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253765 · Mitteilungsvorlage

Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2024

Nummer
253765
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 14.04.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 04.03.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253765
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht über das städtische Zins- und
Schuldenmanagement 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.12.2025 Kenntnisnahme
Rechnungsprüfungsausschuss 31.12.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.10.2007 (DS-Nr.
0712610) wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die
"zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von
Zinsänderungsrisiken" abgeschlossenen Geschäfte zu berichten.
Um die Politik und Bürgerschaft umfassend zu informieren, wurde der Bericht
seitens der Verwaltung auf das gesamte städtische Zins- und
Schuldenmanagement erweitert.
Anlage/n
1 Schuldenbericht 2024 (öffentlich)Seite 1 von 32
Bericht über das städtische
Zins- und Schuldenmanagement
Bundesstadt Bonn
2024
Bundesstadt Bonn
Stadtkämmerei
Stand: 11.09.2025Seite 2 von 32
2
Inhaltsverzeichnis
Einleitung................................................................................................................................... 1
1. Aufgaben und Ziele .............................................................................................................. 2
1.1 Strategien......................................................................................................................................................... 3
1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement ........................................................................... 4
2. Liquiditätsbeschaffungswege ............................................................................................. 5
3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen................................................................... 6
3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen .............................................................................................. 6
3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ..................................................................... 6
3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn........................................................ 7
4. Marktrückblick ...................................................................................................................... 8
5. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) ................................................................ 9
6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen .......................................................................... 10
6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) .................... 11
6.1.1 Investiver Schuldenbestand ............................................................................................................ 11
6.1.2 Investive Kreditgeschäfte ................................................................................................................. 12
6.1.3 Investiver Schuldendienst ................................................................................................................ 15
6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios .............................................................. 15
6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate ....................................................................................................... 16
6.3 Liquiditätskredite (Kassenkredite) ........................................................................................................ 19
7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen............................................................................. 22
7.1 Bürgschaften ................................................................................................................................................. 22
7.2 Konzernfinanzierung.................................................................................................................................. 22
8. Fazit und Ausblick .............................................................................................................. 25Seite 3 von 32
1
Einleitung
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom
11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwal-
tung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die
„zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Be-
grenzung von Zinsänderungsrisiken“ abgeschlos-
senen Geschäfte zu berichten. Diese jährliche In-
formationspflicht wurde mit der Beschlussvorlage
(DS-Nr. 1312046) aus dem Jahr 2013 aktualisiert.
Um die Politik umfassend zu informieren, wurde
der Bericht seitens der Verwaltung auf das ge-
samte städtische Zins- und Schuldenmanagement
erweitert. Der Schuldenbericht transportiert Daten
und Fakten und zeigt Entwicklungen für die Politik
und die interessierte Öffentlichkeit als transpa-
rente Informationsquelle auf.
Der Schuldenbericht 2024 liefert einen Über-
blick über die Kreditmarktschulden des Kern-
haushaltes sowie der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtungen
Städtisches Gebäudemanagement
und
Städtische Seniorenzentren.
Die Bundesstadt Bonn bedient sich aufgrund der
sensiblen Thematik des Zins- und Schuldenmana-
gements einer externen professionellen Beratung.
Im Zeitraum von 2020 bis 2028 wurde bzw. wird
diese Funktion von der Landesbank Hessen-Thü-
ringen (Helaba) in Kooperation mit der Sparkasse
KölnBonn wahrgenommen.
Die Auswertungen des Schuldenberichtes sind
budgetbezogen, d.h. es werden die Daten aus der
Finanzrechnung herangezogen.
Mit einer Pro-Kopf-Kreditmarktverschuldung1 von
rund 7.192 EUR zum Stichtag 31.12.2024
gehört die Bundesstadt Bonn zu den am höchsten
verschuldeten Städten der Bundesrepublik
Deutschland. Rund 2.325 Mio. EUR (Vorjahr 2.054
Mio. EUR) sind insgesamt an Kreditmarktschulden
aufgelaufen, davon 785,3 Mio. EUR (Vorjahr
631,2 Mio. EUR) allein an Liquiditätskrediten2.
Letztere finanzieren damit einen Anteil von ca.
42,8 % an dem im Jahr 2024 geplanten Haushalts-
volumen von rund 1.840 Mio. EUR. Den Liquidi-
tätskrediten steht kein Anlagevermögen gegen-
über, sondern diese finanzieren den laufenden
Konsum und sind insofern Gradmesser für die Ge-
samtfinanzsituation einer Stadt.
An um Zinserträge saldierten Zinszahlungen für
Kreditmarktschulden fielen im Jahr 2024 insge-
samt rund 45,6 Mio. EUR (Vorjahr 33,9 Mio. EUR)
an. Dies entspricht pro Tag Zinszahlungen von
rund 125 TEUR (Vorjahr 93 Tsd. EUR pro Tag). Die
saldierten Zinszahlungen sind gegenüber dem
Vorjahr um 11,7 Mio. EUR gestiegen.
1 Basiswert: 323.336 Einwohner*innen zum 31.12.2024 (gem.
IT.NRW_Zensus 2022).
2Anmerkung1: aufgrund der Neuregelung von § 89 Abs. 2 Satz 2
GO NRW zum Ausweis der Zwischenfinanzierung investiver Kredite
über Liquiditätskredite zum Jahreswechsel wurde eine Korrekturbu-
chung i.H.v. rund 42,768 Mio. EUR zwischen den investiven (+) u.
konsumtiven (-) Krediten vorgenommen.
Anmerkung: Bankkonten mit negativem Saldo sind Bestandteil der
Position Liquiditätskredite.Seite 4 von 32
2
1. Aufgaben und Ziele
Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe,
den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu
steuern.
Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die
im Schuldenbestand enthaltenen und aus weite-
ren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins-
und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hin-
blick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomin-
dernd zu steuern.
Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die
Zinsbelastung aus dem bestehenden Schuldenbe-
stand zu steuern.
Der Vermeidung von sogenannten „Klumpenrisi-
ken“ kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die
Zinsbindungsausläufe sind so auszusteuern, dass
keine Belastungsspitzen in Form von Liquiditäts-
beschaffungsrisiken in einzelnen Haushaltsjahren
entstehen. Die Liquidität der Bundesstadt Bonn
muss durchgehend sichergestellt sein.
Gleiches gilt bei Auswahl und Steuerung von Til-
gungsstrukturen. Auch hier sind überdurch-
schnittliche Haushaltsbelastungen zu vermeiden.
Ein aktives Zinsmanagement gestaltet die Belas-
tungen des Kostenfaktors „Zins“ möglichst plan-
bar und unabhängig von der Beschaffung der Li-
quidität an den vorherrschenden Märkten.
Um die Zinsbelastung zudem so gering wie mög-
lich zu halten, ist es wichtig, nicht von einzelnen
Geldgebenden und deren Konditionen abhängig
zu sein. So sind stets die Zinskonditionen am brei-
ten Markt abzufragen, d.h. viele Kapitalgebende
an Ausschreibungen zu beteiligen und dabei stets
auch mit neuen potenziellen Kapitalgebenden in
Kontakt zu treten. Dadurch können Konditionsan-
gebote verglichen und das wirtschaftlichste Ange-
bot ausgewählt werden.
Das Ziel der Reduzierung des Zinsaufwandes ist
häufig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von
Zinsaufwand, sodass stetig an der besten Mi-
schung zwischen beiden Zielen gearbeitet werden
muss.
Da sich mit der Ausgestaltung und der Durchfüh-
rung des Zins- und Schuldenmanagements in Ab-
hängigkeit der Marktgegebenheiten Zinsände-
rungsrisiken und Zinsänderungschancen laufend
verändern und sich damit auch das Risiko einer
Zinskostenerhöhung oder die Chance zur Zinsre-
duzierung verändert, kommt der systematischen
Risikosteuerung eine große Bedeutung zu. Auf-
gabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht die
vollständige Risikovermeidung, sondern eine ziel-
konforme und systematische Risikohandhabung.
Aus den Aufgaben des Zins- und Schuldenmana-
gements ergeben sich folgende Ziele:
 Sicherstellung der Liquidität,
 Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquidi-
tätsrisiken,
 über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelas-
tungen im städtischen Haushalt,
 Senkung der Durchschnittsverzinsung des In-
vestitionskredit- und des Liquiditätskredit-
portfolios im Rahmen festgelegter Strategien.
Zur Erreichung dieser Ziele sind die angestrebte
maximale Zinsbelastung und das damit zusam-
menhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungs-
risiko) definiert und werden im jeweiligen Schul-
denportfolio umgesetzt.Seite 5 von 32
3
1.1 Strategien
Die Ziele des städtischen Zins- und Schuldenma-
nagements, nämlich die Begrenzung der Zinsän-
derungs- und Liquiditätsrisiken, langfristige plan-
bare Zinsbelastungen sowie die Senkung der
Durchschnittsverzinsung im städtischen Haushalt,
beinhalten grundsätzliche Zielkonflikte:
 Eine Begrenzung des Zinsänderungs- und
Liquiditätsrisikos wird am leichtesten durch
eine lange Zinsbindungsfrist erreicht. Diese
kann auf Dauer und im Durchschnitt zu höhe-
ren Zinslasten führen und beeinträchtigt da-
mit das Ziel der Senkung der Durchschnitts-
verzinsung.
 Das Ziel, langfristig kalkulierbare und ste-
tige Zinsbelastungen in den Haushalt einzu-
planen, wird vorwiegend über lange Zinsbin-
dungen erreicht, wodurch die Flexibilität, auf
günstige Marktlagen zeitnah reagieren zu
können, stark beschränkt ist.
Das aktive Zins- und Schuldenmanagement zielt
darauf ab, in Kenntnis dieser Zielkonflikte und un-
ter Berücksichtigung der Besonderheiten als kom-
munaler Schuldner zu ausgewogenen Entschei-
dungen zu kommen. Dabei können sich die Prio-
ritäten der verfolgten Ziele je nach Lage der An-
forderungen der Märkte oder der eigenen Bedürf-
nisse verschieben.
Zur Umsetzung eines aktiven Zins- und Schulden-
managements dienen Strategien, die in der Regel
mehrere Instrumente bzw. Methoden miteinander
verknüpfen und Marktgegebenheiten nutzen, z.B.:
 Eine Verkürzung der Zinsbindungsfristen und
damit eine Reduzierung der Laufzeitenkom-
ponente führt in der Regel zu einer Senkung
der Durchschnittsverzinsung. Die hierdurch
entstehenden Zinsänderungsrisiken können
durch den Einsatz von Derivaten (bspw. durch
Cap, Collar, Forward-Swap) gedeckelt oder
aber bewusst in Kauf genommen werden.
