253781-01 · Beschlussvorlage
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM)
Kerndaten
- Nummer
- 253781-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 253781-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM) Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Gesellschafterin Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) werden zur Wahl in den Aufsichtsrat der Energie- und Gebäudemanagement Bonn GmbH (EGM) folgende Mitglieder vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Ersatzmitglied 1 Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) Manuela Ponti-Olschewski (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) Begründung Allgemeines Alleingesellschafter der EGM ist die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB). Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 6 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach sieben Mitglieder an. Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der EGM entsendet die Stadt Bonn/Stadtwerke Bonn GmbH sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat, zu denen der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihm vorgeschlagene/-r Bedienstete/-r gehört. Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied benannt wurde) vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Zurzeit ist der Verwaltungsposten wie folgt besetzt:Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ordentliches Mitglied Ersatzmitglied Christian Siegberg (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) Niklas Zimmermann (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) Dauer der Bestellung Beim Oberbürgermeister bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn. Eine Neustrukturierung der internen Arbeitsabläufe erfordert eine Neubesetzung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de