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253642-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Hochwasser- und Starkregenschutz im Stadtbezirk Hardtberg

Nummer
253642-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • An der Ohligsmühle Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Am Katzenlochbach Straße· Ippendorf, Bonn
  • Am Burggraben Straße· Endenich, Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253642 CDU-Große Anfrage: Hochwasser- und Starkregenschutz im Stadtbezirk Hardtberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253642-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Hochwasser- und
Starkregenschutz im Stadtbezirk Hardtberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Starkregenvorsorge und Hochwasserschutz verfolgen zwar beide das Ziel,
Schäden durch Wasser zu vermeiden oder zu mindern, unterscheiden sich
jedoch deutlich in Ursache, Gefährdungsbereich und Art der Maßnahmen.
Unter Starkregenvorsorge sind alle Strategien und Maßnahmen zu verstehen,
die dem Schutz vor den Auswirkungen lokal begrenzter, kurzzeitiger und sehr
intensiver Niederschlagsereignisse dienen. Diese Ereignisse können in
Bereichen unabhängig von der Lage zu einem Gewässer auftreten und
verursachen Überflutungen durch oberflächigen Wasserabfluss, Rückstau aus
der Kanalisation oder Hangwasserabfluss. Maßnahmen zur Vorsorge gegen
Schäden durch Starkregen umfassen beispielsweise die Erstellung von
Starkregengefahrenkarten, die Schaffung von Rückhalteflächen sowie die
Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema Eigenvorsorge.
Der Hochwasserschutz hingegen bezieht sich auf Überflutungen, die durch das
Übertreten eines Fließgewässers verursacht werden, wenn dessen Abfluss
infolge längerer oder besonders intensiver Niederschläge die Kapazität des
Gewässerbetts überschreitet. Diese Gefahr betrifft vor allem Bereiche in der
Nähe des Gewässers, wie Tallagen oder Auenbereiche. Der Hochwasserschutz
umfasst insbesondere technische Schutzbauwerke wie
Hochwasserrückhaltebecken, Deiche und Ufermauern, die Unterhaltung und
Pflege der Gewässer sowie Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen
Rückhaltevermögens (zum Beispiel durch Gewässerrenaturierungen und
Auenschutz).
1. Der Artikel im Bonner Generalanzeiger vom 21. Juli 2025, Seite 15, zeigt
auf, dass es entlang des Lengsdorfer Baches und bis zum Endenicher
Bach bei entsprechenden Starkregenereignissen zu Hochwasser kommen
kann.
Wie schätzt die Verwaltung die Wahrscheinlichkeit eines solchen
Hochwasserszenarios ein?
Die Bezirksregierung Köln erstellt für das Bonner Stadtgebiet die
Hochwassergefahrenkarten. Im Zuge dessen werden die Abflussmengen der
Bäche für verschiedene Wahrscheinlichkeiten berechnet. Dabei wird in der
Regel ein häufig vorkommendes Ereignis (einmal in zehn Jahren auftretend),
ein außergewöhnliches Ereignis (einmal in 100 Jahren auftretend) und einSeite 1 von 4
Seite 2
extremes Ereignis (einmal in mehr als 100 Jahren auftretend) ermittelt. Bei
diesen Wiederkehrzeiten handelt es sich jedoch lediglich um statistische Werte,
die aus Langzeitwerten ermittelt wurden. Das bedeutet, ein 100-jährliches
Ereignis, auf das sich der Artikel im Bonner Generalanzeiger bezieht, kann
durchaus häufiger auftreten als einmal in 100 Jahren.
2. Betroffen wären laut Generalanzeiger von einem Hochwasser des
Lengsdorfer Baches unter anderem Gebäude an der Straße Im
Mühlenbach und An der Ohligsmühle sowie im Umfeld des Endenicher
Eis und entlang von tiefer liegenden Teilen der Reuterstraße und der
Autobahn A565 im Bereich von Poppelsdorf und Bonn-Endenich.
Welche Maßnahmen hat die Stadt Bonn ergriffen, um einem Hochwasser
des Lengsdorfer Baches und seinen Auswirkungen, insbesondere in den
genannten Bereichen, entgegenzuwirken?
An dieser Stelle muss wieder unterschieden werden zwischen Maßnahmen, die
die Betroffenheit durch Starkregen mindern und
Hochwasserschutzmaßnahmen. So sind beispielsweise im Bereich „Im
Mühlenbach“ laut Starkregenhinweiskarte in manchen Bereichen bei einem
extremen Starkregenereignis Wassertiefen zwischen 50 und 100cm zu
erwarten. Laut Hochwassergefahrenkarte sind im selben Bereich infolge eines
Hochwasserereignisses Wassertiefen von 0 bis 50cm zu erwarten.
Die Gefahren durch Starkregen durch die Schaffung von Retentionsräumen zu
mindern, ist in einer bestehenden Bebauung schwierig bis unmöglich. In
Neubaugebieten wird die mögliche Gefährdung durch Starkregen bereits in der
Planung berücksichtigt.
Um die Gefährdung durch Hochwasser zu reduzieren, wurde bereits in den
1980er Jahren ein Hochwasserrückhaltebecken am Katzenlochbach gebaut.
Dieses Rückhaltebecken ist auf ein 100-jährliches Ereignis ausgelegt und wird
regelmäßig geprüft und gewartet.
Zwischen „An der Ohligsmühle“ und der BAB A565 wurde der Bach ökologisch
aufgewertet. Mit der Aufweitung des Bachbetts wurde dem Lengsdorfer Bach
die Möglichkeit gegeben, sich bei erhöhter Wasserführung ausbreiten zu
können und die Fließgeschwindigkeit zu reduzieren.
