253753-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier "Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG"
Kerndaten
- Nummer
- 253753-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.12.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253753-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier "Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG" Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In Ergänzung zu der Beschlussvorlage zur Bestellung der Vertretung der Bundesstadt Bonn in dem Aufsichtsrat der Genossenschaft Zusammenstehen eG Bonn ist der Bezug auf die Rechtsgrundlage fehlerhaft. Es muss richtigerweise Bezug auf den Absatz 2 des § 50 GO NRW genommen werden, sodass der Text wie folgt lautet: "Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Die Bestellung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durch den Rat vorzunehmen." Begründung Der vormals benannte Bezug (§ 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW) ist nicht anzuwenden, wenn nur ein Vertreter oder ein Mitglied zu bestellen oder vorzuschlagen ist.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de