 Im Gegensatz zu Krediten auf ESTR-Basis (Ta-
gesgeld, ESTR = European Short Term Rate)
enthalten die längerfristigen Geldmarktkre-
dite höhere Liquiditätsaufschläge. Aus kom-
munaler Sicht besteht nicht immer die Not-
wendigkeit, diese erhöhten Zinssätze zu zah-
len, sodass bei einer beabsichtigten Verkür-
zung der Zinsbindungsfristen unter anderem
der Abschluss von ESTR-Krediten bevorzugt
wird. Alternativ kommt auch der Abschluss
möglichst kurzfristiger Geldmarktkredite in
Frage, da diese sehr geringe Liquiditätsauf-
schläge enthalten.
 Ungleichmäßige Belastungen einzelner Haus-
haltsjahre durch ein stark schwankendes
Marktumfeld sind bspw. durch den Einsatz
von Doppel-Swaps beherrschbar: Die Belas-
tung aus hochpreisigen Krediten aus Vorperi-
oden können – im Sinne der Stetigkeit – durch
eine derivategestützte „Umschuldung“ auf zu-
sätzliche Perioden verteilt bzw. gestreckt wer-
den. Außerdem können so günstige Marktla-
gen auch während der Kreditlaufzeit genutzt
werden.
 Zukünftige Zinsanpassungen können u.a.
durch Forward-Swaps vorgenommen werden,
um eine aktuelle günstige Marktlage für zu-
künftige Zinssicherungen auszunutzen und
um ggf. vorhandene „Klumpenrisiken“ zu glät-
ten.
 Auch langfristige (Standard-) Kreditaufnah-
men sind in Zeiten historisch niedriger Zinsen
sinnvoll einsetzbar. Sie erlauben zugleich so-
wohl eine langfristige Zinssicherung, als auchSeite 6 von 32
4
eine langfristige Liquiditätssicherung. Beson-
ders für das aufgrund rechtlicher Vorgaben
traditionell nur kurz- bzw. mittelfristig finan-
zierte Liquiditätskredit-Portfolio machen lang-
fristige (Standard-) Kreditaufnahmen im Rah-
men der rechtlichen Möglichkeiten für einen
Teil des Liquiditätsportfolios durchaus Sinn.
So kann vermieden werden, dass steigende
Zinsen sofort und mit voller Kraft auf den zu
leistenden Zinsaufwand für Liquiditätskredite
wirken. Umgekehrt bedeutet dies aber auch,
ggf. einen höheren Zins zu zahlen, als es die
tatsächliche Marktentwicklung notwendig ge-
macht hätte.
 Im Rahmen besonderer Finanzierungsformen
wie bspw. der Platzierung von Schuldscheinen
oder Anleihen können neue Finanzierungs-
wege erschlossen und kann die Kontrahenten-
basis erweitert werden.
Durch die Kombination der unterschiedlichen In-
strumente bzw. Methoden und die Ausnutzung
der möglichen Bandbreiten der Laufzeiten unter
Berücksichtigung der jeweiligen Marktlage wird
angestrebt, bestehende Zielkonflikte so weit wie
möglich auszugleichen.
1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenma-
nagement
Durch Steuerung der Zinsbindungsfristen als die
wichtigste Entscheidungsgröße im Schuldenma-
nagement werden die Kreditaufnahmen so ge-
plant, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jahren
(sog. „Klumpenrisiken“) vermieden werden. Not-
wendige zukünftige Prolongationen bzw. Um-
schuldungen werden nach Bedarf auch schon
vorab möglichst günstig verteilt. Dadurch wird
vermieden, dass außergewöhnlich große Um-
schuldungen unter Umständen in einer Phase ho-
her Zinsen erfolgen müssen. Die jeweiligen „Klum-
penrisiken“ sind zwar jederzeit auch nachträglich
durch den Einsatz von Derivaten beeinflussbar,
dennoch empfiehlt es sich, Zinsbindungsfristen
laufend „zu glätten“ (sofern strategisch ange-
bracht). Instrumente im Zins- und Schuldenma-
nagement sind:
 Investitionskredite
 Liquiditätskredite
 Schuldscheindarlehen
 Anleihen (Instrument durch die Stadt noch
nicht genutzt!)
 Strukturierte Kredite
 Derivate zur Zinssicherung
Im Anhang werden diese Instrumente näher er-
läutert.Seite 7 von 32
5
2. Liquiditätsbeschaffungswege
Zur Liquiditätsbeschaffung stehen dem Zins- und
Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn ver-
schiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Förderdarlehen können insbesondere bei der
KfW und der NRW.Bank aufgenommen werden.
Sie werden zweckgebunden auf Antrag geneh-
migt und erfordern einen Nachweis des Mittelein-
satzes. Aufgrund der Subventionierung durch die
Länder, den Bund oder die EU sind Förderdarle-
hen zinsgünstig und werden daher durch die
Stadt in Anspruch genommen.
Zur Finanzierung des Gesamthaushaltes schreibt
die Bundesstadt Bonn außerdem Kreditaufnah-
men (einschließlich derivativer Geschäfte) im
Wettbewerb aus. Die Ausschreibungen werden
einem ausgewählten Bietendenkreis, der stetig
angepasst wird, zur Verfügung gestellt.
Im Bietendenkreis befinden sich auch diverse
Maklerhäuser, die die Ausschreibungen wiede-
rum ihren Kontakten bereitstellen. Ebenso nutzt
die Bundesstadt Bonn digitale Vermittlungs-
plattformen, auf denen die Ausschreibungen den
dort registrierten Geldgebenden zugänglich ge-
macht werden.
Der Bietendenkreis und die Anzahl der Angebote
werden so erhöht.
Bei den Kreditaufnahmen mittels Ausschreibung
handelt es sich i.d.R. um bilaterale Geschäfte di-
rekt zwischen der Bundesstadt Bonn als Schuldne-
rin und einem oder einer Finanzdienstleister*in als
Gläubiger*in. Der oder die Anbieter*in mit dem
Bestgebot erhält den Zuschlag. Das Ausschrei-
bungsverfahren wird in den jeweiligen Dienstan-
ordnungen geregelt. Dabei stehen Transparenz,
Wettbewerbsneutralität und Wirtschaftlichkeit im
Vordergrund.
Als alternatives Finanzierungsinstrument gegen-
über den „normalen“ bilateralen Krediten kom-
men zudem auch Schuldscheindarlehen in Be-
tracht. Sowohl Schuldscheindarlehen als auch An-
leihen werden im Rahmen einer Fremdplatzierung
auf den Kapitalmarkt gebracht, d.h. ein*e Finanz-
dienstleister*in (sog. „Arrangeur*in“) vermarktet
die Ausschreibung als Schuldscheindarlehen oder
als Anleihe professionell in seinem oder ihrem zur
Verfügung stehenden Investierendenkreis. Dafür
erhält der oder die Arrangeur*in, sofern sein oder
ihr Angebot das wirtschaftlichste ist und den Zu-
schlag erhält, eine einmalige Platzierungsprovi-
sion. Mit dem oder der Arrangeur*in kann zudem
gegen Gebühr eine Zahlstellenvereinbarung ab-
geschlossen werden, sodass dieser über die ge-
samte Laufzeit des Finanzierungsinstruments die
Zahlungsflüsse und Mitteilungen zwischen Inves-
tierendenkreis und Schuldner*in bündelt und ver-
teilt. Da die Gläubiger*innen-Anzahl zu Geschäfts-
beginn oder aber während der Laufzeit durch Ab-
tretungen auf ein hohes Maß ansteigen kann, ist
eine solche Zahlstellenfunktion oft von Vorteil.
Ein weiteres Finanzierungsinstrument, welches
von der Bundesstadt Bonn bisher nicht genutzt
wurde, bilden Anleihen. Die Vergabe von Anlei-
hen erfolgt losgelöst von einer Kreditausschrei-
bung im Wettbewerb, nach einem vorgeschalte-
tem mehrwöchigen Vermarktungsverfahren
(siehe auch Erläuterungen im Anhang) und dient
insbesondere der Diversifizierung der Kreditge-
benden.
Im Jahr 2026 ist die Begebung eines Grünen
Schuldscheins geplant (siehe DS 253381 und
253381-01 St ).Seite 8 von 32
6
3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen
Für das Zins- und Schuldenmanagement der Bun-
desstadt Bonn gelten verschiedene Rechtsgrund-
lagen und Rahmenbedingungen.
3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen
Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haus-
haltswirtschaft einer Gemeinde regeln, ebenfalls
Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und
Schuldenmanagement.
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) stellt die vorrangige for-
melle Grundlage für das Zins- und Schuldenma-
nagement der Bundesstadt Bonn dar. Für die
Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§
75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86 GO
NRW bildet die Rechtsgrundlage für die Kredit-
aufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW für die
Aufnahme von Liquiditätskrediten.
Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und
Verordnungen, die primär zur Regulierung des Fi-
nanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Ge-
setze und Verordnungen des Bankwesens betref-
fen daher auch das Zins- und Schuldenmanage-
ment der Bundesstadt Bonn, so beispielsweise die
EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instru-
ments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte
für Finanzinstrumente), welche die Beratungs-
und Informationspflichten sowie Haftungsfragen
zwischen Bank und Kunde regelt und durch das
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz in natio-
nales Recht umgesetzt wurde.
Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalrege-
lungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht
(Basel II, Basel III, Basel IV) wirken zwar nur auf
Banken und Kapitaldienstleister direkt, doch ha-
ben die dort festgelegten Eigenkapitalanforde-
rungen zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft
mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im
Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenma-
nagements reagiert werden; daraus erwachsende
Risiken müssen bewertet, gesteuert und schluss-
endlich minimiert werden.
Vor dem Hintergrund, dass sowohl auf EU- als
auch auf Bundesebene das Ziel formuliert wurde,
die Finanzmarktkräfte auf Nachhaltigkeitsgrund-
sätze auszurichten (Sustainable Finance), ist da-
von auszugehen, dass dieses Thema in den kom-
menden Jahren bei Kommunalfinanzierungen
eine stärkere Bedeutung entfaltet. Auch wenn
Kommunen grundsätzlich nur nachhaltig und so-
zial investieren (Daseinsfürsorge), werden ent-
sprechende Regelungen zukünftig zu beachten
und deren Einhaltung im Rahmen der Taxonomie
(u.a. Kriterien für klimaverträgliche Investments)
zu berichten sein.
Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der
Bundesstadt Bonn als gemeindliches Ortsrecht die
Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenma-
nagements. Nicht nur die Festlegung der Haus-
haltsansätze für Zins- und Tilgungsleistungen,
sondern auch die Ermächtigung zur Aufnahme
von Investitionskrediten oder Liquiditätskrediten
erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat der Bun-
desstadt Bonn beschlossenen Haushaltssatzung.
3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsbe-
rechtigter Stellen
Die Stadt orientiert sich bei ihrem Handeln am all-
gemeingültigen Recht (Gesetze, Verordnungen,
Satzungen). Darüber hinaus wird das HandelnSeite 9 von 32
7
durch interne Dienst- und Handlungsanweisun-
gen konkretisiert. So haben Richtlinien und Erlasse
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes NRW und der Be-
zirksregierung Köln einen Weisungscharakter im
Sinne einer aufsichtsrechtlichen Weisung an nach-
geordnete Stellen (Gemeinden und Kreise). Solche
Weisungen sind zwingend zu beachten.
