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253626 · Mitteilungsvorlage

Information über verringerte Förderquoten a) ISEK Bad Godesberg b) Masterplan Innere Stadt 2.0, 2. und 3. BA Rheinuferpromenade, Teilförderung Nahmobilität

Nummer
253626
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 08.09.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 04.03.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253626
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Information über verringerte Förderquoten
a) ISEK Bad Godesberg
b) Masterplan Innere Stadt 2.0, 2. und 3. BA
Rheinuferpromenade, Teilförderung Nahmobilität
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Kenntnisnahme
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.12.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Durch diese Mitteilungsvorlage möchte die Verwaltung darüber informieren,
dass sich beim Projekt „Rheinuferpromenade, 2. und. 3. Bauabschnitt“
(Masterplan Innere Stadt 2.0) und „ISEK Bad Godesberg“ Veränderungen auf
der Einnahmeseite ergeben haben, die per Saldo zu höheren Eigenanteilen der
Stadt zur Finanzierung der Maßnahmen führen.
zu a) ISEK Bad Godesberg
Nachdem die Stadt Bonn über einen längeren Zeitraum für Maßnahmen der
Städtebauförderung eine erhöhte Förderquote vom 80% erhalten hat, wurde sie
für den Antrag auf Förderung des ISEK Bad Godesberg ab 2025 auf den
Regelfördersatz von 60% zurückgesetzt. Die Grundlage hierfür ist der
sogenannte Fördersatzerlass NRW, die Festlegung erfolgt durch den
Landesbetrieb IT.NRW auf Grundlage der Indikatoren „Finanzielle
Leistungsfähigkeit der Gemeinde“ (Haushaltslage und Steuerkraft) und
„Arbeitslosenquote“ (im Verhältnis zum Landesdurchschnitt). Je nach Stand
dieser Indikatoren werden auf den Regelfördersatz Zu- bzw. Abschläge von je
10 % gewährt. Auch für den Antrag 2026 wird für Bonn weiterhin der
Regelfördersatz von 60% gelten. Wie sich der Fördersatz für die Stadt Bonn in
den Folgejahren entwickelt, hängt von der Entwicklung der genannten
Indikatoren ab. Bei der Anmeldung der Haushaltsmittel für das ISEK Bad
Godesberg wurde noch mit dem bis dahin geltenden erhöhten Fördersatz von
80% kalkuliert. Da mittlerweile ca. die Hälfte der Kosten für die Umgestaltung
der Fußgängerzone durch das Bundesprogramm AURAK (Förderquote 85%)
finanziert werden soll, vermindert sich der Effekt auf den aktuellen städtischen
Haushalt entsprechend (s.u.).
Parallel hierzu wurde von der Bezirksregierung mitgeteilt, dass die Verteilung
der Förderung auf die vorgesehenen zwei Förderabschnitte dahingehendSeite 1 von 7
Seite 2
verändert werden könne, dass der erste Förderabschnitt (unter Beibehaltung
des Gesamtvolumens der Förderung in Höhe von 4.755.057 Euro) deutlich
aufgestockt werden könne. Grund hierfür waren laut Bezirksregierung
Rückläufer aus von anderen Kommunen nicht beanspruchten Fördermitteln.
Hierdurch umfasst der erste Förderabschnitt nunmehr ein Volumen von
4.504.954 Euro statt zuvor 2.100.115 Euro. Der zweite Förderabschnitt umfasst
nach dieser Änderung nur noch 250.103 Euro und wird voraussichtlich für das
Jahr 2027 beantragt werden.
Tabelle 1: Verteilung der Fördermittel des ersten Förderabschnitts (siehe
Anhang)
Der Vorteil dieser Änderung für die Stadt Bonn liegt darin, dass die
Refinanzierung der Ausgaben, insbesondere für die Teile der Umgestaltung der
Fußgängerzone, die nicht nach dem Programm AURAK (Anpassung urbaner
Räume an den Klimawandel) gefördert werden können, früher erfolgt als es
nach der bisherigen Verteilung der Fördermittel auf die vorgesehenen
Abschnitte möglich gewesen wäre.
