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253607 · Antrag

Koalitionsantrag: Umsetzung der EU-Verordnung über Kurzzeitvermietungen – rechtzeitige kommunale Vorbereitung und Implementierung

Nummer
253607
Art
Antrag
Veröffentlicht
06.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 06.08.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.08.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.08.2025 Anregung
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Untergeordnet

  1. 253607-01 ST Koalitionsantrag: Umsetzung der EU-Verordnung über Kurzzeitvermietungen – rechtzeitige kommunale Vorbereitung und Implementierung

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Antrag
öffentlich
253607
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Stefan Freitag
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Alois Saß
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Karin Willnauer
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
06.08.2025
Koalitionsantrag: Umsetzung der EU-Verordnung
über Kurzzeitvermietungen – rechtzeitige
kommunale Vorbereitung und Implementierung
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
27.08.2025 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, sich rechtzeitig und umfassend auf die
Umsetzung der neuen EU-Verordnung über Kurzzeitvermietungen (Short-Term
Rentals, STR) vorzubereiten und hierzu insbesondere folgende Schritte
einzuleiten:
1. Analyse der Auswirkungen der STR-Verordnung auf bestehende lokale
Regelungen, insbesondere die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Bonn;
2. Prüfung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die
Nutzung der europaweit vorgesehenen Registrierungs-, Übermittlungs- und
Kontrollmechanismen (z.￿B. Registrierungsnummern, digitale Schnittstellen zu
Plattformen);
3. Entwicklung von rechtssicheren Kriterien zur Begrenzung und Steuerung von
Kurzzeitvermietungen, insbesondere in betroffenen Stadtteilen mit
angespanntem Wohnungsmarkt;
4. Dialog mit Bund, Land und kommunalen Spitzenverbänden, um die
kommunalen Interessen bei der nationalen Umsetzung der Verordnung zu
vertreten;
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Die im April 2024 vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung zur
Regulierung von Kurzzeitvermietungen (STR-Verordnung) zielt auf eine
verbesserte Kontrolle und Transparenz von Online-Plattformen wie Airbnb oder
Booking.com. Sie verpflichtet Plattformen zur Registrierung ihrer Anbieter:
innen, zur Datenübermittlung an die zuständigen Behörden sowie zur
Einhaltung kommunaler Vorgaben.
Die Verordnung tritt 2026 in Kraft. Um die neuen Spielräume wirksam nutzen zu
können – insbesondere für Datenauswertung, Kontrolle, Wohnraumschutz und
Durchsetzung kommunaler Interessen – ist es notwendig, dass sich die Stadt
Bonn frühzeitig auf deren Umsetzung vorbereitet.
Insbesondere in Stadtteilen mit hohem Druck auf den Wohnungsmarkt und
zunehmender Verdrängung durch touristische Kurzzeitvermietung braucht es
eine gezielte und digital gestützte Steuerung, die über das derzeitige
Regelwerk hinausgeht. Die STR-Verordnung schafft hierfür erstmals
verbindliche und wirksame Rahmenbedingungen auf EU-Ebene.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de