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253606 · Beschlussvorlage

Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2022

Nummer
253606
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Breite Straße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Baunscheidtstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253606
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt
Bonn für das Jahr 2022
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 116 i. V. m. § 95 GO NRW
zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Gesamtabschlusses 2022 zur
Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Begründung
Die Gemeinde hat gemäß § 116 GO NRW i.V.m. § 50 ff. KomHVO NRW für
den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und
Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die
Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres sowie die
Jahresabschlüsse aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche
(öffentlich-rechtliche und privatrechtliche) zu konsolidieren. Gemäß § 116 GO
NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der
Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem
Eigenkapitalspiegel und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der
Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW ist dem Gesamtabschluss
beizufügen.
Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht sind nach § 116 Abs. 7 GO
NRW innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag
aufzustellen.
Die Aufstellung und Einbringung des Gesamtabschlusses 2022 erfolgte
unmittelbar nach Fertigstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 (vgl.
DS-Nrn. 242328 und 253263).
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2022 schließt mit einem positiven
Gesamtjahresergebnis im Konzern in Höhe von 9.807 TEUR ab.
Unter Berücksichtigung des anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Er-Seite 1 von 172
Seite 2
gebnisses in Höhe von -19.618 TEUR beläuft sich das Gesamtjahresergebnis
laut Bilanz auf -9.811 TEUR (Vorjahr 36.620 TEUR).
Die Gesamtbilanz 2022 weist eine Bilanzsumme von 6.375.805 TEUR und eine
Allgemeine Rücklage von 883.026 TEUR aus.
Der Gesamtabschluss 2022 wird dem Rat nach Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung zugeleitet.
Anlage/n
1 Lagebericht Gesamtabschluss 2022 (öffentlich)Seite 2 von 172
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Gesamtabschluss
2022
Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und GesamtlageberichtSeite 3 von 172
2
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ................................................................................................................................................................................................ 5
2. Gesamtbilanz ............................................................................................................................................................................................ 7
3. Gesamtergebnisrechnung....................................................................................................................................................................... 12
4. Gesamtanhang ....................................................................................................................................................................................... 14
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag.......................................................................................................... 15
4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis ...................................................................................................................................................... 16
4.2.1 Allgemeine Ausführungen .................................................................................................................................................................. 16
4.2.2 Verbundene Unternehmen................................................................................................................................................................. 23
4.2.3 Assoziierte Unternehmen................................................................................................................................................................... 24
4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ......................................................................................................................................... 26
4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ........................................................................................................................ 30
4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz .................................................................................................................. 33
4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung ............................................................................................... 73
4.7 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................................................ 90
4.8 Organe und Mitgliedschaften ................................................................................................................................................................ 96
5. Anlage zum Gesamtanhang ................................................................................................................................................................. 125
6. Gesamtlagebericht ................................................................................................................................................................................ 132
6.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................................................ 133Seite 4 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
6.2 Geschäftsverlauf ................................................................................................................................................................................. 133
6.2.1 Aufgabenfelder im Konzern Bundesstadt Bonn ............................................................................................................................... 133
6.2.2 Wesentliche Informationen aus den Tochterunternehmen der Bundesstadt Bonn .......................................................................... 140
6.3 Darstellung der Gesamtlage des Konzerns ........................................................................................................................................ 146
6.3.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ............................................................................................................................................ 146
6.3.2 Ertrags- und Aufwandssituation ....................................................................................................................................................... 150
6.3.3 Finanzgesamtlage ........................................................................................................................................................................... 152
6.4 Kennzahlenanalyse ............................................................................................................................................................................ 152
6.4.1 Kennzahlen zur hauswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................................................................... 153
6.4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage ...................................................................................................................................................... 155
6.4.3 Kennzahlen zur Finanzlage ............................................................................................................................................................. 156
6.4.4 Kennzahlen zur Ertragslage............................................................................................................................................................. 158
6.5 Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung ............................................................................................................................. 159
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. 167Seite 5 von 172
4
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Bestätigungserklärung
Gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 5 GO NRW ist von der Gemeinde ein Gesamtabschluss aufzustellen und vom
Oberbürgermeister zu bestätigen.
Aufgestellt:
Bonn, 30.07.2025 ______gez. Fark_______
Michael Fark, Stadtkämmerer
Bestätigt:
Bonn, 31.07.2025 ______gez. Fuchs_________
i.V. Wolfgang Fuchs, StadtdirektorSeite 6 von 172
5
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
1. EinführungSeite 7 von 172
6
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Mit der Umstellung der Rechnungslegung für kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen auf das Neue Kommunale Finanzmanage-
ment (NKF) wurden gleichzeitig Regelungen zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses getroffen. Ziel des Gesamtabschlusses
ist es, einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage zu vermitteln, indem alle aus der
Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche neben weiteren wirtschaftlichen Beteiligungen in die Betrachtung einzubeziehen sind.
Damit soll gewährleistet werden, dass der Gesamtabschluss sämtliche Tätigkeitsbereiche der Gemeinde unabhängig von Organisations-
oder Rechtsform so darstellt, als ob es sich um eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit „Konzern Kommune“ handelt. Zum Gesamtab-
schluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstän-
digten Aufgabenbereiche (vAB) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Der Gesamtabschluss besteht aus
1. der Gesamtergebnisrechnung,
2. der Gesamtbilanz,
3. dem Gesamtanhang,
4. der Kapitalflussrechnung und
5. dem Eigenkapitalspiegel.
Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Gesamtlagebericht aufzustellen.
Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung eines Beteiligungsberichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthal-
tenen Informationen somit jedoch aus dem Gesamtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin
als Informationsquelle aufzustellen. Der Beteiligungsbericht 2022 ist als eigener Bericht (siehe Drucksache Nr. 231911 im Bonner Ratsin-
formationssystem) beigefügt.Seite 8 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
2. GesamtbilanzSeite 9 von 172
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Gesamtabschluss 2022 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 10 von 172
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Gesamtabschluss 2022 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 11 von 172
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Gesamtabschluss 2022 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 12 von 172
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Gesamtabschluss 2022 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 13 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
3. GesamtergebnisrechnungSeite 14 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt BonnSeite 15 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
4. GesamtanhangSeite 16 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag
Die Gemeinde hat gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 50 KomHVO NRW für den Schluss eines jeden Haushalts-
jahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung
(GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres sowie die Jahresabschlüsse
aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche (öffentlich-rechtliche und privatrechtliche) zu konsolidieren. Gemäß § 116 Abs.
2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, dem Eigenkapital-
spiegel und der Kapitalflussrechnung und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung des
Beteiligungsberichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthaltenen Informationen somit jedoch aus dem Ge-
samtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin als Informationsquelle aufzustellen. Der erste
Gesamtabschluss war zum Stichtag 31.12.2010 aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn legt den konsolidierten Abschluss 2022 aller wesentlichen Konzernorganisationen und der Kernverwaltung vor. In
diesen wurden die Kernverwaltung, drei städtische Sondervermögen, zehn voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen sowie zwei
assoziierte Unternehmen einbezogen.
Wie der handelsrechtliche Konzernabschluss soll auch der Gesamtabschluss die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde und ihrer Unternehmen so darstellen, als ob es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt. Aus diesem Grund sind die kon-
zerninternen Leistungsbeziehungen zwischen der Kernverwaltung und ihren Töchtern sowie zwischen den Töchtern untereinander zu
eliminieren. Diese Aufrechnung der internen Beziehungen wird nur bei den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises vorgenommen
(siehe hierzu die Erläuterungen unter 4.2.1).
Für nähere Informationen zu den einzelnen Beteiligungen der Bundesstadt Bonn wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen.
Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Organisationen entspricht dem Kalenderjahr. Grundsätzlich gilt, dass Betriebe,
deren Abschlussstichtage um mehr als drei Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweichen, auf Basis von Zwischen-
abschlüssen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember) in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind.Seite 17 von 172
16
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Bezüglich dieser Regelung gibt es lediglich für Betriebe im Kulturbereich Ausnahmen. Bei diesen kann – gleichbleibender Geschäftsverlauf
vorausgesetzt – von der Aufstellung eines Zwischenabschlusses abgesehen werden, sofern deren Abschlussstichtag um mehr als drei
Monate, aber nicht mehr als sechs Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweicht. Das Theater der Bundesstadt Bonn
stellt seinen Jahresabschluss zum Stichtag 31. Juli auf. Das Geschäftsjahr ist wie im Kulturbereich üblich an die Spielzeit gekoppelt, sodass
auf die Erstellung eines Zwischenabschlusses, auch infolge des gleichbleibenden Geschäftsverlaufs, verzichtet wird. Vorgänge von be-
sonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Theaters der Bundesstadt Bonn haben sich zwischen dem Ab-
schlussstichtag des Theaters am 31. Juli 2022 und dem Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses am 31. Dezember 2022 nicht ergeben.
Bei den assoziierten Unternehmen (Equity-Gesellschaften) wurden die Jahresabschlüsse zum 31.12.2022 zu Grunde gelegt.
Die Gesamtergebnisrechnung ist nach den Vorschriften des NKF in Anlehnung an handelsrechtliche Regelungen (Gesamtkostenverfah-
ren) gegliedert.
Der Gesamtabschluss wird in EUR aufgestellt. Alle Beträge sind – soweit nicht anders angegeben – in EUR ausgewiesen.
Technisch wird die Erstellung des Gesamtabschlusses bei der Bundesstadt Bonn durch die SAP-Komponente SEM-BCS (Strategic Enter-
prise Management - Business Consolidation Services) unterstützt.
4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis
4.2.1 Allgemeine Ausführungen
Ausgangspunkt für die Bestimmung des Konsolidierungskreises der Bundesstadt Bonn ist die örtliche Beteiligungsstruktur zum 31.12.2022.
Diese Beteiligungsstruktur bietet einen Überblick über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Bundesstadt Bonn. Es
werden die Beziehungen sowohl zu den privatrechtlichen Betrieben als auch den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit ihren Beteili-
gungsquoten und prozentualen Verflechtungen dargestellt.Seite 18 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Ferner müssen die Verbindungen zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. Zweckverbände) oder
den rechtlich selbstständigen Stiftungen berücksichtigt werden. Diese müssen im Rahmen der Bestimmung des Konsolidierungskreises
gesondert betrachtet werden.
Eine Ausnahme besteht bei den örtlichen Sparkassen. Diese dürfen weder in den Einzelabschluss noch in den Gesamtabschluss aufge-
nommen werden. Die Sparkassen und ihre Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen sind somit im Gesamtabschluss nicht zu berücksich-
tigen und werden wie fremde Dritte behandelt.
Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gem. § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW
Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sind gem. § 51 KomHVO NRW im Rahmen der Vollkon-
solidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen. Verbundene Unternehmen des Privatrechts einer Kommune sind im Rahmen der
Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder die Kom-
mune einen beherrschenden Einfluss nach dem Control-Konzept ausüben kann (§ 51 Abs. 2 KomHVO NRW).
Konzept der einheitlichen Leitung:
Um ein verbundenes Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbeziehen zu können, muss dieses unter
der einheitlichen Leitung der Kommune stehen.
Eine einheitliche Leitung liegt in der Regel vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:
• Die Kommune stimmt ihre Aufgabenerfüllung mit der Aufgabenerfüllung, die dem Unternehmen übertragen wurde, ab und kann im
Zweifel ihre Interessen durchsetzen.
• Es besteht nicht allein die Möglichkeit der Einflussnahme, sondern sie wird auch tatsächlich ausgeübt.