Die für das Zins- und Schuldenmanagement der
Bundesstadt Bonn maßgeblichen Rahmenbedin-
gungen werden insbesondere durch den Runder-
lass des Ministeriums für Inneres und Kommuna-
les „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte
der Gemeinden und Gemeindeverbände“ geregelt
(34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014; zuletzt
geändert am 10.11.2023).
3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien
der Bundesstadt Bonn
Die Arbeitsweise der Stadtkämmerei richtet sich
nach den Dienstanordnungen/ Handlungsanwei-
sungen, die Rahmenbedingungen und Verfah-
rensweisen sowie Kompetenzen und Verantwor-
tungsbereiche festlegen, womit Prozesse und Zu-
ständigkeiten klar definiert und geregelt sind.
Bei der Erarbeitung dieser Festlegungen dienten
idR. die Musterdienstanweisungen des Städteta-
ges als Grundlage und wurden mit dem Rech-
nungsprüfungsamt und den zu beteiligenden
Ämtern (Kassen- und Steueramt) auf die städti-
schen Verfahrensabläufe abgestimmt und durch
die Stadtkämmerin/ den Stadtkämmerer in Kraft
gesetzt.
Die „Dienstanordnung für die Neuaufnahme und
die Umschuldung von Kommunalkrediten“ (aktu-
ell in der Fassung v. 12.11.2019), die „Dienstan-
ordnung für die Aufnahme, Abwicklung und Um-
schuldung von Förderkrediten“ (aktuell in der Fas-
sung v. 16.03.2021), die „Dienstanordnung für die
Vergabe von investiven Krediten und Liquiditäts-
krediten im Rahmen der Konzernfinanzierung“
(Fassung vom Juli 2024), die „Dienstanordnung für
die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssiche-
rung sowie die Anlage von vorübergehend nicht
benötigten Finanzmitteln“ und die hieraus abge-
leitete „Handlungsanweisung für die Kassenliqui-
dität“ (Fassungen vom Januar 2025) legen in ers-
ter Linie das Verfahren, die Zuständigkeiten und
die Entscheidungskompetenzen für die Aufnahme
von Krediten fest.
Die „Dienstanordnung für den Einsatz von deriva-
tiven Finanzinstrumenten im kommunalen Zins-
und Schuldenmanagement“ (aktuell in der Fas-
sung v. 07.05.2015) definiert darüber hinaus An-
forderungen an den Einsatz von Finanzderivaten
und trifft Aussagen über das Risikomanagement
und die Risikosteuerung.
Zusätzlich hat sich die Bundesstadt Bonn über
Gremienvorlagen nachfolgende Regeln gesetzt:
 Die Verwaltung wurde erstmalig mit Beschluss
vom 01.07.2004 (DS-Nr. 0411040) zur Durch-
führung von Zinssicherungs- und Zinsopti-
mierungsgeschäften ermächtigt. Dieser Be-
schluss wurde am 11.10.2007 (DS-Nr.
0712610) abgeändert und zwischenzeitlich
mit dem Beschluss vom 09.07.2013 (DS-Nr.
1312046) neu gefasst und ergänzt. Hiernach
kann die Verwaltung maximal 30% des Ge-
samtschuldenstandes aus der Investitionstä-
tigkeit als ungesicherte, variable Darlehen auf-
nehmen.
 Die politischen Gremien werden im Nachgang
über die Aufnahme von Investitionskrediten
als Geschäft der laufenden Verwaltung infor-
miert (Zuständigkeitsordnung der Stadt
Bonn).Seite 10 von 32
8
4. Marktrückblick
Die deutsche Wirtschaft tat sich auch 2024
schwer. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt sank
kalender- und preisbereinigt um 0,2 %, obwohl
sich das Umfeld in Form von einer nachlassenden
Inflation und rückläufiger Zinsen aufhellte. Trotz
der verbesserten Realeinkommen erholte sich der
private Konsum nur leicht. Während die Staats-
ausgaben das Wachstum förderten, sanken die In-
vestitionen. Unternehmen reduzierten insbeson-
dere ihre Ausrüstungsinvestitionen. Strukturelle
Probleme sowie eine erhöhte Unsicherheit auf-
grund der nationalen und internationalen Politik
belasteten die Ausgabebereitschaft. Auch die
Bauinvestitionen fielen ungeachtet einer Boden-
bildung bei den Wohnimmobilienpreisen im Ge-
samtjahr. Die Exporte und damit der Außenhandel
drückten ebenfalls das Wachstum.
Der Verbraucherpreisanstieg in Deutschland ver-
ringerte sich deutlich. Nach jahresdurchschnittlich
5,9 % im Jahr zuvor lag die Teuerung 2024 nur
noch bei 2,2 %. Entlastende Effekte kamen vor al-
lem von den Energiepreisen, nicht zuletzt auf-
grund von Basiseffekten. Auch die Kernrate ohne
Energie und Nahrungsmittel sank, wenngleich die
Inflation im Dienstleistungsbereich erhöht blieb.
In der Eurozone hingegen verbesserte sich das
Wachstum. Das Bruttoinlandsprodukt legte real
um 0,9 % zu, die Dynamik war insgesamt aber mo-
derat. Kräftiges Wachstum wies Spanien auf, wäh-
rend Frankreich und insbesondere Italien langsa-
mer wuchsen. Die Inflation ging in der Eurozone
fast so deutlich wie in Deutschland zurück und lag
bei 2,4 %.
Weltwirtschaftlich war die Entwicklung freundli-
cher mit einem BIP-Zuwachs von gut 3 %. In den
USA wuchs die Wirtschaft mit 2,8 % weiter robust.
Der private Konsum legte dort deutlich zu, wie
auch die Staatsnachfrage und die Unternehmens-
investitionen.
Die EZB begann angesichts der rückläufigen Infla-
tion ihren Zinssenkungszyklus. Seit Juni reduzierte
die Notenbank den Einlagensatz von 4,0 % bis
Ende 2024 auf 3,0 %. Zudem stellte sie weitere Lo-
ckerungen in Aussicht. Die Federal Reserve
machte ebenfalls eine Kehrtwende und senkte ih-
ren Leitzins, wenn auch erstmals im September.
Das Zinszielband reduzierte die Fed insgesamt
von 5,25 - 5,50 % auf 4,25 - 4,50 %.
Die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen
schwankte 2024 zwischen 2,0 % um 2,6 %. Nach
dem Rutsch Ende 2023 zog die Rendite zunächst
deutlich an, um dann im Sommer wieder nachzu-
geben. Ende 2024 lag die 10-jährige Bundrendite
mit knapp 2,4 % per saldo wieder höher. Bei den
10-jährigen Swapsätzen im Euroraum sieht das
Bild etwas anders aus. Der Swapspread verrin-
gerte sich in Richtung null, sodass der Swapsatz
mit knapp 2,4 % Ende 2024 per saldo gesunken
ist. Die Rendite 10-jähriger US-Treasuries
schwankte deutlicher. Nach einem zwischenzeitli-
chen Rutsch unter 4,0% stieg die Rendite Ende
2024 auf über 4,5 %.
Der Euro-Dollar-Kurs notierte lange eher rich-
tungslos unter 1,10. Die Zinswende der Fed beflü-
gelte den Wechselkurs zwar auf 1,12. Im Zuge der
US-Präsidentschaftswahlen wertete der US-Dollar
aber wieder auf, der Euro-Dollar-Kurs rutschte bis
Ende 2024 auf 1,04.Seite 11 von 32
9
5. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB)
In der Eurozone steuert die Europäische Zentral-
bank (EZB) die Märkte anhand von Leitzinsen, d.h.
sie legt die Zinssätze fest, zu denen Geschäftsban-
ken ihr Guthaben bei einer Zentral-/Notenbank
anlegen oder aber Kapital beschaffen können.
Durch Zinssenkungen wird das Wirtschaftswachs-
tum gefördert, da Investitionskredite günstiger zu
beschaffen sind. Das Ziel der EZB ist es, die Infla-
tionsrate niedrig (Inflationsziel: 2 %) und das
Preisniveau stabil zu halten.1 Die drei verschiede-
nen Leitzinssätze der EZB sind daher als ein fi-
nanzpolitisches Steuerungsinstrument zu verste-
hen. Zinsänderungen beeinflussen Wirtschafts-
wachstum und Inflation. Die drei EZB-Leitzins-
sätze3 werden wie folgt definiert:
Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsge-
schäft: Dieser Zinssatz ist der wichtigste Leitzins
der EZB und wird häufig als "der" Leitzins bezeich-
net. Zu diesem Zinssatz wird den Geschäftsban-
ken Zentralbankgeld gegen notenbankfähige Si-
cherheiten ab einer Woche Laufzeit zur Verfügung
gestellt.
Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazili-
tät: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurz-
fristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Si-
cherheiten Geld von der EZB beschaffen. Da eine
Geschäftsbank bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf
nicht bereit sein wird, mehr als den Satz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität zu zahlen, stellt
dieser Zins faktisch die obere Zinsgrenze für das
Tagesgeld dar.
1 vgl. Bundesministerium der Finanzen: „Leitzinsen“, unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ser-
vice/FAQ_Glossar/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=e8d0433e-
Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zins-
satz können Banken überschüssiges Zentralbank-
guthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eu-
rosystem anlegen. Da sich beim Geldleihen keine
Bank mit einem niedrigeren Zins begnügen wird,
ist die Einlagefazilität faktisch die Untergrenze des
Zinses für das Tagesgeld am Geldmarkt. Seit Juni
reduzierte die Notenbank den Einlagensatz von
4,0 % bis Ende 2024 auf 3,0 %. Zudem stellte sie
weitere Lockerungen in Aussicht (siehe die nach-
folgende Tabelle).
Zinsschritte der EZB
a3aa-4d25-91d4-332fbb2218ef&lv3=bb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189-
67b4e6d24f38#glossarbb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189-67b4e6d24f38
3 ebenda.Seite 12 von 32
10
6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen
Schuldenentwicklung, in Mio. EUR
Zum Stichtag 31.12.2024 betrug die Gesamt-
kreditmarktverschuldung der Stadt Bonn inklu-
sive ihrer beiden eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tungen Städtischen Gebäudemanagements (SGB)
und Städtische Seniorenzentren (SZB)
2.325.440.735,23 EUR. Davon sind
142.807.500,00 EUR investive Refinanzierungs-
kredite sowie EUR 75.000.000 EUR konsumtive
Kredite, die im Rahmen der Konzernfinanzierung
an die Stadtwerke Bonn weitergereicht wurden.
Gegenüber dem Vorjahr sind die Kreditmarkt-
schulden um rund 272.000.000 EUR angestiegen.
Das Gesamtkreditmarktschuldenportfolio ist zum
Stichtag 31.12.2024 mit 2,19 % p.a. (Vorjahr:
2,01 %) verzinst.
