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253766 · Beschlussvorlage

Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin

Nummer
253766
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg (konstituierende Sitzung) 06.11.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253766
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Festlegung der Zahl der Stellvertreter/innen des
Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Es werden zwei Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbür-
germeisterin gewählt.
Begründung
Gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 GO NRW erfolgt die Wahl
der Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin
ohne Aussprache in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältnis-
wahl. Es ist daher erforderlich, vor Durchführung der Wahl die Anzahl der Stell-
vertreter/innen festzulegen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de