• Der Einfluss wird allein von der Kommune ausgeübt und nicht gemeinschaftlich mit anderen.Seite 19 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Control-Konzept:
Ein beherrschender Einfluss durch die Kommune wird zwingend vermutet, wenn eine der Kontrollmöglichkeiten des § 51 Abs. 2. S. 2
Nr. 1-3 KomHVO NRW gegeben ist.
Diese Kontrollrechte liegen vor, wenn der Kommune
• die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht,
• das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen
und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder
• das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss aufgrund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertra-
ges oder aufgrund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuüben.
Im Gegensatz zu den Voraussetzungen der „einheitlichen Leitung" ist es hier nicht zwingend erforderlich, dass der Einfluss der Kommune
auch tatsächlich ausgeübt wird.
Die Bundesstadt Bonn hat sich zunächst an den Stimmrechtsverhältnissen, d.h. den Beteiligungsquoten nach dem Control-Konzept orien-
tiert. Bei den Gesellschaften, deren Beteiligungsquote mehr als 50 % betrug, wurde geprüft, ob das Stimmrechtsverhältnis der Beteili-
gungsquote entspricht. Dies konnte anhand der Dokumentation in den Beteiligungsakten verifiziert werden. Aufgrund der Mehrheit der
Stimmrechte wurden diese Gesellschaften dann in den Vollkonsolidierungskreis übernommen.Seite 20 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Voraussetzungen für die Equity-Methode gem. § 51 Abs. 3 KomHVO NRW
Sind die Voraussetzungen für eine Vollkonsolidierung nicht erfüllt, kann der betroffene Betrieb unter bestimmten Bedingungen nach der
Equity-Methode einbezogen werden. Dazu muss ein assoziiertes Unternehmen vorliegen, das unter dem maßgeblichen Einfluss der Kom-
mune steht.
Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn
• ein in den Gesamtabschluss einbezogener Betrieb eine Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) an einem anderen
nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Betrieb hält und
• tatsächlich einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des anderen Betriebes ausübt, wobei das Vorliegen
des maßgeblichen Einflusses bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % vermutet wird.
Zur Ermittlung der Unternehmen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden sollen, hat sich die Bundesstadt Bonn vorrangig an den
Stimmrechtsverhältnissen orientiert. Beteiligungen, an denen die Kernverwaltung unmittelbar oder mittelbar mehr als 20 % und bis zu 50 %
der Anteile hält, wurden zunächst den assoziierten Unternehmen zugeordnet. Darüber hinaus wurde anhand der Gesellschaftsverträge
und sonstiger Unterlagen geprüft, ob auf die hier eingeordneten Unternehmen ein maßgeblicher Einfluss seitens der Bundesstadt Bonn
ausgeübt werden kann.
Die Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen der assoziierten Unternehmen werden in den Konsolidierungskreis der Bundesstadt Bonn
nicht einbezogen, weil auf diese seitens der Stadt kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Es sind nur solche Beteiligungen
als assoziierte Unternehmen zu behandeln, auf die ein in den Gesamtabschluss einbezogenes vollkonsolidiertes Unternehmen einen
maßgeblichen Einfluss ausübt.Seite 21 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost)
Hat die Kommune nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf einen kommunalen Betrieb, ist dieser als Beteiligung zu fortgeführten
Anschaffungskosten (at cost) zu bilanzieren. Das Gleiche gilt für Betriebe, bei denen das Einbeziehungswahlrecht aufgrund untergeord-
neter Bedeutung gem. § 116b GO NRW in Anspruch genommen wird.
Alle Unternehmen, an denen die Bundesstadt Bonn mit einer Beteiligungsquote von weniger als 20 % beteiligt ist, werden zu fortgeführten
Anschaffungskosten in der Gesamtbilanz angesetzt. Im Rahmen der Prüfung der at cost-Beteiligungen wird ausgeschlossen, dass bei
diesen Betrieben ein maßgeblicher oder beherrschender Einfluss bzw. eine besondere Beteiligungsabsicht seitens der Stadt besteht.
Überprüfung der Wesentlichkeit
Gem. § 116b GO NRW muss ein Unternehmen nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden, sofern es für die Verpflichtung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune zu vermitteln,
von untergeordneter Bedeutung ist.
Im Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses (vgl. Fallstudie Stadt Essen) werden Schwellenwerte von 3 % bis 5 %
der summierten Ergebnisse aller Betriebe, die von untergeordneter Bedeutung sind, als Maßgröße dafür verwendet, ob ein Betrieb in den
Konzernabschluss einbezogen wird oder nicht. Konkrete Vorgaben auf welche Kennzahlen bzw. Kriterien sich diese Schwellenwerte be-
ziehen, werden allerdings nicht pauschal bestimmt, sondern sollen sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten.
Bei der Prüfung der Wesentlichkeit werden alle Beteiligungen der Bundesstadt Bonn einbezogen, die grundsätzlich aufgrund der o.g.
Prüfschritte voll bzw. at-equity zu konsolidieren wären. Hierzu werden zunächst bestimmte Kriterien festgelegt, an denen die
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gemessen werden kann.Seite 22 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Die Beurteilung der Wesentlichkeit wird anhand der Anteile an den summierten Werten der folgenden Kriterien vorgenommen:
• Fremdkapital
Rückstellungen, Verbindlichkeiten, hälftig Sonderposten mit Rücklageanteil, passiver Rechnungsabgrenzungsposten
• Bilanzsumme
• Ordentliche Erträge
Bundesstadt Bonn: Analog dem Muster zur Gesamtergebnisrechnung; Umsatzerlöse, aktivierte Eigenleistungen/Änderung des Be-
standes an unfertigen Leistungen, sonstige betriebliche Erträge, Finanzerträge (in Anlehnung an die Gliederung der Gesamtergeb-
nisrechnung)
• Ordentliche Aufwendungen
Bundesstadt Bonn: Analog dem Muster zur Gesamtergebnisrechnung; Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sons-
tiger betrieblicher Aufwand, Finanzaufwand (in Anlehnung an die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung)
Zudem werden die Jahresergebnisse betrachtet, um neben den ordentlichen Aufwendungen und Erträgen auch die außerordentlichen
Geschäftsvorfälle analysieren zu können. Auf eine Bildung von Verhältniszahlen wird in diesem Fall aber verzichtet, da sich bei einer
Summierung negative und positive Jahresergebnisse saldieren und somit keine schlüssigen Verhältniszahlen liefern können.Seite 23 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Vereinfachend wird von den nicht konsolidierten Einzelabschlüssen der Unternehmen ausgegangen, d.h. die jeweiligen Werte werden vor
den durchzuführenden Konsolidierungsmaßnahmen (brutto) ins Verhältnis zueinander gesetzt.
In einem ersten Schritt wird der Einzelabschluss der Bundesstadt Bonn zum 31.12.2022 mit den Abschlüssen nach Handelsrecht dem
Grunde nach voll zu konsolidierenden Unternehmen aufaddiert. Daraus ergibt sich eine Summenbilanz bzw. Summenergebnisrechnung
als Ausgangspunkt für eine prozentuale Beurteilung der einzelnen zu konsolidierenden Betriebe.
Tabellarisch werden die o.g. Kriterien zur Prüfung der Wesentlichkeit der voll zu konsolidierenden Unternehmen anhand absoluter und
relativer Werte überprüft. Anhand der Zahlenwerte wird jedes einzelne Unternehmen hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung geprüft.
Anschließend erfolgt eine Gesamtbetrachtung: Die ermittelte Gesamtbilanzsumme wird ins Verhältnis zur Summe der Einzelbilanzen bzw.
aggregierten Größen der Unternehmen gesetzt, die dem Grunde nach von untergeordneter Bedeutung sind. Die ins Verhältnis zur Sum-
menbilanz gesetzten Kenngrößen liegen unterhalb von 5 %. Die entsprechenden Unternehmen werden daher aus dem Konsolidierungs-
kreis eliminiert.
In einem zweiten Schritt erfolgt die Untersuchung der assoziierten Unternehmen. Dabei werden alle assoziierten Unternehmen einer Ein-
zelbetrachtung und anschließend einer Gesamtbetrachtung hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenzen unterzogen mit dem Ergebnis, dass
kein assoziiertes Unternehmen über der Wesentlichkeitsgrenze liegt.
Im letzten Schritt wird nochmals eine Gesamtbetrachtung aller verbundenen und assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeu-
tung vorgenommen. Auch hier liegen die Prozentsätze unterhalb von 5 %.Seite 24 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
4.2.2 Verbundene Unternehmen
Der für den Gesamtabschluss abgegrenzte Vollkonsolidierungskreis umfasst zum 31.12.2022 neben der Kernverwaltung der Bundesstadt
Bonn folgende drei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen (Sondervermögen), neun privatwirtschaftlich organisierte verbundene Unterneh-
men sowie eine AöR:
Verbundene, voll zu konsolidierende Unternehmen / Sondervermögen Anteil am
Kapital in %
Sitz der
Gesellschaft
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) 100,00 Bonn
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) 50,45 Bonn
Bonn-Netz GmbH 50,45 Bonn
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) 58,47 Bonn
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) 59,19*- Bonn
Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD) 100,00 Bonn
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) 58,47 Bonn
Quartier.BonnWest GmbH (QBW) 100,00 Bonn
Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) 100,00 Bonn
Theater der Bundesstadt Bonn 100,00 Bonn
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) 100,00 Bonn
Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) 92,34 Bonn
bonnorange AöR (bonnorange) 100,00 Bonn
* Unmittelbar über die Bundesstadt Bonn 2,54 %, mittelbar 2 % über die bonnorange und 93,46 % über die SWBB GmbH.Seite 25 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzgesamtlage des Konzerns wurden folgende
verbundene Unternehmen nicht voll konsolidiert:
➢ Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement mbH (EGM)
➢ SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH (SWBR)
➢ Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG)
➢ Vebofutur GmbH
➢ Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB)
➢ Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH (ASF)
➢ Beethoven-Stiftung
➢ Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC)
➢ Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB)
➢ Bonner City Parkraum GmbH (BCP)
4.2.3 Assoziierte Unternehmen
Zum 31.12.2022 wurden zwei assoziierte Unternehmen im Gesamtabschluss berücksichtigt:
Assoziiertes Unternehmen Anteil am
Kapital in %
Sitz der
Gesellschaft
Wahnbachtalsperrenverband (WTV) 46,60 Siegburg
Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) 20,00 Bonn
Weitere Einzelheiten, Übersichten und detailliertere Angaben zu den städtischen Betrieben können dem Beteiligungsbericht entnommen
werden.Seite 26 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt BonnSeite 27 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden
Unter Beachtung des Grundsatzes der Fiktion der rechtlichen Einheit (Einheitsgrundsatz) nach den handelsrechtlichen „Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Konzernrechnungslegung“ (GoK), sind im Konzern sämtliche wesentliche Kapitalverflechtungen, Schuldverhältnisse und
ergebniswirksame Vorgänge zu eliminieren, soweit diese auf den Geschäften innerhalb des Konsolidierungskreises beruhen. Nach dem
Einheitsgrundsatz soll die Abbildung der Bundesstadt Bonn als Konzernmutter mitsamt ihren einzubeziehenden Tochterunternehmen der-
gestalt erfolgen, als ob diese Unternehmen insgesamt zusammen mit der Konzernmutter eine einzige wirtschaftliche Einheit wären. Der
Gesamtabschluss bildet lediglich die Vorfälle ab, die auf Geschäftsbeziehungen zu konzernfremden Dritten zurückzuführen sind.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Kapitalverflechtungen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden, voll zu konsoli-
dierenden Unternehmen eliminiert. Die Kapitalkonsolidierung wird gem. § 51 KomHVO NRW i. V. m. § 301 HGB nach der Neubewertungs-
methode durchgeführt. Dabei wird der Wert der Beteiligung in der Bilanz der Bundesstadt Bonn oder der Tochterunternehmen (SWB
GmbH, SWBB GmbH, EnW GmbH und bonnorange AöR) mit dem auf den Konzern Bundesstadt Bonn entfallenden anteiligen Eigenkapital
in der Bilanz des verbundenen Unternehmens verrechnet.
