stadtbezirk
Hardtberg mit 3,64 %. Der Stadtbezirk Beuel wuchs mit 0,98 % am geringsten an.
Abbildung 1: Entwicklung der Bevölkerungszahlen in der Bundesstadt Bonn zwischen 2019 und 2024
Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister
Eine Ursache für die wachsenden Bevölkerungszahlen in Bonn liegt in der Zunahme der
Lebenserwartung, die sich auch auf die Altersverteilung in der Bonner Bevölkerung auswirkt.
Zwischen 2019 und 2024 ist das Durchschnittsalter in Bonn von 41,9 Jahren auf 42,5 Jahre
angestiegen. In Gesamtdeutschland gab es zwischen 2019 und 2023 hingegen lediglich einen
Anstieg von 44,5 auf 44,6 Jahren.14 Die Stadt Bonn ist somit jünger als der
Bundesdurchschnitt, altert jedoch schneller.
Im Dezember 2024 war Bad Godesberg mit durchschnittlich 44,2 Jahren (+0,4 Jahre im
Vergleich zu 2019) der älteste der vier Bonner Stadtbezirke. Im Stadtbezirk Bonn war die
Bevölkerung mit durchschnittlich 40,7 Jahren (+0,6 Jahre im Vergleich zu 2019) hingegen am
14 DESTATIS (2025a): Bevölkerung nach dem Gebietsstand und Durchschnitts-alter 1990 bis 2023,
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/bevoelkerungsstand-gebietsstand-werte.html, Zugriff
26.02.2025.
68.010 67.410 67.416 67.692 67.065 67.266
204.485 205.356 206.526 207.795 207.612 208.241
60.274 61.028 62.033 62.909 63.547 64.719
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
400.000
2019 2020 2021 2022 2023 2024
0-20 Jahre 21-64 Jahre 65 Jahre und älterSeite 18 von 85
10
jüngsten. Der größte Sprung erfolgte im Stadtbezirk Beuel, wo das Durchschnittsalter um 0,8
Jahre – von 43,7 Jahren auf 44,5 Jahre – zunahm (s. Abbildung 2).
Abbildung 2: Entwicklung des Durchschnittsalters in den vier Bonner Stadtbezirken zwischen 2019 und 2024
Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister
Das steigende Durchschnittsalter deutet bereits auf eine Verschiebung des Verhältnisses der
Generationen hin. Dieses wird in der Demographie häufig mit den beiden Indikatoren Jugend-
und Altenquotient abgebildet. Der Jugendquotient setzt die Bevölkerung unter 20 Jahren in
Relation zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre) und zeigt somit bei einem
Wert von 44 ein ausgeglichenes Verhältnis an. Je geringer dieser Wert, desto zahlenmäßig
schwächer sind die nachkommenden Generationen.15 Der Altenquotient hingegen setzt die
Bevölkerung ab 65 Jahren in Relation zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64
Jahre). Je höher dieser Wert, desto mehr ältere Personen kommen auf 100 Personen im
Erwerbsalter.16 Seit der Veröffentlichung des letzten Berichts Alter und Pflege in Bonn im Jahr
2019 kam es zu einer bedeutenden Umkehr des Verhältnisses der beiden Indikatoren
zueinander. Auf gesamtstädtischer Ebene übertraf der Wert des Altenquotienten den des
Jugendquotienten im Jahr 2023. Folglich gibt es seitdem in Bonn mehr Personen über 65
Jahren als unter 20 Jahren (s. Anhang Abbildung A 1). Zwischen den vier Bonner
Stadtbezirken zeigen sich im Verhältnis von Alten- zu Jugendquotienten jedoch deutliche
Unterschiede (s. Abbildung 3).
15 Hochstetter, Bernhard (2015): Jugend- und Altenquotient zur Beschreibung der demografischen Entwicklung in
Baden-Württemberg. In: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 5/2015. Stuttgart: Statisches Landesamt
Baden-Württemberg.
16 Ebd.
43,8 40,1 43,7 42,644,2 40,7 44,5 43,1
0
15
30
45
60
Bad Godesberg Bonn Beuel Hardtberg
2019 2024Seite 19 von 85
11
Abbildung 3: Entwicklung des Alten- und Jugendquotienten in den vier Bonner Stadtbezirken zwischen 2014 und
2024
Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister
In Beuel übertraf der Altenquotient den Jugendquotienten bereits 2017 und 2020 dann auch
in Hardtberg. Die Schere zwischen dem Jugend- und den Altenquotienten ist in Beuel jedoch
deutlich stärker ausgeprägt und hat sich im Verlauf der letzten Jahre kontinuierlich weiter
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Stadtbezirk Bad Godesberg
Altenquotient Jugendquotient
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Stadtbezirk Bonn
Altenquotient Jugendquotient
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Stadtbezirk Beuel
Altenquotient Jugendquotient
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Stadtbezirk Hardtberg
Altenquotient JugendquotientSeite 20 von 85
12
geöffnet. In Bad Godesberg lag der Altenquotient schon im gesamten Zeitraum der letzten
zehn Jahre über dem Jugendquotienten, wobei sich die Werte der beiden Quotienten auf
einem relativ stabilen Niveau mit einer minimalen Differenz eingependelt haben. Im
Stadtbezirk Bonn hingegen hat der Altenquotient den Jugendquotienten bis heute nicht
überstiegen, auch wenn sich hier ebenfalls eine tendenzielle Annäherung deutlich erkennen
lässt.
3.2. Bevölkerungsvorausberechnung bis 2049
Die für die vergangenen Jahre beschriebene Zunahme der Bonner Bevölkerung setzt sich laut
der von IT.NRW durchgeführten Bevölkerungsvorausberechnung auch in den kommenden
Jahrzehnten weiter fort.17 Für das Jahr 2049 (Stichtag 01.01.2050) wird eine Bevölkerungszahl
von insgesamt 359.562 Personen prognostiziert, was im Vergleich zum Jahr 2024 einem
relativen Wachstum von 5,7 % entspricht. Hierbei zeigt sich ein klarer Unterschied zwischen
den Geschlechtern. Während bei den Frauen ein Wachstum von 7,2 % erwartet wird, soll die
männliche Bevölkerung lediglich um 4,1 % ansteigen. Diese unterschiedlichen Entwicklungen
sind ein erstes Indiz dafür, dass das Bevölkerungswachstum vor allem durch die Zunahmen
älterer Personen bedingt ist, da bei diesen der Frauenanteil aufgrund verschiedener Faktoren
prinzipiell höher ist.
Die Annahme, dass das Wachstum vorrangig durch die älteren Bevölkerungsgruppen
befördert wird, bestätigt sich, wenn man die Entwicklung getrennt nach den folgenden
Altersgruppen betrachtet: „unter 21 Jahren“, „21 bis unter 65 Jahren“ und „65 Jahre und älter“
(s. Abbildung 4). Vor allem in der Gruppe der über 65-Jährigen prognostiziert IT.NRW eine
kontinuierliche Zunahme, die mindestens bis Ende der 2030er anhält und sich dann auf einem
Bevölkerungsanteil von rund 23 % einpendelt. Im gleichen Zeitraum wird von einem leichten
Rückgang bei den 21- bis unter 65-Jährigen ausgegangen, dem in den 2040ern dann ein
Anstieg folgt. Am konstantesten zeigt sich die Gruppe der unter 21-Jährigen, die sich bis 2049
auf einem relativ stabilen Niveau von rund 20 % befindet.
17 Eine Differenzierung nach den vier Bonner Stadtbezirken ist bei der Prognose nicht möglich, da IT.NRW nur
Vorausberechnungen für das gesamte Bonner Stadtgebiet bereitstellt.Seite 21 von 85
13
Quelle: IT.NRW, Bevölkerungsvorausberechnung; Bundesstadt Bonn – Statistikstelle, Melderegister
Hinweis: Die rote und blaue Linie bilden den von der Statistikstelle Bonn plausibilisierten Melderegisterstand zum
31.12.2024 ab. Die Y-Achsen der drei Graphen umfassen immer einen Wertbereich von 30.000 Personen, weichen
in ihren Minimal- und Maximalwerten jedoch voneinander ab.
