253626 · Mitteilungsvorlage
Information über verringerte Förderquoten a) ISEK Bad Godesberg b) Masterplan Innere Stadt 2.0, 2. und 3. BA Rheinuferpromenade, Teilförderung Nahmobilität
Kerndaten
- Nummer
- 253626
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 16.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Rheinufer
- Alt-Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253626 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Information über verringerte Förderquoten a) ISEK Bad Godesberg b) Masterplan Innere Stadt 2.0, 2. und 3. BA Rheinuferpromenade, Teilförderung Nahmobilität Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Kenntnisnahme Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Durch diese Mitteilungsvorlage möchte die Verwaltung darüber informieren, dass sich beim Projekt „Rheinuferpromenade, 2. und. 3. Bauabschnitt“ (Masterplan Innere Stadt 2.0) und „ISEK Bad Godesberg“ Veränderungen auf der Einnahmeseite ergeben haben, die per Saldo zu höheren Eigenanteilen der Stadt zur Finanzierung der Maßnahmen führen. zu a) ISEK Bad Godesberg Nachdem die Stadt Bonn über einen längeren Zeitraum für Maßnahmen der Städtebauförderung eine erhöhte Förderquote vom 80% erhalten hat, wurde sie für den Antrag auf Förderung des ISEK Bad Godesberg ab 2025 auf den Regelfördersatz von 60% zurückgesetzt. Die Grundlage hierfür ist der sogenannte Fördersatzerlass NRW, die Festlegung erfolgt durch den Landesbetrieb IT.NRW auf Grundlage der Indikatoren „Finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde“ (Haushaltslage und Steuerkraft) und „Arbeitslosenquote“ (im Verhältnis zum Landesdurchschnitt). Je nach Stand dieser Indikatoren werden auf den Regelfördersatz Zu- bzw. Abschläge von je 10 % gewährt. Auch für den Antrag 2026 wird für Bonn weiterhin der Regelfördersatz von 60% gelten. Wie sich der Fördersatz für die Stadt Bonn in den Folgejahren entwickelt, hängt von der Entwicklung der genannten Indikatoren ab. Bei der Anmeldung der Haushaltsmittel für das ISEK Bad Godesberg wurde noch mit dem bis dahin geltenden erhöhten Fördersatz von 80% kalkuliert. Da mittlerweile ca. die Hälfte der Kosten für die Umgestaltung der Fußgängerzone durch das Bundesprogramm AURAK (Förderquote 85%) finanziert werden soll, vermindert sich der Effekt auf den aktuellen städtischen Haushalt entsprechend (s.u.). Parallel hierzu wurde von der Bezirksregierung mitgeteilt, dass die Verteilung der Förderung auf die vorgesehenen zwei Förderabschnitte dahingehendSeite 1 von 7 Seite 2 verändert werden könne, dass der erste Förderabschnitt (unter Beibehaltung des Gesamtvolumens der Förderung in Höhe von 4.755.057 Euro) deutlich aufgestockt werden könne. Grund hierfür waren laut Bezirksregierung Rückläufer aus von anderen Kommunen nicht beanspruchten Fördermitteln. Hierdurch umfasst der erste Förderabschnitt nunmehr ein Volumen von 4.504.954 Euro statt zuvor 2.100.115 Euro. Der zweite Förderabschnitt umfasst nach dieser Änderung nur noch 250.103 Euro und wird voraussichtlich für das Jahr 2027 beantragt werden. Tabelle 1: Verteilung der Fördermittel des ersten Förderabschnitts (siehe Anhang) Der Vorteil dieser Änderung für die Stadt Bonn liegt darin, dass die Refinanzierung der Ausgaben, insbesondere für die Teile der Umgestaltung der Fußgängerzone, die nicht nach dem Programm AURAK (Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel) gefördert werden können, früher erfolgt als es nach der bisherigen Verteilung der Fördermittel auf die vorgesehenen Abschnitte möglich gewesen wäre. Die o.g. Entwicklungen überlagern sich und führen zusammen mit den Einnahmeerwartungen aus der AURAK-Förderung (Förderquote 