Durchschnittszins zum Stichtag
Portfolio 2024 2023 2022 2021
Liquiditätskredite 2,53% 2,43% 1,34% 0,45%
Investitionskredite
Kernhaushalt 1,95% 1,76% 1,52% 1,47%
Investitionskredite SGB 2,90% 2,79% 2,48% 2,45%
Investitionskredite SZB 0,86% 0,84% 0,84% 0,84%
Gesamtportfolio: 2,19% 2,01% 1,50% 1,19%
(Berechnung: abgegrenzte Zinszahlungen/ abgegrenzte Nominale
(für den betrachten Zeitraum, welcher dem Stichtag 31.12.2024 ent-
spricht)
Der Stichtagszins des Gesamtportfolios ist damit
um 18 Basispunkte gegenüber dem Vorjahr ge-
stiegen. Hier wirken sich die gestiegenen Zins-
sätze im investiven und konsumtiven Kredit aus.
1.180
1.276
1.351
1.411
1.498
645
621
668
642
828
1.825 1.897 2.019 2.054
2.325
-
500
1.000
1.500
2.000
2.500
2020 2021 2022 2023 2024
Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamtverschuldung
+72 +122 +35 +272Seite 13 von 32
11
Durchschnittszins (p.a.) Gesamtjahr:
Portfolio 2024 2023 2022 2021
Liquiditätskredite 2,61% 1,89% 0,50% 0,40%
Investitionskredite
Kernhaushalt 1,89% 1,55% 1,45% 1,65%
Investitionskredite SGB 2,94% 2,82% 2,43% 2,48%
Investitionskredite SZB 0,85% 0,85% 0,85% 0,85%
Gesamtportfolio: 2,18% 1,71% 1,17% 1,25%
(Berechnung: abgegrenzter Zinsaufwand/ abgegrenztes Nominal
(bzw. Restbetrag der Periode))
Betrachtet man den durchschnittlichen Zins über
das Gesamtjahr wird deutlich, dass der Zinssatz im
Liquiditätskreditportfolio stärker ansteigt, was auf
den hohen Anteil an Tagesgeld zurückzuführen
ist. Dieser Anteil der Liquiditätskredite reagiert
ohne Zeitverzögerung auf die Zinsschritte der
EZB. Der Zinssatz der Einlagenfazilität war im Jahr
2024 im Durchschnitt deutlich höher als im Jahr
2023, woraus sich der deutliche Anstieg gegen-
über dem Vorjahr erklärt. Bei den Investitionskre-
diten schlagen sich Zinsänderungen aufgrund des
hohen Volumens und der breiten Laufzeitstreu-
ung erst zeitverzögert nieder. Der Anstieg des
Durchschnittszinssatz ist somit geringer als bei
den Liquiditätskrediten
Bezogen auf das gesamte Haushaltsjahr 2024 (Be-
rechnungszeitraum 01.01. – 31.12.) beträgt der
Durchschnittszins bezogen auf das Gesamtjahr
2,18 % p.a. (Vorjahr: 1,71 %).
6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen)
6.1.1 Investiver Schuldenbestand
Das investive Schuldenportfolio umfasst zum
31.12.2024 ein Volumen von insgesamt
1.497.573.445,66 EUR4 (+86,29 Mio. EUR ggü.
dem Vorjahr). Hierbei ist zu beachten, dass im Jah-
resabschluss 2024 zum zweiten Mal eine Korrek-
turbuchung gem. § 89 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vor-
genommen wurde. Aufgrund des 3. NKF-Weiter-
entwicklungsgesetzes (3. NKFWG NRW) vom
05.03.2024 muss ab dem Jahresabschluss 2023 die
Zwischenfinanzierung investiver Kredite über Li-
quiditätskredite zum Jahreswechsel ausgewiesen
werden. Aus diesem Grund erfolgte eine Umbu-
chung i.H.v. 42.767.992,25 EUR von der Bilanzpo-
sition „Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquidi-
tätssicherung“ zur Bilanzposition „Verbindlichkei-
ten aus Krediten für Investitionen“. Für das Vorjahr
4 Wert nicht bereinigt um die Zwischenfinanzierung von investiven
Schulden über konsumtive Schulden (42,8 Mio. EUR).
2023 belief sich der Umbuchungsbetrag auf
11.828.046,74 EUR. Durch weitere Buchungen im
laufenden Jahr musste dieser Betrag über den
Jahresabschluss 2024 auf 11.796.589,92 korrigiert
werden.
Das investive Schuldenportfolio setzt sich zusam-
men aus
- Kernhaushalt: 1.411.857.034,34 EUR
- SGB: 81.851.074,29 EUR
- SZB: 3.865.337,03 EUR.
In den Schulden des Kernhaushaltes enthalten
sind 142,8 Mio. EUR (Vorjahr 101,2 Mio. EUR Refi-
nanzierungskredite im Rahmen der Konzernfinan-
zierung Stadtwerke.Seite 14 von 32
12
Im Jahr 2024 wurden neue Refinanzierungskredite
im Umfang von 46,9 Mio. EUR gewährt. Diesen
Verbindlichkeiten stehen auf der Aktivseite der Bi-
lanz entsprechende „Ausleihungen an verbun-
dene Unternehmen“ gegenüber.
Insgesamt wurden die Kredite bei 24 verschiede-
nen Kontrahent*innen aufgenommen. Nachfol-
gendes Diagramm zeigt die Kreditgebenden-
streuung. Dargestellt sind alle Kreditgebenden ab
einem Kreditvolumen von mindestens 1 Mio. EUR:
Schulden je Darlehensgeber*in (Inv.kredite), in Mio. EUR
Rund 43 % (648 Mio. EUR) der investiven Kredit-
verbindlichkeiten bestehen gegenüber demsel-
ben Kreditgebenden. Es handelt sich hierbei um
ein Kreditinstitut, welches auch Förderkredite
vergibt. So entfallen hier von den 648 Mio. EUR
etwa 200,6 Mio. EUR auf Förderkredite. Bei einem
weiteren Kreditinstitut hat die Bundesstadt Bonn
Förderkredite i.H.v. 64,45 Mio. EUR aufgenom-
men, sodass das investive Schuldenportfolio ins-
gesamt zu etwa 17,7 % aus Förderkrediten be-
steht.
Bei den übrigen Darlehensgebenden handelt es
sich überwiegend um Kreditinstitute wie Sparkas-
sen, Landesbanken oder Privatbanken, aber auch
um Versicherungsunternehmen. Bei Letzteren
werden die Investitionskredite i.d.R. nicht direkt
aufgenommen, sondern es handelt sich hier um
Schuldscheindarlehen, d.h. die Verbindlichkeiten
bestanden zunächst gegenüber Kreditinstituten,
welche die Forderungen aus dem Vertrag dann an
die entsprechenden Versicherungsunternehmen
abgetreten haben. Gegenüber Versicherungsun-
ternehmen belaufen sich die investiven Kreditver-
bindlichkeiten auf insg. 122,93 Mio. EUR, was etwa
8,2% des investiven Schuldenportfolios ausmacht.
6.1.2 Investive Kreditgeschäfte
Aus den beiden Tabellen auf den Seiten 13 und 14
sind die 2024 getätigten investiven Kreditge-
schäfte (Neuaufnahmen und Umschuldun-
gen/Prolongationen) zu entnehmen.
Insgesamt wurden 23 investive Darlehen mit ei-
nem Gesamtvolumen von rund 158,94 Mio. EUR
aufgenommen.
Neuaufnahmen 2024:
Davon wurden 18 Darlehen (Neuaufnahmen 06 –
23) mit einem kleinteiligen Volumen von insg.
rund 36,03 Mio. EUR als Förderdarlehen aufge-
nommen – durch die Kombination von Förderpro-
grammen zu Festzinssätzen von 1,81 %, 2,45 %,
2,58 und 2,46 % p.a.
Außerdem wurden 5 Kommunalkredite i.H.v. ins-
gesamt 122,9 Mio. EUR zur Finanzierung des Kern-
haushalts neu aufgenommen.
Der niedrigste Zinssatz konnte für den Abschluss
im September i.H.v. 24,5 Mio. EUR zu 3,14 % p.a.
für 10 Jahre gesichert werden. Für die Neuauf-
nahme i.H.v. 21,9 Mio. EUR konnte im März für 10
42
12
58
11
17
117
70
65
12
103
25
64
6
28
648
17 15
38 125
23Seite 15 von 32
13
Jahre zu 3,16 % p.a. abgeschlossen werden. Wei-
tere Kommunaldarlehen wurden i.H.v. 24,5 Mio.
EUR im September für 20 Jahre zu 3,21 % p.a., im
März i.H.v. 25 Mio. EUR für 15 Jahre zu 3,31% und
im Mai i.H.v. 27 Mio. EUR für 20 Jahre zu 3,51 %
p.a. abgeschlossen.
Produktart Ausgangsnominal
in EUR
Laufzeitbeginn Zinssatz Zinsbindung
bis
Zinsbindung
in Jahren
Neuaufnahme 01 Kommunaldarlehen 25.000.000,00 € 14.03.2024 3,310% 30.03.2039 15,00
Neuaufnahme 02 Kommunaldarlehen 21.900.000,00 € 14.03.2024 3,160% 30.03.2034 10,00
Neuaufnahme 03 Kommunaldarlehen 27.000.000,00 € 15.05.2024 3,510% 16.05.2044 20,00
Neuaufnahme 04 Kommunaldarlehen 24.500.000,00 € 02.09.2024 3,140% 04.09.2034 10,00
Neuaufnahme 05 Kommunaldarlehen 24.500.000,00 € 02.09.2024 3,210% 02.09.2044 20,00
Neuaufnahme 06 Förderdarlehen 5.388.000,00 € 09.09.2024 1,580% 30.09.2031 7,00
Neuaufnahme 07 Förderdarlehen 2.268.100,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 08 Förderdarlehen 1.919.800,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 09 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 10 Förderdarlehen 1.113.500,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 11 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 12 Förderdarlehen 1.527.900,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 13 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 14 Förderdarlehen 1.327.000,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 15 Förderdarlehen 1.242.900,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 16 Förderdarlehen 1.551.700,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 17 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 18 Förderdarlehen 1.345.800,00 € 13.12.2024 2,450% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 19 Förderdarlehen 2.081.300,00 € 13.12.2024 2,580% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 20 Förderdarlehen 2.268.100,00 € 13.12.2024 2,580% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 21 Förderdarlehen 1.919.800,00 € 13.12.2024 2,580% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 22 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 13.12.2024 1,810% 31.12.2034 10,00
Neuaufnahme 23 Förderdarlehen 2.081.300,00 € 13.12.2024 2,460% 31.12.2034 10,00
Summe 158.935.200,00
Umschuldungen/Prolongationen 2024:
Mit einem Volumen von rund 115,98 Mio. EUR
wurden 17 Darlehen zu ihren Zinsbindungsenden
prolongiert bzw. umgeschuldet.