Abbildung 4: Bevölkerungsvorausberechnung bis 2049 nach Geschlecht und Alter
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000
Altersgruppe über 65 Jahre
Männer ab 65 Jahren (Prognose) Männer ab 65 Jahren (Ist)
Frauen ab 65 Jahren (Prognose) Frauen ab 65 Jahren (Ist)
80.000
85.000
90.000
95.000
100.000
105.000
110.000 Altersgruppe 21 bis unter 65 Jahren
Männer 21-64 Jahre (Prognose) Männer 21-64 Jahre (Ist)
Frauen 21-64 Jahre (Prognose) Frauen 21-64 Jahre (Ist)
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000 Altersgruppe unter 21 Jahren
Männer (Prognose) Männer (Ist)
Frauen (Prognose) Frauen (Ist)Seite 22 von 85
14
Die beschriebene Entwicklung in den Altersgruppen lässt sich durch die Alterung der sog.
Baby-Boomer-Generation erklären, die zwischen 1955 und 1969 geboren wurde und demnach
im Jahr 2024 zwischen 55 und 69 Jahren alt ist. Diese geburtenstarke Generation wird in den
kommenden Jahren in die Gruppe der Alten und Hochaltrigen übergehen und den
gesellschaftlichen Alterungsprozess beschleunigen. Während dem Altenquotienten bis zum
Jahr 2049 ein Maximalwert von 39,1 vorhergesagt wird (2024 lag er bei 30,4), soll der
Jugendquotient auf einem Niveau von rund 31 stagnieren (s. Anhang Abbildung A 2). Wenn
diese Prognose eintritt, verfestigt sich ab Mitte der 2030er Jahre eine Differenz von 8
Prozentpunkten zwischen dem Alters- und dem Jugendquotienten. Folglich kämen auf 100
Personen im erwerbsfähigen Alter ca. 39 Personen über 65 Jahren, aber nur 31 Personen
unter 20 Jahren. Eine Umkehr dieser Erwartung wird zumindest für den Zeitraum bis Anfang
2050 nicht erwartet.
Bei der Interpretation der beschriebenen Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung
muss beachtet werden, dass es sich um eine auf Annahmen basierte Prognose handelt, die
von gesellschaftlichen Gegebenheiten vor dem Stichtag 01. Januar 2021 ausgeht.18
Entwicklungen, die seitdem eingetreten sind (wie z.B. der Krieg in der Ukraine und die damit
verbundenen Migrationsbewegungen), finden in der Bevölkerungsvorausberechnung
demnach keine Berücksichtigung. Bereits der Abgleich zwischen der Prognose von 2020 bis
2024 mit dem plausibilisierten Melderegisterstand (s. rote und blaue Linie in Abbildung 4) zeigt
deutliche Abweichungen in der Gruppe der 21- bis 64-jährigen Männer. Diese wurde im
Rahmen der Bevölkerungsvorausberechnung um durchschnittlich rund 3.500 Männer pro Jahr
unterschätzt. In den restlichen Vergleichsgruppen fallen die Abweichungen geringer aus und
sind somit vernachlässigbar.
3.3. Pflegebedürftigkeit
In den bisherigen Ausführungen wurde vor allem die Alterung der Bonner Bevölkerung
beleuchtet, die in den letzten Jahren bereits stattgefunden hat und in den kommenden Jahren
anhalten wird. Alter ist jedoch nicht automatisch mit Gebrechlichkeit oder Pflegebedürftigkeit
gleichzusetzen. Dank medizinischen und technischen Fortschritts gibt es immer mehr sog.
„junge Alte“, die trotz fortgeschrittenen Alters ein gesundes, selbstbestimmtes Leben führen
und aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft teilhaben. Aus der simplen Quantifizierung des
Anteils der alten Bevölkerung lassen sich demnach keine Schlüsse auf den Bedarf an
Pflegeangeboten in Bonn schließen. Daher fokussiert sich der folgende Abschnitt auf die
Personen in Bonn, die als pflegebedürftig gelten und folglich auf ein entsprechendes
Unterstützungsangebot angewiesen sind. Zunächst wird der Begriff Pflegebedürftigkeit in den
18 Mehr Informationen zur Methodik und den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung können in der
Landesdatenbank NRW abgefragt werden (https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online).Seite 23 von 85
15
geltenden gesetzlichen Rahmen eingeordnet, bevor über den aktuellen Stand sowie die zu
erwartende Entwicklung der Pflegebedürftigen in Bonn berichtet wird. Hierfür werden erneut
Daten der zweijährig durchgeführten Pflegestatistik herangezogen, die von IT.NRW
bereitgestellt werden. Die letzte Veröffentlichung der Pflegestatistik erfolgte im November
2024 und bezieht sich – wenn nicht anders ausgewiesen – auf den Stichtag 15. Dezember
2023.19
3.3.1. Begriff der Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit ist in Deutschland durch das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
geregelt. Demnach gelten Personen als pflegebedürftig, „die gesundheitlich bedingte
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der
Hilfe durch andere bedürfen.“20 Die zur Pflegebedürftigkeit führenden Beeinträchtigungen
können körperlicher, kognitiver oder psychischer Natur sein und müssen die betroffene Person
auf Dauer (mind. sechs Monate) in ihrer Selbstständigkeit behindern.21
Seit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetztes (PSG II) am 01. Januar 2017 wird die
Pflegebedürftigkeit von Personen in Deutschland entsprechend ihrer Schwere in Pflegegrade
eingestuft, die die Grundlage für den Leistungsanspruch der pflegebedürftigen Person bilden.
Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die aufsteigend eine zunehmende Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit anzeigen (s. Tabelle 1).
Tabelle 1: Überblick über die Pflegegrade gemäß § 15 SGB XI
Pflegegrad Schwere der Beeinträchtigung
1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit
besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Nach Antragsstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung erfolgt die Zuweisung eines
Pflegegrades im Rahmen einer Begutachtung. Diese orientiert sich an den in § 14 Absatz 2
SGB XI aufgelisteten Kriterien: (1) Mobilität, (2) kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3)
19 Die von IT.NRW bereitgestellten Daten zur Pflegebedürftigkeit beruhen auf Informationen von
ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie von den Spitzenverbänden der Pflegekassen
und des Verbands der privaten Krankenversicherung. Es ist daher davon auszugehen, dass Personen
ohne Versichertenstatus nicht vollständig in der Statistik erfasst sind. In Bonn gab es im Dezember 2024
beispielsweise 238 nichtversicherte Empfänger*innen von Hilfe zur Pflege (43 Personen in
Einrichtungen und 196 Personen außerhalb von Einrichtungen).
20 § 14 Absatz 1 Satz 1 SGB XI
21 Ebd.Seite 24 von 85
16
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Bewältigung von
und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und
Belastungen und (6) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Der Grad der
Pflegebedürftigkeit sowie die damit verbundenen Leistungsansprüche können für Personen
jeden Alters festgestellt werden. Personen, die aufgrund ihrer physischen oder psychischen
Verfasstheit prinzipiell pflegebedürftig wären, aber keinen Antrag auf Leistungen aus der
Pflegeversicherung stellen, fallen aus der offiziellen Berichterstattung über die vorherrschende
Pflegebedürftigkeit heraus und können daher auch im nachfolgenden Abschnitt nicht
berücksichtigt werden.
3.3.2. Pflegebedürftigkeit in Bonn
a) Ausmaß der Pflegebedürftigkeit in Bonn
Abbildung 5: Pflegequote nach Altersgruppen und Geschlecht (Stichtag: 15.12.2023)
Quelle: Eigene Berechnung nach IT.NRW, Pflegestatistik 2023 und Bundesstadt Bonn – Statistikstelle,
Melderegister
Hinweis: Die zur Berechnung der Pflegequote herangezogenen Werte der Gesamtbevölkerung stammen von der
Statistikstelle Bonn und wurden zum Stichtag 31.12.2023 erhoben. Dadurch ergibt sich ein zeitlicher Unterschied
von 16 Tagen zw. den Daten der Pflegestatistik und den Daten der Bonner Melderegister.
Laut der vom Landesbetrieb IT.NRW veröffentlichten Pflegestatistik lebten zum Stichtag 15.
Dezember 2023 insgesamt 19.863 pflegebedürftige Personen in Bonn.22 Damit betrug die
Pflegequote der Gesamtbevölkerung 5,9 % und lag somit unterhalb des bundesweiten Werts
von rund 7 %.23 Die altersspezifische Pflegequoten schwankten zwischen 1,6 % bei den unter
60-Jährigen und 61,5 % bei den Personen ab 85 Jahren. Im Vergleich zum Jahr 2021 zeigt
22 Eine ausführliche Tabelle mit den Zahlen zur Pflegebedürftigkeit Bonner Männer und Frauen zum Stichtag
15.12.2023 findet sich im Anhang (s. Tabelle A 1). Es muss beachtet werden, dass die Zahlen der Pflegestatistik
auf Angaben der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen beruhen. Personen, die nicht versichert sind und
ausschließlich Leistungen über das Sozialamt beziehen, werden somit nicht berücksichtigt, weshalb davon
auszugehen ist, dass die hier berichteten Zahlen die tatsächliche Pflegebedürftigkeit in Bonn leicht unterschätzen.
