253706 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Sperrung der Mathildastraße für den motorisierten Individualverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 253706
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Mathildastraße Hauptort
- Beuel
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 253706 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 25.08.2025 Bürgerantrag: Sperrung der Mathildastraße für den motorisierten Individualverkehr Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist auf die Sperrung der Mathildastraße 1 bis 7 für den motorisierten Individualverkehr, mit Ausnahme von Einsatzfahrzeugen, Müllabfuhr und dem Anliegerverkehr gerichtet. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag nach § 24 GO NRW auf Sperrung der Mathildastraße für den motorisierten Individualverkehr 25.08.25 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir die Sperrung der Mathildastraße 1-7 für den motorisierten Individualverkehr, mit Ausnahme von Einsatzfahrzeugen, Müllabfuhr und dem Anliegerverkehr. 1. Ausgangslage: Die Mathildastraße 1-7 ist eine Einbahnstraße mit einem einseitigen, abgesenkten Gehweg von lediglich 132 cm Breite. Am Ende der Straße befinden sich eine Stadtbahnhaltestelle sowie diverse Geschäfte, was zu einem hohen Fußgängeraufkommen führt. Die Straße dient darüber hinaus als Zubringer zu: einem Seniorenheim, einer Grundschule, einem Kindergarten, einer Wohnanlage für Menschen mit Behinderung. 2. Problemstellung: a. Unzureichende Gehwegbreite: Aufgrund von nur 132 cm Gehwegbreite gelingt der Begegnungsverkehr von Fußgängern, Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen nur mit Ausweichen auf die Fahrbahn in den fließenden Verkehr hinein. Gemäß DIN 18040 ist eine Mindestbreite von 150cm erforderlich. b. Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen: (vgl. § 26 StVO – Schutz von Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen): Kinder auf dem Schulweg oder zum Kindergarten, Senioren aus dem Seniorenheim, Menschen mit Mobilitäts- einschränkungen aus der Wohnanlage (Rollator, Rollstuhl) benutzen diesen Straßenabschnitt intensiv. c. Gefahrensituation durch sehr hohes Fußgängeraufkommen in Kombination mit Kfz- Verkehr ist nachweislich unfallträchtig (vgl. Unfallforschung der Versicherer, DVR- Empfehlungen). Nicht nur müssen Fußgänger (Kinder/Senioren/mit Beeinträchtigung) regelmäßig auf die Straße ausweichen, verschlimmernd wird auch der durchgehend abgesenkte Gehweg regelmäßig von Kraftfahrzeugen befahren! d. Lärm- und Luftbelastung: Der motorisierte Verkehr in dieser engen Straße führt zu erhöhter Schadstoffkonzentration und deutlichem Lärmpegel, was die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohner und Nutzer der Einrichtung beeinträchtigt.Seite 2 von 3 3. Rechtliche Grundlage Gemäß StVO können die Straßenverkehrsbehörden den Verkehr aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung beschränken oder verbieten, insbesondere zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Besonders relevant sind hier: § 45 Abs. 1 (1d) & (1i) StVO Verkehrsmaßnahmen zur Sicherheit § 26 StVO Besondere Rücksichtnahme gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen DIN 18040-1 Gehwegbreite von mindestens 150cm 4. Vorschlag zur Umsetzung a. Umwandlung der Mathildastraße in eine Sackgasse mit Sperrpfosten, um die Menge an Fußgängern, Fahrradfahrern und Menschen mit Mobilitätshilfe sicher zu ermöglichen. Nur direkte Anwohner dürfen diese Straße noch nutzen. b. Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone oder Fußgängerzone im betreffenden Abschnitt. c. Umleitung des Durchgangsverkehrs auf umliegende Straßen mit geeigneter Fahrbahnbreite und Infrastruktur. Für Rückfragen, eine Ortsbegehung oder andere Anliegen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Mitunterzeichner als direkte Anwohner:Seite 3 von 3
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