253742 · Beschlussvorlage
Wahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 2 GO NRW
Kerndaten
- Nummer
- 253742
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253742 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Wahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 2 GO NRW Beratungsfolge Rat 13.11.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Folgende Ratsmitglieder werden gemäß § 67 Abs. 2 GO NRW nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren zu Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters gewählt: 1. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in): 2. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in): 3. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in): Begründung Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter*innen wird nach § 67 Abs. 1 GO NRW durch den Stadtrat festgelegt und kann daher variieren. Eingereichte Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen (Listenverbindungen möglich) werden dieser Vorlage nach Eingang als Anlage beigefügt. § 67 Abs. 2 GO NRW legt für die Wahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters das d’Hondtschen Höchstzahlverfahren fest. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppierungen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erste*r Stellvertreter*in des Oberbürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweite*r Stellvertreter*in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritte*r Stellvertreter*in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt, usw.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Oberbürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. Scheidet ein*e stellvertretende*r Bürgermeister*in während der Wahlperiode aus, ist der bzw. die Nachfolger*in für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen. Anlage/n 1 Wahlvorschläge (öffentlich)Seite 2 von 3 Eingereichte Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen zur Wahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters nach § 67 GO NRW Liste 1 gemeinsame Liste von CDU, Grüne und SPD 1. Frau Dr. Ursula Sautter CDU 2. Frau Nicole Unterseh Bündnis 90/Die Grünen 3. Herr Gabriel Kunze SPDSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de