253765 · Mitteilungsvorlage
Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2024
Kerndaten
- Nummer
- 253765
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Markt
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253765 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.12.2025 Kenntnisnahme Rechnungsprüfungsausschuss 31.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die "zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken" abgeschlossenen Geschäfte zu berichten. Um die Politik und Bürgerschaft umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der Verwaltung auf das gesamte städtische Zins- und Schuldenmanagement erweitert. Anlage/n 1 Schuldenbericht 2024 (öffentlich)Seite 1 von 32 Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement Bundesstadt Bonn 2024 Bundesstadt Bonn Stadtkämmerei Stand: 11.09.2025Seite 2 von 32 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung................................................................................................................................... 1 1. Aufgaben und Ziele .............................................................................................................. 2 1.1 Strategien......................................................................................................................................................... 3 1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement ........................................................................... 4 2. Liquiditätsbeschaffungswege ............................................................................................. 5 3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen................................................................... 6 3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen .............................................................................................. 6 3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ..................................................................... 6 3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn........................................................ 7 4. Marktrückblick ...................................................................................................................... 8 5. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) ................................................................ 9 6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen .......................................................................... 10 6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) .................... 11 6.1.1 Investiver Schuldenbestand ............................................................................................................ 11 6.1.2 Investive Kreditgeschäfte ................................................................................................................. 12 6.1.3 Investiver Schuldendienst ................................................................................................................ 15 6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios .............................................................. 15 6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate ....................................................................................................... 16 6.3 Liquiditätskredite (Kassenkredite) ........................................................................................................ 19 7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen............................................................................. 22 7.1 Bürgschaften ................................................................................................................................................. 22 7.2 Konzernfinanzierung.................................................................................................................................. 22 8. Fazit und Ausblick .............................................................................................................. 25Seite 3 von 32 1 Einleitung Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwal- tung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die „zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Be- grenzung von Zinsänderungsrisiken“ abgeschlos- senen Geschäfte zu berichten. Diese jährliche In- formationspflicht wurde mit der Beschlussvorlage (DS-Nr. 1312046) aus dem Jahr 2013 aktualisiert. Um die Politik umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der Verwaltung auf das ge- samte städtische Zins- und Schuldenmanagement erweitert. Der Schuldenbericht transportiert Daten und Fakten und zeigt Entwicklungen für die Politik und die interessierte Öffentlichkeit als transpa- rente Informationsquelle auf. Der Schuldenbericht 2024 liefert einen Über- blick über die Kreditmarktschulden des Kern- haushaltes sowie der eigenbetriebsähnlichen Ein- richtungen Städtisches Gebäudemanagement und Städtische Seniorenzentren. Die Bundesstadt Bonn bedient sich aufgrund der sensiblen Thematik des Zins- und Schuldenmana- gements einer externen professionellen Beratung. Im Zeitraum von 2020 bis 2028 wurde bzw. wird diese Funktion von der Landesbank Hessen-Thü- ringen (Helaba) in Kooperation mit der Sparkasse KölnBonn wahrgenommen. Die Auswertungen des Schuldenberichtes sind budgetbezogen, d.h. es werden die Daten aus der Finanzrechnung herangezogen. Mit einer Pro-Kopf-Kreditmarktverschuldung1 von rund 7.192 EUR zum Stichtag 31.12.2024 gehört die Bundesstadt Bonn zu den am höchsten verschuldeten Städten der Bundesrepublik Deutschland. Rund 2.325 Mio. EUR (Vorjahr 2.054 Mio. EUR) sind insgesamt an Kreditmarktschulden aufgelaufen, davon 785,3 Mio. EUR (Vorjahr 631,2 Mio. EUR) allein an Liquiditätskrediten2. Letztere finanzieren damit einen Anteil von ca. 42,8 % an dem im Jahr 2024 geplanten Haushalts- volumen von rund 1.840 Mio. EUR. Den Liquidi- tätskrediten steht kein Anlagevermögen gegen- über, sondern diese finanzieren den laufenden Konsum und sind insofern Gradmesser für die Ge- samtfinanzsituation einer Stadt. An um Zinserträge saldierten Zinszahlungen für Kreditmarktschulden fielen im Jahr 2024 insge- samt rund 45,6 Mio. EUR (Vorjahr 33,9 Mio. EUR) an. Dies entspricht pro Tag Zinszahlungen von rund 125 TEUR (Vorjahr 93 Tsd. EUR pro Tag). Die saldierten Zinszahlungen sind gegenüber dem Vorjahr um 11,7 Mio. EUR gestiegen. 1 Basiswert: 323.336 Einwohner*innen zum 31.12.2024 (gem. IT.NRW_Zensus 2022). 2Anmerkung1: aufgrund der Neuregelung von § 89 Abs. 2 Satz 2 GO NRW zum Ausweis der Zwischenfinanzierung investiver Kredite über Liquiditätskredite zum Jahreswechsel wurde eine Korrekturbu- chung i.H.v. rund 42,768 Mio. EUR zwischen den investiven (+) u. konsumtiven (-) Krediten vorgenommen. Anmerkung: Bankkonten mit negativem Saldo sind Bestandteil der Position Liquiditätskredite.Seite 4 von 32 2 1. Aufgaben und Ziele Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe, den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu steuern. Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die im Schuldenbestand enthaltenen und aus weite- ren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins- und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hin- blick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomin- dernd zu steuern. Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die Zinsbelastung aus dem bestehenden Schuldenbe- stand zu steuern. Der Vermeidung von sogenannten „Klumpenrisi- ken“ kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Zinsbindungsausläufe sind so auszusteuern, dass keine Belastungsspitzen in Form von Liquiditäts- beschaffungsrisiken in einzelnen Haushaltsjahren entstehen. Die Liquidität der Bundesstadt Bonn muss durchgehend sichergestellt sein. Gleiches gilt bei Auswahl und Steuerung von Til- gungsstrukturen. Auch hier sind überdurch- schnittliche Haushaltsbelastungen zu vermeiden. Ein aktives Zinsmanagement gestaltet die Belas- tungen des Kostenfaktors „Zins“ möglichst plan- bar und unabhängig von der Beschaffung der Li- quidität an den vorherrschenden Märkten. Um die Zinsbelastung zudem so gering wie mög- lich zu halten, ist es wichtig, nicht von einzelnen Geldgebenden und deren Konditionen abhängig zu sein. So sind stets die Zinskonditionen am brei- ten Markt abzufragen, d.h. viele Kapitalgebende an Ausschreibungen zu beteiligen und dabei stets auch mit neuen potenziellen Kapitalgebenden in Kontakt zu treten. Dadurch können Konditionsan- gebote verglichen und das wirtschaftlichste Ange- bot ausgewählt werden. Das Ziel der Reduzierung des Zinsaufwandes ist häufig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von Zinsaufwand, sodass stetig an der besten Mi- schung zwischen beiden Zielen gearbeitet werden muss. Da sich mit der Ausgestaltung und der Durchfüh- rung des Zins- und Schuldenmanagements in Ab- hängigkeit der Marktgegebenheiten Zinsände- rungsrisiken und Zinsänderungschancen laufend verändern und sich damit auch das Risiko einer Zinskostenerhöhung oder die Chance zur Zinsre- duzierung verändert, kommt der systematischen Risikosteuerung eine große Bedeutung zu. Auf- gabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine ziel- konforme und systematische Risikohandhabung. Aus den Aufgaben des Zins- und Schuldenmana- gements ergeben sich folgende Ziele: Sicherstellung der Liquidität, Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquidi- tätsrisiken, über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelas- tungen im städtischen