23 DESTATIS (2024): 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18.
Dezember 2024, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html, Zugriff
21.02.2025.
1,6
5,0
9,5
28,0
67,7
1,7
4,5
8,0
20,2
50,1
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
unter 60 Jahren
60-64 Jahre
65-74 Jahre
75-84 Jahre
85 Jahre und älter
Männer FrauenSeite 25 von 85
17
sich somit eine tendenziell steigende Pflegequote in allen Altersgruppen. Zu dem Zeitpunkt lag
die gesamtstädtische Pflegequote noch bei 4,9 % und die Schwankung zwischen den
Altersgruppen reichte von 1,1 % (unter 60-Jährige) bis 60,5 % (85 Jahre und älter). Eine
detaillierte Tabelle mit dem Vergleich der Pflegequote zwischen 2023 und 2021 (inkl.
Unterscheidung nach Geschlecht und Altersgruppe) findet sich im Anhang in Tabelle A 2.
Deutliche Unterschiede zeigen sich nicht nur zwischen den Altersgruppen, sondern auch
zwischen den Geschlechtern (s. Abbildung 5). Während die Pflegequoten von Männern und
Frauen unter 75 Jahren noch annähernd vergleichbar sind, weisen Frauen ab 75 Jahren
sichtbar höhere Pflegequoten auf als Männer. Bei Frauen ab 85 Jahren liegt die Pflegequote
im Vergleich zu gleichaltrigen Männern sogar um 17,6 Prozentpunkte höher. Eine
naheliegende Erklärung für diesen Geschlechterunterschied liegt in den Altersunterschieden
in heterosexuellen Partnerschaften. In fast drei Vierteln der Fälle ist die Frau jünger als ihr
Partner24, wodurch Männer im höheren Alter bei alltäglichen Aufgaben wahrscheinlicher von
ihren Partnerinnen unterstützt werden können als umgekehrt. Es ist anzunehmen, dass dieses
Verhältnis zusätzlich durch das – gerade in älteren Generationen – noch vorherrschende
traditionelle Rollenverständnis von Männern und Frauen befördert wird. Auch die längere
Lebenserwartung von Frauen muss hier beachtet werden, da es folglich in den hohen
Altersgruppen mehr alleinstehende Frauen als Männer gibt und diese Frauen in der Gestaltung
des Alltags somit auf sich allein gestellt sind. Inwiefern sich die geschlechtsspezifischen
Unterschiede in der Pflegequote langfristig festsetzen werden, muss sich zeigen.
Gesellschaftliche Entwicklungen wie die zunehmende Lebenserwartung von Männern, die
Verbreitung egalitärer Rollenbilder in jüngeren Generationen25 sowie die Zunahme
alleinstehender Personen in allen Altersgruppen26 können die Geschlechtsunterschiede der
Pflegequote jedoch nachhaltig verändern.
Die zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eingesetzten fünf Pflegegrade verteilen sich unter
Frauen in etwa gleichermaßen wie unter Männern (s. Abbildung 6). Bei beiden Geschlechtern
wurden ca. 70 % der Pflegebedürftigen den Pflegegraden 2 und 3 zugewiesen und gelten
somit als erheblich bzw. schwer in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Die restlichen
Personen verteilen sich zu ca. zwei Drittel in Pflegegrad 4 und 5 (schwerste
Beeinträchtigungen) und zu einem Drittel in Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung).
24 bpb (2021): Datenreport 2021. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland, S. 53
25 Menkhoff, Lukas und Wrohlich, Katharina (2024): Einstellungen zu Geschlechterrollen sind in Deutschland im
Laufe der Zeit egalitärer geworden, DIW Wochenbericht, 91(46), S. 717-724,
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2024-46-3. Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).
26 bpb (2021), S. 52.Seite 26 von 85
18
Abbildung 6: Verteilung der Pflegegrade nach Geschlecht
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
Diese Verteilung der fünf Pflegegrade lässt sich auch innerhalb der verschiedenen
Altersgruppen feststellen (s. Abbildung 7). Wie beim Geschlecht, weichen auch die
Altersgruppen bei der Verteilung der Pflegegrade kaum voneinander ab. Es fällt lediglich auf,
dass der Pflegegrad 1 in den Altersgruppen ab 60 Jahren zunehmend abnimmt und die
Pflegegrade 4 und 5 dafür mit steigendem Alter an Bedeutung gewinnen. Allerdings gibt es
auch in der Gruppe der unter 60-Jährigen einen vergleichsweise hohen Anteil an
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5. Diese Beobachtung lässt darauf schließen, dass
Pflegebedürftigkeit in jüngeren Jahren zwar seltener eintritt, diese dann aber oft so gravierend
ist, dass die Selbstständigkeit der Betroffenen schwerst beeinträchtigt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden,
mit dem Alter ansteigt und dass Frauen – vor allem in höherem Alter – in absoluten Zahlen
den größten Teil der pflegebedürftigen Bevölkerung in Bonn ausmachen. Weder das Alter
noch das Geschlecht sind jedoch ausschlaggebend für den Schweregrad der
Pflegebedürftigkeit, weshalb alle Gruppen bei der Gestaltung und Planung verschiedener
Pflegeangebote berücksichtigt werden müssen.
9,5
35,5
34,5
14,5
5,8
9,1
39,7
31,4
14,2
5,6
0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Männer FrauenSeite 27 von 85
19
Abbildung 7: Verteilung der Pflegegrade nach Altersgruppe
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
b) In Anspruch genommene Pflegeleistungen in Bonn
Die zum Stichtag 15. Dezember 2023 als pflegebedürftig geltenden Personen in Bonn haben
entsprechend ihrer Beeinträchtigung unterschiedliche Pflegeleistungen in Anspruch
genommen. Im Folgenden wird unterschieden zwischen (1) ambulanter Pflege durch
Pflegedienste, (2) stationäre Dauer- bzw. Kurzzeitpflege, (3) ausschließlich Bezug von
Pflegegeld und (4) Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die ausschließlich Leistungen der nach
Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag beziehen oder trotz
Pflegegrades keine Leistungen der ambulanten oder stationären Pflegeanbieter in Anspruch
nehmen.27
Mit insgesamt 11.658 Pflegebedürftigen (58,6 %), die ausschließlich Pflegegeld erhalten, stellt
das Pflegegeld den größten Teil der in Bonn in Anspruch genommenen Pflegeleistungen dar
(Stichtag 15. Dezember 2023).28 Personen ab Pflegegrad 2 erhalten je nach Pflegegrad
zwischen 332 EUR und 947 EUR Pflegegeld (§ 37 Absatz 1 SGB XI), mit dem sie selbst die
erforderlichen Pflege-, Betreuungs- oder Hilfemaßnahmen in der häuslichen Umgebung
sicherstellen müssen. Somit wird der Großteil der in Bonn lebenden pflegebedürftigen
Personen im eigenen Zuhause von Angehörigen, Ehrenamtlichen oder anderweitig privat
organisiertem Pflegepersonal unterstützt. An zweiter Stelle steht die ambulante Pflege, die von
insgesamt 18,4 % der Pflegebedürftigen in Anspruch genommen wird und durch professionelle
27 Neben den vier gelisteten Leistungskategorien umfasst die von IT.NRW bereitgestellte Pflegestatistik noch die
Gruppe der pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad eins, die sich in teilstationärer Pflege befinden. Da hiervon
nur insgesamt drei Personen in der Pflegestatistik aufgeführt werden, wird diese Gruppe in den weiteren
Ausführungen nicht berücksichtigt.
28 Die hier genannte Zahl der Pflegegeldempfänger*innen schließt Fälle aus, die zusätzlich ambulante Pflege
erhalten oder Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Rechnet man diese Fällte mit ein, ergibt
sich eine Gesamtzahl von 13.554 Personen, die Pflegegeld beziehen (Stichtag 31. Dezember 2023).
