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253706 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Sperrung der Mathildastraße für den motorisierten Individualverkehr

Nummer
253706
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
27.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Mathildastraße Straße· Vilich, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Einreichung erledigt · 27.08.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.12.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 139,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253706-01 ST Bürgerantrag: Sperrung der Mathildastraße für den motorisierten Individualverkehr
  2. 253706-02 AA Grüne/Linke ÄA: Bürgerantrag: Sperrung der Mathildastraße für den motorisierten Individualverkehr Antrag zur Vorlage 253706

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Text anzeigen (3.769 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
253706
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
25.08.2025
Bürgerantrag: Sperrung der Mathildastraße für den
motorisierten Individualverkehr
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die Sperrung der Mathildastraße 1 bis 7 für den motorisierten
Individualverkehr, mit Ausnahme von Einsatzfahrzeugen, Müllabfuhr und dem
Anliegerverkehr gerichtet.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW auf
Sperrung der Mathildastraße für den motorisierten Individualverkehr
25.08.25
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir die Sperrung der Mathildastraße 1-7 für den motorisierten Individualverkehr,
mit Ausnahme von Einsatzfahrzeugen, Müllabfuhr und dem Anliegerverkehr.
1. Ausgangslage: Die Mathildastraße 1-7 ist eine Einbahnstraße mit einem einseitigen,
abgesenkten Gehweg von lediglich 132 cm Breite. Am Ende der Straße befinden sich eine
Stadtbahnhaltestelle sowie diverse Geschäfte, was zu einem hohen Fußgängeraufkommen
führt. Die Straße dient darüber hinaus als Zubringer zu: einem Seniorenheim, einer Grundschule,
einem Kindergarten, einer Wohnanlage für Menschen mit Behinderung.
2. Problemstellung:
a. Unzureichende Gehwegbreite: Aufgrund von nur 132 cm Gehwegbreite gelingt der
Begegnungsverkehr von Fußgängern, Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen nur mit
Ausweichen auf die Fahrbahn in den fließenden Verkehr hinein. Gemäß DIN 18040 ist
eine Mindestbreite von 150cm erforderlich.
b. Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen: (vgl. § 26 StVO – Schutz von
Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen): Kinder auf dem Schulweg oder zum
Kindergarten, Senioren aus dem Seniorenheim, Menschen mit Mobilitäts-
einschränkungen aus der Wohnanlage (Rollator, Rollstuhl) benutzen diesen
Straßenabschnitt intensiv.
c. Gefahrensituation durch sehr hohes Fußgängeraufkommen in Kombination mit Kfz-
Verkehr ist nachweislich unfallträchtig (vgl. Unfallforschung der Versicherer, DVR-
Empfehlungen). Nicht nur müssen Fußgänger (Kinder/Senioren/mit Beeinträchtigung)
regelmäßig auf die Straße ausweichen, verschlimmernd wird auch der durchgehend
abgesenkte Gehweg regelmäßig von Kraftfahrzeugen befahren!
d. Lärm- und Luftbelastung: Der motorisierte Verkehr in dieser engen Straße führt zu
erhöhter Schadstoffkonzentration und deutlichem Lärmpegel, was die Gesundheit und
Lebensqualität der Anwohner und Nutzer der Einrichtung beeinträchtigt.Seite 2 von 3
3. Rechtliche Grundlage
Gemäß StVO können die Straßenverkehrsbehörden den Verkehr aus Gründen der Sicherheit oder
Ordnung beschränken oder verbieten, insbesondere zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und
Abgasen. Besonders relevant sind hier:
§ 45 Abs. 1 (1d) & (1i) StVO Verkehrsmaßnahmen zur Sicherheit
§ 26 StVO Besondere Rücksichtnahme gegenüber Kindern,
Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
DIN 18040-1 Gehwegbreite von mindestens 150cm
4. Vorschlag zur Umsetzung
a. Umwandlung der Mathildastraße in eine Sackgasse mit Sperrpfosten, um die Menge an
Fußgängern, Fahrradfahrern und Menschen mit Mobilitätshilfe sicher zu ermöglichen.
Nur direkte Anwohner dürfen diese Straße noch nutzen.
b. Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone oder Fußgängerzone im betreffenden
Abschnitt.
c. Umleitung des Durchgangsverkehrs auf umliegende Straßen mit geeigneter
Fahrbahnbreite und Infrastruktur.
Für Rückfragen, eine Ortsbegehung oder andere Anliegen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mitunterzeichner als direkte Anwohner:Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de