253611-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Schutz der Baumbeete entlang der Koblenzer Straße, Bad Godesberg - Umsetzung von Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 253611-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Koblenzer Straße Hauptort
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253611-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Antrag: Schutz der Baumbeete entlang der Koblenzer Straße, Bad Godesberg - Umsetzung von Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag des BBB wie folgt Stellung: zu 1.: Die verwaltungsinterne Klärung dazu, welcher Fachbereich im vorliegenden Fall die Einhaltung der Gestaltungs- und Werbesatzung Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg in Bezug auf die Nutzung von öffentlichen Baumbeeten durch Gegenstände aus den dortigen Außengastronomien ordnungsbehördlich einfordern solle, hat sich leider länger hingezogen. In der Zwischenzeit hatte die Verwaltung in Ermangelung der entsprechenden Zuständigkeitsfestlegung keine Schritte zur Entfernung solcher Gegenstände aus den Baumbeeten eingeleitet. zu 2.: Inzwischen wurde festgelegt, dass für die Umsetzung der im BBB-Antrag aus März 2023 gewünschten Maßnahmen im Geltungsbereich der Gestaltungs- und Werbesatzung Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg die Bürgerdienste verantwortlich sind. Ordnungsbehördliche Verfahren gegen drei Gastronomen, die im Bereich der Koblenzer Straße unterschiedliche Gegenstände aus der Außengastronomie (Möbel, Blumenkübel und -töpfe, Weinfässer) in den Baumbeeten abgestellt hatten, sind nunmehr eingeleitet. Sofern die Gastronomen im weiteren Verlauf den Ordnungsverfügungen zuwiderhandeln sollten, wird die Verwaltung die Befolgung der Anordnungen im Wege des Verwaltungszwanges durchsetzen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de