Haushalt, Senkung der Durchschnittsverzinsung des In- vestitionskredit- und des Liquiditätskredit- portfolios im Rahmen festgelegter Strategien. Zur Erreichung dieser Ziele sind die angestrebte maximale Zinsbelastung und das damit zusam- menhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungs- risiko) definiert und werden im jeweiligen Schul- denportfolio umgesetzt.Seite 5 von 32 3 1.1 Strategien Die Ziele des städtischen Zins- und Schuldenma- nagements, nämlich die Begrenzung der Zinsän- derungs- und Liquiditätsrisiken, langfristige plan- bare Zinsbelastungen sowie die Senkung der Durchschnittsverzinsung im städtischen Haushalt, beinhalten grundsätzliche Zielkonflikte: Eine Begrenzung des Zinsänderungs- und Liquiditätsrisikos wird am leichtesten durch eine lange Zinsbindungsfrist erreicht. Diese kann auf Dauer und im Durchschnitt zu höhe- ren Zinslasten führen und beeinträchtigt da- mit das Ziel der Senkung der Durchschnitts- verzinsung. Das Ziel, langfristig kalkulierbare und ste- tige Zinsbelastungen in den Haushalt einzu- planen, wird vorwiegend über lange Zinsbin- dungen erreicht, wodurch die Flexibilität, auf günstige Marktlagen zeitnah reagieren zu können, stark beschränkt ist. Das aktive Zins- und Schuldenmanagement zielt darauf ab, in Kenntnis dieser Zielkonflikte und un- ter Berücksichtigung der Besonderheiten als kom- munaler Schuldner zu ausgewogenen Entschei- dungen zu kommen. Dabei können sich die Prio- ritäten der verfolgten Ziele je nach Lage der An- forderungen der Märkte oder der eigenen Bedürf- nisse verschieben. Zur Umsetzung eines aktiven Zins- und Schulden- managements dienen Strategien, die in der Regel mehrere Instrumente bzw. Methoden miteinander verknüpfen und Marktgegebenheiten nutzen, z.B.: Eine Verkürzung der Zinsbindungsfristen und damit eine Reduzierung der Laufzeitenkom- ponente führt in der Regel zu einer Senkung der Durchschnittsverzinsung. Die hierdurch entstehenden Zinsänderungsrisiken können durch den Einsatz von Derivaten (bspw. durch Cap, Collar, Forward-Swap) gedeckelt oder aber bewusst in Kauf genommen werden. Im Gegensatz zu Krediten auf ESTR-Basis (Ta- gesgeld, ESTR = European Short Term Rate) enthalten die längerfristigen Geldmarktkre- dite höhere Liquiditätsaufschläge. Aus kom- munaler Sicht besteht nicht immer die Not- wendigkeit, diese erhöhten Zinssätze zu zah- len, sodass bei einer beabsichtigten Verkür- zung der Zinsbindungsfristen unter anderem der Abschluss von ESTR-Krediten bevorzugt wird. Alternativ kommt auch der Abschluss möglichst kurzfristiger Geldmarktkredite in Frage, da diese sehr geringe Liquiditätsauf- schläge enthalten. Ungleichmäßige Belastungen einzelner Haus- haltsjahre durch ein stark schwankendes Marktumfeld sind bspw. durch den Einsatz von Doppel-Swaps beherrschbar: Die Belas- tung aus hochpreisigen Krediten aus Vorperi- oden können – im Sinne der Stetigkeit – durch eine derivategestützte „Umschuldung“ auf zu- sätzliche Perioden verteilt bzw. gestreckt wer- den. Außerdem können so günstige Marktla- gen auch während der Kreditlaufzeit genutzt werden. Zukünftige Zinsanpassungen können u.a. durch Forward-Swaps vorgenommen werden, um eine aktuelle günstige Marktlage für zu- künftige Zinssicherungen auszunutzen und um ggf. vorhandene „Klumpenrisiken“ zu glät- ten. Auch langfristige (Standard-) Kreditaufnah- men sind in Zeiten historisch niedriger Zinsen sinnvoll einsetzbar. Sie erlauben zugleich so- wohl eine langfristige Zinssicherung, als auchSeite 6 von 32 4 eine langfristige Liquiditätssicherung. Beson- ders für das aufgrund rechtlicher Vorgaben traditionell nur kurz- bzw. mittelfristig finan- zierte Liquiditätskredit-Portfolio machen lang- fristige (Standard-) Kreditaufnahmen im Rah- men der rechtlichen Möglichkeiten für einen Teil des Liquiditätsportfolios durchaus Sinn. So kann vermieden werden, dass steigende Zinsen sofort und mit voller Kraft auf den zu leistenden Zinsaufwand für Liquiditätskredite wirken. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, ggf. einen höheren Zins zu zahlen, als es die tatsächliche Marktentwicklung notwendig ge- macht hätte. Im Rahmen besonderer Finanzierungsformen wie bspw. der Platzierung von Schuldscheinen oder Anleihen können neue Finanzierungs- wege erschlossen und kann die Kontrahenten- basis erweitert werden. Durch die Kombination der unterschiedlichen In- strumente bzw. Methoden und die Ausnutzung der möglichen Bandbreiten der Laufzeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktlage wird angestrebt, bestehende Zielkonflikte so weit wie möglich auszugleichen. 1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenma- nagement Durch Steuerung der Zinsbindungsfristen als die wichtigste Entscheidungsgröße im Schuldenma- nagement werden die Kreditaufnahmen so ge- plant, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jahren (sog. „Klumpenrisiken“) vermieden werden. Not- wendige zukünftige Prolongationen bzw. Um- schuldungen werden nach Bedarf auch schon vorab möglichst günstig verteilt. Dadurch wird vermieden, dass außergewöhnlich große Um- schuldungen unter Umständen in einer Phase ho- her Zinsen erfolgen müssen. Die jeweiligen „Klum- penrisiken“ sind zwar jederzeit auch nachträglich durch den Einsatz von Derivaten beeinflussbar, dennoch empfiehlt es sich, Zinsbindungsfristen laufend „zu glätten“ (sofern strategisch ange- bracht). Instrumente im Zins- und Schuldenma- nagement sind: Investitionskredite Liquiditätskredite Schuldscheindarlehen Anleihen (Instrument durch die Stadt noch nicht genutzt!) Strukturierte Kredite Derivate zur Zinssicherung Im Anhang werden diese Instrumente näher er- läutert.Seite 7 von 32 5 2. Liquiditätsbeschaffungswege Zur Liquiditätsbeschaffung stehen dem Zins- und Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn ver- schiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Förderdarlehen können insbesondere bei der KfW und der NRW.Bank aufgenommen werden. Sie werden zweckgebunden auf Antrag geneh- migt und erfordern einen Nachweis des Mittelein- satzes. Aufgrund der Subventionierung durch die Länder, den Bund oder die EU sind Förderdarle- hen zinsgünstig und werden daher durch die Stadt in Anspruch genommen. Zur Finanzierung des Gesamthaushaltes schreibt die Bundesstadt Bonn außerdem Kreditaufnah- men (einschließlich derivativer Geschäfte) im Wettbewerb aus. Die Ausschreibungen werden einem ausgewählten Bietendenkreis, der stetig angepasst wird, zur Verfügung gestellt. Im Bietendenkreis befinden sich auch diverse Maklerhäuser, die die Ausschreibungen wiede- rum ihren Kontakten bereitstellen. Ebenso nutzt die Bundesstadt Bonn digitale Vermittlungs- plattformen, auf denen die Ausschreibungen den dort registrierten Geldgebenden zugänglich ge- macht werden. Der Bietendenkreis und die Anzahl der Angebote werden so erhöht. Bei den Kreditaufnahmen mittels Ausschreibung handelt es sich i.d.R. um bilaterale Geschäfte di- rekt zwischen der Bundesstadt Bonn als Schuldne- rin und einem oder einer Finanzdienstleister*in als Gläubiger*in. Der oder die Anbieter*in mit dem Bestgebot erhält den Zuschlag. Das Ausschrei- bungsverfahren wird in den jeweiligen Dienstan- ordnungen geregelt. Dabei stehen Transparenz, Wettbewerbsneutralität und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Als alternatives Finanzierungsinstrument gegen- über den „normalen“ bilateralen Krediten kom- men zudem auch Schuldscheindarlehen in Be- tracht. Sowohl Schuldscheindarlehen als auch An- leihen werden im Rahmen einer Fremdplatzierung auf den Kapitalmarkt gebracht, d.h. ein*e Finanz- dienstleister*in (sog. „Arrangeur*in“) vermarktet die Ausschreibung als Schuldscheindarlehen oder als Anleihe professionell in seinem oder ihrem zur Verfügung stehenden Investierendenkreis. Dafür erhält der oder die Arrangeur*in, sofern sein oder ihr Angebot das wirtschaftlichste ist und den Zu- schlag erhält, eine einmalige Platzierungsprovi- sion. Mit dem oder der Arrangeur*in kann zudem gegen Gebühr eine Zahlstellenvereinbarung ab- geschlossen werden, sodass dieser über die ge- samte Laufzeit des Finanzierungsinstruments die Zahlungsflüsse und Mitteilungen zwischen Inves- tierendenkreis und Schuldner*in bündelt und ver- teilt. Da die Gläubiger*innen-Anzahl zu Geschäfts- beginn oder aber während der Laufzeit durch Ab- tretungen auf ein hohes Maß ansteigen kann, ist eine solche Zahlstellenfunktion oft von Vorteil. Ein weiteres Finanzierungsinstrument, welches von der Bundesstadt Bonn bisher nicht genutzt wurde, bilden Anleihen. Die Vergabe von Anlei- hen erfolgt losgelöst von einer Kreditausschrei- bung im Wettbewerb, nach einem vorgeschalte- tem mehrwöchigen Vermarktungsverfahren (siehe auch Erläuterungen im Anhang) und dient insbesondere der Diversifizierung der Kreditge- benden. Im Jahr 2026 ist die Begebung eines Grünen Schuldscheins geplant (siehe DS 253381 und 253381-01 St ).Seite 8 von 32 6 3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen Für das Zins- und Schuldenmanagement der Bun- desstadt Bonn gelten verschiedene Rechtsgrund- lagen und Rahmenbedingungen. 3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haus- haltswirtschaft einer Gemeinde regeln, ebenfalls Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und Schuldenmanagement. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) stellt die vorrangige for- melle Grundlage für das Zins- und Schuldenma- nagement der Bundesstadt Bonn dar. Für die Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§ 75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86 GO NRW bildet die Rechtsgrundlage für die Kredit- aufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW für die Aufnahme von Liquiditätskrediten. Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und Verordnungen, die primär zur Regulierung des Fi- nanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Ge- setze und Verordnungen des Bankwesens betref- fen daher auch das Zins- und Schuldenmanage- ment der Bundesstadt Bonn, so beispielsweise die EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instru- ments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), welche die Beratungs- und Informationspflichten sowie Haftungsfragen zwischen Bank und Kunde regelt und durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz in natio- nales Recht umgesetzt wurde. Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalrege- lungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II, Basel III, Basel IV) wirken zwar nur auf Banken und Kapitaldienstleister direkt, doch ha- ben die dort festgelegten Eigenkapitalanforde- rungen zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenma- nagements reagiert werden; daraus erwachsende Risiken müssen bewertet, gesteuert und schluss- endlich minimiert werden. Vor dem Hintergrund, dass sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene das Ziel formuliert wurde, die Finanzmarktkräfte auf Nachhaltigkeitsgrund- sätze auszurichten (Sustainable Finance), ist da- von auszugehen, dass dieses Thema in den kom- menden Jahren bei Kommunalfinanzierungen eine stärkere Bedeutung entfaltet. Auch wenn Kommunen grundsätzlich nur nachhaltig und so- zial investieren (Daseinsfürsorge), werden ent- sprechende Regelungen zukünftig zu beachten und deren Einhaltung im Rahmen der Taxonomie (u.a. Kriterien für klimaverträgliche Investments) zu berichten sein. Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn als gemeindliches Ortsrecht die Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenma- nagements. Nicht nur die Festlegung der Haus- haltsansätze für Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch die Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten oder Liquiditätskrediten erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat der Bun- desstadt Bonn beschlossenen Haushaltssatzung. 3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsbe- rechtigter Stellen Die Stadt orientiert sich bei ihrem Handeln am all- gemeingültigen Recht (Gesetze, Verordnungen, Satzungen). Darüber hinaus wird das HandelnSeite 9 von 32 7 durch interne Dienst- und Handlungsanweisun- gen konkretisiert. So haben Richtlinien und Erlasse des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW und der Be- zirksregierung Köln einen Weisungscharakter im Sinne einer aufsichtsrechtlichen Weisung an nach- geordnete Stellen (Gemeinden und Kreise). Solche Weisungen sind zwingend zu beachten. Die für das Zins- und Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn maßgeblichen Rahmenbedin- gungen werden insbesondere durch den Runder- lass des Ministeriums für Inneres und Kommuna- les „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“ geregelt (34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014; zuletzt geändert am 10.11.2023). 3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn Die Arbeitsweise der Stadtkämmerei richtet sich nach den Dienstanordnungen/ Handlungsanwei- sungen, die Rahmenbedingungen und Verfah- rensweisen sowie Kompetenzen und Verantwor- tungsbereiche festlegen, womit Prozesse und Zu- ständigkeiten klar definiert und geregelt sind. Bei der Erarbeitung dieser Festlegungen dienten idR. die Musterdienstanweisungen des Städteta- ges als Grundlage und wurden mit dem Rech- nungsprüfungsamt und den zu beteiligenden Ämtern (Kassen- und Steueramt) auf die städti- schen Verfahrensabläufe abgestimmt und durch die Stadtkämmerin/ den Stadtkämmerer in Kraft gesetzt. Die „Dienstanordnung für die Neuaufnahme und die Umschuldung von Kommunalkrediten“ (aktu- ell in der Fassung v. 12.11.2019), die „Dienstan- ordnung für die Aufnahme, Abwicklung und Um- schuldung von Förderkrediten“ (aktuell in der Fas- sung v. 16.03.2021), die „Dienstanordnung für die Vergabe von investiven Krediten und Liquiditäts- krediten im Rahmen der Konzernfinanzierung“ (Fassung vom Juli 2024), die „Dienstanordnung für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssiche- rung sowie die Anlage von vorübergehend nicht benötigten Finanzmitteln“ und die hieraus abge- leitete „Handlungsanweisung für die Kassenliqui- dität“ (Fassungen vom Januar 2025) legen in ers- ter Linie das Verfahren, die Zuständigkeiten und die Entscheidungskompetenzen für die Aufnahme von Krediten fest. Die „Dienstanordnung für den Einsatz von deriva- tiven Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement“ (aktuell in der Fas- sung v. 07.05.2015) definiert darüber hinaus An- forderungen an den Einsatz von Finanzderivaten und trifft Aussagen über das Risikomanagement und die Risikosteuerung. Zusätzlich hat sich die Bundesstadt Bonn über Gremienvorlagen nachfolgende Regeln gesetzt: Die Verwaltung wurde erstmalig mit Beschluss vom 01.07.2004 (DS-Nr. 0411040) zur Durch- führung von Zinssicherungs- und Zinsopti- mierungsgeschäften ermächtigt. Dieser Be- schluss wurde am 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) abgeändert und zwischenzeitlich mit dem Beschluss vom 09.07.2013 (DS-Nr. 1312046) neu gefasst und ergänzt. Hiernach kann die Verwaltung maximal 30% des Ge- samtschuldenstandes aus der Investitionstä- tigkeit als ungesicherte, variable Darlehen auf- nehmen. Die politischen Gremien werden im Nachgang über die Aufnahme von Investitionskrediten als Geschäft der laufenden Verwaltung infor- miert (Zuständigkeitsordnung der Stadt Bonn).Seite 10 von 32 8 4. Marktrückblick Die deutsche Wirtschaft tat sich auch 2024 schwer. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt sank kalender- und preisbereinigt um 0,2 %, obwohl sich das Umfeld in Form von einer nachlassenden Inflation und rückläufiger Zinsen aufhellte. Trotz der verbesserten Realeinkommen erholte sich der private Konsum nur leicht. Während die Staats- ausgaben das Wachstum förderten, sanken die In- vestitionen. Unternehmen reduzierten insbeson- dere ihre Ausrüstungsinvestitionen. Strukturelle Probleme sowie eine erhöhte Unsicherheit auf- grund der nationalen und internationalen Politik belasteten die Ausgabebereitschaft. Auch die Bauinvestitionen fielen ungeachtet einer Boden- bildung bei den Wohnimmobilienpreisen im Ge- samtjahr. Die Exporte und damit der Außenhandel drückten ebenfalls das Wachstum. Der Verbraucherpreisanstieg in Deutschland ver- ringerte sich deutlich. Nach jahresdurchschnittlich 5,9 % im Jahr zuvor lag die Teuerung 2024 nur noch bei 2,2 %. Entlastende Effekte kamen vor al- lem von den Energiepreisen, nicht zuletzt auf- grund von Basiseffekten. Auch die Kernrate ohne Energie und Nahrungsmittel sank, wenngleich die Inflation im Dienstleistungsbereich erhöht blieb. In der Eurozone hingegen verbesserte sich das Wachstum. Das Bruttoinlandsprodukt legte real um 0,9 % zu, die Dynamik war insgesamt aber mo- derat. Kräftiges Wachstum wies Spanien auf, wäh- rend Frankreich und insbesondere Italien langsa- mer wuchsen. Die Inflation ging in der Eurozone fast so deutlich wie in Deutschland zurück und lag bei 2,4 %. Weltwirtschaftlich war die Entwicklung freundli- cher mit einem BIP-Zuwachs von gut 3 %. In den USA wuchs die Wirtschaft mit 2,8 % weiter robust. Der private Konsum legte dort deutlich zu, wie auch die Staatsnachfrage und die Unternehmens- investitionen. Die EZB begann angesichts der rückläufigen Infla- tion ihren Zinssenkungszyklus. Seit Juni reduzierte die Notenbank den Einlagensatz von 4,0 % bis Ende 2024 auf 3,0 %. Zudem stellte sie weitere Lo- ckerungen in Aussicht. Die Federal Reserve machte ebenfalls eine Kehrtwende und senkte ih- ren Leitzins, wenn auch erstmals im September. Das Zinszielband reduzierte die Fed insgesamt von 5,25 - 5,50 % auf 4,25 - 4,50 %. Die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen schwankte 2024 zwischen 2,0 % um 2,6 %. Nach dem Rutsch Ende 2023 zog die Rendite zunächst deutlich an, um dann im Sommer wieder nachzu- geben. Ende 2024 lag die 10-jährige Bundrendite mit knapp 2,4 % per saldo wieder höher. Bei den 10-jährigen Swapsätzen im Euroraum sieht das Bild etwas anders aus. Der Swapspread verrin- gerte sich in Richtung null, sodass der Swapsatz mit knapp 2,4 % Ende 2024 per saldo gesunken ist. Die Rendite 10-jähriger US-Treasuries schwankte deutlicher. Nach einem zwischenzeitli- chen Rutsch unter 4,0% stieg die Rendite Ende 2024 auf über 4,5 %. Der Euro-Dollar-Kurs notierte lange eher rich- tungslos unter 1,10. Die Zinswende der Fed beflü- gelte den Wechselkurs zwar auf 1,12. Im Zuge der US-Präsidentschaftswahlen wertete der US-Dollar aber wieder auf, der Euro-Dollar-Kurs rutschte bis Ende 2024 auf 1,04.Seite 11 von 32 9 5. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) In der Eurozone steuert die Europäische Zentral- bank (EZB) die Märkte anhand von Leitzinsen, d.h. sie legt die Zinssätze fest, zu denen Geschäftsban- ken ihr Guthaben bei einer Zentral-/Notenbank anlegen oder aber Kapital beschaffen können. Durch Zinssenkungen wird das Wirtschaftswachs- tum gefördert, da Investitionskredite günstiger zu beschaffen sind. Das Ziel der EZB ist es, die Infla- tionsrate niedrig (Inflationsziel: 2 %) und das Preisniveau stabil zu halten.1 Die drei verschiede- nen Leitzinssätze der EZB sind daher als ein fi- nanzpolitisches Steuerungsinstrument zu verste- hen. Zinsänderungen beeinflussen Wirtschafts- wachstum und Inflation. Die drei EZB-Leitzins- sätze3 werden wie folgt definiert: Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsge- schäft: Dieser Zinssatz ist der wichtigste Leitzins der EZB und wird häufig als "der" Leitzins bezeich- net. Zu diesem Zinssatz wird den Geschäftsban- ken Zentralbankgeld gegen notenbankfähige Si- cherheiten ab einer Woche Laufzeit zur Verfügung gestellt. Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazili- tät: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurz- fristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Si- cherheiten Geld von der EZB beschaffen. Da eine Geschäftsbank bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf nicht bereit sein wird, mehr als den Satz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität zu zahlen, stellt dieser Zins faktisch die obere Zinsgrenze für das Tagesgeld dar. 1 vgl. Bundesministerium der Finanzen: „Leitzinsen“, unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ser- vice/FAQ_Glossar/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=e8d0433e- Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zins- satz können Banken überschüssiges Zentralbank- guthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eu- rosystem anlegen. Da sich beim Geldleihen keine Bank mit einem niedrigeren Zins begnügen wird, ist die Einlagefazilität faktisch die Untergrenze des Zinses für das Tagesgeld am Geldmarkt. Seit Juni reduzierte die Notenbank den Einlagensatz von 4,0 % bis Ende 2024 auf 3,0 %. Zudem stellte sie weitere Lockerungen in Aussicht (siehe die nach- folgende Tabelle). Zinsschritte der EZB a3aa-4d25-91d4-332fbb2218ef&lv3=bb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189- 67b4e6d24f38#glossarbb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189-67b4e6d24f38 3 ebenda.Seite 12 von 32 10 6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen Schuldenentwicklung, in Mio. EUR Zum Stichtag 31.12.2024 betrug die Gesamt- kreditmarktverschuldung der Stadt Bonn inklu- sive ihrer beiden eigenbetriebsähnlichen Einrich- tungen Städtischen Gebäudemanagements (SGB) und Städtische Seniorenzentren (SZB) 2.325.440.735,23 EUR. Davon sind 142.807.500,00 EUR investive Refinanzierungs- kredite sowie EUR 75.000.000 EUR konsumtive Kredite, die im Rahmen der Konzernfinanzierung an die Stadtwerke Bonn weitergereicht wurden. Gegenüber dem Vorjahr sind die Kreditmarkt- schulden um rund 272.000.000 EUR angestiegen. Das Gesamtkreditmarktschuldenportfolio ist zum Stichtag 31.12.2024 mit 2,19 % p.a. (Vorjahr: 2,01 %) verzinst. Durchschnittszins zum Stichtag Portfolio 2024 2023 2022 2021 Liquiditätskredite 2,53% 2,43% 1,34% 0,45% Investitionskredite Kernhaushalt 1,95% 1,76% 1,52% 1,47% Investitionskredite SGB 2,90% 2,79% 2,48% 2,45% Investitionskredite SZB 0,86% 0,84% 0,84% 0,84% Gesamtportfolio: 2,19% 2,01% 1,50% 1,19% (Berechnung: abgegrenzte Zinszahlungen/ abgegrenzte Nominale (für den betrachten Zeitraum, welcher dem Stichtag 31.12.2024 ent- spricht) Der Stichtagszins des Gesamtportfolios ist damit um 18 Basispunkte gegenüber dem Vorjahr ge- stiegen. Hier wirken sich die gestiegenen Zins- sätze im investiven und konsumtiven Kredit aus. 1.180 1.276 1.351 1.411 1.498 645 621 668 642 828 1.825 1.897 2.019 2.054 2.325 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 2020 2021 2022 2023 2024 Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamtverschuldung +72 +122 +35 +272Seite 13 von 32 11 Durchschnittszins (p.a.) Gesamtjahr: Portfolio 2024 2023 2022 2021 Liquiditätskredite 2,61% 1,89% 0,50% 0,40% Investitionskredite Kernhaushalt 1,89% 1,55% 1,45% 1,65% Investitionskredite SGB 2,94% 2,82% 2,43% 2,48% Investitionskredite SZB 0,85% 0,85% 0,85% 0,85% Gesamtportfolio: 2,18% 1,71% 1,17% 1,25% (Berechnung: abgegrenzter Zinsaufwand/ abgegrenztes Nominal (bzw. Restbetrag der Periode)) Betrachtet man den durchschnittlichen Zins über das Gesamtjahr wird deutlich, dass der Zinssatz im Liquiditätskreditportfolio stärker ansteigt, was auf den hohen Anteil an Tagesgeld zurückzuführen ist. Dieser Anteil der Liquiditätskredite reagiert ohne Zeitverzögerung auf die Zinsschritte der EZB. Der Zinssatz der Einlagenfazilität war im Jahr 2024 im Durchschnitt deutlich höher als im Jahr 2023, woraus sich der deutliche Anstieg gegen- über dem Vorjahr erklärt. Bei den Investitionskre- diten schlagen sich Zinsänderungen aufgrund des hohen Volumens und der breiten Laufzeitstreu- ung erst zeitverzögert nieder. Der Anstieg des Durchschnittszinssatz ist somit geringer als bei den Liquiditätskrediten Bezogen auf das gesamte Haushaltsjahr 2024 (Be- rechnungszeitraum 01.01. – 31.12.) beträgt der Durchschnittszins bezogen auf das Gesamtjahr 2,18 % p.a. (Vorjahr: 1,71 %). 6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) 6.1.1 Investiver Schuldenbestand Das investive Schuldenportfolio umfasst zum 31.12.2024 ein Volumen von insgesamt 1.497.573.445,66 EUR4 (+86,29 Mio. EUR ggü. dem Vorjahr). Hierbei ist zu beachten, dass im Jah- resabschluss 2024 zum zweiten Mal eine Korrek- turbuchung gem. § 89 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vor- genommen wurde. Aufgrund des 3. NKF-Weiter- entwicklungsgesetzes (3. NKFWG NRW) vom 05.03.2024 muss ab dem Jahresabschluss 2023 die Zwischenfinanzierung investiver Kredite über Li- quiditätskredite zum Jahreswechsel ausgewiesen werden. Aus diesem Grund erfolgte eine Umbu- chung i.H.v. 42.767.992,25 EUR von der Bilanzpo- sition „Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquidi- tätssicherung“ zur Bilanzposition „Verbindlichkei- ten aus Krediten für Investitionen“. Für das Vorjahr 4 Wert nicht bereinigt um die Zwischenfinanzierung von investiven Schulden über konsumtive Schulden (42,8 Mio. EUR). 2023 belief sich der Umbuchungsbetrag auf 11.828.046,74 EUR. Durch weitere Buchungen im laufenden Jahr musste dieser Betrag über den Jahresabschluss 2024 auf 11.796.589,92 korrigiert werden. Das investive Schuldenportfolio setzt sich zusam- men aus - Kernhaushalt: 1.411.857.034,34 EUR - SGB: 81.851.074,29 EUR - SZB: 3.865.337,03 EUR. In den Schulden des Kernhaushaltes enthalten sind 142,8 Mio. EUR (Vorjahr 101,2 Mio. EUR Refi- nanzierungskredite im Rahmen der Konzernfinan- zierung Stadtwerke.Seite 14 von 32 12 Im Jahr 2024 wurden neue Refinanzierungskredite im Umfang von 46,9 Mio. EUR gewährt. Diesen Verbindlichkeiten stehen auf der Aktivseite der Bi- lanz entsprechende „Ausleihungen an verbun- dene Unternehmen“ gegenüber. Insgesamt wurden die Kredite bei 24 verschiede- nen Kontrahent*innen aufgenommen. Nachfol- gendes Diagramm zeigt die Kreditgebenden- streuung. Dargestellt sind alle Kreditgebenden ab einem Kreditvolumen von mindestens 1 Mio. EUR: Schulden je Darlehensgeber*in (Inv.kredite), in Mio. EUR Rund 43 % (648 Mio. EUR) der investiven Kredit- verbindlichkeiten bestehen gegenüber demsel- ben Kreditgebenden. Es handelt sich hierbei um ein Kreditinstitut, welches auch Förderkredite vergibt. So entfallen hier von den 648 Mio. EUR etwa 200,6 Mio. EUR auf Förderkredite. Bei einem weiteren Kreditinstitut hat die Bundesstadt Bonn Förderkredite i.H.v. 64,45 Mio. EUR aufgenom- men, sodass das investive Schuldenportfolio ins- gesamt zu etwa 17,7 % aus Förderkrediten be- steht. Bei den übrigen Darlehensgebenden handelt es sich überwiegend um Kreditinstitute wie Sparkas- sen, Landesbanken oder Privatbanken, aber auch um Versicherungsunternehmen. Bei Letzteren werden die Investitionskredite i.d.R. nicht direkt aufgenommen, sondern es handelt sich hier um Schuldscheindarlehen, d.h. die Verbindlichkeiten bestanden zunächst gegenüber Kreditinstituten, welche die Forderungen aus dem Vertrag dann an die entsprechenden Versicherungsunternehmen abgetreten haben. Gegenüber Versicherungsun- ternehmen belaufen sich die investiven Kreditver- bindlichkeiten auf insg. 122,93 Mio. EUR, was etwa 8,2% des investiven Schuldenportfolios ausmacht. 6.1.2 Investive Kreditgeschäfte Aus den beiden Tabellen auf den Seiten 13 und 14 sind die 2024 getätigten investiven Kreditge- schäfte (Neuaufnahmen und Umschuldun- gen/Prolongationen) zu entnehmen. Insgesamt wurden 23 investive Darlehen mit ei- nem Gesamtvolumen von rund 158,94 Mio. EUR aufgenommen. Neuaufnahmen 2024: Davon wurden 18 Darlehen (Neuaufnahmen 06 – 23) mit einem kleinteiligen Volumen von insg. rund 36,03 Mio. EUR als Förderdarlehen aufge- nommen – durch die Kombination von Förderpro- grammen zu Festzinssätzen von 1,81 %, 2,45 %, 2,58 und 2,46 % p.a. Außerdem wurden 5 Kommunalkredite i.H.v. ins- gesamt 122,9 Mio. EUR zur Finanzierung des Kern- haushalts neu aufgenommen. Der niedrigste Zinssatz konnte für den Abschluss im September i.H.v. 24,5 Mio. EUR zu 3,14 % p.a. für 10 Jahre gesichert werden. Für die Neuauf- nahme i.H.v. 21,9 Mio. EUR konnte im März für 10 42 12 58 11 17 117 70 65 12 103 25 64 6 28 648 17 15 38 125 23Seite 15 von 32 13 Jahre zu 3,16 % p.a. abgeschlossen werden. Wei- tere Kommunaldarlehen wurden i.H.v. 24,5 Mio. EUR im September für 20 Jahre zu 3,21 % p.a., im März i.H.v. 25 Mio. EUR für 15 Jahre zu 3,31% und im Mai i.H.v. 27 Mio. EUR für 20 Jahre zu 3,51 % p.a. abgeschlossen. Produktart Ausgangsnominal in EUR Laufzeitbeginn Zinssatz Zinsbindung bis Zinsbindung in Jahren Neuaufnahme 01 Kommunaldarlehen 25.000.000,00 € 14.03.2024 3,310% 30.03.2039 15,00 Neuaufnahme 02 Kommunaldarlehen 21.900.000,00 € 14.03.2024 3,160% 30.03.2034 10,00 Neuaufnahme 03 Kommunaldarlehen 27.000.000,00 € 15.05.2024 3,510% 16.05.2044 20,00 Neuaufnahme 04 Kommunaldarlehen 24.500.000,00 € 02.09.2024 3,140% 04.09.2034 10,00 Neuaufnahme 05 Kommunaldarlehen 24.500.000,00 € 02.09.2024 3,210% 02.09.2044 