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253620 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag zur Durchführung von Bürgerversammlungen zu Bauprojekten in Auerberg und Graurheindorf

Nummer
253620
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
07.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • An der Josefshöhe Straße· Auerberg, Bonn Hauptort
  • Salierweg Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Josephinum Straße· Castell, Bonn
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn
  • Schlesienstraße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Herseler Straße Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Friedrich-Wöhler-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 07.08.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.10.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 253620-01 ST Bürgerantrag: Antrag zur Durchführung von Bürgerversammlungen zu Bauprojekten in Auerberg und Graurheindorf

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
253620
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
06.08.2025
Bürgerantrag: Antrag zur Durchführung von
Bürgerversammlungen zu Bauprojekten in
Auerberg und Graurheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Beantragt wird Folgendes:
Ich beantrage (mit Datum vom 06.08.2025):
umgehend eine städtische Bürgerversammlung zu den anstehenden Großbau-
projekten (PH, Errichtung und Betrieb eines Busbetriebshofs, Klärschlamm
(Kläranlage „Salierweg“/Hafen), Bebauung Fahnenfabrik, Bau einer Straßen-
bahnlinie 63 in die Fr.-Wöhler Str./Josephinum, Sanierung und Abriss der
Nordbrücke, Ausbau der A565 in drei Teilabschnitten) und der damit einherge-
henden zusätzlichen Belastung der ohnehin überstrapazierten Infrastruktur des
südlichen („An der Josefshöhe“) und westlichen Auerbergs (zwischen Nord-
friedhof und Josephinum) sowie des südlichen Graurheindorfs, einzuberufen.
Thematisiert werden sollen dabei auch die Ergebnisse des aktuellen Lärmgut-
achtens für sämtliche Immobilien entlang der Straße „An der Josefshöhe“.
Der Versammlungsort ist im Stadtteil Auerberg zu wählen.
Ich beantrage zweitens:
die Informationsveranstaltung zur Kläranlage Salierweg nicht auf die kleine
Gruppe der unmittelbaren Anwohnerschaft der Kläranlage zu beschränken. Die
Anwohner der Straße „An der Josefshöhe“ und weiterer betroffener Straßenzü-
ge sind ebenfalls einzuladen.
Einzelheiten zu den Begründungen ergeben sich aus dem beigefügten Bürge-
rantrag.Seite 1 von 5
Seite 2
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 5
Von: >
Gesendet: Mittwoch, 6. August 2025 14:17
An: vl_bezvst_bonn_bv-bonn <bezvst.bonn@bonn.de>
Betreff: Bürgerantrag zur nächsten Sitzung der BV Bonn
Bürgerantrag betr. Bürgerversammlungen für Auerberg und Graurheindorf zu den
anstehenden Großbauprojekten
– zur nächsten Sitzung der BV Bonn am 02.09.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage (mit Datum vom 06.08.2025):
umgehend eine städtische Bürgerversammlung zu den anstehenden Großbauprojekten
(PH, Errichtung und Betrieb eines Busbetriebshofs, Klärschlamm (Kläranlage
„Salierweg“/Hafen), Bebauung Fahnenfabrik, Bau einer Straßenbahnlinie 63 in die Fr.-
Wöhler Str./Josephinum, Sanierung und Abriss der Nordbrücke, Ausbau der A565 in
drei Teilabschnitten) und der damit einhergehenden zusätzlichen Belastung der ohnehin
überstrapazierten Infrastruktur des südlichen („An der Josefshöhe“) und westlichen
Auerbergs (zwischen Nordfriedhof und Josephinum) sowie des südlichen
Graurheindorfs, einzuberufen.
Thematisiert werden sollen dabei auch die Ergebnisse des aktuellen Lärmgutachtens für
sämtliche Immobilien entlang der Straße „An der Josefshöhe“.
Der Versammlungsort ist im Stadtteil Auerberg zu wählen.
Begründung: Es wird einem schwindlig angesichts der immer länger werdenden Liste der
geplanten infrastrukturwirksamen Großbaustellen im Bonner Norden. Was bedeutet das in
LKW?
Den Autobahnanschluss an die A565 im Bereich Schlesienstraße hat die Kommunalpolitik
seinerzeit nicht gewollt und auch eine Ortsumgehung Herseler Str. ist am Widerstand von
Kommunalpolitik und einflussreichen Bürgern gescheitert. Infrastruktur: ist somit nicht
vorhanden und fällt auch nicht vom Himmel.
