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253666-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sicherheit am Lievelingsweg erhöhen

Nummer
253666-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253666 Sicherheit am Lievelingsweg erhöhen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253666-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Sicherheit am Lievelingsweg erhöhen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt zu dem Antrag Stellung:
Die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen, zu denen auch Erlaubnisse zur
Aufstellung von Wertstoffcontainern an sog. Wertstoffinseln zählen, stellt ein
Geschäft der laufenden Verwaltung dar.
Unter Berücksichtigung der Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes NRW
erteilt die Verwaltung Sondernutzungserlaubnisse nach Ausübung des ihr
zustehenden Ermessens und orientiert sich dabei an Gesichtspunkten mit
unmittelbarem Straßenbezug, wozu unter anderem die Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs gehört.
Die an der betreffenden Stelle des Lievelingsweges aufgestellten
Wertstoffcontainer engen den Gehweg nicht unzulässig ein, sodass ein
ungehindertes Passieren hinter den Containern aus straßen- und
wegerechtlicher Sicht erfolgen kann.
Etwaige Verschmutzungen im Bereich der Container werden von der
bonnorange AÖR beseitigt.
Die dortige Wertstoffinsel wird von der Bonner Bevölkerung gut frequentiert,
sodass die Verwaltung deren Aufrechterhaltung für notwendig hält.
Zur Verhinderung des in dem Bereich bemängelten Falschparkens bestehen
aus Sicht der Verwaltung keine technischen Möglichkeiten. Insbesondere ist
das Aufstellen von Parkverhinderungspfosten aus haftungsrechtlichen Gründen
nicht möglich. Die Einhaltung der geltenden Halt- und Parkverbote ist daher im
Rahmen der städtischen Verkehrsüberwachung zu kontrollieren, wobei
entsprechende Verstöße geahndet werden.
Die Örtlichkeit wird aktuell im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch den
Verkehrsaußendienst überwacht.
Eine gezielte Schwerpunktkontrolle findet dort derzeit nicht statt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de