Drei der Umschuldungen (Nr. 02, 12 und 13) er-
folgten jeweils für ein halbes Jahr zu einem Fest-
satzzins. Der Grund für die Geschäftsabschlüsse
für lediglich 6 Monate liegt darin, dass die Grund-
geschäfte mit Derivaten verknüpft sind, sodass die
Grundgeschäfte aufgrund der Bildung einer Be-
wertungseinheit variabel abgeschlossen werden
müssen. Ein Festzins für 6 Monate wird als variabel
betrachtet. Der Aufschlag für einen langlaufenden
variablen Abschluss ist aber zu teuer und wurde
deshalb aus wirtschaftlichen Gründen nicht abge-
schlossen. Für die Geschäfte (Nr. 14, 15 und 16)Seite 16 von 32
14
konnte allerdings ein Abschluss mit einem variab-
len Zins und einem günstigen Aufschlag für kurz-
laufende Kredite abgeschlossen werden.
Die vorgenannten umgeschuldeten Kredite sind
allesamt mit Payerswaps verknüpft und müssen
daher konnex zum Grundgeschäft sein (siehe
hierzu Kapitel 6.2).
Die Umschuldungen Nr. 01, 03 und 17 wurden zur
Risikostreuung mit Laufzeiten von 6, 5, 10 und
19,5 Jahren zu einem Festzins abgeschlossen. Bei
der Umschuldung 04 handelt es sich um ein För-
derkredit, der prolongiert und mit der Restlaufzeit
von 9,5 Jahren abgeschlossen wurde. Bei den üb-
rigen Umschuldungen 05 - 11 handelt es sich
ebenfalls um Förderkredite, die als ein Kredit zu-
sammengefasst für die Restlaufzeit von 9,75 Jah-
ren aufgenommen wurden.
umgeschuldeter/
prolongierter Betrag
in EUR
Umschuldungs-
/
Prolongations-
datum
Zinssatz Zinsbindung
bis
Zinsbin-
dung
in Jahren
Umschuldung/Prolongation 01 16.666.666,70 € 15.01.2024 2,97% 15.07.2030 6,50
Umschuldung/Prolongation 02 10.205.338,48 € 26.04.2024 3,90% 25.10.2024 0,50
Umschuldung/Prolongation 03 10.205.338,44 € 26.04.2024 3,31% 26.04.2034 10,00
Umschuldung/Prolongation 04 4.766.640,00 € 15.05.2024 3,18% 15.11.2033 9,50
Umschuldung/Prolongation 05 1.146.820,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75
Umschuldung/Prolongation 06 1.146.820,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75
Umschuldung/Prolongation 07 797.182,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75
Umschuldung/Prolongation 08 501.060,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75
Umschuldung/Prolongation 09 1.146.820,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75
Umschuldung/Prolongation 10 1.146.820,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75
Umschuldung/Prolongation 11 825.780,00 € 15.05.2024 3,34% 15.02.2034 9,75
Umschuldung/Prolongation 12 16.071.428,50 € 29.05.2024 3,890% 29.11.2024 0,50
Umschuldung/Prolongation 13 9.941.782,24 € 14.06.2024 3,750% 16.12.2024 0,50
Umschuldung/Prolongation 14 9.840.862,11 € 25.10.2024 6-M-EURIBOR + 0,06% 28.05.2025 0,58
Umschuldung/Prolongation 15 15.714.285,64 € 29.11.2024 6-M-EURIBOR + 0,1% 30.05.2025 0,50
Umschuldung/Prolongation 16 9.741.783,24 € 16.12.2024 6-M-EURIBOR + 0,1% 16.06.2025 0,50
Umschuldung/Prolongation 17 6.114.669,83 € 30.12.2024 2,900% 30.06.2044 19,50
Summe 115.980.097,18Seite 17 von 32
15
6.1.3 Investiver Schuldendienst
Der Schuldendienst (Zins + Tilgung) für Investiti-
onskredite im Jahr 2024 ist gegenüber dem Vor-
jahr um insgesamt 9,59 Mio. EUR angestiegen.
Das Tilgungsvolumen 2024 hat sich gegenüber
dem Vorjahr um rund 4,22 Mio. EUR und die
Zinszahlungen um 5,37 Mio. EUR erhöht. Der
Anstieg ist im Hinblick auf den Schuldenzuwachs
nachvollziehbar.
Schuldendienst Investitionskredite, in Mio. EUR
6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios
Liquiditätsbindungsstruktur Investitionskredite, Stand 15.08.2025
0 Mio. €
10 Mio. €
20 Mio. €
30 Mio. €
40 Mio. €
50 Mio. €
60 Mio. €
70 Mio. €
80 Mio. €
90 Mio. €
100 Mio. €
2025 20262027 202820292030 20312032 20332034 203520362037 20382039 20402041 204220432044
Stadt
Refinanzierung Konzernfinanzierung
SGB
Stadt
nur Förderdarlehen
Stadt
ohne Förderdarlehen
22,31 20,60 20,19 22,60 27,97
52,76 55,72 62,97 66,40
70,63
0,00
20,00
40,00
60,00
80,00
100,00
120,00
2020 2021 2022 2023 2024
Tilgungszahlungen Investitionskredite
Zinszahlungen Investitonskredite saldiertSeite 18 von 32
16
Ziel des Schuldenmanagements der Bundesstadt
Bonn ist es, dem Investitionskreditportfolio lang-
fristige Kontinuität beim Schuldendienst zu ver-
schaffen und Klumpen- und Liquiditätsrisiken un-
bedingt zu vermeiden. Dies geschieht, indem Um-
schuldungsvolumina mit einem handelbaren Vo-
lumen auf mehrere Jahre gestreut werden, sodass
die Fälligkeiten gut verteilt sind.
In der Praxis erfolgt die Steuerung der Liquiditäts-
bindungsausläufe durch gezielte Auswahl der
Zinsbindungen bei Neugeschäften und Umschul-
dungen.
Zur Portfoliosteuerung wird ein Limitsystem ein-
gesetzt, in dem die Obergrenzen bzw. Bandbrei-
ten für verschiedene Finanzkennzahlen definiert
sind. Die Limitgrenzen werden stetig überwacht,
sodass eventueller Handelsbedarf rechtzeitig er-
kannt werden kann. Außerdem ist die Analyse des
Limitsystems stets Kernthema bei den halbjährli-
chen Portfoliobeiratssitzungen mit der beraten-
den Bank.
6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate
Derivat-
Nr. Art des Derivats Vertrags-
abschluss
Laufzeit anfängl. Bezugs-
betrag
in EUR
Bezugsbetrag
31.12.2024
in EUR
Marktwert
31.12.2024
in EURvon bis
027 Payerswap mit Bank-
kündigungsrecht 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 14.900.392,52 -1.234.525,66
028 Forward Payerswap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 11.050.392,52 373.790,08
030 Forward Payerswap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 9.840.862,11 -826.736,02
035 Payerswap 18.02.2011 30.07.2013 29.07.2050 23.742.488,96 16.683.911,28 -1.390.054,11
037a/b Payerswap 16.05.2011 15.12.2017 15.06.2049 12.541.783,24 9.741.783,24 -1.409.403,58
040 Payerswap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 11.333.333,42 -754.012,20
047 Payerswap 29.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 15.714.285,64 -886.276,87
047F1 Floor 14.11.2022 01.06.2022 01.12.2046 4.374.999,98 3.928.571,43 24.765,69
047F2 Floor 14.11.2022 01.06.2022 01.12.2046 13.124.999,96 11.785.714,21 136.017,41
048 Payerswap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 11.843.333,42 -437.609,37
036 SGB Payerswap 17.05.2011 30.12.2011 30.12.2037 22.273.806,91 11.136.903,47 -751.966,47
038 SGB Payerswap 16.05.2011 29.07.2011 30.01.2037 20.027.691,26 9.817.495,68 -695.373,23
Summe 187.183.560,56 137.776.978,94 - 7.851.384,33
Zum Stichtag 31.12.2024 bestehen insgesamt 12
Zinssicherungsgeschäfte, 10 davon in Form von
Payerswaps und zwei als Floor. Bei den Floor-Ge-
schäften fallen keine Zahlungen an, diese wurden
auf Basis der Einigung mit der Sparkasse zu Guns-
ten der Stadt bezüglich der Problematik negativer
Zinssätze abgeschlossen (DS-Nr. 222505) und die-
nen lediglich der Sparkasse, um die Geschäfte
nach deren aufsichtsrechtlichen Vorgaben korrekt
darzustellen.Seite 19 von 32
17
Von den Payerswaps sind zwei dem SGB und zehn
dem Kernhaushalt zugeordnet, wobei eins der Ge-
schäfte erst im Jahr 2031 startet (Forward Payers-
wap).
Mitte 2013 wurde ausführlich in der Stellung-
nahme (DS-Nr. 1311807ST2) im Ausschuss für Fi-
nanzen und Beteiligungen über die abgeschlosse-
nen derivativen Geschäfte berichtet. Neue deriva-
tive Geschäfte wurden aufgrund der Marktlage
seit dem Jahr 2012 nicht mehr abgeschlossen.
Durch die lockere Geldpolitik der Europäischen
Zentralbank (EZB) als Reaktion auf die Finanz-
marktkrise und die Staatsschuldenkrise und der
damit verbundenen Preisentwicklung war der
Leitzins seit 2011 bis Juli 2022 von 1,5 % auf 0 %
p.a. und der Einlagensatz von 0,75 % auf -0,50 %
p.a. gesenkt worden mit entsprechenden Auswir-
kungen auf die Referenzzinssätze. Dies wird in der
Grafik auf der folgenden Seite deutlich. So war der
6-Monats-EURIBOR (6-Monats-Interbankensatz
in der Eurozone), der als Referenzzinssatz der
Stadt Bonn sowohl bei variablen Investitionskredi-
ten als auch bei darauf abgeschlossenen Payer-
swaps dient, seit 2011 fallend und von November
2015 bis Juni 2022 im negativen Bereich.
Entwicklung des 6-Monats-Euribors seit 2018
Seit Anfang 2022 war ein rasanter Anstieg am
Zinsmarkt spürbar und im September 2023 er-
folgte der letzte Anstieg des Hauptrefinanzie-
rungszinssatz auf 4,5 % und lag damit gegenüber
Ende 2022 um 2 % höher. Im Jahr 2024 wurde der
Leitzins in 4 Schritten schrittweise um insgesamt
1,35 % gesenkt und lag im Dezember 2024 bei
3,15 %.