20,00 Neuaufnahme 06 Förderdarlehen 5.388.000,00 € 09.09.2024 1,580% 30.09.2031 7,00 Neuaufnahme 07 Förderdarlehen 2.268.100,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 08 Förderdarlehen 1.919.800,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 09 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 10 Förderdarlehen 1.113.500,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 11 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 12 Förderdarlehen 1.527.900,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 13 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 14 Förderdarlehen 1.327.000,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 15 Förderdarlehen 1.242.900,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 16 Förderdarlehen 1.551.700,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 17 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 18 Förderdarlehen 1.345.800,00 € 13.12.2024 2,450% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 19 Förderdarlehen 2.081.300,00 € 13.12.2024 2,580% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 20 Förderdarlehen 2.268.100,00 € 13.12.2024 2,580% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 21 Förderdarlehen 1.919.800,00 € 13.12.2024 2,580% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 22 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00 Neuaufnahme 23 Förderdarlehen 2.081.300,00 € 13.12.2024 2,460% 31.12.2034 10,00 Summe 158.935.200,00 Umschuldungen/Prolongationen 2024: Mit einem Volumen von rund 115,98 Mio. EUR wurden 17 Darlehen zu ihren Zinsbindungsenden prolongiert bzw. umgeschuldet. Drei der Umschuldungen (Nr. 02, 12 und 13) er- folgten jeweils für ein halbes Jahr zu einem Fest- satzzins. Der Grund für die Geschäftsabschlüsse für lediglich 6 Monate liegt darin, dass die Grund- geschäfte mit Derivaten verknüpft sind, sodass die Grundgeschäfte aufgrund der Bildung einer Be- wertungseinheit variabel abgeschlossen werden müssen. Ein Festzins für 6 Monate wird als variabel betrachtet. Der Aufschlag für einen langlaufenden variablen Abschluss ist aber zu teuer und wurde deshalb aus wirtschaftlichen Gründen nicht abge- schlossen. Für die Geschäfte (Nr. 14, 15 und 16)Seite 16 von 32 14 konnte allerdings ein Abschluss mit einem variab- len Zins und einem günstigen Aufschlag für kurz- laufende Kredite abgeschlossen werden. Die vorgenannten umgeschuldeten Kredite sind allesamt mit Payerswaps verknüpft und müssen daher konnex zum Grundgeschäft sein (siehe hierzu Kapitel 6.2). Die Umschuldungen Nr. 01, 03 und 17 wurden zur Risikostreuung mit Laufzeiten von 6, 5, 10 und 19,5 Jahren zu einem Festzins abgeschlossen. Bei der Umschuldung 04 handelt es sich um ein För- derkredit, der prolongiert und mit der Restlaufzeit von 9,5 Jahren abgeschlossen wurde. Bei den üb- rigen Umschuldungen 05 - 11 handelt es sich ebenfalls um Förderkredite, die als ein Kredit zu- sammengefasst für die Restlaufzeit von 9,75 Jah- ren aufgenommen wurden. umgeschuldeter/ prolongierter Betrag in EUR Umschuldungs- / Prolongations- datum Zinssatz Zinsbindung bis Zinsbin- dung in Jahren Umschuldung/Prolongation 01 16.666.666,70 € 15.01.2024 2,97% 15.07.2030 6,50 Umschuldung/Prolongation 02 10.205.338,48 € 26.04.2024 3,90% 25.10.2024 0,50 Umschuldung/Prolongation 03 10.205.338,44 € 26.04.2024 3,31% 26.04.2034 10,00 Umschuldung/Prolongation 04 4.766.640,00 € 15.05.2024 3,18% 15.11.2033 9,50 Umschuldung/Prolongation 05 1.146.820,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75 Umschuldung/Prolongation 06 1.146.820,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75 Umschuldung/Prolongation 07 797.182,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75 Umschuldung/Prolongation 08 501.060,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75 Umschuldung/Prolongation 09 1.146.820,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75 Umschuldung/Prolongation 10 1.146.820,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75 Umschuldung/Prolongation 11 825.780,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75 Umschuldung/Prolongation 12 16.071.428,50 € 29.05.2024 3,890% 29.11.2024 0,50 Umschuldung/Prolongation 13 9.941.782,24 € 14.06.2024 3,750% 16.12.2024 0,50 Umschuldung/Prolongation 14 9.840.862,11 € 25.10.2024 6-M-EURIBOR + 0,06% 28.05.2025 0,58 Umschuldung/Prolongation 15 15.714.285,64 € 29.11.2024 6-M-EURIBOR + 0,1% 30.05.2025 0,50 Umschuldung/Prolongation 16 9.741.783,24 € 16.12.2024 6-M-EURIBOR + 0,1% 16.06.2025 0,50 Umschuldung/Prolongation 17 6.114.669,83 € 30.12.2024 2,900% 30.06.2044 19,50 Summe 115.980.097,18Seite 17 von 32 15 6.1.3 Investiver Schuldendienst Der Schuldendienst (Zins + Tilgung) für Investiti- onskredite im Jahr 2024 ist gegenüber dem Vor- jahr um insgesamt 9,59 Mio. EUR angestiegen. Das Tilgungsvolumen 2024 hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 4,22 Mio. EUR und die Zinszahlungen um 5,37 Mio. EUR erhöht. Der Anstieg ist im Hinblick auf den Schuldenzuwachs nachvollziehbar. Schuldendienst Investitionskredite, in Mio. EUR 6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios Liquiditätsbindungsstruktur Investitionskredite, Stand 15.08.2025 0 Mio. € 10 Mio. € 20 Mio. € 30 Mio. € 40 Mio. € 50 Mio. € 60 Mio. € 70 Mio. € 80 Mio. € 90 Mio. € 100 Mio. € 2025 20262027 202820292030 20312032 20332034 203520362037 20382039 20402041 204220432044 Stadt Refinanzierung Konzernfinanzierung SGB Stadt nur Förderdarlehen Stadt ohne Förderdarlehen 22,31 20,60 20,19 22,60 27,97 52,76 55,72 62,97 66,40 70,63 0,00 20,00 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00 2020 2021 2022 2023 2024 Tilgungszahlungen Investitionskredite Zinszahlungen Investitonskredite saldiertSeite 18 von 32 16 Ziel des Schuldenmanagements der Bundesstadt Bonn ist es, dem Investitionskreditportfolio lang- fristige Kontinuität beim Schuldendienst zu ver- schaffen und Klumpen- und Liquiditätsrisiken un- bedingt zu vermeiden. Dies geschieht, indem Um- schuldungsvolumina mit einem handelbaren Vo- lumen auf mehrere Jahre gestreut werden, sodass die Fälligkeiten gut verteilt sind. In der Praxis erfolgt die Steuerung der Liquiditäts- bindungsausläufe durch gezielte Auswahl der Zinsbindungen bei Neugeschäften und Umschul- dungen. Zur Portfoliosteuerung wird ein Limitsystem ein- gesetzt, in dem die Obergrenzen bzw. Bandbrei- ten für verschiedene Finanzkennzahlen definiert sind. Die Limitgrenzen werden stetig überwacht, sodass eventueller Handelsbedarf rechtzeitig er- kannt werden kann. Außerdem ist die Analyse des Limitsystems stets Kernthema bei den halbjährli- chen Portfoliobeiratssitzungen mit der beraten- den Bank. 6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate Derivat- Nr. Art des Derivats Vertrags- abschluss Laufzeit anfängl. Bezugs- betrag in EUR Bezugsbetrag 31.12.2024 in EUR Marktwert 31.12.2024 in EURvon bis 027 Payerswap mit Bank- kündigungsrecht 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 14.900.392,52 -1.234.525,66 028 Forward Payerswap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 11.050.392,52 373.790,08 030 Forward Payerswap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 9.840.862,11 -826.736,02 035 Payerswap 18.02.2011 30.07.2013 29.07.2050 23.742.488,96 16.683.911,28 -1.390.054,11 037a/b Payerswap 16.05.2011 15.12.2017 15.06.2049 12.541.783,24 9.741.783,24 -1.409.403,58 040 Payerswap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 11.333.333,42 -754.012,20 047 Payerswap 29.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 15.714.285,64 -886.276,87 047F1 Floor 14.11.2022 01.06.2022 01.12.2046 4.374.999,98 3.928.571,43 24.765,69 047F2 Floor 14.11.2022 01.06.2022 01.12.2046 13.124.999,96 11.785.714,21 136.017,41 048 Payerswap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 11.843.333,42 -437.609,37 036 SGB Payerswap 17.05.2011 30.12.2011 30.12.2037 22.273.806,91 11.136.903,47 -751.966,47 038 SGB Payerswap 16.05.2011 29.07.2011 30.01.2037 20.027.691,26 9.817.495,68 -695.373,23 Summe 187.183.560,56 137.776.978,94 - 7.851.384,33 Zum Stichtag 31.12.2024 bestehen insgesamt 12 Zinssicherungsgeschäfte, 10 davon in Form von Payerswaps und zwei als Floor. Bei den Floor-Ge- schäften fallen keine Zahlungen an, diese wurden auf Basis der Einigung mit der Sparkasse zu Guns- ten der Stadt bezüglich der Problematik negativer Zinssätze abgeschlossen (DS-Nr. 222505) und die- nen lediglich der Sparkasse, um die Geschäfte nach deren aufsichtsrechtlichen Vorgaben korrekt darzustellen.Seite 19 von 32 17 Von den Payerswaps sind zwei dem SGB und zehn dem Kernhaushalt zugeordnet, wobei eins der Ge- schäfte erst im Jahr 2031 startet (Forward Payers- wap). Mitte 2013 wurde ausführlich in der Stellung- nahme (DS-Nr. 1311807ST2) im Ausschuss für Fi- nanzen und Beteiligungen über die abgeschlosse- nen derivativen Geschäfte berichtet. Neue deriva- tive Geschäfte wurden aufgrund der Marktlage seit dem Jahr 2012 nicht mehr abgeschlossen. Durch die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) als Reaktion auf die Finanz- marktkrise und die Staatsschuldenkrise und der damit verbundenen Preisentwicklung war der Leitzins seit 2011 bis Juli 2022 von 1,5 % auf 0 % p.a. und der Einlagensatz von 0,75 % auf -0,50 % p.a. gesenkt worden mit entsprechenden Auswir- kungen auf die Referenzzinssätze. Dies wird in der Grafik auf der folgenden Seite deutlich. So war der 6-Monats-EURIBOR (6-Monats-Interbankensatz in der Eurozone), der als Referenzzinssatz der Stadt Bonn sowohl bei variablen Investitionskredi- ten als auch bei darauf abgeschlossenen Payer- swaps dient, seit 2011 fallend und