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253736 · Beschlussvorlage

Bestellung von Mitgliedern des Rates für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Nummer
253736
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.12.2025
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253736
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
Bestellung von Mitgliedern des Rates für den
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung werden folgende Ratsmitglieder
in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Bundesstadt
Bonn gewählt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. Georg Goetz CDU 1. Anna Baumgart CDU
2. Dr. Ursula Sautter CDU 2. Sina Stephan CDU
3.Thomas Neulen CDU 3. Justin Dennhardt CDU
4. Eva Kuzu Grüne 4. Daniel Jost Grüne
5. Dr. Ursula Bach Grüne 5. Jakob Kraasch-Tarnowsky Grüne
6. Gabriel Kunze SPD 6. Angelika Esch SPD
7. Jürgen Repschläger Linke 7. Jules Schenkel Linke
8. Jutta Acar BBB 8. N.N. BBB
9. Frauke Kreuzer AfD 9. Gerald Christ AfD
Für jede Fraktion sind weitere stellvertretende Mitglieder im Ausschuss für
Chancengerechtigkeit und Integration ihre übrigen Stadtverordneten in
alphabetischer Reihenfolge.
Begründung
Die Wahl zum Integrationsrat (Namensänderung zum AusschussSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
für Chancengerechtigkeit und Integration erfolgte mit Inkrafttreten der Änderung
des § 27 GO NRW und gilt ab dem 01.11.2025) fand mit der Kommunalwahl
am 14. September 2025 statt.
Das Verfahren zur Bildung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und
Integration ist in § 27 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 17 Abs. 1 der
Hauptsatzung festgelegt.
Gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung besteht der Ausschuss für
Chancengerechtigkeit und Integration aus 27 Mitgliedern, von denen 9
stimmberechtigte Mitglieder (Ratsmitglieder) vom Rat bestellt werden. Gemäß §
27 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ist u.a. § 58 GO NRW entsprechend anzuwenden,
soweit nichts anderes in § 27 GO NRW geregelt ist. Demnach kann der Rat
stellvertretende Ausschussmitglieder bestellen, hierbei ist die Reihenfolge der
Vertretung zu regeln (vgl. § 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Die Zuteilung der Sitze
erfolgt auf der Grundlage des § 50 Abs. 3 GO NRW (Hare-Niemeyer).
Danach entfallen auf die Fraktion CDU 3 Sitze, auf die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen 2 Sitze und auf die Fraktionen SPD, Linke, AfD und BBB jeweils 1 Sitz.
Die restlichen zwei Drittel der Mitglieder des Ausschusses (18 Mitglieder)
werden nach den Bestimmungen des § 27 GO NRW für die Dauer der
Wahlperiode des Rates von den Wahlberechtigten nach Listen oder als
Einzelbewerber*innen gewählt. Gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 GO NRW können
zudem Stellvertretungen für die Mitglieder nach Listen und die
Einzelbewerber*innen gewählt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de