Bei den von der Bundesstadt Bonn abgeschlosse-
nen Zinssicherungsgeschäften handelt es sich um
-0,8%
-0,7%
-0,6%
-0,5%
-0,4%
-0,3%
-0,2%
-0,1%
0,0%
0,1%
0,2%
0,3%
0,4%
0,5%
0,6%
0,7%
0,8%
0,9%
1,0%
1,1%
1,2%
1,3%
1,4%
1,5%
1,6%
1,7%
1,8%
1,9%
2,0%
2,1%
2,2%
2,3%
2,4%
2,5%
2,6%
2,7%
2,8%
2,9%
3,0%
3,1%
3,2%
3,3%
3,4%
3,5%
3,6%
3,7%
3,8%
3,9%
4,0%
4,1%
4,2%
4,3%
4,4%
Aug 18
Okt 18
Dez 18
Feb 19
Apr 19
Jun 19
Aug 19
Okt 19
Dez 19
Feb 20
Apr 20
Jun 20
Aug 20
Okt 20
Dez 20
Feb 21
Apr 21
Jun 21
Aug 21
Okt 21
Dez 21
Feb 22
Apr 22
Jun 22
Aug 22
Okt 22
Dez 22
Feb 23
Apr 23
Jun 23
Aug 23
Okt 23
Dez 23
Feb 24
Apr 24
Jun 24
Aug 24
Okt 24
Dez 24
Feb 25
Apr 25
Jun 25
Aug 25
Am 06.06.2022 übersteigt der 6-
Monats-Euribor mit 0,009% erst-
mals wieder die 0%-Marke.Seite 20 von 32
18
Payerswaps. Diese bestehen aus einer Zahlerseite
und einer Empfängerseite.
Grundkonstellation eines
„synthetischen Festzinskredites“:
Payerswap + variabel verzinstes Grundgeschäft
Payerswap:
Auf der Zahlerseite zahlt die Stadt einen vereinbarten
Festzins an den Swappartner.
Auf der Empfängerseite erhält die Stadt vom
Swappartner den variablen 6-Monats-EURIBOR
(sofern dieser positiv ist).
Variabel verzinstes Grundgeschäft:
Für den bereitgestellten Kredit zahlt die Stadt den 6-
Monats-EURIBOR zzgl. Marge an den Kreditgebenden.
Die Payerswaps sind jeweils mit einem Grundge-
schäft (= bestehender oder neu aufgenommener
Investitionskredit) verknüpft, in dem die Stadt an
den Darlehensgebenden den variablen 6-Monats-
EURIBOR (zzgl. Marge) zahlt.
Zu den einzelnen Zahlungsterminen liegen
Payerswap und Grundgeschäft dieselben Bezugs-
beträge zu Grunde. Die Sicherungsfunktion dieser
Konstellationen besteht dann darin, dass sich die
variablen Zahlungsströme ausgleichen, d.h. das
die Stadt im Grundgeschäft den 6-Monats-EURI-
BOR zahlt, ihn aber im zugehörigen Payerswap in
selber Höhe zurückerhält.
Während der Negativzinsphase hatte sich die
Problematik ergeben, dass sich der 6 Monats-EU-
RIBOR im Grundgeschäft und Derivat nicht mehr
ausgeglichen haben. Aufgrund der nun wieder
positiven Referenzzinssätze besteht diese Proble-
matik nicht mehr. Die Verwaltung berichtete
hierzu seit dem Jahr 2014 regelmäßig im Aus-
schuss für Finanzen und Beteiligungen und
Vergabe (zuletzt in der DS-Nr. 240124 im Jahr
2024)5.
5 Über die Risiken dieser Entwicklung hat die Verwaltung in den Be-
richten über das städtische Zins- und Schuldenmanagement sowie
in separaten Gremienvorlagen regelmäßig berichtet (DS-Nr.
1512070 (2014),1611819 (2015), 1710893 (2016), 1811607 (2017),
1911256 (2018),1811996 (2018), 1812973 (2018), 200860 (2019),
1911224 (2019), 191073 (2019), 200535 (2020), 210937 (2021),
211401 (2021), 1811996 (2022), 222505 (2023), 231657 (2023),
240124 (2024)Seite 21 von 32
19
6.3 Liquiditätskredite (Kassenkredite)
Die Liquiditätskredite belaufen sich zum Stichtag
31.12.2024 auf insgesamt 827.867.289,57 EUR
(Vorjahr 642.436.016,73 EUR) zuzüglich der
Summe der negativen Bankkonten zum Jahres-
wechsel ergibt sich ein Wert von 828.023.950,10
EUR. Bereinigt man diese um die vorfinanzierten
Investitionskredite in Höhe von 42.767.992,25 EUR
dann beläuft sich das Volumen der Liquiditätskre-
dite auf 785.255.957,87 EUR (Vorjahr
6 Korrigierter Betrag ggü. JA 2023 (631.181.681,37)
631.213.138,19 EUR6) und sind somit gegenüber
dem 31.12. des Vorjahres um 154.042.820 EUR ge-
stiegen. Es ist zu berücksichtigen, dass in den Li-
quiditätskrediten 75.000.000 EUR Konzerndarle-
hen an die Stadtwerke enthalten (Vorjahr
45.000.000 EUR) sind. Bereinigt um die gestiege-
nen Konzernkredite beträgt der Anstieg
124.042.820 EUR. Die Laufzeitenzusammenset-
zung des Liquiditätskreditportfolios wird in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Nominal
in EUR
Zinssatz
(inkl. Courtagen) Startdatum Enddatum Ursprungs-
laufzeit
Tagesgeld 1 259.400.000 € 2,980% 20.12.2024 02.01.2025 13 Tage
bis zu einem Jahr
Tagesgeld 2 19.300.000 € 3,080% 23.12.2024 02.01.2025 10 Tage
Tagesgeld 3 26.300.000 € 3,080% 27.12.2224 02.01.2025 6 Tage
Tagesgeld 4 18.800.000 € 3,080% 30.12.2024 02.01.2025 3 Tage
Kassenkredit 1 50.000.000 € 1,240% 12.05.2022 12.05.2025 3 Jahre
373.800.000,00 €
Kassenkredit 2 70.000.000 € 0,985% 02.03.2017 02.03.2027 10 Jahre
Restlaufzeit
>1 Jahr, <5 Jahre
Kassenkredit 3 25.000.000 € 1,690% 19.08.2022 19.08.2027 5 Jahre
Kassenkredit 4 50.000.000 € 3,190% 21.02.2023 21.02.2028 5 Jahre
Kassenkredit 5 50.000.000 € -0,120% 12.03.2020 13.03.2028 8 Jahre
Kassenkredit 6 50.000.000 € 2,750% 02.10.2024 02.10.2026 2 Jahre
Kassenkredit 7 30.000.000 € 3,630% 21.08.2023 21.08.2029 6 Jahre
Kassenkredit 8 50.000.000 € 3,620% 02.10.2023 02.10.2029 10 Jahre
325.000.000,00 €
Kassenkredit 9 25.000.000 € 2,220% 19.08.2022 19.08.2032 6 Jahre
Restlaufzeit
> 5 Jahre
Kassenkredit 10 25.000.000 € 3,220% 25.06.2024 25.06.2030 6 Jahre
Kassenkredit 11 25.000.000 € 3,250% 25.06.2024 25.06.2034 10 Jahre
Kassenkredit 12 50.000.000 € 3,240% 08.08.2024 08.08.2031 7 Jahre
GS2020.4 133.224,14 € 0,000% 14.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre
GS2020.5 542.748,27 € 0,000% 14.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre
GS2020.6 395.760,00 € 0,000% 15.09.2019 15.08.2039 19,92 Jahre
GS2020.7 776.280,00 € 0,000% 14.10.2019 15.08.2039 19,84 Jahre
GS2020.9 157.760,00 € 0,000% 15.12.2019 15.11.2039 19,92 Jahre
GS2020.10 280.580,00 € 0,000% 14.07.2020 15.05.2040 19,84 Jahre
GS2020.11 1.610.460,00 € 0,000% 14.12.2020 15.11.2040 19,92 Jahre
GS2020.13 170.477,16 € 0,000% 14.12.2020 15.11.2040 19,92 Jahre
129.067.289,57 €
827.867.289,57 €Seite 22 von 32
20
Die Tagesgelder im Jahr 2024 wurden täglich zu
Zinssätzen zwischen 2,98 % und 3,98 % p.a. auf-
genommen. Das Haushaltsjahr 2024 wurde mit ei-
nem Tagesgeldbedarf i.H.v. 189,5 Mio. EUR eröff-
net und bewegte sich während des kompletten
Haushaltsjahres in der Bandbreite zwischen 105,5
Mio. EUR und 376,3 Mio. EUR.
Im August sowie im Dezember 2024 liefen länger-
fristige günstige zehnjährige Kassenkredite i.H.v.
jeweils 50 Mio. EUR aus. Die Zinssätze beliefen
sich auf 1,6 % und 1,281 %. Die weitere Finanzie-
rung erfolgte zunächst über das Tagesgeld.
Im Juni, August und Oktober 2024 wurden, wie in
der nachfolgenden Tabelle dargestellt, neue lang-
fristige Liquiditätskredite aufgenommen, diese
nun zu erheblich höheren Zinssätzen als die aus-
gelaufenen Liquiditätskredite:
Valuta Nominal Laufzeit
Zinssatz
p.a.
(effektiv)
25.06.2024 25 Mio. EUR 6 Jahre 3,22%
25.06.2024 25 Mio. EUR 10 Jahre 3,25%
08.08.2024 50 Mio. EUR 7 Jahre 3,24%
02.10.2024 50 Mio. EUR 2 Jahre 2,75%
Die Zinsbindung der Liquiditätskredite liegt zum
31.12.2024 bei rund 2,62 Jahren (Vorjahr: 2,56
Jahre). Das Liquiditätsrisiko und das Risiko erhöh-
ter Aufwendungen durch plötzlich stark anstei-
gende Zinsen, wird durch die Strategie 50 % kurz-
fristiger und 50 % langfristiger Aufnahmen in ei-
nem vertretbaren Rahmen gehalten.
Die Streuung des Liquiditätskreditportfolios zeigt,
dass rund 129 Mio. EUR für einen Restlaufzeit-
raum von >= 5 Jahren gesichert sind und weitere
325 Mio. EUR für einen mittelfristigen Restlauf-
zeitraum von > 1 <= 5 Jahren. Die übrigen 373,8
Mio. EUR haben eine unterjährige Restlaufzeit
bzw. werden als Tagesgeld aufgenommen:
Liquiditätsbindungsstruktur der Liquiditätskredite,
in Mio. EUR (Stand 31.12.2024)
Zum Stand 31.12.2024 sind – bezogen auf die
Restlaufzeit – ca. 45 % der Liquidität kurzfristig bis
zu 1 Jahr aufgenommen. Die Aufnahmen mit Rest-
laufzeiten zwischen 1 und 9 Jahren (Anteil: 55 %)
geben dem Portfolio entsprechende Planungssi-
cherheit. Hinzu kommt noch ein geringer Anteil
(rd. 1 %) Liquiditätskredite mit Restlaufzeiten von
13 – 15 Jahren. Hierbei handelt es sich um Kredite
aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020. So-
mit ist die Liquidität zu rund 55 % längerfristig ge-
bunden.
Neben der Laufzeitenstreuung sind auch Klum-
penrisiken in Bezug auf die Darlehensgebenden-
struktur zu vermeiden. Zum Stichtag 31.12.2024
hat die Bundesstadt Bonn bei 7 verschiedenen
Darlehensgebenden Liquiditätskredite aufge-
nommen:Seite 23 von 32
21
Schulden je Darlehensgebende (Liquiditätskredite),
in Mio. EUR
Die in 2024 geleisteten Zinsauszahlungen sind ge-
genüber den Vorjahren extrem gestiegen, was auf
die Zinswende im Jahr 2022 und dem rasanten
Anstieg der Leitzinsen zurückzuführen ist (siehe
Seite 9).