Die Erstkonsolidierung wurde auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen
zum 01.01.2010 durchgeführt.
In der Gesamtbilanz muss ein "Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter" gebildet werden, wenn Konzernaußenstehende am
Eigenkapital eines zu konsolidierenden Unternehmens beteiligt sind. Der Ausgleichsposten ist für den Teil des Eigenkapitals zu bilden, der
auf die Anteile entfällt, die nicht von in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen gehalten werden. In den Ausgleichsposten sind
auch die Beträge einzubeziehen (stille Reserven und Lasten), die bei Anwendung der Neubewertungsmethode dem anteiligen Eigenkapital
des Konzernaußenstehenden entsprechen (§ 307 Abs. 1 HGB).
Die Bundesstadt Bonn als "mehrstufiger Konzern" wendet die Simultankonsolidierung zur Erfassung ihrer Töchter und Enkel im Gesamt-
abschluss an. Im Gegensatz zur Kettenkonsolidierung wird bei der Simultankonsolidierung auf die Durchführung von Teilkonsolidierungen
verzichtet. Die Kapitalkonsolidierung wird in einem einzigen Konsolidierungsvorgang im Anschluss an die Erstellung des Summenab-Seite 28 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
schlusses aller einzubeziehenden Unternehmen durchgeführt. Die Kapitalaufrechnung erfolgt hierbei auf der Grundlage des durchgerech-
neten Konzernanteils aus Sicht der Bundesstadt Bonn als Mutterunternehmen. Beim Konzern Stadtwerke Bonn wird auf die Einzelab-
schlüsse der zu konsolidierenden Einzelunternehmen aufgesetzt.
Die aus der Kapitalkonsolidierung zum 01.01.2010 resultierenden passiven Unterschiedsbeträge veränderten sich nicht im Jahr 2022 und
stellen sich wie folgt dar:
Passive Unterschiedsbeträge 31.12.2021
EUR
Veränderung
EUR
31.12.2022
EUR
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 3.125.378,35 0,00 3.125.378,35
VEBOWAG 17.612.937,10 0,00 17.612.937,10
Städtische Gebäudemanagement Bonn 16.654.062,56 0,00 16.654.062,56
Theater der Bundesstadt Bonn -6.456.935,63 0,00 -6.456.935,63
bonnorange AöR 504.613,80 0,00 504.613,80
Summe 31.440.056,18 0,00 31.440.056,18
Der bei der Erstkonsolidierung innerhalb der Kapitalkonsolidierung des Theaters der Bundesstadt Bonn entstandene aktive Unterschieds-
betrag wurde gemäß dem Wahlrecht nach § 50 Abs. 4 KomHVO i.V.m. § 301 Abs. 3 S. 3 HGB (a.F.) mit den passiven Unterschiedsbeträ-
gen verrechnet.
Die vorliegenden passiven Unterschiedsbeträge werden nach Verrechnung des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung
des Theaters der Bundesstadt Bonn entsprechend dem zum Zeitpunkt ihrer Entstehung maßgeblichen Muster zur Gesamtbilanz a. F. im
Eigenkapital unter der Allgemeinen Rücklage ausgewiesen.Seite 29 von 172
28
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Im Übrigen wurden die aktiven Unterschiedsbeträge als Firmenwert aktiviert und über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschrieben. Zum
31.12.2016 waren alle Firmenwerte vollständig abgeschrieben.
Die Schuldenkonsolidierung wurde nach § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW i.V.m. § 303 HGB durch die Eliminierung von Forderungen,
Ausleihungen, etc. und jeweils korrespondierenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzernorganisationen vorge-
nommen.
Die Aufwands- und Ertragseliminierung erfolgte gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW i.V.m. § 305 HGB durch Verrechnung der Erträge
zwischen den voll zu konsolidierenden Einheiten mit den auf sie entfallenden Aufwendungen.
Das gesetzliche Wahlrecht des § 51 Abs. 3 KomHVO NRW i.V.m. §§ 311, 312 HGB wird bei der Bundesstadt Bonn zu Gunsten der
Buchwertmethode ausgeübt. Analog zur Vorgehensweise bei den voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen wird der Zeitpunkt der
Erstanwendung der Equity-Methode auf den Stichtag 01.01.2010 festgelegt.
Die Buchwertmethode sieht den Wertansatz von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen in der Gesamtbilanz mit den Anschaffungs-
kosten des Konzerns vor, der in den Folgejahren fortzuschreiben ist.Seite 30 von 172
29
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Aus der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode in 2010 für den WTV resultierte ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 113.799 TEUR.
Von diesem Betrag wurden 102.207 TEUR dem Sachanlagevermögen zugeordnet (stille Reserven). Der verbleibende Betrag von
11.592 TEUR wurde als Firmenwert bis zum 31.12.2014 abgeschrieben.
Durch die Abschreibung der stillen Reserven veränderte sich der Unterschiedsbetrag im Jahr 2022 wie folgt:
31.12.2021
EUR
Abschreibung 2022
EUR
31.12.2022
EUR
Stille Reserve 64.483.893,40 3.143.068,98 61.340.824,42
Firmenwert 0,00 0,00 0,00
Unterschiedsbetrag 64.483.893,40 3.143.068,98 61.340.824,42
Im Jahr 2017 wurde der REK erstmals als assoziiertes Unternehmen in den Gesamtabschluss einbezogen. Die Equity-Methode lieferte
hierbei einen abzuschreibenden Firmenwert von 500 TEUR, der bereits zum 31.12.2020 vollständig abgeschrieben war. Stille Reserven
waren nicht zu vermuten.Seite 31 von 172
30
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Organisationen wurden für den Gesamtabschluss grundsätzlich an die geltenden Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des NKF angepasst. Die Vereinheitlichung wurde bei der Gliederung sowie insbesondere beim Ansatz und
der Bewertung bestimmter Positionen entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie der Bundesstadt Bonn vorgenommen.
Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 42 KomHVO NRW. Die Gesamtergebnisrechnung ist gemäß
§ 2 KomHVO NRW gegliedert.
Am 01. Oktober 2020 ist das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haus-
halten im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ in Kraft getreten. Bei der Aufstellung des Gesamtab-
schlusses 2022 waren über die COVID-19-Pandemie-bedingten Isolierungsbeträge hinaus zudem die Haushaltsbelastungen aufgrund des
Krieges in der Ukraine zu berücksichtigen (NKF-COVID-19- Ukraine-Isolierungsgesetzes). Entsprechend wurde die Kommunale Haus-
haltsverordnung (KomHVO NRW) angepasst. Diese Vorschriften sollen die pandemiebedingte sowie kriegsbedingte finanzwirtschaftliche
Situation der Kommunen in NRW berücksichtigen und deren Handlungsfähigkeit sicherstellen. Auf dem Gesamtabschluss sind die Rege-
lungen des NKF-CUIG nach § 116 Abs. 4 GO NRW anzuwenden.
Bei der Ermittlung des Anpassungsbedarfs der Einzelabschlüsse für den Gesamtabschluss stand insbesondere der Grundsatz der Wirt-
schaftlichkeit und Wesentlichkeit im Vordergrund. Die Erleichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt wurden weitgehend in An-
spruch genommen. Auf die Angleichung der angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden an die konzerneinheitliche Bewertung wurde
bei assoziierten Unternehmen gem. § 51 Abs. 3 KomHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 5 Satz 2 HGB verzichtet.
Folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Einzelnen im Gesamtabschluss angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bilanziert.Seite 32 von 172
31
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, grundsätzlich vermindert um lineare Abschreibungen ent-
sprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern angesetzt. Eine Anpassung von Nutzungsdauern der einbezogenen Unternehmen
an die örtliche Abschreibungstabelle war nicht notwendig, da diese entweder nach der NKF-Abschreibungstabelle bzw. betriebsspezifisch
in Anlehnung an die handelsrechtliche Abschreibungstabelle angesetzt worden sind.
Die Verteilung von stillen Reserven und Lasten erfolgte grundsätzlich dem Einzelbewertungsgrundsatz entsprechend. Soweit erforderlich
erfolgte die Verteilung und Fortschreibung der aufgedeckten Beträge entsprechend der Empfehlung im Praxisleitfaden des Modellprojektes
NKF-Gesamtabschluss vereinfachend auf Postenebene.
Bei der Stadt wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) gem.
§ 36 Abs. 3 KomHVO NRW grundsätzlich im Anschaffungsjahr unmittelbar im Aufwand verbucht.
In Teilbereichen des Anlagevermögens ist gemäß § 29 KomHVO NRW von den Vereinfachungsverfahren (Festwerte und Gruppenbewer-
tung) Gebrauch gemacht worden.
Die Ausleihungen wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden in Einzelfällen Festwerte gebildet. Für gleichartige Vermögensgegenstände wurde
in Einzelfällen eine Gruppenbewertung vorgenommen und der gewogene Durchschnittswert angesetzt.
Die Herstellungskosten enthalten neben den Material-, den Fertigungs- und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Ma-
terialgemein- und Fertigungsgemeinkosten.
Wurden andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB angewendet, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage auf eine Anpassung gem. § 308 Abs.2 Satz 3 HGB verzichtet worden.Seite 33 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Forderungen wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Zweifelhafte Forderungen wurden mit dem wahrscheinlich eingehenden Wert ange-
setzt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Die Liquiden Mittel sind zum Nennwert ausgewiesen.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 43 Abs. 1 KomHVO NRW vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, angesetzt.
Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden als Sonderposten ausgewiesen. Die Auflösung erfolgte - mit Aus-
nahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich - nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Abschreibungs-
sätze.
Allen am Abschlussstichtag bestehenden und bis zur Abschlussaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen
ausreichend Rechnung getragen worden.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften
gebildet. Diese wurden für die Kernverwaltung mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis
eines Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt und bei den Tochtergesellschaften auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gut-
achten.
Eine Rückstellung für Deponien und Altlasten wurde nicht gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 43 Abs. 3 KomHVO NRW vor dem Abschlussstichtag eingegangene Ein-
nahmen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, angesetzt sowie erhaltene Zuwendungen für Inves-
titionen, die an Dritte weitergeleitet werden.Seite 34 von 172
33
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz
AKTIVA
Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
64.409.061,43 29.899.675,76
Am 01.10.2020 ist das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG in Kraft getreten. Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2022
waren über die COVID-19-Pandemie-bedingten Isolierungsbeträge hinaus zudem die Haushaltsbelastungen aufgrund des Krieges in der
Ukraine zu berücksichtigen (NKF-COVID-19- Ukraine-Isolierungsgesetzes – NKF-CUIG).
Die Bundesstadt Bonn hatte für den Jahresabschluss 2022 bei den durch die Buchhaltung erfassten pandemiebedingten sowie kriegsbe-
dingten Geschäftsvorfällen von der „genauen Ermittlung“ nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CUIG Gebrauch gemacht. Die nicht im Rechnungs-
wesen abgebildeten Mindererträge und -aufwendungen wurden durch Nebenrechnungen dargestellt. Eine Haushaltsbelastung i. S. d.