13,7
16,2
12,7
8,1
4,9
36,0
39,1
40,3
41,4
36,0
31,6
32,2
31,3
32,2
34,3
12,6
9,3
11,4
13,4
18,0
6,1
3,2
4,4
5,0
6,7
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
unter 60 Jahren
60-64 Jahre
65-74 Jahre
75-84 Jahre
85 Jahre und älter
Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5Seite 28 von 85
20
ambulante Pflegedienste ebenfalls in der häuslichen Umgebung der Leistungsberechtigten
erfolgt. In stationärer Kurz- bzw. Dauerpflege befinden sich lediglich 14,4 % der
Pflegebedürftigen in Bonn. Bei den verbleibenden 8,6 % handelt es sich um Personen mit
Pflegegrad 1, die keine Leistungen oder ausschließlich Leistungen nach Landesrecht in
Anspruch nehmen.
Abbildung 8: In Bonn erbrachte Pflegeleistungen im Vergleich zwischen 2021 und 2023
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
Im Vergleich zum Jahr 2021 ist die relative Verteilung der Pflegeleistungen in Bonn
unverändert geblieben (s. Abbildung 8). Der Anteil der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld
beziehen und somit in privat organisierter häuslicher Pflege leben, ist zwischen dem 15.
Dezember 2021 bis zum 15. Dezember 2023 jedoch um 6,7 Prozentpunkte gestiegen.
Rückläufig waren hingegen die Anteile der Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege (-2,3
Prozentpunkte) bzw. in stationärer Kurz- oder Dauerpflege (ebenfalls -2,3 Prozentpunkte).
Diese rein deskriptive Abbildung der Verschiebung in der Inanspruchnahme von
Pflegeleistungen lässt keine Schlüsse darüber zu, ob die Zunahme des Anteils an
Pflegegeldbezug einer Präferenzverschiebung bei den Pflegebedürftigen oder einem
unzureichenden Angebot an ambulanten und stationären Pflegeanbietern zuzuschreiben ist.
Einen – wenn auch eher geringen – Anteil an der anteiligen Zunahme der Pflegebedürftigen
mit Pflegegeldbezug könnte auch der in Unterkapitel 3.1 beschriebene Anstieg des
Männeranteils in der Altersgruppe ab 85 Jahren haben. Wie in Abbildung 9 dargestellt, ist der
Anteil der Pflegegeldempfangenden unter Männern mehr als 10 Prozentpunkte höher als unter
Frauen. Dafür nehmen Frauen ambulante Pflegedienste stärker in Anspruch als Männer (20,2
22,7
16,7
51,8
8,7
18,4
14,4
58,6
8,6
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
Ambulante Pflege Stationäre Pflege Pflegegeld-
empfänger/-innen
mit Pflegegrad 1 und
ausschließlich
landesrechtlichen bzw.
ohne Leistungen
2021 2023Seite 29 von 85
21
% zu 15,5 %). Hierin zeigen sich Geschlechtsunterschiede in der Art und Weise wie
Unterstützung zu Hause organisiert wird. Dabei spielt vermutlich wieder der Altersunterschied
in gemischtgeschlechtlichen Partnerschaften sowie die längere Lebenserwartung von Frauen
eine Rolle, da Frauen somit eher die häusliche Pflege ihrer Partner übernehmen können als
andersherum.
Abbildung 9: Zum Stichtag (15.12.2023) erbrachte Pflegeleistungen nach Geschlecht
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
Die längere Lebenserwartung könnte auch erklären, warum Frauen anteilsmäßig öfter in
stationäre Pflege gehen als Männer, da der Anteil stationärer Kurz- oder Dauerpflege an allen
Pflegeleistungen mit zunehmendem Anteil stetig ansteigt. In der Gruppe derjenigen, die 85
Jahre und älter sind, erreicht der Anteil stationärer Pflege schließlich dasselbe Niveau wie
ambulante Pflegedienstleistungen, die ebenfalls mit zunehmendem Alter an Bedeutung
gewinnen (s. Abbildung 10). Die mithilfe von Pflegegeld finanzierte häusliche Pflege wird mit
fortgeschrittenem Alter weniger, macht aber auch bei den Pflegebedürftigen ab 85 Jahren
noch immer einen Anteil von 46,2 % aus.
15,5 10,5
65,0
9,1
20,2 16,8
54,7
8,3
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
Ambulante Pflege Stationäre Pflege Pflegegeld-
empfänger/-innen
mit Pflegegrad 1 und
ausschließlich
landesrechtlichen bzw.
ohne Leistungen
Männer FrauenSeite 30 von 85
22
Abbildung 10: Zum Stichtag (15.12.2023) erbrachte Pflegeleistungen nach Altersgruppe
Quelle: IT.NRW, Pflegestatistik 2023
3.3.3. Pflegemodellrechnung für Bonn
Auf Grundlage der Bevölkerungsvorausberechnung erstellt die Landesstelle IT.NRW auch
eine Pflegemodellrechnung mit einer Prognose der Pflegebedürftigen bis zum 01. Januar
2050. Um den daraus resultierenden Bedarf besser bewerten zu können, unterscheidet die
Pflegemodellrechnung nach Versorgungsform und gibt somit Auskunft über die zu erwartende
Anzahl an Pflegebedürftigen in den vier oben genannten Pflegeleistungsbereichen.
Während bei der Gruppe der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 und Inanspruchnahme keiner
bzw. ausschließlich landesrechtlicher Leistungen zwischen dem 01. Januar 2025 und dem 01.
Januar 2050 mit einem Anstieg von rund 18,8 % gerechnet wird (von 1.600 auf 1.900
Personen), fällt die Zunahme an Pflegebedürftigen im Pflegegeldbezug sowie bei der
stationären und ambulanten Pflege im gleichen Zeitraum vermutlich deutlich stärker aus (s.
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.Tabelle 2). Laut
Pflegemodellrechnung steigt die Zahl an Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege um 39 % (von
4.100 auf 5.700 Personen), die in stationärer Pflege um 53,3 % (von 3.000 auf 4.600
Personen) und die in Pflegegeldbezug um 30,9 % (von 9.400 auf 12.300 Personen) an.
58,6
76,7
65,7
63,0
56,1
46,2
0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00
Gesamtbevölkerung
unter 60 Jahren
60-64 Jahre
65-74 Jahre
75-84 Jahre
85 Jahre und älter
mit Pflegegrad 1 und ausschließlich
landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen
Pflegegeld-
empfänger/-innen
Stationäre Pflege Ambulante PflegeSeite 31 von 85
23
Tabelle 2: Pflegemodellrechnung bis 2049 (Stichtag 01. Januar 2050) nach Pflegeleistung
2025 2030 2035 2040 2049
Σ % Σ % Σ % Σ % Σ %
Insgesamt
Amb. Pflege 4.100 22,7 4.300 22,4 4.500 22,5 4.900 22,8 5.700 23,2
Stat. Pflege 3.000 16,6 3.300 17,2 3.500 17,5 3.800 17,7 4.600 18,7
Pflegegeld 9.400 51,9 9.900 51,6 10.300 51,5 11.000 51,2 12.300 50,0
Pflegegrad 1 1.600 8,8 1.600 8,3 1.700 8,5 1.800 8,4 1.900 7,7
Insgesamt 18.100 100 19.200 100 20.000 100 21.500 100 24.600 100
Quelle: IT.NRW, Pflegemodellrechnung
Da es bei allen Pflegeleistungen zu einer Zunahme kommt, ändert sich die Verteilung der
Leistungen in der Gruppe der Pflegebedürftigen laut Pflegemodellrechnung nur minimal.
Anders als beim Abgleich der Ist-Werte aus den Jahren 2021 und 2023 (s. Abschnitt 3.3.2)
nimmt laut Prognose im weiteren Verlauf nicht der Anteil des Pflegegeldbezugs weiter zu (-1,9
Prozentpunkte), sondern stattdessen wird künftig der Anteil der Pflegebedürftigen in
ambulanter (+0,5 Prozentpunkte) oder stationärer Pflege (+1,7 Prozentpunkte) leicht
ansteigen. Damit prognostiziert die Pflegemodellrechnung eine leicht rückläufige Bedeutung
der häuslichen Pflege.
