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253611 · Antrag

BBB-Antrag: Schutz der Baumbeete entlang der Koblenzer Straße, Bad Godesberg - Umsetzung von Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg

Nummer
253611
Art
Antrag
Veröffentlicht
12.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 12.08.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.01.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253611-02 ST FDP-Änderungsantrag als Ergänzungsantrag zu DS 253611 BBB-Antrag: Schutz der Baumbeete entlang der Koblenzer Straße, Bad Godesberg - Umsetzung von Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg
  2. 253611-01 AA FDP-Änderungsantrag als Ergänzungsantrag zu DS 253611 BBB-Antrag: Schutz der Baumbeete entlang der Koblenzer Straße, Bad Godesberg - Umsetzung von Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg
  3. 253611-04 BBB-Antrag: Schutz der Baumbeete entlang der Koblenzer Straße, Bad Godesberg - Umsetzung von Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg
  4. 253611-03 ST BBB-Antrag: Schutz der Baumbeete entlang der Koblenzer Straße, Bad Godesberg - Umsetzung von Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg

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Antrag
öffentlich
253611
Antragsteller/in:
Jutta Acar
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
06.08.2025, gez. BBM Wenzel
BBB-Antrag: Schutz der Baumbeete entlang der
Koblenzer Straße, Bad Godesberg - Umsetzung
von Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung
Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Oberbürgermeisterin berichtet zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad
Godesberg am 27.08.2025, warum
- der mit Drucksache 222291 - gefasste Beschluss von März 2023, nachdem
die Nutzung von Baumbeeten zu gewerblichen Zwecken zu unterbinden ist, bis
heute unerledigt geblieben ist und die Stadt Bonn in der Koblenzer Straße seit
Jahren wissentlich das Unterlaufen des § 13 Absatz 11 Abschnitt 4 der Bad
Godesberger Gestaltungssatzung duldet, nachdem Baumbeete von
Straßenbäumen grundsätzlich von jeglicher Außengastronomie freizuhalten
sind,
- die Oberbürgermeisterin zwar medienwirksam zum Schutz der Baumbeete
aufruft, nötige Kontrollen und Schutzmaßnahmen aber schuldhaft unterlässt
(Pressemitteilung Juni 2023)
- sämtliche E-Mail-Anfragen der Antragsteller an die Stadtverwaltung in der
Sache seit 2023 bis dato ohne jegliche Reaktion geblieben sind.
2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, umgehend die Ansprache der
betreffenden Gastronomiebetriebe, welche regelwidrig Baumbeete nutzen,
vorzunehmen und die Einhaltung der Vorschriften (z.B. durch geeignete
Bußgelder) durchzusetzen bzw. bei fruchtlosem Verlauf von Sanktionen
bauliche Maßnahmen (z.B. Schutzeinfassung der Baumbeete mittels gelochter
Stahlkanten mit Punktfundamenten mit Begrünung; kein Gras!) zur Abhilfe zu
ergreifen. Nötige Haushaltsmittel sind aus dem Klimabudget bereitzustellen.
Begründung
Erfolgt mündlich. Auf die nachstehenden Quellen wird im Übrigen verwiesen:
Quellen:
BBB-Antrag DS 222291 von März 2023 beschlossenSeite 1 von 2
Seite 2
Beschlusskontrolle: nicht erledigt
Gestaltungssatzung Bad Godesberg
(11) Die Baumbeete von Straßenbäumen sind grundsätzlich von jeglicher
Außengastronomie freizuhalten. Der Bereich des Moltkeplatzes unter den
Kopflinden stellt eine besondere Situation dar und ist für eine
Außengastronomie geeignet.
Sofortprogramm für Straßenbäume DS 212091-06 „...Die Verwaltung wird
gebeten, sukzessive im Rahmen der Baumkontrollen den kostengünstigen und
effektiven Schutz von Baumscheiben voranzutreiben. …“
Beschlusskontrolle – nicht erledigt:
Pressemitteilung Juni 2023:
"...Das Amt für Umwelt und Stadtgrün bittet dringend darum, die unbefestigten
Beete um die Straßenbäume zu schonen. Diese dürfen zum Schutz der Bäume
nicht überfahren werden. Auch das Abstellen von Fahrrädern am Stamm und
das Ablagern von Sperrmüll schädigt die Bäume...."
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de