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253597 · Beschlussvorlage

Befreiung zur Errichtung von Komposttoiletten auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 12, Flurstück 965 für den NaturFreunde-Garten

Nummer
253597
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bergheimer Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel Hauptort
  • Gensemer Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 03.09.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253597
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Befreiung zur Errichtung von Komposttoiletten auf
dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 12,
Flurstück 965 für den NaturFreunde-Garten
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 03.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG zur
Errichtung von Komposttoiletten auf dem Gelände des NaturFreunde-Gartens
im Landschaftsschutzgebiet wird zugestimmt.
Begründung:
Die NaturFreunde Bonn e.V. betreuen den NaturFreunde-Garten in Bonn-
Schwarzrheindorf (Ecke Bergheimer Str. / Gensemer Str.).
Der Verein engagiert sich für Ziele des Umwelt- und Naturschutzes, für
Nachhaltigkeit in allen Lebensbereichen und will damit dazu beitragen, die
natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Zu den gemeinnützigen Zwecken
des Vereins gehören neben der Förderung von Naturschutz und
Landschaftspflege, auch die Jugend- und Altenhilfe, Sport, Wissenschaft,
Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Natur- und Heimatkunde,
Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, internationale Gesinnung und
Toleranz auf allen Gebieten des Völkerverständigungsgedankens.
Im Rahmen dieser Satzung wird der NaturFreunde-Garten schwerpunktmäßig
für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen genutzt. hier werden Mädchen und
Jungen unterschiedlicher sozialer oder regionaler Herkunft, mit und ohne
Handicap zusammengebracht und an einen sozial und ökologisch
verantwortlichen Zugang zur Natur herangeführt. Dafür wird der Garten wie
folgt genutzt:
• Kinder- und Jugendgruppen außerhalb der Schulferien, welche je
nach Altersgruppe den Garten spielerisch erkunden, den Umgang mit
der Natur lernen, die Natur erleben und Umweltschutz, sowie
Nachhaltigkeit erkennbar machen und sich für diese engagieren.
• Kinder- und Jugendgruppen in den Schulferien, die an durch die Stadt
geförderten Freizeiten teilnehmen.
• wöchentliche Angebote der NaturFreunde in Form einer Kombination
aus körperlicher Bewegung und Nachhilfeunterricht.
Daneben baut der Verein derzeit die Arbeit mit Erwachsenen auf. Diese sollSeite 1 von 3
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insbesondere der Integration der Eltern dienen, deren Kinder die Angebote
wahrnehmen. Hierzu finden in unregelmäßigen Abständen Treffen im Garten
statt. An regelmäßigen Treffen finden bisher folgende Angebote statt:
• Unser Garten: Pflege und Weiterentwicklung des Gartens, jeweils
montags 2 Stunden
• offenes Kulturangebot: einmal monatlich an einem Donnerstag ab
19.00 Uhr 2 Stunden
• ein weiteres Projekt ist mit Unterstützung des Landesvorstandes
in Vorbereitung: Lebensräume - Ökosysteme verstehen und schützen.
Diese Angebote werden ergänzt durch ca. acht unterschiedliche
thematische Einzelveranstaltungen im Jahr. Die meisten Angebote der
NaturFreunde sind offen. Alle Aktivitäten stehen unter dem Vorbehalt der
Vereinbarkeit mit den Zielen des Natur- und Umweltschutzes.
Ergänzend zum Beschluss (DS 220595) in welchem bereits die Befreiung zur
Errichtung einer Gemeinschaftshütte sowie eines Geräteschuppens für den
NaturFreunde-Garten beschlossen wurde, wird nun eine weitere Befreiung zur
Errichtung von Komposttoiletten beantragt.
Auf dem Grundstück sind derzeit temporär zwei Chemie-Toiletten errichtet, die
nicht umweltschonend und auch nicht barrierefrei sind. Diese sollen durch
wasserfreie und umweltfreundliche Komposttoiletten ersetzt werden. Die
Komposttoiletten basieren auf einem in sich geschlossenen System, das
keinerlei Auswirkungen auf die Umgebung hat. Die Ausscheidungen in Form
von Kompost werden regelmäßig fachgerecht entsorgt.
Die Zielsetzung der beantragten Baumaßnahmen ist vor allem für die
Jugendgruppen mit Behinderung einen barrierefreien Raum in der Natur zu
schaffen. Die beantragten Komposttoiletten ermöglichen auch Kindern und
Jugendlichen mit Behinderung eine Nutzung, da diese oft eine Begleitperson
für den Toilettengang benötigen.
Die Komposttoiletten wurden bislang nicht in die bisherigen Anträge
aufgenommen, da die entsprechenden Mittel fehlten. Inzwischen konnten
Fördermittel bei der NRW-Stiftung sowie der Stadt Bonn (Förderung der
Jugendarbeit) akquiriert werden.
Der NaturFreunde-Garten liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes
Siegmündung und im Landschaftsschutzgebiet „Schwarzrheindorfer Werd“ und
„Werd unter dem Bach“ (LSG 2.1). Bei der Fläche handelt es sich um eine
ehemals gärtnerisch genutzte Fläche, die über Jahre nicht mehr bewirtschaftet
wurde und mit Gehölzen bestanden ist. Im Vorhabenbereich finden vorwiegend
gärtnerische Nutzungen statt.
Nach § 26 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind in
Landschaftsschutzgebieten unter besonderer Beachtung des § 5 Abs. 2
BNatSchG grundsätzlich alle Handlungen verboten, die den Charakter des
Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Nach
den Festsetzungen des Landschaftsplanes Siegmündung sind insbesondere
die Errichtung baulicher Anlagen, die gänzliche oder teilweise Beseitigung von
Einzelbäumen, Baumreihen, Hecken, Feld- oder Ufergehölzen in der freien
Landschaft, sowie Brachen in Ackerland oder eine andere Nutzung
umzuwandeln, verboten.
Für die Realisierung des Vorhabens ist aus diesem Grunde eine
landschaftsrechtliche Befreiung von den Verbotstatbeständen desSeite 2 von 3
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Landschaftsschutzes erforderlich. Von den vorgenannten Verboten kann
gemäß § 67 BNatSchG eine Befreiung erteilt werden, wenn
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses,
einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren
Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von
Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
Aufgrund der vielseitigen öffentlichen Angebote und naturschutzbezogenen
Projektarbeiten im NaturFreunde-Garten, wird ein überwiegendes öffentliches
Interesse als gegeben gesehen.
Die Untere Naturschutzbehörde plant daher die Errichtung von
Komposttoiletten auf dem Gelände des NaturFreunde-Gartens im
Landschaftsschutzgebiet unter folgenden Auflagen zu erteilen:
• Die temporär aufgestellten Chemie-Toiletten werden entfernt.
• Es muss eine fachgerechte, gewerbliche Entsorgung der anfallenden
Fäkalien erfolgen.
• Als Ausgleichsmaßnahme muss ein Obstgehölz (Hochstamm)
angepflanzt und das Häuschen eingegrünt werden
Der Naturschutzbeirat wird um Zustimmung zu der
geplanten naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG zur
Errichtung von Komposttoiletten auf dem Gelände des NaturFreunde-Gartens
im Landschaftsschutzgebiet gebeten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de