Da die Pflegemodellrechnung auf der Bevölkerungsvorausberechnung beruht, unterliegt sie
denselben Unsicherheiten, auf die bereits in Unterkapitel 3.2 hingewiesen wurde. Dass man
bei der Prognose der Pflegeleistungen in der Tat von Ungenauigkeiten ausgehen muss, zeigt
sich in Abbildung 11, in der die Ergebnisse der Pflegemodellrechnung mit den Ist-Werten der
Pflegestatistik aus den Jahren 2015, 2017, 2021 und 2023 abgeglichen werden. Während die
Prognose im Jahr 2021 noch sehr gut mit den Ist-Werten übereinstimmt, kommt es 2023
bereits zu deutlichen Abweichungen. Diese fallen vor allem in der Inanspruchnahme von
Pflegegeld besonders stark aus. Während die Pflegemodellrechnung 2023 von insgesamt
9.300 Pflegebedürftigen mit Pflegegeldbezug ausgegangen ist, haben in dem Jahr tatsächlich
11.659 Personen (6.792 Frauen und 4.866 Männer) Pflegegeld bezogen. Das entspricht einer
Unterschätzung der Pflegegeldbezieher von rund 20 %.
Die Zahl der Personen, die im Jahr 2023 ambulant gepflegt wurden, wurde von der
Pflegemodellrechnung hingegen um rund 9 % überschätzt. Es bleibt abzuwarten, ob sich die
starke Abweichung – gerade beim Pflegegeld – in den kommenden Jahren fortsetzen wird.
Für die Abschätzung des Bedarfs an Pflegeleistungen sollte daher jedenfalls mit einer höheren
Anzahl an Pflegebedürftigen gerechnet werden als der, die in der aktuellen Version der
Pflegemodellrechnung prognostiziert wird.Seite 32 von 85
24
Abbildung 11: Pflegemodellrechnung im Vergleich mit den Ist-Werten 2015 bis 2023
Quelle: IT.NRW, Pflegemodellrechnung und Pflegestatistik 2023
Hinweis: Die Rauten markieren die tatsächlichen Werte der jeweiligen Jahre in Abgrenzung zu den
Prognosewerten. Für das Jahr 2023 wurden die tatsächlichen Werte zusätzlich in gefetteter Formatierung
abgetragen. Bei den farblich hinterlegten Zahlen handelt es sich um prognostizierte Werte. Da Pflegegrade erst
im Jahr 2017 eingeführt wurden, gibt es für die Kategorie „mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen
bzw. ohne Leistungen“ erst Werte ab 2019.
4. Infrastruktur und Bestandsentwicklung im Bereich Pflege
Ende des Jahres 2024 gab es 38 vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Bonn, wovon die
Mehrzahl in den Stadtbezirken Bonn (15) und Bad Godesberg (15) angesiedelt sind.
Aufgrund der Schließung einer Einrichtung in der ersten Jahreshälfte 2024, sind die
verfügbaren Platzzahlen insgesamt rückläufig. Zusätzlich wurden 41 permanente und 181
eingestreute Kurzzeitpflegeplätze gezählt. In der teilstationären und ambulanten Pflege ist
ein stetiger Zuwachs erkennbar. Endes des Jahres 2024 gab es insgesamt 15
Tagespflegeeinrichtungen mit 254 Plätzen und 62 ambulante Dienste. Ergänzend haben
sich in den letzten Jahren auch alternative Wohnformen und Angebote zur Unterstützung
im Alltag weiterentwickelt. Der zu erwartende Anstieg des Anteils Alter und Hochaltriger an
4.000
5.700
3.000
4.600
9.200
12.300
1.500
1.900
1.713
3.672
2.862
11.658
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
Ambulante Pflege
Stationäre Pflege
Pflegegeldempfänger/-innen
mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne LeistungenSeite 33 von 85
25
der gesamten Stadtgesellschaft erfordert in den nächsten Jahrzehnten einen deutlichen
Ausbau der Infrastruktur.
Während sich die vorhergehenden Kapitel mit dem aktuellen und künftigen Bedarf an
Pflegeangeboten in Bonn beschäftigt haben, geht es im Folgenden um das Angebot
pflegerischer Leistungen in der Stadt. Hierfür wird die Infrastruktur der Einrichtungen im
Bereich Pflege dargestellt, wobei es zu leichten Abweichungen von anderen
Veröffentlichungen der Stadt Bonn im Themenfeld Pflege (z.B. Informationsmaterial) kommen
kann. Diese Abweichungen sind u.a. auf verschiedene Stichtage zurückzuführen und sind für
die Beschreibung und Interpretation der Entwicklungen der Bonner Pflegeinfrastruktur
unerheblich.
Eine Übersichtskarte der Bonner Pflegeinfrastruktur befindet sich im Anhang. Dort ist die
Verteilung folgender Angebote über das Bonner Stadtgebiet abgetragen: vollstationäre
Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Betreutes Wohnens und Hospiz.
4.1. Vollstationäre Pflege
Ende des Berichtsjahrs 2024 waren 38 vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen mit
umfassendem Leistungsangebot, kurz: EULA) in Betrieb. Insgesamt hielten die Einrichtungen
zum Stichtag 31.12.2024 3.078 Pflegeplätze vor. Da in der ersten Jahreshälfte 2024 eine
Einrichtung ihren Betrieb mit 80 Pflegeplätzen schloss, sank die Platzzahl zwischen 2023 und
2024 um 2,5 % (2023: 3.161 Plätze).
Tabelle 3: Anzahl und Platzzahl in Pflegeeinrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (vollstationäre
Pflegeeinrichtungen) nach Jahr (Stichtag: 31.12.)
Jahr Anzahl Platzzahl
2016 37 3.060
2019 39 3.143
2022 39 3.168
2023 39 3.161
2024 38 3.078
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn
Der in Tabelle 3 dokumentierte Anstieg der Platzzahlen bis zum Jahr 2022 basierte zum
Großteil auf der Eröffnung von zwei neuen Pflegeeinrichtungen (s. gesamte dokumentierte
Entwicklung in Tabelle A 3 im Anhang). Die Veränderungen der Platzzahlen zwischen 2022
und 2023 sind hingegen auf veränderte Platzzahlen innerhalb der bestehenden Einrichtungen
zurückzuführen.Seite 34 von 85
26
Die räumliche Verteilung der Einrichtungen über die vier Stadtbezirke ist ungleichmäßig: Im
Stadtbezirk Bonn liegen 15 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 1.130 Pflegeplätzen, im
Stadtbezirk Bad Godesberg 15 mit 1.165 Plätzen, in Beuel sind es fünf Einrichtungen mit 473
Plätzen und im Hardtberg nur drei mit 310 Plätzen. Obwohl die Platzzahlen in den Bezirken
Bonn und Bad Godesberg vergleichbar sind, unterscheiden sich die beiden Bezirke aufgrund
ihrer Altersstrukturen stark in ihrem örtlichen Versorgungsangebot. Während Ende des Jahres
2024 in Bad Godesberg 69 Plätze je 1.000 Einwohner*innen über 65 Jahren vorhanden waren,
lag diese Zahl im selben Jahr im Bezirk Bonn nur bei 43. Mit 42 Plätzen war die
Versorgungslage im Hardtberg ähnlich wie im Bezirk Bonn. Beuel hingegen wies mit lediglich
33 Plätzen je 1.000 Einwohner*innen das geringste Angebot Zum Stichtag 31.12.2024 auf (s.
Abbildung 12). Dies ist aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen in der Generation über
65 Jahren in Beuel (s. Unterkapitel 3.1) besonders beachtenswert.
Abbildung 12: Platzzahlen in vollstationärer Pflege je Stadtbezirk 2024 (Stichtag 31.12.)
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn
4.2. Kurzzeitpflege
Insgesamt 34 der vollstationären Einrichtungen (89,5 %) bieten eingestreute
Kurzzeitpflegeplätze an. Im Jahr 2024 waren es bis zu 181 eingestreute Plätze, die allerdings
nur zur Verfügung standen, solange sie nicht durch vollstationär versorgte Pflegebedürftige
belegt waren.29 Nur wenige Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EULA) bieten
separate, also permanent vorhandene Kurzzeitpflegeplätze an. Von 38 Einrichtungen im Jahr
2024 boten insgesamt sieben Einrichtungen (18,4 % aller Einrichtungen) 30 separate
Kurzzeitpflegeplätze an, wovon ein Großteil in zwei Einrichtungen mit jeweils zehn Plätzen
29 Unter eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen versteht man die flexible Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen, die eine
Einrichtung vorhält. Die Einrichtung hält keine festen Zimmer für die Kurzzeitpflege vor, sondern belegt freie Plätze
je nach Bedarf.
