← zurück zu 253664

253664-02 AA · Änderungsantrag

Bürgerantrag: Frankenbad: Konkretes Umsetzungskonzept zur Wahlkampfaussage der Oberbürgermeisterin „Bonnerinnen und Bonner werden bis 2030 in schönen und sanierten Bädern schwimmen können.“ Antrag zur Vorlage 253664

Nummer
253664-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253664 Bürgerantrag: Frankenbad: Konkretes Umsetzungskonzept zur Wahlkampfaussage der Oberbürgermeisterin „Bonnerinnen und Bonner werden bis 2030 in schönen und sanierten Bädern schwimmen können.“

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.932 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
253664-02 AA
Antragsteller/in:
Brigitta Poppe-Reiners
26.08.2025 gez. Reeh-Schall
Bürgerantrag: Frankenbad: Konkretes
Umsetzungskonzept zur Wahlkampfaussage der
Oberbürgermeisterin „Bonnerinnen und Bonner
werden bis 2030 in schönen und sanierten Bädern
schwimmen können.“
Antrag zur Vorlage 253664
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Bezirksvertretung Bonn beschließt, den Bürgerantrag DR 253664
gemeinsam mit der Mitteilungsvorlage Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur
Sanierung des Frankenbads DR 253608 in der Sitzung am 02.09.3025 zu
beraten.
2. Zur Sitzung wird ein Vertreter des SGB eingeladen, der die
Machbarkeitsstudie vorstellt und Fragen zum daraus resultierenden
Handlungskonzept (Vergabe Planungs- und Bauleistungen, Sicherstellung der
Finanzierung) beantworten kann.
3. Die Bezirksvertretung Bonn spricht sich für die Variante EG 40 als Grundlage
für die Sanierung aus und beauftragt die Verwaltung auf der Basis dieser
Variante die Ausschreibung der Planungsleistungen alsbald abzuschließen und
zur Entscheidung vorzulegen. Die Verwaltung berichtet über den bereits
erreichen Stand der Arbeiten an den Ausschreibungsunterlagen entsprechend
der Mitteilungsvorlage 241671.
4. Zur Umsetzung der Sanierung wird die Verwaltung die notwendigen Gelder
im Haushalt 2027/2028 einplanen.
Begründung
zu 1:
Das Frankenbad ist als Sportstätte und sozialer Treffpunkt von enormer
Bedeutung für den Stadtteil. Die BonnerInnen und Bonner haben angesichts
der Wahlversprechen 2020 und 2025 das Recht zu erfahren, wie dieSeite 1 von 2
Seite 2
Oberbürgermeisterin trotz der von ihr und der Koalition herbeigeführten
widrigen Umstände (fehlende finanzielle Mittel, laut SGB Prioritätenliste
Sanierungsbeginn nicht vor 2029) ihre Aussage für das Frankenbad umsetzen
will, die Bonner und BonnerInnen werden bis 2030 in schönen und sanierten
Bädern schwimmen können. Die Bürger sollten ebenfalls erfahren dürfen, wie
die Bezirksvertretung Bonn zu einem der wichtigsten Projekte im Stadtbezirk
steht.
zu 2:
Laut Machbarkeitsstudie ist die Sanierung dringend notwendig, da ein Ausfall
der technischen Anlagen jederzeit möglich ist. Zur Erläuterung und für
Rückfragen sollte ein sachkundiger Vertreter des SGB in der Sitzung zur
Verfügung stehen.
zu 3:
Es besteht ein hoher Handlungsdruck. Die Variante EG 40 wird in der Studie
als bevorzugte Lösung identifiziert. Sie bietet eine zukunftsfähige,
klimaschonende und wirtschaftlich tragfähige Perspektive für den weiteren
Betrieb des Bades und erfüllt alle einzuhaltenden energetischen Vorgaben aus
den politischen Beschlüssen.
Im Dezember 2024 hatte die Verwaltung in der Mitteilung 241671 eine
Beschlussvorlage für den letzten Gremienlauf vor der Sommerpause 2025
angekündigt, damit über die Sanierungsvarianten entschieden werden kann.
Außerdem sicherte die Verwaltung zu, parallel zur Erstellung der
Machbarkeitsstudie die EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen so
weit wie möglich vorzubereiten, „damit nach einem entsprechenden politischen
Beschluss über die Sanierungsvariante die Ausschreibung so zügig wie
möglich veröffentlicht werden kann.“
In der Mitteilung 253090 vom Mai 2025 teilt die Verwaltung mit, dass eine
besonders sorgfältige Abstimmung mit den Fachabteilungen erfolgt und
deshalb die Machbarkeitsstudie zwei Monate später Anfang Juli erwartet wird
und dann nach der Sommerpause den politischen Gremien vorgelegt wird.
Laut Aussagen der Verwaltung stehen Planungsmittel für die Vergabe der
Planungsleistungen zur Verfügung.
zu 4:
In 2026 beginnen die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2027/2028.
Nach Angaben der Verwaltung werden für die Ausschreibung und Erstellung
der Sanierungsplanung in Summe ca. zwei Jahre benötigt. Mit der dringend
gebotenen Sanierung könnte daher bereits 2028 bei entsprechender
Beschlussfassung begonnen werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de