253611 · Antrag
BBB-Antrag: Schutz der Baumbeete entlang der Koblenzer Straße, Bad Godesberg - Umsetzung von Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 253611
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 12.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Koblenzer Straße Hauptort
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- FDP-Änderungsantrag als Ergänzungsantrag zu DS 253611 BBB-Antrag: Schutz der Baumbeete entlang der Koblenzer Straße, Bad Godesberg - Umsetzung von Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg
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Volltext
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Antrag öffentlich 253611 Antragsteller/in: Jutta Acar BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg 06.08.2025, gez. BBM Wenzel BBB-Antrag: Schutz der Baumbeete entlang der Koblenzer Straße, Bad Godesberg - Umsetzung von Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Oberbürgermeisterin berichtet zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 27.08.2025, warum - der mit Drucksache 222291 - gefasste Beschluss von März 2023, nachdem die Nutzung von Baumbeeten zu gewerblichen Zwecken zu unterbinden ist, bis heute unerledigt geblieben ist und die Stadt Bonn in der Koblenzer Straße seit Jahren wissentlich das Unterlaufen des § 13 Absatz 11 Abschnitt 4 der Bad Godesberger Gestaltungssatzung duldet, nachdem Baumbeete von Straßenbäumen grundsätzlich von jeglicher Außengastronomie freizuhalten sind, - die Oberbürgermeisterin zwar medienwirksam zum Schutz der Baumbeete aufruft, nötige Kontrollen und Schutzmaßnahmen aber schuldhaft unterlässt (Pressemitteilung Juni 2023) - sämtliche E-Mail-Anfragen der Antragsteller an die Stadtverwaltung in der Sache seit 2023 bis dato ohne jegliche Reaktion geblieben sind. 2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, umgehend die Ansprache der betreffenden Gastronomiebetriebe, welche regelwidrig Baumbeete nutzen, vorzunehmen und die Einhaltung der Vorschriften (z.B. durch geeignete Bußgelder) durchzusetzen bzw. bei fruchtlosem Verlauf von Sanktionen bauliche Maßnahmen (z.B. Schutzeinfassung der Baumbeete mittels gelochter Stahlkanten mit Punktfundamenten mit Begrünung; kein Gras!) zur Abhilfe zu ergreifen. Nötige Haushaltsmittel sind aus dem Klimabudget bereitzustellen. Begründung Erfolgt mündlich. Auf die nachstehenden Quellen wird im Übrigen verwiesen: Quellen: BBB-Antrag DS 222291 von März 2023 beschlossenSeite 1 von 2 Seite 2 Beschlusskontrolle: nicht erledigt Gestaltungssatzung Bad Godesberg (11) Die Baumbeete von Straßenbäumen sind grundsätzlich von jeglicher Außengastronomie freizuhalten. Der Bereich des Moltkeplatzes unter den Kopflinden stellt eine besondere Situation dar und ist für eine Außengastronomie geeignet. Sofortprogramm für Straßenbäume DS 212091-06 „...Die Verwaltung wird gebeten, sukzessive im Rahmen der Baumkontrollen den kostengünstigen und effektiven Schutz von Baumscheiben voranzutreiben. …“ Beschlusskontrolle – nicht erledigt: Pressemitteilung Juni 2023: "...Das Amt für Umwelt und Stadtgrün bittet dringend darum, die unbefestigten Beete um die Straßenbäume zu schonen. Diese dürfen zum Schutz der Bäume nicht überfahren werden. Auch das Abstellen von Fahrrädern am Stamm und das Ablagern von Sperrmüll schädigt die Bäume...." Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de