Auch der Bereich des Endenicher Bachs wurde von „Am Burggraben“ bis zum
„Magdalenenplatz“ offengelegt und ökologisch aufgewertet. Die alte Verrohrung
blieb erhalten, um bei stärkeren Niederschlagsereignissen überschüssiges
Bachwasser aufnehmen und ableiten zu können.
Darüber hinaus wird durch die Gewässerunterhaltung die Abflusskapazität des
Lengsdorfer Baches/Endenicher Baches erhalten. Der Bach wird, wie alle
Bonner Bäche, regelmäßig kontrolliert, Bäume und Bewuchs im Uferbereich
werden gepflegt und zurückgeschnitten und das Bachbett wird, wenn nötig,
beräumt. Neuralgische Punkte wie beispielsweise Gitter vor Verrohrungen
werden in der Starkregensaison von Mai bis Oktober wöchentlich geprüft und
bei Bedarf geräumt.
Ebenso wurden am Katzenlochbach und Lengsdorfer Bach
Wasserstandsmessungen, im Rahmen des Alarmpegelsystems an den Bonner
Bächen (siehe auch 7.), installiert. Anhand der übertragenen Wasserstände
kann eine herannahende Hochwasserwelle erkannt werden. Das
Alarmpegelsystem kann zwar eine Überflutung nicht verhindern, allerdings
kann die Feuerwehr möglichst frühzeitig eine drohende Überflutung erkennen
und entsprechende Maßnahmen einleiten.Seite 2 von 4
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3. Die Prävention gegen Hochwasser des Lengsdorfer Baches beginnt
bereits im Ortsteil Röttgen und dem Verlauf des Katzenlochbachs.
Welche Möglichkeiten bestehen, oberhalb von Lengsdorf im Fall von
Starkregen Wasser zurückzuhalten und welche Maßnahmen sind konkret
ergriffen worden?
Siehe Antwort zu Frage 2
4. Die Broschüre Starkregen in Bonn weist Ursachen, Schäden und
Vorsorgemaßnahmen auf.
Inwieweit sind die darin getroffenen Aussagen in Lengsdorf umgesetzt?
Siehe Antwort zu Frage 2
5. Der Hochwasserschutz in Lengsdorf betrifft nicht nur den Lengsdorfer
Bach und die zuvor genannten Straßen und Bereiche, sondern auch den
Kreuzberghang und die dort anwohnende Bevölkerung. Im Fall eines
Starkregens ist auch dort die Wahrscheinlichkeit groß, dass es zu
Überschwemmungen und abrutschendem Erdreich kommt.
Welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen?
Am Kreuzberghang handelt es sich um wild abfließendes Wasser. Zur
Entschärfung der Situation in diesem Bereich wurden seitens der Verwaltung
Wegeseitengräben neu modelliert und zusätzliche Sinkkästen eingebaut.
Darüber hinaus sind Anwohnende dringend dazu angehalten, Eigenvorsorge zu
betreiben und ihr Haus vor dem Eindringen wild abfließenden Wassers zu
schützen.
Informationen dazu sind auf den Internetseiten zu den Themen Hochwasser
und Starkregen sowie unter www.bonn-unter.info zu finden.
6. Welche Maßnahmen zum Schutz gegen Starkregen und Hochwasser
sind im Derletal und im Bereich des Heilsbachs ergriffen worden?
Der Heilsbach ist nach Klassifizierung der Bezirksregierung Köln kein
Risikogewässer.
Das Derletal ist allenfalls gering bebaut. Hier kann sich der Heilsbach über die
Ufer hinaus ausbreiten. Bei möglichen Überflutungen ist kein größeres
Schadenpotential zu erwarten.
Der Abschnitt des Heilsbachs unterhalb des Derletals bis zur Verrohrung wurde
in der Vergangenheit ökologisch aufgewertet und das Bachbett aufgeweitet.
Auch hier fließt der Bach durch eine Parkanlage ohne unmittelbar angrenzende
Bebauung. Hier ist das Schadenpotential ebenfalls als gering einzuschätzen.
Für den Heilsbach sind keine weiteren Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser
vorgesehen.
7. Gibt es für den Fall des Starkregens und des Hochwassers ein
Frühwarnsystem und wie werden die Bürgerinnen und Bürger
eingebunden?
Starkregen und auch daraus resultierende Hochwasser sind sehr schwer
vorherzusagen. Um sich schneller einen Überblick über die hydrologische
Situation zu verschaffen und entsprechend handeln zu können, hat das
Tiefbauamt ein Alarmpegelsystem an den Bonner Bächen aufgebaut. Die dortSeite 3 von 4
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ermittelten Wasserstände werden durch Mitarbeitende der Rufbereitschaft und
der Feuerwehr beobachtet, die im Sinne der Gefahrenabwehr und des
Katastrophenschutzes entsprechende Maßnahmen einleiten und die
Bevölkerung informieren beziehungsweise warnen. Auch die Vorhersagen und
Warnungen des Deutschen Wetterdienstes werden mit einbezogen.
Allerdings sind die Vorwarnzeiten im Falle von Starkregen sehr gering und die
tatsächlich anfallenden Niederschlagsmengen schwer abschätzbar. Auch die
Daten des Alarmpegelsystems liefern mitunter lediglich kurze Vorwarnzeiten,
da die Fließzeiten im Bonner Stadtgebiet zum Teil sehr kurz sind. Aus diesen
Gründen ist es besonders wichtig, Eigenvorsorge zu betreiben, bevor
Starkregen- oder Hochwasserereignisse eintreten. Dazu können Bürgerinnen
und Bürger unter www.bonn-unter.info ihr eigenes Risiko einschätzen und sich
über geeignete Maßnahmen informieren.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de