253664-02 AA · Änderungsantrag
Bürgerantrag: Frankenbad: Konkretes Umsetzungskonzept zur Wahlkampfaussage der Oberbürgermeisterin „Bonnerinnen und Bonner werden bis 2030 in schönen und sanierten Bädern schwimmen können.“ Antrag zur Vorlage 253664
Kerndaten
- Nummer
- 253664-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 26.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 253664-02 AA Antragsteller/in: Brigitta Poppe-Reiners 26.08.2025 gez. Reeh-Schall Bürgerantrag: Frankenbad: Konkretes Umsetzungskonzept zur Wahlkampfaussage der Oberbürgermeisterin „Bonnerinnen und Bonner werden bis 2030 in schönen und sanierten Bädern schwimmen können.“ Antrag zur Vorlage 253664 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Bezirksvertretung Bonn beschließt, den Bürgerantrag DR 253664 gemeinsam mit der Mitteilungsvorlage Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Frankenbads DR 253608 in der Sitzung am 02.09.3025 zu beraten. 2. Zur Sitzung wird ein Vertreter des SGB eingeladen, der die Machbarkeitsstudie vorstellt und Fragen zum daraus resultierenden Handlungskonzept (Vergabe Planungs- und Bauleistungen, Sicherstellung der Finanzierung) beantworten kann. 3. Die Bezirksvertretung Bonn spricht sich für die Variante EG 40 als Grundlage für die Sanierung aus und beauftragt die Verwaltung auf der Basis dieser Variante die Ausschreibung der Planungsleistungen alsbald abzuschließen und zur Entscheidung vorzulegen. Die Verwaltung berichtet über den bereits erreichen Stand der Arbeiten an den Ausschreibungsunterlagen entsprechend der Mitteilungsvorlage 241671. 4. Zur Umsetzung der Sanierung wird die Verwaltung die notwendigen Gelder im Haushalt 2027/2028 einplanen. Begründung zu 1: Das Frankenbad ist als Sportstätte und sozialer Treffpunkt von enormer Bedeutung für den Stadtteil. Die BonnerInnen und Bonner haben angesichts der Wahlversprechen 2020 und 2025 das Recht zu erfahren, wie dieSeite 1 von 2 Seite 2 Oberbürgermeisterin trotz der von ihr und der Koalition herbeigeführten widrigen Umstände (fehlende finanzielle Mittel, laut SGB Prioritätenliste Sanierungsbeginn nicht vor 2029) ihre Aussage für das Frankenbad umsetzen will, die Bonner und BonnerInnen werden bis 2030 in schönen und sanierten Bädern schwimmen können. Die Bürger sollten ebenfalls erfahren dürfen, wie die Bezirksvertretung Bonn zu einem der wichtigsten Projekte im Stadtbezirk steht. zu 2: Laut Machbarkeitsstudie ist die Sanierung dringend notwendig, da ein Ausfall der technischen Anlagen jederzeit möglich ist. Zur Erläuterung und für Rückfragen sollte ein sachkundiger Vertreter des SGB in der Sitzung zur Verfügung stehen. zu 3: Es besteht ein hoher Handlungsdruck. Die Variante EG 40 wird in der Studie als bevorzugte Lösung identifiziert. Sie bietet eine zukunftsfähige, klimaschonende und wirtschaftlich tragfähige Perspektive für den weiteren Betrieb des Bades und erfüllt alle einzuhaltenden energetischen Vorgaben aus den politischen Beschlüssen. Im Dezember 2024 hatte die Verwaltung in der Mitteilung 241671 eine Beschlussvorlage für den letzten Gremienlauf vor der Sommerpause 2025 angekündigt, damit über die Sanierungsvarianten entschieden werden kann. Außerdem sicherte die Verwaltung zu, parallel zur Erstellung der Machbarkeitsstudie die EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen so weit wie möglich vorzubereiten, „damit nach einem entsprechenden politischen Beschluss über die Sanierungsvariante die Ausschreibung so zügig wie möglich veröffentlicht werden kann.“ In der Mitteilung 253090 vom Mai 2025 teilt die Verwaltung mit, dass eine besonders sorgfältige Abstimmung mit den Fachabteilungen erfolgt und deshalb die Machbarkeitsstudie zwei Monate später Anfang Juli erwartet wird und dann nach der Sommerpause den politischen Gremien vorgelegt wird. Laut Aussagen der Verwaltung stehen Planungsmittel für die Vergabe der Planungsleistungen zur Verfügung. zu 4: In 2026 beginnen die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2027/2028. Nach Angaben der Verwaltung werden für die Ausschreibung und Erstellung der Sanierungsplanung in Summe ca. zwei Jahre benötigt. Mit der dringend gebotenen Sanierung könnte daher bereits 2028 bei entsprechender Beschlussfassung begonnen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de