253741-01 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Festlegung der Zahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 1 GO NRW Antrag zur Vorlage 253741
Kerndaten
- Nummer
- 253741-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 253741-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott Jutta Acar 13.11.2025 BBB-Änderungsantrag: Festlegung der Zahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 1 GO NRW Antrag zur Vorlage 253741 Beratungsfolge Rat 13.11.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Stadtrat legt die Anzahl der zu wählenden Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 1 GO NRW auf Zwei fest. Begründung Die beantragte Anzahl von zwei Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern zur Übernahme der Sitzungsleitung in Fällen, in denen der Oberbürgermeister bei Ratsversammlungen nicht zugegen sein kann, wird von der BBB-Fraktion als hinreichend angesehen. Für eine notwendige Vertretung des Oberbürgermeisters bei bestimmten anderweitigen Terminen wird die beantragte Anzahl ebenso als genügend erachtet. Im Übrigen stehen mit zwei Bezirksbürgermeisterinnen und zwei Bezirksbürgermeistern sowie deren insgesamt neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern genügend Amtsträger zur Verfügung, um die Stadt bei Anlässen, die eine städtische Repräsentanz erfordern, würdig zu vertreten. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de