Die Zinseinnahmen setzten sich zusammen aus
Zinseinnahmen für einen mit negativem Zins
(-0,12 %) abgeschlossenen langfristigen Kassen-
kredit (12.03.2020 – 13.03.2028) in Höhe von
60.833,33 EUR p.a. und insbesondere aus durch
die Stadtwerke gezahlten Zinszahlungen in Höhe
von 2.329.516 EUR inkl. marktgerechten Entgelt
im Jahr 2024 für die Konzernfinanzierung (siehe
nachfolgend Punkt 7).
Zinszahlungen Liquiditätskredite, in Mio. EUR
Der Durchschnittszins des Liquiditätskreditportfo-
lios lag am Stichtag 31.12.2024 bei 2,53 % p.a.
(Vorjahr 2,43 %). Betrachtet man das Gesamtjahr
dann beläuft sich der Durchschnittszins auf 2,61 %
p.a. (Vorjahr 1,89 %). Die Ursache, dass der Stich-
tagszins niedriger ist, ist auf höhere Leitzinsen
zum Jahresanfang zurückzuführen.
Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist auf das
stark gestiegene Volumen an Tagesgeldern zu-
rückzuführen sowie auf einen höheren durch-
schnittlichen Zinssatz.
Der Festsatzanteil (Liquiditätskredite Ursprungs-
laufzeit > 1 Jahr) lag zum Stichtag 31.12.2024 bei
54,8 % (Vorjahr 56,0 %).
259,4
70,0
25,0284,0
114,4
50,0 25,0
3,21 3,19 3,77
12,31
19,99
-1,40 -1,39 -1,09 -0,95 -2,39
-5,00
0,00
5,00
10,00
15,00
20,00
25,00
Zinseinnahmen
Liquiditätskredite
2020 2021 2022 2023 2024Seite 24 von 32
22
7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen
7.1 Bürgschaften
Zum Stichtag 31.12.2024 bürgt die Bundesstadt
Bonn für Darlehen von verschiedenen Institutio-
nen i.H.v. insg. 20.354.809,87 EUR, d.h. sie über-
nimmt gegenüber den jeweiligen Banken die Aus-
fallbürgschaft für sämtliche Forderungen, die der
Bank aus dem jeweiligen Kredit gegen die Darle-
hensnehmer*in zustehen. Bei diesen Institutionen
handelt es sich überwiegend um die Stadtwerke
Bonn. 1998 hatte der Rat der Bundesstadt Bonn
beschlossen, den bisherigen Eigenbetrieb Stadt-
werke Bonn zum 01.01.1999 in der Rechtsform ei-
ner GmbH (SWB GmbH) zu privatisieren. Da die
SWB mit der Privatisierung die „Kommunalkredit-
fähigkeit“ verloren und die Banken daher eine Si-
cherheit einforderten, war es erforderlich, die be-
reits bestehenden Darlehen durch Ausfallbürg-
schaften abzusichern. Ein von der Bundesstadt
Bonn als Bürge zu deckender Ausfall würde dann
entstehen, wenn die Zahlungsunfähigkeit der Dar-
lehensnehmer*in durch Zahlungseinstellung, Er-
öffnung des Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenz-
verfahrens oder auf sonstige Weise erwiesen ist,
spätestens jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten
nach Fälligkeit des rückständigen Betrages.
7.2 Konzernfinanzierung
Mit Beschluss des Rates (DS-Nr. 1912476) wurde
die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit
den Stadtwerken Bonn Geschäftsfelder zu definie-
ren, in denen zusätzliche Erträge erwirtschaftet
werden können. Um auch Aufwandsminderungs-
potenziale in den Blick zu nehmen, wurde eine
Unterarbeitsgruppe zur Konzernfinanzierung ge-
bildet (siehe DS-Nr. 200652 aus April 2020).
Durch das Modell Konzernfinanzierung, bei dem
die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern
ein Gesellschafterdarlehen gewährt und dieses bei
einem Kreditinstitut refinanziert, ergibt sich eine
Win-Win-Situation für Stadt und Stadtwerke als
„Konzern Kommune“, welche sich durch nachste-
hend genannte Aspekte ausdrückt:
 Entlastung der Kreditlinien der Stadt-
werke/Stadtwerketöchter bei Kreditinstituten
und damit Aufrechterhaltung der Bonität,
 verbesserter Informationsfluss bzgl. Investiti-
onsvorhaben der Stadtwerke/Stadtwerke-
töchter,
 Erzielung gleichwertiger Finanzierungskondi-
tionen für die Stadtwerke/Stadtwerketöchter,
 Erzielung von Erträgen für den Kernhaushalt
der Stadt in Form eines markgerechten Zins-
aufschlages im Gesellschafterdarlehen.
Aus der Tätigkeit der Unterarbeitsgruppe Kon-
zernfinanzierung hat die Bundesstadt Bonn per
Ratsbeschluss am 20.09.2021 (DS-Nr. 211415) Ge-
sellschafterdarlehen an die Stadtwerke (Kredit-
nehmerin: Stadtwerke / Kreditgeberin: Stadt) mit
insolvenzrechtlicher Rangrücktrittsvereinbarung
in Höhe von insgesamt rund 351 Mio. EUR in den
Jahren 2021 – 2025 beschlossen, nachdem bereits
in 2020 eine erste Finanzierung i.H.v. 19 Mio. EUR
erfolgt war. Zur Refinanzierung dieser Kreditaus-
gaben nimmt die Bundesstadt Bonn in entspre-
chender Höhe Kredite bei Banken auf.Seite 25 von 32
23
Die „Weiterreichung“ an die Stadtwerke erfolgt
aus beihilferechtlichen Gründen mit einem Auf-
schlag, sodass die Gesellschafterdarlehen zu ei-
nem marktgerechten Zinssatz verzinst sind. Der
Aufschlag entspricht somit dem Ertrag, der zu
Gunsten der Stadt aus der Konzernfinanzierung
resultiert. Im Jahr 2024 wurden 46.900.000 EUR an
Konzernkrediten vergeben. Damit wurden insge-
samt seit dem Jahr 2019 155.400.000 Mio. EUR
ausgereicht (Abzüglich Tilgung beläuft sich der
aktuelle Stand zum 31.12.2024 auf 142.807.500
EUR). Das durch die Stadtwerke zu zahlende
marktgerechte Entgelt beläuft sich im Jahr 2024 in
Summe auf 888.422,62 EUR.
Gesellschafterdarlehen investiv (Stadt an Stadtwerke)
Anfangs-
nominal € Valuta Zinsbindung Endgetilgt
am
Festzins (p.a.)
inkl. marktge-
rechtes Entgelt
Zinsen inkl.
marktgerechtem
Entgelt €
marktgerechtes
Entgelt €
Restschuld €
31.12.2024
19.000.000 17.480.000 16.03.2020 15.02.2040 15.11.2047 0,91% 163.390,50 149.026,50
23.300.000 19.513.750 15.10.2021 15.08.2041 15.08.2041 0,64% 129.345,58 34.411,20
23.300.000 19.513.750 15.10.2021 15.08.2036 15.08.2041 0,88% 177.116,41 86.027,97
22.900.000 22.900.000 15.06.2022 30.03.2051 30.03.2051 3,09% 707.610,00 229.000,00
20.000.000 17.750.000 31.10.2022 30.09.2042 30.09.2042 3,76% 690.900,00 22.050,00
25.000.000 23.750.000 14.03.2024 30.03.2039 30.12.2043 4,31% 835.810,77 193.923,61
21.900.000 21.900.000 14.03.2024 30.03.2034 30.12.2049 4,16% 723.770,67 173.983,34
Gemäß Ratsbeschluss vom 18.12.2023 (DS-Nr.
222393-02) reicht die Bundesstadt Bonn Liquidi-
tätskredite an den SWB Konzern innerhalb eines
Rahmens von 100 Mio. EUR aus, die über die Ta-
gesliquidität refinanziert werden. Auch hierbei
wird ein Aufschlag erhoben. Im Jahr 2024 wurden
folgende Liquiditätskredite an den SWB Konzern
vergeben.Seite 26 von 32
24
Gesellschafterdarlehen konsumtiv (Stadt an Stadtwerke)
Betrag Valuta Zinsbindung
Zinssatz
inkl. markt.
Entgelt
Zinsen inkl.
markt-
davon
markt-
gerechtem
Entgelt € gerechtes
Entgelt €
45.000.000,00 € 01.01.2024 21.01.2024 4,57% 114.375 € 14.375 €
75.000.000,00 € 22.01.2024 21.02.2024 4,57% 294.802 € 37.135 €
75.000.000,00 € 22.02.2024 13.03.2024 4,57% 199.281 € 25.156 €
75.000.000,00 € 14.03.2024 22.04.2024 4,57% 370.094 € 46.719 €
65.000.000,00 € 23.04.2024 21.05.2024 4,57% 246.729 € 31.146 €
50.000.000€-65.000.000€ 22.05.2024 30.06.2024 4,43% 286.669 € 37.055 €
35.000.000€-60.000.000€ 01.07.2024 30.07.2024 4,31% 135.727 € 18.128 €
35.000.000€-45.000.000€ 01.08.2024 30.08.2024 4,31% 144.098 € 16.247 €
20.000.000€-45.000.000€ 01.09.2024 30.09.2024 4,18% 75.923 € 10.382 €
20.000.000€-40.000.000€ 01.10.2024 31.10.2024 3,96% 83.911 € 13.000 €
40.000.000€-70.000.000€ 01.11.2024 30.11.2024 3,71% 147.881 € 20.667 €
70.000.000€-75.000.000€ 01.12.2024 31.12.2024 3,71% 230.025 € 37.167 €
Im Jahr 2024 wurden durch die Ausreichung von
Liquiditätskrediten an die Stadtwerke insgesamt
Erträge über das marktgerechte Entgelt in Höhe
von 307.167 EUR erwirtschaftet.Seite 27 von 32
25
8. Fazit und Ausblick
Die Gesamtkreditmarktverschuldung stieg zum
Stichtag 31.12.2024 auf 2.325 Mio. EUR, was ei-
nem Zuwachs von rund 272 Mio. EUR gegenüber
dem Vorjahr entspricht. Der Anstieg der Liquidi-
tätskredite beläuft sich auf rund 186 Mio. EUR, der
Anstieg der Investitionskredite auf rund 86 Mio.
EUR.7
Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls deutlich ge-
stiegen: Die saldierten Zinszahlungen beliefen
sich auf 45,6 Mio. EUR, ein Anstieg um 11,7 Mio.
EUR gegenüber 2023. Der durchschnittliche Zins-
satz des Gesamtportfolios lag bei 2,18 % p.a., wo-
bei insbesondere die kurzfristigen Liquiditätskre-
dite stark auf die Zinsschritte der EZB reagierten.
