← Vorlagen

253741 · Beschlussvorlage

Festlegung der Zahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 1 GO NRW

Nummer
253741
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  1. Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) 13.11.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253741-01 AA BBB-Änderungsantrag: Festlegung der Zahl der Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 1 GO NRW Antrag zur Vorlage 253741

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.006 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
253741
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Festlegung der Zahl der Stellvertreter*innen des
Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 1 GO NRW
Beratungsfolge
Rat 13.11.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat legt die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter*innen des
Oberbürgermeisters nach § 67 Abs. 1 GO NRW auf 3 fest.
Begründung
Nach § 67 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus
seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter*innen des
Oberbürgermeisters. Sie vertreten den Oberbürgermeister bei der Leitung der
Ratssitzung und bei der Repräsentation. Die Wahl erfolgt nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl; zuvor ist jedoch durch Ratsbeschluss die Zahl
der Stellvertreter*innen festzulegen.
Einzelheiten zum Wahlverfahren können der entsprechenden Vorlage mit der
DS-Nr.: 253742 entnommen werden.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de