§ 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CUIG, die als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als
Bilanzierungshilfe anzusetzen ist, hatte sich erstmalig für das Jahr 2021 ergeben. Die im städtischen Jahresabschluss dargestellte Bilan-
zierungshilfe war für Zwecke des Gesamtabschlusses um innerkonzernliche Sachverhalte zu bereinigen. Hinzu kam eine Korrektur der
Bilanzierungshilfe 2021 in städtischen Jahresabschluss 2022 die aufgrund der Wertaufhellung in dem Gesamtabschluss 2021 einzubezie-
hen war.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde im Konzern weitere Haushaltsbelastungen in Höhe von 34.509 TEUR isoliert. Hiervon entfielen 27.241 TEUR
pandemiebedingten Mehraufwendungen und 7.268 TEUR auf kriegsbedingten Mehraufwendungen. Zum 31.12.2022 ergeben sich Auf-
wendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit in Höhe von 64.409 TEUR. Diese entfallen in Höhe von 57.030 TEUR auf
die Kernverwaltung, in Höhe von 7.179 TEUR auf die SWBV und in Höhe von 200 TEUR auf das Theater.Seite 35 von 172
34
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Anlagevermögen
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
5.839.401.228,51 5.742.655.260,49
Das Konzernanlagevermögen entfällt mit 60 % auf den Kernhaushalt der Bundesstadt Bonn.
Immaterielle Vermögensgegenstände
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
22.634.884,62 22.319.805,18
Die immateriellen Vermögensgegenstände entfallen hauptsächlich auf Lizenzen, Software und Konzessionen mit 16.606 TEUR. Ferner
werden Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 6.029 TEUR ausgewiesen.Seite 36 von 172
35
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Sachanlagen
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
5.542.625.146,60 5.449.612.822,11
Im Bereich der Sachanlagen liegen 60 % der Vermögenswerte im Kernhaushalt. Die Erhöhung resultierte hierbei im Wesentlichen durch
Zugänge/Aktivierung bei Infrastrukturvermögen, Umbuchung aus Umlaufvermögen für Baumaßnahmen und bei bebauten Grundstücken
sowie grundstücksgleiche Rechte. Der größte Anteil der Zugänge unter den Tochtergesellschaften ergab sich bei der EnW GmbH, Bonn
Netz GmbH, SWBV GmbH sowie VEBOWAG und bei den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen bei dem SGB.
Der Zugang beim SGB ist im Wesentlichen durch die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau für Schulen begrün-
det. Bei der SWBV GmbH ergeben sich die Zugänge im Anlagevermögen hauptsächlich aus den geleisteten Anzahlungen und Anlagen
im Bau für 10 neue Stadtbahnwagen sowie für Bordrechner SWBV Hardware. Bei der EnW GmbH resultiert die Erhöhung hauptsächlich
aus den Zugängen für geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau für ein Bauteil für ein neues Büro/Werkstattgebäude, ein Bauteil für
ein neues Maschinenhaus/Gebäude und dem Neubau eines ZÜ-Abhitzekessels. Bei der Bonn Netz GmbH resultiert die Erhöhung haupt-
sächlich aus den Zugängen für geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau für Hausanschlüsse. Bei der VEBOWAG ergab sich die
Erhöhung der Sachanlagen im Wesentlichen aus dem Anstieg bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit Wohnbauten durch
die Fertigstellung von Bauvorhaben.Seite 37 von 172
36
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Das Sachanlagevermögen gliedert sich wie folgt:
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
865.493.487,49 866.366.415,56
Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzen sich aus Grünflächen, Ackerland, Wald und Forsten sowie sonstigen
unbebauten Grundstücken zusammen.
Die Grünflächen, hierzu zählen öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze, Dauerkleingärten, natürliche Was-
serläufe und Teiche, sind zu 100 % im Besitz der Bundesstadt Bonn.
Dies gilt sowohl für Wald und Forsten als auch annähernd für Ackerland, worunter landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland
zusammengefasst werden.
Die sonstigen unbebauten Grundstücke (Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland, Unland, Erbbaurechte) befinden sich ebenfalls über-
wiegend in städtischem Besitz.Seite 38 von 172
37
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
31.12.2022
EUR
31.12.2022
EUR
1.647.122.731,59 1.625.766.375,00
Unter diesem Bilanzposten werden Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Wohnbauten und sonstige Dienst-, Geschäfts- und Be-
triebsgebäude ausgewiesen. Die Gesamtsumme verteilt sich wie folgt:
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Kinder- und Jugendeinrichtungen 111.732.754,96 108.578.463,20
Schulen 566.649.253,77 571.401.859,17
Wohnbauten 405.890.530,08 400.505.209,90
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Be-
triebsgebäude
562.850.192,78 545.280.842,73
Summe 1.647.122.731,59 1.625.766.375,00
Grundsätzlich werden bei der Kernverwaltung nur noch Objekte bilanziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerbli-
cher Art zugerechnet werden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung vorgesehen sind sowie einige Sonderfälle. Der größte Teil der
städtischen Objekte wird beim SGB bilanziert.Seite 39 von 172
38
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Auf die Stadt entfallen bei den Kinder- und Jugendeinrichtungen 3.909 TEUR, auf das SGB 98.531 TEUR und auf die VEBOWAG
9.293 TEUR.
Der Ansatz für Schulen wird fast in voller Höhe beim SGB abgebildet. Die Zugänge betreffen laufende Investitionen an bestehenden
Objekten (Schulen) und betreffen fertig gestellte Sanierungs- und Umbaumaßnahmen aus den Anlagen im Bau.
Die VEBOWAG hat mit 394.604 TEUR den größten Anteil an dem ausgewiesenen Wert für die Wohnbauten. Die Bundesstadt Bonn fließt
mit einem Wert von 4.570 TEUR, das SGB mit 3.301 TEUR und die Seniorenzentren mit 2.709 TEUR ein. Diese vier Unternehmen mit
den höchsten Anteilen vereinen 99 % an der Gesamtsumme der Wohnbauten. Der Rest entfällt auf die Bonn Netz GmbH, SWB GmbH
und die SWBV GmbH.
Die beiden Unternehmen mit dem größten Anteil an den sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden sind das SGB mit einem
Wert von 172.861 TEUR und die Kernverwaltung mit 167.169 TEUR.
Infrastrukturvermögen
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
2.226.669.755,01 2.206.581.375,84Seite 40 von 172
39
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Das Infrastrukturvermögen des Konzerns Bundesstadt Bonn setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen:
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Grund und Boden des Infrastrukturvermögen 352.913.304,21 352.782.490,46
Brücken und Tunnel 298.208.927,52 261.526.759,61
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 66.717.998,67 66.469.301,86
Entwässerungs-, Abwasserbeseitigungsanlagen 726.083.041,56 726.676.224,61
Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen 444.683.027,82 455.124.523,91
Versorgungsanlagen 303.562.693,20 309.102.198,22
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 34.500.762,03 34.899.877,17
Summe 2.226.669.755,01 2.206.581.375,84
Das Infrastrukturvermögen befindet sich zu rund 82 % im Anlagevermögen der Kernverwaltung. Es beinhaltet mit 725.968 TEUR die
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, mit 298.209 TEUR Brücken und Tunnel sowie mit 444.683 TEUR das Straßennetz
mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen des Kernhaushalts.
Der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ist zu 94 % der Bundesstadt Bonn zuzuordnen. Die Gleisanlagen mit Streckenausrüs-
tung und Sicherheitsanlagen entfallen fast vollständig auf die SWBV GmbH. Die Versorgungsanlagen sind im Wesentlichen mit einem
Wert von 151.888 TEUR im Besitz der EnW GmbH und mit einem Wert von 131.655 TEUR im Besitz der Bonn Netz GmbH. Die sonstigen
Bauten des Infrastrukturvermögens entfallen vollständig auf die Bundesstadt Bonn.Seite 41 von 172
40
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Bauten auf fremdem Grund und Boden
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
1.388.583,39 1.491.777,62
Diese Position setzt sich hauptsächlich aus Bauten des SGBs mit 1.035 TEUR und der Bundesstadt Bonn mit 295 TEUR zusammen.
Die Abschreibungen der Bauten auf fremdem Grund und Boden beim SGB begründen die Reduzierung dieser Position im Wesentlichen.
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
120.953.940,63 120.554.714,77
Die Kunstgegenstände und Ausstellungsstücke, wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken etc. befinden sich allesamt im Anlagevermögen der
Kernverwaltung.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
95.194.579,32 97.428.189,33
Die Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge gehören zu 30 % zum Anlagevermögen der Kernverwaltung. Der wesentliche Teil
der Position (54 %) entfällt auf die Fahrzeuge für den öffentlichen Personennahverkehr der SWB GmbH und SWBV GmbH.Seite 42 von 172
41
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Betriebs- und Geschäftsausstattung
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
61.708.154,88 60.935.199,41
Neben der herkömmlichen Arbeitsplatzausstattung sind auch spezielle fachlich geprägte Gerätschaften, Werkzeuge und Einrichtungen
aus dem schulischen, sportlichen, medizinischen, technischen, kulturellen, pflege- und sonstigen sozialen Bereichen dazu zu rechnen. Der
größte Anteil an dieser Bilanzposition liegt mit 38 % bei der Kernverwaltung.
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
524.093.914,29 470.488.774,58
Die Gesamtsumme dieser Bilanzposition teilt sich folgendermaßen auf:
Auf geleistete Anzahlungen entfallen 232.886 TEUR, auf die Anlagen im Bau 291.208 TEUR.
Den größten Anteil an dieser Position haben die folgenden Unternehmen:
Auf die Kernverwaltung entfällt ein Betrag von 270.914 TEUR. Die SWBV GmbH hat einen Anteil in Höhe von 86.978 TEUR und das SGB
hat einen Anteil von 70.914 TEUR. Die EnW GmbH fließt mit einem Betrag von 54.285 TEUR und die Bonn Netz GmbH mit einem Betrag
von 26.249 TEUR ein. Die Erhöhung resultiert hierbei im Wesentlichen aus den Veränderungen (Zugänge/Aktivierungen) des SGBs auf-
grund von Baumaßnahmen für Schulen, der SWBV GmbH für 10 neue Stadtbahnwagen, der EnW GmbH für Bauteile für ein neues Büro
und ein neues Maschinenhaus und der Bonn Netz GmbH für die Erstellung von Hausanschlüssen.Seite 43 von 172
42
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Finanzanlagen
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
274.141.197,29 270.722.633,20
Unter den Finanzanlagen werden die wirtschaftlichen Betätigungsfelder des Konzerns Bundesstadt Bonn in Form von Anteilsrechten an
öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierten Unternehmen und Einrichtungen sowie die damit zusammenhängenden Ausleihungen
abgebildet.
