253741 · Beschlussvorlage
Festlegung der Zahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 1 GO NRW
Kerndaten
- Nummer
- 253741
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253741 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich) Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Festlegung der Zahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 1 GO NRW Beratungsfolge Rat 13.11.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Stadtrat legt die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 1 GO NRW auf 3 fest. Begründung Nach § 67 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters. Sie vertreten den Oberbürgermeister bei der Leitung der Ratssitzung und bei der Repräsentation. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl; zuvor ist jedoch durch Ratsbeschluss die Zahl der Stellvertreter*innen festzulegen. Einzelheiten zum Wahlverfahren können der entsprechenden Vorlage mit der DS-Nr.: 253742 entnommen werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de