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253578-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf Parkerlaubnis im Bereich Truchseßstraße zwischen Pionierstraße und Weißenburgstraße

Nummer
253578-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Weißenburgstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Truchseßstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Pionierstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253578 Bürgerantrag: Antrag auf Parkerlaubnis im Bereich Truchseßstraße zwischen Pionierstraße und Weißenburgstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253578-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Antrag auf Parkerlaubnis im Bereich
Truchseßstraße zwischen Pionierstraße und
Weißenburgstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Situation vor Ort überprüft.
Bereits jetzt gibt es auf der Seite der geraden Hausnummern im Bereich
zwischen Pionier- und Weißenburgstraße Parkmöglichkeiten in baulich
angelegten Parkflächen auf dem Seitenstreifen. Der mögliche Parkraum auf
dieser Straßenseite ist weitestgehend ausgeschöpft.
Lediglich im Bereich vor dem Einmündungsbereich Pionierstraße ist die
notwendige Restgehwegbreite gegeben, weshalb die Verwaltung dort weitere
zwei bis drei Parkplätze im Gehwegbereich einrichten wird.
Auf der Seite der ungeraden Hausnummern scheidet die Einrichtung weiterer
Parkflächen aus. Im Bereich vor Hausnummer 99-95 ist der Gehweg nicht breit
genug, da dort eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m nicht gegeben
ist, sofern dort Fahrzeuge parken. Im nachfolgenden Bereich befinden sich
zwischen den Baumscheiben Grundstückszufahrten, vor denen das Parken
nicht gestattet werden kann. Im Übrigen ist auch dort der Gehweg nicht breit
genug.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der
Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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