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253677 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Benennung von Delegierten für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetags NRW am 8. Oktober 2025

Nummer
253677
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
27.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
253677
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Benennung von Delegierten für die
außerordentliche Mitgliederversammlung des
Städtetags NRW am 8. Oktober 2025
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Mit Mail vom 4. August 2025 hat der Städtetag NRW die Mitgliederstätte
aufgefordert, bis zum 22. August 2025 Delegierte für die außerordentliche
Mitgliederversammlung am 8. Oktober 2025 zu benennen.
Da die nächste Ratssitzung erst am 04.09.2025 – und damit nach Ablauf der
Benennungsfrist – stattfindet, ist eine Beschlussfassung im regulären
Sitzungsverfahren nicht möglich.
Die Benennung der stimmberechtigten Mitglieder muss daher im Wege einer
Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, um die fristgerechte Meldung an den
Städtetag sicherzustellen.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Als stimmberechtigte Delegierte der Stadt Bonn in der außerordentlichen
Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 08. Oktober 2025
werden benannt:
1. Stv. Dr. Ursula Sautter CDU
2. Stv. Georg Schäfer CDU
3. Stv. Nicole Unterseh Bündnis 90/Die
Grünen
4. Stv. Prof. Dr. Detmar Jobst Bündnis 90/Die
Grünen
5. Stv. Max Biniek SPD
6. Stv. Jules Schenkel Die LinkeSeite 1 von 3
Seite 2
7. Stv. Johannes Schott BBB
Begründung
1. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen hat in seiner
Sitzung am 2. Juli beschlossen, kurzfristig eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen. In dieser soll eine Änderung der
Satzung beschlossen werden. Mit Mail vom 4. August 2025 hat der
Städtetag NRW die Mitgliedsstädte aufgefordert, bis zum 22. August
2025 Delegierte für die außerordentliche Mitgliederversammlung am 8.
Oktober 2025 zu benennen. Die Sitzung wird in hybrider Form
stattfinden.
2. Nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Städtetages NRW kann die Stadt
Bonn sieben Delegierte mit Stimmrecht in die Mitgliederversammlung
entsenden, wobei die Hälfte der Delegierten aus gewählten Ratsfrauen
und Ratsherren bestehen sollte. Zudem sollten Frauen bei der
Entsendung von Delegierten zur Mitgliederversammlung mindestens
entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadtvertretungen
berücksichtigt werden. Dem Rat gehören derzeit 26 Frauen an. Dies
entspricht einem Anteil von ca. 39% und knapp 3 Sitzen in der
Mitgliederversammlung. Neben den zu benennenden Delegierten sind
die Mitglieder des Vorstandes und die Vorsitzenden der
Fachausschüsse des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie die
Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses des
Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen kraft Satzung zur
Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Sie bleiben bei der Anzahl der
zu benennenden Delegierten außen vor. In Bonn sind dies Frau
Oberbürgermeisterin Katja Dörner, Herr Stadtverordneter Dr. Michael
Faber und Herr Stadtdirektor Wolfgang Fuchs.
3. Die Geschäftsstelle des Städtetags NRW weißt darauf hin,
dass Delegierte, die verhindert sind, ihre Stimme auf eine andere
stimmberechtigte Person der Mitgliederversammlung durch schriftliche
Mitteilung an den Vorsitzenden (z.Hd. der Geschäftsstelle) übertragen
können. Da für die geplante Satzungsänderung eine Anwesenheit von
¾ der stimmberechtigten Delegierten erforderlich ist, bittet die
Geschäftsstelle ausdrücklich, schon frühzeitig auf diese
Möglichkeit hinzuweisen und aktiv dafür zu werben.
16.08.2025/
20.08.2025
gez. Dörner gez. Hümmrich
Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordneter
Anlage/nSeite 2 von 3
Seite 3
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