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253742 · Beschlussvorlage

Wahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 2 GO NRW

Nummer
253742
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 13.11.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253742
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Wahl der Stellvertreter*innen des
Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 2 GO NRW
Beratungsfolge
Rat 13.11.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Folgende Ratsmitglieder werden gemäß § 67 Abs. 2 GO NRW nach dem
d’Hondtschen Höchstzahlverfahren zu Stellvertreter*innen des
Oberbürgermeisters gewählt:
1. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in):
2. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in):
3. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in):
Begründung
Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter*innen wird nach § 67 Abs. 1 GO
NRW durch den Stadtrat festgelegt und kann daher variieren. Eingereichte
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen (Listenverbindungen
möglich) werden dieser Vorlage nach Eingang als Anlage beigefügt.
§ 67 Abs. 2 GO NRW legt für die Wahl der Stellvertreter*innen des
Oberbürgermeisters das d’Hondtschen Höchstzahlverfahren fest. Dabei sind
die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppierungen des
Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch
Teilung auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmen durch 1, 2, 3 usw.
ergeben.
Erste*r Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters ist, wer an erster Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweite*r
Stellvertreter*in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle
des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritte*r
Stellvertreter*in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle
des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt, usw.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl
statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Oberbürgermeister zu
ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt,
wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag
erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.
Scheidet ein*e stellvertretende*r Bürgermeister*in während der Wahlperiode
aus, ist der bzw. die Nachfolger*in für den Rest der Wahlperiode ohne
Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen.
Anlage/n
1 Wahlvorschläge (öffentlich)Seite 2 von 3
Eingereichte Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen zur Wahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters nach § 67 GO NRW
Liste 1
gemeinsame Liste von
CDU, Grüne und SPD
1. Frau Dr. Ursula Sautter CDU
2. Frau Nicole Unterseh Bündnis 90/Die Grünen
3. Herr Gabriel Kunze SPDSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de