Das Jahr 2024 war geprägt von einer moderaten
wirtschaftlichen Erholung in der Eurozone, wäh-
rend die deutsche Wirtschaft weiterhin schwä-
chelte. Die Inflation in Deutschland ging deutlich
zurück – von 5,9 % im Vorjahr auf 2,2 %. Die Euro-
päische Zentralbank (EZB) leitete ab Juni 2024 ei-
nen Zinssenkungszyklus ein und senkte den Einla-
gensatz von 4,0 % auf 3,0 % bis Jahresende.
Trotz der ersten Zinssenkungen der EZB bleibt die
Belastung durch gestiegene Kreditkosten hoch.
Die Stadt rechnet mit weiter steigenden Zinsauf-
wendungen und einer zunehmenden Verschul-
dung in den kommenden Jahren.
Die langfristige Herausforderung besteht darin,
die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern und
gleichzeitig die Risiken aus der Zinsentwicklung
zu steuern.
Hinweis: Über das Altschuldenentlastungsgesetz
des Landes NRW wird die Stadt Bonn voraussicht-
lich um rund 240 Mio. EUR an Liquiditätskrediten
entlastet. Diese Entlastung wird im Jahr 2026 er-
folgen (siehe hier DS: 253180).
7 Berücksichtigt man die über den Jahreswechsel über Liquiditäts-
kredite vorfinanzierten Investitionskredite, dann ergibt sich ein An-
stieg der Liquiditätskredite von rund 143 Mio. EUR und ein Anstieg
der Investitionskredite von 129 Mio. EUR.Seite 28 von 32
26
Anhang
Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement
1. Investitionskredite
Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenom-
men werden, wenn eine andere Finanzierung
nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmä-
ßig wäre. Daneben dürfen Kredite zur Umschul-
dung aufgenommen werden. Die daraus über-
nommenen Verpflichtungen müssen mit der dau-
ernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Ein-
klang stehen. Investitionskredite dürfen nur bis zu
dem in der Haushaltssatzung festgesetzten
Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Er-
mächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis
zum Erlass der neuen Haushaltssatzung.
2. Liquiditätskredite
Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch
eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzu-
stellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszah-
lungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditäts-
sicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung
festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit
dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr
hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssat-
zung.
3. Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilate-
ralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzie-
rungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und ein-
zelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) wei-
chen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Ra-
ting-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer
Börsenzulassung.
Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem
verhältnismäßig einfach strukturierten und für
Kommunen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungs-
instrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und
einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500
TEUR kann das Schuldscheindarlehen genutzt
werden.
Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie
nicht im üblichen Kontrahent*innenkreis für Kre-
ditgeschäfte platziert werden müssen. Auf diese
Weise können neue Kapitalgebende - wenn ge-
wollt - in neuen Sektoren (bspw. Versicherungs-
wirtschaft und andere Kapitalsammelstellen) ge-
wonnen werden.
4. Anleihen
Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind An-
leihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und wer-
den hauptsächlich von institutionellen Inves-
tor*innen gezeichnet. Der Emissionsaufwand ist
bei Anleihen größer als bei Schuldscheindarlehen.
Anleihen müssen im Rahmen einer Fremdplatzie-
rung auf den Markt gebracht werden, erfordern
die Einhaltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfäl-
lige Tilgung) und ggf. die Erstellung eines Pros-
pektes, in dem sich die Schuldnerin (Bundesstadt
Bonn) darstellt (nebst unter Umständen erforder-
licher externer Prüfung des Prospektes und Haf-
tung für dessen Inhalte).
Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzie-
rendes Volumen von rd. 100 Mio. EUR, eher aber
500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestor*in-
nen sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die
Größenordnung von 500 Mio. EUR wird von denSeite 29 von 32
27
Marktteilnehmenden als ausreichend liquide und
entsprechend gut platzierbar akzeptiert. Auch
lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der
umfangreiche Vorbereitungsaufwand und die hö-
heren Platzierungskosten. Das spricht derzeit ge-
gen die Platzierung einer (Einzel-) Anleihe, da so
Klumpenrisiken bei einer Anschlussfinanzierung
entstehen; auch könnten ggf. Umschuldungsvolu-
mina des betreffenden Jahres nicht ausreichend
zwischen verschiedenen Gläubigern und Zinsbin-
dungen gestreut werden.
Die Vorbereitung und Durchführung des Platzie-
rungsverfahrens für Anleihen ist trotz der Beglei-
tung durch einen ausgewählten Arrangeur um-
fangreicher und dauert daher länger als das Ver-
fahren für Schuldscheine. Für eine schnelle und
kurzfristige Umschichtung von Liquidität ist dieses
Instrument daher weniger geeignet als der Einsatz
von Schuldscheindarlehen.
Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument
des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommu-
nen eher schlechter einsetzbar. Ihr Einsatz sollte
am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsan-
leihe mit mehreren Kommunen erfolgen. Ihr Ein-
satz kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn
Schuldscheindarlehen bzw. Darlehen zukünftig
schwieriger platzierbar oder deutlich teurer wer-
den sollten.
Nach der 1. NRW Städteanleihe aus dem Jahr
2014 mit einem Volumen von 400 Mio. Euro folg-
ten zahlreiche weitere Städteanleihen, die erfolg-
reich am Markt platziert wurden.
5. Strukturierte Kredite
Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen
Kredit mit Elementen der Derivate und lassen ne-
ben der mit einem Kredit primär beabsichtigten
Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungs-
spielräume zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite
sind Kredite mit Gläubiger*innenkündigungs-
recht: Zu einem bestimmten Zeitpunkt oder wäh-
rend eines bestimmten Zeitraumes hat die Gläu-
biger*in das Recht, den Kredit zu kündigen. Dafür
verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zinsperiode.
Damit geht dann das Risiko einher, dass die Gläu-
biger*in von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch
macht, wenn sie zu diesem Zeitpunkt am Markt
einen höheren Zins erzielen kann. Für einen An-
schlusskredit für die entgangene Restlaufzeit des
Kredites müsste die Schuldner*in dann einen hö-
heren Zins am Markt zahlen, hat aber in der ersten
fest fixierten Zinsperiode einen verbilligten Zins
gezahlt. Der Kredit mit Gläubiger*innenkündi-
gungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit
einer Option.
6. Derivate
Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der we-
sentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites
von diesem abspalten und damit getrennt vom
Kredit (Liquidität) steuern. Derivate sind rechtlich
vom Kredit unabhängige Verträge und können
daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden;
auch kommen dafür ggf. andere Kontrahenten in
Frage. Kommunale Derivate dürfen allerdings nur
auf ein real existierendes Grundgeschäft abge-
schlossen werden (Konnexität). Sie gewähren ma-
ximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen, kön-
nen Risiken am Finanzmarkt absichern und auch
Zinsreduzierungen generieren. Derivate können
jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten
führen. Einer ordentlichen Risikoeinschätzung und
Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten
Handhabe dieser Instrumente kommt daher eine
besondere Bedeutung zu. In der Dienstanordnung
für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumen-
ten sind die bei der Bundesstadt Bonn zulässigen
Finanzderivate aufgeführt. Die gängigsten einfa-
chen Derivate (sog. PlainVanilla-Derivate) werden
im Folgenden dargestellt:Seite 30 von 32
28
Swap
Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung
zweier Partner*innen für einen bestimmen Zeit-
raum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbe-
trag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme
zu tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur
auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht
auf das Kapital. Der Swap erlaubt beispielsweise
den Tausch von einem variablen gegen einen fes-
ten Zinssatz und umgekehrt. Wesentliche Ver-
tragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende
Konstellationen (Darstellung aus Sicht der Stadt
Bonn):
 Payer-Swap: Stadt Bonn zahlt einen Fest-
zins und erhält einen variablen Zins
 Receiver-Swap: Stadt Bonn zahlt einen va-
riablen Zins und erhält einen Festzins
Forward-Swap
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun-
gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich
auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche
Unterschied zum „normalen“ Swap besteht je-
doch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap
beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei Jahren).
Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unter-
teilt in Vorlaufzeit und Laufzeit)
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
Swaption
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun-
gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich
auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“
ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“, d.h.
sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen
Swap. Der Unterschied zum „normalen“ Swap be-
steht also darin, dass zu einem bestimmten zu-
künftigen Zeitpunkt oder in einem bestimmten
zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten
Vertragspartner*in gewählt werden kann, ob sie
den Swap wie vereinbart eingehen möchte oder
nicht. Für dieses Recht muss die Rechteinha-
ber*in/Käufer*in bei Vertragsabschluss eine Prä-
mie zahlen. Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit des Swaps
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
 Ausübungszeitpunkt/Ausübungszeitraum
(Optionslaufzeit)
 (Options-)Prämie (als Ausgleich für das
Recht, den Swap nicht eingehen zu müs-
sen)
Cap / Floor
Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwi-
schen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze.
Gegen Zahlung einer Prämie garantiert die/der
Cap-Verkäufer*in die Erbringung von Ausgleichs-
zahlungen, falls der festgelegte
(Referenz-)Zinssatz die vorher fixierte Zinsober-
grenze überschreitet. Auf diese Weise kann die
Cap-Käufer*in (bspw. die Stadt Bonn) die Vorteile
niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen und sich
zugleich gegen mögliche Zinssteigerungen absi-
chern.
Der Floor hingegen ist eine vertragliche Verein-
barung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das Spie-Seite 31 von 32
29
gelbild zum Cap und verpflichtet die Floor-Ver-
käufer*in die Differenz zwischen der vereinbarten
Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefix-
ten Referenzzinssatz zu zahlen, falls der Referenz-
zinssatz unterhalb der Zinsuntergrenze festge-
stellt wird. Die Floor-Verkäufer*in (bspw. die Stadt
Bonn) erhält für den Verkauf eines Floors eine
Prämie. Dieser Vorteil ist verbunden mit dem Ri-
siko, bei sinkenden Zinsen ab einer bestimmten
Grenze nicht mehr an den niedrigen Zinsen zu
partizipieren. Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit
 Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsunter-
grenze (Floor)
 kurzfristiger Referenzzinssatz
 Prämie
Collar
Der Collar ist eine Kombination aus Cap und
Floor. Bei Kauf eines Collars wird zeitgleich ein
Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den
Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu ver-
einnahmende Prämie für den Floor gemindert.
Mit Abschluss des Collars kann man sich gegen
steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sin-
kenden Zinsen partizipieren, das jedoch nur bis
zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der
durch Cap und Floor bestimmten Bandbreite
kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zah-
lende Prämie für den Cap mit der zu vereinnah-
menden Prämie für den Floor übereinstimmt,
muss keine Zahlung geleistet werden; man spricht
dann von einem „Zero-Cost-Collar“. Wesentliche
Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag / Bezugsbetrag
 Laufzeit
 Zinsobergrenze (Cap) und Zinsunter-
grenze (Floor)
 kurzfristiger Referenzzinssatz
 PrämieSeite 32 von 32

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Datenstand: 02.11.2026, 21:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de