Die Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen 31.871.155,33 31.871.155,33
Anteile an assoziierten Unternehmen 69.004.019,03 72.147.088,01
Übrige Beteiligungen 49.065.424,47 49.308.410,21
Wertpapiere des Anlagenvermögens 96.363.255,84 96.382.648,10
Ausleihungen 27.837.342,62 21.013.331,55
Summe 274.141.197,29 270.722.633,20Seite 44 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Anteile an verbundenen Unternehmen
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
31.871.155,33 31.871.155,33
Die Anteile setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Bundesstadt Bonn Beethovenstiftung 8.325.065,37 8.325.065,37
BonnCC 25.393,53 25.393,53
Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH 325.167,56 325.167,56
Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH 3.306,30 3.306,30
SWB GmbH Bonner City Parkraum GmbH (BCP) 3.067.994,99 3.067.994,99
Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM) 2.591.401,94 2.591.401,94
SWBV GmbH Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG) 50.000,00 50.000,00
Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB) 17.184.096,45 17.184.096,45
SWBB GmbH SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH 22.600,00 22.600,00
VEBOWAG VEBOFUTUR GmbH 276.129,19 276.129,19
Summe 31.871.155,33 31.871.155,33Seite 45 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Anteile an assoziierten Unternehmen
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
69.004.019,03 72.147.088,01
Hierbei handelt es sich um die Anteilsrechte an Unternehmen, die unter einem maßgeblichen Einfluss der Gemeinde stehen. Hier werden
die städtischen Anteile am Wahnbachtalsperrenverband von 46,6 % sowie (seit 2017) am Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Koope-
ration von 20 % ausgewiesen.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Wahnbachtalsperrenverband 68.721.962,33 71.865.031,31
Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation 282.056,70 282.056,70
Summe 69.004.019,03 72.147.088,01
Die Reduzierung ist in der Abschreibung der stillen Reserve des WTV begründet.Seite 46 von 172
45
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Übrige Beteiligungen
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
49.065.424,47 49.308.410,21
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
SWBV GmbH Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) 2.671.301,96 2.671.301,96
BEKA 4.560,00 4.560,00
Bonn Netz GmbH Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG 530.000,00 380.000,00
EnW GmbH Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG (TKL) 3.124.481,52 3.124.481,52
Trianel Onshore Windkraftwerk GmbH & Co. KG (TOW) 1.492.148,42 1.649.441,52
Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) 3.731.947,15 4.023.194,79
Trianel Windkraft Borkum II GmbH & Co. KG (TWB II) 1.803.269,24 1.803.269,24
Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG (TWS) 2.033.981,70 2.033.981,70
SWB GmbH Trianel GmbH 2.737.800,00 2.737.800,00
Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TGH) 1.075.418,46 1.075.418,46
Flughafen Köln/Bonn GmbH 28.320.381,17 28.320.381,17
Übrige 236.401,53 188.591,53
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH refer GmbH, Leverkusen 12.500,00 12.500,00
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-
GmbH
Wasserversorgungs-Gesellschaft mbH Sankt Augustin
(WVG)
733.973,60 733.973,60
Bundesstadt Bonn Tourismus & Congress GmbH (T&C) 110.065,14 110.065,14
CVUA Anteilswert 437.849,58 437.849,58
KLAR GmbH 7.745,00 0,00
VEBOWAG Anteile an Genossenschaften 1.600,00 1.600,00
Summe 49.065.424,47 49.308.410,21Seite 47 von 172
46
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beteiligte sich die Bonn-Netz an der Versorger-Allianz 450 GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil
von 1,92 % (Eintragung im Handelsregister am 7. Juni 2021). Im Jahr 2022 leistete die Bonn Netz GmbH eine weitere Einlage von
150 TEUR.
Trianel Onshore Windkraftwerk GmbH & Co. KG (TOW)
Der Ausweis betrifft die Anschaffungskosten eines Kommanditanteils in Höhe von 3,66 % an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH
& Co. KG.
Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE):
Der Ausweis betrifft die Anschaffungskosten eines Kommanditanteils in Höhe von 3,39 % an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH &
Co. KG.
KLAR GmbH:
Im Juli 2022 ist die Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) gegründet worden. Aktiviert wurde der Anteil der Bundesstadt
Bonn am Stammkapital i.H.v. 8 TEUR (= 15,49 %). Gemäß Vereinbarung vom 26. Juli 2022/28. September 2022 ist die SWB indirekt an
der KLAR GmbH in Form einer Unterbeteiligung an dem 24,9%-igen KLAR GmbH-Anteil der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) in Höhe von
7 % beteiligt.
Ein Ausweis erfolgt unter der Bilanzposition „Beteiligungen“, da die Absicht besteht, eine langfristige Verbindung an dem Unternehmen
einzugehen.Seite 48 von 172
47
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Wertpapiere des Anlagevermögens
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
96.363.255,84 96.382.648,10
Die Wertpapiere des Konzerns Bundesstadt Bonn entfallen nur auf die Kernverwaltung. Zu diesen Wertpapieren gehören eine Fonds-
Anlage mit der bisher gebildeten Versorgungsrücklage und ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus zwei US-Cross-
Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-Border-Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Fi-
nanzanlage wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig dargestellt hat. Der Sparkassenbrief
läuft bis zum Jahr 2026.
Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018 in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds
angelegt.
Außerdem wurden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 2016 zwei Vermögensverwaltungsaufträge abgeschlossen, deren Port-
folio sich in Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen aufteilt.Seite 49 von 172
48
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Ausleihungen
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
27.837.342,62 21.013.331,55
Die Ausleihungen teilen sich im Einzelnen in folgende Kategorien auf:
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen 11.524.000,00 4.802.500,00
Ausleihungen an Beteiligungen 5.568.001,49 6.165.926,50
Sonstige Ausleihungen 10.745.341,13 10.044.905,05
Summe 27.837.342,62 21.013.331,55
Der Hauptanteil der Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen entfällt auf die Ausleihungen der SWBV GmbH an die SSB GmbH
in Höhe von 6.754 TEUR und auf die Ausleihung der VEBOWAG an die VEBOFUTUR mit 4.640 TEUR.
Bei Ausleihungen an Beteiligungen hat die EnW GmbH der TWB GmbH & Co. KG ein Darlehen in Höhe von 4.192 TEUR gewährt. Bei der
SWB GmbH betrifft es ein Gesellschafterdarlehen der TGH GmbH & Co. in Höhe von 1.278 TEUR. Des Weiteren ergab sich ein Zugang
in Höhe von 98 TEUR durch die Neugründung der der Beteiligung der Stadt an der KLAR GmbH.
Unter den sonstigen Ausleihungen des Konzerns Bundesstadt Bonn werden im Wesentlichen die sonstigen Ausleihungen der Bundesstadt
Bonn in Höhe von 3.167 TEUR sowie die der SWB GmbH in Höhe von 3.511 TEUR, der Bonn-Netz GmbH in Höhe von 1.360 TEUR und
der MVA GmbH in Höhe von 1.849 TEUR ausgewiesen.Seite 50 von 172
49
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Umlaufvermögen
Das Konzernumlaufvermögen entfällt mit 50 % auf die Bundesstadt Bonn.
Vorräte
Die Vorräte beinhalten im Einzelnen folgende Positionen:
Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind die Bestände an verwertbaren Lagermaterialien ausgewiesen, u.a. Brenn- und Treibstoffe,
diverse Betriebsmaterialien und Ersatzteile sowie sonstige Bau- und Hilfsstoffe.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
431.408.625,43 407.999.622,64
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
58.225.440,50 64.193.759,80
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 40.483.528,60 38.968.290,34
Fertige und unfertige Erzeugnisse 17.723.183,57 25.129.906,45
Geleistete Anzahlungen 18.728,33 95.563,01
Summe 58.225.440,50 64.193.759,80Seite 51 von 172
50
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Nach Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen mit Eliminierung der konzerninternen Forderungen und sonstigen Vermögensgegen-
stände verbleiben für den Konzern Forderungen in Höhe von 239.887 TEUR und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von
90.951 TEUR gegenüber Dritten.
Den größten Anteil an der Position bilden Forderungen der Kernverwaltung mit einem Wert von 146.714 TEUR. Mit einem Volumen von
56.397 TEUR folgen die Forderungen der EnW GmbH.
Bei den sonstigen Vermögengegenständen entfällt der größte Anteil mit 46.296 TEUR auf die Kernverwaltung. Auf die EnW GmbH entfallen
bei den sonstigen Vermögensgegenständen 31.240 TEUR.
Die wertmäßig größte Zunahme dieser Bilanzposition ist auf die Veränderung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
der EnW GmbH und der SWB GmbH zurückzuführen.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
330.837.793,28 309.036.353,07
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Forderungen 239.886.547,83 218.895.571,12
Sonstige Vermögensgegenstände 90.951.245,45 90.140.781,95
Summe 330.837.793,28 309.036.353,07Seite 52 von 172
51
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Liquide Mittel
Als liquide Mittel werden bei der Stadt die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse und die Bestände der Schulgirokon-
ten sowie Schulsparbücher nachgewiesen. Die Kernverwaltung hat einen Anteil von 21.797 TEUR an diesem Bilanzposten. Der Anteil der
VEBOWAG beträgt 15.153 TEUR.
Aktive Rechnungsabgrenzung
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
42.345.391,65 34.769.509,77
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
40.585.970,42 38.811.114,58Seite 53 von 172
52
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten teilt sich wie folgt auf:
Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn
nicht das wirtschaftliche Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegenleistungsver-
pflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben sind, eine Berücksichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden
entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufgelöst.
Zum 31.12.2022 erfolgte eine Auflösung des ARAP in Bezug auf zugeordnete Stellplatzablösebeträge über 331 TEUR. In Höhe der jeweils
vereinnahmten Stellplatzablöse wurden diese in den Vorjahren ebenfalls dem PRAP (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zu-
geführt, in gleicher Höhe die Aufwendungen aus dem Zuschuss an die Stadtwerke in den ARAP umgebucht. Die anteilige Auflösung
erfolgte entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag 3.588 TEUR ausgewiesen. Darüber hinaus
wurden die bereits im Dezember 2022 geleisteten Auszahlungen für Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für den Monat
01/2022, sowie Erstattung kommunaler Leistungen SGB II für 2022 als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Sofern Zahlungen im Jahr 2022 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2023 (oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese
Werte als aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebucht.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Bundesstadt Bonn 39.618.845,28 37.825.475,13
Stadtwerke Bonn GmbH 422.532,68 503.071,14
VEBOWAG 308.555,55 396.163,27
bonnorange AöR 213.684,25 61.570,72
Übrige 22.352,66 24.834,32
Summe 40.585.970,42 38.811.114,58Seite 54 von 172
53
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
PASSIVA
Eigenkapital
Der Gesamtjahresfehlbetrag laut Bilanz des Konzerns Bundesstadt Bonn beträgt nach Berücksichtigung der Anteile von Fremdgesell-
schaftern 9.811 TEUR.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
1.092.158.663,11 1.094.990.522,68
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Allgemeine Rücklage 883.025.867,95 873.032.157,71
Sonderrücklage 655.065,37 655.065,37
Ausgleichsrücklage 71.452.465,59 37.386.138,68
Gesamtjahresergebnis -9.811.226,93 36.619.684,81
Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter 146.836.491,13 147.297.476,11
Summe 1.092.158.663,11 1.094.990.522,68Seite 55 von 172
54
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Das Gesamteigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2022 wie folgt entwickelt:
Position EUR
Gesamteigenkapital zum 31.12.2021 1.094.990.522,68
Jahresergebnisse aus Einzelabschlüssen 21.161.810,36
Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen WTV und REK -3.143.068,98
erfolgswirksame Bewertungsanpassungen (Konzern)
Bundesstadt Bonn -375.672,00
SWB GmbH (insbesondere Beteiligungsertragseliminierung) -20.791.212,80
SWBB GmbH (Gewerbesteuer) 1.513.010,00
SWBV GmbH 7.179.000,00
EnW GmbH 1.567.142,82
SGB -792.822,16
Theater 200.278,93
Bewertungsanpassung auf Konzernebene -11.500.275,21
Bewertungsanpassung aus Meldedaten 3.288.600,01
Gesamtjahresüberschuss (inkl. Anteile Fremdgesellschafter) 9.807.066,18
Bundesstadt Bonn (insbesondere Verrechnung Allgemeine Rücklage) 1.464.143,44
SWB GmbH (insbesondere Anpassung stiller Reserve) 1.022.894,98
SWBB GmbH (Gewinnausschüttung an BRS) -12.310.828,00
EnW GmbH (insbes. Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter) -2.734.703,05
VEBOWAG (Gewinnausschüttung) -80.433,12
erfolgsneutrale Veränderungen -12.638.925,75
Gesamteigenkapital zum 31.12.2022 1.092.158.663,11Seite 56 von 172
55
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter
Unter dieser Position stehen Minderheitenanteile der an vorgenannten beteiligten Fremdgesellschafter.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
146.836.491,13 147.297.476,11
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Bonn-Netz GmbH 56.827.841,73 56.823.911,91
Energie- und Wasserversorgung Bonn/RSK GmbH 31.048.995,22 29.750.132,21
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH 17.325.214,97 22.590.353,61
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 16.750.116,45 16.754.741,91
VEBOWAG 14.150.926,24 13.609.730,41
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 10.733.396,52 7.768.606,06
Summe 146.836.491,13 147.297.476,11Seite 57 von 172
56
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
Das Muster zur Gesamtbilanz nach KomHVO NRW sieht den Ausweis der passiven Unterschiedsbeträge in einem gesonderten Posten
zwischen Eigenkapital und Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz vor. Seit Gültigkeit dieser Regelung sind keine passiven Unter-
schiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung entstanden. Daher erfolgt hier kein Ausweis.
