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253603-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Anbringung eines Zusatzschildes am Straßenschild "Mathildastraße" in Beuel

Nummer
253603-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Mathildastraße Straße· Vilich, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253603 Bürgerantrag: Anbringung eines Zusatzsschildes am Straßenschild "Mathildastraße" in Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253603-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Anbringung eines Zusatzschildes am
Straßenschild "Mathildastraße" in Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 07.05.2025 die Anbringung
von Zusatzschildern für verschiedene Straßen, u. a. auch für die
Mathildastraße, beschlossen und hinsichtlich der Kosten entschieden, dass
diese aus dem Feuerwehrtopf 2025 der Bezirksvertretung Beuel getragen
werden (DS 240412-05).
Dieser Beschluss ging ursprünglich zurück auf einen Bürgerantrag des
Denkmal- und Geschichtsvereins e. V. (DS 240412).
Im Rahmen des Bürgerantrages wurden auch entsprechende Texte für die
Zusatzbeschilderung vorgeschlagen. Für diese stehen auf den Zusatzschildern
120 Zeichen einschließlich Leerzeichen zur Verfügung. Derzeit wird auf
entsprechende Bitte des Antragstellers diese Vorgabe geprüft. Daran
anschließend wird eine Abstimmung unter Berücksichtigung stadthistorischer
Aspekte vorgenommen.
Insoweit liegt für die Zusatzbeschilderung der Mathildastraße bereits ein
entsprechender Beschluss vor.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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