1.130 1.165
473
310
43
69
33
42
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Bonn Bad Godesberg Beuel Hardtberg
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
Plätze gesamt Plätze pro 1.000 Einwohner*innen über 65 JahrenSeite 35 von 85
27
angeboten wurde. Solitäre Kurzzeitpflege – also Kurzzeitpflege als eigenständiges, nicht an
einer vollstationären Einrichtung angedocktes Angebot – wurde zwischen 2015 und 2023 von
zwei Einrichtungen mit insgesamt 27 Plätzen angeboten. Im Herbst 2024 schloss eine der
beiden Einrichtungen, sodass zum Stichtag 31. Dezember 2024 nur noch elf solitäre
Kurzzeitpflegeplätze in der Stadt Bonn vorhanden waren.
4.3. Teilstationäre Pflege
Der Begriff “teilstationäre Pflegeeinrichtungen” umfasst Einrichtungen der Tages- und
Nachtpflege. Im Jahr 2023 sowie im Folgejahr 2024 gab es in der Stadt Bonn 15
Tagespflegeeinrichtungen. Die Zahl stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an; seit dem Jahr
2018 um 36,4 % (+4 Einrichtungen). Insgesamt hielten die Tagespflegeeinrichtungen im Jahr
2023 und 2024 254 Plätze vor. Seit 2022 sind 56 neue Tagespflegeplätze verteilt auf drei neue
Einrichtungen entstanden (+28,3 %) (s. Tabelle 4).
Die 15 Tagespflegeeinrichtungen sind über die vier Bonner Stadtbezirke in etwa gleich verteilt,
die Platzzahl unterscheidet sich allerdings zwischen den Stadtbezirken deutlich: Im Jahr 2024
gab es in Bad Godesberg drei Einrichtungen mit insgesamt 42 Plätzen, in Beuel vier
Einrichtungen mit insgesamt 80 Plätzen, im Bezirk Bonn fünf Einrichtungen mit insgesamt 82
Plätzen und in Hardtberg drei Einrichtungen mit insgesamt 50 Plätzen. Die gesamte
dokumentierte Entwicklung der Tagespflege kann in Tabelle A 4 im Anhang nachvollzogen
werden.
Tabelle 4: Anzahl und Platzzahl in Tagespflegeeinrichtungen nach Jahr (Stichtag: 31.12.)
Jahr Anzahl Platzzahl
2018 11 140
2022 12 198
2024 15 254
Quelle: Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn
Die Stadt Bonn verfügte, wie in den vergangenen Jahren, auch im Jahr 2023 und 2024, über
keine Einrichtung der Nachtpflege.
4.4. Ambulante Dienste
Im Jahr 2024 waren in der Stadt Bonn 62 ambulante Dienste gemeldet, die Leistungen nach
dem SGB XI durchführen. Ambulante Dienste sind mobile Pflege- und Betreuungsdienste, die
entgeltlich Betreuungsleistungen im Sinne dieses Gesetzes erbringen. Im Vergleich zum Jahr
2023 kam ein neuer Pflegedienst hinzu.
Mit Ausnahme des Jahres 2019 stieg die Zahl der ambulanten Dienste (SGB XI) in der Stadt
Bonn seit 2016 kontinuierlich an; insgesamt um 51 %. Seit 2022 kamen jährlich nur noch einSeite 36 von 85
28
bis zwei Einrichtungen hinzu, womit sich eine Abflachung des Anstiegs der Vorjahre ergab.
Weitere Daten können der Tabelle A 5 im Anhang entnommen werden.
Über die Anzahl der Pflegebedürftigen, die je Dienst versorgt werden, liegen der Stadt Bonn
keine Zahlen vor. Darüber hinaus werden pflegebedürftige Bonner*innen von ambulanten
Pflegediensten umliegender Kommunen gepflegt und umgekehrt pflegen in Bonn gemeldete
ambulante Pflegedienste auch Nicht-Bonner*innen im Umland der Stadt (siehe auch Abschnitt
5.3.3).
4.5. Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften
Ein weiterer mittlerweile etablierter Baustein in der Pflegeinfrastruktur der Stadt Bonn sind
ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften, in denen bis zu 12 Senior*innen mit oder ohne
Pflegebedarf zusammenleben. Pflegewohngemeinschaften dieser Art können entweder von
Pflege- und Betreuungsdiensten, Kommunen, Bürgervereinen oder Einzelpersonen gegründet
werden, die dann für die Organisation und Qualität des Angebots verantwortlich sind.
Gleichzeitig können Pflegewohngemeinschaften aber auch über eine Privatinitiative selbst
organisiert und verantwortet werden. In dem Fall unterliegt die Pflegewohngemeinschaft nicht
der Aufsicht der WTG-Behörde.
Tabelle 5: Anzahl und Platzzahl in ambulant betreuten Wohngemeinschaften in den Jahren 2023 und 2024
(Stichtag: 31.12.)
Anzahl Platzzahl
Jahr Anbieter-
verantwortet
Selbst-
verantwortet
Anbieter-
verantwortet
Selbst-
verantwortet
Plätze
gesamt
2023/2024 8 13 69 78 147
Quelle: WTG-Behörde Bundesstadt Bonn
Im Jahr 2023 existierten acht anbieterverantwortete und 13 selbstverantwortete ambulant
betreute Pflegewohngemeinschaften nach SGB XI mit insgesamt 147 Plätzen. In einzelnen
Einrichtungen gab es leichte Veränderungen im Jahr 2024, die in der Gesamtsumme aber
keine Veränderung erzeugen (s. Tabelle 5). Die Zahl der selbstverantworteten
Pflegewohngemeinschaften wuchs in den letzten Jahren an.30 Einige der Einrichtungen haben
einen Schwerpunkt auf Pflegebedürftige einer bestimmten Zielgruppe; so gibt es Einrichtungen
mit dem Schwerpunkt Intensiv- und/ oder Beatmungspflege oder Demenz.
30 Da es sich bei selbstverantworteten Pflegewohngemeinschaften um privat organisierte Angebote handelt, die
nicht der Aufsicht durch die WTG-Behörde unterliegen, kann nicht sichergestellt werden, dass alle Angebote mit
aktuellem Stand gemeldet wurden. Daher können die hier berichteten Fallzahlen und Entwicklungen von den
tatsächlichen Zahlen abweichen.Seite 37 von 85
29
4.6. Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die Gesetzgebung im Bereich Pflege hat zum Ziel, dass es Senior*innen möglichst lange
ermöglicht wird, selbstständig in ihren eigenen vier Wänden zu leben. Hierfür ist es notwendig,
niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag zu bieten. Aus diesem Grund führte
die nordrhein-westfälische Landesregierung im Jahr 2017 die „Verordnung über die
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der
Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO) ein. Gemäß
AnFöVO stehen Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag i.H.v. 131 EUR monatlich31 sowie
eine bis zu vierzigprozentige Umwandlungsmöglichkeit ihres ambulanten
Pflegesachleistungsanspruchs zu. Der daraus resultierende Betrag kann für die
Inanspruchnahme anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag geltend gemacht
werden.
Zum Zeitpunkt der letzten Berichterstattung hat die Fachstelle für Alter und Pflege insgesamt
46 Angebote anerkannt. Seitdem ist die Zahl gestiegen und lag am 31. Dezember 2023 bei 78
und am 31. Dezember 2024 bereits bei 82 Angeboten. Hierbei handelt es sich ausschließlich
um anerkannte Angebote mit Sitz in Bonn. Die Inanspruchnahme von Angeboten aus anderen
Kreisen, wie beispielsweise dem angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis, steht den Pflegebedürftigen
natürlich offen.
Die Zunahme der anerkannten Angebote geht mit einer größeren Bekanntheit der Möglichkeit
zur Inanspruchnahme von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten im Rahmen der
AnFöVO bei Bonner Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einher. Hierzu hat eine stärkere
Einbindung der Angebote in die tägliche Pflege- und Sozialberatungen der Fachstelle Alter
und Pflege sowie eine umfassendere nutzerzentrierte Präsentation des Angebots auf der
städtischen Internetseite beigetragen.