von November 2015 bis Juni 2022 im negativen Bereich. Entwicklung des 6-Monats-Euribors seit 2018 Seit Anfang 2022 war ein rasanter Anstieg am Zinsmarkt spürbar und im September 2023 er- folgte der letzte Anstieg des Hauptrefinanzie- rungszinssatz auf 4,5 % und lag damit gegenüber Ende 2022 um 2 % höher. Im Jahr 2024 wurde der Leitzins in 4 Schritten schrittweise um insgesamt 1,35 % gesenkt und lag im Dezember 2024 bei 3,15 %. Bei den von der Bundesstadt Bonn abgeschlosse- nen Zinssicherungsgeschäften handelt es sich um -0,8% -0,7% -0,6% -0,5% -0,4% -0,3% -0,2% -0,1% 0,0% 0,1% 0,2% 0,3% 0,4% 0,5% 0,6% 0,7% 0,8% 0,9% 1,0% 1,1% 1,2% 1,3% 1,4% 1,5% 1,6% 1,7% 1,8% 1,9% 2,0% 2,1% 2,2% 2,3% 2,4% 2,5% 2,6% 2,7% 2,8% 2,9% 3,0% 3,1% 3,2% 3,3% 3,4% 3,5% 3,6% 3,7% 3,8% 3,9% 4,0% 4,1% 4,2% 4,3% 4,4% Aug 18 Okt 18 Dez 18 Feb 19 Apr 19 Jun 19 Aug 19 Okt 19 Dez 19 Feb 20 Apr 20 Jun 20 Aug 20 Okt 20 Dez 20 Feb 21 Apr 21 Jun 21 Aug 21 Okt 21 Dez 21 Feb 22 Apr 22 Jun 22 Aug 22 Okt 22 Dez 22 Feb 23 Apr 23 Jun 23 Aug 23 Okt 23 Dez 23 Feb 24 Apr 24 Jun 24 Aug 24 Okt 24 Dez 24 Feb 25 Apr 25 Jun 25 Aug 25 Am 06.06.2022 übersteigt der 6- Monats-Euribor mit 0,009% erst- mals wieder die 0%-Marke.Seite 20 von 32 18 Payerswaps. Diese bestehen aus einer Zahlerseite und einer Empfängerseite. Grundkonstellation eines „synthetischen Festzinskredites“: Payerswap + variabel verzinstes Grundgeschäft Payerswap: Auf der Zahlerseite zahlt die Stadt einen vereinbarten Festzins an den Swappartner. Auf der Empfängerseite erhält die Stadt vom Swappartner den variablen 6-Monats-EURIBOR (sofern dieser positiv ist). Variabel verzinstes Grundgeschäft: Für den bereitgestellten Kredit zahlt die Stadt den 6- Monats-EURIBOR zzgl. Marge an den Kreditgebenden. Die Payerswaps sind jeweils mit einem Grundge- schäft (= bestehender oder neu aufgenommener Investitionskredit) verknüpft, in dem die Stadt an den Darlehensgebenden den variablen 6-Monats- EURIBOR (zzgl. Marge) zahlt. Zu den einzelnen Zahlungsterminen liegen Payerswap und Grundgeschäft dieselben Bezugs- beträge zu Grunde. Die Sicherungsfunktion dieser Konstellationen besteht dann darin, dass sich die variablen Zahlungsströme ausgleichen, d.h. das die Stadt im Grundgeschäft den 6-Monats-EURI- BOR zahlt, ihn aber im zugehörigen Payerswap in selber Höhe zurückerhält. Während der Negativzinsphase hatte sich die Problematik ergeben, dass sich der 6 Monats-EU- RIBOR im Grundgeschäft und Derivat nicht mehr ausgeglichen haben. Aufgrund der nun wieder positiven Referenzzinssätze besteht diese Proble- matik nicht mehr. Die Verwaltung berichtete hierzu seit dem Jahr 2014 regelmäßig im Aus- schuss für Finanzen und Beteiligungen und Vergabe (zuletzt in der DS-Nr. 240124 im Jahr 2024)5. 5 Über die Risiken dieser Entwicklung hat die Verwaltung in den Be- richten über das städtische Zins- und Schuldenmanagement sowie in separaten Gremienvorlagen regelmäßig berichtet (DS-Nr. 1512070 (2014),1611819 (2015), 1710893 (2016), 1811607 (2017), 1911256 (2018),1811996 (2018), 1812973 (2018), 200860 (2019), 1911224 (2019), 191073 (2019), 200535 (2020), 210937 (2021), 211401 (2021), 1811996 (2022), 222505 (2023), 231657 (2023), 240124 (2024)Seite 21 von 32 19 6.3 Liquiditätskredite (Kassenkredite) Die Liquiditätskredite belaufen sich zum Stichtag 31.12.2024 auf insgesamt 827.867.289,57 EUR (Vorjahr 642.436.016,73 EUR) zuzüglich der Summe der negativen Bankkonten zum Jahres- wechsel ergibt sich ein Wert von 828.023.950,10 EUR. Bereinigt man diese um die vorfinanzierten Investitionskredite in Höhe von 42.767.992,25 EUR dann beläuft sich das Volumen der Liquiditätskre- dite auf 785.255.957,87 EUR (Vorjahr 6 Korrigierter Betrag ggü. JA 2023 (631.181.681,37) 631.213.138,19 EUR6) und sind somit gegenüber dem 31.12. des Vorjahres um 154.042.820 EUR ge- stiegen. Es ist zu berücksichtigen, dass in den Li- quiditätskrediten 75.000.000 EUR Konzerndarle- hen an die Stadtwerke enthalten (Vorjahr 45.000.000 EUR) sind. Bereinigt um die gestiege- nen Konzernkredite beträgt der Anstieg 124.042.820 EUR. Die Laufzeitenzusammenset- zung des Liquiditätskreditportfolios wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Nominal in EUR Zinssatz (inkl. Courtagen) Startdatum Enddatum Ursprungs- laufzeit Tagesgeld 1 259.400.000 € 2,980% 20.12.2024 02.01.2025 13 Tage bis zu einem Jahr Tagesgeld 2 19.300.000 € 3,080% 23.12.2024 02.01.2025 10 Tage Tagesgeld 3 26.300.000 € 3,080% 27.12.2224 02.01.2025 6 Tage Tagesgeld 4 18.800.000 € 3,080% 30.12.2024 02.01.2025 3 Tage Kassenkredit 1 50.000.000 € 1,240% 12.05.2022 12.05.2025 3 Jahre 373.800.000,00 € Kassenkredit 2 70.000.000 € 0,985% 02.03.2017 02.03.2027 10 Jahre Restlaufzeit >1 Jahr, <5 Jahre Kassenkredit 3 25.000.000 € 1,690% 19.08.2022 19.08.2027 5 Jahre Kassenkredit 4 50.000.000 € 3,190% 21.02.2023 21.02.2028 5 Jahre Kassenkredit 5 50.000.000 € -0,120% 12.03.2020 13.03.2028 8 Jahre Kassenkredit 6 50.000.000 € 2,750% 02.10.2024 02.10.2026 2 Jahre Kassenkredit 7 30.000.000 € 3,630% 21.08.2023 21.08.2029 6 Jahre Kassenkredit 8 50.000.000 € 3,620% 02.10.2023 02.10.2029 10 Jahre 325.000.000,00 € Kassenkredit 9 25.000.000 € 2,220% 19.08.2022 19.08.2032 6 Jahre Restlaufzeit > 5 Jahre Kassenkredit 10 25.000.000 € 3,220% 25.06.2024 25.06.2030 6 Jahre Kassenkredit 11 25.000.000 € 3,250% 25.06.2024 25.06.2034 10 Jahre Kassenkredit 12 50.000.000 € 3,240% 08.08.2024 08.08.2031 7 Jahre GS2020.4 133.224,14 € 0,000% 14.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre GS2020.5 542.748,27 € 0,000% 14.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre GS2020.6 395.760,00 € 0,000% 15.09.2019 15.08.2039 19,92 Jahre GS2020.7 776.280,00 € 0,000% 14.10.2019 15.08.2039 19,84 Jahre GS2020.9 157.760,00 € 0,000% 15.12.2019 15.11.2039 19,92 Jahre GS2020.10 280.580,00 € 0,000% 14.07.2020 15.05.2040 19,84 Jahre GS2020.11 1.610.460,00 € 0,000% 14.12.2020 15.11.2040 19,92 Jahre GS2020.13 170.477,16 € 0,000% 14.12.2020 15.11.2040 19,92 Jahre 129.067.289,57 € 827.867.289,57 €Seite 22 von 32 20 Die Tagesgelder im Jahr 2024 wurden täglich zu Zinssätzen zwischen 2,98 % und 3,98 % p.a. auf- genommen. Das Haushaltsjahr 2024 wurde mit ei- nem Tagesgeldbedarf i.H.v. 189,5 Mio. EUR eröff- net und bewegte sich während des kompletten Haushaltsjahres in der Bandbreite zwischen 105,5 Mio. EUR und 376,3 Mio. EUR. Im August sowie im Dezember 2024 liefen länger- fristige günstige zehnjährige Kassenkredite i.H.v. jeweils 50 Mio. EUR aus. Die Zinssätze beliefen sich auf 1,6 % und 1,281 %. Die weitere Finanzie- rung erfolgte zunächst über das Tagesgeld. Im Juni, August und Oktober 2024 wurden, wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, neue lang- fristige Liquiditätskredite aufgenommen, diese nun zu erheblich höheren Zinssätzen als die aus- gelaufenen Liquiditätskredite: Valuta Nominal Laufzeit Zinssatz p.a. (effektiv) 25.06.2024 25 Mio. EUR 6 Jahre 3,22% 25.06.2024 25 Mio. EUR 10 Jahre 3,25% 08.08.2024 50 Mio. EUR 7 Jahre 3,24% 02.10.2024 50 Mio. EUR 2 Jahre 2,75% Die Zinsbindung der Liquiditätskredite liegt zum 31.12.2024 bei rund 2,62 Jahren (Vorjahr: 2,56 Jahre). Das Liquiditätsrisiko und das Risiko erhöh- ter Aufwendungen durch plötzlich stark anstei- gende Zinsen, wird durch die Strategie 50 % kurz- fristiger und 50 % langfristiger Aufnahmen in ei- nem vertretbaren Rahmen gehalten. Die Streuung des Liquiditätskreditportfolios zeigt, dass rund 129 Mio. EUR für einen Restlaufzeit- raum von >= 5 Jahren gesichert sind und weitere 325 Mio. EUR für einen mittelfristigen Restlauf- zeitraum von > 1 <= 5 Jahren. Die übrigen 373,8 Mio. EUR haben eine unterjährige Restlaufzeit bzw. werden als Tagesgeld aufgenommen: Liquiditätsbindungsstruktur der Liquiditätskredite, in Mio. EUR (Stand 31.12.2024) Zum Stand 31.12.2024 sind – bezogen auf die Restlaufzeit – ca. 45 % der Liquidität kurzfristig bis zu 1 Jahr aufgenommen. Die Aufnahmen mit Rest- laufzeiten zwischen 1 und 9 Jahren (Anteil: 55 %) geben dem Portfolio entsprechende Planungssi- cherheit. Hinzu kommt noch ein geringer Anteil (rd. 1 %) Liquiditätskredite mit Restlaufzeiten von 13 – 15 Jahren. Hierbei handelt es sich um Kredite aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020. So- mit ist die Liquidität zu rund 55 % längerfristig ge- bunden. Neben der Laufzeitenstreuung sind auch Klum- penrisiken in Bezug auf die Darlehensgebenden- struktur zu vermeiden. Zum Stichtag 31.12.2024 hat die Bundesstadt Bonn bei 7 verschiedenen Darlehensgebenden Liquiditätskredite aufge- nommen:Seite 23 von 32 21 Schulden je Darlehensgebende (Liquiditätskredite), in Mio. EUR Die in 2024 geleisteten Zinsauszahlungen sind ge- genüber den Vorjahren extrem gestiegen, was auf die Zinswende im Jahr 2022 und dem rasanten Anstieg der Leitzinsen zurückzuführen ist (siehe Seite 9). Die Zinseinnahmen setzten sich zusammen aus Zinseinnahmen für einen mit negativem Zins (-0,12 %) abgeschlossenen langfristigen Kassen- kredit (12.03.2020 – 13.03.2028) in Höhe von 60.833,33 EUR p.a. und insbesondere aus durch die Stadtwerke gezahlten Zinszahlungen in Höhe von 2.329.516 EUR inkl. marktgerechten Entgelt im Jahr 2024 für die Konzernfinanzierung (siehe nachfolgend Punkt 7). Zinszahlungen Liquiditätskredite, in Mio. EUR Der Durchschnittszins des Liquiditätskreditportfo- lios lag am Stichtag 31.12.2024 bei 2,53 % p.a. (Vorjahr 2,43 %). Betrachtet man das Gesamtjahr dann beläuft sich der Durchschnittszins auf 2,61 % p.a. (Vorjahr 1,89 %). Die Ursache, dass der Stich- tagszins niedriger ist, ist auf höhere Leitzinsen zum Jahresanfang zurückzuführen. Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist auf das stark gestiegene Volumen an Tagesgeldern zu- rückzuführen sowie auf einen höheren durch- schnittlichen Zinssatz. Der Festsatzanteil (Liquiditätskredite Ursprungs- laufzeit > 1 Jahr) lag zum Stichtag 31.12.2024 bei 54,8 % (Vorjahr 56,0 %). 259,4 70,0 25,0284,0 114,4 50,0 25,0 3,21 3,19 3,77 12,31 19,99 -1,40 -1,39 -1,09 -0,95 -2,39 -5,00 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 Zinseinnahmen Liquiditätskredite 2020 2021 2022 2023 2024Seite 24 von 32 22 7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen 7.1 Bürgschaften Zum Stichtag 31.12.2024 bürgt die Bundesstadt Bonn für Darlehen von verschiedenen Institutio- nen i.H.v. insg. 20.354.809,87 EUR, d.h. sie über- nimmt gegenüber den jeweiligen Banken die Aus- fallbürgschaft für sämtliche Forderungen, die der Bank aus dem jeweiligen Kredit gegen die Darle- hensnehmer*in zustehen. Bei diesen Institutionen handelt es sich überwiegend um die Stadtwerke Bonn. 1998 hatte der Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen, den bisherigen Eigenbetrieb Stadt- werke Bonn zum 01.01.1999 in der Rechtsform ei- ner GmbH (SWB GmbH) zu privatisieren. Da die SWB mit der Privatisierung die „Kommunalkredit- fähigkeit“ verloren und die Banken daher eine Si- cherheit einforderten, war es erforderlich, die be- reits bestehenden Darlehen durch Ausfallbürg- schaften abzusichern. Ein von der Bundesstadt Bonn als Bürge zu deckender Ausfall würde dann entstehen, wenn die Zahlungsunfähigkeit der Dar- lehensnehmer*in durch Zahlungseinstellung, Er- öffnung des Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenz- verfahrens oder auf sonstige Weise erwiesen ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten nach Fälligkeit des rückständigen Betrages. 7.2 Konzernfinanzierung Mit Beschluss des Rates (DS-Nr. 1912476) wurde die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den Stadtwerken Bonn Geschäftsfelder zu definie- ren, in denen zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden können. Um auch Aufwandsminderungs- potenziale in den Blick zu nehmen, wurde eine Unterarbeitsgruppe zur Konzernfinanzierung ge- bildet (siehe DS-Nr. 200652 aus April 2020). Durch das Modell Konzernfinanzierung, bei dem die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern ein Gesellschafterdarlehen gewährt und dieses bei einem Kreditinstitut refinanziert, ergibt sich eine Win-Win-Situation für Stadt und Stadtwerke als „Konzern Kommune“, welche sich durch nachste- hend genannte Aspekte ausdrückt: Entlastung der Kreditlinien der Stadt- werke/Stadtwerketöchter bei Kreditinstituten und damit Aufrechterhaltung der Bonität, verbesserter Informationsfluss bzgl. Investiti- onsvorhaben der Stadtwerke/Stadtwerke- töchter, Erzielung gleichwertiger Finanzierungskondi- tionen für die Stadtwerke/Stadtwerketöchter, Erzielung von Erträgen für den Kernhaushalt der Stadt in Form eines markgerechten Zins- aufschlages im Gesellschafterdarlehen. Aus der Tätigkeit der Unterarbeitsgruppe Kon- zernfinanzierung hat die Bundesstadt Bonn per Ratsbeschluss am 20.09.2021 (DS-Nr. 211415) Ge- sellschafterdarlehen an die Stadtwerke (Kredit- nehmerin: Stadtwerke / Kreditgeberin: Stadt) mit insolvenzrechtlicher Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von insgesamt rund 351 Mio. EUR in den Jahren 2021 – 2025 beschlossen, nachdem bereits in 2020 eine erste Finanzierung i.H.v. 19 Mio. EUR erfolgt war. Zur Refinanzierung dieser Kreditaus- gaben nimmt die Bundesstadt Bonn in entspre- chender Höhe Kredite bei Banken auf.Seite 25 von 32 23 Die „Weiterreichung“ an die Stadtwerke erfolgt aus beihilferechtlichen Gründen mit einem Auf- schlag, sodass die Gesellschafterdarlehen zu ei- nem marktgerechten Zinssatz verzinst sind. Der Aufschlag entspricht somit dem Ertrag, der zu Gunsten der Stadt aus der Konzernfinanzierung resultiert. Im Jahr 2024 wurden 46.900.000 EUR an Konzernkrediten vergeben. Damit wurden insge- samt seit dem Jahr 2019 155.400.000 Mio. EUR ausgereicht (Abzüglich Tilgung beläuft sich der aktuelle Stand zum 31.12.2024 auf 142.807.500 EUR). Das durch die Stadtwerke zu zahlende marktgerechte Entgelt beläuft sich im Jahr 2024 in Summe auf 888.422,62 EUR. Gesellschafterdarlehen investiv (Stadt an Stadtwerke) Anfangs- nominal € Valuta Zinsbindung Endgetilgt am Festzins (p.a.) inkl. marktge- rechtes Entgelt Zinsen inkl. marktgerechtem Entgelt € marktgerechtes Entgelt € Restschuld € 31.12.2024 19.000.000 17.480.000 16.03.2020 15.02.2040 15.11.2047 0,91% 163.390,50 149.026,50 23.300.000 19.513.750 15.10.2021 15.08.2041 15.08.2041 0,64% 129.345,58 34.411,20 23.300.000 19.513.750 15.10.2021 15.08.2036 15.08.2041 0,88% 177.116,41 86.027,97 22.900.000 22.900.000 15.06.2022 30.03.2051 30.03.2051 3,09% 707.610,00 229.000,00 20.000.000 17.750.000 31.10.2022 30.09.2042 30.09.2042 3,76% 690.900,00 22.050,00 25.000.000 23.750.000 14.03.2024 30.03.2039 30.12.2043 4,31% 835.810,77 193.923,61 21.900.000 21.900.000 14.03.2024 30.03.2034 30.12.2049 4,16% 723.770,67 173.983,34 Gemäß Ratsbeschluss vom 18.12.2023 (DS-Nr. 222393-02) reicht die Bundesstadt Bonn Liquidi- tätskredite an den SWB Konzern innerhalb eines Rahmens von 100 Mio. EUR aus, die über die Ta- gesliquidität refinanziert werden. Auch hierbei wird ein Aufschlag erhoben. Im Jahr 2024 wurden folgende Liquiditätskredite an den SWB Konzern vergeben.Seite 26 von 32 24 Gesellschafterdarlehen konsumtiv (Stadt an Stadtwerke) Betrag Valuta Zinsbindung Zinssatz inkl. markt. Entgelt Zinsen inkl. markt- davon markt- gerechtem Entgelt € gerechtes Entgelt € 45.000.000,00 € 01.01.2024 21.01.2024 4,57% 114.375 € 14.375 € 75.000.000,00 € 22.01.2024 21.02.2024 4,57% 294.802 € 37.135 € 75.000.000,00 € 22.02.2024 13.03.2024 4,57% 199.281 € 25.156 € 75.000.000,00 € 14.03.2024 22.04.2024 4,57% 370.094 € 46.719 € 65.000.000,00 € 23.04.2024 21.05.2024 4,57% 246.729 € 31.146 € 50.000.000€-65.000.000€ 22.05.2024 30.06.2024 4,43% 286.669 € 37.055 € 35.000.000€-60.000.000€ 01.07.2024 30.07.2024 4,31% 135.727 € 18.128 € 35.000.000€-45.000.000€ 01.08.2024 30.08.2024 4,31% 144.098 € 16.247 € 20.000.000€-45.000.000€ 01.09.2024 30.09.2024 4,18% 75.923 € 10.382 € 20.000.000€-40.000.000€ 01.10.2024 31.10.2024 3,96% 83.911 € 13.000 € 40.000.000€-70.000.000€ 01.11.2024 30.11.2024 3,71% 147.881 € 20.667 € 70.000.000€-75.000.000€ 01.12.2024 31.12.2024 3,71% 230.025 € 37.167 € Im Jahr 2024 wurden durch die Ausreichung von Liquiditätskrediten an die Stadtwerke insgesamt Erträge über das marktgerechte Entgelt in Höhe von 307.167 EUR erwirtschaftet.Seite 27 von 32 25 8. Fazit und Ausblick Die Gesamtkreditmarktverschuldung stieg zum Stichtag 31.12.2024 auf 2.325 Mio. EUR, was ei- nem Zuwachs von rund 272 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Anstieg der Liquidi- tätskredite beläuft sich auf rund 186 Mio. EUR, der Anstieg der Investitionskredite auf rund 86 Mio. EUR.7 Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls deutlich ge- stiegen: Die saldierten Zinszahlungen beliefen sich auf 45,6 Mio. EUR, ein Anstieg um 11,7 Mio. EUR gegenüber 2023. Der durchschnittliche Zins- satz des Gesamtportfolios lag bei 2,18 % p.a., wo- bei insbesondere die kurzfristigen Liquiditätskre- dite stark auf die Zinsschritte der EZB reagierten. Das Jahr 2024 war geprägt von einer moderaten wirtschaftlichen Erholung in der Eurozone, wäh- rend die deutsche Wirtschaft weiterhin schwä- chelte. Die Inflation in Deutschland ging deutlich zurück – von 5,9 % im Vorjahr auf 2,2 %. Die Euro- päische Zentralbank (EZB) leitete ab Juni 2024 ei- nen Zinssenkungszyklus ein und senkte den Einla- gensatz von 4,0 % auf 3,0 % bis Jahresende. Trotz der ersten Zinssenkungen der EZB bleibt die Belastung durch gestiegene Kreditkosten hoch. Die Stadt rechnet mit weiter steigenden Zinsauf- wendungen und einer zunehmenden Verschul- dung in den kommenden Jahren. Die langfristige Herausforderung besteht darin, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern und gleichzeitig die Risiken aus der Zinsentwicklung zu steuern. Hinweis: Über das Altschuldenentlastungsgesetz des Landes NRW wird die Stadt Bonn voraussicht- lich um rund 240 Mio. EUR an Liquiditätskrediten entlastet. Diese Entlastung wird im Jahr 2026 er- folgen (siehe hier DS: 253180). 7 Berücksichtigt man die über den Jahreswechsel über Liquiditäts- kredite vorfinanzierten Investitionskredite, dann ergibt sich ein An- stieg der Liquiditätskredite von rund 143 Mio. EUR und ein Anstieg der Investitionskredite von 129 Mio. EUR.Seite 28 von 32 26 Anhang Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement 1. Investitionskredite Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenom- men werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmä- ßig wäre. Daneben dürfen Kredite zur Umschul- dung aufgenommen werden. Die daraus über- nommenen Verpflichtungen müssen mit der dau- ernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Ein- klang stehen. Investitionskredite dürfen nur bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Er- mächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. 2. Liquiditätskredite Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzu- stellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszah- lungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditäts- sicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssat- zung. 3. Schuldscheindarlehen Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilate- ralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzie- rungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und ein- zelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) wei- chen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Ra- ting-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer Börsenzulassung. Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem verhältnismäßig einfach strukturierten und für Kommunen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungs- instrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500 TEUR kann das Schuldscheindarlehen genutzt werden. Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie nicht im üblichen Kontrahent*innenkreis für Kre- ditgeschäfte platziert werden müssen. Auf diese Weise können neue Kapitalgebende - wenn ge- wollt - in neuen Sektoren (bspw. Versicherungs- wirtschaft und andere Kapitalsammelstellen) ge- wonnen werden. 4. Anleihen Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind An- leihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und wer- den hauptsächlich von institutionellen Inves- tor*innen gezeichnet. Der Emissionsaufwand ist bei Anleihen größer als bei Schuldscheindarlehen. Anleihen müssen im Rahmen einer Fremdplatzie- rung auf den Markt gebracht werden, erfordern die Einhaltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfäl- lige Tilgung) und ggf. die Erstellung eines Pros- pektes, in dem sich die Schuldnerin (Bundesstadt Bonn) darstellt (nebst unter Umständen erforder- licher externer Prüfung des Prospektes und Haf- tung für dessen Inhalte). Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzie- rendes Volumen von rd. 100 Mio. EUR, eher aber 500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestor*in- nen sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die Größenordnung von 500 Mio. EUR wird von denSeite 29 von 32 27 Marktteilnehmenden als ausreichend liquide und entsprechend gut platzierbar akzeptiert. Auch lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der umfangreiche Vorbereitungsaufwand und die hö- heren Platzierungskosten. Das spricht derzeit ge- gen die Platzierung einer (Einzel-) Anleihe, da so Klumpenrisiken bei einer Anschlussfinanzierung entstehen; auch könnten ggf. Umschuldungsvolu- mina des betreffenden Jahres nicht ausreichend zwischen verschiedenen Gläubigern und Zinsbin- dungen gestreut werden. Die Vorbereitung und Durchführung des Platzie- rungsverfahrens für Anleihen ist trotz der Beglei- tung durch einen ausgewählten Arrangeur um- fangreicher und dauert daher länger als das Ver- fahren für Schuldscheine. Für eine schnelle und kurzfristige Umschichtung von Liquidität ist dieses Instrument daher weniger geeignet als der Einsatz von Schuldscheindarlehen. Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommu- nen eher schlechter einsetzbar. Ihr Einsatz sollte am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsan- leihe mit mehreren Kommunen erfolgen. Ihr Ein- satz kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn Schuldscheindarlehen bzw. Darlehen zukünftig schwieriger platzierbar oder deutlich teurer wer- den sollten. Nach der 1. NRW Städteanleihe aus dem Jahr 2014 mit einem Volumen von 400 Mio. Euro folg- ten zahlreiche weitere Städteanleihen, die erfolg- reich am Markt platziert wurden. 5. Strukturierte Kredite Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen Kredit mit Elementen der Derivate und lassen ne- ben der mit einem Kredit primär beabsichtigten Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungs- spielräume zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite sind Kredite mit Gläubiger*innenkündigungs- recht: Zu einem bestimmten Zeitpunkt oder wäh- rend eines bestimmten Zeitraumes hat die Gläu- biger*in das Recht, den Kredit zu kündigen. Dafür verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zinsperiode. Damit geht dann das Risiko einher, dass die Gläu- biger*in von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht, wenn sie zu diesem Zeitpunkt am Markt einen höheren Zins erzielen kann. Für einen An- schlusskredit für die entgangene Restlaufzeit des Kredites müsste die Schuldner*in dann einen hö- heren Zins am Markt zahlen, hat aber in der ersten fest fixierten Zinsperiode einen verbilligten Zins gezahlt. Der Kredit mit Gläubiger*innenkündi- gungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit einer Option. 6. Derivate Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der we- sentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites von diesem abspalten und damit getrennt vom Kredit (Liquidität) steuern. Derivate sind rechtlich vom Kredit unabhängige Verträge und können daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden; auch kommen dafür ggf. andere Kontrahenten in Frage. Kommunale Derivate dürfen allerdings nur auf ein real existierendes Grundgeschäft abge- schlossen werden (Konnexität). Sie gewähren ma- ximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen, kön- nen Risiken am Finanzmarkt absichern und auch Zinsreduzierungen generieren. Derivate können jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten führen. Einer ordentlichen Risikoeinschätzung und Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten Handhabe dieser Instrumente kommt daher eine besondere Bedeutung zu. In der Dienstanordnung für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumen- ten sind die bei der Bundesstadt Bonn zulässigen Finanzderivate aufgeführt. Die gängigsten einfa- chen Derivate (sog. PlainVanilla-Derivate) werden im Folgenden dargestellt:Seite 30 von 32 28 Swap Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Partner*innen für einen bestimmen Zeit- raum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbe- trag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme zu tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht auf das Kapital. Der Swap erlaubt beispielsweise den Tausch von einem variablen gegen einen fes- ten Zinssatz und umgekehrt. Wesentliche Ver- tragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende Konstellationen (Darstellung aus Sicht der Stadt Bonn): Payer-Swap: Stadt Bonn zahlt einen Fest- zins und erhält einen variablen Zins Receiver-Swap: Stadt Bonn zahlt einen va- riablen Zins und erhält einen Festzins Forward-Swap Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun- gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche Unterschied zum „normalen“ Swap besteht je- doch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei Jahren). Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unter- teilt in Vorlaufzeit und Laufzeit) zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Swaption Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun- gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“ ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“, d.h. sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen Swap. Der Unterschied zum „normalen“ Swap be- steht also darin, dass zu einem bestimmten zu- künftigen Zeitpunkt oder in einem bestimmten zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten Vertragspartner*in gewählt werden kann, ob sie den Swap wie vereinbart eingehen möchte oder nicht. Für dieses Recht muss die Rechteinha- ber*in/Käufer*in bei Vertragsabschluss eine Prä- mie zahlen. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit des Swaps zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Ausübungszeitpunkt/Ausübungszeitraum (Optionslaufzeit) (Options-)Prämie (als Ausgleich für das Recht, den Swap nicht eingehen zu müs- sen) Cap / Floor Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwi- schen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze. Gegen Zahlung einer Prämie garantiert die/der Cap-Verkäufer*in die Erbringung von Ausgleichs- zahlungen, falls der festgelegte (Referenz-)Zinssatz die vorher fixierte Zinsober- grenze überschreitet. Auf diese Weise kann die Cap-Käufer*in (bspw. die Stadt Bonn) die Vorteile niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen und sich zugleich gegen mögliche Zinssteigerungen absi- chern. Der Floor hingegen ist eine vertragliche Verein- barung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das Spie-Seite 31 von 32 29 gelbild zum Cap und verpflichtet die Floor-Ver- käufer*in die Differenz zwischen der vereinbarten Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefix- ten Referenzzinssatz zu zahlen, falls der Referenz- zinssatz unterhalb der Zinsuntergrenze festge- stellt wird. Die Floor-Verkäufer*in (bspw. die Stadt Bonn) erhält für den Verkauf eines Floors eine Prämie. Dieser Vorteil ist verbunden mit dem Ri- siko, bei sinkenden Zinsen ab einer bestimmten Grenze nicht mehr an den niedrigen Zinsen zu partizipieren. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsunter- grenze (Floor) kurzfristiger Referenzzinssatz Prämie Collar Der Collar ist eine Kombination aus Cap und Floor. Bei Kauf eines Collars wird zeitgleich ein Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu ver- einnahmende Prämie für den Floor gemindert. Mit Abschluss des Collars kann man sich gegen steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sin- kenden Zinsen partizipieren, das jedoch nur bis zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der durch Cap und Floor bestimmten Bandbreite kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zah- lende Prämie für den Cap mit der zu vereinnah- menden Prämie für den Floor übereinstimmt, muss keine Zahlung geleistet werden; man spricht dann von einem „Zero-Cost-Collar“. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag / Bezugsbetrag Laufzeit Zinsobergrenze (Cap) und Zinsunter- grenze (Floor) kurzfristiger Referenzzinssatz PrämieSeite 32 von 32
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