253736 · Beschlussvorlage
Bestellung von Mitgliedern des Rates für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Kerndaten
- Nummer
- 253736
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253736 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Bestellung von Mitgliedern des Rates für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung werden folgende Ratsmitglieder in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn gewählt: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder 1. Georg Goetz CDU 1. Anna Baumgart CDU 2. Dr. Ursula Sautter CDU 2. Sina Stephan CDU 3.Thomas Neulen CDU 3. Justin Dennhardt CDU 4. Eva Kuzu Grüne 4. Daniel Jost Grüne 5. Dr. Ursula Bach Grüne 5. Jakob Kraasch-Tarnowsky Grüne 6. Gabriel Kunze SPD 6. Angelika Esch SPD 7. Jürgen Repschläger Linke 7. Jules Schenkel Linke 8. Jutta Acar BBB 8. N.N. BBB 9. Frauke Kreuzer AfD 9. Gerald Christ AfD Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ihre übrigen Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge. Begründung Die Wahl zum Integrationsrat (Namensänderung zum AusschussSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) für Chancengerechtigkeit und Integration erfolgte mit Inkrafttreten der Änderung des § 27 GO NRW und gilt ab dem 01.11.2025) fand mit der Kommunalwahl am 14. September 2025 statt. Das Verfahren zur Bildung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist in § 27 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung festgelegt. Gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung besteht der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aus 27 Mitgliedern, von denen 9 stimmberechtigte Mitglieder (Ratsmitglieder) vom Rat bestellt werden. Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ist u.a. § 58 GO NRW entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes in § 27 GO NRW geregelt ist. Demnach kann der Rat stellvertretende Ausschussmitglieder bestellen, hierbei ist die Reihenfolge der Vertretung zu regeln (vgl. § 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Die Zuteilung der Sitze erfolgt auf der Grundlage des § 50 Abs. 3 GO NRW (Hare-Niemeyer). Danach entfallen auf die Fraktion CDU 3 Sitze, auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze und auf die Fraktionen SPD, Linke, AfD und BBB jeweils 1 Sitz. Die restlichen zwei Drittel der Mitglieder des Ausschusses (18 Mitglieder) werden nach den Bestimmungen des § 27 GO NRW für die Dauer der Wahlperiode des Rates von den Wahlberechtigten nach Listen oder als Einzelbewerber*innen gewählt. Gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 GO NRW können zudem Stellvertretungen für die Mitglieder nach Listen und die Einzelbewerber*innen gewählt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de