253599-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Erhalt von Parkplätzen im Bereich Endenicher Straße 308 und 328
Kerndaten
- Nummer
- 253599-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Hermann-Wandersleb-Ring Hauptort
- Endenicher Straße
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253599-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Erhalt von Parkplätzen im Bereich Endenicher Straße 308 und 328 Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 31.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Entfall von Parkplätzen im Bereich Endenicher Straße 308 – 328 wurde neben dem im Bürger*innenantrag thematisierten Ratsbeschluss vom 03.07.2025 ebenfalls bei der Beschlussfassung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Busbeschleunigung auf den Linien 606 und 607 beschlossen (vgl. DS 222042-04). Bei der Betrachtung dieser beiden Buslinien wurden insbesondere bei der Anfahrt der Bushaltestelle wiederholt Beeinträchtigungen durch parkende Fahrzeuge festgestellt, sodass ein teilweiser Entfall der Parkplätze erforderlich wurde. Zudem wurde die Örtlichkeit aufgrund der beengten Situation als ein Grund gegen die Einführung von Gelenkbussen seitens der Stadtwerke benannt. Da die Umsetzung der Einzelmaßnahmen zur Busbeschleunigung im Sinne eines effizienten Umgangs mit den personellen und finanziellen Ressourcen des Öfteren mit weiteren Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen im unmittelbaren Umfeld verknüpft wird, konnten noch nicht alle Einzelmaßnahmen aus dem damaligen Beschluss umgesetzt werden. Der neuerliche Ratsbeschluss zum weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit den Umweltspuren auf dem Hermann-Wandersleb-Ring bestärkt somit lediglich die bereits bestehende Beschlusslage. Aus verkehrsplanerischer Sicht kann vor dem Hintergrund der zuvor benannten Beschlüsse sowie im Sinne der Maßnahmen zur Busbeschleunigung dem Erhalt der Parkplätze im Bereich der Endenicher Straße 308 – 328 daher nicht zugestimmt werden. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürger*innenantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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