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253681-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Interfraktioneller Antrag: Steigerung der Attraktivität der Ratsarbeit

Nummer
253681-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253681 Interfraktioneller Antrag: Steigerung der Attraktivität der Ratsarbeit

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253681-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Interfraktioneller Antrag: Steigerung der Attraktivität
der Ratsarbeit
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den im Antrag formulierten Handlungsempfehlungen gibt die Verwaltung
nachfolgende Stellungnahme ab.
1. Es werden Informationen zur Vereinbarkeit von Kommunalpolitik,
Familie und Beruf erarbeitet und veröffentlicht.
Zur neuen Wahlperiode arbeitet die Verwaltung an einer umfangreichen
Handreichung für die neuen Mandatstragenden. Diese wird auch die
genannten Aspekte enthalten und den Mandatstragenden als
unterstützendes Nachschlagwerk zur Verfügung stehen.
2. Es werden zu Beginn einer Ratsperiode Schulungen zur
Geschäftsordnung und Gemeindeordnung für Ratsmitglieder und
Sachkundige angeboten.
Die Schulung und die Weiterbildung von Mandatstragenden fällt in die
Zuständigkeit der Fraktionen. Der Erlass des Ministeriums zur
Fraktionsfinanzierung sieht ausdrücklich vor, dass die
Fraktionszuwendungen auch für diesen Zweck eingesetzt werden können.
Sollten die Fraktionen Schwierigkeiten haben, geeignete Schulungs- und
Seminarangebote zu finden, kann die Verwaltung hierbei unterstützend
tätig werden.
3. Für alle gewählten Vorsitzenden der städtischen Gremien wird
einmalig pro Wahlperiode eine Qualifizierung zum Thema
Sitzungsleitung angeboten.
Die Verwaltung wird den neu gewählten Ausschussvorsitzenden einen
ausführlichen Leitfaden zur Verfügung stellen und steht selbstverständlich
auch jederzeit für Fragen zur Verfügung. Sollte darüber hinaus von den
Vorsitzenden ein Bedarf geäußert werden und es keine passgenauen
externen Angebote (vgl. Antwort zu Ziffer 2) geben, ist die Verwaltung hier
gerne bereit, eine eigene Schulung anzubieten.Seite 1 von 2
Seite 2
4. Während der Ratssitzung und der Ausschüsse werden
Aufenthaltsräume als Still- und Ruheraum sowie für Wickel, Spiel und
Beschäftigung für Kinder zur Verfügung gestellt. Insbesondere der
Stillraum, als auch Wickelmöglichkeiten sollen auch für Bürger*innen
verfügbar gemacht werden, die einen Ruheraum zum Stillen
benötigen.
Die Verwaltung befürwortet die Einrichtung eines Ruhe- und Stillraums. Bei
Annahme des Antrages wird sie ein entsprechendes Angebot vorbereiten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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