Die bis zum 31.12.2018 entstandenen passiven Unterschiedsbeträge werden weiterhin als Bestandteil der Bilanzposition Eigenkapital
ausgewiesen (siehe Seite 27).
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
0,00 0,00Seite 58 von 172
57
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Sonderposten
Der Sonderposten des Konzerns Bundesstadt Bonn setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen:
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
1.221.148.036,95 1.218.419.727,60
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Sonderposten für Zuwendungen 999.388.227,63 994.001.600,14
Sonderposten für Beiträge 191.222.049,23 192.697.354,03
Sonderposten für den Gebührenausgleich 5.339.014,94 5.437.608,07
Sonstige Sonderposten 25.198.745,15 26.283.165,36
Summe 1.221.148.036,95 1.218.419.727,60Seite 59 von 172
58
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Sonderposten für Zuwendungen
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
999.388.227,63 994.001.600,14
Der Sonderposten für Zuwendungen entfällt im Wesentlichen mit 799.535 TEUR auf die Kernverwaltung und mit 119.472 TEUR auf das
SGB.
Im Jahr 2022 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen insbesondere aus einzelfallbezogene Fördermaßnah-
men bei der Kernverwaltung zugeordnet werden.
Beispiele für städtische Einzelförderungen, die 2022 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind:
• Bundeszuweisungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) (581 TEUR)
• Bundeszuweisung OGS-Infrastruktur (760 TEUR)
• Bundeszuwendung Parkleitsystem (1,3 Mio. EUR)
• Landeszuweisungen Viktoriabrücke (4,8 Mio. EUR)
• Investitionen aufgrund des Förderprogramms 'Gute Schule 2020' des Landes NRW (255 TEUR)
• Schenkung und Förderung von Kunstgegenständen durch private Unternehmen und übrige Bereiche (115 TEUR)
• Sonderposten aus den Mitteln der Feuerschutzpauschale 2022 (541 TEUR)Seite 60 von 172
59
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Zusätzlich gingen Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen ein:
• Allgemeine Investitionspauschale des Landes
Die allgemeine Investitionspauschale wird vom Land seit 1979 gewährt und darf nur Vermögensgegenständen zugeordnet wer-
den, die über den Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzerstellung hinaus von der Gemeinde genutzt werden. Für den Zeitpunkt der Zu-
rechnung ist auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzustellen. Bei einer mehrjährigen Anschaffung oder Herstellung eines Ver-
mögensgegenstandes können auch mehrere jahresbezogene Pauschalen unter Einhaltung der Zuwendungsvorgaben einem Ver-
mögensgegenstand zugeordnet werden.
Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 NRW (GFG 2022) für die Stadt Bonn
betrug 14.358 TEUR. Hinzu kamen 1.608 TEUR aus der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger (§ 16 Abs. 4 GFG 2022).
Im Jahr 2022 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 10.308 TEUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur
Gänze, geförderte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft bzw. aktiviert wurden. Ver-
mögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden oder bei denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist,
wurden hierbei nicht oder nur teilweise berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde ein Betrag i.H.v. 3.587 TEUR ertragswirksam den Aufwendungen aus dem Sachkonto Aufwendungen für
Ausstattung bis 800,00 EUR zugeordnet.
Der restliche/weitere Betrag von 5.658 TEUR wurde Auszahlungen zugeordnet, die noch nicht aktiviert worden sind. Der Sonder-
posten wird erst mit der Aktivierung der Maßnahme gebildet.
Der Anteil nach § 16 Abs. 4 GFG 2022, der in erster Linie für Maßnahmen zur Verbesserung der Altenhilfe und -pflege einzuset-
zen ist, wurde in Höhe von 60 TEUR den Anschaffungen für Vermögensgegenstände unter 800 EUR netto (GWG) des Geschäfts-
bereichs 5099 zugeordnet. Der verbleibende Teil der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger in Höhe von 1.548 TEUR wurde
wie in den Vorjahren mangels weiterer Investitionen bei der Zuordnung der allgemeinen Investitionspauschale berücksichtigt.
Im Jahr 2022 wurden weiterhin Sonderposten i.H.v. 5.329 TEUR aus allgemeinen Investitionspauschalen aus Vorjahren (2014-
2021) zugeordnet. Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale aus Vorjahren wurden in Höhe von
371 TEUR korrigiert, d.h. anderen Vermögensgegenständen zugeordnet.Seite 61 von 172
60
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
• Stellplatzablösebeträge
Der bisher noch nicht verwendete Betrag aus der Stellplatzablöse des Jahres 2021 in Höhe von 534 TEUR sowie die eingenom-
menen Stellplatzablösebeträgen des Jahres 2022 in Höhe von 998 TEUR wurden im Jahr 2022 vollständig zugeordnet. Sie wur-
den entsprechend einer Zuwendung an die SWBV für die Angebotsverbesserung bei Bus und Bahn zur Steigerung der ÖPNV-
Nutzung ertragswirksam gebucht. Es bestehen hierzu keine unverwendeten Mittel mehr zum 31.12.2022.
Die Bildung von Sonderposten aus Zuwendungen (Landes- und Bundesförderungen sowie finanzielle Zuwendungen durch Dritte) er-
folgte auf Basis der tatsächlich zugegangenen Zuwendungsbeträge. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. im Rahmen von privat-
rechtlichen Erschließungsverträgen) erfolgt eine Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten, denen in der Regel ein Sonderposten von 100% zugeordnet wurde. Ggf. geleistete städtische Eigenanteile bei der Finan-
zierung wurden bei dem Sonderposten mindernd berücksichtigt. Falls die dem Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten nicht ermittelt werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung, der dann der entsprechende Sonderposten ge-
genübergestellt wurde.
Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss
abgebildet. Sofern einem Vermögensgegenstand Sonderposten zugeordnet waren, erfolgt die entsprechende anteilige ertragswirksame
Auflösung des Sonderpostens. Hierdurch wird der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet.Seite 62 von 172
61
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Sonderposten für Beiträge
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
191.222.049,23 192.697.354,03
Der Sonderposten für Beiträge in Höhe von insgesamt 191.222 TEUR entfällt in Höhe von 166.553 TEUR auf die Kernverwaltung. Hierbei
handelt es sich um:
• Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunalabgabengesetz (KAG)
• Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG.
Gem. § 127 BauGB kann die Stadt für die Ersterschließung sowie gem. § 8 KAG für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von
Straßen und Kanälen (und in diesem Zusammenhang auch für den notwendigen Grunderwerb sowie die notwendige Straßenbeleuchtung
oder das Straßenbegleitgrün) Beiträge erheben.
Gem. § 4 der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen -Erschließungsbeitragssatzung - vom 21. De-
zember 1988 trägt die Stadt im Regelfall 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss trägt der Beitragszahler
90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Bundesstadt Bonn mit Quoten zwischen 30 % und 80 %
je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber den Anliegern.
Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende Vermögensgegenstände erhoben:
• Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen, Kanäle, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung, SPE und GrunderwerbSeite 63 von 172
62
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Für das Jahr 2022 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im
jeweiligen Jahr abgerechneten Maßnahmen. In Fällen, wo diese Zuordnung noch nicht möglich war, werden die Einnahmen als
erhaltenen Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Sonderpostenzuordnung auf die einzelnen Vermögensge-
genstände wird nachgeholt, wenn beispielsweise ausstehende Aktivierungen gebucht worden sind.
Weiterhin wurden Einnahmen nach BauGB der Jahre 2014 und 2015, die bisher bei der Sonderpostenbildung aus verschiedenen
Gründen nicht berücksichtigt wurden, nachträglich aus den erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten, den Ertrag oder in die
allgemeine Rücklage umgebucht.
• Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit verbundene Nutzung des städtischen Kanalnetzes
erhoben. Im Jahr 2022 wurde ein Betrag in Höhe von 129 TEUR vereinnahmt und den aktivierten Kanalhaltungen des Jahres als
Sonderposten zugeordnet. Mangels erfolgter Aktivierungen wurden in den Jahren 2020 und 2021 keine Sonderposten gebucht.
Dies wurde im Jahr 2022 nachgeholt
Zum Stichtag 31.12.2022 ergaben sich nach Entstehung der Beitragspflichten nach BauGB und KAG nicht erhobene Ausbaubeiträge i.H.v.
3.640 TEUR (keine nicht erhobenen Erschließungs- oder Kanalbeiträge).Seite 64 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Sonderposten für den Gebührenausgleich
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
5.339.014,94 5.437.608,07
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig der Kernverwaltung zugeordnet.
Nach § 44 Abs. 6 KomHVO NRW sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes,
die nach § 6 Kommunalabgabengesetz in den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebühren-
ausgleich anzusetzen.
Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen:
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Rettungsdienst 180.582,93 345.602,15
Märkte 343.123,14 439.670,79
Stadtentwässerung 4.223.529,86 4.060.556,12
Straßenreinigung 107.678,15 107.678,15
Abfallentsorgung 484.100,86 484.100,86
Bestattungswesen* 0,00 0,00
Summe 5.339.014,94 5.437.608,07
*Bestattungswesen: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt lag keine Betriebsabrechnung 2022 vor.Seite 65 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Sonstige Sonderposten
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
25.198.745,15 26.283.165,36
Die sonstigen Sonderposten haben einen Gesamtwert von 25.199 TEUR und sind zu 100 % der Kernverwaltung zugeordnet. Die Bun-
desstadt Bonn betreut insgesamt 20 rechtlich unselbstständige Stiftungen, für die in Höhe der Vermögenswerte Sonderposten gebildet
wurden. Daneben wurde im Jahr 2022 die Thematik des Ökokontos und der eingenommenen Ausgleichsbeträge begonnen aufzuarbeiten.
Zum einen wurden bislang pauschal gebildete, d.h. keinem konkreten Vermögensgegenstand zugeordnete, Sonderposten geprüft und
einzeln zugeordnet.
