253681-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Interfraktioneller Antrag: Steigerung der Attraktivität der Ratsarbeit
Kerndaten
- Nummer
- 253681-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.385 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253681-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Interfraktioneller Antrag: Steigerung der Attraktivität der Ratsarbeit Beratungsfolge Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den im Antrag formulierten Handlungsempfehlungen gibt die Verwaltung nachfolgende Stellungnahme ab. 1. Es werden Informationen zur Vereinbarkeit von Kommunalpolitik, Familie und Beruf erarbeitet und veröffentlicht. Zur neuen Wahlperiode arbeitet die Verwaltung an einer umfangreichen Handreichung für die neuen Mandatstragenden. Diese wird auch die genannten Aspekte enthalten und den Mandatstragenden als unterstützendes Nachschlagwerk zur Verfügung stehen. 2. Es werden zu Beginn einer Ratsperiode Schulungen zur Geschäftsordnung und Gemeindeordnung für Ratsmitglieder und Sachkundige angeboten. Die Schulung und die Weiterbildung von Mandatstragenden fällt in die Zuständigkeit der Fraktionen. Der Erlass des Ministeriums zur Fraktionsfinanzierung sieht ausdrücklich vor, dass die Fraktionszuwendungen auch für diesen Zweck eingesetzt werden können. Sollten die Fraktionen Schwierigkeiten haben, geeignete Schulungs- und Seminarangebote zu finden, kann die Verwaltung hierbei unterstützend tätig werden. 3. Für alle gewählten Vorsitzenden der städtischen Gremien wird einmalig pro Wahlperiode eine Qualifizierung zum Thema Sitzungsleitung angeboten. Die Verwaltung wird den neu gewählten Ausschussvorsitzenden einen ausführlichen Leitfaden zur Verfügung stellen und steht selbstverständlich auch jederzeit für Fragen zur Verfügung. Sollte darüber hinaus von den Vorsitzenden ein Bedarf geäußert werden und es keine passgenauen externen Angebote (vgl. Antwort zu Ziffer 2) geben, ist die Verwaltung hier gerne bereit, eine eigene Schulung anzubieten.Seite 1 von 2 Seite 2 4. Während der Ratssitzung und der Ausschüsse werden Aufenthaltsräume als Still- und Ruheraum sowie für Wickel, Spiel und Beschäftigung für Kinder zur Verfügung gestellt. Insbesondere der Stillraum, als auch Wickelmöglichkeiten sollen auch für Bürger*innen verfügbar gemacht werden, die einen Ruheraum zum Stillen benötigen. Die Verwaltung befürwortet die Einrichtung eines Ruhe- und Stillraums. Bei Annahme des Antrages wird sie ein entsprechendes Angebot vorbereiten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de