253706-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Sperrung der Mathildastraße für den motorisierten Individualverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 253706-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Mathildastraße Hauptort
- Gartenstraße
- Ewigstraße
- Vilich
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253706-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Sperrung der Mathildastraße für den motorisierten Individualverkehr Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aus verkehrlicher Sicht wird eine Sperrung der Mathildastraße (Gartenstraße 1- 7) für den KFZ-Verkehr kritisch gesehen. Es handelt sich um eine öffentliche Verkehrsfläche, die grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung steht. Aufgrund der geltenden Einbahnstraßenregelung ist insgesamt von einer geringen Verkehrsbelastung auszugehen, da der KFZ- und der Radverkehr in Richtung Norden die parallel verlaufende Ewigstraße nutzt. Aufgrund des geringen Straßenquerschnittes und der notwendigen Fahrbahnbreite ist die Herstellung eines breiteren Gehweges im Zuge der Neubebauung an der Mathildastraße im Jahr 2016/2017 grundsätzlich nicht möglich gewesen. Für das Jahr 2026 ist die Erstellung des Verkehrskonzepts Vilich (DS 201266) geplant. Im Zuge dessen wird die Verkehrssituation in der Mathildastraße mitbetrachtet und geprüft. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bürgerantrag im Sinne der Stellungahme der Verwaltung abzulehnen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de