85%) per Saldo zu folgender Entwicklung der für die Umsetzung des ISEK Bad Godesberg bereitzustellenden Eigenanteile (Vergleich zwischen der bisherigen Veranschlagung im Haushalt und dem veränderten Finanzierungsbedarf): Tabelle 2: Vergleich Eigenanteile ISEK Bad Godesberg „bisher“ (Haushalt) und „neu“ (Verringerung Förderquote, höherer erster Finanzierungsabschnitt), Angaben in € (siehe Anhang) *) Die kursiv gesetzten Zahlen stellen zu erwartende Zuflüsse von Städtebaufördermitteln für das ISEK Bad Godesberg in den Jahren ab 2029 dar, für die bisher im Haushalt keine Einnahmeansätze veranschlagt worden sind. Insgesamt nivelliert sich das Deckungserfordernis der erhöhten städtischen Eigenanteile aufgrund der Zuflüsse von Fördermitteln ab 2029 bis 2031 auf rd. 125.000 Euro. Gleichwohl ist festzuhalten, dass in den Jahren 2027 und 2028 in erheblichem Ausmaß zusätzliche, in der mittelfristigen Finanzplanung bisher nicht einkalkulierte Eigenanteile bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden müssen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung kann die Deckung des im Jahr 2025 per Saldo fehlenden Betrags von rd. 45.600 Euro aus Einsparungen im Budget des Tiefbauamtes erfolgen. Hierzu wird das Stadtplanungsamt als die Förderprogramme bewirtschaftende Stelle in Kürze bei der Kämmerei einen Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung einreichen. Die Deckung des im Jahr 2026 per Saldo im Haushalt nicht abgebildeten Betrags von rd. 219.000 Euro kann zum gegenwärtigen Stand noch nicht konkret benannt werden und wird sich voraussichtlich aus Beiträgen verschiedener Ämter des Dezernates III speisen müssen. Primär ist vorgesehen, dies aus den gegen Jahresende absehbaren nicht gebundenen Haushaltsresten auszugleichen.Seite 2 von 7 Seite 3 Unabhängig davon, dass der zusätzliche haushaltstechnische Deckungsbedarf wie oben dargestellt über die gesamte Laufzeit der Finanzierung gesehen gering ausfällt, ist festzuhalten, dass bei einer Beibehaltung der vorherigen Förderquote 1.585.019 Euro mehr an Fördermitteln in das Projekt geflossen wären. zu b) Masterplan Innere Stadt 2.0, 2. und 3. BA Rheinuferpromenade, Teilförderung Nahmobilität Im Zuge der Verhandlungen mit der Bezirksregierung über die Städtebauförderung des Masterplans Innere Stadt 2.0 war die Stadt aufgefordert, nach dem Subsidiaritätsprinzip für Teilmaßnahmen alternative Förderquellen heranzuziehen. Bei der Umgestaltung des Rheinufers konnte für Teilmaßnahmen im Verkehrsraum eine grundsätzliche Förderzusage nach der FöRi Nahmobilität erreicht werden, die nach dem damaligen Kenntnisstand mit einer Förderquote von 90% eingeplant wurde (im 1.BA wurde mit diesem Fördersatz gefördert). Entsprechende Förderanträge wurden von der Verwaltung gestellt. Nunmehr wurde nach einer aktuellen Information des Fördergebers für die Teilmaßnahme „Fahrradstraße“ vom Fördergeber mitgeteilt, dass die Förderquote von 90% auf 75% gesenkt werde. Dies hat folgende Auswirkungen auf den Eigenanteil: Tabelle 3: 2. BA Rheinufer – Teil Nahmobilität (siehe Anhang) Die Reduktion des Fördersatzes von 90% auf 75% der zuwendungsfähigen erzeugt für den 2. BA eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils um 196.907,25 Euro im investiven Bereich, der im Jahr 2025 gedeckt werden muss. Darüber hinaus wurden für den 3. BA der Rheinuferneugestaltung ebenfalls Teilmaßnahmen des Mobilitätssektors subsidiär der Förderrichtlinie Nahmobilität zugeordnet. Einkalkuliert wurden Zuwendungsfähige Ausgaben mit je 76.000 Euro in 2025 bzw. 2026. Tabelle 4: 3. BA Rheinufer – Teil Nahmobilität (siehe Anhang) Die Reduktion des Fördersatzes von 90% auf 75% der