Wie im letzten Bericht Alter und Pflege in Bonn angekündigt, hat die Fachstelle Alter und Pflege
der Stadt Bonn zudem Netzwerkstrukturen geschaffen, die den Austausch zwischen den
Anbietenden von Leistungen nach der AnFöVO fördern. So bietet die Fachstelle Alter und
Pflege seit 2024 ein- bis zweimal im Jahr eine Fortbildung in Form eines Fachvortrages an,
die den Teilnehmenden auch die Möglichkeit zum (Fach-)austausch sowie zur Vernetzung
bietet. Diese Vernetzungsarbeit ist besonders wichtig, da es sich vor allem um
Einzelanbietende handelt, die untereinander kaum in Kontakt stehen und von einem
gegenseitigen Erfahrungsaustausch sehr profitieren.
Seit der letzten Berichterstattung hat sich nicht nur die Zahl der anerkannten Angebote
ausgeweitet. Zusätzlich wurde die AnFöVO als Reaktion auf die Corona Pandemie auch
31 Dieser Betrag gilt seit dem 01. Januar 2025. Zuvor lag der Entlastungsbetrag bei 125 EUR monatlich.Seite 38 von 85
30
dahingehend geändert, dass die Anerkennung von Nachbarschaftshilfen und Ehrenamtlichen
erleichtert wurde. Hier erfolgt eine niedrigschwellige Anerkennung32, wodurch eine schnelle
Unterstützung der Pflegebedürftigen gewährleistet werden soll.
Dazu, dass die Qualität der Leistungen nach AnFöVO, auch im Rahmen von
Nachbarschaftshilfe und ehrenamtlichen Strukturen, gesichert ist, tragen eine Vielzahl von
Qualifizierungsangeboten bei, die seit der letzten Berichterstattung von verschiedenen
Akteuren in Bonn ins Leben gerufen wurden. Zum Beispiel hat die VHS Bonn – in Kooperation
mit der Fachstelle Alter und Pflege und dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Köln und
südliches Rheinland – in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils eine 40-stündige
Basisqualifizierung nach § 8 AnFöVO sehr erfolgreich durchgeführt. Die Teilnahme von
ehrenamtlichen Engagierten wurde hierbei durch die Stiftung Bonner Altenhilfe bezuschusst.
Somit wurde nicht nur ein Beitrag zur Erreichung und zum Erhalt eines guten Qualitätsniveaus
geleistet, sondern auch neue Potentiale erschlossen. Ein weiterer Ausbau des Angebots an
Schulungsmaßnahmen erfolgte durch den Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe
oder das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz, das regelmäßige
Nachbarschaftshelferkurse anbietet.
4.7. Bestandsentwicklung der Pflegeinfrastruktur
Die Unterkapitel 4.1 bis 4.6 haben die bestehende Infrastruktur der verschiedenen Säulen der
Pflege in Bonn sowie zum Teil auch ihre Entwicklung im Verlauf der letzten Jahre beschrieben.
Mithilfe der in Kapitel 3 vorgestellten Bevölkerungsvorausberechnung soll nun ein Blick nach
vorne geworfen werden. Hierfür wurde für die stationäre Pflege eine sogenannte
Versorgungsquote berechnet, die sich ausschließlich auf die Bevölkerung ab 80 Jahren
bezieht. Die Versorgungsquote sagt demnach aus, für wie viel Prozent der Bonner*innen ab
80 Jahren ein Platz in vollstationärer Pflege vorhanden ist. Die Altersgrenze von 80 Jahren
wurde gewählt, da sie dem durchschnittlichen Eintrittsalter in die stationäre Pflege in Bonn
entspricht. Somit handelt es sich jedoch um eine vereinfachte Berechnung, da angenommen
wird, dass alle Pflegeplätze für die Gruppe der Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen
und die Entwicklungen bei jüngeren Altersgruppen unberücksichtigt bleiben. Zudem beruhen
die prognostizierten Zahlen auf Bevölkerungsvorausberechnungen, – wie in Kapitel 3 bereits
angemerkt – ausschließlich auf Annahmen. Für die Kurzzeit- und die Tagespflege wurde von
der Vorausberechnung von Versorgungsquoten abgesehen, da die Nutzung dieser Angebote
unterjährigen Schwankungen unterliegt, die zu zusätzlichen Unsicherheiten in der Berechnung
führen würden. Diese methodischen Einwände müssen bei der Interpretation der im Weiteren
32 Seit dem 01.01.2024 erfolgt die Anerkennung ehrenamtlich engagierter Einzelpersonen durch die Teilnahme an
einem Nachbarschaftshelferkurs, einem Pflegekurs oder die Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebotes
des Regionalbüros notwendig.Seite 39 von 85
31
dargestellten Entwicklung bedacht werden. Dennoch stellt dieses Vorgehen ein wichtiges Indiz
für künftige Bedarfe und den benötigten Ausbau der Pflegeinfrastruktur dar.
Im Jahr 2016 ergab sich für die Gruppe der Personen, die 80 Jahre und älter sind, eine
Versorgungsquote in der vollstationären Pflege von rund 17,2 %. Aufgrund des fehlenden
Anwuchses an Pflegeplätzen ist diese Quote bis 2024 bereits auf 14,1 % gesunken.
Spätestens ab 2030, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Baby-Boomer-Generation das
80. Lebensjahr überschreiten, müsste ein massiver Ausbau der stationären Pflegeplätze
erfolgen, um zumindest die Versorgungsquote aus dem Jahr 2024 aufrechtzuerhalten. Bis zum
Jahr 2050 würde dies über 1.800 zusätzliche Pflegeplätze erfordern (s.Tabelle 6).
Tabelle 6: Beispielhafte Vorausberechnung der künftig benötigten Pflegeplätze zur Haltung der Versorgungsquote
aus 2024
Prognose
2016 2024 2030 2040 2050
Bevölkerung 80+ 17.775 21.758 21.164 25.231 34.502
Vollstationäre
Pflege
Pflegeplätze 3.060 3.078 2.994 3.569 4.881
Versorgungsquote 17,2 % 14,1 % 14,1 % 14,1 % 14,1 %
Entwicklung (abs.) -84 575 1312
Entwicklung in % -2,8 % 16,1 % 26,9 %
Quelle: IT.NRW, Bevölkerungsvorausberechnung; Bundesstadt Bonn; Tätigkeitsberichte der WTG-Behörde der
Bundesstadt Bonn
Hinweis: Aufgrund der Geburtenausfälle während und nach dem Zweiten Weltkrieg bleibt die Gruppe der Personen
ab 80 Jahren zunächst stabil. Erst ab 2030 ist mit einem sprungartigen Anstieg zu rechnen. Die Zahlen aus den
Jahren 2016 und 2024 beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember. Der Stichtag für die Prognosen für 2030,
2040 und 2050 ist jeweils der 01. Januar.
Auch wenn die berechnete Versorgungsquote methodische Schwächen aufweist, sollte an
dem hier aufgezeigten Ansprung ab 2030 – der auch auf Bundesebene prognostiziert wird –
jedoch kein Zweifel bestehen. Die ausbleibende Berücksichtigung der unter 80-Jährigen in der
Versorgungsquote lässt sogar vermuten, dass der Bedarf künftig noch stärker steigt als hier
aufgezeigt. Zudem muss beachtet werden, dass die genannten Platzzahlen der bestehenden
Infrastruktur nicht mit der tatsächlichen Nutzung gleichzusetzen sind. Letztere hängt von der
durch das vorhandene Personal bestimmten Auslastung ab, die nur selten bei 100 % liegt (s.
Kapitel 6). Die tatsächliche Versorgung ist demnach in der Regel niedriger als hier dargestellt.
5. Nutzende von voll- und teilstationären Angeboten
Die Belegungsstruktur (Eintrittsalter, Alter bei Stichtag, Herkunftsregion) wurde mithilfe
einer Datenabfrage bei vollstationären Pflegeeinrichtungen erhoben, an der sich 35 der 38
Bonner Einrichtungen beteiligt haben. Während das Eintrittsalter mit 80,7 Jahren recht
stabil geblieben ist, verzeichneten die 35 Einrichtungen einen Anstieg an hochaltrigenSeite 40 von 85
32
Bewohnenden (80 Jahre und älter: 77,1 %; 90 Jahre und älter: 36,7 %). Zudem zeigt sich
bei den 35 Einrichtungen, dass der Anteil zugezogener Bewohner*innen (2024: 34,8 %) in
den letzten Jahren angestiegen ist. Der Großteil von ihnen kommt aus naheliegenden
Kreisen in NRW.
