253642-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Hochwasser- und Starkregenschutz im Stadtbezirk Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 253642-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Poppelsdorf Hauptort
- An der Ohligsmühle
- Reuterstraße
- Am Katzenlochbach
- Am Burggraben
- Endenich
- Röttgen
- Lengsdorf
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253642-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Hochwasser- und Starkregenschutz im Stadtbezirk Hardtberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Starkregenvorsorge und Hochwasserschutz verfolgen zwar beide das Ziel, Schäden durch Wasser zu vermeiden oder zu mindern, unterscheiden sich jedoch deutlich in Ursache, Gefährdungsbereich und Art der Maßnahmen. Unter Starkregenvorsorge sind alle Strategien und Maßnahmen zu verstehen, die dem Schutz vor den Auswirkungen lokal begrenzter, kurzzeitiger und sehr intensiver Niederschlagsereignisse dienen. Diese Ereignisse können in Bereichen unabhängig von der Lage zu einem Gewässer auftreten und verursachen Überflutungen durch oberflächigen Wasserabfluss, Rückstau aus der Kanalisation oder Hangwasserabfluss. Maßnahmen zur Vorsorge gegen Schäden durch Starkregen umfassen beispielsweise die Erstellung von Starkregengefahrenkarten, die Schaffung von Rückhalteflächen sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema Eigenvorsorge. Der Hochwasserschutz hingegen bezieht sich auf Überflutungen, die durch das Übertreten eines Fließgewässers verursacht werden, wenn dessen Abfluss infolge längerer oder besonders intensiver Niederschläge die Kapazität des Gewässerbetts überschreitet. Diese Gefahr betrifft vor allem Bereiche in der Nähe des Gewässers, wie Tallagen oder Auenbereiche. Der Hochwasserschutz umfasst insbesondere technische Schutzbauwerke wie Hochwasserrückhaltebecken, Deiche und Ufermauern, die Unterhaltung und Pflege der Gewässer sowie Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Rückhaltevermögens (zum Beispiel durch Gewässerrenaturierungen und Auenschutz). 1. Der Artikel im Bonner Generalanzeiger vom 21. Juli 2025, Seite 15, zeigt auf, dass es entlang des Lengsdorfer Baches und bis zum Endenicher Bach bei entsprechenden Starkregenereignissen zu Hochwasser kommen kann. Wie schätzt die Verwaltung die Wahrscheinlichkeit eines solchen Hochwasserszenarios ein? Die Bezirksregierung Köln erstellt für das Bonner Stadtgebiet die Hochwassergefahrenkarten. Im Zuge dessen werden die Abflussmengen der Bäche für verschiedene Wahrscheinlichkeiten berechnet. Dabei wird in der Regel ein häufig vorkommendes Ereignis (einmal in zehn Jahren auftretend), ein außergewöhnliches Ereignis (einmal in 100 Jahren auftretend) und einSeite 1 von 4 Seite 2 extremes Ereignis (einmal in mehr als 100 Jahren auftretend) ermittelt. Bei diesen Wiederkehrzeiten handelt es sich jedoch lediglich um statistische Werte, die aus Langzeitwerten ermittelt wurden. Das bedeutet, ein 100-jährliches Ereignis, auf das sich der Artikel im Bonner Generalanzeiger bezieht, kann durchaus häufiger auftreten als einmal in 100 Jahren. 2. Betroffen wären laut Generalanzeiger von einem Hochwasser des Lengsdorfer Baches unter anderem Gebäude an der Straße Im Mühlenbach und An der Ohligsmühle sowie im Umfeld des Endenicher Eis und entlang von tiefer liegenden Teilen der Reuterstraße und der Autobahn A565 im Bereich von Poppelsdorf und Bonn-Endenich. Welche Maßnahmen hat die Stadt Bonn ergriffen, um einem Hochwasser des Lengsdorfer Baches und seinen Auswirkungen, insbesondere in den genannten Bereichen, entgegenzuwirken? An dieser Stelle muss wieder unterschieden werden zwischen Maßnahmen, die die Betroffenheit durch Starkregen mindern und Hochwasserschutzmaßnahmen. So sind beispielsweise im Bereich „Im Mühlenbach“ laut Starkregenhinweiskarte in manchen Bereichen bei einem extremen Starkregenereignis Wassertiefen zwischen 50 und 100cm zu erwarten. Laut Hochwassergefahrenkarte sind im selben Bereich infolge eines Hochwasserereignisses Wassertiefen von 0 bis 50cm zu erwarten. Die Gefahren durch Starkregen durch die Schaffung von Retentionsräumen zu mindern, ist in einer bestehenden Bebauung schwierig bis unmöglich. In Neubaugebieten wird die mögliche Gefährdung durch Starkregen bereits in der Planung berücksichtigt. Um die Gefährdung durch Hochwasser zu reduzieren, wurde bereits in den 1980er Jahren ein Hochwasserrückhaltebecken am Katzenlochbach gebaut. Dieses Rückhaltebecken ist auf ein 100-jährliches Ereignis ausgelegt und wird regelmäßig geprüft und gewartet. Zwischen „An der Ohligsmühle“ und der BAB A565 wurde der Bach ökologisch aufgewertet. Mit der Aufweitung des Bachbetts wurde dem Lengsdorfer Bach die Möglichkeit gegeben, sich bei erhöhter Wasserführung ausbreiten zu können und die Fließgeschwindigkeit