Zum anderen wurden eingenommene Ausgleichsbeiträge für Eingriffe in Natur und Landschaft, die bisher als erhaltene Anzahlungen
bilanziert wurden, den Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet für Verpflichtungen, die dem Grund oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag nach nicht genau bekannt
sind. In der Gesamtbilanz wurden unter den Voraussetzungen des § 37 KomHVO NRW Rückstellungen in Höhe von insgesamt
1.102.088 TEUR (Vorjahr: 1.050.279 TEUR) gebildet.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
1.102.087.641,41 1.050.278.532,89Seite 66 von 172
65
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Pensionsrückstellungen
Die ausgewiesenen Pensionsrückstellungen wurden für die Erfüllung künftiger, wahrscheinlicher Pensionszahlungen für die aktiven Be-
amten sowie für die Versorgungsempfänger gebildet. Die bei der SWB GmbH, Bonn Netz GmbH und der SWBV GmbH gebildeten Pensi-
onsrückstellungen betreffen Rentenverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften gegenüber Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, deren
zugesicherte Altersversorgung nicht durch eine Mitgliedschaft, in der im Umlageverfahren finanzierten Rheinischen Zusatzversorgungs-
kasse gewährleistet ist.
Die innerhalb der Kernverwaltung passivierten Pensionszusagen in Höhe von 876.771 TEUR machen mit ca. 98 % den Großteil der
Position aus. Bei der SWB GmbH werden 10.959 TEUR, bei der SWBV GmbH 1.809 TEUR ausgewiesen. Für die bonnorange AöR werden
5.107 TEUR, für die Bonn-Netz GmbH 239 TEUR und die VEBOWAG 328 TEUR angesetzt.
Die Berechnung erfolgte bei der Bundesstadt Bonn mit Hilfe des Programmes „Haessler Pensionsrückstellung (HPR 5)“, welches durch
ein spezielles Testat die Eignung zur Berechnung von Pensionsrückstellungen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung nachweist.
Als Rechengrundlagen wurden die Formeln und die Generationentafel 2018G von Dr. Klaus Heubeck, Köln, verwendet. Bei den Tochter-
unternehmen erfolgte die Berechnung auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten.
Bei der bonnorange AöR erfolgt seit 2018 eine Bewertungsanpassung aufgrund eines Gutachtens zur Berechnung der Pensionsrückstel-
lungen.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
895.213.440,56 862.980.460,99Seite 67 von 172
66
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Instandhaltungsrückstellungen
Gemäß § 37 Abs. 4 KomHVO NRW sind für unterlassene Instandhaltungen Rückstellungen zu bilden, wenn sie genau benannt und konkret
beabsichtigt sind. Die Rückstellungen werden vollständig bei der VEBOWAG (3.360 TEUR) ausgewiesen.
Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
3.360.000,00 2.529.596,98
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
1.654.168,61 1.076.702,56Seite 68 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Die Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Steuerrückstellungen betreffen größtenteils die SWB GmbH. Sie wurden für die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ab 2018
gebildet.
Sonstige Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen nach § 37 Abs. 7 KomHVO NRW werden nach Konsolidierung der wirtschaftlichen Verflechtungen
innerhalb des Konsolidierungskreises nur sonstige Rückstellungen gegenüber Konzernfremden angesetzt. Die Positionssumme betrifft im
Wesentlichen mit 48 % den Kernhaushalt, mit 14 % die SWBV GmbH, mit 12 % die EnW GmbH, die SWB GmbH mit 9 % und das SGB
mit 6 %.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Stadtwerke Bonn GmbH 1.462.427,07 681.493,47
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH 0,00 315.375,00
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH 63.709,75 0,00
VEBOWAG 128.031,79 79.834,09
Summe 1.654.168,61 1.076.702,56
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
201.860.032,24 183.691.772,36Seite 69 von 172
68
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Verbindlichkeiten
Unter der Bilanzposition Verbindlichkeiten sind sämtliche Schulden ausgewiesen, die am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der
Fälligkeit nach bekannt sind. Die Gesamtübersicht über die Verbindlichkeiten des Konzerns Bundesstadt Bonn zum 31.12.2022 einschließ-
lich der Restlaufzeiten ist dem Gesamtverbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Unter dieser Position sind rückzahlungspflichtige Finanzmittel ausgewiesen, die dem Konzern Bundesstadt Bonn auf Grund von Investiti-
onsmaßnahmen von Dritten zur Verfügung gestellt worden sind. Die vier Unternehmen mit dem höchsten Anteil sind die Kernverwaltung
mit 1.251.239 TEUR, die VEBOWAG mit 226.104 TEUR, die EnW GmbH mit 171.240 TEUR sowie das SGB mit 95.956 TEUR. Der Ansatz
erfolgt mit dem Rückzahlungsbetrag. Die Bundesstadt Bonn setzt Derivate ein und verfolgt in ihrem Schuldenmanagement als Hauptziele
die Zinssicherung, Entzerrung von Umschuldungsfälligkeiten und Kontinuität in den Zins- und Tilgungszahlungen. Um die aus zukünftigen
Umschuldungen resultierenden Zinsänderungsrisiken so niedrig wie möglich zu halten, wurden Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Die Auswahl dieser Produkte erfolgte stets durch eine Chance-/Risikoanalyse durch Einbezug von Vergangenheits- und Prognosewerten
fortwährend unter Einhaltung sämtlicher Derivaterlasse des Landes NRW sowie interner Richtlinien.
Die Zinssicherungsgeschäfte der Kernverwaltung entsprechen im Wesentlichen dem Risiko einer Festsatzfinanzierung, da Bewertungs-
einheiten zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft bestehen und ein Handel nicht betrieben wird.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
2.899.415.859,02 2.791.922.792,98
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
1.854.820.508,45 1.757.400.591,15Seite 70 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Sofern die Gemeinde nicht über ausreichende liquide Mittel verfügt, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, können Kredite
zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden. Zum 31.12.2022 beträgt der Bestand dieser Kassenkredite bei der Bundesstadt Bonn
667.805 TEUR und 2.227 TEUR bei der SWB GmbH. Nach § 5 Abs. 6 des NKF-CUIG ist die Summe der auf die COVID-19-Pandemie
und dem Krieg gegen die Ukraine entfallenden Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung zu ermitteln und zu erläutern. Im
Jahresabschluss 2022 der Kernverwaltung ist in dem Bestand der Liquiditätskredite kein entsprechender Teilbetrag enthalten.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Diese Bilanzposition betrifft nur die Kernverwaltung. Unter dieser Position wird im Zusammenhang mit der Entwicklungsmaßnahme Wohn-
und Wissenschaftspark (WTP) eine Verbindlichkeit mit einem Betrag von 4.587 TEUR ausgewiesen.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
670.031.514,69 624.670.025,10
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
4.586.803,81 4.271.087,73Seite 71 von 172
70
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Alle vertraglichen Vereinbarungen, bei denen eine Lieferung und Leistung ohne die entsprechende Gegenleistung erbracht wurde, sind
als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu passivieren. Als vertragliche Vereinbarungen kommen beispielsweise Kauf- und
Werkverträge, Dienstleistungsverträge oder Miet- und Pachtverträge in Betracht. 38 % der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen betreffen die EnW GmbH, 19 % der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf den Kernhaushalt der Bundesstadt
Bonn sowie 19 % auf die SWBV GmbH.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten erfüllen eine Sammelfunktion für alle Verbindlichkeiten, die keiner der anderen aufgeführten Verbindlich-
keitsarten zuzuordnen sind. Auf die Bundesstadt Bonn entfällt ein Anteil von 60 % und auf die SWBV ein Anteil von 18 % der Gesamt-
summe. Neben den unklaren Einzahlungen, Steuerverbindlichkeiten und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Einnahmebuchhaltung
werden auch Buchungen zur periodengerechten Ausweisung von Aufwand ausgewiesen.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
114.617.680,62 93.009.705,42
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
122.561.130,32 159.069.608,68Seite 72 von 172
71
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Erhaltene Anzahlungen
Mit 109.446 TEUR entfällt der wesentliche Anteil auf die Kernverwaltung. Hierunter fallen insbesondere zweckgebundene, investive Zu-
wendungen, die noch nicht zweckentsprechend verwendet werden konnten, weil z.B. die Vermögensgegenstände noch nicht in Betrieb
genommen wurden und Zahlungseingänge, die noch keiner Forderung zuzuordnen waren. Die VEBOWAG (15.643 TEUR) weist hier
erhaltene Mietnebenkostenvorauszahlungen aus, die noch nicht im Rahmen der jährlichen Mietnebenkostenabrechnung abgerechnet wur-
den.
Passive Rechnungsabgrenzung
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
132.798.221,13 153.501.774,90
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
60.994.685,30 63.754.097,32Seite 73 von 172
72
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Die passive Rechnungsabgrenzung entfällt mit 77 % auf die Kernverwaltung und setzt sich wie folgt zusammen:
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind u.a. bei der Kernverwaltung vereinnahmte Friedhofsgebühren/Grabnutzungs-
rechte, Pflegegebühren für Ausgleichsflächen und erhaltene Zuwendungen angesetzt, die Erträge in Folgejahren darstellen. Für die erhal-
tenen Investitionszuschüsse, die an Dritte weitergeleitet wurden, wurden entsprechende aktive Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt.
Bei der VEBOWAG sind Tilgungsnachlässe zu Förderdarlehen der NRW.Bank enthalten. Die ertragswirksame Auflösung des Postens
erfolgt linear über die voraussichtliche Zweckbindungsfrist von 30 Jahren für Neubaudarlehen bzw. 25 Jahren für Modernisierungsdarle-
hen.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Bundesstadt Bonn 47.180.883,53 50.945.041,30
VEBOWAG 13.320.807,55 12.528.579,05
Seniorenzentren 261.096,02 280.300,97
Theater der Bundesstadt Bonn 231.898,20 176,00
Summe 60.994.685,30 63.754.097,32Seite 74 von 172
73
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung bildet den Ressourcenzuwachs und -verbrauch im Konzern Bundesstadt Bonn innerhalb eines Geschäfts-
jahres ab. Hier werden sämtliche den kommunalen Betrieben und dem Kernhaushalt zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen zusam-
mengefasst und um konzerninterne Vorgänge bereinigt.
Steuern und ähnliche Abgaben
Diese Position resultiert aus Erträgen der Kernverwaltung, die die Bundesstadt Bonn aufgrund ihrer steuerlichen Hoheit erhebt. Zu den
kommunalen Steuern gehören die Realsteuern des § 3 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) (Gewerbesteuer, Grundsteuer) und die Gemeinde-
anteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Umsatzsteuer). Die übrigen Erträge werden durch sonstige Steuern sowie steu-
erähnliche Abgaben und Ausgleichsleistungen erzielt.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse aus dem öffentlichen und privaten Bereich, die nicht ausdrücklich für Investi-
tionen geleistet werden, wie Übertragungszuschüsse, Schlüssel- und Bedarfszuweisungen sowie allgemeine Zuwendungen für laufende
Zwecke. Mit 350.068 TEUR entfallen 92 % der Zuwendungen und allgemeine Umlagen auf die Bundesstadt Bonn.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
684.687.471,99 672.049.941,02
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
380.826.844,47 370.842.678,40Seite 75 von 172
74
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen versteht man die Übertragung von Finanzmitteln, denen keine konkrete Gegenleistung der Stadt
gegenübersteht, soweit es sich nicht um Zuwendungen handelt. Solche Erträge sind Erstattungen von zu Unrecht gezahlten sozialen
Leistungen, empfangene Schuldendiensthilfen bzw. andere vergleichbare Leistungen. Die Transfererträge fallen ausschließlich bei der
Kernverwaltung an.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierunter werden Gebühren aus der Inanspruchnahme kommunaler Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen (z.B. Genehmigungsge-
bühren) erfasst, ebenso wie zweckgebundene Entgelte und Abgaben für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen und für die
Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen. Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und Sonderposten für
den Gebührenausgleich sind hier enthalten.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
8.342.828,92 27.569.201,21
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
213.575.404,85 201.885.541,78Seite 76 von 172
75
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Unter dieser Ertragsposition werden die Entgelte erfasst, bei denen der Leistungserbringung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt.
