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253598 · Beschlussvorlage

Übertragung von Mitteln aus dem Klimaplansteckbrief 6.3.1.1. zur weiteren Finanzierung des Schülertickets für das Jahr 2025

Nummer
253598
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253598
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Übertragung von Mitteln aus dem
Klimaplansteckbrief 6.3.1.1. zur weiteren
Finanzierung des Schülertickets für das Jahr 2025
Beratungsfolge
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Aus dem für den Klimaplansteckbrief 6.3.1.1. „Qualitative Verbesserung und
quantitativer Ausbau des ÖPNV-Angebotes“ bereitgestellten Budget werden im
Jahr 2025 finanzielle Mittel in Höhe von ca. 400.000€ verwendet, um die
gestiegenen Kosten des „Schülertickets“ zu finanzieren. Die mit Zif. 5 des
Ratsbeschlusses vom 20.06.2024 über "Einführung eines Klima-Tagestickets
auf Bonner Stadtgebiet" verfügte Bindung, dass die "Mittel des
Haushaltsansatzes, die nicht für die laufende Finanzierung des Tickets benötigt
werden, dem Steckbrief 1.1.2.5 des Klimaplans zugute" kommen sollen, wird
für die Jahre 2025 und 2026 durch die in Satz 1 beschriebene Bindung ersetzt.
Begründung
Mit der Beschlussvorlage DS 220407 wurde die Einführung eines
subventionierten Schülertickets für einen Preis von 19 Euro beschlossen. In
diesem Beschluss wurden für die Finanzierung des Tickets Haushaltsmittel in
Höhe von ca. 1.000.000 Euro bereitgestellt.
Bei der Berechnung der benötigten Finanzmittel konnte für die damalige
Beschlussfassung nur mit Schätzungen gearbeitet werden. Es wurde
dargestellt, dass durch eine Einführung eines Schülertickets zu einem Preis von
19 Euro Kosten in Höhe von ca. 88.000 Euro monatlich entstehen würden. Die
bereitgestellten Finanzmittel waren zum damaligen Stand daher auskömmlich.
Seit Beschlussfassung im Jahr 2022 wurden seitens des VRS die Ticketpreise
für Schülertickets jedoch zweimal angehoben, während der Preis des
subventionierten Schülertickets konstant bei 19 Euro lag. Durch diese
Preiserhöhungen des VRS sind die Zuschusskosten für die Stadt Bonn um 4,40
Euro pro abgenommenes Ticket gestiegen. Zusätzlich haben sich die
Verkaufszahlen des Schülerticktes seit der Einführung positiv entwickelt,
sodass aktuell ca. 2.500 Tickets mehr pro Monat abgenommen werden als zum
Start des Tickets im September 2022. Daher betrugen die monatlichen Kosten
für die Stadt Bonn zuletzt ca. 167.000 Euro (Stand Juni 2025).Seite 1 von 3
Seite 2
Die im Doppelhaushalt 2025/26 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von
jeweils 1.131.000 Euro reichen daher im laufenden Jahr nicht mehr aus, um die
entstehenden Kosten zu decken. Bei einer gleichbleibenden Nachfrage bis
Jahresende geht die Verwaltung von Kosten für die Subventionierung des
Schülertickets in Höhe von ca. 2.000.000 Euro aus (bei konstanter
Ticketnachfrage auf dem Niveau des Monats Juni). Daher wird es erforderlich
werden, in Höhe des sich abzeichnenden zusätzlichen Finanzbedarfes von rd.
870.000 Euro im Jahr 2025 einen Antrag auf eine überplanmäßige Ausgabe zu
stellen. Zur Deckung eines Teils dieses Finanzbedarfs könnten u. a. Mittel aus
dem Klimaplansteckbrief 6.3.1.1. „Qualitative Verbesserung und quantitativer
Ausbau des ÖPNV-Angebotes“ eingesetzt werden. Hier sind 650.000 Euro
(nach Bewirtschaftungsverfügung nur 90% hiervon) für die Einführung des
Klimatickets im Haushalt hinterlegt. Aufgrund der bisherigen Abnahme des
Tickets (bis Stand Juni 2025) gehen Verwaltung und SWB davon aus, dass im
laufenden Jahr für die Subventionierung des Klimatickets lediglich ca. 200.000
Euro verbraucht werden. Es stünden also ca. 450.000 Euro aus diesem
Finanztopf zur Deckung der für das Schülerticket fehlenden Mittel zur
Verfügung, sofern die im Beschluss zum Klimaticket (DS 240889) verfügte
Bindung, es sollen „sonstige Mittel des Haushaltsansatzes, die nicht für die
laufende Finanzierung des Tickets benötigt werden, dem Steckbrief 1.1.2.5.
des Klimaplans zugute" kommen, aufgehoben wird. Der Steckbrief 1.1.2.5.
befasst sich mit einem "Klima-Fonds als Instrument zur Finanzierung von
Klimaschutzaktivitäten". Da die Subventionierung von Klimaticket und
Schülerticket eng verwandte Zielsetzungen verfolgen, nämlich die Nutzung des
ÖPNV durch attraktive Preisgestaltungen zu fördern und gleichermaßen eine
soziale, familienfördernde Komponente beinhalten, ist es aus Sicht der
Verwaltung eine angemessene Lösung, den Minderbedarf in dem einen Budget
zum Ausgleich des Mehrbedarfs in dem anderen Budget einzusetzen. Mit dem
vorgenannten Deckungsbeitrag wäre die Finanzierung des Schülertickets bis
einschließlich September gesichert. Für das 4. Quartal ist die Verwaltung noch
um eine anderweitige Deckung bemüht.
Durch die Preissteigerungen des VRS wird auch zukünftig eine Anpassung der
Finanzierung des Schülertickets notwendig sein. Preissteigerungen finden
durch den VRS und ohne direkte Beteiligung der Stadt Bonn statt. Seitens der
Verwaltung kann daher nicht gegen steigende Ticketpreise entgegengewirkt
werden. Die aktuellen Regelungen zum Schülerticket laufen bis Juli 2026. Die
aktuelle Situation zeigt, dass es weiterführenden Handlungsbedarf bzgl. der
Finanzierung des Schülertickets gibt. Seitens der Verwaltung werden daher
entsprechende Vorschläge für eine Umsetzung zum neuen Schuljahr 2026/27
erarbeitet, den politischen Gremien vorgelegt und im Rahmen der
Haushaltsanmeldung zum Haushaltsjahr 2027ff eingebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und -
anlagen, ÖPNV
1.12.07 Verkehrsplanung
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 3
Seite 3
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
870.000 161001207,
721000
2025 400.000, 161001207,
721000, IA 6103007,
470.000, 161001207,
721000,
Gesamtbudget
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de