Einzelne Projekte lediglich unter „Bonn mach mit“ einzustellen, ist nicht zielführend. Die
hohe Anzahl (vermutlich nicht aufeinander abgestimmter) Großbaustellen bedingt für etliche
Straßen eine Mehrfachbelastung, die nur in der Gesamtschau aller Baumaßnahmen betrachtet
werden kann. Unbekannt ist bislang, welche (bereits hochgradig belasteten) Straßen mit
welchen Belastungen durch welche Großbaustellen zu rechnen haben. Der Rat und die
Bezirksvertretung Bonn waren bislang leider nicht mit dieser Problematik befasst.
Ich erinnere hiermit ausdrücklich an das Debakel um die Gronaulaster. Neben dem
seinerzeitigen Regierungspräsidenten Antwerpes war auch das Verwaltungsgericht Köln über
Monate mit der Angelegenheit befasst. Ein solches (für die Anwohner extrem belastendes)
Szenario darf sich nicht wiederholen.Seite 3 von 5
Ich verweise insoweit auf § 23 der Gemeindeordnung (GO) NRW:
„(1) Der Rat unterrichtet die Einwohner über die allgemein bedeutsamen
Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben
der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das
wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren,
sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke
und Auswirkungen unterrichtet werden.
(2) Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur
Äußerung und zur Erörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat
Versammlungen der Einwohner anberaumen, die auf Gemeindebezirke (Ortschaften)
beschränkt werden können.“
Eine Unterrichtung der Stadtteile Auerberg und Graurheindorf hat seit Jahrzehnten
nicht mehr stattgefunden.
Über die innerstädtischen Verkehrsregelungen (auch bei Projekten, die von der Autobahn
GmbH umgesetzt werden) im Vorfeld zu informieren, obliegt der Kommune.
Insoweit der Bonner General-Anzeiger in seiner Ausgabe vom 05.08.2025 unter der
Überschrift „SWB prüfen Verlagerung des Busbetriebshofs“ den SWB Sprecher mit den
Worten zitiert: „Das Friesdorfer Grundstück ist wertvoller als das [sic] Auerberg“, ist eine
derartige Versammlung, umso dringlicher, denn anscheinend hat die Gesundheit der
Anwohner der betroffenen Straßen (mal wieder) kein Preisschild. Belastbare Infrastruktur:
Fehlanzeige! Die Infrastruktur im Auerberg lässt die Errichtung eines Busbetriebshofs an der
Friedrich-Wöhler-Straße nicht zu.
Ich beantrage zweitens:
die Informationsveranstaltung zur Kläranlage Salierweg nicht auf die kleine Gruppe
der unmittelbaren Anwohnerschaft der Kläranlage zu beschränken. Die Anwohner der
Straße „An der Josefshöhe“ und weiterer betroffener Straßenzüge sind ebenfalls
einzuladen.
Begründung: Insoweit die Stadt Bonn auf ihrer Homepage ausführt: „ Die Stadtverwaltung
wird zu gegebener Zeit die Anwohner*innen der Kläranlage Salierweg zu einer
Informationsveranstaltung einladen. Es sollen die geplante Transportstrecke der Lkw,
die Häufigkeit und Tageszeiten der Fahrten, Maßnahmen zur Minimierung von
Lärmbelästigungen, mögliche Auswirkungen auf die Verkehrssituation sowie
technische Maßnahmen zur Minderung einer Geruchsbelästigung, wie Einhausung
und Abluftbehandlung an der Verladestation, dargestellt und erläutert werden.“
sehe ich darin einen Verstoß gegen § 23 GO NRW „Unterrichtung der Einwohner“.
In § 23 Abs. 2 S. 2 GO NRW wird zwar ausgeführt: „ Zu diesem Zweck kann der Rat
Versammlungen der Einwohner anberaumen, die auf Gemeindebezirke (Ortschaften)
beschränkt werden können.“, damit ist aber sicherlich nicht gemeint, dass die
Gemeindeordnung des Landes NRW den Ausschluss bestimmter Straßenzüge eines
Gemeindebezirks vorsieht oder gar die sog. Vermischung der Rechtsprechung
insoweit zweckentfremdet werden darf, als eine Zugangsbeschränkung zuSeite 4 von 5
Bürgerversammlungen erfolgt. Die Teilnahme darf nicht unverhältnismäßig
eingeschränkt werden.
Dies umso mehr, als die Stadt Bonn ihren Bürgern suggeriert hat, dass LKW-Transporte nicht
erforderlich wären, weil ein E-Schiff den Transport übernehmen würde.
Ich bitte darum, den Bürgern ein Forum zur Aussprache zu bieten und deren
zunehmende Sorgen und Nöte ernst zu nehmen.
In Bonn wohne ich seit mehr als drei Monaten.
Von meinem Rederecht mache ich Gebrauch.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen GrüßenSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 23:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de