253717 · Beschlussvorlage
Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern
Kerndaten
- Nummer
- 253717
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.09.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Rüngsdorf Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253717 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW für die Bereitstellung und den Betrieb von Bädern Beratungsfolge Rat 04.09.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Eckdaten zur Ermittlung des Mittelbedarfes der Bäderbetriebsmittel lagen erst nach Ende der Einreichungsfrist für die Sitzung des Rates vollständig vor. Eine Beschlussfassung Anfang September ist zwingend erforderlich, da die Bäderbetriebsmittel in Kürze erschöpft sein werden und der Weiterbetrieb der Bäder ohne zeitnahe Bereitstellung weiterer Mittel gefährdet ist. Beschlussvorschlag Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes der Bonner Bäder in Höhe von 602.000 Euro wird zugestimmt. Finanzstelle: 152000803 Bezeichnung: Bereitstellung und Betrieb von Bädern Finanzposition: 72.1000 Vorläufige Deckung aus: Finanzstelle: 100000000 Bezeichnung: PB übergreifend Finanzposition: 65.1000 Begründung Bei Aufstellung des laufenden Haushalts war nicht absehbar, dass im Ennert- bad die raumluft-technische Anlage des Technikgebäudes sowie Abwasserhe- beanlage, Wasserhauptverteiler und weitere Badewassertechnik zwingend sa- nierungsbedürftig sind. Ein Teil der Maßnahme wurde bereits vor Saisonbeginn 2025 realisiert, da andernfalls das Bad nicht hätte öffnen können. Daraus resul- tiert ein zusätzlicher Mittelbedarf von 273.000 EUR. Zudem ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes der Umbau der Sozialräume im Freibad Rüngsdorf erforderlich. Hierbei sind geeignete Sanitär- anlagen für die Beschäftigten einzurichten. Darüber hinaus ist die bestehendeSeite 1 von 2 Seite 2 Wendeltreppe durch eine gerade ausgeführte Treppe zu ersetzen, da diese als Fluchtweg dient und in der derzeitigen Ausführung den sicherheitsrechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Nur wenn unmittelbar nach Saisonende mit den Arbeiten begonnen wird, ist eine Fertigstellung bis zur Freibadsaison 2026 möglich. Es werden vorhandene Räumlichkeiten umgebaut, so dass weder eine investive Wertverbesserung noch eine Nutzungsdauerverlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW vorliegt. Daraus resultiert ein zusätzlicher kon- sumtiver Mittelbedarf i.H.v. 329.000 EUR. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern 1.52.00.08.03.01 Freibäder Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahmen Brutto Finanzstelle / FiPos Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 602.000 EUR 152000803/72.1000 602.000 EUR 100000000 65.1000 Umdeckung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung zusätzlich 2025 602.000 EUR Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de