253607 · Antrag
Koalitionsantrag: Umsetzung der EU-Verordnung über Kurzzeitvermietungen – rechtzeitige kommunale Vorbereitung und Implementierung
Kerndaten
- Nummer
- 253607
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 06.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Antrag öffentlich 253607 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Stefan Freitag SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Alois Saß DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Karin Willnauer Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 06.08.2025 Koalitionsantrag: Umsetzung der EU-Verordnung über Kurzzeitvermietungen – rechtzeitige kommunale Vorbereitung und Implementierung Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.08.2025 Anregung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, sich rechtzeitig und umfassend auf die Umsetzung der neuen EU-Verordnung über Kurzzeitvermietungen (Short-Term Rentals, STR) vorzubereiten und hierzu insbesondere folgende Schritte einzuleiten: 1. Analyse der Auswirkungen der STR-Verordnung auf bestehende lokale Regelungen, insbesondere die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Bonn; 2. Prüfung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der europaweit vorgesehenen Registrierungs-, Übermittlungs- und Kontrollmechanismen (z.B. Registrierungsnummern, digitale Schnittstellen zu Plattformen); 3. Entwicklung von rechtssicheren Kriterien zur Begrenzung und Steuerung von Kurzzeitvermietungen, insbesondere in betroffenen Stadtteilen mit angespanntem Wohnungsmarkt; 4. Dialog mit Bund, Land und kommunalen Spitzenverbänden, um die kommunalen Interessen bei der nationalen Umsetzung der Verordnung zu vertreten; BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Die im April 2024 vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen (STR-Verordnung) zielt auf eine verbesserte Kontrolle und Transparenz von Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com. Sie verpflichtet Plattformen zur Registrierung ihrer Anbieter: innen, zur Datenübermittlung an die zuständigen Behörden sowie zur Einhaltung kommunaler Vorgaben. Die Verordnung tritt 2026 in Kraft. Um die neuen Spielräume wirksam nutzen zu können – insbesondere für Datenauswertung, Kontrolle, Wohnraumschutz und Durchsetzung kommunaler Interessen – ist es notwendig, dass sich die Stadt Bonn frühzeitig auf deren Umsetzung vorbereitet. Insbesondere in Stadtteilen mit hohem Druck auf den Wohnungsmarkt und zunehmender Verdrängung durch touristische Kurzzeitvermietung braucht es eine gezielte und digital gestützte Steuerung, die über das derzeitige Regelwerk hinausgeht. Die STR-Verordnung schafft hierfür erstmals verbindliche und wirksame Rahmenbedingungen auf EU-Ebene. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de