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253667 · Große Anfrage

BBB-Anfrage Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg Hier: Teilnahme an Jurysitzung

Nummer
253667
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
13.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 253667-01 ST Stellungnahme der Verwaltung zu BBB-Anfrage Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg Hier: Teilnahme an Jurysitzung

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Große Anfrage
öffentlich
253667
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
12.08.2025
BBB-Anfrage Neugestaltung des öffentlichen
Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg
Hier: Teilnahme an Jurysitzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Ist die mutmaßliche Aussage des Artikels „7,9 Mio. € für Bad Godesberger
Innenstadt; CDU riskiert Verlust von Fördermitteln“ des Autors Marc Daniel
Heintz aus der Publikation „Wir Godesberger“, erschienen unter der Rubrik
„Aus der Arbeit der Parteien Bündnis 90/ Die Grünen“ am 5. Juli 2025,
nachdem die CDU im Preisgericht des zweiphasigen
Realisierungswettbewerbes zur Gestaltung des öffentlichen Raumes in der
Innenstadt von Bad Godesberg fehlte und ihr Stimmrecht den GRÜNEN
übertrug, zutreffend?
2. Für den Fall, dass das Stimmrecht tatsächlich von einem Jurymitglied der
CDU an die oder den Vertreter von B90/ Die Grünen abgetreten wurde, auf
welcher rechtlichen Grundlage soll eine durch demokratische Entscheidung
erfolgte Ermächtigung zur Stimmabgabe in einer Jurysitzung rechtlich wirksam
an Dritte übertragbar gewesen sein?
3. Gesetzt den Fall, dass Herr Marc Daniel Heintz, mutmaßlich zugleich
Bewerber um den Einzug in den Stadtrat im Wahlbezirk 26 und zusätzlich
Anwärter auf Listenplatz 2 der Grünen um ein Mandat in der Bezirksvertretung
Bad Godesberg bei der kommenden Wahl am 14. September 2025 in seinem,
in der Begründung wörtlich zitierten Artikelteil wahrheitswidrige Aussagen
getroffen hat, welche Konsequenzen gedenkt die Oberbürgermeisterin zu
ziehen, um dem erweckten Anschein, Parteivertreter könnten en passant ihnen
demokratisch verliehene Rechte an Dritte transferieren, entgegenzutreten und
welche Maßnahmen wird sie gegen ihren Parteigenossen einleiten?
Begründung
Zur Begründung wird folgender Artikelteil zitiert:
"...Besonders pikant: die Planung beruht auf einem Entwurf, der einstimmig
einen städtebaulichen Wettbewerb gewonnen hat. Die CDU fehlte in der Jury-
Sitzung, weil ihr der Bundestagswahlkampf wichtiger war, und übertrug ihr
Stimmrecht den GRÜNEN. Nun versucht sie durch die Hintertür, die PlanungSeite 1 von 2
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bis zur Unkenntlichkeit zu verstümmeln. Der CDU-Antrag wurde knapp
abgelehnt. Die GRÜNEN fordern die CDU auf, das Wohl Bad Godesberg
voranzustellen und zur Vernunft zurückzukehren."
Verantwortlicher Autor: Marc Daniel Heintz in "Wir Godesberger" Ausgabe vom
5. Juli 2025
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de