Die o.g. Entwicklungen überlagern sich und führen zusammen mit den
Einnahmeerwartungen aus der AURAK-Förderung (Förderquote 85%) per
Saldo zu folgender Entwicklung der für die Umsetzung des ISEK Bad
Godesberg bereitzustellenden Eigenanteile (Vergleich zwischen der bisherigen
Veranschlagung im Haushalt und dem veränderten Finanzierungsbedarf):
Tabelle 2: Vergleich Eigenanteile ISEK Bad Godesberg „bisher“ (Haushalt) und
„neu“ (Verringerung Förderquote, höherer erster Finanzierungsabschnitt),
Angaben in € (siehe Anhang)
*) Die kursiv gesetzten Zahlen stellen zu erwartende Zuflüsse von
Städtebaufördermitteln für das ISEK Bad Godesberg in den Jahren ab 2029
dar, für die bisher im Haushalt keine Einnahmeansätze veranschlagt worden
sind.
Insgesamt nivelliert sich das Deckungserfordernis der erhöhten städtischen
Eigenanteile aufgrund der Zuflüsse von Fördermitteln ab 2029 bis 2031 auf rd.
125.000 Euro. Gleichwohl ist festzuhalten, dass in den Jahren 2027 und 2028
in erheblichem Ausmaß zusätzliche, in der mittelfristigen Finanzplanung bisher
nicht einkalkulierte Eigenanteile bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt
werden müssen.
Nach verwaltungsinterner Abstimmung kann die Deckung des im Jahr 2025 per
Saldo fehlenden Betrags von rd. 45.600 Euro aus Einsparungen im Budget des
Tiefbauamtes erfolgen. Hierzu wird das Stadtplanungsamt als die
Förderprogramme bewirtschaftende Stelle in Kürze bei der Kämmerei einen
Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung einreichen.
Die Deckung des im Jahr 2026 per Saldo im Haushalt nicht abgebildeten
Betrags von rd. 219.000 Euro kann zum gegenwärtigen Stand noch nicht
konkret benannt werden und wird sich voraussichtlich aus Beiträgen
verschiedener Ämter des Dezernates III speisen müssen. Primär ist
vorgesehen, dies aus den gegen Jahresende absehbaren nicht gebundenen
Haushaltsresten auszugleichen.Seite 2 von 7
Seite 3
Unabhängig davon, dass der zusätzliche haushaltstechnische Deckungsbedarf
wie oben dargestellt über die gesamte Laufzeit der Finanzierung gesehen
gering ausfällt, ist festzuhalten, dass bei einer Beibehaltung der vorherigen
Förderquote 1.585.019 Euro mehr an Fördermitteln in das Projekt geflossen
wären.
zu b) Masterplan Innere Stadt 2.0, 2. und 3. BA Rheinuferpromenade,
Teilförderung Nahmobilität
Im Zuge der Verhandlungen mit der Bezirksregierung über die
Städtebauförderung des Masterplans Innere Stadt 2.0 war die Stadt
aufgefordert, nach dem Subsidiaritätsprinzip für Teilmaßnahmen alternative
Förderquellen heranzuziehen. Bei der Umgestaltung des Rheinufers konnte für
Teilmaßnahmen im Verkehrsraum eine grundsätzliche Förderzusage nach der
FöRi Nahmobilität erreicht werden, die nach dem damaligen Kenntnisstand mit
einer Förderquote von 90% eingeplant wurde (im 1.BA wurde mit diesem
Fördersatz gefördert). Entsprechende Förderanträge wurden von der
Verwaltung gestellt. Nunmehr wurde nach einer aktuellen Information des
Fördergebers für die Teilmaßnahme „Fahrradstraße“ vom Fördergeber
mitgeteilt, dass die Förderquote von 90% auf 75% gesenkt werde. Dies hat
folgende Auswirkungen auf den Eigenanteil:
Tabelle 3: 2. BA Rheinufer – Teil Nahmobilität (siehe Anhang)
Die Reduktion des Fördersatzes von 90% auf 75% der zuwendungsfähigen
erzeugt für den 2. BA eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils um
196.907,25 Euro im investiven Bereich, der im Jahr 2025 gedeckt werden
muss.
Darüber hinaus wurden für den 3. BA der Rheinuferneugestaltung ebenfalls
Teilmaßnahmen des Mobilitätssektors subsidiär der Förderrichtlinie
Nahmobilität zugeordnet. Einkalkuliert wurden Zuwendungsfähige Ausgaben
mit je 76.000 Euro in 2025 bzw. 2026.
Tabelle 4: 3. BA Rheinufer – Teil Nahmobilität (siehe Anhang)
Die Reduktion des Fördersatzes von 90% auf 75% der zuwendungsfähigen
Kosten erzeugt für den 3. BA eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils um je
11.400 Euro im investiven Bereich, der im Jahr 2025 bzw. 2026 gedeckt
werden muss.