zu reduzieren. Auch der Bereich des Endenicher Bachs wurde von „Am Burggraben“ bis zum „Magdalenenplatz“ offengelegt und ökologisch aufgewertet. Die alte Verrohrung blieb erhalten, um bei stärkeren Niederschlagsereignissen überschüssiges Bachwasser aufnehmen und ableiten zu können. Darüber hinaus wird durch die Gewässerunterhaltung die Abflusskapazität des Lengsdorfer Baches/Endenicher Baches erhalten. Der Bach wird, wie alle Bonner Bäche, regelmäßig kontrolliert, Bäume und Bewuchs im Uferbereich werden gepflegt und zurückgeschnitten und das Bachbett wird, wenn nötig, beräumt. Neuralgische Punkte wie beispielsweise Gitter vor Verrohrungen werden in der Starkregensaison von Mai bis Oktober wöchentlich geprüft und bei Bedarf geräumt. Ebenso wurden am Katzenlochbach und Lengsdorfer Bach Wasserstandsmessungen, im Rahmen des Alarmpegelsystems an den Bonner Bächen (siehe auch 7.), installiert. Anhand der übertragenen Wasserstände kann eine herannahende Hochwasserwelle erkannt werden. Das Alarmpegelsystem kann zwar eine Überflutung nicht verhindern, allerdings kann die Feuerwehr möglichst frühzeitig eine drohende Überflutung erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten.Seite 2 von 4 Seite 3 3. Die Prävention gegen Hochwasser des Lengsdorfer Baches beginnt bereits im Ortsteil Röttgen und dem Verlauf des Katzenlochbachs. Welche Möglichkeiten bestehen, oberhalb von Lengsdorf im Fall von Starkregen Wasser zurückzuhalten und welche Maßnahmen sind konkret ergriffen worden? Siehe Antwort zu Frage 2 4. Die Broschüre Starkregen in Bonn weist Ursachen, Schäden und Vorsorgemaßnahmen auf. Inwieweit sind die darin getroffenen Aussagen in Lengsdorf umgesetzt? Siehe Antwort zu Frage 2 5. Der Hochwasserschutz in Lengsdorf betrifft nicht nur den Lengsdorfer Bach und die zuvor genannten Straßen und Bereiche, sondern auch den Kreuzberghang und die dort anwohnende Bevölkerung. Im Fall eines Starkregens ist auch dort die Wahrscheinlichkeit groß, dass es zu Überschwemmungen und abrutschendem Erdreich kommt. Welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen? Am Kreuzberghang handelt es sich um wild abfließendes Wasser. Zur Entschärfung der Situation in diesem Bereich wurden seitens der Verwaltung Wegeseitengräben neu modelliert und zusätzliche Sinkkästen eingebaut. Darüber hinaus sind Anwohnende dringend dazu angehalten, Eigenvorsorge zu betreiben und ihr Haus vor dem Eindringen wild abfließenden Wassers zu schützen. Informationen dazu sind auf den Internetseiten zu den Themen Hochwasser und Starkregen sowie unter www.bonn-unter.info zu finden. 6. Welche Maßnahmen zum Schutz gegen Starkregen und Hochwasser sind im Derletal und im Bereich des Heilsbachs ergriffen worden? Der Heilsbach ist nach Klassifizierung der Bezirksregierung Köln kein Risikogewässer. Das Derletal ist allenfalls gering bebaut. Hier kann sich der Heilsbach über die Ufer hinaus ausbreiten. Bei möglichen Überflutungen ist kein größeres Schadenpotential zu erwarten. Der Abschnitt des Heilsbachs unterhalb des Derletals bis zur Verrohrung wurde in der Vergangenheit ökologisch aufgewertet und das Bachbett aufgeweitet. Auch hier fließt der Bach durch eine Parkanlage ohne unmittelbar angrenzende Bebauung. Hier ist das Schadenpotential ebenfalls als gering einzuschätzen. Für den Heilsbach sind keine weiteren Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser vorgesehen. 7. Gibt es für den Fall des Starkregens und des Hochwassers ein Frühwarnsystem und wie werden die Bürgerinnen und Bürger eingebunden? Starkregen und auch daraus resultierende Hochwasser sind sehr schwer vorherzusagen. Um sich schneller einen Überblick über die hydrologische Situation zu verschaffen und entsprechend handeln zu können, hat das Tiefbauamt ein Alarmpegelsystem an den Bonner Bächen aufgebaut. Die dortSeite 3 von 4 Seite 4 ermittelten Wasserstände werden durch Mitarbeitende der Rufbereitschaft und der Feuerwehr beobachtet, die im Sinne der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes entsprechende Maßnahmen einleiten und die Bevölkerung informieren beziehungsweise warnen. Auch die Vorhersagen und Warnungen des Deutschen Wetterdienstes werden mit einbezogen. Allerdings sind die Vorwarnzeiten im Falle von Starkregen sehr gering und die tatsächlich anfallenden Niederschlagsmengen schwer abschätzbar. Auch die Daten des Alarmpegelsystems liefern mitunter lediglich kurze Vorwarnzeiten, da die Fließzeiten im Bonner Stadtgebiet zum Teil sehr kurz sind. Aus diesen Gründen ist es besonders wichtig, Eigenvorsorge zu betreiben, bevor Starkregen- oder Hochwasserereignisse eintreten. Dazu können Bürgerinnen und Bürger unter www.bonn-unter.info ihr eigenes Risiko einschätzen und sich über geeignete Maßnahmen informieren. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de