Die Informationen der Kapitel 5 und 6 basieren auf Daten, die im Rahmen der Jahreserhebung
bei Einrichtungen für voll- und teilstationäre Pflege nach SGB XI durch das Amt für Soziales
und Wohnen der Bundesstadt Bonn regelmäßig zum Stichtag 31. Dezember abgefragt
werden. Hierbei handelt es sich vorrangig um Informationen zur Auslastung der Einrichtungen,
zum Eintrittsdatum der Bewohner*innen in die Einrichtung und zum Alter der Bewohner*innen.
Angeschrieben werden dafür alle der WTG-Behörde bekannten Einrichtungen, die
vollstationäre Pflege sowie Tages- und Kurzzeitpflege nach SGB XI anbieten. Die
Teilnahmequote war im Jahr 2024 mit 35 von 38 vollstationären Einrichtungen (92,1 %) sehr
hoch. Von den 36 stationären Einrichtungen, die neben Dauerpflege auch separate oder
eingestreute Kurzzeitpflegeplätze vorhalten, haben allerdings nur 23 Einrichtungen (63,9 %)
Rückmeldungen zur Kurzzeitpflege im Berichtsjahr 2024 zurückgemeldet. Zusätzlich gibt es
eine Einrichtung, die im Berichtsjahr 2024 solitäre Kurzzeitpflege angeboten hat. Für diese
liegen ebenfalls Daten zur Belegung vor. Im Bereich Tagespflege war ein vollständiger
Rücklauf aller 15 Einrichtungen zu verzeichnen.
5.1. Belegung in vollstationärer Pflege
Im gesamten Jahr 2024 nutzten 3.647 Personen Angebote der vollstationären Pflege und 887
Personen Kurzzeitpflegeangebote in der Bundesstadt. 825 Personen besuchten im Jahr 2024
eine Einrichtung der Tagespflege. Nicht auszuschließen ist, dass Mehrfachzählungen
einzelner Personen vorliegen, wenn diese zwischen verschiedenen Einrichtungen gewechselt
haben.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 befanden sich in den 35 von 38 Bonner Einrichtungen, zu
denen Daten vorliegen, 2.707 Personen in vollstationärer Pflege – was einer Auslastung der
Dauerpflegeplätze aller 35 berücksichtigten Einrichtungen am Stichtag von knapp 92 %
entspricht – und 48 Personen in Kurzzeitpflege.
5.2. Altersstruktur der Bewohnerschaft in vollstationärer Pflege
5.2.1. Alter der Bewohnerschaft am Stichtag
Am Stichtag 31. Dezember 2024 betrug das durchschnittliche Alter der Bewohner*innen in
vollstationären Pflegeeinrichtungen 83,76 Jahre. Unter den Bewohner*innen befanden sichSeite 41 von 85
33
zum Stichtag 2.086 hochaltrige Personen (77,1 %), also Menschen, die 80 Jahre alt oder älter
sind. Hiervon wiederum sind 765 (36,7 %) 90 Jahre alt oder älter.
Im Vergleich zur Altersstruktur im Berichtsjahr 2019 stieg der Anteil der Hochaltrigen von 74,0
% bis zum Jahr 2024 um 3,1 Prozentpunkte. Der Anteil der Hochaltrigen, die 90 Jahre und
älter sind, lag im Jahr 2019 bei 43,2 % und sank seitdem um 6,5 Prozentpunkte.
Abbildung 13 zeigt die Altersstruktur der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen in
Bonn in verschiedenen Altersklassen zum Stichtag 31. Dezember 2024. Kumuliert
repräsentieren die Bewohner*innen ab 70 Jahren mehr als 90 % aller vollstationär gepflegten
Pflegebedürftigen.
Am Stichtag befanden sich zudem 45 Personen (1,7 %) in Dauerpflege, die dem Bereich
„Junge Pflege“ in Bonn zuzuordnen sind, diese Personen waren 50 Jahre alt oder jünger. Von
diesen waren zum Zeitpunkt der Erhebung elf Personen – und damit 0,4 % aller
Bewohner*innen vollstationärer Pflegeeinrichtungen – 30 Jahre alt oder jünger. Die meisten
dieser jungen Pflegebedürftigen leben in Einrichtungen, die speziell auf diese Zielgruppe
ausgerichtet sind. Häufig bilden Unfälle und fortgeschrittene, schwere Erkrankungen sowie
Suchterkrankungen den Hintergrund für die frühzeitig eingetretene Pflegebedürftigkeit. Die für
diese Zielgruppe besonders komplexen Anforderungen an Pflege erfordern eine
entsprechende konzeptionelle Ausrichtung der als „Schwerpunkteinrichtungen“ tätigen
stationären Einrichtungen. Der Anteil der Menschen in „junger Pflege“ an allen Personen in
vollstationärer Pflege hat sich im Vergleich zum Jahr 2019 kaum verändert, vermutlich bildet
auch die unveränderte Platzzahl in besonders dafür ausgelegten Einrichtungen dabei eine
entscheidende Rolle.
Abbildung 13: Altersverteilung der Bewohner*innen in vollstationärer Pflege in Bonn (Stichtag: 31.12.2024)
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen, eigene Erhebung mit Rücklauf von 35 der insgesamt 38
vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn
42; 1,6% 52; 1,9% 141; 5,2%
385; 14,2%
1.321; 48,8%
721; 26,6%
44; 1,6%
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
unter 50 50-59 60-69 70-79 80-89 90-99 100 und älterSeite 42 von 85
34
5.2.2. Alter bei Eintritt in die vollstationäre Pflege
Das Eintrittsalter beschreibt den Zeitpunkt, zu dem ambulante Versorgungsstrukturen nach
Einschätzung aller Beteiligten (Pflegebedürftige, Angehörige und Fachdienste) offenbar nicht
mehr ausreichen, um Pflegebedarfe angemessen abzudecken. Insofern kann eine
Veränderung des Eintrittsalters ein Hinweis auf Veränderungen der Versorgungsstrukturen
oder der Pflegebedürftigkeit in der Bevölkerung sein.
Abbildung 14 : Alter beim Eintritt in vollstationäre Pflege in Bonn (Stichtag: 31.12.2024)
Quelle: Bundesstadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen, eigene Erhebung mit Rücklauf von 35 der insgesamt 38
vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bonn
Abbildung 14 zeigt die Verteilung des durchschnittlichen Eintrittsalters in Bonner
Pflegeeinrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2024. Das durchschnittliche Eintrittsalter in
die stationäre Pflege lag Ende des Jahres 2024 bei 80,7 Jahren. Damit ist das
Durchschnittsalter seit der letzten Berichterstattung 2018 minimal um 0,1 Jahre gesunken
(2018: 80,8 Jahre). Zwei aller 38 Einrichtungen fokussieren sich speziell auf jüngere
Pflegebedürftige und stellen damit eine Ausnahme dar. Bei diesen Einrichtungen ist das
Durchschnittsalter bei Eintritt 33,1 und 48,1 Jahre. Bei den weiteren 33 Einrichtungen beträgt
das durchschnittliche Eintrittsalter 82,3 Jahre. Dabei schwankt das durchschnittliche
Eintrittsalter bei den einzelnen Einrichtungen zwischen 75,8 und 86,5 Jahren.
5.3. Herkunft der Bewohnerschaft
Der Übergang in stationäre Pflege bedeutet für die Pflegebedürftigen zugleich den Wegzug
aus ihrem bisherigen Zuhause. Je nach individueller Situation und verfügbarem Angebot an
Pflegeplätzen, ziehen Pflegebedürftige zum Zweck stationärer Pflege in eine Pflegeeinrichtung
in ihrer Nachbarschaft, in einen anderen Stadtteil oder aber sie verlassen sogar die Stadt.
Folglich ziehen auch Pflegebedürftige von außerhalb nach Bonn, um hier das Angebot
21; 0,8% 46; 1,7% 72; 2,7%
202; 7,5%
534; 19,7%
1.366; 50,5%
456; 16,9%
9; 0,3%
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
unter 30 30-49 50-59 60-69 70-79 80-89 90-99 100 und
älterSeite 43 von 85
35
stationärer Pflege in Anspruch zu nehmen. In den folgenden Abschnitten wird das
Mobilitätsverhalten pflegebedürftiger Personen dargestellt, wobei zwischen innerstädtischer
und überregionaler Mobilität unterschieden wird.
5.3.1. Innerstädtische Pflegemobilität
Die 35 Einrichtungen, die sich 2024 an der Jahreserhebung beteiligt haben, haben für 2.705
Personen, die am Stichtag (31. Dezember 2024) stationär gepflegt wurden, Angaben zum
vorherigen

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Datenstand: 03.11.2026, 04:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de