253659-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umlaufsperre am Ende der Hubert-Maurer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 253659-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Hubert-Maurer-Straße Hauptort
- Provinzialstraße
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253659-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Umlaufsperre am Ende der Hubert-Maurer-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 02.12.2025 Kenntnisnahme Die Verwaltung beantwortet die Fragen zur Umlaufsperre am Ende der Hubert- Maurer-Straße wie folgt: 1. Wann wurde die Maßnahme straßenverkehrsrechtlich angeordnet? Aus Sicht der Verwaltung lag in dem Bereich dringender Handlungsbedarf vor. Dementsprechend musste die Maßnahme umgesetzt und die verkehrsrechtliche Anordnung am 16. Juli 2025 förmlich nachgeholt werden. 2. Welcher Art waren die unfallträchtigen Situationen, die die Umlaufsperre erforderlich machten? Im September 2023 haben sich Anwohnende der Hubert-Maurer-Straße über Unfallgefahren auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück hilfesuchend an die Stadt gewandt. Fahrradfahrende nutzten den Gehwegbereich dort als Abkürzung von der Provinzialstraße kommend, um weiter durch die Hubert- Maurer-Straße zu fahren. Dies geschah verbotswidrig, da der Gehweg nicht für den Radverkehr freigegeben ist und nicht befahren werden darf. Aufgrund der eingeschränkten Sichtbeziehungen kam es zu kritischen Situationen mit dem Fußverkehr, auf den die unerlaubt passierenden Radfahrenden trafen. Diese Situation wurde in Abstimmung zwischen allen Beteiligten als konkrete Gefahr bewertet, welche für die Verwaltung bei Untätigkeit ein Haftungsrisiko in sich birgt. Daher war die Errichtung der Umlaufsperre in diesem besonderen Einzelfall aus Verkehrssicherheitsgründen als Geschäft der laufenden Verwaltung erforderlich. 3. Wann wurden diese unfallträchtigen Situationen von wem festgestellt? Durch die hilfesuchenden Anwohnenden und aus Beobachtungen der Verwaltung heraus vor Ort. 4. Wie viele Verwarnungen/Bußgelder wurden ausgesprochen? Der Radverkehr als Teil des fließenden Verkehrs kann nur von der Polizei kontrolliert und angehalten werden. Diese Kontrollen können nur sporadisch in unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden und sind daher nicht derart engmaschig leistbar, als dass sie im Rahmen der Ermessensabwägung ein geeignetes Mittel gewesen wären, um die Gefahrenlage effektiv zu verringern.Seite 1 von 2 Seite 2 Daher liegen der Verwaltung dazu keine Zahlen vor. 5. Welche verkehrsrechtlichen Gründe hätten vorliegen müssen, um zur Erweiterung und besseren Übersichtlichkeit des Fußweges einen Parkplatz wegzunehmen, wie es von der Bezirksvertretung einstimmig beschlossen wurde? Entsprechend der DS 221016 wurde der Parkplatz entfernt und das Verkehrszeichen 239 angeordnet und aufgestellt, um die Übersichtlichkeit des Gehwegs zu verbessern. 6. Wann und warum hat die Verwaltung ihre ursprüngliche Auffassung geändert, dass die Umlaufsperre nur am anderen Ende des Fußweges möglich wäre? Die unter Punkt 5 genannten Maßnahmen haben leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Daher war die Errichtung der Umlaufsperre aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich, um die schwächsten Verkehrsteilnehmer -den Fußverkehr- zu schützen. Es kam in diesem Bereich immer wieder zu unfallträchtiger, widerrechtlicher Befahrung des Gehwegs durch den Radverkehr. Aufgrund der geringen Breite der Wegeverbindung hätte eine Umlaufsperre zunächst nur auf Höhe der Provinzialstr. eingerichtet werden können. Durch die Entfernung des Parkplatzes wurde die notwendige Breite der Fläche geschaffen, so dass die Umlaufsperre an der entsprechenden Position errichtet werden konnte um die Gefahrenlage effektiv zu verringern. 7. Warum wurde der Beschluss der Bezirksvertretung nicht beanstandet, wenn die Umsetzung rechtlich nicht möglich war? Der Beschluss stellt eine Empfehlung der Bezirksvertretung an die Verwaltung dar, die ihr Handeln als Geschäft der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit ausüben und Entscheidungen treffen muss. Aus diesem Grund musste der Beschluss nicht beanstandet werden. Darüber hinaus wurde die Maßnahme jedoch nun auch wie von der Bezirksvertretung beschlossen umgesetzt. 8. Warum wurde die Bezirksvertretung über die Nicht-Umsetzung ihres Beschlusses nicht informiert? Die Fortschreibung der Beschlusskontrolle wurde zunächst versäumt, zwischenzeitlich wurde der Beschluss jedoch umgesetzt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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