253711 · Informationsbrief
Informationsbrief - Umsetzung des Parkraumkonzeptes Beuel-Zentrum
Kerndaten
- Nummer
- 253711
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Limpericher Straße Hauptort
- Sankt Augustiner Straße
- Niederkasseler Straße
- Jahnstraße
- Goetheallee
- Neustraße
- Ringstraße
- Rölsdorfstraße
- Rheinaustraße
- Beuel-Mitte
- Beuel
- Bonn
- Beuel-Zentrum
Beratungsfolge
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Dateien
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An die Anwohnerinnen und Anwohner des Beueler Zentrums Umsetzung des Parkraumkonzeptes Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner, in Kürze startet die Umsetzung des Parkraumkonzeptes im Beueler Zentrum. Die Beschilderungs- und Markierungs- arbeiten sollen Ende September beginnen. Ziel ist es, die Umsetzung mit Aufstellung aller Parkscheinautomaten im 1. Quartal 2026 abzuschließen. Das Parkraumkonzept hat zum Ziel, den Parkdruck in Ihrem Stadtteil zu verringern sowie Ihr Wohnumfeld barriere- freier und lebenswerter zu machen. Öffentliche Parkplätze sollen vor allem Ihnen als Anwohnenden, der Kundschaft des Einzelhandels sowie Handwerksbetrieben und Pflegediensten zur Verfügung stehen. Parksuchverkehr und Ver- kehrsbelastung sollen reduziert werden. Im Rahmen der Umsetzung soll zudem erreicht werden, dass Gehwege so breit sind, dass sie für alle Personen nutzbar sind – zum Beispiel für Menschen, die im Rollstuhl, mit dem Rollator, einem Kinderwagen oder einfach mit größeren Taschen oder Gepäck unterwegs sind. Warum braucht Beuel-Zentrum ein Parkraumkonzept? Zurzeit sind die überwiegend frei zugänglichen und kostenfreien Parkplätze auf den Straßen des Beueler-Zentrums sehr attraktiv für Autofahrerinnen und Autofahrer, die dort nicht wohnen, aber zum Beispiel ins Zentrum möchten oder aus anderen Gründen ihr Fahrzeug für längere Zeit dort abstellen. Daraus resultiert ein hoher Parkdruck, sodass Anwohnerinnen und Anwohner oft lange nach einem Parkplatz suchen müssen. Zudem sind die Gehwege wegen dort parkender Fahrzeuge oftmals deutlich zu schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Personen oder Eltern mit ihrem Kinderwagen diese kaum oder gar nicht mehr nutzen können. Darüber hinaus werden Fahrgassen, beispiels- weise für den Notfall-Einsatz von Rettungsfahrzeugen, nicht immer ausreichend sichergestellt. Was wird sich für Sie verändern? In Zukunft wird in den bewirtschafteten Bereichen des Beueler Zentrums flächendeckend ein Bewohnerparkausweis oder ein Parkticket benötigt. Sie als Anwohnerin beziehungsweise Anwohner dürfen mit einem Bewohnerparkaus- weis auf den gekennzeichneten Parkplätzen innerhalb Ihres Gebietes (Bewohnerparkgebiet X, Y oder Q) parken. Wer nicht im Gebiet wohnt, muss ein kostenpflichtiges Ticket an einem der Parkscheinautomaten lösen. Für den Wirt- schaftsverkehr, also beispielsweise Handwerk und Pflege, gibt es Ausnahmeregelungen, sodass die Erreichbarkeit des Ortsteils für diese Verkehre gesichert bleibt und sich ebenfalls verbessert. Durch die Herstellung von Mindestbreiten der Gehwege für Menschen zu Fuß und der Fahrbahnen für Einsatzfahr- zeuge von zum Beispiel Feuerwehr und Bonnorange wird sich die Zahl der vorhandenen Parkplätze im gesamten Gebiet leicht reduzieren. Gleichzeitig geht die Stadt davon aus, dass demgegenüber die Zahl der Fahrzeuge im öf- fentlichen Raum deutlich sinken wird, da aufgrund der Bewirtschaftung weniger Berufspendler*innen dort parken werden und Anwohner*innen vermehrt private Flächen nutzen. Zudem sind die Parkplätze und Parkhäuser in der Umgebung bisher nicht voll ausgelastet und bieten Verlagerungspotenzial. Wo gilt die Parkraumbewirtschaftung? Das Parkraumkonzept Beuel-Zentrum ist in