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253781-01 · Beschlussvorlage

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM)

Nummer
253781-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 253781 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM)

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Beschlussvorlage
öffentlich
253781-01
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen
wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Gesellschaft für
Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH
(EGM)
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Gesellschafterin Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) werden zur Wahl in den
Aufsichtsrat der Energie-
und Gebäudemanagement Bonn GmbH (EGM) folgende
Mitglieder vorgeschlagen:
Ordentliches Mitglied Ersatzmitglied
1 Niklas Zimmermann
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Manuela Ponti-Olschewski
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Begründung
Allgemeines
Alleingesellschafter der EGM ist die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB).
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist in § 6 des Gesellschaftsvertrages
geregelt. Dem Aufsichtsrat gehören danach sieben Mitglieder an. Gemäß § 6
Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der EGM entsendet die
Stadt Bonn/Stadtwerke Bonn GmbH sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat, zu
denen der Oberbürgermeister oder ein/-e von ihm vorgeschlagene/-r
Bedienstete/-r gehört.
Die Bestellung von Ersatzmitgliedern wird vorgesehen für den Fall, dass
ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates (für welches das Ersatzmitglied
benannt wurde) vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
Zurzeit ist der Verwaltungsposten wie folgt besetzt:Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ordentliches Mitglied Ersatzmitglied
Christian Siegberg
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Niklas Zimmermann
(Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Dauer der Bestellung
Beim Oberbürgermeister bzw. der / dem von ihr vorgeschlagenen
Bediensteten der Bundesstadt Bonn endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit
dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt
oder Organ. Dies ist das Dienstverhältnis zur Bundesstadt Bonn.
Eine Neustrukturierung der internen Arbeitsabläufe erfordert eine
Neubesetzung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de