253597 · Beschlussvorlage
Befreiung zur Errichtung von Komposttoiletten auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 12, Flurstück 965 für den NaturFreunde-Garten
Kerndaten
- Nummer
- 253597
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bergheimer Straße Hauptort
- Gensemer Straße
- Schwarzrheindorf
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253597 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Befreiung zur Errichtung von Komposttoiletten auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 12, Flurstück 965 für den NaturFreunde-Garten Beratungsfolge Naturschutzbeirat 03.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG zur Errichtung von Komposttoiletten auf dem Gelände des NaturFreunde-Gartens im Landschaftsschutzgebiet wird zugestimmt. Begründung: Die NaturFreunde Bonn e.V. betreuen den NaturFreunde-Garten in Bonn- Schwarzrheindorf (Ecke Bergheimer Str. / Gensemer Str.). Der Verein engagiert sich für Ziele des Umwelt- und Naturschutzes, für Nachhaltigkeit in allen Lebensbereichen und will damit dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Zu den gemeinnützigen Zwecken des Vereins gehören neben der Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege, auch die Jugend- und Altenhilfe, Sport, Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Natur- und Heimatkunde, Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, internationale Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten des Völkerverständigungsgedankens. Im Rahmen dieser Satzung wird der NaturFreunde-Garten schwerpunktmäßig für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen genutzt. hier werden Mädchen und Jungen unterschiedlicher sozialer oder regionaler Herkunft, mit und ohne Handicap zusammengebracht und an einen sozial und ökologisch verantwortlichen Zugang zur Natur herangeführt. Dafür wird der Garten wie folgt genutzt: • Kinder- und Jugendgruppen außerhalb der Schulferien, welche je nach Altersgruppe den Garten spielerisch erkunden, den Umgang mit der Natur lernen, die Natur erleben und Umweltschutz, sowie Nachhaltigkeit erkennbar machen und sich für diese engagieren. • Kinder- und Jugendgruppen in den Schulferien, die an durch die Stadt geförderten Freizeiten teilnehmen. • wöchentliche Angebote der NaturFreunde in Form einer Kombination aus körperlicher Bewegung und Nachhilfeunterricht. Daneben baut der Verein derzeit die Arbeit mit Erwachsenen auf. Diese sollSeite 1 von 3 Seite 2 insbesondere der Integration der Eltern dienen, deren Kinder die Angebote wahrnehmen. Hierzu finden in unregelmäßigen Abständen Treffen im Garten statt. An regelmäßigen Treffen finden bisher folgende Angebote statt: • Unser Garten: Pflege und Weiterentwicklung des Gartens, jeweils montags 2 Stunden • offenes Kulturangebot: einmal monatlich an einem Donnerstag ab 19.00 Uhr 2 Stunden • ein weiteres Projekt ist mit Unterstützung des Landesvorstandes in Vorbereitung: Lebensräume - Ökosysteme verstehen und schützen. Diese Angebote werden ergänzt durch ca. acht unterschiedliche thematische Einzelveranstaltungen im Jahr. Die meisten Angebote der NaturFreunde sind offen. Alle Aktivitäten stehen unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den Zielen des Natur- und Umweltschutzes. Ergänzend zum Beschluss (DS 220595) in welchem bereits die Befreiung zur Errichtung einer Gemeinschaftshütte sowie eines Geräteschuppens für den NaturFreunde-Garten beschlossen wurde, wird nun eine weitere Befreiung zur Errichtung von Komposttoiletten beantragt. Auf dem Grundstück sind derzeit temporär zwei Chemie-Toiletten errichtet, die nicht umweltschonend und auch nicht barrierefrei sind. Diese sollen durch wasserfreie und umweltfreundliche Komposttoiletten ersetzt werden. Die Komposttoiletten basieren auf einem in sich geschlossenen System, das keinerlei Auswirkungen auf die Umgebung hat. Die Ausscheidungen in Form von Kompost werden regelmäßig fachgerecht entsorgt. Die Zielsetzung der beantragten Baumaßnahmen ist vor allem für die Jugendgruppen mit Behinderung einen barrierefreien Raum in der Natur zu schaffen. Die beantragten Komposttoiletten ermöglichen auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderung eine Nutzung, da diese oft eine Begleitperson für den Toilettengang benötigen. Die Komposttoiletten wurden bislang nicht in die bisherigen Anträge aufgenommen, da die entsprechenden Mittel fehlten. Inzwischen konnten Fördermittel bei der NRW-Stiftung sowie der Stadt Bonn (Förderung der Jugendarbeit) akquiriert werden. Der NaturFreunde-Garten liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Siegmündung und im Landschaftsschutzgebiet „Schwarzrheindorfer Werd“ und „Werd unter dem Bach“ (LSG 2.1). Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemals gärtnerisch genutzte Fläche, die über Jahre nicht mehr bewirtschaftet wurde und mit Gehölzen bestanden ist. Im Vorhabenbereich finden vorwiegend gärtnerische Nutzungen statt. Nach § 26 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind in Landschaftsschutzgebieten unter besonderer Beachtung des § 5 Abs. 2 BNatSchG grundsätzlich alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Nach den Festsetzungen des Landschaftsplanes Siegmündung sind insbesondere die Errichtung baulicher Anlagen, die gänzliche oder teilweise Beseitigung von Einzelbäumen, Baumreihen, Hecken, Feld- oder Ufergehölzen in der freien Landschaft, sowie Brachen in Ackerland oder eine andere Nutzung umzuwandeln, verboten. Für die Realisierung des Vorhabens ist aus diesem Grunde eine landschaftsrechtliche Befreiung von den Verbotstatbeständen desSeite 2 von 3 Seite 3 Landschaftsschutzes erforderlich. Von den vorgenannten Verboten kann gemäß § 67 BNatSchG eine Befreiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Aufgrund der vielseitigen öffentlichen Angebote und naturschutzbezogenen Projektarbeiten im NaturFreunde-Garten, wird ein überwiegendes öffentliches Interesse als gegeben gesehen. Die Untere Naturschutzbehörde plant daher die Errichtung von Komposttoiletten auf dem Gelände des NaturFreunde-Gartens im Landschaftsschutzgebiet unter folgenden Auflagen zu erteilen: • Die temporär aufgestellten Chemie-Toiletten werden entfernt. • Es muss eine fachgerechte, gewerbliche Entsorgung der anfallenden Fäkalien erfolgen. • Als Ausgleichsmaßnahme muss ein Obstgehölz (Hochstamm) angepflanzt und das Häuschen eingegrünt werden Der Naturschutzbeirat wird um Zustimmung zu der geplanten naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG zur Errichtung von Komposttoiletten auf dem Gelände des NaturFreunde-Gartens im Landschaftsschutzgebiet gebeten. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de