zuwendungsfähigen Kosten erzeugt für den 3. BA eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils um je 11.400 Euro im investiven Bereich, der im Jahr 2025 bzw. 2026 gedeckt werden muss. Nach verwaltungsinterner Abstimmung kann die Deckung des im Jahr 2025 per Saldo fehlenden Betrags von rd. 197.000 Euro aus Einsparungen im Budget des Tiefbauamtes erfolgen. Die jeweils 11.400 Euro zusätzliche Deckung für den 3. BA soll aus Einsparungen im Budget des Amts für Umwelt und Stadtgrün erfolgen. Hierzu wird das Stadtplanungsamt als die Förderprogramme bewirtschaftende Stelle in Kürze bei der Kämmerei einen Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung einreichen. Eine Deckung ist innerhalt des Dez. III gewährleistet. Der Finanzkasten stellt aufgrund von Vereinfachungsgründen lediglich die Eigenanteile dar.Seite 3 von 7 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.09.02 Produktgruppenbezeichnung bes. Städtebaurecht Produkt 1.09.02.06 1.09.02.05 Produktbezeichnung ISEK Bad Godesberg Masterplan Innere Stadt Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 474.404,63 984.648,55 2.299.739,41 834.969,12 565.007,75 19.000,00 19.000,00 5610709023000/785200 5610709023000/785200 5610709023000/785200 5610709023000/785200 5610009028020/785200 5610009028050/785200 5610009028050/785200 2025 2026 2027 2028 2025 2025 2026 7.705,83 20.814,15 1.402.576,21 408.752,92 196.907,25 11.400,00 11.400,00 566*/78* Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 94.075,32 297.372,98 302.242,17 221.437,13 161000902/721000 161000902/721000 161000902/721000 161000902/721000 2025 2026 2027 2028 37.891,92 198.089,38 244.491,97 197.387,53 166*/72* Einzahlungen / Erträge HaushaltsbelastungSeite 4 von 7 Seite 5 jährlich Anlage/n 1 Tabelle 1-4 (öffentlich)Seite 5 von 7 Tabelle 1: Verteilung der Fördermittel des ersten Förderabschnitts 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Bisherige Verteilung 103.851 € 149.948 € 399.022 € 410.678 € 441.024 € 326.673 € 268.920 € Neue Verteilung: 223.144 € 322.025 € 859.195 € 883.560 € 944.428 € 697.927 € 574.675 € Tabelle 2: Vergleich Eigenanteile ISEK Bad Godesberg „bisher“ (Haushalt) und „neu“ (Verringerung Förderquote, höherer erster Finanzierungsabschnitt), Angaben in € 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Konsumtiv bisher 56.183,40 99.283,60 57.752,20 24.049,60 - - - Konsumtiv neu 94.075,32 297.372,98 302.242,17 221.437,13 - - - Zusätzl. Deckungs-erfordernis konsumtiv 37.891,92 198.089,38 244.491,97 197.387,53 - - - Investiv bisher 466.698,80 963.834,40 897.163,20 426.216,20 - - - Investiv neu Zusätzl. Deckungs-erfordernis investiv 7.705,83 20.814,15 1.402.576,21 408.752,92 -1.019.458,90* -760.452,75* -612.190,45* Zusätzl. Deckungs-erfordernis gesamt 45.597,75 218.903,53 1.647.068,18 606.140,45 -612.190,45* -2.392.102,10* 474.404,63 984.648,55 2.299.739,41 834.969,12 -1.019.458,90* -760.452,75*Seite 6 von 7 *) Die kursiv gesetzten Zahlen stellen zu erwartende Zuflüsse von Städtebaufördermitteln für das ISEK Bad Godesberg in den Jahren ab 2029 dar, für die bisher im Haushalt keine Einnahmeansätze veranschlagt worden sind. Tabelle 3: 2. BA Rheinufer – Teil Nahmobilität Zuwendungsf. Ausgaben: Förderquot e Fördersumme Eigenanteil 1.312.715 € Bisher: 90% 1.181.443,50 € 368.100,50 € 1.312.715 € Neu: 75% 984.536,25 € 565.007,75 € Tabelle 4: 3. BA Rheinufer – Teil Nahmobilität Zuwendungsf. Ausgaben: Förderquot e Fördersumme 2025 Eigenanteil 2025 Fördersum me 2026 Eigenanteil 2026 152.000 € Bisher: 90% 68.400 € 7.600 € 68.400 € 7.600 € 152.000 € Neu: 75% 57.000 € 19.000 € 57.000 € 19.000 €Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de