253578-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag auf Parkerlaubnis im Bereich Truchseßstraße zwischen Pionierstraße und Weißenburgstraße
Kerndaten
- Nummer
- 253578-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Weißenburgstraße Hauptort
- Truchseßstraße
- Pionierstraße
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253578-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Antrag auf Parkerlaubnis im Bereich Truchseßstraße zwischen Pionierstraße und Weißenburgstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die Situation vor Ort überprüft. Bereits jetzt gibt es auf der Seite der geraden Hausnummern im Bereich zwischen Pionier- und Weißenburgstraße Parkmöglichkeiten in baulich angelegten Parkflächen auf dem Seitenstreifen. Der mögliche Parkraum auf dieser Straßenseite ist weitestgehend ausgeschöpft. Lediglich im Bereich vor dem Einmündungsbereich Pionierstraße ist die notwendige Restgehwegbreite gegeben, weshalb die Verwaltung dort weitere zwei bis drei Parkplätze im Gehwegbereich einrichten wird. Auf der Seite der ungeraden Hausnummern scheidet die Einrichtung weiterer Parkflächen aus. Im Bereich vor Hausnummer 99-95 ist der Gehweg nicht breit genug, da dort eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m nicht gegeben ist, sofern dort Fahrzeuge parken. Im nachfolgenden Bereich befinden sich zwischen den Baumscheiben Grundstückszufahrten, vor denen das Parken nicht gestattet werden kann. Im Übrigen ist auch dort der Gehweg nicht breit genug. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de