Nach verwaltungsinterner Abstimmung kann die Deckung des im Jahr 2025 per
Saldo fehlenden Betrags von rd. 197.000 Euro aus Einsparungen im Budget
des Tiefbauamtes erfolgen. Die jeweils 11.400 Euro zusätzliche Deckung für
den 3. BA soll aus Einsparungen im Budget des Amts für Umwelt und
Stadtgrün erfolgen. Hierzu wird das Stadtplanungsamt als die
Förderprogramme bewirtschaftende Stelle in Kürze bei der Kämmerei einen
Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung einreichen.
Eine Deckung ist innerhalt des Dez. III gewährleistet. Der Finanzkasten stellt
aufgrund von Vereinfachungsgründen lediglich die Eigenanteile dar.Seite 3 von 7
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.09.02
Produktgruppenbezeichnung
bes. Städtebaurecht
Produkt
1.09.02.06
1.09.02.05
Produktbezeichnung
ISEK Bad Godesberg
Masterplan Innere Stadt
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 474.404,63
984.648,55
2.299.739,41
834.969,12
565.007,75
19.000,00
19.000,00
5610709023000/785200
5610709023000/785200
5610709023000/785200
5610709023000/785200
5610009028020/785200
5610009028050/785200
5610009028050/785200
2025
2026
2027
2028
2025
2025
2026
7.705,83
20.814,15
1.402.576,21
408.752,92
196.907,25
11.400,00
11.400,00
566*/78*
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
94.075,32
297.372,98
302.242,17
221.437,13
161000902/721000
161000902/721000
161000902/721000
161000902/721000
2025
2026
2027
2028
37.891,92
198.089,38
244.491,97
197.387,53
166*/72*
Einzahlungen /
Erträge
HaushaltsbelastungSeite 4 von 7
Seite 5
jährlich
Anlage/n
1 Tabelle 1-4 (öffentlich)Seite 5 von 7
Tabelle 1: Verteilung der
Fördermittel des ersten
Förderabschnitts
2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Bisherige Verteilung 103.851 € 149.948 € 399.022 € 410.678 € 441.024 € 326.673 € 268.920 €
Neue Verteilung: 223.144 € 322.025 € 859.195 € 883.560 € 944.428 € 697.927 € 574.675 €
Tabelle 2: Vergleich
Eigenanteile ISEK Bad
Godesberg „bisher“
(Haushalt) und „neu“
(Verringerung
Förderquote, höherer
erster
Finanzierungsabschnitt),
Angaben in €
2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Konsumtiv bisher 56.183,40 99.283,60 57.752,20 24.049,60 - - -
Konsumtiv neu 94.075,32 297.372,98 302.242,17 221.437,13 - - -
Zusätzl. Deckungs-erfordernis
konsumtiv 37.891,92 198.089,38 244.491,97 197.387,53 - - -
Investiv bisher 466.698,80 963.834,40 897.163,20 426.216,20 - - -
Investiv
neu
Zusätzl. Deckungs-erfordernis
investiv 7.705,83 20.814,15 1.402.576,21 408.752,92 -1.019.458,90* -760.452,75* -612.190,45*
Zusätzl. Deckungs-erfordernis
gesamt 45.597,75 218.903,53 1.647.068,18 606.140,45
-612.190,45*
-2.392.102,10*
474.404,63 984.648,55 2.299.739,41 834.969,12 -1.019.458,90* -760.452,75*Seite 6 von 7
*) Die kursiv gesetzten
Zahlen stellen zu
erwartende Zuflüsse von
Städtebaufördermitteln für
das ISEK Bad Godesberg
in den Jahren ab 2029
dar, für die bisher im
Haushalt keine
Einnahmeansätze
veranschlagt worden
sind.
Tabelle 3: 2. BA Rheinufer
– Teil Nahmobilität
Zuwendungsf.
Ausgaben:
Förderquot
e Fördersumme Eigenanteil
1.312.715 € Bisher:
90% 1.181.443,50 € 368.100,50 €
1.312.715 € Neu: 75% 984.536,25 € 565.007,75 €
Tabelle 4: 3. BA Rheinufer
– Teil Nahmobilität
Zuwendungsf.
Ausgaben:
Förderquot
e
Fördersumme
2025
Eigenanteil
2025
Fördersum
me 2026
Eigenanteil
2026
152.000 € Bisher:
90% 68.400 € 7.600 € 68.400 € 7.600 €
152.000 € Neu: 75% 57.000 € 19.000 € 57.000 € 19.000 €Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de