Hierunter fallen z.B. Umsatzerlöse aus Verkauf von Waren und sonstigen Erzeugnissen, Pacht- und Mieterträge, Umsatzerlöse aus übrigen
Lieferungen und Leistungen sowie andere vergleichbare Leistungen.
Der Anstieg der privatrechtlichen Leistungsentgelte ist im Wesentlichen in gestiegenen Preisanpassungen in allen Sparten sowie gestie-
gene Erlöse aus der Portfoliobewirtschaftung der EnW GmbH begründet.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
722.862.458,23 605.587.133,81
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Energie- und Wasserversorgung Bonn/RSK 402.711.766,27 298.536.414,04
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 99.893.305,77 97.897.291,45
VEBOWAG 50.589.850,88 48.349.578,86
Bonn-Netz GmbH 72.314.794,28 69.394.373,21
Bundesstadt Bonn 29.135.203,03 24.571.827,66
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 20.736.775,94 23.358.832,59
Seniorenzentren 21.302.747,77 21.252.813,93
Übrige 26.178.014,29 22.226.002,07
Summe 722.862.458,23 605.587.133,81Seite 77 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Diese Erträge entstanden dadurch, dass im Konzern besondere Leistungen (Güter- oder Dienstleistungen) für eine andere Stelle erbracht
wurden, deren Kosten der Gemeinde oder dem ausführenden Betrieb entweder vollständig oder anteilig erstattet worden sind. Der Erstat-
tung liegt dabei in der Regel ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Beispielsweise führt auch die einzelfallbezogene Amtshilfe der
Gemeinde nach § 4 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) zu einer Kostenerstattung der ersuchenden Behörde, die um
Unterstützung einer Amtshandlung gebeten hat. Von den Kostenerstattungen und Kostenumlagen entfallen fast vollständig auf die Bun-
desstadt Bonn.
Sonstige ordentliche Erträge
Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen des Konzerns Bundesstadt Bonn gehören alle diejenigen, die nicht den vorgenannten Ertragspo-
sitionen zugeordnet werden konnten. Hierzu zählen insbesondere ordnungsrechtliche Erträge wie Buß-, Zwangs- und Verwarnungsgelder,
Säumnisgelder und -zuschläge, Buchgewinne aus der Veräußerung von nicht mehr benötigten Vermögensgegenständen, Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen und sonstigen Sonderposten, erhaltener Schadensersatz. Auch periodenfremde Erträge werden unter die-
ser Position ausgewiesen.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
137.182.556,93 115.611.765,09
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
112.069.917,32 120.183.312,64Seite 78 von 172
77
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Die sonstigen ordentlichen Erträge teilen sich wie folgt auf:
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Bundesstadt Bonn 61.712.156,94 64.235.441,26
Städtisches Gebäudemanagement 657.874,97 807.889,23
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 40.213.833,55 45.546.823,85
Stadtwerke Bonn GmbH 689.282,16 1.152.914,13
Energie- und Wasserversorgung Bonn/RSK 4.588.897,29 4.184.904,81
Bonn-Netz GmbH 1.407.663,82 1.464.863,54
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 617.661,14 742.874,70
Theater der Bundesstadt Bonn 359.917,75 313.942,29
bonnorange AöR 566.668,82 177.186,59
Seniorenzentren 455.623,65 725.067,74
VEBOWAG 765.355,60 827.244,61
Übrige 34.981,63 4.159,89
Summe 112.069.917,32 120.183.312,64Seite 79 von 172
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Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen beinhalten die innerhalb des Konzerns selbst erstellten und aktivierungsfähigen Vermögensgegenstände,
die zur dauernden Nutzung und nicht zur Veräußerung zur Verfügung stehen. Der hierzu notwendige Aufwand stellt Herstellungskosten
im Sinne des § 34 Abs. 3 KomHVO NRW dar. Die aktivierten Eigenleistungen teilen sich im Wesentlichen wie folgt auf: Auf die Bundesstadt
Bonn entfallen dabei 1.132 TEUR, auf die Bonn-Netz GmbH 9.780 TEUR, auf die SWBV GmbH 4.297 TEUR, auf die EnW 7.221 TEUR
und auf das SGB 4.166 TEUR.
Bestandsveränderungen
Diese Position umfasst Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Waren und unfertige Leistungen, die im abge-
laufenen Geschäftsjahr hergestellt, aber nicht veräußert wurden.
Ordentliche Gesamterträge
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
28.244.731,17 13.614.193,36
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
1.530.472,18 4.198.188,26
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
2.289.322.686,06 2.131.541.955,57Seite 80 von 172
79
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Personalaufwendungen
Personalaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen für Beschäftigte. Neben Löhnen und Gehältern sind hier auch die Aufwen-
dungen für soziale Abgaben, Altersvorsorge, Beihilfen und Unterstützungsleistungen, Zuführungen zu Pensionsrückstellungen sowie zu
den Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Arbeitszeitguthaben ausgewiesen.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
609.681.281,54 576.648.235,17Seite 81 von 172
80
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Die Personalaufwendungen des Konzerns Bundesstadt Bonn setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Bundesstadt Bonn 373.196.628,89 349.245.337,41
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 59.994.645,01 58.024.388,76
Bonn-Netz GmbH 28.426.290,40 30.160.580,38
Energie und Wasserversorgung Bonn/RSK 16.093.738,22 15.409.000,10
Theater der Bundesstadt Bonn 26.200.669,56 19.609.322,49
Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH 0,00 0,00
bonnorange AöR 25.955.535,94 24.970.867,00
Stadtwerke Bonn GmbH 28.008.656,88 27.440.714,82
Städtisches Gebäudemanagement 24.941.650,92 25.912.089,43
Seniorenzentren 14.517.957,63 13.811.329,90
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 7.681.373,18 7.471.367,40
VEBOWAG 4.650.227,04 4.579.221,65
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH 13.907,87 14.015,83
Summe 609.681.281,54 576.648.235,17Seite 82 von 172
81
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Versorgungsaufwendungen
Versorgungsaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen für ehemalige Beschäftigte der Kernverwaltung. Hierzu gehören die Pen-
sionszahlungen, soweit sie nicht erfolgsneutral zu Lasten von Pensionsrückstellungen erfolgen. Daneben sind hier Zuführungen zu Pen-
sionsrückstellungen für Versorgungsempfänger und auch weitere Verpflichtungen, z.B. Beiträge zur Sozialversicherung und Beihilfen,
berücksichtigt.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Unter diesem Posten sind sämtliche Aufwendungen, die mit der kommunalen Aufgabenerfüllung wirtschaftlich zusammenhängen, auszu-
weisen. Hierunter fallen insbesondere Aufwendungen, die im Rahmen der Daseinsvorsorge bei der Beschaffung von Sach- und Dienst-
leistungen entstehen, wie Aufwendungen für die Unterhaltung (Reparatur, Fremdinstandhaltung, Instandsetzung, Pflege und Inspektion)
und die Bewirtschaftung der städtischen Infrastruktur und des Grundvermögens, für Energie, Wasser und Abwasserbeseitigung, Material-
aufwendungen bei dem Erwerb von Vorräten, für Güter und Dienstleistungen an andere Leistungsempfänger sowie sonstige anfallende
Verwaltungskosten und Betriebsaufwendungen.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
45.904.258,88 36.555.549,61
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
735.684.415,66 567.276.953,86Seite 83 von 172
82
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Die Sach- und Dienstleistungen teilen sich wie folgt auf die Konsolidierungseinheiten auf:
Die Steigerung bei der EnW GmbH ist im Wesentlichen auf einen deutlich höheren Strom-, Gasbezug und Brennstoffbezug zurückzufüh-
ren.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
Energie und Wasserversorgung Bonn/RSK 290.124.381,15 171.537.441,58
Bundesstadt Bonn 132.910.624,29 113.654.679,38
Städtisches Gebäudemanagement 69.329.345,61 57.998.288,18
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 110.096.882,25 101.252.063,20
Bonn-Netz GmbH 82.602.722,98 75.208.803,65
VEBOWAG 18.045.822,99 18.329.749,57
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 12.429.635,77 12.843.577,33
bonnorange AöR 7.736.319,04 7.181.068,53
Übrige 12.408.681,58 9.271.282,44
Summe 735.684.415,66 567.276.953,86Seite 84 von 172
83
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Bilanzielle Abschreibungen
Diese Position umfasst Abschreibungen auf Anlagevermögen (152.050 TEUR) sowie auf die Vermögensgegenstände des Umlaufvermö-
gens (30 TEUR).
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen betreffen ausschließlich die Bundesstadt Bonn. Sie beruhen in der Regel auf einseitigen Verwaltungsvorgän-
gen und nicht auf einem Leistungsaustausch. Darin enthalten sind Aufwendungen für sonstige soziale Leistungen und Sozialhilfeleistungen
an natürliche Personen in Einrichtungen, Jugendhilfe in und außerhalb von Einrichtungen, Sozialhilfe an Personen außerhalb von Einrich-
tungen, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, die Gewerbesteuerumlage sowie Allgemeine Umlagen an Gemeinden (GV).
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
152.080.650,96 154.402.737,58
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
534.796.172,65 528.019.231,17Seite 85 von 172
84
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, für die nicht eine besondere Aufwandsposition vorgesehen ist, sind hier
auszuweisen. Dazu gehören sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen wie z.B. Einstellungs- und Personalwerbekosten, Weiter-
bildungskosten, Reisekosten, Kosten für Dienst-, Schutz- und Arbeitskleidung, Dienstjubiläen, Unfallversicherung für die Beschäftigten etc.
Weiterhin fallen hierunter Kosten für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Mieten, Leasing, Bankgebühren, Versicherungs-
beiträge, Rechts- und Beratungskosten), Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Geschäftsaufwendungen wie Büro- und Ver-
brauchsmaterial. Ferner sind hier Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, betriebliche Steueraufwendungen, Aufwen-
dungen aus Schadensersatzfällen, aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen, aus Wertberichtigungen
von Forderungen, aus Verlustübernahmen und Beiträge zu Berufsverbänden erfasst.
Ordentliche Gesamtaufwendungen
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
210.078.601,46 206.952.629,15
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
2.288.225.381,15 2.069.855.336,54Seite 86 von 172
85
Gesamtabschluss 2022
Bundesstadt Bonn
Saldiert man die Summe der ordentlichen Erträge mit den ordentlichen Aufwendungen erhält man das ordentliche Gesamtergebnis:
Ordentliches Gesamtergebnis
Die Verschlechterung des ordentlichen Gesamtergebnisses resultiert größtenteils aus der Unterdeckung des ordentlichen Ergebnisses
der Kernverwaltung in Höhe von 16.855 TEUR (Vorjahr Überdeckung 17.656 TEUR). Daneben wirkt sich die Korrektur des Ergebnisses
2020 im Gesamtabschluss 2021 in Höhe von 15.240 TEUR (Corona-Rettungsschirm) auf die Ergebnisveränderung aus. Dieser Sachver-
halt beeinflusst auch die Ergebnisveränderung des anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses.
Finanzerträge
Hierunter werden Beteiligungserträge (1.078 TEUR), Zinserträge (4.801 TEUR) sowie Erträge aus Gewinnabführungen (1.191 TEUR) und
sonstige Finanzerträge (10 TEUR) zusammengefasst.
31.12.2022
EUR
31.12.2021
EU

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Datenstand: 02.11.2026, 22:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de