253666-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sicherheit am Lievelingsweg erhöhen
Kerndaten
- Nummer
- 253666-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Lievelingsweg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253666-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Sicherheit am Lievelingsweg erhöhen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt zu dem Antrag Stellung: Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen, zu denen auch Erlaubnisse zur Aufstellung von Wertstoffcontainern an sog. Wertstoffinseln zählen, stellt ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar. Unter Berücksichtigung der Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes NRW erteilt die Verwaltung Sondernutzungserlaubnisse nach Ausübung des ihr zustehenden Ermessens und orientiert sich dabei an Gesichtspunkten mit unmittelbarem Straßenbezug, wozu unter anderem die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gehört. Die an der betreffenden Stelle des Lievelingsweges aufgestellten Wertstoffcontainer engen den Gehweg nicht unzulässig ein, sodass ein ungehindertes Passieren hinter den Containern aus straßen- und wegerechtlicher Sicht erfolgen kann. Etwaige Verschmutzungen im Bereich der Container werden von der bonnorange AÖR beseitigt. Die dortige Wertstoffinsel wird von der Bonner Bevölkerung gut frequentiert, sodass die Verwaltung deren Aufrechterhaltung für notwendig hält. Zur Verhinderung des in dem Bereich bemängelten Falschparkens bestehen aus Sicht der Verwaltung keine technischen Möglichkeiten. Insbesondere ist das Aufstellen von Parkverhinderungspfosten aus haftungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Einhaltung der geltenden Halt- und Parkverbote ist daher im Rahmen der städtischen Verkehrsüberwachung zu kontrollieren, wobei entsprechende Verstöße geahndet werden. Die Örtlichkeit wird aktuell im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch den Verkehrsaußendienst überwacht. Eine gezielte Schwerpunktkontrolle findet dort derzeit nicht statt. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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