drei Bewohnerparkzonen unterteilt. Die Bewohnerparkzone X grenzt im Süden an die B56 (Sankt Augustiner Straße) und erstreckt sich vom Rhein im Westen bis zur Niederkasseler Straße im Osten sowie der Jahnstraße im Norden.Seite 1 von 2 Die Bewohnerparkzone Y grenzt im Norden an die B56 und wird im Osten von der Gustav-Keßler-Straße abgeschlos- sen. Im Westen wird das Gebiet von der Limpericher Straße und im Verlauf nach Süden von der Goetheallee be- grenzt. Zudem ist die Neustraße bis zur Ringstraße in der Zone enthalten. Die Bewohnerparkzone Q grenzt ebenfalls im Norden an die B56 und wird im Osten zunächst von der Limpericher Straße sowie der Goetheallee und schließlich von der Rölsdorfstraße begrenzt. Im Süden grenzt das Gebiet an die Ringstraße und im Westen wird es mit der Rheinaustraße abgeschlossen. Wann startet die Parkraumbewirtschaftung? Die Parkraumbewirtschaftung für das gesamte Gebiet soll nach Abschluss sämtlicher Markierungs- und Beschilderungs- arbeiten sowie Einrichtung der Parkscheinautomaten im neuen Jahr starten. Unter www.bonn.de/parken-beuel kön- nen Sie sich über den Start der Bewirtschaftung informieren. Die Stadt wird den Start zudem über Social Media und eine Pressemitteilung bekannt geben. Nach dem Start der Bewirtschaftung wird die Stadt Parkver- stöße kontrollieren und kostenpflichtig ahnden. Sofern sich Parkregelungen in Straßen grundhaft geändert haben, behält sich die Stadt für einen kurzen Übergangszeitraum im Sinne der Nutzenden eine Ausstellung sogenannter „Null-Euro- Knöllchen“ vor, um auf die geänderten Parkregelungen hinzu- weisen. Wann und wie beantrage ich einen Bewohnerparkausweis? Bitte stellen Sie erst dann Ihren Antrag auf Ausstellung des Bewohnerparkausweises, wenn das Parkgebiet offiziell freigegeben wurde. Vorher können diese nicht bearbeitet werden. In den ersten zehn Wochen nach der Freigabe des Parkgebiets wird es einen Kulanzzeitraum geben: In dieser Zeit können Sie, bis Ihr Antrag bearbeitet wird, auch ohne Parkausweis parken. Sie müssen allerdings die Bestätigungs-E-Mail Ihres Antrages sichtbar hinter die Wind- schutzscheibe legen. Der Bewohnerparkausweis kann entweder online auf https://service.bonn.de, per Post oder per E-Mail an parkaus- weis@bonn.de beantragt werden. Antragsberechtigt sind Personen, die mit Hauptwohnsitz in einer der genannten Bewohnerparkzonen gemeldet sind, ein auf sich zugelassenes oder nachweislich dauerhaft überlassenes Fahrzeug besitzen und keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit haben. Pro Person darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Gewerbetreibende oder juristische Personen ohne Hauptwohnsitz innerhalb des Gebietes sind nicht antragsberechtigt. Was kostet ein Bewohnerparkausweis? Der reguläre Preis für den Ausweis beträgt aktuell 360 Euro pro Jahr, also circa 1 Euro pro Fahrzeug pro Tag. Wer im Besitz eines Bonn-Ausweises ist, zahlt nur 90 Euro. Der Ausweis kann für ein halbes Jahr, ein Jahr oder für zwei Jahre beantragt werden. Die Kosten halbieren beziehungsweise verdoppeln sich entsprechend. Wo finde ich weitere Informationen zum Parkraumkonzept? Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.bonn.de/parken-beuel. Ob sich in Ihrer Wohnstraße Änderungen ergeben, können Sie auf der städtischen Website zum Parkraumkonzept Beuel-Mitte in der Parkraumbilanz nach- vollziehen. Mit Fragen zum Parkraumkonzept können Sie sich an parkraumkonzept-beuel@bonn.de wenden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im August 2025 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin, Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier Parkraumkonzept Beuel-Zentrum inkl. BewohnerparkgebietSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de