253581 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln im Zeitraum 01.06.2026-31.05.2027 mit der Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens 31.05.2030
Kerndaten
- Nummer
- 253581
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 04.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 253581 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln im Zeitraum 01.06.2026-31.05.2027 mit der Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens 31.05.2030 Beratungsfolge Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln im Zeitraum 01.06.2026 bis 31.05.2027 mit der Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens 31.05.2030 wird zuge- stimmt. Begründung Ein funktionales, modernes und pädagogisch geeignetes Schulmobiliar ist zen- traler Bestandteil der Lernumgebung und wesentliche Voraussetzung für einen zeitgemäßen Schulbetrieb. Die Bundesstadt Bonn ist als Schulträger gemäß § 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb erforderlichen sächlichen Mittel bereitzustellen. Hierzu zählen ins- besondere die Bereitstellung der Schulgebäude sowie deren Ausstattung mit Mobiliar und Einrichtungsgegenstände. Zur Planung und effizienten Bündelung der Beschaffung beantragen die 89 Schulen in städtischer Trägerschaft jährlich ihren unabweisbaren und priorisier- ten Bedarf an Inventar- und Einrichtungsgegenständen beim Schulamt. Die Bedarfe ergeben sich insbesondere aus folgenden Entwicklungen: - Ersatzbeschaffungen veralteter oder defekter Gegenstände / Möbelstü- cke - steigende Schülerzahlen sowie Ausbau von OGS-PlätzenSeite 1 von 4 Seite 2 - Umgestaltung einzelner Schulstandorte zu inklusiven Schulen - Neu- und Umbauten im Rahmen von Schulentwicklungsmaßnahmen - sich wandelnde pädagogische Konzepte (z.B. offene Lernlandschaften) Aufgrund des wiederkehrenden und fortlaufenden Bedarfs wurde im Jahr 2019 erstmals ein Rahmenvertrag zur Beschaffung von Schulmöbeln beschlossen. Der im Jahr 2022 abgeschlossene Folgevertrag endet am 31.05.2026. Daher ist die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens mit Vertragsbeginn zum 01.06.2026 erforderlich. Die mit dem Rahmenvertrag verfolgten Ziele, insbesondere eine optimierte, flexiblere Beschaffungspraxis, bessere Planbarkeit, effizientere Bedarfsbünde- lung sowie eine spürbare Entlastung der Verwaltung, haben sich in der Praxis weiterhin bewährt. Besonders vorteilhaft war die Möglichkeit, neben den aus- geschriebenen Kernprodukten auch das restliche Sortiment des Vertragspart- ners mit einem festen Nachlass auf die gültige Preisliste zu beziehen. Eine sol- che Regelung soll auch im neuen Vertrag vorgesehen werden. Im auszuschreibenden Rahmenvertrag werden keine verbindlichen Mindestab- nahmemengen festgelegt. Stattdessen werden auf Basis vergangener Erfah- rungswerte geschätzte Jahresmengen für ausgewählte Kernprodukte zugrunde gelegt. Das tatsächliche Beschaffungsvolumen kann je nach konkretem Bedarf und verfügbarer Haushaltsmittel variieren. Im Einklang mit aktueller EU- Rechtsprechung ist jedoch ein Maximalvolumen festzulegen. Die Verwaltung schlägt vor, dieses auf das Fünffache der geschätzten jährlichen Abnahme- menge für die ausgeschriebenen Kernprodukte festzulegen. Dies gewährleistet eine größtmögliche Flexibilität, insbesondere bei kurzfristig steigenden Bedar- fen. Sollten beispielweise seitens des Bundes oder des Landes NRW neue Förderprogramme zur Schulmöbelausstattung aufgelegt werden, könnten diese Bedarfe ohne erneute Ausschreibungsverfahren über den Rahmenvertrag ge- deckt werden. Auch das Startchancenprogramm (Laufzeit: 01.08.2024– 31.12.2034) verfolgt das Ziel, Lern- und Lehrbedingungen insbesondere durch Investitionen in moderne Möblierung zu verbessern. Daraus resultiert ein zu- sätzlicher Bedarf, der ebenfalls über den neuen Rahmenvertrag gedeckt wer- den kann. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens werden insbesondere folgende Nachhaltigkeits- und Qualitätskriterien gefordert: 1. Alle anbietenden Firmen müssen über ein zertifiziertes Qualitätsmana- gementsystem nach EN ISO 9001 verfügen. 2. Alle anbietenden Firmen müssen über ein zertifiziertes Umweltmana- gementsystem nach EN ISO 14001 verfügen. 3. Die angebotenen Möbel müssen den geltenden Sicherheitsanforderun- gen und Vorschriften, den einschlägigen DIN-Normen, insbesondere DIN EN 1729-1 – 2016-02 entsprechenSeite 2 von 4 Seite 3 4. Für alle ausgeschriebenen Kernprodukte ist ein gültiges GS-Zertifikat erforderlich 5. Alle verwendeten Materialen, Leime und Lacke müssen toxikologisch unbedenklich sein. 6. Alle angebotenen Möbel- und Holzwerkstoffe unterliegen mindestens der Emissionsklasse E1. 7. Die Prinzipien der recyclinggerechten Konstruktion gemäß VDI 2243 sind bei der Produktgestaltung zu berücksichtigen. 8. Möbel mit einem Anteil von über 50% Holz müssen den Anforderun- gen des Blauen Engels für emissionsarme Möbelprodukte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38) entsprechen. 9. Holzwerkstoffplatten müssen den Anforderungen des Blauen Engels RAL-UZ 76a entsprechen. 10. Die Nachhaltigkeit der eingesetzten Holzprodukte ist durch ein gültiges FSC-Siegel zu belegen, 11. Es dürfen nur schadstoffarme Lacke verwendet werden, die den Anfor- derungen des RAL-ZU 12a genügen. 12. Nach Möglichkeit sollen alle Metallteile aus Eisen oder Stahl gefertigt sein. Aluminium soll nur dort Anwendung finden, wo es nicht anders möglich ist. Behandlung der Metallteile: poliert, pulverlackbeschichtet, galvanisiert. 13. Bezugsstoffe müssen mindestens dem OEKO-TEX Standard 100 oder dem Europäischen Umweltzeichen für Textilien entsprechen. Bei Pols- termöbeln ist der Blaue Engel RAL-UZ 117 (emissionsarme Polstermö- bel) einzuhalten. 14. Verwendete Kunststoffe und andere Materialien dürfen keine haloge- nierten Verbindungen und Weichmacher enthalten, sie dürfen nicht aus PVC bestehen und keine halogenierten Flammschutzmittel enthalten. Die Kunststoffe müssen durchgefärbt und frei von Schwermetallen sein. 15. Verpackungen müssen möglichst aus recycelbaren, schadstoffarmen Materialien bestehen (z.B. mit dem Umweltzeichen Blauer Engel RAL- UZ 30a). Die Anforderungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zur Rücknahme und stofflichen Verwertung sind einzuhalten. 16. Bei Anlieferung ist die Bonner Umweltzone zu beachten. Auf Grundlage bisheriger Erfahrungen sowie aktueller Bedarfsprognosen wur- den die voraussichtlichen Schätzkosten für die auszuschreibenden Kernproduk- te wie folgt kalkuliert: VergabeartSeite 3 von 4 Seite 4 öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsver- gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB UVgO x VgV 01.06.2026 -31.05.2027 (mit der Option der drei- maligen Verlängerung längstens bis 31.05.2030) Schätzkosten für ein Jahr / vier Jahre 500.000,00 / 2.000.000,00 Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsum- tiv) / Finanzstelle (investiv) 140000301 bis 140000307 Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamt- schulen, Förderschulen und Be- rufskollegs 543180 783100 4000301 bis 4000307 / 5400003010100 u.a. Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de